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Deckt die Haushaltsversicherung mein Boot?
Kurze Antwort
In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung, und dort sind kleine motorlose Boote oft eingeschlossen. Für Schäden am eigenen Boot ist keine dieser Polizzen zuständig, und das ist kein Versehen, sondern ihre Bauart.
Habe ich das nicht längst? Die Frage ist berechtigt, denn in Österreich ist die Privathaftpflicht in der Regel Teil der Haushaltsversicherung und kein eigener Vertrag. Bei kleinen Fahrzeugen lohnt der Blick hinein wirklich: Ruderboote, Schlauchboote ohne Motor, Segelsurfbretter und Stand-up-Paddles sind in vielen Haushaltsverträgen mitversichert, meist mit einer Grenze bei Motorleistung und Segelfläche. Diese Grenze steht in den Bedingungen zu Ihrer Polizze und nicht im Prospekt, und sie ist genau die Zeile, die Sie vor dem ersten Ablegen lesen sollten.
Was die Privathaftpflicht in keinem Fall leistet, sind Schäden am eigenen Boot. Sie antwortet für Schäden, die Sie Dritten zufügen, und dafür ist sie gebaut. Sinkt das Boot an der Mole in Caorle, brennt es im Winterlager aus oder wird es samt Ausrüstung gestohlen, ist das ein Fall für die Kasko des Bootes oder für niemanden. Die Haushaltsversicherung wiederum versichert den Hausrat in der Wohnung: Der Außenborder im abgeschlossenen Keller kann darunterfallen, dasselbe Gerät am Boot oder am Liegeplatz regelmäßig nicht, und die Ausrüstung an Bord erst gar nicht.
Die Kfz-Polizze des Zugfahrzeugs versichert das Fahrzeug, nicht die Ladung. Rutscht das Boot bei der Fahrt über den Katschberg vom Trailer oder verschwindet es über Nacht vom Parkplatz, hilft die Kaskodeckung des Bootes und nicht die des Autos. Klären Sie außerdem mit Ihrem Kfz-Versicherer ausdrücklich, wie der Trailer selbst gestellt ist. Am Ende geht es um eine einfache Ordnung: Beiboot, Bootstrailer, Außenbordmotor und Wassersportausrüstung gehören in einen Vertrag, beantragt und mit einer Versicherungssumme in der Polizze dokumentiert. Drei Verträge, die einander ähnlich sehen, ersetzen diesen einen nicht.
Zum Merken
Drei Polizzen
liegen bei den meisten längst im Ordner
Keine davon
antwortet für das eigene Boot
Haushalt, Privathaftpflicht und Kfz decken die Wohnung, Dritte und das Zugfahrzeug. Das Boot deckt keine von ihnen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist mein Boot über die Haushaltsversicherung mitversichert?
Kleine motorlose Fahrzeuge wie Ruder- und Schlauchboote oder Surfbretter häufig ja, meist mit einer Grenze bei Motorleistung und Segelfläche. Die Grenze steht in den Bedingungen zu Ihrer Polizze.
Zahlt die Privathaftpflicht Schäden am eigenen Boot?
Nein. Sie antwortet nur für Schäden an Dritten. Für Schäden am eigenen Boot ist die Kasko zuständig, und wo keine vereinbart ist, trägt sie der Eigner selbst.
Ist der Außenborder über den Hausrat versichert?
Allenfalls am Wohnort, etwa im verschlossenen Keller, nicht am Boot und nicht am Liegeplatz. In der Bootspolizze ist er mitversichert, wenn er beantragt und mit Summe eingetragen ist.
Deckt die Kfz-Polizze das Boot auf dem Trailer?
Sie versichert das Zugfahrzeug, nicht die Ladung. Für Diebstahl und Transportschaden am Boot braucht es die Kaskodeckung des Bootes, für den Trailer eine ausdrückliche Vereinbarung.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben steht unsere Antwort. Hier steht die Ziffer dazu, im Wortlaut und ohne Umweg über ein PDF. Wenn beides auseinandergeht, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt in den Tarifen nicht immer dieselbe Ziffer, deshalb steht sie hier je Tarif einzeln. Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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