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Durchgescheuerte Festmacherleine: was gilt, wenn das Boot ohne Sturm abtreibt
Am See weht es seit Tagen, Sturm ist es keiner, und am Morgen hängt die durchgescheuerte Festmacherleine an der Klampe. Was dann für Boot, Leine und Nachbarboot gilt.
17. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Was gilt, wenn das Boot ohne Sturm abtreibt, weil die durchgescheuerte Festmacherleine nachgegeben hat? Im Herbst kommt bei uns dieses Schadenbild immer wieder: Das Boot bleibt bis zum Kranen im Wasser, am Attersee, am Traunsee oder in einer Marina an der Adria. Es weht seit Tagen, Sturm ist es keiner, aber der Schwell lässt das Boot ständig einrucken. Die Festmacherleine reibt dabei an der Klampe oder an der Stegkante, der Scheuerschutz ist verrutscht, und in einer Nacht ist sie durchgescheuert. Am Morgen liegt die Segelyacht quer, der Bug hat den Steg oder das Nachbarboot getroffen, und das Boot treibt an der verbliebenen Leine. Dass Leinen und nicht Ketten nachgeben, zeigte zuletzt der Herbststurm in Marblehead bei Boston Ende September: mindestens 16 Boote, laut Hafenmeister brachen die Leinen am Bug, keine Kette.
Zuerst geht es darum, ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliegt. Basis Plus und Premium versichern in A-3.1.1 den Unfall des Fahrzeugs und nennen dort ausdrücklich die Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen und das Stranden. Treibt das Boot nach einer gebrochenen Leine gegen den Steg, ist das ein Unfall im Sinne der Bedingungen. Die Basis-Kasko kennt keinen Unfall, sondern nach A-3.1 nur Naturgewalten, Brand, Explosion und den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, und Sturm beginnt dort bei Windstärke 8. Bricht die Leine bei Stärke 6, fehlt in der Basis das versicherte Ereignis.
Dann die Leine selbst. Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch ist in allen drei Kaskotarifen ausgeschlossen (Basis A-5.2 d, Basis Plus und Premium A-6.2 d), aber nur an den unmittelbar betroffenen Teilen. Schäden an versicherten Sachen, die unmittelbar daraus folgen, sind ausdrücklich mitversichert. Das heißt in Basis Plus und Premium: Die durchgescheuerte Leine zahlt niemand, die Delle im Bug, der verbogene Bugkorb und der Kratzer im Gelcoat sind als Unfallfolge versichert, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts laut Polizze.
Die schwierigste Frage steht einen Buchstaben weiter. Mangelhafte Wartung und Wartungsstau sind unter Buchstabe f ausgeschlossen, und dort fehlt der Halbsatz für die Folgeschäden. Entscheidend ist der Unterschied zwischen einer Leine, die im normalen Gebrauch nachgegeben hat, und einer, die seit Wochen sichtbar halb durch war, deren Scheuerschutz seit dem Sommer am Steg lag oder die über eine scharfe Kante lief. Dazu kommt die grobe Fahrlässigkeit nach A-7: Basis Plus verzichtet auf eine Kürzung bis zu einem Schaden von 25 Prozent der Versicherungssumme, Premium bis 50 Prozent, außer bei Diebstahl, Drogen oder Alkohol. In der Basis richtet sich die Kürzung nach der Schwere des Verschuldens.
Und dann die anderen. Hat das treibende Boot eine fremde Yacht oder den Steg beschädigt, schließt die Kasko das aus, Haftpflichtansprüche Dritter stehen dort nicht drin (A-6.9, in der Basis A-5.7). Das ist die Sache der Wassersport-Haftpflicht: Sie prüft nach A-4.1, ob Sie haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und stellt Sie von berechtigten frei. Für den gemieteten Liegeplatz gilt eine Besonderheit: Schäden an angemieteten Steganlagen sind in der Haftpflicht Basis Plus nach A-1.5 (4) und im Premium nach A-1.5 (5) ausdrücklich mitversichert. In der Basis-Haftpflicht steht diese Regel nicht.
Ob sich später etwas belegen lässt, entscheidet die erste Stunde. Die gebrochene Leine gehört aufbewahrt, ihre Bruchstelle zeigt, ob sie durchgescheuert, gerissen oder geschnitten ist. Fotografieren Sie Klampe und Stegkante, den verrutschten Scheuerschutz und die übrigen Leinen, und sichern Sie die Messwerte der nächsten Station von GeoSphere Austria für die Nacht. Dann die Pflichten aus B-3.2: unverzüglich melden (B-3.2.1), alles Zumutbare zur Minderung tun, also neu festmachen und nach Wasser schauen (B-3.2.2), und vor der Reparatur besichtigen lassen (B-3.2.4).
Vorbeugen kostet wenig. Wer Segelyacht, Motorboot oder Kajütboot bis in den November im Wasser hat, schaut sich die Leinen dort an, wo sie über Metall oder Holz laufen, nicht in der Mitte. Ein Stück Schlauch oder Gewebe am Scheuerpunkt, so festgebunden, dass es nicht rutscht, ein Ruckdämpfer und eine zweite Leine je Ecke sind billiger als jeder Selbstbehalt. Und ein Hafenmeister oder Stegnachbar, der nach dem Boot schaut, kann im Schadenfall sagen, wie es vor einer Woche ausgesehen hat.
ThemenpaketTeil 3 von 10
Am Liegeplatz: Wasser, Sturm, Blitz und Unbekannte
Alle Teile im Überblick
- Wassereinbruch am Liegeplatz
- Laub im Cockpitablauf
- Durchgescheuerte Festmacherleine
- Herbst am See und an der Adria
- Gewitter über dem See
- Delle im Rumpf, Plane zerschnitten, kein Täter
- Niedrigwasser am Bodensee
- Winterlager am See oder im Stadel
- Schmorstelle in der Kajüte
- Diesel am Donauhafen
- Die Hafenmeisterin am Steg
- Aufgebrochen über Nacht
- Der Tankwart am Bodensee
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Die Leine ist ohne Sturm durchgescheuert, das Boot hat den Steg getroffen. Zahlt die Kasko?
In Basis Plus und Premium ist das ein Unfall nach A-3.1.1, der Schaden am Boot ist versichert, die Leine als Abnutzung nicht. In der Basis fehlt ohne Sturm ab Windstärke 8 das versicherte Ereignis.
Bekomme ich die durchgescheuerte Leine ersetzt?
Nein. Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch ist am unmittelbar betroffenen Teil ausgeschlossen. Versichert sind die Schäden an anderen versicherten Sachen, die unmittelbar daraus folgen.
Wann wird aus Abnutzung ein Wartungsstau?
Wenn die Leine schon vorher erkennbar halb durch war, der Scheuerschutz seit Wochen fehlte oder sie über eine scharfe Kante lief. Bei Wartungsstau gibt es auch für die Folgeschäden keinen Ersatz.
Mein Boot hat beim Abtreiben ein anderes beschädigt. Wer zahlt?
Die Wassersport-Haftpflicht, nicht die Kasko. Sie prüft, ob Sie haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte. Bitte vor Ort nichts anerkennen, bevor wir den Fall kennen.
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