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Herbst am See und an der Adria: ab wann ein Sturm im Vertrag ein Sturm ist
Windstärke 8 ist die Grenze, ab der die Bedingungen von Sturm sprechen. Für Boote an der Adria kommt eine Frist dazu, die auf den Seen im Salzkammergut keine Rolle spielt.
20. September 20268 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Der österreichische Herbst hat zwei Gesichter, und beide stehen im Oktober nebeneinander. Am Attersee, am Wörthersee und am Neusiedler See steht die Böe in zehn Minuten und ist nach einer halben Stunde vorbei; das Segelboot liegt an der Boje, der Eigner sitzt in Wien. In Kroatien liegt die Motoryacht oder der Katamaran in der Marina, Bora und Jugo laufen dort tagelang, und zum Boot sind es sechs Fahrstunden.
Die erste Ziffer, die in beiden Fällen zählt, ist A-3.1.2. Versichert sind Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Erdbeben. Was ein Sturm ist, schreibt die Basis-Fassung ausdrücklich hin: eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, also 62 Kilometer je Stunde. Die Windwarnleuchten an den Seen springen deutlich früher an, und das ist gut so, aber sie ersetzen die Zahl im Vertrag nicht.
Darunter wird es unangenehm. Eine Sieben, die zwei Tage durchsteht, reibt eine Vorleine auf und setzt das Boot gegen den Steg. Der Schaden sieht aus wie ein Sturmschaden, er ist aber keiner im Sinne von A-3.1.2. In der Basis-Kasko führt von dort kein zweiter Weg zum Ziel, denn A-3.1 kennt in dieser Fassung nur Naturgewalten, Brand und Explosion sowie den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs. Basis Plus und Premium nennen in A-3.1.1 zusätzlich den Unfall des Fahrzeugs, das An-Grund-Geraten und die Kollision mit festen Gegenständen eingeschlossen.
Die zweite Ziffer ist der Ausschluss der Witterungseinflüsse. Regen, Schnee, Eis, Hitze, Frost und Sonneneinwirkung sind ausgenommen, in der Basis unter A-5.2 i, in Basis Plus und Premium unter A-6.2 i. Die Ausnahme ist schmal: Basis Plus und Premium leisten, wenn der Schaden Folge eines Sturms ist, die Basis, wenn er Folge einer versicherten Elementargefahr ist. Der Frostschaden am Motorblock, der im Jänner auffällt, ist keines von beidem.
Die dritte Ziffer trennt die beiden Gesichter des Herbstes. Die Basis-Kasko leistet keinen Ersatz für Schäden, die entstehen, wenn das Fahrzeug länger als 24 Stunden vor offener Küste unbemannt stillliegt und nicht sichergestellt ist, dass es bei drohender Gefahr unverzüglich verholt werden kann (A-5.3 a). In Basis Plus sind es 48 Stunden (A-6.3 a), die Premium-Fassung führt den Ausschluss in ihrem A-6.3 nicht mehr auf. Für den Liegeplatz im Salzkammergut greift diese Ziffer nach ihrem Wortlaut nicht, für den Bojenplatz in Dalmatien sehr wohl.
Wer sein Boot im Süden liegen hat, braucht deshalb jemanden vor Ort mit Schlüssel, Rufnummer und Auftrag. Der Marinero, der Nachbarlieger, der Betreuer: entscheidend ist nicht die Zusage, sondern dass das Verholen tatsächlich möglich ist und dass Sie das später zeigen können. Eine kurze Nachricht mit Datum und Namen ist im Streitfall mehr wert als jedes freundliche Wort am Steg, und sie kostet zwei Minuten.
Läuft die Warnung, gilt B-3.2.2: Sie müssen aus eigener Initiative alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, die den Schaden abwenden oder mindern. Was Sie dafür aufwenden, wird nach A-4.1 in der Basis und A-5.1 in Basis Plus ersetzt, ausdrücklich auch dann, wenn die Mühe vergeblich war. Wer die Warnung sieht und nichts tut, riskiert nach B-3.3 eine Kürzung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens, bei Vorsatz den ganzen Schutz. Die Rufnummer für die Meldung lautet +49 3375 566 75 05.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Am Wörthersee hat eine Böe das Boot gegen den Steg gesetzt, gemessen waren sieben Beaufort. Ist das ein Sturmschaden?
Nach A-3.1.2 ist Sturm erst eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8. Bei sieben Beaufort greift die Naturgewalt nicht. In Basis Plus und Premium bleibt der Weg über den Unfall des Fahrzeugs nach A-3.1.1, in der Basis-Fassung gibt es diesen Weg nicht.
Gilt die Frist von 24 Stunden auch für meinen Liegeplatz am Attersee?
Der Wortlaut in A-5.3 a spricht von einem unbemannten Stillliegen vor offener Küste. Ein Bojen- oder Stegplatz auf einem Binnensee ist davon nach dem Wortlaut nicht erfasst. Wo Zweifel bestehen, lassen Sie sich den Liegeplatz vor dem Winter schriftlich einordnen.
Ist ein Frostschaden am Motorblock ein Versicherungsfall?
Nein. Frost steht ausdrücklich im Ausschluss der Witterungseinflüsse, in der Basis unter A-5.2 i, in Basis Plus und Premium unter A-6.2 i. Erst wenn der Frostschaden Folge eines Sturms oder einer versicherten Elementargefahr ist, wird daraus ein Fall.
Muss ich jeden Sturm melden, auch ohne sichtbaren Schaden?
Zu melden ist nach B-3.2.1 der Versicherungsfall, nicht das Wetter. Sinnvoll sind trotzdem Fotos vom Zustand nach dem Sturm: zeigt sich der Schaden erst beim Auswassern, lässt sich der Zeitpunkt sonst kaum noch belegen.
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