Magazin / Bordfunk · Folge 16
Aufgebrochen über Nacht: was aus der Kajüte fehlt und was davon die Kasko ersetzt
Ein Montagmorgen im Oktober am See, ein aufgebrochenes Steckschott, und drei Liegeplätze weiter eine Luke, die die ganze Nacht offen stand. Diese Folge erzählt, warum das Fernglas zum Boot gehört, das Handy nur bis zu einer eigenen Grenze versichert ist, die Gitarre nie, und warum beim Nachbarn gar nichts ersetzt wird.
29. September 20269 minNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die Folge zum Nachlesen
Willkommen beim Bordfunk, Folge sechzehn.
Ein Montagmorgen im Oktober, ein Hafen, kaum jemand auf den Stegen. Ein Eigner kommt zu seinem Segelboot, nur um nach den Festmachern zu sehen. Schon vom Steg aus sieht er es. Das Steckschott am Niedergang steht schief. Das Vorhängeschloss hängt aufgebogen am Beschlag, daneben frisch gesplittertes Holz.
Er steigt hinunter und fängt an zu zählen. Das Handfunkgerät fehlt. Das Fernglas fehlt. Der Laptop, den er am Wochenende an Bord vergessen hat, fehlt. Das alte Handy, das als Ankeralarm in der Schublade lag, fehlt. Die Gitarre fehlt. Zwei Flaschen guter Rotwein fehlen. Und hinten am Beiboot fehlt der kleine Außenborder.
Drei Liegeplätze weiter steht ein Nachbar vor seinem eigenen Boot. Bei ihm ist nichts aufgebrochen. Seine Luke stand offen, die ganze Nacht, und aus der Kajüte fehlen eine Jacke und eine Kamera.
Zwei Boote, eine Nacht, ein Dieb. Und eine Frage, die der Eigner an diesem Morgen am Telefon stellt: Was von dem, was fehlt, gehört eigentlich zum Boot? Die Antwort ist überraschend ordentlich. Die Bedingungen sortieren das, was an Bord liegt, in Schubladen. Und jede Schublade hat ihre eigene Regel.
Fangen wir mit dem Nachbarn an, denn bei ihm ist es am schnellsten erzählt. Und es ist der Teil, den kaum jemand erwartet. In allen drei Kaskotarifen steht unter den Ausschlüssen derselbe Satz. Nicht ersetzt werden Schäden durch, Zitat, Diebstahl nicht ordnungsgemäß verpackter, abgedeckter und verzurrter oder im nicht verschlossenen Wasserfahrzeug selbst befindlicher loser Teile. Zitat Ende.
Im Klartext: Wer die Luke offen lässt, dem ist das Lose aus der Kajüte nicht versichert. Die Jacke nicht. Die Kamera nicht. Nicht weil der Dieb es zu leicht hatte, sondern weil der Vertrag genau diesen Fall ausnimmt. Ein Einbruch braucht etwas, in das man einbrechen kann. Das aufgebogene Schloss am ersten Boot ist deshalb kein Ärgernis. Es ist der Beleg.
Und damit zurück zum Eigner mit dem aufgebrochenen Schott. Versichert ist in der Kasko der Einbruchdiebstahl, so steht es in Basis Plus und in Premium. In der Basis nicht. Dort ist beim Diebstahl nur das ganze Fahrzeug versichert. Wer dort Basis hat, dem hilft der Rest dieser Folge wenig. Allen anderen hilft er gleich.
Jetzt die erste Schublade, und die hat einen Aha-Effekt. Das Handfunkgerät und das Fernglas sind keine Sachen, die an Bord herumliegen. Sie gehören zum Boot. Die Bedingungen zählen zum versicherten Fahrzeug ausdrücklich die nautische Ausrüstung, und sie nennen als Beispiele Navigationsgeräte, Nachtsichtgeräte, Handfunkgeräte und Ferngläser. Im Klartext: Das Fernglas ist so versichert wie der Rumpf. Dasselbe gilt für das Inventar an Bord.
Zweite Schublade: der Laptop und das alte Handy. Die Bedingungen nennen das persönliche Effekten, und ihre Beispiele sind Handtücher, Brillen, Mobiltelefone und Laptops. In Basis Plus und in Premium sind sie mitversichert. Aber mit einer eigenen Grenze. Wenn im Versicherungsschein nichts anderes steht, zahlt die Kasko für persönliche Effekten je Schadenfall höchstens drei Prozent der Versicherungssumme. Mindestens tausend Euro. Höchstens dreitausend in Basis Plus, sechstausend in Premium.
Rechnen wir das einmal. Ein Boot mit sechzigtausend Euro Versicherungssumme. Drei Prozent davon sind achtzehnhundert Euro. Das ist der Rahmen für Laptop und Handy zusammen, nicht für jedes einzeln. Und hier kommt ein kleiner Trost: Bei persönlichen Effekten wird in Basis Plus und in Premium keine Selbstbeteiligung abgezogen. In der Basis sind persönliche Effekten übrigens gar nicht versichert, auch nicht bei einem Sturm.
Jetzt kommt die dritte Schublade. Das ist die, die an diesem Morgen am wenigsten Freude macht. In allen drei Tarifen steht eine kurze Liste mit Dingen, für die kein Versicherungsschutz besteht. Darauf stehen Musikinstrumente. Und darauf stehen Lebens- und Genussmittel.
Die Gitarre also nicht. Der Rotwein auch nicht. Egal wie gut er war. Egal wie sorgfältig er verstaut war. Die Liste fragt nicht nach dem Schloss. Sie fragt nur, was es ist. Auf derselben Liste stehen Wertsachen wie Schmuck. In Basis und Basis Plus sind sie ausgeschlossen, dort auch Bargeld. In Premium steht eine Grenze dabei: sechstausend Euro für das einzelne Stück.
Bleibt der Außenborder vom Beiboot, und der hat zwei Bedingungen. Die erste steht im Versicherungsschein. Beiboot und Außenbordmotor sind nur versichert, wenn sie beantragt und mit einer eigenen Versicherungssumme eingetragen sind. Nicht automatisch. Nicht weil sie am großen Boot hängen. Nur wenn sie drinstehen.
Die zweite Bedingung ist ein Stück Metall. In Basis Plus und Premium gibt es keinen Ersatz für den Außenborder, wenn er nicht mit einem Sicherungsbolzen oder einer vergleichbaren Diebstahlsicherung gesichert war, oder in einem verschlossenen Gebäude stand. Ein Außenborder, der nur mit seinen Klemmschrauben am Spiegel hängt, ist für einen Dieb eine Sache von einer Minute. Und für die Kasko keine Sache.
Und dann gibt es noch den Fall, den der Eigner an diesem Morgen gar nicht hat, der aber jede Saison am Telefon ankommt. Das Handy, das beim Anlegen aus der Jackentasche rutscht und im Hafenbecken verschwindet. Auch dafür steht in allen drei Tarifen ein eigener Ausschluss: das Verlieren oder Überbordfallen von losen Gegenständen aller Art. Im Klartext: Was über Bord geht, weil es lose war, geht auch aus der Versicherung.
Was macht der Eigner jetzt, noch auf dem Steg? Zuerst die Polizei. Die Bedingungen verlangen, dass ein Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt wird. Im Hafen zusätzlich bei der Hafenverwaltung. Dann die Meldung an die Versicherung, schriftlich. Und dann eine Liste, was fehlt, sortiert nach genau den Schubladen, die wir gerade aufgemacht haben.
Ein Gedanke noch für den Oktober, weil jetzt viele ausräumen. In Basis Plus und in Premium bleiben Ausrüstung, Inventar und Außenbordmotoren auch dann versichert, wenn sie getrennt vom Boot an einem anderen Ort liegen, in verschlossenen Räumen oder Gebäuden. Andere Versicherungen gehen dabei vor. Der Plotter in der abgeschlossenen Garage ist also nicht aus der Police gefallen, nur weil er den Winter nicht an Bord verbringt.
Zurück zur Frage vom Anfang. Was von dem, was fehlt, gehört zum Boot? Das Funkgerät und das Fernglas gehören dazu, voll und ganz. Laptop und Handy reisen mit, aber mit einer eigenen Grenze und ohne Selbstbeteiligung. Der Außenborder gehört dazu, wenn er im Vertrag steht und angeschlossen war. Gitarre und Rotwein gehören nie dazu. Und beim Nachbarn gehört gar nichts dazu, weil das Schloss den Unterschied macht.
Und falls Sie jetzt überlegen, die Gitarre künftig einfach als nautische Ausrüstung zu führen: Das Wort Gitarre steht in dieser Liste nicht. Das Wort Musikinstrumente steht in der anderen.
Ein Montagmorgen im Oktober in einem Hafen an einem österreichischen See: Ein Eigner findet das Steckschott seines Segelboots aufgebrochen, das Vorhängeschloss aufgebogen. Es fehlen Handfunkgerät, Fernglas, ein Laptop, ein altes Handy, eine Gitarre, zwei Flaschen Rotwein und der Außenborder vom Beiboot. Drei Liegeplätze weiter fehlen einem Nachbarn Jacke und Kamera, bei ihm stand die Luke die ganze Nacht offen. Die Frage des Morgens: Was von dem, was fehlt, gehört eigentlich zum Boot?
Der erste Aha-Moment betrifft den Nachbarn. In allen drei Kaskotarifen ist der Diebstahl loser Teile ausgeschlossen, die sich im nicht verschlossenen Boot befinden. Die offene Luke ist deshalb kein Pech, sondern genau der Fall, den der Vertrag ausnimmt. Versichert ist der Einbruchdiebstahl, und zwar in Basis Plus und Premium; in der Basis ist beim Diebstahl nur das ganze Fahrzeug versichert.
Der zweite Aha-Moment: Handfunkgerät und Fernglas sind keine persönlichen Sachen, sondern nautische Ausrüstung und damit Teil des versicherten Fahrzeugs, so wie das Inventar. Laptop und Handy dagegen sind persönliche Effekten. Sie sind in Basis Plus und Premium mitversichert, mit einer eigenen Grenze: je Schadenfall höchstens drei Prozent der Versicherungssumme, mindestens 1.000 Euro, höchstens 3.000 Euro in Basis Plus und 6.000 Euro in Premium, ohne Selbstbeteiligung. In der Basis sind sie nicht versichert.
Nie versichert sind Musikinstrumente sowie Lebens- und Genussmittel, in allen drei Tarifen. Der Außenborder des Beiboots ist nur versichert, wenn er beantragt und mit eigener Summe im Versicherungsschein steht, und in Basis Plus und Premium nur, wenn er mit Sicherungsbolzen oder vergleichbarer Sicherung gesichert war oder in einem verschlossenen Gebäude stand. Was über Bord fällt, weil es lose war, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Nach dem Einbruch zuerst zur Polizei, im Hafen zusätzlich zur Hafenverwaltung, dann schriftlich an die Versicherung melden. Und für den Oktober: In Basis Plus und Premium bleiben Ausrüstung, Inventar und Außenbordmotoren auch versichert, wenn sie getrennt vom Boot in verschlossenen Räumen oder Gebäuden liegen; andere Versicherungen gehen dabei vor.
Shownotes
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