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Wassereinbruch am Liegeplatz: das Beweisstück aus der Bilge
Nach einem Wassereinbruch wird zuerst ausgepumpt und dann diskutiert. Wer den geplatzten Schlauch und die Wartungsrechnung aufhebt, gibt dem Sachverständigen etwas in die Hand.
13. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Ein Schaden läuft in der Regulierung immer wieder gleich ab. Eine Segelyacht am Steg im Salzkammergut, ein Motorboot in einer Marina an der kroatischen Adria, ein ruhiges Wochenende ohne jemanden an Bord, und am Montag meldet sich der Hafen: das Boot liegt tief in den Leinen oder schon auf Grund. Kein Sturm, keine Kollision, kein Zeuge. Nur Wasser im Schiff und die Frage, woher es gekommen ist.
Für den Versicherungsschutz ist diese Frage alles. Eine Kasko mit Unfalldeckung, bei uns ab Basis-Plus, ersetzt den Schaden, wenn ein Ereignis dahintersteht: ein Kühlwasserschlauch, der platzt, ein Borddurchlass, der abreißt. Sie ersetzt nichts, wenn Wasser über Monate durch eine undichte Stopfbuchse oder ein tropfendes Seeventil gekommen ist. Entscheidend ist nicht die Menge Wasser, sondern ob es plötzlich oder allmählich eingedrungen ist.
Unsere Bedingungen ab Basis-Plus ziehen diese Grenze unter A-6.2 ausdrücklich: Materialfehler und Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch sind am unmittelbar betroffenen Teil ausgeschlossen, Schäden an versicherten Sachen als unmittelbare Folge daraus sind mitversichert. Für den Eigner heißt das: den gealterten Schlauch selbst zahlt niemand, das Boot, das durch seinen Bruch vollläuft, ist der Folgeschaden. Daneben bleiben mangelhafte Wartung, Rost und Korrosion ausgeschlossen, und dort beginnt die Prüfung.
Genau dort geht der Fall oft verloren, bevor ihn jemand gesehen hat. Das Boot wird gehoben und ausgepumpt, die Bilge ausgewaschen, die Werft tauscht den Schlauch und entsorgt den alten, weil er ja offensichtlich kaputt ist. Damit ist das einzige Beweisstück weg. Ob die Schelle durchgerostet war, ob der Schlauch innen hart geworden oder glatt abgerissen ist, kann danach kein Sachverständiger mehr sagen. Die Bedingungen verlangen deshalb unter B-3.2.4, dass wir vor der Reparatur besichtigen und die Ursache untersuchen können.
Der zweite Beleg ist Papier. Eine Rechnung über getauschte Schläuche, ein Eintrag im Wartungsheft, ein Foto vom letzten Kranen im Herbst, auf dem die Seeventile zu sehen sind: das trennt im Gutachten den plötzlichen Bruch vom Wartungsstau. Wer nichts davon hat, steht nicht automatisch ohne Schutz da, muss aber gegen die Vermutung ankommen, die jedes alte Teil mitbringt. Das trifft Klassiker und ältere Fahrtenyachten stärker als junge Boote.
Das Heben ist eine eigene Rechnung. Aufwendungen, um einen gedeckten Schaden abzuwenden oder zu mindern, werden auch ersetzt, wenn sie erfolglos bleiben. Für unsere Polizzen gilt dabei deutsches Recht. Ordnet eine Behörde Bergung oder Wrackbeseitigung an, trägt die Basis-Plus diese Kosten bis 1.000.000 Euro je Versicherungsfall zusätzlich. Und ein offen gelassenes Seeventil kostet nicht automatisch alles: bei grober Fahrlässigkeit wird gekürzt, ab Basis-Plus wird bis zu einer Schadenhöhe von 25 Prozent der Versicherungssumme darauf verzichtet.
ThemenpaketTeil 1 von 10
Am Liegeplatz: Wasser, Sturm, Blitz und Unbekannte
Alle Teile im Überblick
- Wassereinbruch am Liegeplatz
- Laub im Cockpitablauf
- Durchgescheuerte Festmacherleine
- Herbst am See und an der Adria
- Gewitter über dem See
- Delle im Rumpf, Plane zerschnitten, kein Täter
- Niedrigwasser am Bodensee
- Winterlager am See oder im Stadel
- Schmorstelle in der Kajüte
- Diesel am Donauhafen
- Die Hafenmeisterin am Steg
- Aufgebrochen über Nacht
- Der Tankwart am Bodensee
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Mein Boot ist am Steg vollgelaufen. Zahlt die Kasko?
Es kommt auf die Ursache an, nicht auf den Ort. Sinkt das Boot, weil ein Schlauch platzt, ist der Schaden am Boot ab Basis-Plus als unmittelbare Folge mitversichert, der Schlauch selbst nicht. Die Basis kennt keinen Unfallschutz. Eine über lange Zeit undichte Stelle gilt als Verschleiß.
Die Werft in Kroatien hat den alten Schlauch schon weggeworfen. Was jetzt?
Dann tragen Fotos, Rechnungen und die Auskunft der Werft den Fall. Sagen Sie uns das offen und lassen Sie sich von der Werft kurz schriftlich bestätigen, wie das Teil beim Ausbau ausgesehen hat.
Wer bezahlt das Heben des Bootes?
Aufwendungen zur Schadensminderung werden auch bei Misserfolg ersetzt. Ordnet eine Behörde Bergung oder Wrackbeseitigung an, sind ab Basis-Plus bis 1.000.000 Euro zusätzlich zur Entschädigung versichert.
Dazu passt