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Niedrigwasser am Bodensee: Liegeplatz, Grundberührung und Polizze
Auch in Bregenz ist der Pegel ungewöhnlich niedrig. Für Kielyachten am Vorarlberger Ufer wird der Liegeplatz flach, und ob die Kasko eine Grundberührung trägt, steht in der Polizze.
15. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Am Bodensee wird in diesem Herbst sichtbar, wie schnell ein Liegeplatz flach werden kann, in Bregenz genauso wie in Hard oder Lochau. Am Pegel Berlingen am Untersee fiel der Wasserstand Anfang Oktober 2026 unter den bisherigen Tiefststand vom Jänner 1949, und am 13. Oktober stand der Pegel Bregenz laut gemeinsamem Lagebericht bei 2,54 Meter über Pegelnull. Für Eigner, deren Segelyacht oder Motorboot noch im Wasser liegt, ist dieses Niedrigwasser keine Wettermeldung, sondern eine Frage an die eigene Polizze: Was gilt bei einer Grundberührung, und wer zahlt die Kontrolle danach?
Die Zahl am Pegel sagt allerdings wenig darüber, wie viel Wasser in der eigenen Box steht. In flachen Häfen und schmalen Zufahrten entscheidet die Tiefe direkt unter dem Kiel, und die kann sich ändern, ohne dass man es vom Steg aus merkt. Der Lagebericht erwartet für die nächsten Wochen weiter sinkende Stände, weil der Niederschlag in den Bergen bald als Schnee fällt und von den Gletschern kaum Schmelzwasser nachkommt. Am stärksten trifft das Kielyachten mit festem Kiel und Motorboote mit tiefem Z-Antrieb, weniger die Jolle mit Schwenkkiel und das Trailerboot mit hochklappbarem Außenborder.
In den Kaskowerken Basis Plus und Premium entscheidet A.3.1.1: Versichert ist der Unfall des Fahrzeugs, und dazu zählen ausdrücklich das Stranden und das An-Grund-Geraten. Setzt ein Boot in einer flach gewordenen Hafeneinfahrt auf, ist das dieser Fall, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Dazu kommt eine eigene Regel für die Grundberührung: Basis Plus ersetzt Inspektionskosten nach einer gemeldeten Grundberührung bis 500 Euro, Premium ohne Obergrenze (jeweils A-3.2), und beide verzichten dabei auf die Selbstbeteiligung (A-4.2). Das ist kein Detail, denn ob Kielbolzen oder Laminat am Kielansatz gelitten haben, sieht man von außen nicht.
Die Kasko Basis kennt diesen Baustein nicht. Sie deckt Naturgewalten wie Sturm ab Windstärke 8, Brand und Explosion und den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, einen Unfall nennt sie nicht. Eine Grundberührung ist dort kein versichertes Ereignis, die Untersuchung danach ebenso wenig. Wer heuer mit einer Basis-Kasko und einer Kielyacht im flachen Wasser liegt, sollte das vor dem nächsten Ablegen wissen. Die Haftpflicht bleibt vom Niedrigwasser unberührt: Beschädigt Ihr Boot beim Manövrieren in einem engen, seichten Hafen ein anderes Boot oder einen Steg, ist das ein Haftpflichtfall wie bei jedem Wasserstand.
Zwei Grenzen gehören dazu. Erstens die Pflichten nach dem Schaden: Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich schriftlich zu melden (B-3.2.1), und wer weiß, dass sein Boot schon einmal aufgesessen ist, muss alles Zumutbare tun, um den Schaden gering zu halten (B-3.2.2). Das bedeutet in der Praxis: das Boot auf einen tieferen Platz verlegen oder auswassern, statt es bei weiter sinkendem Wasser immer wieder aufsetzen zu lassen. Zweitens, was keine Grundberührung ist: Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch und mangelhafte Wartung sind in Basis Plus und Premium ausgeschlossen (A-6.2 d und f). Alte Kerben im Propeller werden nicht zum Unfallschaden, nur weil der See gerade tief steht.
Aus unserer Sicht ist der tiefe Stand vor allem ein Grund, den Herbst neu zu planen. Wer ohnehin aus dem Wasser will, fragt jetzt bei Hafen oder Winterlager nach, ob Kran oder Slipanlage beim aktuellen Wasserstand noch erreichbar sind, und legt den Termin lieber früher. Wer drin bleibt, lässt sich vom Hafenmeister die nutzbare Tiefe an der Box und in der Einfahrt sagen, nicht bloß den Pegel. Und wer nach einer Grundberührung unsicher ist, meldet sie, auch ohne sichtbaren Schaden: Die Inspektion ist in Basis Plus und Premium genau dafür gedacht, und ein Kielschaden, der erst beim Kranen im Frühjahr auffällt, lässt sich kaum noch einem Tag im Oktober zuordnen.
ThemenpaketTeil 6 von 9
Am Liegeplatz: Wasser, Sturm, Blitz und Unbekannte
Alle Teile im Überblick
- Wassereinbruch am Liegeplatz
- Laub im Cockpitablauf
- Herbst am See und an der Adria
- Gewitter über dem See
- Delle im Rumpf, Plane zerschnitten, kein Täter
- Niedrigwasser am Bodensee
- Winterlager am See oder im Stadel
- Schmorstelle in der Kajüte
- Diesel am Donauhafen
- Die Hafenmeisterin am Steg
- Aufgebrochen über Nacht
- Der Tankwart am Bodensee
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Zahlt die Bootskasko, wenn mein Boot am Bodensee auf Grund läuft?
In Basis Plus und Premium zählen das An-Grund-Geraten und das Stranden ausdrücklich zu den versicherten Unfällen (A.3.1.1), abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Kasko Basis versichert keinen Unfall und damit keine Grundberührung.
Wer zahlt die Kontrolle nach einer Grundberührung ohne sichtbaren Schaden?
Basis Plus ersetzt Inspektionskosten nach einer gemeldeten Grundberührung bis 500 Euro, Premium ohne Obergrenze (A-3.2), beide ohne Selbstbeteiligung (A-4.2). Die Grundberührung muss gemeldet sein.
Muss ich das Boot verlegen, wenn der Pegel weiter sinkt?
Nach einer Grundberührung verlangen die Bedingungen alle zumutbaren Maßnahmen, um den Schaden zu mindern (B-3.2.2). In der Praxis heißt das, mit dem Hafenmeister einen tieferen Platz zu finden oder früher auszuwassern.
Dazu passt