Österreich · Bootshaftpflicht
Bootshaftpflicht in Österreich, wo sie Pflicht ist
Eine bundesweite Versicherungspflicht für Sportboote gibt es in Österreich nicht. Das heißt aber nicht, dass Sie ohne auskommen: Einzelne Gewässerordnungen verlangen sie, die meisten Marinas ebenfalls, und sobald das Boot Richtung Adria fährt, ist sie in Kroatien, Italien und Slowenien vorgeschrieben. Ob und in welcher Höhe Summen gefordert sind, legen also die Reviere fest, in denen Sie fahren.
Im Überblick, mit Ziffer
Was in der Bootshaftpflicht ab 39 € steckt
Die Prämie beginnt bei rund 39 € im Jahr über den Antrag, dazu kommt die österreichische Versicherungssteuer; verbindlich ist die Berechnung mit Ihren Werten. Jede Zeile steht so in unseren Bedingungen zur Wassersport-Haftpflicht, die Ziffer öffnet den Wortlaut.
Versicherungssumme
Wählbar bis 10, 25 oder 50 Mio. € je Schadenfall, je nach Tarif; die vereinbarte Summe steht in der Polizze. Personenschäden sind im Premium mit 25 Mio. € begrenzt, für ein ganzes Versicherungsjahr gilt das Doppelte.
Beleg: Leistungsvergleich, Basis Plus A-13.1
Abwehr unberechtigter Forderungen
Zuerst wird geprüft, ob Sie überhaupt haften. Unbegründete Ansprüche wehrt der Versicherer ab, begründete zahlt er, einen Prozess führt er in Ihrem Namen und auf seine Kosten. Die Kosten mindern die Summe nicht, ausgenommen bei Auslandsschäden.
Beleg: Basis Plus A-4.1, Basis Plus A-13.1
Selbstbehalt
Einen Selbstbehalt sehen die Bedingungen nur zweimal vor: bei Schäden in den USA und Kanada 20 %, mindestens 2.500 €, und ab Basis Plus bei Such- und Hilfekosten nach einem irrtümlich ausgelösten Notsender (EPIRB, DSC) 10 %, mindestens 500 €.
Beleg: Basis Plus A-4.1, Premium A-15.2
Geltungsbereich
Schadenfälle im Ausland sind eingeschlossen, die Adria genauso wie der heimische See. Die Sanierung von Umweltschäden ist im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie versichert.
Beleg: Basis Plus A-7, Basis Plus A-10
Steg, Bootshütte, Liegeplatz
Fahren Sie im Hafen in ein fremdes Boot oder den Steg, ist das Ihre gesetzliche Haftpflicht. Ab Basis Plus sind auch gemietete Steganlagen, Einstellräume und Stellplätze für das Boot eingeschlossen; im Basis bleiben gemietete Sachen ausgeschlossen.
Beleg: Basis Plus A-1.5, Basis A-6
Bootsanhänger
Ab Basis Plus haftpflichtversichert, prämienfrei, wenn der Anhänger im Antrag angeführt ist, bis 2 Mio. € innerhalb der Summe. Leistet die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs, geht sie vor. Im Basis ist der Anhänger nicht dabei.
Beleg: Basis Plus A-1.4
Gäste an Bord
Verletzt sich ein Gast und haften Sie dafür, ist das ein Personenschaden eines Dritten. Ansprüche von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt sind ausgenommen. Ab Basis Plus ist der Schiffsführer persönlich mitversichert, im Premium auch Ansprüche der Crew untereinander, ausgenommen Sachschäden unter 200 €.
Beleg: Basis A-6, Premium A-15
Wasserski und Tube ziehen
Ab Basis Plus haften Sie versichert, wenn Sie Wasserskifahrer, Wakeboarder, Schirmdrachenflieger, Bananen oder Tubes ziehen. Wer gezogen wird, ist mit seiner eigenen Haftpflicht nicht versichert.
Beleg: Premium A-1.5
Gewässer und Umwelt
Gewässerschäden sind im Umfang der Polizze gedeckt. Für die behördlich angeordnete Sanierung nach dem Umweltschadensgesetz stehen 3 Mio. € im Basis, 25 Mio. € im Basis Plus und 50 Mio. € im Premium zur Verfügung.
Beleg: Basis A-9, Basis Plus A-10.4
Beiboot
Ab Basis Plus mitversichert, auch allein unterwegs mit bis 10 qm Segelfläche und bis zehn Seemeilen vom Mutterschiff; im Basis Plus mit Motor bis 30 PS.
Beleg: Premium A-1.3
Charterboot führen
In jedem Tarif sind Sie als verantwortlicher Schiffsführer eines privat gemieteten oder gecharterten Bootes versichert, wenn der Vertrag auf Sie lautet und höchstens 30 Tage dauert. Ab Basis Plus in Europa und im ganzen Mittelmeer, bis zur Größe oder Leistung des eigenen Bootes und 10 Mio. €; im Premium ohne Größengrenze bis 20 Mio. €. Die Charteryacht selbst ist nicht versichert, der Schutz gilt nachrangig. Eine Skipperhaftpflicht ohne eigenes Boot bieten wir nicht an.
Beleg: Basis Plus A-1.2
Kaution nach Beschlagnahme
Wird das Boot im Ausland wegen eines Verkehrsverstoßes beschlagnahmt, streckt der Versicherer ab Basis Plus die Kaution als Darlehen vor: bis 50.000 € im Basis Plus, bis 200.000 € im Premium, höchstens bis zum Bootswert.
Beleg: Premium A-16
Das eigene Boot ist nie Sache der Haftpflicht, dafür gibt es die Kasko, siehe Bootsversicherung für Österreich. Wir versichern Eigner mit Wohnsitz in Österreich, Deutschland oder Spanien oder für Boote unter einer dieser Flaggen.
Vier Fälle, in denen Sie sie brauchen
Die Frage ist nicht „muss ich?", sondern „wo fahre ich?".
Die genannten Mindestsummen sind die der jeweiligen nationalen Vorschrift. Prüfen Sie die aktuelle Fassung vor der Reise, sie ändert sich gelegentlich, und die Kontrolle findet beim Slippen statt, nicht vorher.
Was die Haftpflicht trägt
Sie ist fahrzeugbezogen: Es fährt jeder mit, den Sie dazu befähigt haben und der den für das Revier vorgeschriebenen Befähigungsausweis besitzt.
Personen- und Sachschäden
Bis zur vereinbarten Deckungssumme, im Premium 50 Mio. €, deutlich über den Mindestsummen der Adria-Anrainer.
Umweltschäden
Auslaufender Kraftstoff, behördlich angeordnete Sanierung. Auf konzessionierten Seen wird das schnell teuer, weil das Gewässer geschützt ist.
Wechselnde Fahrer
Fahrzeugbezogen: Jeder berechtigte Fahrer mit dem vorgeschriebenen Befähigungsausweis ist gedeckt, ohne Namensliste.
Trailer und Beiboot
Beiboot und Trailer ab Basis-Plus prämienfrei in der Haftpflicht, der Trailer, wenn er im Antrag angeführt ist, auch abgekoppelt und beim Rangieren, für Trailerboote am Neusiedler See der Regelfall.
Der österreichische Sonderfall
Konzession und Versicherung sind zwei verschiedene Dinge
Auf konzessionierten Seen ist die Zahl der Motorboote gedeckelt. Eine Konzession ist keine Versicherung, und eine Versicherung verschafft keine Konzession. Beides muss vorliegen, und beides hängt am konkreten See, nicht am Boot.
Praktische Folge: Wenn Sie ein Boot mit Konzession kaufen, klären Sie vor dem Vertrag, ob die Konzession übergeht. Die Versicherung können wir am selben Tag stellen, die Konzession nicht.
Der Nachweis, der im Ausland zählt
Auf österreichischen Seen fragt selten jemand nach der Polizze. An der Adria ist das anders.
Beim Einchecken in kroatischen und italienischen Marinas gehört der Versicherungsnachweis zu den Papieren, die der Hafenmeister sehen will, zusammen mit Registrierung und Befähigungsnachweis. Eine deutschsprachige Polizze hilft dort wenig, wenn niemand sie lesen kann.
Deshalb stellen wir die Internationale Versicherungskonfirmation in zehn Sprachen aus: ein Blatt, das Deckungssummen und Gültigkeit zeigt und in die Bordmappe gehört, nicht in den Ordner zu Hause.
Kontrolliert wird auch auf dem Wasser. Wer den Nachweis an Bord hat, erspart sich Diskussionen in einer fremden Sprache und im Zweifel eine Unterbrechung des Törns. Der Nachweis kostet nichts, er muss nur rechtzeitig angefordert werden.
Häufige Fragen
Gibt es in Österreich eine Pflicht zur Bootshaftpflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Sportboote besteht in Österreich nicht. Einzelne Gewässer, Häfen und Vereine verlangen sie trotzdem, und im Ausland ist sie vielfach Pflicht, etwa in Italien und Kroatien. Ohne Nachweis kommen Sie dort nicht in die Marina.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die gesetzlichen Mindestsummen der Mittelmeerländer liegen deutlich unter dem, was ein ernster Personenschaden kostet. Bei uns ist die Haftpflicht bis 50 Mio. € wählbar, und bis zu dieser Summe sind auch Umweltschäden auf geschützten Gewässern eingeschlossen.
Deckt die Haftpflicht auch Schäden an meinem eigenen Boot?
Nein, das ist der häufigste Irrtum. Die Haftpflicht trägt, was Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Rumpf, Motor und an der Ausrüstung brauchen Sie die Kasko, und die ist ein eigener Baustein.
Zahlt sich eine Bootshaftpflicht für ein kleines Boot aus, das selten fährt?
Ja. Die Haftung richtet sich nicht danach, wie oft das Boot draußen ist: Ein einziger verletzter Schwimmer am Badeplatz kann Forderungen auslösen, für die Sie mit dem Privatvermögen geradestehen. Die Prämie beginnt bei rund 39 Euro im Jahr über den Antrag, zuzüglich Versicherungssteuer.
Gibt es in der Bootshaftpflicht einen Selbstbehalt?
Unsere Bedingungen sehen ihn nur in zwei Fällen vor: bei Schäden in den USA und Kanada 20 Prozent, mindestens 2.500 Euro, und ab Basis Plus bei Such- und Hilfekosten nach einem irrtümlich ausgelösten Notsender (EPIRB, DSC) 10 Prozent, mindestens 500 Euro.
Gilt der Schutz auch, wenn das Boot im Hafen liegt und nicht am Anhänger?
Ja, versichert ist die Haftpflicht aus Halten, Besitz und Gebrauch des Bootes, also auch am Liegeplatz (A-1.1). Gemietete Steganlagen und Stellplätze sind ab Basis Plus eingeschlossen (A-1.5), der Anhänger ab Basis Plus, wenn er im Antrag angeführt ist (A-1.4).
Wer zahlt, wenn sich ein Gast an Bord verletzt?
Haften Sie für den Unfall, ist das ein Personenschaden eines Dritten, den die Bootshaftpflicht trägt. Ausgenommen sind Angehörige, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben (A-6.2.5). Ohne Haftung zahlt sie nicht; dafür gibt es die Unfallversicherung für die Insassen.
Zahlt sich eine Kasko für ein älteres Boot noch aus?
Die Haftpflicht ersetzt nie das eigene Boot. Ob die Kasko sich lohnt, hängt davon ab, ob Sie einen Totalverlust selbst verkraften. Im Tarif Basis wird nach dem Zeitwert mit Altersabzug entschädigt, ab Basis Plus gilt die feste Taxe, bei Booten über fünf Jahre mit Bedingungen.
Bin ich auch auf einem gecharterten Boot versichert?
Als verantwortlicher Schiffsführer ja, in jedem Tarif, wenn der Chartervertrag auf Sie lautet und höchstens 30 Tage läuft (A-1.2). Ab Basis Plus gilt das in Europa und im Mittelmeer bis zur Größe des eigenen Bootes, im Premium ohne Größengrenze. Die Charteryacht selbst ist nicht versichert.
Standort Salzburg
Unsicher, was für Ihren See gilt?
Sagen Sie uns den See und die Motorleistung, wir sagen Ihnen, was verlangt wird und was wir stellen können.
Bevor Sie unterschreiben
Die drei Fragen, die Sie wirklich haben
Nicht „was kostet die Prämie" für Ihre Bootshaftpflicht, das rechnen Sie in einer Minute selbst. Sondern die drei, die man einem Versicherer selten laut stellt. Hier sind sie, mit den Antworten, die wir belegen können.
„Zahlt der im Schadenfall auch?"
Wir begleiten den Schaden selbst, auch für Ihre Bootshaftpflicht: eigene Schadenabteilung, feste Sachverständige, über 2.000 Partnerwerften. Deckung geprüft in 24 Stunden, Freigabe oder Gutachtertermin in 48. Für Schäden auf den Seen und in der Adria heißt das: kurze Wege, ohne Umweg über einen zweiten Versicherer.
Der Ablauf, Stunde für Stunde →„Wer ist dann am Telefon?"
Ein Familienbetrieb seit 1989, zweite Generation, mit einem eigenen Büro in Salzburg, Strubergasse 54, nicht mit einer Vertretung. Kein Callcenter, kein Franchise. Ab der ersten Stunde haben Sie für Ihre Bootshaftpflicht einen Ansprechpartner mit Namen.
Salzburg: +43 662 / 643 479 →„Und wenn ich falsch entscheide?"
Finden Sie denselben Schutz für Ihre Bootshaftpflicht anderswo mit einer niedrigeren Prämie, gleichen wir die Differenz aus. Der Gleichwertigkeitsprüfer sagt Ihnen dabei auch, wenn die andere Polizze besser ist. Und wir haben eine Seite darüber geschrieben, wann Sie besser nicht zu uns kommen, die lesen Sie am besten zuerst.
Nirgendwo-Günstiger-Garantie → Wann wir nicht passen →