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Schwell vom Motorboot: wer zahlt, wenn das eigene Boot am Steg anschlägt
Am Attersee, am Wolfgangsee oder an der Donau: Ein Motorboot fährt zu schnell an der Steganlage vorbei, und der Schwell wirft das eigene Boot gegen den Steg. Wer zahlt, hängt am Verursacher und an der Polizze.
21. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Ein Schaden, der an den Salzkammergutseen und an der Donau jeden Sommer und noch im Herbst wiederkehrt: Ein Motorboot fährt mit zu viel Fahrt an der Steganlage vorbei, der Schwell vom Motorboot kommt ein paar Sekunden später, und wer zahlt, ist danach die erste Frage. Das eigene Boot hebt sich, die Fender rutschen hoch, und der Rumpf schlägt an. Wenn das eigene Boot am Steg anschlägt, bleibt eine Schramme im Gelcoat oder eine eingedrückte Scheuerleiste zurück, und der Verursacher ist längst weitergefahren. Aus unseren Schadenakten kennen wir das Muster gut, und es entscheidet sich fast immer an denselben zwei Punkten.
Auf der Donau gilt die Wasserstraßen-Verkehrsordnung, und sie hat mit § 6.20 eine eigene Vorschrift zur Vermeidung von Wellenschlag. Auf den Seen regelt das Landesrecht die Schifffahrt, und auch dort ist rücksichtsloses Vorbeifahren an Stegen und Badeplätzen kein Kavaliersdelikt. Für die Schuldfrage heißt das: Wer mit vollem Schwell an einem Steg vorbeifährt, verletzt eine Fahrregel und haftet für den Schaden, den sein Wellenschlag anrichtet. Das gilt für das Motorboot in Gleitfahrt genauso wie für die Segelyacht unter Maschine und das Ausflugsschiff.
Für die Polizze bedeutet das zuerst: Ist der Verursacher bekannt, ist seine Haftpflicht der richtige Adressat. Sie können den Schaden aber auch über Ihre eigene Kasko regulieren lassen, und der Versicherer fordert das Geld danach beim Verursacher zurück. Alle drei Kaskowerke verlangen dafür in B-3.2.5, dass Sie alle Auskünfte und Unterlagen überlassen, die gegen den Dritten gebraucht werden. Praktisch heißt das: Name oder Kennzeichen des Bootes, Uhrzeit, Fahrtrichtung, Zeugen am Steg und, wenn es geht, ein Foto oder Video der Vorbeifahrt. Ohne das wird aus einem klaren Fall schnell Aussage gegen Aussage.
Ist niemand zu ermitteln, entscheidet der eigene Tarif. In Basis Plus und Premium ist der Anschlag am Steg ein Unfall nach A-3.1.1, weil die Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen dort ausdrücklich dazugehört; der Schaden am Rumpf ist versichert, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts nach A-4.1. Die Basis kennt keinen Unfall als versichertes Ereignis. Dort zahlt die Kasko nur, wenn eine genannte Naturgewalt mitgewirkt hat, etwa Sturm ab Windstärke 8 nach A-3.1.2, und ein Schwell an einem ruhigen Nachmittag am Traunsee ist das nicht. In der Basis bleibt beim Wellenschlag also nur der Verursacher.
Zwei Abgrenzungen kommen dabei immer wieder. Abgenutzte Fender und mürbe Leinen sind Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch und nach A-5.2 d in der Basis sowie A-6.2 d in Basis Plus und Premium selbst nicht versichert; der Schaden, den sie als unmittelbare Folge am Boot anrichten, ist dagegen mitversichert. Beschädigt das eigene Boot durch den Schwell den gemieteten Steg, ist die Haftpflicht gefragt: Sie prüft nach A-4.1, ob Sie überhaupt haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und stellt Sie von berechtigten frei. Gemietete Steganlagen sind in der Basis nach A-6.2.6 ausgeschlossen, in Basis Plus nach A-1.5 (4) und in Premium nach A-1.5 (5) eingeschlossen.
Aus unserer Sicht hängt der Wellenschlag fast immer an der Dokumentation und fast nie an der Bedingung. Melden Sie den Schaden nach B-3.2.1 unverzüglich, lassen Sie den Rumpf nach B-3.2.4 vor der Reparatur besichtigen und reparieren Sie nicht schon am nächsten Wochenende selbst. Sprechen Sie mit dem Hafenmeister oder dem Verein: Wer an einer Steganlage immer wieder zu schnell vorbeifährt, ist dort meist bekannt, und eine Meldung an die Behörde hilft auch dem nächsten Eigner. Und wer selbst am Steuer steht: vor jeder Steganlage die Fahrt herausnehmen, das schützt die anderen und die eigene Haftpflicht.
ThemenpaketTeil 4 von 11
Am Liegeplatz: Wasser, Sturm, Blitz und Unbekannte
Alle Teile im Überblick
- Wassereinbruch am Liegeplatz
- Laub im Cockpitablauf
- Durchgescheuerte Festmacherleine
- Schwell vom Motorboot
- Herbst am See und an der Adria
- Gewitter über dem See
- Delle im Rumpf, Plane zerschnitten, kein Täter
- Niedrigwasser am Bodensee
- Winterlager am See oder im Stadel
- Schmorstelle in der Kajüte
- Diesel am Donauhafen
- Die Hafenmeisterin am Steg
- Aufgebrochen über Nacht
- Der Tankwart am Bodensee
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ein Motorboot ist am Attersee zu schnell vorbeigefahren, mein Boot hat den Steg getroffen. Wer zahlt?
Zuerst der Verursacher, wenn er bekannt ist, weil er für seinen Wellenschlag haftet. Sie können auch über Ihre Kasko regulieren lassen, in Basis Plus und Premium als Unfall nach A-3.1.1; der Versicherer fordert das Geld dann beim Verursacher zurück.
Der Verursacher ist weg. Bekomme ich trotzdem etwas?
In Basis Plus und Premium ja, der Anschlag am Steg ist ein Unfall, versichert abzüglich des Selbstbehalts. In der Basis fehlt ohne Sturm ab Windstärke 8 oder eine andere genannte Naturgewalt das versicherte Ereignis.
Mein Boot hat durch den Schwell den Vereinssteg beschädigt. Was nun?
Das prüft Ihre Haftpflicht: ob Sie überhaupt haften, die Abwehr unberechtigter Forderungen und die Zahlung berechtigter. Gemietete Steganlagen sind in Basis Plus und Premium eingeschlossen, in der Basis nach A-6.2.6 ausgeschlossen.
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