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Delle im Rumpf, Plane zerschnitten, kein Täter: was die Kasko dann prüft

Nach ein paar Wochen ohne Besuch ist die Plane zerschnitten oder der Rumpf eingedrückt, und niemand meldet sich. Für die Kasko zählt nicht, wer es war, sondern was passiert ist, und das muss sich am Boot zeigen.

30. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Ein Fall, der in unserer Regulierung jeden Herbst wiederkommt, am Attersee genauso wie in einer Marina an der Donau oder in Istrien: Das Boot liegt nach dem letzten Ausflug noch am Steg, in der Box oder an der Boje, und der Eigner schaut erst nach zwei, drei Wochen wieder vorbei. An der Scheuerleiste ist eine frische Delle mit fremder Farbe, die Persenning ist zerschnitten oder eine Festmacherleine ist durch. Gesehen hat es niemand, der Hafenmeister und der Yachtclub wissen von nichts. Betroffen sind Segelyachten und Motorboote an Steg und Boje, Katamarane auf den breiten Außenplätzen, Hausboote und im Winterlager auch Trailerboote auf dem Freigelände. Die erste Frage am Telefon lautet fast immer: Zahlt die Kasko, wenn ich nicht weiß, wer es war?

Für die Kasko ist nicht entscheidend, wer den Schaden verursacht hat, sondern was passiert ist. Basis Plus und Premium versichern den Unfall des Fahrzeugs, zu dem die Bedingungen ausdrücklich die Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen zählen (A-3.1.1), und mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (A-3.1.4). Das fremde Boot, das beim Anlegen gegen Ihres gedrückt hat, ist das eine, die zerschnittene Plane das andere. Ob der Täter je gefunden wird, ändert an beidem nichts. Die Basis-Kasko nennt die böswillige Beschädigung nicht, sie versichert unter A-3.1.4 nur den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs. War es ein Sturm, also Wind ab Stärke 8 nach Beaufort, gilt in allen drei Fassungen die Naturgewalt nach A-3.1.2. Auf den Seen mit ihren Föhn- und Gewitterböen lohnt es daher besonders, die Wetterdaten der fraglichen Tage aufzuheben.

Die eigentliche Arbeit ist die Abgrenzung zur Abnutzung. Ausgeschlossen sind Schäden durch Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch (A-5.2 d in der Basis, A-6.2 d in Basis Plus und Premium) und durch Witterungseinflüsse wie Sonne, Regen oder Frost, soweit sie nicht aus einem Sturm folgen (jeweils Buchstabe i). Eine Scheuerstelle, die der eigene Fender über Wochen ins Gelcoat gerieben hat, eine Leine, die an einer scharfen Kante durchgescheuert ist, eine Plane, die die Sonne mürbe gemacht hat: das sieht nach Fremdeinwirkung aus und ist oft keine. Der Sachverständige liest die Spuren. Eine einzelne Anstoßstelle mit fremder Farbe und frischen Kanten spricht für einen Anstoß, ein glatter, glänzend geriebener Streifen in Fenderhöhe für Scheuern. Ein gerader Schnitt mit sauberen Rändern spricht für ein Messer, ausgefranste Ränder und brüchiges Gewebe für Verschleiß. Wie ein Grenzfall ausgeht, lässt sich nicht pauschal sagen, es hängt an dem, was am Boot noch zu sehen ist.

Deshalb zählt die Reihenfolge nach dem Fund. Nach B-3.2.1 ist jeder Versicherungsfall unverzüglich schriftlich zu melden, und Vandalismus muss zusätzlich unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden, im Hafenbereich außerdem bei der zuständigen Verwaltung. Für den Anstoß durch ein fremdes Boot schreiben die Bedingungen keine Anzeige vor. Aus unserer Sicht lohnt sie sich trotzdem, genauso wie die Nachfrage beim Hafenmeister, im Yachtclub, bei den Nachbarn am Steg und nach Kameraaufnahmen, bevor sie gelöscht sind. Nach B-3.2.4 dürfen wir den Schaden vor der Reparatur besichtigen. Wer die Delle gleich auspolieren lässt oder die Plane zum Sattler bringt, nimmt dem Sachverständigen genau die Spuren, an denen sich Anstoß und Abnutzung unterscheiden. Eine grob fahrlässig verletzte Obliegenheit berechtigt nach B-3.3 zur Kürzung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens.

Beim Geld gilt: Der vereinbarte Selbstbehalt wird je Schadenfall abgezogen (A-4.1). Die Ausnahmen nach A-4.3 betreffen nur Totalverlust, Diebstahl und Einbruchdiebstahl, nicht die Kollision und nicht die böswillige Beschädigung. Nach fünf schadenfreien Versicherungsjahren halbiert sich der Selbstbehalt für den ersten Versicherungsfall (A-4.4). Taucht der Verursacher später auf, geht Ihr Ersatzanspruch gegen ihn auf den Versicherer über, soweit dieser gezahlt hat, und Sie überlassen ihm alle Auskünfte und Unterlagen, die er dafür braucht (B-3.2.5). Den Selbstbehalt, den die Kasko nicht ersetzt hat, können Sie selbst beim Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherer verlangen. Namen, Bootsnamen und Zeugen gehören deshalb auch dann ins Protokoll, wenn der Fall zuerst ohne Verursacher gemeldet wurde.

Im Winterlager kommt eine Regel dazu, die gern übersehen wird. In Basis Plus besteht kein Ersatz bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und mut- oder böswilliger Beschädigung durch fremde Personen, wenn das Boot unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude steht (A-6.5). Wassergrundstücke gelten als umfriedet, wenn nur die Wasserseite offen ist, was an vielen Seegrundstücken genau der Fall ist. Die Premium-Fassung kennt diesen Ausschluss für die böswillige Beschädigung nicht. Bevor das Boot auf ein Freigelände kommt, lohnt die Frage an den Lagerbetrieb, ob das Gelände eingezäunt und nachts versperrt ist, und ein Blick in die Polizze, welche Fassung gilt.

Zum Abhaken

Vor dem Verlassen des Boots Rumpf, Fender, Leinen und Persenning kurz fotografieren, damit der Zustand vorher belegt ist Nach einem Fund zuerst fotografieren, mit Meterstab als Maßstab, bevor etwas poliert, geflickt oder weggeräumt wird Fremde Farbspuren nicht wegwischen, durchtrennte Leinenenden und Stoffreste aufheben Bei Vandalismus sofort die Polizei und im Hafen die Verwaltung verständigen Hafenmeister, Yachtclub und Nachbarn am Steg fragen und nach Kameraaufnahmen fragen, solange es sie gibt Die Wetterdaten der Tage aufheben, in denen niemand an Bord war Den Schaden melden, +49 3375 566 75 05, und die Besichtigung vor der Reparatur abwarten Vor dem Winterlager klären, ob das Freigelände eingezäunt und versperrt ist

Häufige Fragen

Ich weiß nicht, wer es war. Zahlt die Kasko trotzdem?

In Basis Plus und Premium hängt das nicht am Täter: Kollision (A-3.1.1) und böswillige Beschädigung durch Unberechtigte (A-3.1.4) sind versicherte Ereignisse. Abgezogen wird der vereinbarte Selbstbehalt.

Muss ich wegen einer zerschnittenen Plane wirklich zur Polizei?

Ja. Vandalismus ist nach B-3.2.1 unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen, im Hafenbereich zusätzlich bei der zuständigen Verwaltung, und außerdem schriftlich bei uns zu melden.

Die Scheuerstelle kommt vom eigenen Fender. Zahlt da die Kasko?

In der Regel nicht, denn Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch ist ausgeschlossen (A-5.2 d bzw. A-6.2 d). Anders kann es sein, wenn ein Sturm ab Windstärke 8 dahintersteht (A-3.1.2), deshalb die Wetterdaten aufheben.

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