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Schaden am Boot: die Reihenfolge der ersten Stunden
Sichern, dokumentieren, melden, in dieser Reihenfolge. Reparieren erst nach Abstimmung, sonst fehlt die Grundlage für die Bewertung.
12. Juni 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Der häufigste Fehler nach einem Schaden ist nicht die verspätete Meldung, sondern die zu schnelle Reparatur. Wer den Kratzer über Nacht spachteln lässt, nimmt dem Sachverständigen die Möglichkeit, Ursache und Umfang zu beurteilen, und sich selbst die Grundlage für die Erstattung.
Die Reihenfolge ist immer dieselbe. Zuerst die Gefahr abwenden: Menschen in Sicherheit, Boot vor weiterem Schaden schützen, bei Wassereinbruch lenzen und wenn nötig auf Grund setzen, statt es sinken zu lassen. Diese Pflicht zur Schadensminderung kennt das österreichische Versicherungsvertragsgesetz genauso wie das deutsche, und die Kosten dafür sind erstattungsfähig, auch wenn die Maßnahme erfolglos bleibt.
Dann dokumentieren: Fotos aus mehreren Abständen, auch von der Umgebung. Position, Uhrzeit, Wetter, Zeugen. Bei Fremdbeteiligung die Daten des anderen Bootes und dessen Versicherer. Bei Diebstahl die Anzeige bei der Polizei, ohne sie ist die Regulierung schwierig.
Auf der Donau kommt ein Punkt dazu, den es auf einem See nicht gibt: Bei einem Unfall mit Personenschaden, bei Behinderung der Schifffahrt oder bei einem Ölaustritt ist die Meldung an die Wasserstraßenaufsicht Pflicht, unabhängig von der Meldung an uns. Wer im Zweifel ist, meldet, das kostet nichts.
Erst dann die Meldung bei uns. Die Schadenmeldung geht an +49 3375 566 75 05, außerhalb der Bürozeiten an den Notruf +49 3375 29 28 95. Wir regulieren selbst. Sie sprechen mit derselben Stelle, die den Vertrag gezeichnet hat, nicht mit einem Callcenter.
Die drei Fehler, die am häufigsten Geld kosten: vollständige Reparatur ohne Abstimmung, fehlende Fotos vom Zustand vor dem Aufräumen, und der Versuch, einen Schaden kleiner darzustellen als er ist, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Der dritte ist der teuerste, weil er die Glaubwürdigkeit der ganzen Meldung berührt.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Unverzüglich, sobald Sie davon Kenntnis haben. Eine feste Stundenzahl gibt es nicht, entscheidend ist, dass keine vermeidbare Verzögerung entsteht.
Darf ich vor der Freigabe reparieren?
Notmaßnahmen zur Schadensminderung ja, und sie sind erstattungsfähig. Die vollständige Reparatur bitte erst nach Abstimmung.
Was gilt bei einem Schaden in Kroatien?
Dieselbe Reihenfolge, dazu die Meldung bei der örtlichen Hafenbehörde, wenn Personen betroffen sind oder die Schifffahrt behindert wird. Bewahren Sie jede Bestätigung auf, die Sie dort bekommen.
Dazu passt