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Neu für alt in der Bootskasko: wie viel vom Teilschaden bleibt

Nach der Saison am Attersee kommt der Propeller in die Werft. Wie viel vom Teilschaden bleibt, entscheidet der Satz über neu für alt, dazu drei Sätze über Steuer, Sachverständigen und Restwert.

6. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Im Oktober wandern die Schäden der Saison in die Werft: der Propeller, der am Traunsee einen Stein erwischt hat, die Genua, die beim Föhnsturm am Attersee ausgerissen ist, der Außenborder nach dem Anlegen in Istrien. Im Winterlager wird repariert, und mit der Rechnung kommt die Frage, wie viel davon die Bootskasko trägt. Die Antwort steht nicht bei den versicherten Gefahren, sondern weiter hinten in der Polizze, im Abschnitt über die Höhe der Entschädigungsleistung. Wie viel vom Teilschaden bleibt, entscheidet dort ein Satz über neu für alt. Er gilt für jede Bootsart gleich, für Segelyacht, Motorboot, Trailerboot und Jetski, nur die Teile sind andere.

Neu für alt heißt: Ein altes Teil wird durch ein neues ersetzt, der Eigner steht danach besser da als vorher, und deshalb wird ein Anteil für das Alter abgezogen. In der Basis ist das so geregelt (A-8.1). Ersetzt wird der Zeitwert, bis drei Jahre ohne altersbedingten Abzug, nach drei Jahren mit 20 Prozent, nach fünf Jahren mit 35 Prozent und ab zehn Jahren mit 50 Prozent Abzug. Von jedem Euro der Werftrechnung bleiben nach dem fünften Jahr 65 Cent, ab dem zehnten Jahr die Hälfte. Bei einem neuen Diesel, einem Satz Segel oder dem Plotter ist das der größte Posten der Abrechnung.

In Basis Plus und Premium ist es umgekehrt. Bei Teilschäden werden die notwendigen und nachgewiesenen Wiederherstellungskosten ohne altersbedingte Abzüge ersetzt (A-9.4 in Basis Plus, A-9.2 in Premium, dort ausdrücklich zum Neuwert). Beide Sätze beginnen mit derselben Einschränkung: sofern nichts anderes vereinbart ist. Steht in der Polizze oder in einem Nachtrag ein Abzug, gilt dieselbe Staffel wie in der Basis (A-9.5 bzw. A-9.3). Wer wissen will, was im Ernstfall gilt, schaut deshalb auf die erste Seite der eigenen Polizze und in jeden Nachtrag, nicht nur in die Bedingungen.

Neben dem Abzug hängt die Abrechnung oft an drei weiteren Sätzen. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist und kein Vorsteuerabzug besteht (A-8.4.1 der Basis, A-9.8.1 in Basis Plus und Premium). Wer das Boot nicht reparieren lässt, bekommt sie nicht. Dasselbe gilt für Transport-, Fracht-, Stand- und Vorhaltekosten, die nur bezahlt werden, wenn sie wirklich entstanden sind. Krankosten werden ersetzt, wenn der Schaden sie verursacht hat, und der Transport zur Reparaturwerft an der Donau oder an der Adria zählt wie die Reparatur, wird aber auf die Versicherungssumme angerechnet.

Der zweite Satz betrifft den Sachverständigen. Seine Kosten werden nur ersetzt, wenn der Versicherer die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A-8.4.2 bzw. A-9.8.2). Wer nach dem Schaden selbst einen Sachverständigen holt, zahlt ihn im Zweifel selbst. Der dritte Satz betrifft das, was vom alten Teil übrig ist. Erzielbare Erlöse aus Restwerten werden angerechnet, und das lässt sich nicht umgehen, indem man dem Versicherer die Reste überlässt (A-8.3 der Basis, A-9.7 in Basis Plus, A-9.5 in Premium). Ein ausgebauter Motor, der als Teileträger noch etwas bringt, mindert also die Entschädigung.

Für die Regulierung zählen Belege. Die Altersstufen lassen sich nur anwenden, wenn feststeht, wie alt ein Teil ist: die Rechnung für den Motor, die Segel oder den Plotter gehört zu den Bootspapieren. Geben Sie uns vor der Reparatur Gelegenheit zur Besichtigung (B-3.2.4), holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und heben Sie das ausgebaute Teil auf, bis die Abrechnung steht, auch wenn das bis in den Jänner dauert. Der Satz über neu für alt ist einer der Gründe, warum zwei Polizzen mit demselben Beitrag am Ende ganz verschieden viel auszahlen, der Selbstbehalt ist dann nur noch der kleinere Teil.

Zum Abhaken

Auf der ersten Seite der Polizze und in jedem Nachtrag nachsehen, ob ein Abzug neu für alt vereinbart ist Rechnungen für Motor, Segel, Rigg und Elektronik bei den Bootspapieren aufbewahren Vor der Reparatur einen Kostenvoranschlag einholen und die Besichtigung abwarten Einen Sachverständigen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen Das ausgebaute Teil aufheben, bis die Abrechnung abgeschlossen ist Den Schaden melden: +49 3375 566 75 05

Häufige Fragen

Was heißt neu für alt in der Bootskasko?

Wird ein altes Teil durch ein neues ersetzt, wird ein Anteil für das Alter abgezogen. In der Basis sind das nach drei Jahren 20, nach fünf Jahren 35 und ab zehn Jahren 50 Prozent (A-8.1).

Wird in Basis Plus und Premium etwas abgezogen?

Bei Teilschäden nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist (A-9.4 bzw. A-9.2). Steht in der Polizze oder einem Nachtrag ein Abzug, gilt dieselbe Staffel wie in der Basis.

Bekomme ich die Umsatzsteuer, wenn ich nicht reparieren lasse?

Nein. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist und Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dasselbe gilt für Transport-, Stand- und Vorhaltekosten.

Darf ich den Sachverständigen selbst beauftragen?

Sie dürfen, aber die Kosten werden nur ersetzt, wenn wir die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben (A-8.4.2 bzw. A-9.8.2). Ein Anruf vorher erspart den Streit danach.

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