Zum Inhalt springen

Magazin / Magazin

Die eigene Police in zehn Minuten prüfen

Versicherungswert, Fahrtgebiet, Selbstbehalt, grobe Fahrlässigkeit, Deckungssummen, Ausschlüsse und Obliegenheiten, mehr müssen Sie nicht suchen.

20. Mai 20268 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Ein Bedingungswerk hat vierzig Seiten, aber die Entscheidung im Schadenfall fällt an sieben Stellen. Wer sie kennt, kann eine Police in zehn Minuten beurteilen, die eigene wie ein fremdes Angebot.

Erstens der Versicherungswert. Steht dort „Zeitwert“, wird im Totalschaden geschätzt, was das Boot am Schadentag noch wert war. Steht „feste Taxe“, gilt die vereinbarte Summe. Bei einem acht Jahre alten Boot liegen dazwischen leicht dreißig Prozent des Kaufpreises.

Zweitens das Fahrtgebiet, und das ist der Punkt, an dem österreichische Verträge am häufigsten klemmen. Ein Boot am Attersee braucht kein großes Gebiet, ein Boot, das im Juli auf dem Trailer nach Punat fährt, sehr wohl. Das Fahrtgebiet ist keine Empfehlung, sondern eine Grenze: außerhalb besteht kein Schutz. Prüfen Sie, ob es zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passt, und ob eine kurzfristige Erweiterung möglich ist.

Drittens der Selbstbehalt, und zwar nicht nur die Höhe, sondern wann er greift. Bei uns entfällt er ab Basis-Plus bei Totalverlust, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, persönlichen Effekten und Trailer, also bei den Fällen mit den größten Summen.

Viertens die grobe Fahrlässigkeit. Ohne Verzicht auf den Einwand kann jede Unachtsamkeit zur Kürzung führen. Ab Basis-Plus verzichten wir bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme.

Fünftens die Deckungssummen, und die Frage, ob sie pauschal gelten oder je Person und Sache aufgeteilt sind. Eine große Zahl auf dem Deckblatt hilft wenig, wenn sie im Kleingedruckten je verletzter Person halbiert wird.

Sechstens die Ausschlüsse. In einer Allgefahrendeckung ist gedeckt, was nicht ausgeschlossen ist, die Ausschlussliste ist dort die eigentliche Leistungsbeschreibung. Bei benannten Gefahren gilt das Gegenteil: Dann ist nur gedeckt, was aufgezählt wird.

Siebtens die Obliegenheiten: Was müssen Sie melden, sichern, nachweisen? Dazu gehört in Österreich auch das Patent. Wer auf der Donau oder auf einem See ein Fahrzeug führt, für das ein Schiffsführerpatent vorgeschrieben ist, und es nicht hat, steht ohne Deckung da, in Haftpflicht und Kasko gleichzeitig.

Zum Abhaken

Versicherungswert: Zeitwert oder feste Taxe? Fahrtgebiet: deckt es die Adria mit ab, wenn das Boot im Sommer dorthin fährt? Selbstbehalt: Höhe, und wann er entfällt Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf den Einwand, bis zu welcher Grenze? Deckungssummen: pauschal oder je Person aufgeteilt? Ausschlüsse: Allgefahren oder benannte Gefahren? Obliegenheiten: Sicherung, Meldung, Nachweis, Patent

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Allgefahren und benannten Gefahren?

Bei Allgefahrendeckung ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Bei benannten Gefahren nur das, was aufgezählt wird, Kollision und Grundberührung fehlen dort oft.

Mein Boot liegt in Österreich, der Törn geht nach Kroatien. Was muss im Vertrag stehen?

Ein Fahrtgebiet, das die Adria einschließt. Steht dort nur der Binnenbereich, endet der Schutz an der Staatsgrenze, und das fällt erst im Schadenfall auf.

Dazu passt

Fahrtgebiete für Österreich Kroatien und Adria
Ein aufgeschlagenes mehrseitiges Dokument auf dem Kartentisch einer Kajüte, daneben eine Lesebrille

Weitere Beiträge

Bordfunk · Bedingungen erklärt Feste Taxe oder Zeitwert, und der Markt vor Ort Magazin · Schadenpraxis Schaden am Boot: die Reihenfolge der ersten Stunden Magazin · Törn & Reise Charter in Kroatien: Kaution, Patent, Übergabe