Zum Inhalt springen

Magazin / Magazin: Schadenfall / Bordfunk · Folge 6

Zweimal derselbe Motorschaden, zwei Antworten

Bei einem Motorschaden fragt die Kasko nicht, was die Reparatur kostet, sondern warum der Schaden entstanden ist. Daran hängt alles.

18. September 202611 minNAMMERT Assekuradeur GmbH

Folge anhören Dauer 11 min
Die Folge zum Nachlesen

Willkommen beim Bordfunk, Folge sechs. Zwei Anrufe an einem Vormittag, beide klingen gleich. Der Motor ist hin, die Werft sagt, das wird teuer, zahlt das die Versicherung?

Beide Boote haben dieselbe Kasko. Beide Motoren sind gleich alt. Und trotzdem bekommt der eine Eigner sein Geld und der andere nicht.

Der Grund ist der wichtigste Satz dieser Folge: Die Kasko fragt nicht, was kaputt ist. Sie fragt, warum.

Da steht nämlich kein Motorschutz drin, sondern eine Liste von Ereignissen. In Basis Plus und Premium nennt sie den Unfall des Fahrzeugs, also Stranden, Kentern, Grundberührung oder die Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen. Dazu Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Erdbeben. Brand und Explosion. Und Diebstahl, auch von verbundenen Teilen, sowie mut- oder böswillige Beschädigung durch Personen, die das Boot nicht benutzen dürfen. In der Basis ist die Liste kürzer: Naturgewalten, Brand und Explosion, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs.

Ein Motorschaden ist also nur dann ein Kaskofall, wenn er die Folge eines dieser Ereignisse ist.

Vorweg noch eine Kleinigkeit, die groß werden kann. Der eingebaute Motor gehört als maschinelle Einrichtung automatisch zum versicherten Fahrzeug. Der Außenbordmotor nicht. Der ist nur mitversichert, wenn er beantragt ist und mit eigener Versicherungssumme im Schein steht. Wenn Ihr Boot einen Außenborder hat, ist das die erste Zeile, die Sie nachsehen sollten.

Jetzt zur anderen Seite, den Ausschlüssen. Hier entscheiden sich die meisten Motorschäden.

Nicht ersetzt werden Schäden durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler und durch Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, jeweils an den unmittelbar betroffenen Teilen. Nicht ersetzt werden Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen, ausdrücklich auch unmittelbare Kurzschlussschäden, und deren Folgeschäden. Nicht ersetzt werden Schäden durch mangelhafte Wartung oder Wartungsstau. Dazu Rost, Oxydation, Korrosion und Kavitation. Und Witterungseinflüsse wie Eis und Frost, es sei denn, sie sind die Folge von Sturm.

Das Wort Betriebsschaden erklären die Bedingungen nicht. Die Grenze ergibt sich trotzdem, und zwar aus dem Aufbau. Versichert ist, was durch eines der genannten Ereignisse geschieht. Was sich der Motor im laufenden Betrieb selbst antut, weil ein Teil verschleißt, heiß läuft oder bricht, ohne dass vorher so ein Ereignis eingetreten ist, das fällt unter die Ausschlüsse.

Im Klartext: Ein Motor, der auf ruhigem Wasser einfach aufgibt, ist in aller Regel kein Kaskofall.

Jetzt die vier Lagen, die in der Regulierung immer wiederkehren. Erste Lage: Das Boot läuft auf Grund, der Propeller verbiegt, die Welle bekommt einen Schlag. Das ist ein Unfall des Fahrzeugs, in Basis Plus und Premium ein Kaskofall. Dort sind zusätzlich die Inspektionskosten nach einer angezeigten Grundberührung mitversichert, in Basis Plus bis fünfhundert Euro.

Zweite Lage: Der Motor läuft heiß und frisst sich fest, weil der Impeller der Kühlwasserpumpe seit Jahren nicht gewechselt wurde. Abnutzung und Wartungsstau, beides ausgeschlossen.

Dritte Lage: Im Winterlager reißt der Motorblock, weil das Kühlwasser nicht abgelassen wurde. Frost ist ein Witterungseinfluss und ausgeschlossen, solange er nicht Folge von Sturm ist.

Vierte Lage: Ein Blitz schlägt in den Mast, danach ist die Motorelektronik tot. Blitzschlag ist ein versichertes Ereignis, und die Basis-Kasko schreibt ausdrücklich dazu, dass auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen Blitzschlagschäden sein können.

Vier Motoren, vier Schäden, zwei Antworten. Und in keinem der Fälle ging es um die Höhe der Rechnung.

Jetzt zu einem Halbsatz, der Geld wert ist und den fast niemand kennt. Materialfehler und Abnutzung sind nur an den unmittelbar betroffenen Teilen ausgeschlossen. Schäden an anderen versicherten Sachen, die als unmittelbare Folge daraus entstehen, sind mitversichert.

Ein Beispiel für die Logik: Bricht ein fehlerhaftes Teil, zahlt niemand dieses Teil. Was es auf seinem Weg zerlegt hat, kann dagegen versichert sein. Für den Betriebsschaden an der Maschine selbst gilt das nicht, dort sind auch die Folgeschäden ausgeschlossen.

Um diese Grenze überhaupt ziehen zu können, braucht die Regulierung eines: das kaputte Teil. Wer es nach dem Ausbau in den Container wirft, nimmt sich selbst das beste Beweisstück und der Werft das einzige Argument.

Zwei Sonderfälle noch. Beim Außenbordmotor leisten Basis Plus und Premium keinen Ersatz, wenn er nicht mit einem Sicherungsbolzen oder einer vergleichbaren Diebstahlsicherung gesichert oder in einem verschlossenen Gebäude abgestellt war. Und beim Jetski schließen alle drei Stufen Motorschäden durch Wasserschlag aus, es sei denn, sie sind die direkte Folge einer Kollision mit einem festen Gegenstand.

Damit zu der Klausel, die die Antwort auf diese ganze Folge sein kann: der Maschinenanlagen-Zusatzdeckung. Es gibt sie in Basis Plus und Premium, und sie gilt nur, wenn sie vereinbart ist und im Versicherungsschein steht.

Dann besteht für die Maschinenanlage entgegen den Ausschlüssen Schutz bis zur Versicherungssumme. Versichert sind die Hauptantriebsanlage mit Getriebe, Welle und Propeller, Hilfsmaschinen und Hilfsaggregate, Wasseraufbereitung, Kühlanlagen, Anlagen zur Stromerzeugung und Stromumsetzung, Pumpen, Davits und Kräne sowie elektrisch oder hydraulisch betriebene Winschen und Stellmotoren. Nicht dazu gehören Rohrleitungen mit Armaturen und die Vorrats- und Betriebstanks.

Geleistet wird für fünf Dinge. Erstens Falschbetankung, also Wasser, falscher oder verunreinigter Kraftstoff im Tank, samt Abpumpen, Entsorgen, Reinigung des Kraftstoffsystems und Ersatz des Kraftstoffs. Dieselpest ist ausdrücklich nicht dabei. Zweitens und drittens Schäden als Folge eines verborgenen Material- oder Fertigungsfehlers oder eines Konstruktionsfehlers, wobei das fehlerhafte Teil selbst nicht ersetzt wird. Viertens Deformation oder Bruch der Welle, hier einschließlich Reparatur oder Ersatz der Welle. Und fünftens der Bedienungsfehler.

Zwei Sätze begrenzen das Ganze, und beide sind hart. Die Maschinen müssen nach Herstellerangaben von einer Fachfirma gewartet worden sein, sonst wird gar nicht geleistet. Und Maschinen, die älter als zehn Jahre sind, fallen aus dieser Klausel heraus.

Die Wartungsrechnungen sind damit kein Papierkram, sondern Ihr Nachweis. Und die Zehnjahresgrenze ist ein Datum, das man sich merken sollte, denn sie kommt ohne Vorwarnung.

Zum Schluss der Teil, den man an dem Tag braucht, an dem es passiert.

Melden Sie den Schaden unverzüglich schriftlich. Tun Sie, was zumutbar ist, um ihn klein zu halten, und folgen Sie Weisungen, wenn wir welche geben. Geben Sie uns vor Beginn der Reparatur Gelegenheit zur Besichtigung und lassen Sie die Untersuchung der Ursache zu. Verkaufen Sie beschädigte Teile nicht, bevor der Fall anerkannt ist. Und beauftragen Sie einen Sachverständigen in Abstimmung mit uns, denn seine Kosten werden nur erstattet, wenn wir die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

Wer eine dieser Pflichten grob fahrlässig verletzt, muss mit einer Kürzung rechnen. Wer sie vorsätzlich verletzt, verliert den Schutz.

Fünf Fragen für den nächsten Werftbesuch. Welche Kasko-Stufe steht im Versicherungsschein? Ist der Außenborder mit eigener Summe eingetragen, und steckt die Diebstahlsicherung? Ist die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung vereinbart, und ist Ihre Maschine jünger als zehn Jahre? Liegen die Wartungsrechnungen einer Fachfirma geordnet vor? Und ist der Motor eingewintert, bevor der erste Frost kommt?

Denn die Ursache eines Motorschadens entsteht selten an dem Tag, an dem der Motor stehen bleibt. Sie entsteht meistens zwei Winter vorher, an einem Nachmittag, an dem jemand keine Lust hatte, das Kühlwasser abzulassen.

Das war Folge sechs. Die Bedingungswerke, auf die sich diese Folge stützt, sind auf der Seite zur Folge verlinkt. Bis zum nächsten Mal.

Ein Motorschaden ist teuer, und in der Regulierung entscheidet nicht die Höhe, sondern die Ursache. Die Kasko leistet je nach Stufe bei Naturgewalt, Brand und Diebstahl des ganzen Bootes, ab Basis Plus auch bei Unfall. Verschleiß, Betriebsschäden, Wartungsstau und Frost schließt sie aus. Diese Folge zeigt an vier typischen Lagen, wo die Grenze verläuft, für Motorboot und Segelyacht mit Einbaumotor wie für den Außenborder.

Dazu die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung in Basis Plus und Premium: was sie abdeckt, von der Falschbetankung bis zum Bedienungsfehler, wo ihre Grenzen liegen, zehn Jahre Maschinenalter und Wartung durch eine Fachfirma, und was Sie nach einem Schaden tun sollten, bevor die Werft den Motor zerlegt.

Derselbe Motorschaden aus zwei Ursachen: Ereignis von außen oder Verschleiß mit der Zeit.

Shownotes

Der eingebaute Motor gehört zum versicherten Fahrzeug (A-1.1), der Außenborder nur mit eigener Summe im Versicherungsschein (A-1.3 c) Versicherte Ereignisse in Basis Plus und Premium: Unfall, Naturgewalten, Brand und Explosion, Diebstahl und Vandalismus; die Basis nennt keinen Unfall Ausgeschlossen: Material- und Konstruktionsfehler und Abnutzung am betroffenen Teil, Betriebsschäden mit Folgeschäden, Wartungsstau, Korrosion, Kavitation, Frost ohne Sturm Grundberührung ist ein Unfall; Inspektionskosten danach in Basis Plus bis 500 Euro, in Premium ohne genannte Grenze Außenborder ohne Sicherungsbolzen oder verschlossenes Gebäude: kein Ersatz (Basis Plus A-6.7, Premium A-6.5) Maschinenanlagen-Zusatzdeckung (A-14, nur wenn vereinbart): Falschbetankung ohne Dieselpest, verborgene Mängel, Wellenbruch, Bedienungsfehler; Maschinen höchstens zehn Jahre alt, Wartung durch Fachfirma Nach dem Schaden: unverzüglich schriftlich melden, vor der Reparatur Besichtigung ermöglichen, Teile aufheben, Sachverständigen nur in Abstimmung

Dazu passt

Der Eignerbrief

Einmal im Monat per E-Mail: Saison, Polizze, Neues.

Gratis und mit einem Klick abbestellt. Alle Ausgaben

Weitere Beiträge

Bordfunk · Schadenpraxis Der Ruck, den jeder kennt: die Stunden nach der Grundberührung Magazin · Schadenpraxis Leine in der Welle: warum der Motorschaden am Beweis hängt Bordfunk · Jetsport Wer hinten mitfährt: die teuerste Lücke auf dem Jetski

War das hilfreich?

Ein Mädchen steuert die Segelyacht, der Vater zeigt voraus, die Mutter lacht, alles in der Sonne

Die nächste Generation am Steuer

Die Kleine steuert. Wir halten Kurs.

Beitrag in einer Minute, Polizze am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: +43 662 / 643 479