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Versicherungsmakler / Zahnversicherung / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische sorgenfreies.lächeln 80: die Bedingungen im Volltext

Ergänzungstarif zu einer Krankenhauskostenversicherung für ambulante Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Prophylaxe mit 80 Prozent der Kosten bis zu Jahreshöchstbeträgen und 6 Monaten Wartezeit außer bei Unfällen.

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Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische sorgenfreies.lächeln 80 von Wiener Städtische (Zahnversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 72 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschussesja„Vergütung je nach Tarif 60 % oder 80 % der Kosten“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso)nicht geregelt
Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarztnicht geregelt
Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausnicht geregelt
Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia)nicht geregelt
Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago)nicht geregelt
Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffelja, bis zur Versicherungssumme„Höchstbeträge pro Person und Kalenderjahr“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheftnicht geregelt

Zahnersatz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistungja„Vergütung je nach Tarif 60 % oder 80 % der Kosten“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung)nicht geregelt
Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel)nicht geregelt
Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 %nicht geregelt
Implantateja, bis zur Versicherungssumme„Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)“Was ist versichert, Seite 1
Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlückenicht geregelt
Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift)nicht geregelt
Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado)nicht geregelt
Inlays und Onlays (Keramik, Gold)nicht geregelt
Kronen und Teilkronen, auch vollkeramischja, bis zur Versicherungssumme„Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)“Was ist versichert, Seite 1
Brückenja, bis zur Versicherungssumme„Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)“Was ist versichert, Seite 1
Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe)nicht geregelt
Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeitnicht geregelt
Provisorien und Langzeitprovisoriennicht geregelt
Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatznicht geregelt

Zahnerhalt und Prophylaxe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinausja, bis zur Versicherungssumme„Konservierende Zahnbehandlung (z. B. Füllungen)“Was ist versichert, Seite 1
Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahltnicht geregelt
Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistungnicht geregelt
Professionelle Zahnreinigungja, bis zur Versicherungssumme„Zahnprophylaxe (z. B. Mundhygiene)“Was ist versichert, Seite 1
Anzahl der Zahnreinigungen je Jahrnicht geregelt
Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahrnicht geregelt
Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthaltennicht geregelt
Fissurenversiegelung und Fluoridierungnicht geregelt
Bleaching (Zahnaufhellung)nein„Kosmetische Behandlungen“Was ist nicht versichert, Seite 1
Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeitnicht geregelt

Kieferorthopädie

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung)ja, bis zur Versicherungssumme„Kieferorthopädie (z. B. Zahnspange)“Was ist versichert, Seite 1
Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5)nicht geregelt
Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädienicht geregelt
Kieferorthopädie für Erwachsenenicht geregelt
Durchsichtige Zahnschienen (Aligner)nicht geregelt
Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médiconicht geregelt

Gebühren, Material und Nebenleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz)nicht geregelt
Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung)nicht geregelt
Material und Laborkosten in voller Höhenicht geregelt
Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnisnicht geregelt
Örtliche Betäubungnicht geregelt
Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung)nicht geregelt
Lachgasnicht geregelt
Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene)nicht geregelt
Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT)nicht geregelt
Behandlung im Auslandja„Die Ergänzungsversicherung gilt weltweit.“Wo bin ich versichert, Seite 1

Zahnstaffel

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstleistung im ersten Versicherungsjahrnicht geregelt
Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahresnicht geregelt
Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahresnicht geregelt
Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahresnicht geregelt
Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahresnicht geregelt
Ab wann die Leistung unbegrenzt istnicht geregelt
Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffelnicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitja„Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen)“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Wartezeit für Zahnersatz und Implantateja„Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen)“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Wartezeit für Kieferorthopädieja„Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen)“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Keine Wartezeit bei Unfallja„Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen)“Deckungsbeschränkungen, Seite 1

Laufende Behandlung und fehlende Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschlussja„Behandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn oder in der Wartezeit begonnen haben“Was ist nicht versichert, Seite 1
Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähnenicht geregelt
Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlagnicht geregelt
Gesundheitsfragen im Antragja„Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten.“Welche Verpflichtungen habe ich, Seite 1

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Kinder ab Geburt versicherbarnicht geregelt
Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert)nicht geregelt
Beitragssprünge nach Altersstufennicht geregelt
Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeitnicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtja„Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie die Hauptversicherung und/oder den Ergänzungstarif kündigen oder im Todesfall.“Wann beginnt und endet die Deckung, Seite 2
Mindestvertragsdauerja„Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2
Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmerja„Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen … mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.“Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt Krankenversicherung sorgenfreies.lächeln (IPID)
[Seite 1] KRANKENVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: sorgenfreies.lächeln ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Ergänzungsversicherung zur Krankenhauskostenversicherung für medizinisch notwendige ambulante Zahnbehandlungen Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Konservierende Zahnbehandlung (z. B.  Behandlungen, die bereits vor Füllungen) Versicherungsbeginn oder in der Wartezeit  Operative Zahnbehandlung (auch begonnen haben Zahnentfernung)  Kosmetische Behandlungen  Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)  Sonstige Zahn-, Mund- und  Kieferorthopädie (z. B. Zahnspange) Kieferbehandlungen, die nicht unter den  Zahnprophylaxe (z. B. Mundhygiene) versicherten Leistungen angeführt sind  Notwendige technische Untersuchungen . Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Diese Versicherung ist ein Ergänzungstarif und ! Abschluss und Bestand nur gemeinsam mit kann nur in Verbindung mit einer einer Hauptversicherung gemäß Krankenhauskostenversicherung als Versicherungsbedingungen Hauptversicherung abgeschlossen werden oder ! Vergütung je nach Tarif 60 % oder 80 % der bestehen Kosten ! Höchstbeträge pro Person und Kalenderjahr ! Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen) Wo bin ich versichert? Die Ergänzungsversicherung gilt weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter Seite – etwa durch die Sozialversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Honorarnoten und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig. [Seite 2] Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich. Zahlung z.B. SEPA-Lastschriftmandat wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben, nach Ablauf der Wartezeit. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie die Hauptversicherung und/oder den Ergänzungstarif kündigen oder im Todesfall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich. Stand: 8. Juni 2026

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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