Versicherungsmakler / Zahnversicherung / Bedingungsarchiv
Wiener Städtische sorgenfreies.lächeln 60: die Bedingungen im Volltext
Ergänzungstarif zu einer Krankenhauskostenversicherung für ambulante Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Prophylaxe mit 60 Prozent der Kosten bis zu Jahreshöchstbeträgen und 6 Monaten Wartezeit außer bei Unfällen.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 72 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschusses | ja | „Vergütung je nach Tarif 60 % oder 80 % der Kosten“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso) | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarzt | nicht geregelt | ||
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia) | nicht geregelt | ||
| Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago) | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffel | ja, bis zur Versicherungssumme | „Höchstbeträge pro Person und Kalenderjahr“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheft | nicht geregelt |
Zahnersatz
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistung | ja | „Vergütung je nach Tarif 60 % oder 80 % der Kosten“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung) | nicht geregelt | ||
| Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel) | nicht geregelt | ||
| Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 % | nicht geregelt | ||
| Implantate | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)“ | Was ist versichert, Seite 1 |
| Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlücke | nicht geregelt | ||
| Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift) | nicht geregelt | ||
| Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado) | nicht geregelt | ||
| Inlays und Onlays (Keramik, Gold) | nicht geregelt | ||
| Kronen und Teilkronen, auch vollkeramisch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)“ | Was ist versichert, Seite 1 |
| Brücken | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)“ | Was ist versichert, Seite 1 |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe) | nicht geregelt | ||
| Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeit | nicht geregelt | ||
| Provisorien und Langzeitprovisorien | nicht geregelt | ||
| Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatz | nicht geregelt |
Zahnerhalt und Prophylaxe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinaus | ja, bis zur Versicherungssumme | „Konservierende Zahnbehandlung (z. B. Füllungen)“ | Was ist versichert, Seite 1 |
| Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahlt | nicht geregelt | ||
| Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistung | nicht geregelt | ||
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnprophylaxe (z. B. Mundhygiene)“ | Was ist versichert, Seite 1 |
| Anzahl der Zahnreinigungen je Jahr | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahr | nicht geregelt | ||
| Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthalten | nicht geregelt | ||
| Fissurenversiegelung und Fluoridierung | nicht geregelt | ||
| Bleaching (Zahnaufhellung) | nein | „Kosmetische Behandlungen“ | Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeit | nicht geregelt |
Kieferorthopädie
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kieferorthopädie (z. B. Zahnspange)“ | Was ist versichert, Seite 1 |
| Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5) | nicht geregelt | ||
| Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädie | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie für Erwachsene | nicht geregelt | ||
| Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médico | nicht geregelt |
Gebühren, Material und Nebenleistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) | nicht geregelt | ||
| Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung) | nicht geregelt | ||
| Material und Laborkosten in voller Höhe | nicht geregelt | ||
| Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnis | nicht geregelt | ||
| Örtliche Betäubung | nicht geregelt | ||
| Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung) | nicht geregelt | ||
| Lachgas | nicht geregelt | ||
| Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene) | nicht geregelt | ||
| Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT) | nicht geregelt | ||
| Behandlung im Ausland | ja | „Die Ergänzungsversicherung gilt weltweit.“ | Wo bin ich versichert, Seite 1 |
Zahnstaffel
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstleistung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt | ||
| Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Ab wann die Leistung unbegrenzt ist | nicht geregelt | ||
| Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffel | nicht geregelt |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | ja | „Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen)“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Wartezeit für Zahnersatz und Implantate | ja | „Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen)“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Wartezeit für Kieferorthopädie | ja | „Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen)“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Keine Wartezeit bei Unfall | ja | „Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen)“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
Laufende Behandlung und fehlende Zähne
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschluss | ja | „Behandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn oder in der Wartezeit begonnen haben“ | Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähne | nicht geregelt | ||
| Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlag | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen im Antrag | ja | „Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten.“ | Welche Verpflichtungen habe ich, Seite 1 |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt | ||
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt | ||
| Beitragssprünge nach Altersstufen | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeit | nicht geregelt | ||
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | ja | „Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie die Hauptversicherung und/oder den Ergänzungstarif kündigen oder im Todesfall.“ | Wann beginnt und endet die Deckung, Seite 2 |
| Mindestvertragsdauer | ja | „Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2 |
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | ja | „Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen … mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Informationsblatt Krankenversicherung sorgenfreies.lächeln (IPID) Fassung: 8. Juni 2026 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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Volltext aufklappen: Informationsblatt Krankenversicherung sorgenfreies.lächeln (IPID)
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.