Versicherungsmakler / Eigenheimversicherung / Bedingungsarchiv
Oberösterreichische Eigenheimversicherung: die Bedingungen im Volltext
Bündelversicherung aus Feuer, Sturm, Leitungswasser und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit Wertanpassung nach Baukostenindex, Unterversicherungsverzicht unter Voraussetzungen und erweitertem Neuwertersatz als Option.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
- 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an Oberösterreichische weiter.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an Oberösterreichische
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir reichen ihn an Oberösterreichische weiter und melden uns mit der Bestätigung.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungswert und Summenbildung (gleitender Neuwert, Neuwert, Zeitwert) | ja | „Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, ist Versicherungswert für versicherte Gebäude und/oder Einrichtung der NEUWERT.“ | Punkt 3, Seite 1 |
| Versicherungssumme 1914 und Anpassungsfaktor (gleitender Neuwertfaktor) | nicht geregelt | ||
| Summenermittlung nach Wohnfläche (Quadratmetermodell ohne Summenangabe) | nicht geregelt | ||
| Unterversicherungsverzicht und Folgen einer Unterversicherung | ja | „Eine Unterversicherung wird jedoch nicht geltend gemacht, wenn sie 10% des Versicherungswertes nicht übersteigt.“ | Punkt 5.1, Seite 1 |
| Neuwertentschädigung und Grenze, ab der nur der Zeitwert ersetzt wird | ja | „dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt.“ | Punkt 12, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherungsnehmer trägt in jedem Schadenfall einen allenfalls vereinbarten und auf der Polizze angeführten Selbstbehalt.“ | Punkt 16, Seite 3 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | „sofern im Vertrag vereinbart und auf der Polizze angeführt, für den Ersatzpflichtigen die Bestimmungen der Klausel GF5001 (grobe Fahrlässigkeit) anzuwenden.“ | Punkt 7, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VGB) | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt | ||
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für Wertsteigerungen, Um- und Anbauten (Vorsorgebetrag) | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung während der Bauzeit | nicht geregelt |
Feuer, Sturm und Hagel
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Eigenheimversicherung ZuHaus ist eine Bündelversicherung von 4 Versicherungsverträgen (Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz).“ | Einleitung, Seite 1 |
| Blitzschlag (direkter Einschlag) | nicht geregelt | ||
| Überspannung, Überstrom und Kurzschluss durch Blitz oder atmosphärische Elektrizität | nicht geregelt | ||
| Explosion | nicht geregelt | ||
| Implosion | nicht geregelt | ||
| Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung, auch Drohnen | nicht geregelt | ||
| Anprall von Straßen- und Schienenfahrzeugen (auch eigene Fahrzeuge) | nicht geregelt | ||
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | nicht geregelt | ||
| Sturm und Hagel am Gebäude | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Eigenheimversicherung ZuHaus ist eine Bündelversicherung von 4 Versicherungsverträgen (Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz).“ | Einleitung, Seite 1 |
| Sturmdefinition: ab welcher Windstärke oder Windgeschwindigkeit | nicht geregelt |
Leitungswasser und Rohre
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leitungswasser (bestimmungswidriger Austritt aus Rohren und Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Eigenheimversicherung ZuHaus ist eine Bündelversicherung von 4 Versicherungsverträgen (Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz).“ | Einleitung, Seite 1 |
| Rohrbruch innerhalb des Gebäudes (Zu- und Ableitungsrohre, Heizung) | nicht geregelt | ||
| Frostschäden an Rohren und Installationen (Armaturen, Heizkörper, Kessel) | nicht geregelt | ||
| Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück | nicht geregelt | ||
| Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks (soweit Gefahr des Eigentümers) | nicht geregelt | ||
| Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück | nicht geregelt | ||
| Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks bis zum öffentlichen Kanal | nicht geregelt | ||
| Regenfallrohre und Regenwasserleitungen (innen und außen) | nicht geregelt | ||
| Dachrinnen und Schäden durch überlaufende Dachrinnen | nicht geregelt | ||
| Fußbodenheizung, Wärmepumpen- und Solarkreisläufe (Wasser und Sole) | nicht geregelt | ||
| Sprinkler- und Berieselungsanlagen | nicht geregelt | ||
| Allmählich austretendes Wasser (Sickerschäden, Fugen, Silikon) | nicht geregelt | ||
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | nicht geregelt |
Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | nicht geregelt | ||
| Rückstau aus der Kanalisation | nicht geregelt | ||
| Erdbeben | nicht geregelt | ||
| Erdsenkung | nicht geregelt | ||
| Erdrutsch und Felssturz | nicht geregelt | ||
| Schneedruck | nicht geregelt | ||
| Lawinen und Lawinenluftdruck | nicht geregelt | ||
| Vulkanausbruch | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt | ||
| Annahme und Einschränkungen nach Gefährdungszone (ZÜRS, HORA) | nicht geregelt | ||
| Riesgos extraordinarios über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |
Einbruch, Vandalismus und Tiere
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gebäudeschäden durch Einbruch oder Einbruchsversuch | nicht geregelt | ||
| Diebstahl fest verbundener Gebäudebestandteile (Kupferrohre, Briefkästen, Leuchten) | nicht geregelt | ||
| Vandalismus und böswillige Beschädigung (auch ohne Einbruch) | nicht geregelt | ||
| Graffiti an Außenwänden, Türen und Einfriedungen | nicht geregelt | ||
| Tierbiss: Marderschäden an Dämmung, Unterspannbahn und Leitungen | nicht geregelt |
Haustechnik und Energie
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Photovoltaikanlage auf dem Dach oder am Gebäude, samt Batteriespeicher | nicht geregelt | ||
| Ertragsausfall der Photovoltaikanlage nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Solarthermie (Warmwasser- und Heizungsunterstützung) | nicht geregelt | ||
| Wärmepumpen (auch außen aufgestellt) | nicht geregelt | ||
| Wallbox und Ladestation für Elektrofahrzeuge | nicht geregelt | ||
| Smart-Home-Technik und fest verbaute Gebäudeelektronik | nicht geregelt | ||
| Haustechnik gegen Bedien- und Konstruktionsfehler, Kurzschluss ohne Blitz (Elektronikdeckung) | nicht geregelt |
Nebengebäude, Grundstück und Glas
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Nebengebäude und Garagen (ohne Einzelnennung, Größengrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sämtliche am versicherten Grundstück befindliche Nebengebäude bis insgesamt 40 m2 verbaute Fläche gelten auch dann im Rahmen der Gesamtsumme Gebäude mitversichert, wenn diese nicht auf der Polizze angeführt sind.“ | Punkt 1.3.2, Seite 1 |
| Carports und Gartenhäuser | ja, bis zur Versicherungssumme | „Dazu gehören Carports, Flugdächer, Überdachungen, Vordächer und überdachte Verbindungsgänge am Versicherungsgrundstück.“ | Punkt 1.1.2, Seite 1 |
| Grundstückseinfriedungen, Zäune, Mauern und Tore | nicht geregelt | ||
| Schwimmbecken, Whirlpools und deren Technik | nein | „Nicht als Gebäude gelten: Schwimmbäder mit Überdachungen samt den für den Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen außerhalb von versicherten Gebäuden“ | Punkt 1.2.1, Seite 1 |
| Gartenanlagen, Bäume und Sträucher nach Sturm, Blitz oder Brand | nicht geregelt | ||
| Gebäudeverglasung (Fenster, Türen, Wintergarten, Glasdächer) | nein | „In der Sturmversicherung gelten Verglasungen und Kunststoffverglasungen aller Art sowie Sonnensegel nicht versichert.“ | Punkt 1.3, Seite 1 |
Kosten nach einem Schaden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufräumungs- und Entsorgungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Nebenkosten und zwar Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sind insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert.“ | Punkt 8, Seite 2 |
| Abbruchkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Abbruch- und Aufräumkosten, das sind Kosten für Tätigkeiten am Versicherungsort, soweit sie versicherte Sachen betreffen“ | Punkt 8.3, Seite 2 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen, bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.“ | Punkt 8.2, Seite 2 |
| Dekontamination und Entsorgung von Erdreich | ja, bis zur Versicherungssumme | „Für diese Wiederauffüllungskosten und die Entsorgungskosten von kontaminiertem Erdreich wird in jedem Schadenfall der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag um den vereinbarten Selbstbehalt von 25% gekürzt.“ | Punkt 8.4, Seite 2 |
| Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „jedoch nicht mehr als jeweils 30% der Entschädigung für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung, auf erstes Risiko ersetzt.“ | Punkt 9, Seite 2 |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarem Gebäude (Tagessatz, Dauer) | nicht geregelt | ||
| Mietausfall und Nutzungsausfall für Wohnräume (Dauer in Monaten) | ja, bis zur Versicherungssumme | „längstens bis zum Ablauf von 9 Monaten nach dem Eintritt des Schadenfalles“ | Punkt 11, Seite 2 |
| Mietausfall für gewerblich genutzte Räume | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei unbenutzbaren Räumen, die vom Versicherungsnehmer vermietet worden sind Der entstandene und nachgewiesene Mietverlust.“ | Punkt 11.2, Seite 3 |
| Schlossänderungskosten nach Schlüsselverlust | nicht geregelt | ||
| Leckortung und Suchkosten, auch ohne versicherten Rohrbruch | nicht geregelt | ||
| Daños estéticos: Wiederherstellung eines einheitlichen Bildes (Fliesen, Fassade) | nicht geregelt |
Haftpflicht und Service
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (responsabilidad civil inmobiliaria) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Eigenheimversicherung ZuHaus ist eine Bündelversicherung von 4 Versicherungsverträgen (Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz).“ | Einleitung, Seite 1 |
| Asistencia urgente: Notdienst rund um die Uhr (Handwerker, Schlüsseldienst) | nicht geregelt |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leerstand und Nichtnutzung (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | nein | „Nicht bewohnte, es sei denn, sie werden entsprechend gewartet, oder zum Abbruch bestimmte Wohnobjekte fallen nicht unter diese Regelung.“ | Punkt 12, Seite 3 |
| Beheizung in der kalten Jahreszeit, Absperren und Entleeren wasserführender Anlagen | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (Anzeige, Fristen, Schadenminderung) | nicht geregelt | ||
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | nicht geregelt | ||
| Besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Terror, Baumängel, Schwamm) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Oberösterreichische Bedingungen Eigenheimversicherung (eh 2018) Fassung: Ergänzende Bedingungen Eigenheimversicherung ZuHaus EH-2018, 11.07.2019 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)
Volltext aufklappen: Oberösterreichische Bedingungen Eigenheimversicherung (eh 2018)
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.