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Helvetia Verkehrshaftungsversicherung: die Bedingungen im Volltext
Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer mit den in der Polizze angeführten LKW nach UGB und CMR, Kabotage in benannten Ländern, ohne Subunternehmer, Kühlgut, Elektronik und Valoren, mit strengen Diebstahlsicherungsvorgaben.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchsthaftung je Transportmittel, je Sendung oder je Ereignis | laut Polizze | „Die Versicherungsleistung ist innerhalb der in der Police angeführten Versicherungssumme je Lastzug/Sattelzug und Reise wie folgt begrenzt:“ | Artikel 7 (1), Seite 2 |
| Vertragsform: Einzelpolice, Jahres- oder Pauschalpolice, laufende Versicherung mit Umsatz- oder Einzelmeldung, Baustein eines Firmenvertrags | nicht geregelt | ||
| Allgefahrendeckung (volle Deckung): versichert ist jede Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist | nicht geregelt | ||
| Eigene Güter und Handelswaren des Betriebs versichert | nicht geregelt | ||
| Werkzeuge, Messgeräte, Maschinen und Arbeitsgeräte, die zum Eigengebrauch mitgeführt werden (Autoinhalt, Handwerkerausstattung) | nicht geregelt | ||
| Fremde Güter in Obhut des Betriebs (Kundeneigentum, Reparaturgut, Kommissionsware) | nicht geregelt | ||
| Versicherte Transportwege und Transportmittel (Straße, Schiene, Luft, See, Binnengewässer) | ja | „Versichert ist die Haftung des Versicherungsnehmers als Frachtführer aus Verträgen über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße“ | Artikel 3, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Österreich, Spanien, Europa, weltweit) | ja | „innerhalb der in der Polizze benannten Länder im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr“ | Artikel 4, Seite 1 |
| Haus-zu-Haus-Deckung: Beginn mit dem Verlassen des Absendeorts, Ende mit der Ablieferung am Bestimmungsort | nicht geregelt | ||
| Transportbedingte Zwischenlagerung (Dauer in Tagen wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Schäden beim Be- und Entladen, auch durch eigene Mitarbeiter und Ladegeräte | nicht geregelt | ||
| Versicherungswert: Rechnungs- oder Marktwert plus Fracht, Kosten und imaginärer Gewinn | nicht geregelt |
Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Transporte mit betriebseigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen (Werkverkehr) versichert | nicht geregelt | ||
| Privatfahrzeuge von Mitarbeitern auf Dienstfahrten einbezogen | nicht geregelt | ||
| Transportmittelunfall (Zusammenstoß, Umstürzen, Abkommen von der Fahrbahn, Brücken- oder Tunneleinsturz) | nicht geregelt | ||
| Betriebsschäden ohne Unfall (Verrutschen der Ladung, Bremsen, Ausweichen) | nicht geregelt | ||
| Brand, Blitzschlag und Explosion während des Transports | nicht geregelt | ||
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und andere Elementarereignisse | nicht geregelt | ||
| Diebstahl des ganzen Fahrzeugs samt Ladung | nicht geregelt | ||
| Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug | nicht geregelt | ||
| Raub und räuberische Erpressung des Fahrers | nicht geregelt | ||
| Nachtklausel: Diebstahlschutz nachts nur in verschlossener Garage, auf bewachtem Platz oder mit Bewachung | nicht geregelt | ||
| Vorgaben für das unbeaufsichtigte Fahrzeug tagsüber (Höchstdauer, verschlossen, Alarmanlage) | ja | „Schäden durch Diebstahl aus oder Diebstahl von beladenen und ohne Fahrer abgestellten Transportmitteln an Sams-, Sonn- und Feiertagen“ | Artikel 5 (6) a), Seite 1 |
Güterversicherung beim Versand
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versand über fremde Frachtführer, Spediteure und Logistiker versichert | nicht geregelt | ||
| Post- und Paketsendungen (Paketdienste, Kurier, Express) | nicht geregelt | ||
| See- und Lufttransporte einschließlich Container | nicht geregelt | ||
| Beiträge zur großen Haverei und Aufopferung | nein | „Beiträge im Falle einer großen Haverei.“ | Artikel 5 (14), Seite 2 |
| Bruch zerbrechlicher Güter (Glas, Keramik, Elektronik) | nicht geregelt | ||
| Kühl- und Tiefkühlgut, auch bei Ausfall des Kühlaggregats | nein | „Kühl- und Thermogut“ | Artikel 5 (10), Seite 2 |
| Valoren: Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunst | nein | „Ansprüche aus der Beförderung von Gütern mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Edelmetallen (gemünzt und ungemünzt), Juwelierwaren, Wertpapieren“ | Artikel 5 (9), Seite 2 |
| Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen und Beschlagnahme | nein | „des Streiks, der Aussperrung, des Aufruhrs, der Plünderung, von terroristischen oder politischen Gewalthandlungen“ | Artikel 5 (1) b), Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch unzureichende Verpackung oder Verladung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von innerem Verderb, natürlicher Beschaffenheit, Schwund und Rost | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verzögerungs-, Markt- und Vermögensschäden | nicht geregelt |
Ausstellung, Messe und Musterkollektionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausstellungs- und Messeversicherung (Hin- und Rücktransport plus Aufenthalt) | nicht geregelt | ||
| Gefahren während des Aufenthalts auf Messe oder Ausstellung (Auf- und Abbau, Ausstellungsdauer) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl und Abhandenkommen vom Messestand (auch einfacher Diebstahl) | nicht geregelt | ||
| Bewachungs- oder Verschlussvorgabe für den Messestand außerhalb der Öffnungszeiten | nicht geregelt | ||
| Musterkollektionen und Reiselager von Außendienst und Handelsvertretern | nicht geregelt | ||
| Messestand, Standbau, Dekoration und Präsentationstechnik mitversichert | nicht geregelt |
Verkehrshaftung von Frachtführern und Spediteuren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftung als Frachtführer im Straßengüterverkehr nach Landesrecht (HGB, österreichisches Recht, LCTTM) | ja, bis zur Versicherungssumme | „die gegen den Versicherungsnehmer aufgrund der Bestimmungen des § 439a Unternehmensgesetzbuch (UGB) im innerösterreichischen Straßengüterverkehr“ | Artikel 4, Seite 1 |
| Haftung nach CMR bei grenzüberschreitenden Straßentransporten | ja, bis zur Versicherungssumme | „die Entschädigung 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) für jedes beschädigte oder fehlende Kilogramm des Rohgewichtes nicht überschritten werden darf.“ | Artikel 8, Seite 2 |
| Haftung als Spediteur (ADSp, AÖSp, condiciones del transitario) | nicht geregelt | ||
| Haftung als Lagerhalter | nicht geregelt | ||
| Kabotage und Transporte innerhalb anderer Staaten | ja | „Im nationalen Straßengüterverkehr außerhalb von Österreich innerhalb der in der Polizze benannten Länder nach den jeweils anzuwendenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen.“ | Artikel 4, Seite 1 |
| Deckung bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit von Mitarbeitern, Durchbrechung der Haftungsgrenzen) | nein | „Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter.“ | Artikel 5 (5) a), Seite 1 |
| Einsatz von Subunternehmern mitversichert (Haftung für beauftragte Frachtführer) | nein | „Schadenersatzverpflichtungen resultierend aus der Beförderung durch … Subunternehmer des Versicherungsnehmers“ | Artikel 5 (16), Seite 2 |
| Güterfolge- und reine Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, Nachnahmefehler) | ja, bis zur Versicherungssumme | „für Lieferfristüberschreitungen mit maximal der einfachen Fracht gemäß Art. 23 (5) CMR“ | Artikel 7 (1) a), Seite 2 |
| Ausgeschlossene Güter (Umzugsgut, Tiere, Valoren, Tabak, Spirituosen, Elektronik) | ja | „Ansprüche aus der Beförderung von lebenden Tieren und Pflanzen, Arzneiwaren, Drogen und Suchtgiften, Alkoholika, Tabakwaren, Kühl- und Thermogut“ | Artikel 5 (10), Seite 2 |
| Anmelde- oder Umsatzmeldepflicht je Transport oder Abrechnung nach Umsatz | nicht geregelt |
Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rettungs-, Bergungs- und Schadenminderungskosten | nein | „Bergungs-, Beseitigungs-, Sicherungs-, sowie Aufräumkosten.“ | Artikel 5 (12), Seite 2 |
| Kosten der Schadenfeststellung (Havariekommissar, Sachverständiger) | nicht geregelt | ||
| Kosten für Umladen, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Aufräumungs-, Vernichtungs- und Entsorgungskosten beschädigter Güter | nein | „Bergungs-, Beseitigungs-, Sicherungs-, sowie Aufräumkosten.“ | Artikel 5 (12), Seite 2 |
| Zölle, Steuern und Abgaben auf beschädigte oder verlorene Güter | nein | „die Haftung aus Zoll- und Steueransprüchen im Rahmen eines Carnet TIR Transportes.“ | Artikel 5 (11), Seite 2 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Verkehrshaftungsversicherung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche“ | Artikel 4, Seite 1 |
Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ein allfällig vereinbarter Selbstbehalt wird von der Ersatzleistung in Abzug gebracht.“ | Artikel 14 (3), Seite 3 |
| Erhöhte oder prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Kühlgut oder Bruch | nicht geregelt | ||
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nein | „Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter.“ | Artikel 5 (5) a), Seite 1 |
| Sicherungsvorgaben (Ladungssicherung, Schlösser, Alarmanlage, Ortung, Fahrerauswahl) | ja | „der Lastzug/Sattelzug mit je zwei voneinander unabhängig funktionierenden Diebstahlsicherungen zusätzlich zu den Türschlössern ausgestattet ist“ | Artikel 13 (1) e), Seite 3 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Havariekommissar, Vorbehalt bei Annahme) | ja | „jeden Diebstahl, Raub, Feuer sowie jeden Verkehrsunfall der zuständigen Polizeidienststelle und der Helvetia unverzüglich anzuzeigen“ | Artikel 13 (2) g), Seite 3 |
| Regressverzicht gegenüber Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen | nicht geregelt | ||
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen (DTV) oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn günstiger | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung | ja | „Beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr, verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.“ | Artikel 16 (1), Seite 3 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | „Für die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalles gilt § 158 VersVG.“ | Artikel 16 (2), Seite 3 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Helvetia Versicherungen AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Bedingungen für den gewerblichen Güterverkehr (CMR) Fassung: Allgemeine Österreichische Versicherungsbedingungen für den gewerblichen Güterverkehr mit LKW (CMR) 2015, Druck 07/2015 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)