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Helvetia Autoinhaltsversicherung: die Bedingungen im Volltext
Autoinhaltsversicherung für Werkzeuge, Laptops, Arzttaschen und persönliche Sachen im Innenraum eines Pkw oder Kleinlasters bis eine Tonne Nutzlast in EU, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen, zum Neuwert auf Erstes Risiko, Diebstahl nur aus dem versperrten Fahrzeug mit 75 Euro Selbstbehalt.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchsthaftung je Transportmittel, je Sendung oder je Ereignis | laut Polizze | „Die in der Police dokumentierten Versicherungssummen gelten je Schadenereignis auf "Erstes Risiko".“ | Artikel 9 (1), Seite 2 |
| Vertragsform: Einzelpolice, Jahres- oder Pauschalpolice, laufende Versicherung mit Umsatz- oder Einzelmeldung, Baustein eines Firmenvertrags | ja | „Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.“ | Artikel 17, Seite 3 |
| Allgefahrendeckung (volle Deckung): versichert ist jede Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist | nein | „Die Helvetia leistet Ersatz für Verlust und/oder Beschädigung der versicherten Gegenstände als unmittelbare Folge eines der nachstehenden Ereignisse:“ | Artikel 4, Seite 1 |
| Eigene Güter und Handelswaren des Betriebs versichert | ja | „Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die der Versicherungsnehmer und/oder die mit seinem Willen das Fahrzeug nutzende Personen im Kraftfahrzeug mitführen“ | Artikel 1 (1), Seite 1 |
| Werkzeuge, Messgeräte, Maschinen und Arbeitsgeräte, die zum Eigengebrauch mitgeführt werden (Autoinhalt, Handwerkerausstattung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Gegenstände des beruflichen oder gewerblichen Bedarfs wie Werkzeuge, Arzttaschen samt Inhalt, Mobiltelefone und Laptops.“ | Artikel 1 (1), Seite 1 |
| Fremde Güter in Obhut des Betriebs (Kundeneigentum, Reparaturgut, Kommissionsware) | nein | „all diejenigen Gegenstände, an welchen der … Versicherungsnehmer und/oder die mitversicherten Personen gemäß Artikel 1 Pkt.(1) kein anderes Interesse haben, als jenes, dass sie den Auftrag zum Transport, zur Durchführung des Transportes oder zu deren Versicherung“ | Artikel 7 (3) b), Seite 2 |
| Versicherte Transportwege und Transportmittel (Straße, Schiene, Luft, See, Binnengewässer) | ja | „Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Bedingungen sind Personenkraftfahrzeuge sowie Lastkraftfahrzeuge mit maximal einer Tonne Nutzlast.“ | Artikel 1 (2), Seite 1 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Österreich, Spanien, Europa, weltweit) | ja | „Die Versicherung erstreckt sich auf die Staaten der Europäischen Union sowie Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.“ | Artikel 3, Seite 1 |
| Haus-zu-Haus-Deckung: Beginn mit dem Verlassen des Absendeorts, Ende mit der Ablieferung am Bestimmungsort | nein | „Die Versicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherten Gegenstände in das Kraftfahrzeug eingebracht sind und endet mit der Entnahme aus demselben Kraftfahrzeug.“ | Artikel 5, Seite 1 |
| Transportbedingte Zwischenlagerung (Dauer in Tagen wörtlich im text) | nein | „Die Versicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherten Gegenstände in das Kraftfahrzeug eingebracht sind und endet mit der Entnahme aus demselben Kraftfahrzeug.“ | Artikel 5, Seite 1 |
| Schäden beim Be- und Entladen, auch durch eigene Mitarbeiter und Ladegeräte | nicht geregelt | ||
| Versicherungswert: Rechnungs- oder Marktwert plus Fracht, Kosten und imaginärer Gewinn | ja | „Als Versicherungswert gilt der Neuwert.“ | Artikel 9 (2), Seite 2 |
Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Transporte mit betriebseigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen (Werkverkehr) versichert | ja | „nicht fest verbundenen Gegenständen, die sich im Fahrzeuginnenraum des in der Police angeführten, in Österreich behördlich zugelassenen, Kraftfahrzeuges“ | Artikel 1, Seite 1 |
| Privatfahrzeuge von Mitarbeitern auf Dienstfahrten einbezogen | nicht geregelt | ||
| Transportmittelunfall (Zusammenstoß, Umstürzen, Abkommen von der Fahrbahn, Brücken- oder Tunneleinsturz) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Transportmittelunfall des die versicherten Gegenstände befördernden Kraftfahrzeuges.“ | Artikel 4 (1), Seite 1 |
| Betriebsschäden ohne Unfall (Verrutschen der Ladung, Bremsen, Ausweichen) | nein | „Die Helvetia leistet Ersatz für Verlust und/oder Beschädigung der versicherten Gegenstände als unmittelbare Folge eines der nachstehenden Ereignisse:“ | Artikel 4, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag und Explosion während des Transports | ja, bis zur Versicherungssumme | „Brand, Blitzschlag, Explosion“ | Artikel 4 (3), Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und andere Elementarereignisse | ja, bis zur Versicherungssumme | „Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben und Überschwemmungen. Eine Naturkatastrophe liegt nur bei einer länger andauernden und großräumigen Schadenlage vor“ | Artikel 4 (2), Seite 1 |
| Diebstahl des ganzen Fahrzeugs samt Ladung | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbehalt 75 € | „bei allseitig geschlossenen und versperrten Kraftfahrzeugen - durch Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges“ | Artikel 4 (4), Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbehalt 75 € | „Verlust und/oder Beschädigung von außen nicht sichtbar untergebrachten versicherten Gegenständen durch Raub sowie“ | Artikel 4 (4), Seite 1 |
| Raub und räuberische Erpressung des Fahrers | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbehalt 75 € | „Verlust und/oder Beschädigung von außen nicht sichtbar untergebrachten versicherten Gegenständen durch Raub“ | Artikel 4 (4), Seite 1 |
| Nachtklausel: Diebstahlschutz nachts nur in verschlossener Garage, auf bewachtem Platz oder mit Bewachung | keine | ||
| Vorgaben für das unbeaufsichtigte Fahrzeug tagsüber (Höchstdauer, verschlossen, Alarmanlage) | ja | „von außen nicht sichtbar untergebrachten versicherten Gegenständen“ | Artikel 4 (4), Seite 1 |
Güterversicherung beim Versand
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versand über fremde Frachtführer, Spediteure und Logistiker versichert | nicht geregelt | ||
| Post- und Paketsendungen (Paketdienste, Kurier, Express) | nicht geregelt | ||
| See- und Lufttransporte einschließlich Container | nicht geregelt | ||
| Beiträge zur großen Haverei und Aufopferung | nicht geregelt | ||
| Bruch zerbrechlicher Güter (Glas, Keramik, Elektronik) | nicht geregelt | ||
| Kühl- und Tiefkühlgut, auch bei Ausfall des Kühlaggregats | nein | „Lebensmittel, Tiere, Pflanzen, Drogen und Suchtgifte, Alkoholika sowie Tabakwaren.“ | Artikel 7 (3) d), Seite 2 |
| Valoren: Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunst | nein | „Gegenstände mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Schmucksachen, Pelze, Edelmetalle“ | Artikel 7 (3) c), Seite 2 |
| Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen und Beschlagnahme | nein | „des Streiks, der Aussperrung, des Aufruhrs, der … terroristischen oder politischen“ | Artikel 7 (1) b), Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch unzureichende Verpackung oder Verladung | ja | „Fehlen oder Mängel transportgerechter Verpackung … sowie bei Selbstverladung durch den Versicherungsnehmer durch mangelhafte oder unsachgemäße“ | Artikel 7 (2) e), Seite 2 |
| Ausschluss von innerem Verderb, natürlicher Beschaffenheit, Schwund und Rost | ja | „Inneren Verderb, es sei denn, dass dieser im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden eintritt“ | Artikel 7 (2) a), Seite 2 |
| Ausschluss von Verzögerungs-, Markt- und Vermögensschäden | ja | „h) Wertminderung … i) mittelbare Schäden aller Art.“ | Artikel 7 (2) h) und i), Seite 2 |
Ausstellung, Messe und Musterkollektionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausstellungs- und Messeversicherung (Hin- und Rücktransport plus Aufenthalt) | nicht geregelt | ||
| Gefahren während des Aufenthalts auf Messe oder Ausstellung (Auf- und Abbau, Ausstellungsdauer) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl und Abhandenkommen vom Messestand (auch einfacher Diebstahl) | nicht geregelt | ||
| Bewachungs- oder Verschlussvorgabe für den Messestand außerhalb der Öffnungszeiten | nicht geregelt | ||
| Musterkollektionen und Reiselager von Außendienst und Handelsvertretern | nein | „Speichergut auf Datenträgern aller Art sowie Musterkollektionen“ | Artikel 7 (3) c), Seite 2 |
| Messestand, Standbau, Dekoration und Präsentationstechnik mitversichert | nicht geregelt |
Verkehrshaftung von Frachtführern und Spediteuren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftung als Frachtführer im Straßengüterverkehr nach Landesrecht (HGB, österreichisches Recht, LCTTM) | nicht geregelt | ||
| Haftung nach CMR bei grenzüberschreitenden Straßentransporten | nicht geregelt | ||
| Haftung als Spediteur (ADSp, AÖSp, condiciones del transitario) | nicht geregelt | ||
| Haftung als Lagerhalter | nicht geregelt | ||
| Kabotage und Transporte innerhalb anderer Staaten | nicht geregelt | ||
| Deckung bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit von Mitarbeitern, Durchbrechung der Haftungsgrenzen) | nicht geregelt | ||
| Einsatz von Subunternehmern mitversichert (Haftung für beauftragte Frachtführer) | nicht geregelt | ||
| Güterfolge- und reine Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, Nachnahmefehler) | nicht geregelt | ||
| Ausgeschlossene Güter (Umzugsgut, Tiere, Valoren, Tabak, Spirituosen, Elektronik) | nicht geregelt | ||
| Anmelde- oder Umsatzmeldepflicht je Transport oder Abrechnung nach Umsatz | nicht geregelt |
Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rettungs-, Bergungs- und Schadenminderungskosten | nicht geregelt | ||
| Kosten der Schadenfeststellung (Havariekommissar, Sachverständiger) | nicht geregelt | ||
| Kosten für Umladen, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Aufräumungs-, Vernichtungs- und Entsorgungskosten beschädigter Güter | nicht geregelt | ||
| Zölle, Steuern und Abgaben auf beschädigte oder verlorene Güter | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Verkehrshaftungsversicherung) | nicht geregelt |
Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | 75 € | „Von jedem derartigen Schaden hat der Versicherungsnehmer EUR 75,00 selbst zu tragen.“ | Artikel 4 (4), Seite 1 |
| Erhöhte oder prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Kühlgut oder Bruch | 75 € | „Von jedem derartigen Schaden hat der Versicherungsnehmer EUR 75,00 selbst zu tragen.“ | Artikel 4 (4), Seite 1 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nein | „Die Helvetia ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer oder Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.“ | Artikel 8, Seite 2 |
| Sicherungsvorgaben (Ladungssicherung, Schlösser, Alarmanlage, Ortung, Fahrerauswahl) | ja | „dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten hat.“ | Artikel 13, Seite 3 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Havariekommissar, Vorbehalt bei Annahme) | ja | „Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag oder Explosion ist unverzüglich Anzeige bei der nächsten Sicherheitsbehörde zu erstatten“ | Artikel 14 (3), Seite 3 |
| Regressverzicht gegenüber Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen | nicht geregelt | ||
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen (DTV) oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn günstiger | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung | ja | „Dieser kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer … Kündigungsfrist von einem Monat für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode in geschriebener Form gekündigt werden.“ | Artikel 17, Seite 3 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | „Im Schadenfall sind beide Vertragspartner berechtigt, spätestens einen Monat nach Anerkennung oder Ablehnung des … Vertrag in geschriebener Form zu kündigen.“ | Artikel 16, Seite 3 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Helvetia Versicherungen AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Bedingungen für die Autoinhaltsversicherung Fassung: Allgemeine Bedingungen für die Autoinhaltsversicherung (2016), Druck 04/2016 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)