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NV NÖ Versicherung Hunde- und Katzen-Krankenversicherung: die Bedingungen im Volltext
Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen (AVB 2022) mit ambulanter und stationärer Heilbehandlung nach österreichischer Gebührenordnung, drei Monaten Wartezeit und Leistungsgrenzen sowie Selbstbeteiligung laut Polizze.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | „Der Versicherer übernimmt für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall.“ | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | „Sind die in der Polizze bezeichneten Hunde beziehungsweise Katzen, die zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehören.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja | „Die jährliche Entschädigung ist auf den vereinbarten Betrag beschränkt.“ | Ziffer 8.5, Seite 3 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt | ||
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | nicht geregelt | ||
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | „Der Versicherer ersetzt die Heilbehandlungskosten wie in Punkt 4 beschrieben entsprechend der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (Österreichische Gebührenordnung) bis zum vereinbarten Satz unter Berücksichtigung der ortsüblichen Usancen.“ | Ziffer 8.1, Seite 2 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | „errechnete Betrag einschließlich Ersatz für sonstige versicherte Kosten wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.“ | Ziffer 8.6, Seite 3 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | ja | „errechnete Betrag einschließlich Ersatz für sonstige versicherte Kosten wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.“ | Ziffer 8.6, Seite 3 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | nicht geregelt | ||
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | ja | „gibt der Versicherer dem Tierarzt oder der Tierklinik gegenüber, soweit erforderlich, eine Kostenübernahme bis zur maximalen Leistungsgrenze pro Versicherungsfall und -jahr.“ | Ziffer 4, Seite 1 |
Wartezeiten und Aufnahme
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | ja | „Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.“ | Ziffer 6.2, Seite 3 |
| Wartezeit für Operationen | ja | „Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.“ | Ziffer 6.2, Seite 3 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | „Für erforderliche Untersuchungen und / oder Operationen infolge eines Unfalles entfällt die Wartezeit.“ | Ziffer 6.2, Seite 3 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt | ||
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | ja | „Eine Annahme ist grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere die den 2. Lebensmonat vollendet haben bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | ja | „Eine Annahme ist grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere die den 2. Lebensmonat vollendet haben bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | ja | „Die Aufnahme von älteren Tieren oder Tieren mit bestehenden Erkrankungen ist nur nach vorheriger Zustimmung vom Versicherer möglich.“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | „Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des zu versichernden Hundes oder der zu versichernden Katze auf eigene Kosten beizubringen.“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | „Die NV versichert Tiere, die mit einer Tätowierung oder durch einen Mikrochip (EU Standard) bis zum Ende der 12. Lebenswoche bereits mit der Grundimmunisierung (Erstimpfung) versorgt wurden“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt | ||
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |
Vorerkrankungen und besondere Leiden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | „Krankheit und Unfall sowie für die Behandlung chronischer Erkrankungen oder für die Behandlung angeborener Fehlentwicklungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorhanden oder die Folge dieser sind“ | Ziffer 5.1, Seite 2 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt | ||
| Erbliche Erkrankungen | nein | „Krankheiten und Unfälle, sowie die Untersuchungen auf Erkrankungen, die nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft angeboren oder erblich bedingt sind“ | Ziffer 5.2, Seite 2 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | nein | „sowie für chirurgische Eingriffe aufgrund angeborener Fehlentwicklungen.“ | Ziffer 5.1, Seite 2 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | nein | „Im Bereich der Knochen und Gelenke: Wobbler Syndrom, Ellbogengelenksdysplasie (ED)“ | Ziffer 5.2.1, Seite 2 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt | ||
| Patellaluxation | nein | „Patellaluxation, Zervikale Spondylose (Wobbler Syndrom)“ | Ziffer 5.2.1, Seite 2 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nein | „Brachycephales Syndrom (zu enge Nasenlöcher, abnorme Nasenmuscheln, zu langes Gaumensegel, zu kleiner Kehlkopf“ | Ziffer 5.2.2, Seite 2 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt | ||
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt | ||
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | nein | „Psychotherapeutische Behandlungen sowie Verhaltensstörungen.“ | Ziffer 5.14, Seite 3 |
Operation und Klinik
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja | „Ist ein chirurgischer Eingriff unter Narkose (Injektions- und Inhalationsnarkose) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes“ | Ziffer 1 (Operation), Seite 1 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja | „Zu den Operationskosten zählen die Kosten der Untersuchung des letzten Untersuchungstages vor der Operation“ | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja | „und die der Nachbehandlung inklusive der Unterbringungsaufwendungen nach einer Operation bis maximal 15 Tage nach dem Tag der Operation.“ | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja | „Der Versicherer übernimmt für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall.“ | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | ja | „Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung“ | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja | „wenn ein gesundheitsbedrohlicher Zustand wie folgt besteht: Erkrankungen und Tumore der Eierstöcke und der Gebärmutter sowie Erkrankungen der Prostata.“ | Ziffer 4.3.1, Seite 2 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | nicht geregelt | ||
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | ja | „Kaiserschnitt. Das versicherte Tier muss einem in Österreich anerkannten Zuchtverband angehören.“ | Ziffer 4.4.2, Seite 2 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | nicht geregelt |
Ambulante Heilbehandlung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | ja | „Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung“ | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | ja | „Der Versicherer übernimmt für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall.“ | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja | „Die Diagnostik umfasst somit Vorbericht, klinische Untersuchung, sowie spezielle Untersuchungen.“ | Ziffer 1 (Diagnostik), Seite 1 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt | ||
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja | „Physiotherapie, sowie Chiropraktik durch einen Tierarzt mit anerkannter physiotherapeutischer Zusatzausbildung“ | Ziffer 4.3.2, Seite 2 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | nein | „Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie (Ausnahme: chirurgischer Laser), Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie“ | Ziffer 5.13, Seite 3 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | „Futtermittel generell sowie Ergänzungsfutter und Diätfutter“ | Ziffer 5.11, Seite 3 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | nicht geregelt |
Zähne
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | nicht geregelt | ||
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | nicht geregelt | ||
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | ja | „Die Vorsorgepauschale kann auch bei Zahnprophylaxe beziehungsweise für einen Gesundheitscheck gewährt werden.“ | Ziffer 4.2.3, Seite 2 |
Vorsorge
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | ja | „Soweit vereinbart erstattet der Versicherer bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die Kosten für die Maßnahmen zur Vorsorge und Behandlung von Würmern, Flöhen und Zecken, sowie für folgende Impfungen“ | Ziffer 4.2, Seite 2 |
| Impfungen | ja | „Soweit vereinbart erstattet der Versicherer bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die Kosten für die Maßnahmen zur Vorsorge und Behandlung von Würmern, Flöhen und Zecken, sowie für folgende Impfungen“ | Ziffer 4.2, Seite 2 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | ja | „Soweit vereinbart erstattet der Versicherer bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die Kosten für die Maßnahmen zur Vorsorge und Behandlung von Würmern, Flöhen und Zecken, sowie für folgende Impfungen“ | Ziffer 4.2, Seite 2 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | ja | „Die Vorsorgepauschale kann auch bei Zahnprophylaxe beziehungsweise für einen Gesundheitscheck gewährt werden.“ | Ziffer 4.2.3, Seite 2 |
Notdienst, Reise und Unterbringung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja | „Heilbehandlungen, die außerhalb der Praxiszeiten anfallen, es sei denn, der Tierarzt stellt fest, dass es sich um einen Notfall handelt.“ | Ziffer 5.7, Seite 3 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | „Besondere Fälle (Punkt 8.2) und Notfälle (Punkt 8.3.) sind vom Tierarzt entsprechend zu begründen.“ | Ziffer 8.1, Seite 3 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | „während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu vier Monaten ab Ausreisedatum auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz.“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt | ||
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | ja | „Die Leistung ist im Jahr auf 30 Tage begrenzt und beginnt ab dem zweiten Tag der Unterbringung des Tieres.“ | Ziffer 4.5, Seite 1 |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | ja | „bei Tod oder Nottötung beziehungsweise Abhandenkommen eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung oder der Nachsuche einen tödlichen Unfall erleidet“ | Ziffer 4.6, Seite 1 |
Lebensende
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | nicht geregelt | ||
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | ja | „bei Tod oder Nottötung beziehungsweise Abhandenkommen eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung oder der Nachsuche einen tödlichen Unfall erleidet“ | Ziffer 4.6, Seite 1 |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | nicht geregelt | ||
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | nicht geregelt | ||
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt | ||
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | „Es gilt vereinbart, dass der Vertrag jährlich zum Ablauf der Versicherungsperiode bis spätestens ein Monat vor diesem Zeitpunkt on einem der Vertragsparteien in Schriftform gekündigt werden kann.“ | Ziffer 7.1, Seite 3 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | ja | „Unverzüglich innerhalb von 4 Wochen muss dem Versicherer schriftlich über den Versicherungsfall Anzeige erstattet werden.“ | Ziffer 13, Seite 4 |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | ja | „Krankheit, die infolge einer unterlassenen vorgeschriebenen Impfung (siehe Punkt 4.2.) auftreten oder aufgetreten sind.“ | Ziffer 5.3, Seite 2 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Niederösterreichische Versicherung AG
- Vertrieb
- über eigene Vertreter
- Allgemeine Bedingungen für Tiererkrankungen (T0010) Fassung: AVB 2022 (T0010) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für Tiererkrankungen (T0010)
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
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