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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

Helvetia PetCare OP Katze: die Bedingungen im Volltext

Reine OP-Versicherung für Katzen mit 2.000 Euro Jahreshöchstleistung einschließlich prä- und postoperativer Behandlung und bis zu 15 Tagen Unterbringung.

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Ich ermächtige Helvetia, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Helvetia auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Helvetia mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Helvetia einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Helvetia PetCare OP Katze von Helvetia (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Helvetia weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Sind die in der Polizze bezeichneten Hunde bzw. Katzen, die zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehören.“Ziffer 1, Seite 1
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja, bis 2.000 €„Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)keine„Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„Der Versicherer ersetzt die Heilbehandlungskosten wie in Punkt 4 beschrieben entsprechend der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (Österreichische Gebührenordnung) bis zum vereinbarten Satz unter Berücksichtigung der ortsüblichen Usancen.“Ziffer 8.1, Seite 5
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)ja„Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.“Ziffer 8.6, Seite 6
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20%, mind. EUR 150,- 20%, mind. EUR 150,-“Leistungsübersicht, Seite 8
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)150 €„Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20%, mind. EUR 150,- 20%, mind. EUR 150,-“Leistungsübersicht, Seite 8
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinikja„freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik“Leistungsübersicht, Seite 8
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinikja„gibt der Versicherer dem Tierarzt oder der Tierklinik gegenüber, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zur maximalen Leistungsgrenze pro Versicherungsfall und -jahr.“Ziffer 4, Seite 2

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenja„Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.“Ziffer 6.2, Seite 5
Wartezeit für Operationenja„Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.“Ziffer 6.2, Seite 5
Wartezeit bei Unfällenkeine„Für erforderliche Untersuchungen und/oder Operationen infolge eines Unfalles entfällt die Wartezeit.“Ziffer 6.2, Seite 5
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)nicht geregelt
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)ja„Eine Annahme ist grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere, die den 2. Lebensmonat vollendet haben, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“Ziffer 2.1, Seite 1
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussja„Eine Annahme ist grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere, die den 2. Lebensmonat vollendet haben, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“Ziffer 2.1, Seite 1
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)ja„Die Aufnahme von älteren Tieren oder Tieren mit bestehenden Erkrankungen ist nur nach vorheriger Zustimmung vom Versicherer möglich.“Ziffer 2.4, Seite 1
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des zu versichernden Hundes oder der zu versichernden Katze auf eigene Kosten beizubringen.“Ziffer 2.5, Seite 2
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„Der Versicherer versichert Tiere, die mit einer Tätowierung oder durch einen Mikrochip (EU Standard) bis zum Ende der 12. Lebenswoche bereits mit der Grundimmunisierung (Erstimpfung) versorgt wurden“Ziffer 2.1, Seite 1
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)nicht geregelt
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen und chronischen Erkrankungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorhanden waren“Ziffer 5.1, Seite 4
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungennein„Krankheiten und Unfälle, sowie die Untersuchungen auf Erkrankungen, die nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft angeboren oder erblich bedingt sind“Ziffer 5.2, Seite 4
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungennein„sowie Behandlung von angeborenen Fehlentwicklungen, inkl. aller Folgen dieser Erkrankungen, Unfallfolgen und Fehlentwicklungen.“Ziffer 5.1, Seite 4
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)nein„Im Bereich der Knochen und Gelenke: Wobbler Syndrom, Ellbogengelenksdysplasie (ED)“Ziffer 5.2.1, Seite 4
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationnein„Patellaluxation, Zervikale Spondylose (Wobbler Syndrom)“Ziffer 5.2.1, Seite 4
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nein„Brachycephales Syndrom (zu enge Nasenlöcher, abnorme Nasenmuscheln, zu langes Gaumensegel, zu kleiner Kehlkopf“Ziffer 5.2.2, Seite 4
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nicht geregelt
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungnein„Psychotherapeutische Behandlungen sowie Verhaltensstörungen.“Ziffer 5.15, Seite 5

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja„Ist ein chirurgischer Eingriff unter Narkose (Injektions- und Inhalationsnarkose) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes“Ziffer 1 (Operation), Seite 1
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja„Zu den Operationskosten zählen die Kosten der Untersuchung des letzten Untersuchungstages vor der Operation“Ziffer 4.1, Seite 2
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja„und die der Nachbehandlung inklusive der Unterbringungsaufwendungen nach einer Operation bis maximal 15 Tage nach dem Tag der Operation.“Ziffer 4.1, Seite 2
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja„Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall.“Ziffer 4.1, Seite 2
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja„Mitversichert sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung für max. 15 Tage.“Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundja„Im OP-Tarif und im Basis Tarif werden Kosten der Kastration nur bei bösartigen (malignen) Zubildungen der Geschlechtsorgane übernommen.“Ziffer 4.1, Seite 2
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)nein„Bei verhaltensbedingter Kastration, bei Kastration wegen Scheinträchtigkeit oder einer prophylaktischen Kastration erfolgt in diesen Tarifen keine Erstattung.“Ziffer 4.1, Seite 2
Kaiserschnitt und Geburtshilfenein„sowie Kosten, die im Zusammenhang mit dem Belegvorgang bei Hunde- bzw. Katzenzucht oder einer Trächtigkeit stehen“Ziffer 5.5, Seite 4
Magendrehung und Fremdkörperoperationnicht geregelt

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)nein„Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationnein„Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8
Labor, Röntgen und Ultraschallja„Zu den Operationskosten zählen die Kosten der Untersuchung des letzten Untersuchungstages vor der Operation“Ziffer 4.1, Seite 2
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)nicht geregelt
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationnein„Physiotherapie (nach Operationen) -- EUR 300,- -- -- --“Leistungsübersicht, Seite 8
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)nein„Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie (Ausnahme: chirurgischer Laser), Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie“Ziffer 5.14, Seite 5
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Futtermittel generell sowie Ergänzungsfutter und Diätfutter“Ziffer 5.11, Seite 5
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)nicht geregelt

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)nicht geregelt
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallnicht geregelt
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgenein„Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“Leistungsübersicht, Seite 8

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)nein„Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“Leistungsübersicht, Seite 8
Impfungennein„Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“Leistungsübersicht, Seite 8
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)nein„Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“Leistungsübersicht, Seite 8
Jährliche Gesundheitsuntersuchungnein„Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“Leistungsübersicht, Seite 8

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja„Heilbehandlungen, die außerhalb der Praxiszeiten anfallen, es sei denn, der Tierarzt stellt fest, dass es sich um einen Notfall handelt.“Ziffer 5.7, Seite 5
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„Besondere Fälle (Punkt 8.2) und Notfälle (Punkt 8.3.) sind vom Tierarzt entsprechend zu begründen.“Ziffer 8.1, Seite 6
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu vier Monaten ab Ausreisedatum auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz.“Ziffer 3, Seite 2
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnein„Unterbringungskosten des Tieres (bei Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen des Tierhalters) ab 2. Tag für max. 30 Tage im -- EUR 10,- -- -- EUR 5,- Jahr. Pro Tag“Leistungsübersicht, Seite 8
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nein„Leistung bei Tod oder Abhandenkommen (nur Jagdhunde)“Ziffer 4.6, Seite 4

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratnein„Euthanasie nach versicherter Krankheit oder versichertem Unfall -- EUR 150,- -- -- EUR 80,-“Leistungsübersicht, Seite 8
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnein„5.22. Bestattungskosten.“Ziffer 5.22, Seite 5
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nein„Leistung bei Tod oder Abhandenkommen (nur Jagdhunde)“Ziffer 4.6, Seite 4

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallnicht geregelt
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresja„Die Prämie steigt mit fortlaufender Dauer des Versicherungsvertrags jährlich um 9%.“Ziffer 14.1, Seite 7
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Die Prämie steigt mit fortlaufender Dauer des Versicherungsvertrags jährlich um 9%.“Ziffer 14.1, Seite 7
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens ein Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.“Ziffer 7.2, Seite 6
Frist zum Einreichen von Rechnungenja„Unverzüglich innerhalb von 4 Wochen muss dem Versicherer schriftlich über den Versicherungsfall Anzeige erstattet werden.“Ziffer 13, Seite 7
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussja„Krankheiten, die infolge einer unterlassenen vorgeschriebenen Impfung (siehe Punkt 4.2.) auftreten oder aufgetreten sind.“Ziffer 5.3, Seite 4

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Helvetia Versicherungen AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Helvetia Allgemeine Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Hunde und Katzen (AVB TKHK 2024)
[Seite 1] Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024) Gender Hinweis: Die personenbezogene Schreibweise nur in männlicher Form wurde dem Gesetzestext entsprechend übernommen, bezieht sich jedoch jedenfalls auf alle Geschlechter in gleicher Weise. 1. Allgemeine Definitionen Wo immer die nachstehenden Begriffe in Ihren Versicherungsdokumenten verwendet werden, haben sie immer im Sinne dieser Bedingungen die in folgendem Text definierte Bedeutung. Versicherte Haustiere Sind die in der Polizze bezeichneten Hunde bzw. Katzen, die zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehören. Markierung bzw. Kennzeichnung Bedeutet die Tätowierung oder das Einbringen eines Mikrochips durch den Tierarzt mittels Injektion unter die Haut des zu versichernden Tieres. Krankheit Ist ein nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft anormaler körperlicher Zustand, der eine medizinisch notwendige Behandlung erfordert. Unfall Darunter versteht man ein Ereignis, welches unerwartet von außen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt. Das kann mechanisch oder chemisch erfolgen und zieht jedenfalls eine Verletzung nach sich. Dazu zählen z.B. Verbrennungen, Vergiftungen, Verätzungen, Verrenkungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln. Dazu zählen keine Infektionserkrankungen – übertragbare Erkrankungen gelten auch nicht als Unfallfolgen. Diagnostik Sind alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft geeignet erscheinen, einen Befund zu erlangen. Die Diagnostik umfasst somit Vorbericht, klinische Untersuchung, sowie spezielle Untersuchungen. Heilbehandlung Ist eine medizinisch notwendige Behandlung, die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft geeignet erscheint, die Gesundheit des versicherten Tieres wiederherzustellen, den Zustand zu verbessern, oder eine Verschlechterung zu verhindern. Nicht dazu gehören komplementäre Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Akupunktur, Goldimplantate, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie. Diätetische Behandlungen, die als Reduktionsmittel des Gewichtes dienen, sind keine Heilbehandlung im Sinne dieser Definition. Operation Ist ein chirurgischer Eingriff unter Narkose (Injektions- und Inhalationsnarkose) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes, darunter fallen keine diagnostischen Maßnahmen, die in Narkose durchgeführt werden müssen. Euthanasie infolge eines versicherten Unfalls bzw. einer versicherten Krankheit Euthanasie im Sinne dieser Bedingung ist die fachgerechte Tötung eines Tieres durch eine Tierärztin oder eines Tierarztes, wenn ein Weiterleben aus Gründen des Tierschutzes nicht verantwortet werden kann. [Seite 2] Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024) Seite 2 von 8 Anerkannter Zuchtverband Ist ein Verband, welcher Mitglied im Federation Cynologique International (FCI), oder ÖKV (Österreichischer Kynologen Verband) und / oder vom Versicherer anerkannt ist und deren Mitglieder bei der Zucht die jeweilige Zuchtordnung bzw. Zuchtrichtlinie beachten. 2. Aufnahme in die Versicherung 2.1. Der Versicherer versichert Tiere, die mit einer Tätowierung oder durch einen Mikrochip (EU Standard) bis zum Ende der 12. Lebenswoche bereits mit der Grundimmunisierung (Erstimpfung) versorgt wurden bzw. bei denen mit der Grundimmunisierung begonnen wurde. Eine Annahme ist grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere, die den 2. Lebensmonat vollendet haben, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. 2.2. Für eine Versicherung gemäß dem Jagdhundetarif ist ein Nachweis über die jagdliche Ausbildung des Hundehalters erforderlich. Der Hund muss einer Jagdhunderasse gemäß Liste des österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV) Anhang I der Satzung, Fassung 2013 angehören. Zusätzlich können auch sogenannte „Arbeitshunde“ wie zum Beispiel Blindenhunde, Rettungshunde, Therapiehunde, Suchhunde, Wachhunde oder ähnliches mit entsprechendem Nachweis im Spezialtarif für Jagd-/Arbeitshunde versichert werden. 2.3. Für den Zusatztarif "Züchter" ist eine Aufnahme bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres möglich. 2.4. Die Aufnahme von älteren Tieren oder Tieren mit bestehenden Erkrankungen ist nur nach vorheriger Zustimmung vom Versicherer möglich. 2.5. Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des zu versichernden Hundes oder der zu versichernden Katze auf eigene Kosten beizubringen. 3. Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt in Österreich und den angrenzenden Österreich-Nachbarstaaten, sowie während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu vier Monaten ab Ausreisedatum auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Bei Behandlungen im Ausland ist eine Erstattung auf die in Österreich geltende Gebührenverordnung begrenzt. 4. Versicherungsleistungen Wenn ein Schadenereignis eintritt, erbringt der Versicherer – so weit im jeweiligen Tarif vereinbart – die nachfolgend aufgeführten Leistungen. Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen ist der Nachweis der tierärztlichen Behandlung bzw. Nachweis der Maßnahme. Verändert sich der Gesundheitszustand des versicherten Haustieres durch Krankheit oder Unfall, so dass eine tierärztliche Behandlung erforderlich wird, gibt der Versicherer dem Tierarzt oder der Tierklinik gegenüber, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zur maximalen Leistungsgrenze pro Versicherungsfall und -jahr. 4.1. Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung Der Versicherer übernimmt für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall. Die Kostenübernahme beginnt mit der Diagnostik und der Heilbehandlung durch den Tierarzt und endet, wenn nach medizinischem Befund die Notwendigkeit einer Heilbehandlung nicht mehr besteht, spätestens bei Vertragsende – (im OP-Tarif spätestens nach 15 Tagen). Zu den Operationskosten zählen die Kosten der Untersuchung des letzten Untersuchungstages vor der Operation und die der Nachbehandlung inklusive der Unterbringungsaufwendungen nach einer Operation bis maximal 15 Tage nach dem Tag der Operation. Für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen bezieht sich die Kostenübernahme für das versicherte Tier pro Versicherungsjahr – abzüglich der im jeweiligen Tarif vereinbarten Selbstbeteiligung (Punkt 8.6.) – auf die im jeweiligen Tarif vereinbarten Obergrenzen. Gleiches gilt für die ambulanten und stationären Heilbehandlungen im Ausland. Die in Rechnung gestellten tierärztlichen Leistungen müssen dem Umfang und der Art nach den in der österreichischen Praxis geübten und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Österreich anerkannten Diagnostik- und Heilbehandlungsmethoden für das jeweilige Unfallgeschehen entsprechen. [Seite 3] Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024) Seite 3 von 8 Im OP-Tarif und im Basis Tarif werden Kosten der Kastration nur bei bösartigen (malignen) Zubildungen der Geschlechtsorgane übernommen. Bei verhaltensbedingter Kastration, bei Kastration wegen Scheinträchtigkeit oder einer prophylaktischen Kastration erfolgt in diesen Tarifen keine Erstattung. 4.2. Kosten für Vorsorgemaßnahmen (Vorsorgepauschale) Soweit vereinbart, erstattet der Versicherer pro versichertem Tier eine einmalige Vorsorgepauschale maximal in Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenze für nachstehende Vorsorgeprodukte bzw. veterinärmedizinische Leistungen: - Wurmkur - Floh- und Zeckenvorsorge - Zahnprophylaxe - Gesundheitscheck - Schutzimpfungen: - Hunde: gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut; - Katzen: gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen, Katzenleukose, und Tollwut. Es wird die erste eingereichte Rechnung bezahlt. 4.3. Ergänzende Leistungen Soweit vereinbart, übernehmen wir bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die Kosten der 4.3.1. Kastration - im Komfort Tarif bei - Prophylaxe, - Scheinträchtigkeit, - verhaltensbedingter Kastration. Dazu gehört nicht die Therapie mit hormonellen Medikamenten oder Implantaten (Chip). 4.3.2. Physiotherapie, sowie Chiropraktik durch einen Tierarzt mit anerkannter physiotherapeutischer Zusatzausbildung bzw. unter dessen Anleitung bei folgenden Indikationen: Nachbehandlungen von Operationen, sowie bei Lahmheit zum Beispiel bei/nach: - Osteoarthrose - Wirbelsäulenerkrankungen - Luxationen - Frakturen konservativ/OP - Rupturen und dadurch entstandene Verspannungen, Muskelatrophien, Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit. Lähmungen bei: - Bandscheibenvorfällen - Cauda equina und orthopädischen Erkrankungen, die zu neurologischen Ausfällen führen und dadurch entstandene Verspannungen, Atrophien, Einschränkungen oder Gelenkbeweglichkeit, sowie Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen. Auf die Obliegenheit gemäß Punkt 9 bzw. Versicherungsvertragsgesetz wird hingewiesen. 4.4. Ergänzende Leistungen für Züchter Soweit vereinbart, übernimmt der Versicherer bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die Kosten für das versicherte Tier für folgende Leistungen 4.4.1 zuchttechnische Leistungen: einmal pro Jahr für Bluttest, künstliche Befruchtung, Spermagewinnung und bis zu zweimal pro Jahr für Progesterontest, Tupferproben, Abstriche, Ultraschall und Röntgen; 4.4.2. Kaiserschnitt. Das versicherte Tier muss einem in Österreich anerkannten Zuchtverband angehören. 4.5. Versorgung bei stationärer Behandlung oder Kur des Versicherungsnehmers Soweit vereinbart, übernimmt der Versicherer bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die Versorgungskosten des Haustieres, wenn der Versicherungsnehmer stationär in ein Krankenhaus [Seite 4] Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024) Seite 4 von 8 aufgenommen wird oder eine medizinische Reha–Maßnahme antritt und er eine geeignete Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension, einem Tierhotel oder einer Hundeschule, bei Nachbarn oder ähnliches organisiert. Die Leistung ist im Jahr auf 30 Tage begrenzt und beginnt ab dem zweiten Tag der Unterbringung des Tieres. Es ist vom Versicherungsnehmer ein entsprechender Nachweis über den Krankenhaus- oder Heimaufenthalt und über die Kosten der Unterbringung zu führen. 4.6. Leistung bei Tod oder Abhandenkommen (nur Jagdhunde) Soweit vereinbart, leistet der Versicherer Ersatz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze bei Tod oder Nottötung bzw. Abhandenkommen eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung oder der Nachsuche einen tödlichen Unfall erleidet oder aufgrund eines Unfalls während der Jagdausübung oder während der Nachsuche notgetötet werden muss. Bei Verlust (Abhandenkommen) eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung oder der Nachsuche innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Teilnahme an der Jagd nachweislich nicht auffindbar ist. Die Registrierung bei Petcard und eine Ausrüstung mit einem Funkortungssystem (GPS) ist Voraussetzung. Verendet der Hund infolge des Jagdunfalls nachweislich innerhalb eines Jahres, so besteht der Anspruch auf die Todesfallleistung zusätzlich zu dem Anspruch auf Tierarztkosten. Die Entschädigung wird ausnahmslos gegen Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung, die die Todesursache bzw. den Grund der Nottötung attestiert, geleistet. 4.7. Reiseservice Will der Versicherungsnehmer sein versichertes Haustier mit zum ausländischen Urlaubsort nehmen, informiert ihn der Versicherer- soweit vereinbart- über Einreise-, Quarantäne- und Impfbestimmungen des Zielortes und informiert ihn zum vorgeschriebenen Europäischen Gesundheitspass. 5. Leistungseinschränkungen Wir übernehmen keine Kosten für: 5.1. Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen und chronischen Erkrankungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorhanden waren sowie Behandlung von angeborenen Fehlentwicklungen, inkl. aller Folgen dieser Erkrankungen, Unfallfolgen und Fehlentwicklungen. 5.2. Krankheiten und Unfälle, sowie die Untersuchungen auf Erkrankungen, die nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft angeboren oder erblich bedingt sind, bzw. auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhen. Jedenfalls ausgenommen sind: 5.2.1. Im Bereich der Knochen und Gelenke: Wobbler Syndrom, Ellbogengelenksdysplasie (ED), Osteochondrosis dissecans (OCD) / Frakturierter processus coronoideus (FPC) isolierter Processus anconaeus, isolierter Processus coronoideus medialis, Radius curvus, Hüftgelenksdysplasie (HD), Legg–Calve- Perthes´sche Krankheit (LCP), Patellaluxation, Zervikale Spondylose (Wobbler Syndrom), Wirbelmissbildungen (Schmetterlingswirbel, Keilwirbel); 5.2.2. Im Bereich der Augen, Mundhöhle, des Kopfes: Hydrozephalus, Distichiasis, Ektropium, Entropium, Cherry-Eye progressive Retina-Atrophie (PRA), zu große Lidspalte, Craniomandibuläre Osteopathie (CMO), Mikrophthalmus, persistierende Canini, Brachycephales Syndrom (zu enge Nasenlöcher, abnorme Nasenmuscheln, zu langes Gaumensegel, zu kleiner Kehlkopf, zu geringer Durchmesser der Luftröhre, Kehlkopfkollaps), Epilepsie; 5.2.3. Angeborene Fehler wie zum Beispiel: Angeborene Taubheit, Kryptorchismus, Megaösophagus, Nabelbruch, Leistenbruch, Wolfskrallen. 5.3. Krankheiten, die infolge einer unterlassenen vorgeschriebenen Impfung (siehe Punkt 4.2.) auftreten oder aufgetreten sind. [Seite 5] Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024) Seite 5 von 8 5.4. Tierärztliche Behandlungen, deren Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit nach dem allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft nicht gegeben sind. 5.5. Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen, sowie Kosten, die im Zusammenhang mit dem Belegvorgang bei Hunde- bzw. Katzenzucht oder einer Trächtigkeit stehen (Ausnahme zuchttechnische Zusatzleistungen), ausgenommen ist auch die therapeutische Behandlung bei Scheinträchtigkeit. 5.6. Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes, es sei denn, der Tierarzt stellt fest, dass das Tier nicht transportfähig ist. Das Fehlen eines geeigneten Transportmittels gilt nicht als Transportunfähigkeit. Der Versicherungsnehmer hat den Tatbestand der Transportunfähigkeit nachzuweisen. 5.7. Heilbehandlungen, die außerhalb der Praxiszeiten anfallen, es sei denn, der Tierarzt stellt fest, dass es sich um einen Notfall handelt. Ein Zeitproblem des Tierbesitzers stellt keinen Grund zur Behandlung außerhalb der Praxiszeiten dar. Der Versicherungsnehmer hat den Tatbestand des Notfalls nachzuweisen. 5.8. Chirurgische Eingriffe, auch Maßnahmen am Gebiss des Haustieres, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben, sowie kosmetische Zahnbehandlungen, Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien, persistierende Zähne (Milchzähne), sowie Zahnersatz/-aufbauten /-implantate. 5.9. Wenn ein Ersatzanspruch aus einer anderen Versicherung besteht. 5.10. Schäden, die der Versicherungsnehmer bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat bzw. für die der Versicherungsnehmer einen Anspruch arglistig erhoben hat. 5.11. Futtermittel generell sowie Ergänzungsfutter und Diätfutter; probiotische Mittel, Vitamin- und Mineralstoffpräparate sowie Immuntherapeutikum. 5.12. reine physio – und psychotherapeutische Heilbehandlungen; 5.13. Alternativ medizinische Medikamente (Hanftropfen etc.). 5.14. Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie (Ausnahme: chirurgischer Laser), Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie, Goldimplantate, Bioresonanztherapie und ähnliche Therapieformen, Eigenblutbehandlungen, Stammzellentherapie. 5.15. Psychotherapeutische Behandlungen sowie Verhaltensstörungen. 5.16. Standarduntersuchungen zur Zuchttauglichkeit. 5.17. die Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten; 5.18. Krankheit und Unfall, die durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeit anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen. 5.19. Krankheit und Unfall, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen. 5.20. Krankheiten und Behandlungen, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen. 5.21. Zusätzliche Zeitgebühren, die in der Person des Tierhalters begründet sind. Der für die Erbringung der Leistung erforderliche Zeitaufwand ist mit der Gebühr für die Leistung im Regelfall abgegolten. 5.22. Bestattungskosten. 6. Wartezeit 6.1. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in der Polizze angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig zahlt, jedoch nicht vor Ablauf der Wartezeit. 6.2. Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Für erforderliche Untersuchungen und/oder Operationen infolge eines Unfalles entfällt die Wartezeit. [Seite 6] Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024) Seite 6 von 8 6.3. Bei Erkrankungen während der Wartezeit kann der Versicherer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach der Anzeige mit sofortiger Wirkung kündigen. Diese Erkrankung ist als vorvertragliche Erkrankung anzusehen und führt zu einem entsprechenden Ausschluss der Erkrankung und etwaigen Folgeerkrankungen. Sofern der Versicherungsnehmer dem Ausschluss der Erkrankung und deren Folgen nicht zustimmt, wird der Vertrag, ab Kenntniserlangung der Erkrankung, storniert. Das Kündigungsrecht beschränkt sich auf das erkrankte Tier. Der Versicherer hat die auf das betroffene Tier entfallende Prämie zeitanteilig zurückzuzahlen. 7. Dauer und Ende des Vertrages 7.1. Dauer Der Vertrag ist für den in der Polizze angegebenen Zeitraum abgeschlossen. 7.2. Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens ein Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. 8. Berechnung der Entschädigungsleistung, Selbstbeteiligung 8.1. Der Versicherer ersetzt die Heilbehandlungskosten wie in Punkt 4 beschrieben entsprechend der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (Österreichische Gebührenordnung) bis zum vereinbarten Satz unter Berücksichtigung der ortsüblichen Usancen. Besondere Fälle (Punkt 8.2) und Notfälle (Punkt 8.3.) sind vom Tierarzt entsprechend zu begründen. 8.2. Besondere Fälle liegen vor, wenn die Behandlung des versicherten Tieres nur mit zusätzlichen tierärztlichen Leistungen bzw. nur mit einer besonderen technischen Ausstattung erbracht werden kann. 8.3. Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib und Leben des betroffenen Tieres, das heißt des Notfallpatienten, besteht und damit eine unverzügliche Behandlung des Tieres durch einen Tierarzt begründet. 8.4. Dies gilt auch für im Ausland erbrachte Leistungen. 8.5. Die jährliche Entschädigung ist auf den vereinbarten Betrag beschränkt. 8.6. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. Keine Selbstbeteiligung kommt bei den mit einem fixen Betrag begrenzten Leistungen zum Tragen. 9. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles: 9.1. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind: 9.1.1. Die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften. 9.1.2. Die Einhaltung aller vertraglich bestimmten sonstigen Obliegenheiten. 9.1.3. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die von einem anerkannten Tierarzt empfohlenen Impf- und Vorsorgemaßnahmen gemäß Punkt 4.2. zur Vorbeugung von Erkrankungen durchführen zu lassen. 9.1.4. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, vor der Inanspruchnahme von physiotherapeutischen Maßnahmen gemäß Punkt 4.3.2. das Einverständnis vom Versicherer einzuholen. 9.1.5. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsfall nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. 9.2. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsnehmer gegenüber zu erfüllen hatte, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Dieses Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. [Seite 7] Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024) Seite 7 von 8 10. Wiederherbeigeschaffte Tiere 10.1. Anzeigepflicht Wird der Verbleib abhanden gekommener Tiere ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer nach Kenntniserlangung unverzüglich in geschriebener Form anzuzeigen. 10.2. Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung Hat der Versicherungsnehmer den Besitz eines abhanden gekommenen Tieres zurückerlangt, nachdem für dieses Tier eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen. 10.3. Gleichstellung Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen. 11. Anzuwendendes Recht Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer, so wird das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. 12. Form der Erklärungen Für sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer ist die geschriebene Form erforderlich, sofern nicht die Schriftform ausdrücklich und mit gesonderter Erklärung vereinbart wurde. Der geschriebenen Form wird durch Zugang eines Textes in Schriftzeichen entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (zum Beispiel Telefax oder E – Mail). Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss. 13. Schadenmeldefrist Unverzüglich innerhalb von 4 Wochen muss dem Versicherer schriftlich über den Versicherungsfall Anzeige erstattet werden. 14. Automatische Prämienanpassung während der Laufzeit 14.1. Die Prämie steigt mit fortlaufender Dauer des Versicherungsvertrags jährlich um 9%. Die Prämie wird zu Versicherungsbeginn festgesetzt und wird jährlich zur Hauptfälligkeit (das ist Tag und Monat, die auf der Polizze unter "Ablauf der Versicherung" eingetragen sind) angehoben. 14.2. Wird die Prämie aufgrund der Bestimmungen des Punktes 14.1. erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag binnen eines Monats, nachdem der Versicherer die erhöhte Prämie mitgeteilt hat, in Schriftform kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam. [Seite 8] Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024) Seite 8 von 8 Leistungsübersicht Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Tarife Der Deckungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif Basis, Komfort, Jagd-/Arbeitshunde oder Operationskosten und nach den gewählten Zusatzleistungen für Züchter. Die Tarife beinhalten - soweit nicht im Versicherungsvertrag anders geregelt - die nachstehend aufgeführten Deckungsinhalte. Diese sind summarisch bis zum jeweils angegebenen Höchstbetrag mitversichert. Tarife für Hunde Tarife für Katzen Ambulante und stationäre Heilbehandlung Jagd-/ Basis Komfort Basis Komfort Arbeitshunde Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich EUR 2.500,- unbegrenzt EUR 3.000,- EUR 2.000,- unbegrenzt Medikation sowie Operationen freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik ◼ ◼ ◼ ◼ ◼ Ersatz nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (österreichische Gebührenordnung) auch in besonderen Fällen ◼ ◼ ◼ ◼ ◼ bzw. bei Notdiensten Auslandsschutz bis 4 Monate ◼ ◼ ◼ ◼ ◼ Reiseservice (Informationen über Einreise-, Quarantäne- und ◼ ◼ ◼ ◼ ◼ Impfbestimmungen im Ausland) 20%, mind, 20%, mind, 20%, mind, 20%, mind, 20%, mind, Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall EUR 150,- EUR 150,- EUR 150,- EUR 150,- EUR 150,- Leistungen/Kosten mit folgendem fixen Betrag begrenzt: Unterbringungskosten des Tieres (bei Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen des Tierhalters) ab 2. Tag für max. 30 Tage im -- EUR 10,- -- -- EUR 5,- Jahr. Pro Tag Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier Kastration von männlichen Tieren -- EUR 150,- -- -- EUR 80,- Kastration von weiblichen Tieren -- EUR 300,- -- -- EUR 80,- Physiotherapie (nach Operationen) -- EUR 300,- -- -- -- Euthanasie nach versicherter Krankheit oder versichertem Unfall -- EUR 150,- -- -- EUR 80,- Zusatzleistungen für Züchter Tarif für Hunde Zuchttechnische Leistungen 80 % der Kosten, (Bluttest, künstliche Befruchtung, Spermagewinnung, max. EUR 50,- je Leistung, Progesterontest, Tupferproben, Abstriche, Ultraschall und insgesamt max. EUR 300,- Röntgen) Kaiserschnitt EUR 300,- Operationskosten Tarif für Hunde Tarif für Katzen Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung. Mitversichert sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung für max. 15 Tage. freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik ◼ ◼ Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20%, mind. EUR 150,- 20%, mind. EUR 150,- ◼ = versichert -- = nicht versichert

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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