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Helvetia PetCare OP Hund: die Bedingungen im Volltext
Reine OP-Versicherung für Hunde mit 3.000 Euro Jahreshöchstleistung einschließlich prä- und postoperativer Behandlung und bis zu 15 Tagen Unterbringung.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | „Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“ | Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | „Sind die in der Polizze bezeichneten Hunde bzw. Katzen, die zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehören.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja, bis 3.000 € | „Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“ | Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt | ||
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | keine | „Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“ | Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8 |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | „Der Versicherer ersetzt die Heilbehandlungskosten wie in Punkt 4 beschrieben entsprechend der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (Österreichische Gebührenordnung) bis zum vereinbarten Satz unter Berücksichtigung der ortsüblichen Usancen.“ | Ziffer 8.1, Seite 5 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | „Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.“ | Ziffer 8.6, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | „Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20%, mind. EUR 150,- 20%, mind. EUR 150,-“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | 150 € | „Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20%, mind. EUR 150,- 20%, mind. EUR 150,-“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | ja | „freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | ja | „gibt der Versicherer dem Tierarzt oder der Tierklinik gegenüber, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zur maximalen Leistungsgrenze pro Versicherungsfall und -jahr.“ | Ziffer 4, Seite 2 |
Wartezeiten und Aufnahme
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | ja | „Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.“ | Ziffer 6.2, Seite 5 |
| Wartezeit für Operationen | ja | „Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.“ | Ziffer 6.2, Seite 5 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | „Für erforderliche Untersuchungen und/oder Operationen infolge eines Unfalles entfällt die Wartezeit.“ | Ziffer 6.2, Seite 5 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt | ||
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | ja | „Eine Annahme ist grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere, die den 2. Lebensmonat vollendet haben, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | ja | „Eine Annahme ist grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere, die den 2. Lebensmonat vollendet haben, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | ja | „Die Aufnahme von älteren Tieren oder Tieren mit bestehenden Erkrankungen ist nur nach vorheriger Zustimmung vom Versicherer möglich.“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | „Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des zu versichernden Hundes oder der zu versichernden Katze auf eigene Kosten beizubringen.“ | Ziffer 2.5, Seite 2 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | „Der Versicherer versichert Tiere, die mit einer Tätowierung oder durch einen Mikrochip (EU Standard) bis zum Ende der 12. Lebenswoche bereits mit der Grundimmunisierung (Erstimpfung) versorgt wurden“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt | ||
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |
Vorerkrankungen und besondere Leiden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | „Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen und chronischen Erkrankungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorhanden waren“ | Ziffer 5.1, Seite 4 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt | ||
| Erbliche Erkrankungen | nein | „Krankheiten und Unfälle, sowie die Untersuchungen auf Erkrankungen, die nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft angeboren oder erblich bedingt sind“ | Ziffer 5.2, Seite 4 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | nein | „sowie Behandlung von angeborenen Fehlentwicklungen, inkl. aller Folgen dieser Erkrankungen, Unfallfolgen und Fehlentwicklungen.“ | Ziffer 5.1, Seite 4 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | nein | „Im Bereich der Knochen und Gelenke: Wobbler Syndrom, Ellbogengelenksdysplasie (ED)“ | Ziffer 5.2.1, Seite 4 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt | ||
| Patellaluxation | nein | „Patellaluxation, Zervikale Spondylose (Wobbler Syndrom)“ | Ziffer 5.2.1, Seite 4 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nein | „Brachycephales Syndrom (zu enge Nasenlöcher, abnorme Nasenmuscheln, zu langes Gaumensegel, zu kleiner Kehlkopf“ | Ziffer 5.2.2, Seite 4 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt | ||
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt | ||
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | nein | „Psychotherapeutische Behandlungen sowie Verhaltensstörungen.“ | Ziffer 5.15, Seite 5 |
Operation und Klinik
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja | „Ist ein chirurgischer Eingriff unter Narkose (Injektions- und Inhalationsnarkose) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes“ | Ziffer 1 (Operation), Seite 1 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja | „Zu den Operationskosten zählen die Kosten der Untersuchung des letzten Untersuchungstages vor der Operation“ | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja | „und die der Nachbehandlung inklusive der Unterbringungsaufwendungen nach einer Operation bis maximal 15 Tage nach dem Tag der Operation.“ | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja | „Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall.“ | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | ja | „Mitversichert sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung für max. 15 Tage.“ | Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8 |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja | „Im OP-Tarif und im Basis Tarif werden Kosten der Kastration nur bei bösartigen (malignen) Zubildungen der Geschlechtsorgane übernommen.“ | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | nein | „Bei verhaltensbedingter Kastration, bei Kastration wegen Scheinträchtigkeit oder einer prophylaktischen Kastration erfolgt in diesen Tarifen keine Erstattung.“ | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | ja, bis 300 € | „Kaiserschnitt EUR 300,-“ | Leistungsübersicht Zusatzleistungen für Züchter, Seite 8 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | nicht geregelt |
Ambulante Heilbehandlung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | nein | „Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“ | Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | nein | „Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der EUR 3.000,- EUR 2.000,- prä- und postoperativen Behandlung.“ | Leistungsübersicht Operationskosten, Seite 8 |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja | „Zu den Operationskosten zählen die Kosten der Untersuchung des letzten Untersuchungstages vor der Operation“ | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt | ||
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | nein | „Physiotherapie (nach Operationen) -- EUR 300,- -- -- --“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | nein | „Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie (Ausnahme: chirurgischer Laser), Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie“ | Ziffer 5.14, Seite 5 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | „Futtermittel generell sowie Ergänzungsfutter und Diätfutter“ | Ziffer 5.11, Seite 5 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | nicht geregelt |
Zähne
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | nicht geregelt | ||
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | nicht geregelt | ||
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | nein | „Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
Vorsorge
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | nein | „Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Impfungen | nein | „Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | nein | „Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | nein | „Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
Notdienst, Reise und Unterbringung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja | „Heilbehandlungen, die außerhalb der Praxiszeiten anfallen, es sei denn, der Tierarzt stellt fest, dass es sich um einen Notfall handelt.“ | Ziffer 5.7, Seite 5 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | „Besondere Fälle (Punkt 8.2) und Notfälle (Punkt 8.3.) sind vom Tierarzt entsprechend zu begründen.“ | Ziffer 8.1, Seite 6 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | „während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu vier Monaten ab Ausreisedatum auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz.“ | Ziffer 3, Seite 2 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt | ||
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | nein | „Unterbringungskosten des Tieres (bei Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen des Tierhalters) ab 2. Tag für max. 30 Tage im -- EUR 10,- -- -- EUR 5,- Jahr. Pro Tag“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nein | „Leistung bei Tod oder Abhandenkommen (nur Jagdhunde)“ | Ziffer 4.6, Seite 4 |
Lebensende
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | nein | „Euthanasie nach versicherter Krankheit oder versichertem Unfall -- EUR 150,- -- -- EUR 80,-“ | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nein | „5.22. Bestattungskosten.“ | Ziffer 5.22, Seite 5 |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nein | „Leistung bei Tod oder Abhandenkommen (nur Jagdhunde)“ | Ziffer 4.6, Seite 4 |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | nicht geregelt | ||
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | ja | „Die Prämie steigt mit fortlaufender Dauer des Versicherungsvertrags jährlich um 9%.“ | Ziffer 14.1, Seite 7 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | „Die Prämie steigt mit fortlaufender Dauer des Versicherungsvertrags jährlich um 9%.“ | Ziffer 14.1, Seite 7 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt | ||
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | „Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens ein Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.“ | Ziffer 7.2, Seite 6 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | ja | „Unverzüglich innerhalb von 4 Wochen muss dem Versicherer schriftlich über den Versicherungsfall Anzeige erstattet werden.“ | Ziffer 13, Seite 7 |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | ja | „Krankheiten, die infolge einer unterlassenen vorgeschriebenen Impfung (siehe Punkt 4.2.) auftreten oder aufgetreten sind.“ | Ziffer 5.3, Seite 4 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Helvetia Versicherungen AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Helvetia Allgemeine Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Hunde und Katzen (AVB TKHK 2024) Fassung: AVB-TKHK 2024, Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012 Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.