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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

AGILA Hundekrankenschutz: die Bedingungen im Volltext

Krankenvollschutz für Hunde mit ambulanter und stationärer Behandlung bis zum 4-fachen GOT-Satz, Diagnostik einschließlich CT und MRT, Notdienstgebühr, Auslandsschutz bis zwölf Monate und ab dem fünften Geburtstag höchstens 80 Prozent Erstattung.

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Ich ermächtige AGILA, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von AGILA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt AGILA mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei AGILA einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif AGILA Hundekrankenschutz von AGILA (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an AGILA weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Wir bieten Ihnen einen Krankenkomplettschutz für Ihren Hund an.“Informationsblatt, Seite 6
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versichert sind die Hunde, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.“§ 5.1 BB, Seite 27
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja„kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart werden soll oder ob die Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll.“§ 2 AHKV, Seite 24
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)nicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„Tierarztes bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten“Ziffer 6.2.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)ja„Wählbar ist eine Kostenerstattung zwischen 70 % und 100 % je Versicherungsfall und je eingereichter Rechnung.“§ 9 Abs. 1 BB, Seite 29
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Wählbar ist eine Kostenerstattung zwischen 70 % und 100 % je Versicherungsfall und je eingereichter Rechnung.“§ 9 Abs. 1 BB, Seite 29
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)ja„gilt die Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall).“§ 9 Abs. 3 BB, Seite 29
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresja„Ab dem fünften Geburtstag des versicherten Hundes beträgt die prozentuale Kostenübernahme im Sinne von Absatz 1 nur noch maximal 80 %.“§ 9 Abs. 2 BB, Seite 29
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinikja„ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; es muss sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln.“§ 12 BB, Seite 30
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinikja„rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.“§ 12 BB, Seite 30

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenja„Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat.“§ 11 Abs. 1 BB, Seite 28
Wartezeit für Operationenja„Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat.“§ 11 Abs. 1 BB, Seite 28
Wartezeit bei Unfällenkeine„Die Allgemeine und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen“§ 11 Abs. 1 BB, Seite 28
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)ja„Unabhängig von der allgemeinen Wartezeit gilt für Behandlungen und Eingriffe wegen der nachfolgend abschließend aufgezählten Krankheiten eine besondere Wartezeit.“§ 11 Abs. 2 BB, Seite 30
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)ja„sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Wochen.“§ 5 Abs. 2 BB, Seite 27
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussja„Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei einem Lebensalter von acht Jahren.“§ 5 Abs. 2 BB, Seite 27
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)ja„Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei einem Lebensalter von acht Jahren.“§ 5 Abs. 2 BB, Seite 27
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Als nicht gesund und damit nicht versicherungsfähig gelten Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifischen Erkrankung“§ 5 Abs. 2 BB, Seite 27
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungnicht geregelt
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)keine„sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Wochen.“§ 5 Abs. 2 BB, Seite 27
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkrankungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten“§ 10 Abs. 1 Nr. 13 BB, Seite 29
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungennicht geregelt
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungennein„Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den Versicherungsbedingungen geregelt“Informationsblatt, Seite 6
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)ja„Hüftgelenksdysplasie (HD, Fehlbildung des Hüftgelenks)“§ 11 Abs. 2 BB, Seite 30
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationja„Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur)“§ 11 Abs. 2 BB, Seite 30
Patellaluxationnicht geregelt
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)ja„Brachyzephalie (Kurzköpfige Rassen mit typischen Atemwegsproblemen)“§ 11 Abs. 2 BB, Seite 30
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahreja„Allergien (z. B. Futtermittel-, Umwelt- oder Kontaktallergien)“§ 11 Abs. 2 BB, Seite 30
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)ja„Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen)“§ 11 Abs. 2 BB, Seite 30
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungnein„Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten,“§ 10 Abs. 1 Nr. 2 BB, Seite 27

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja„einen chirurgischen Eingriff unter Anästhesie (Narkose, regionale Schmerzausschaltung) erforderlich macht“Ziffer 6.1.1 Abs. 1 BB, Seite 27
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja„Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden übernommen, soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen Anzahl der versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff“Ziffer 6.1.1 Abs. 1 BB, Seite 27
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja„wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal der im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff durchgeführt wurde.“Ziffer 6.1.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja„einschließlich der Kosten für tiermedizinisch indizierte Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pflegehilfsmittel“Ziffer 6.1.1 Abs. 2 BB, Seite 28
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja„sowie Kosten für die notwendige Unterbringung in einer Tierklinik“Ziffer 6.2.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundja„Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische Indikation vor.“§ 10 Abs. 2 BB, Seite 30
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)nein„Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische Indikation vor.“§ 10 Abs. 2 BB, Seite 30
Kaiserschnitt und Geburtshilfenein„Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt,“Informationsblatt, Seite 6
Magendrehung und Fremdkörperoperationnicht geregelt

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)ja„für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten“Ziffer 6.2.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationja„für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten“Ziffer 6.2.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Labor, Röntgen und Ultraschallja„für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)“Ziffer 6.2.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)ja„für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)“Ziffer 6.2.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja„Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten)“Ziffer 7.2 Abs. 1 BB, Seite 29
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)nein„Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.),“§ 10 Abs. 1 Nr. 11 BB, Seite 29
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate,“§ 10 Abs. 1 Nr. 5 BB, Seite 29
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja„die Kosten für Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel“Ziffer 7.2 Abs. 2 BB, Seite 29

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)ja„ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen“Ziffer 7.3 Abs. 1 BB, Seite 29
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja„ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen“Ziffer 7.3 Abs. 1 BB, Seite 29
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgeja„ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen“Ziffer 7.3 Abs. 1 BB, Seite 29

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)ja„unabhängig von einer tiermedizinischen Indikation die Kosten ausschließlich folgender Vorsorgemaßnahmen“Ziffer 7.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Impfungenja„Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh-/Zeckenschutz“Ziffer 7.1 Abs. 1 BB, Seite 29
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)ja„Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh-/Zeckenschutz“Ziffer 7.1 Abs. 1 BB, Seite 29
Jährliche Gesundheitsuntersuchungja„Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh-/Zeckenschutz“Ziffer 7.1 Abs. 1 BB, Seite 29

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja„Eine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT erfolgt im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes.“Ziffer 6.2.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„Tierarztes bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten“Ziffer 6.2.1 Abs. 1 BB, Seite 28
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Als ein vorübergehender Auslandsaufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt in der Hundekrankenschutz-Versicherung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten.“Ziffer 6.2.2 Abs. 1 BB, Seite 28
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnicht geregelt
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratnicht geregelt
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallkeine„Dem Versicherer steht dieses Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht zu.“§ 3 Abs. 4 AHKV, Seite 24
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresnicht geregelt
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)keine„Anpassung der Prämie 1. ENTFÄLLT“§ 7 AHKV, Seite 24
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung“§ 3 Abs. 2 AHKV, Seite 24
Frist zum Einreichen von Rechnungenja„die Originalrechnungen des Tierarztes für Behandlungen des versicherten Hundes innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer zu übermitteln.“§ 13 Abs. 2 BB, Seite 30
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussja„empfohlene Impfungen des Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese angeraten werden, vornehmen lassen muss.“§ 9 Abs. 1 AHKV, Seite 25

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
AGILA Haustierversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: AGILA Vertragswerk Österreich (Informationsblätter, Vertragsinformationen und Bedingungen Hund und Katze)
[Seite 1] VERTRAGSWERK Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Hund Hundehalter-Haftpfichtversicherung ..........................................................................................Seite 2 Hunde-OP-Kostenschutzversicherung .........................................................................................Seite 4 Hundekrankenschutz-Versicherung .............................................................................................Seite 6 Katze Katzen-OP-Kostenschutzversicherung .........................................................................................Seite 8 Katzenkrankenschutz-Versicherung...........................................................................................Seite 10 Allgemein Wichtige Information zur Anzeigepficht ..................................................................................Seite 12 Rücktrittsrechtsbelehrung ........................................................................................................Seite 13 Vertragsinformationen Hundehalter-Haftpfichtversicherung, Hunde-OP-Kostenschutzversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung ..............................Seite 14 Vertragsinformationen Katzen-OP-Kostenschutzversicherung, Katzenkrankenschutz-Versicherung ..........................................................................................Seite 20 Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-Haftpfichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB).................................................................................Seite 24 Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) ....................Seite 31 [Seite 2] HUNDEHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Haftpflichtschutz 24 (HPS24) 11/2025 Deutschland Haftpflichtschutz (HPS) 11/2025 Haftpflichtschutz Exklusiv (HPSE) 11/2025 Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Hundehalter-Haftpfichtversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen Tierhalterhaftpflichtschutz für Ihren Hund an. Dieser schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, die Ihr Hund nach Vertragsbeginn verursacht hat. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? G egenstand der Hundehalterhaftpfichtversicherung ist es, gegen Sie Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Je nach Tarif sind die Besonderen geltend gemachte Haftpfichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche Bedingungen zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich in den Tarifen „Haft- zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. pfichtschutz“ und „Haftpfichtschutz Exklusiv“ eingeschlossen, gehören zu Versichert sind Schäden an Personen, Sachen oder sich daraus ergebende den nichtversicherten Risiken z. B.: Vermögensschäden, die auf Ihren Hund zurückzuführen sind und für die Sie Über die gesetzliche Haftpficht hinausgehende Schäden in Ihrer Eigenschaft als Halter oder Hüter einstehen müssen. Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt Zusätzliche Leistungen im Tarif Haftpfichtschutz: Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen soweit nicht • Haftpfichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und bedingungsgemäß ausdrücklich eingeschlossen Begegnungshunden Strafen und Bußgelder • Haftpfichtschutz auch während des Einsatzes des versicherten Tieres als Eigenschäden des Hüters des versicherten Tieres Blinden- oder Jagdhund sowie bei der Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerblichen Schlittenhunderennen Landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Tiere • Eigenschäden des nichtgewerblichen Hüters des versicherten Tieres sind mitversichert • Welpen des versicherten Tieres sind in den ersten zwölf Lebensmonaten mitversichert • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitver- sicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben Gibt es Deckungsbeschränkungen? • Übernahme der Bergungskosten durch Polizei, Feuerwehr oder einen Drit- Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. ten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Limit, wenn bei einem In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Verkehrsunfall mit einem motorisierten Kraftfahrzeug das Tier verletzt oder getötet wird. Schäden, die auf Vorsatz zurückzuführen sind Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Zusätzliche Leistungen im Haftpfichtschutz Exklusiv: Angehöriger • Übernahme der Kosten für den tierärztlichen Abbruch der Schwangerschaft Terror oder Kriegsereignisse bei dem durch das versicherte Tier verursachten, ungewolltem Deckakt ohne weitere aus dem Deckakt resultierende Folgeschäden Innere Unruhen Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Versicherungssumme Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen) Haftpfichtschutz 24 Pauschal 10 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Haftpfichtschutz Pauschal 16 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, max. jedoch 15 Mio. EUR für eine geschädigte Person im Versicherungsfall. Haftpfichtschutz Exklusiv Pauschal 20 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, max. jedoch 15 Mio. EUR für eine geschädigte Person im Versicherungsfall. Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall? 8 0 EUR pro Schadenfall in den Tarifen Haftpfichtschutz 24 und Haftpfichtschutz. Hundehalter-Haftpfichtversicherung (HPS24, HPS, HPSE) 11/2025 02 [Seite 3] Wo bin ich versichert? Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts: Versicherungsschutz in Österreich • Im Tarif Haftpfichtschutz 24 von bis zu zwei Monaten • In den Tarifen Haftpfichtschutz und Haftpfichtschutz Exklusiv von bis zu zwölf Monaten Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Wann und wie zahle ich? Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versi- jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Prämien cherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen. Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel- Wann beginnt und endet die Deckung? Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz Vertragsbeginn: Mit Zustandekommen des Vertrages frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Der Schutz beginnt Versicherungsschutz: Ab Vertragsbeginn, nicht aber vor dem im Versicherungs- gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie an der rechtzeitigen schein angegebenen Tag Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren. Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und kündigen. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form Versicherungsvertrag kündigen. Hundehalter-Haftpfichtversicherung (HPS24, HPS, HPSE) 11/2025 03 [Seite 4] HUNDE-OP-KOSTENSCHUTZVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Hunde-OP-Kostenschutzversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingun- gen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen OP-Kostenschutz für Ihren Hund an. Dieser schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Operationen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Nicht versichert sind insbesondere Kosten für: Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal acht Jahre Behandlung von Auffälligkeiten, alt sind. Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grundsätzlich nicht Psychotherapeutische Behandlungen, versicherungsfähig. Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, OP-Kostenschutz Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Ersetzt werden Kosten für Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt, • Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, • Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physikalischer Therapie, Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen, • diagnostische Maßnahmen vor der Operation, Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland, • s tationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach einer Operation für einen begrenzten Zeitraum. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen, Versicherungssumme im Versicherungsjahr: Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den Versicherungsbedingungen geregelt Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr: Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Verkehrsunfallschutz Gibt es Deckungsbeschränkungen? Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines Unfalls Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für Schäden durch Nachbehandlungen. Epidemien oder Pandemien Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“ Terror Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper- Kriegsereignisse untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/ Innere Unruhen Kennzeichnung. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ oder Bahnkatastrophen). Ersetzt werden Kosten für Physiotherapien, Strahlen- und Ultraschall- therapien, Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel. Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion und Zahnprophylaxe. Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 04 [Seite 5] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz in Österreich Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch- Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten. Ausland. Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Wann und wie zahle ich? Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist Prämien von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Prämien überweisen. im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel- Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Der Schutz beginnt Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie an der rechtzeitigen Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren. und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei- Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver- ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein den Vertrag. „Vorsorge“. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und kündigen. Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Ver- danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form sicherungsvertrag kündigen. Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 05 [Seite 6] HUNDEKRANKENSCHUTZ-VERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Hundekrankenschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen Krankenkomplettschutz für Ihren Hund an. Dieser schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Erkrankungen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Nicht versichert sind insbesondere Kosten für: Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal acht Behandlung von Auffälligkeiten, Jahre alt sind. Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grund- Psychotherapeutische Behandlungen, sätzlich nicht versicherungsfähig. Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Kranken- und Unfallschutz Prothesen des Bewegungsapparates, Ersetzt werden Kosten für Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, • erforderliche tierärztliche Behandlungen im vertraglich vereinbarten Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt, Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen (GOT), Tierarztes, • für ambulante und stationäre Behandlungen von Krankheiten und Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, Unfallfolgen einschließlich der Arzneimittel, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen, • notwendige Unterbringung in einer Tierklinik, Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland, • notwendige Diagnostik sowie tierärztliche Videosprechstunden Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen, • Notdienstgebühr nach GOT Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den Versicherungssumme im Versicherungsjahr: Versicherungsbedingungen geregelt Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung: Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? OP-Kostenschutz Ersetzt werden Kosten für Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. • Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), Schäden durch • Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich Epidemien oder Pandemien physikalischer Therapie, Terror • diagnostische Maßnahmen vor der Operation, Kriegsereignisse • stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach Innere Unruhen einer Operation für einen begrenzten Zeitraum. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Auslandsschutz Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen). Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines vorü- bergehenden Auslandsaufenthalts von zwölf Monaten. Verkehrsunfallschutz Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines • Unfalls mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für Nachbehandlungen. Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“ Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper- untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn- zeichnung Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ Ersetzt werden Kosten für Physiotherapie, Strahlen- und Ultraschalltherapien, Orthesen oder für vergleichbare Hilfsmittel. Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnos- tik sowie Vor- und Nachbehandlungen: z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, Zahnprophylaxe. Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025 06 [Seite 7] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz in Österreich Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch- Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines Ausland. vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten. Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Wann und wie zahle ich? Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versi- jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Prämien cherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Prämien überweisen. Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel- Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel- Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier frühes- mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins tens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren. und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei- Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver- ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein den Vertrag. „Vorsorge“. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und kündigen. Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Ver- danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form sicherungsvertrag kündigen. Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025 07 [Seite 8] KATZEN-OP-KOSTENSCHUTZVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Katzen-OP-Kostenschutzversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingun- gen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen OP-Kostenschutz für Ihre Katze an. Dieser schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Operationen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Nicht versichert sind insbesondere Kosten für: Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal zehn Jahre Behandlung von Auffälligkeiten, alt sind. Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grundsätzlich nicht Psychotherapeutische Behandlungen, versicherungsfähig. Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, OP-Kostenschutz Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Ersetzt werden Kosten für Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt, • Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, • Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physikalischer Therapie, Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen, • diagnostische Maßnahmen vor der Operation, Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland, • stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach einer Operation für einen begrenzten Zeitraum. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen, Versicherungssumme im Versicherungsjahr: Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den Versicherungsbedingungen geregelt Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr: Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Verkehrsunfallschutz Gibt es Deckungsbeschränkungen? Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines Unfalls Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für Schäden durch Nachbehandlungen. Epidemien oder Pandemien Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“ Terror Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper- Kriegsereignisse untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/ Innere Unruhen Kennzeichnung. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ oder Bahnkatastrophen). Ersetzt werden Kosten für Physiotherapien, Strahlen- und Ultraschall- therapien, Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel. Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion und Zahnprophylaxe. Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 08 [Seite 9] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz in Österreich Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslands- Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch- aufenthalts von bis zu zwölf Monaten. land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland. Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Wann und wie zahle ich? Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versi jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Prämien cherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Prämien überweisen. Versicherungs- schein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel- Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier regelmäßig mit Zugang des Versicherungsscheins frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Der Schutz beginnt Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie an der rechtzeitigen Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren. und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei- Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver- ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein den Vertrag. „Vorsorge“. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und kündigen. Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Ver- danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form sicherungsvertrag kündigen. Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 09 [Seite 10] KATZENKRANKENSCHUTZ-VERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Katzenkrankenschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen Krankenkomplettschutz für Ihre Katze an. Dieser schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Erkrankungen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Nicht versichert sind insbesondere Kosten für: Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal zehn Behandlung von Auffälligkeiten, Jahre alt sind. Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grund- Psychotherapeutische Behandlungen, sätzlich nicht versicherungsfähig. Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Kranken- und Unfallschutz Prothesen des Bewegungsapparates, Ersetzt werden Kosten für Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, • erforderliche tierärztliche Behandlungen im vertraglich vereinbarten Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt, Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen (GOT), Tierarztes, • für ambulante und stationäre Behandlungen von Krankheiten und Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, Unfallfolgen einschließlich der Arzneimittel, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen, • notwendige Unterbringung in einer Tierklinik, Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland, • notwendige Diagnostik sowie tierärztliche Videosprechstunden, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen, • Notdienstgebühr nach GOT Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den Versicherungssumme im Versicherungsjahr: Versicherungsbedingungen geregelt Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung: Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? OP-Kostenschutz Ersetzt werden Kosten für Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. • Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), Schäden durch • Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physika- Epidemien oder Pandemien lischer Therapie, Terror • diagnostische Maßnahmen vor der Operation, Kriegsereignisse • stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach Innere Unruhen einer Operation für einen begrenzten Zeitraum. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Auslandsschutz Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen). Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines vor- übergehenden Auslandsaufenthalts von zwölf Monaten. Verkehrsunfallschutz Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines • Unfalls mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für Nachbehandlungen. Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“ Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper- untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn- zeichnung. Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ Ersetzt werden Kosten für Physiotherapie, Strahlen- und Ultraschalltherapien, Orthesen oder für vergleichbare Hilfsmittel. Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, Zahnprophylaxe. Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025 10 [Seite 11] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz in Österreich Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch- Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines Ausland. vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten. Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Wann und wie zahle ich? Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Ver- jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Prämien sicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Prämien überweisen. Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel- Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier frühes- regelmäßig mit Zugang des Versicherungsscheins tens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei- Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver- ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein den Vertrag. „Vorsorge“. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und kündigen. Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versiche- danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form rungsvertrag kündigen. Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025 11 [Seite 12] Wichtige Informationen zur Anzeigepflicht Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Mitteilung über die Folgen einer Verletzung der oder grob fahrlässig unterblieben ist. gesetzlichen Anzeigepficht Der Versicherer kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn über Damit der Versicherer den Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen einen erheblichen Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht worden ist. kann, ist es notwendig, dass die Fragen im Versicherungsantrag wahr- Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit dem Versicherer heitsgemäß und vollständig beantworten werden. Es sind auch solche bekannt war oder die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers Umstände anzugeben, die scheinbar nur geringe Bedeutung haben. unrichtig gemacht worden ist. Zu beachten: der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn unrichtige Hatte der Versicherungsnehmer die Gefahrenumstände anhand von vom oder unvollständige Angaben gemacht werden. Nähere Einzelheiten Versicherer in geschriebener Form gestellter Fragen anzuzeigen, so kann zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepficht können der nach- der Versicherer wegen unterbliebener Anzeige eines Umstandes, nach dem stehenden Information entnommen werden. nicht ausdrücklich und genau umschrieben gefragt worden ist, nur im Falle arglistiger Verschweigung zurücktreten. Welche vorvertraglichen Anzeigepfichten bestehen? Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten des Versicherungsnehmers Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss des Vertrages alle ihm oder von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen, so kommt bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, für das Rücktrittsrecht des Versicherers nicht nur die Kenntnis und die Arg- dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind jene Gefahrumstände, die list des Vertreters, sondern auch die Kenntnis und die Arglist des Versiche- geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag über- rungsnehmers in Betracht. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass haupt oder zu den vereinbarten Bestimmungen abzuschließen, einen die Anzeige eines erheblichen Umstandes ohne Verschulden unterblieben Einfuss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer oder unrichtig gemacht ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch ausdrücklich und in geschriebener Form gefragt hat, gilt im Zweifel als ihm selbst ein Verschulden zur Last fällt. erheblich. Tritt der Versicherer zurück, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist, Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des Vertrages eine so bleibt seine Verpfichtung zur Leistung gleichwohl bestehen, wenn der Veränderung des Gesundheitszustandes des zu versichernden Hundes Umstand, in Ansehung dessen die Anzeigepficht verletzt ist, keinen Einfuss ergeben, so ist der Versicherungsnehmer verpfichtet, den Versicherer auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder soweit er keinen Einfuss auf den unverzüglich in geschriebener Form zu informieren. Der Versicherer be- Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat. hält sich das Recht vor, den Versicherungsschutz in diesem Fall anzupassen. 2. Frist und Form für die Ausübung des Rücktrittsrechts des Versicherers Der Rücktritt ist nur innerhalb eines Monates zulässig. Die Frist beginnt mit Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertrag- dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Verletzung der Anzeige- liche Anzeigepficht verletzt wird? pficht Kenntnis erlangt. 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Der Rücktritt ist gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erklären. Im Falle Ist den oben beschriebenen Vorschriften zuwider die Anzeige eines des Rücktrittes sind, soweit gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen erheblichen Umstandes unterblieben, so kann der Versicherer vom Ver- nicht in Ansehung der Prämie etwas anderes bestimmt, beide Teile ver- trag zurücktreten. Das Gleiche gilt, wenn die Anzeige eines erheblichen pfichtet, einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; eine Umstandes deshalb unterblieben ist, weil sich der Versicherungsnehmer Geldsumme ist von dem Zeitpunkt des Empfanges an zu verzinsen. der Kenntnis des Umstandes arglistig entzogen hat. 3. Anfechtung Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht ange- Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über zeigten Umstand kannte. Er ist auch ausgeschlossen, wenn die Anzeige Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt. ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unterblieben ist; hat jedoch der Versicherungsnehmer einen Umstand nicht angezeigt, nach dem der Versicherer nicht ausdrücklich und genau umschrieben gefragt hat, so kann dieser vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die Anzeige vorsätzlich Wichtige Informationen zur Anzeigepficht 11/2025 12 [Seite 13] Rücktrittsrechtsbelehrungen Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 5c VersVG Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 8 Fern- 1. Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen Finanzdienstleistungs-Gesetz ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind und E-Mail) zurücktreten. der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (z. B. über Internet, 2. Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustande-kommen Telefon) abgeschlossen wurde, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom des Versicherungsvertrages (= Zusendung der Polizze bzw. Vertrag oder Ihrer Vertragserklärung zurücktreten. Die Rücktrittsfrist Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Haben Sie aber die Ver- und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen tragsbedingungen und Vertriebsinformationen (diese finden Sie bei den über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über „Vertragsinformationen“) erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt das Rücktrittsrecht erhalten haben. die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt all dieser Bedingungen und Informa- 3. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: tionen. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie AGILA Haustierversicherung AG, Hanomaghof 2, 30449 Hannover kann gerichtet werden an: AGILA Haustierversicherung AG, Hanomaghof 2, (Deutschland), E-Mail: widerruf@agila.de. Zur Wahrung der Rück- 30449 Hannover (Deutschland), E-Mail: widerruf@agila.de. Die Frist ist trittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der jedenfalls gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Ihnen zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt. Datenträger (z. B. E-Mail) erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der 4. Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungs- Frist abgesendet wird. schutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsver- Wenn Sie dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ende der Rücktrittsfrist trag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine ausdrücklich zugestimmt haben, hat der Versicherer Ihnen im Falle eines der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien wirksamen Rücktrittes den auf die Zeit nach Zugang der Rücktrittserklä-rung an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Den Teil der Prämie, der auf die so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen. Zeit bis zum Zugang der Rücktrittserklärung entfällt, darf der Ver-sicherer in 5. Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den diesem Fall einbehalten. Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rück- Die Erstattung der erhaltenen Beträge (abzüglich des dem Versicherer trittsrecht erhalten haben, es sei denn, diese Belehrung wäre derart zustehenden Betrages) an Sie hat unverzüglich, spätestens aber binnen 30 fehlerhaft, dass sie Ihnen die Möglichkeit nimmt, Ihr Rücktrittsrecht im Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erfolgen. Auch Sie haben Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Absendung der Belehrung auszuüben. Rücktrittserklärung dem Versicherer von diesem erhaltene Geldbeträge und Gegenstände zurückzugeben. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht nicht Gebrauch, kommt der Vertrag zustande bzw. bleibt der Vertrag aufrecht. Sie bleiben demnach an den Vertrag gebunden. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über Reise- und Gepäckver- sicherungen oder ähnlichen kurzfristigen Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Kein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn der Vertrag mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung von beiden Seiten bereits voll erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausgeübt haben. Rücktrittsrechtsbelehrung 11/25 13 [Seite 14] Vertragsinformationen Hundehalter-Haftpflichtversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten AGILA Haustierversicherung AG der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Tel.: +49 511 93 680 377 Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück- Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor trittsbelehrung. Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) 11. Laufzeit des Vertrags Amtsgericht Hannover HR B 54594 Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. VersSt-Nr. 809/V90809021025 Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ergeben sich aus dem Antrag oder dem Versicherungsschein. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in 12. Beendigung des Vertrags der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei Haustiere. einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver- 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge- und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben sowohl Sie als auch Bedingungen (BB). wir das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung 13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Parteien ist öster- Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen reichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anwend- Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover. Versicherungsprodukten. Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder, 5. Gesamtpreis der Versicherung in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Die Höhe der Prämien für die jeweils vereinbarten Produkte, die zu ent- Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb richtende Gesamtprämie einschließlich der gesetzlichen Versicherungs- Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- steuer und der Zeitraum, für den die Prämie zu zahlen ist, sind im Antrag halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich und im Versicherungsschein ausgewiesen. abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. 6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung 14. Anzuwendende Sprache Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit entfallen (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus- Ihnen in deutscher Sprache. setzungen sind gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den 15. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung Versicherungsbedingungen geregelt. Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur Schlichtungsverfahren) Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11 +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in 7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels Textform an uns (beschwerde@agila.de). Etwaige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinaus-gehende Kosten 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. anfallen. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem 8. Prämienzahlung Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs- an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per unter § 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch 9. Zustandekommen des Vertrags online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. ombudsmann weitergeleitet. Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Rücktrittsrecht bleibt hiervon Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt unberührt. für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 10. Rücktrittsrecht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versicherungsaufsicht: Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 14 [Seite 15] Vertragsinformationen Hundehalter-Haftpflichtversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen. 16. Datenschutz Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche- rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei- cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver- arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten- schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu HPS24, HPS, HPSE 11/2025 Stand: 11/2025 15 [Seite 16] Vertragsinformationen Hunde-OP-Kostenschutzversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten AGILA Haustierversicherung AG der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Tel.: +49 511 93 680 377 Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück- Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor trittsbelehrung. Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) 11. Laufzeit des Vertrags Amtsgericht Hannover HR B 54594 Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. VersSt-Nr. 809/V90809021025 Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers dem Antrag oder dem Versicherungsschein. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in 12. Beendigung des Vertrags der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei Haustiere. einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver- 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge- und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Bedingungen (BB). Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung 13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Vertragsparteien Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Han- Versicherungsprodukten. nover. Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben 5. Gesamtpreis der Versicherung oder, in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für Die Höhe der Prämien für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent- den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außer- richtende Gesamtprämie einschließlich der gesetzlichen Versicherungs- halb Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher steuer und der Zeitraum, für den die Prämie zu zahlen ist, sind im Antrag Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt und im Versicherungsschein ausgewiesen. sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständig- keit nach unserem Sitz. 6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung 14. Anzuwendende Sprache Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit entfallen (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus- Ihnen in deutscher Sprache. setzungen sind gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den 15. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung Versicherungsbedingungen geregelt. Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur Schlichtungsverfahren) Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11 +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden. Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in 7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels Textform an uns (beschwerde@agila.de). Etwaige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinaus-gehende Kosten 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. anfallen. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem 8. Prämienzahlung Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen des Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an. die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs- Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per unter § 5 AHKV. E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch 9. Zustandekommen des Vertrags online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. ombudsmann weitergeleitet. Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Rücktrittsrecht bleibt hiervon Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt unberührt. für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 10. Rücktrittsrecht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versicherungsaufsicht: Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 16 [Seite 17] Vertragsinformationen Hunde-OP-Kostenschutzversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen. 16. Datenschutz Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche- rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei- cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver- arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten- schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu OPS 11/2025 Stand: 11/2025 17 [Seite 18] Vertragsinformationen Hundekrankenschutz-Versicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten AGILA Haustierversicherung AG der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Tel.: +49 511 93 680 377 Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück- Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor trittsbelehrung. Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) 11. Laufzeit des Vertrags Amtsgericht Hannover HR B 54594 Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. VersSt-Nr. 809/V90809021025 Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers dem Antrag oder dem Versicherungsschein. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in 12. Beendigung des Vertrags der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei Haustiere. einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver- 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge- und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Bedingungen (BB). Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung 13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Parteien ist öster- Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen reichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anwend- Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover. Versicherungsprodukten. Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder, 5. Gesamtpreis der Versicherung in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Die Höhe der Prämien für die jeweils vereinbarten Produkte, die zu ent- Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb richtende Gesamtprämie einschließlich der gesetzlichen Versicherungs- Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- steuer und der Zeitraum, für den die Prämie zu zahlen ist, sind im Antrag halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich und im Versicherungsschein ausgewiesen. abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. 6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung 14. Anzuwendende Sprache Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit entfallen (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus- Ihnen in deutscher Sprache. setzungen sind gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den 15 Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Versicherungsbedingungen geregelt. Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur Schlichtungsverfahren) Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11 +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden. Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in 7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels Et Textform an uns (beschwerde@agila.de). waige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinaus-gehende Kosten 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. anfallen. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem 8. Prämienzahlung Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen des Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an. die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs- Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per unter § 5 AHKV. E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch 9. Zustandekommen des Vertrags online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. ombudsmann weitergeleitet. Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Rücktrittsrecht bleibt hiervon Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt unberührt. für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 10. Rücktrittsrecht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versicherungsaufsicht: Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 18 [Seite 19] Vertragsinformationen Hundekrankenschutz-Versicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen. 16. Datenschutz Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche- rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei- cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver- arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten- schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu HKS 11/2025 Stand: 11/2025 19 [Seite 20] Vertragsinformationen Katzen-OP-Kostenschutzversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten AGILA Haustierversicherung AG der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Tel.: +49 511 93 680 377 Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück- Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor trittsbelehrung. Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) 11. Laufzeit des Vertrags Amtsgericht Hannover HR B 54594 Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. VersSt-Nr. 809/V90809021025 Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers dem Antrag oder dem Versicherungsschein. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in 12. Beendigung des Vertrags der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei Haustiere. einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver- 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite die Katzenkrankenschutzversicherung und Katzen-OP-Kostenschutz- des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge- versicherung (AHKV) und die Besonderen Bedingungen (BB). gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere 13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Vertragsparteien Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu Ver- ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sicherungsprodukten. anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Han- nover. Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, 5. Gesamtpreis der Versicherung in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben Die Höhe der Prämien für die jeweils vereinbarten Produkte, die zu ent- oder, in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für richtende Gesamtprämie einschließlich der gesetzlichen Versicherungs- den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außer- steuer und der Zeitraum, für den die Prämie zu zahlen ist, sind im Antrag halb Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher und im Versicherungsschein ausgewiesen. Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständig- 6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung keit nach unserem Sitz. Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder 14. Anzuwendende Sprache jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher entfallen (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus- Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit setzungen sind gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den Ihnen in deutscher Sprache. Versicherungsbedingungen geregelt. 15. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Schlichtungsverfahren) Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11 Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden. +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer 7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in Etwaige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung Textform an uns (beschwerde@agila.de). erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinaus-gehende Kosten befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, anfallen. 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- 8. Prämienzahlung frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen des die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs- Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an. schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. unter § 5 AHKV. Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per 9. Zustandekommen des Vertrags E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an- online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- ombudsmann weitergeleitet. Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der unberührt. Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer 10. Rücktrittsrecht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in Versicherungsaufsicht: Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 20 [Seite 21] Vertragsinformationen Katzen-OP-Kostenschutzversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen. 16. Datenschutz Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche- rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei- cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver- arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten- schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu OPS 11/2025 Stand: 11/2025 21 [Seite 22] Vertragsinformationen Katzenkrankenschutz-Versicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten AGILA Haustierversicherung AG der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Tel.: +49 511 93 680 377 Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück- Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor trittsbelehrung. Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) 11. Laufzeit des Vertrags Amtsgericht Hannover HR B 54594 Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. VersSt-Nr. 809/V90809021025 Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers dem Antrag oder dem Versicherungsschein. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in 12. Beendigung des Vertrags der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei Haustiere. einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver- 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite die Katzenkrankenschutzversicherung und Katzen-OP-Kostenschutz- des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge- versicherung (AHKV) und die Besonderen Bedingungen (BB). gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere 13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Parteien ist öster- Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu Ver- reichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anwend- bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover. sicherungsprodukten. Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in 5. Gesamtpreis der Versicherung dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder, Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent- in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs- Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb steuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- und im Versicherungsschein ausgewiesen. halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit 6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung nach unserem Sitz. Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder 14. Anzuwendende Sprache jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung entfallen Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus-setzungen sind Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit Ihnen in deutscher Sprache. gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen geregelt. 15. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Schlichtungsverfahren) Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11 Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden. +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer 7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in Textform an uns (beschwerde@agila.de). Etwaige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinausgehen-de Kosten anfallen. befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. 8. Prämienzahlung Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-schein Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen des entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie unter § 5 Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an. AHKV. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. 9. Zustandekommen des Vertrags Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an-ge E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch nommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Die online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des ombudsmann weitergeleitet. Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als unberührt. Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt 10. Rücktrittsrecht für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Versicherungsaufsicht: Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 22 [Seite 23] Vertragsinformationen Katzenkrankenschutz-Versicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen. 16. Datenschutz Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche- rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei- cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver- arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten- schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu KKS 11/2025 Stand: 11/2025 23 [Seite 24] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. In den Allgemeinen Bedingungen für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, entsprechend der Zahlungsweise einen Monat. Die Versicherungsprämie enthält Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen (AHKV) werden Regelungen getroffen, die für alle drei vorgenannten Versicherungen Versicherungsteuersatzes ändern sich mit Inkrafttreten der Änderung folglich gelten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Die Besonderen Bedin- die Prämien entsprechend. gungen (BB) enthalten jeweils spezielle Regelungen, die produkt- oder tarifspezifisch 2. Die Fälligkeiten der ersten Prämie und weiterer Prämien (Folgeprämien) sind im sind und die AHKV ergänzen oder konkretisieren. Innerhalb der Hundehalter-Haft- Versicherungsschein benannt (Fälligkeitstermine). pflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen drei Tarifen wählen, die jeweils in den BB beschrieben sind. Innerhalb der Produkte Hundekranken- 3. Der Versicherungsnehmer hat eine Prämie rechtzeitig gezahlt, wenn er bis zum schutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung können die jeweiligen Fälligkeitstermin alles getan hat, damit die Prämie beim Versicherer Zusatzbausteine „Vorsorge“, „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ und/oder eingeht. Wenn die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart wurde, „Zahnbehandlungen“ vereinbart werden, die ebenfalls in den BB beschrieben sind. gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: A Allgemeine Bedingungen (AHKV) • Die Prämie konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und § 1 Gegenstand der Versicherung • der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser AHKV und der 4. Konnte der Versicherer die fällige Prämie ohne das Verschulden des Versiche- BB zu dem jeweils vom Versicherungsnehmer gewählten Produkt (Hundehalter-Haft- rungsnehmers nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn pflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und/oder Hunde-OP- sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kostenschutz-Versicherung). Die verschiedenen Produkte können nebeneinander Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht abgeschlossen werden. So kann die Hundehalter-Haftpflichtversicherung zusammen eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig die Zahlung mit der Hundekrankenschutz-Versicherung oder der Hunde-OP-Kostenschutzver- außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. sicherung abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, lediglich ein einzelnes § 6 Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags Produkt abzuschließen. Welches Produkt vereinbart ist, welcher Tarif gewählt ist Erste Prämie: bzw. ob dazu Zusatzbausteine vereinbart sind, kann der Versicherungsnehmer dem 1. Ist die erste oder einmalige Prämie nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Versicherungsschein entnehmen. Abschluss des Versicherungsvertrags und nach der Aufforderung zur Prämien- § 2 Grenzen der Leistungspficht des Versicherers zahlung gezahlt hat, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, Versicherungsschutz gewährt der Versicherer je Versicherungsjahr maximal bis berechtigt vom Vertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme, sofern auf die Prämie nicht innerhalb dreier Monate vom Fälligkeitstag an gerichtlich eine solche vereinbart ist. Bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist die Ver- geltend gemacht wird. einbarung einer Versicherungssumme obligatorisch. Bei der Hundekrankenschutz- 2. Ist die erste oder einmalige Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles Versicherung und der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung kann der Versiche- und nach Ablauf der Frist nach § 6. Abs. 1 AHKV noch nicht gezahlt, so ist der rungsnehmer bei Antragstellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Ver- werden soll oder ob die Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll. sicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne sein § 3 Dauer der Versicherung, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Verschulden verhindert war. Wartezeiten 3. Die Aufforderung zur Prämienzahlung hat die im § 6 Abs. 1 und 2 AHKV vor- 1. Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen gesehenen Rechtsfolgen nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer Zeitraum abgeschlossen. dabei auf diese hingewiesen hat. 2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag Folgebeitrag: um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen 4. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, selbstständig über das Help mindestens zwei Wochen bestimmen. Dabei wird der Versicherer die nach § 6 Center oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. Abs. 5 und 6 AHKV genannten Rechtsfolgen angeben, die mit Ablauf der Frist 3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Versi- verbunden sind. cherungsvertrages unter der Berücksichtigung der im Vertrag gültigen 5. Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Versiche- Wartezeiten, aber nicht vor dem im Versicherungsschein jeweils genannten rungsnehmer zur Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der Folgeprämie im Verzug, Datum, wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass rechtzeitig gemäß § 5 Absatz 3 AHKV gezahlt hat. Davon abweichend gelten der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung ohne sein Verschulden für die Produkte Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kosten- verhindert war. schutzversicherung allgemeine und besondere Wartezeiten nach Maßgabe 6. Der Versicherer kann nach dem Ablauf der Frist das Versicherungsverhältnis der Besonderen Bestimmungen (s. § 11 BB). ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Versicherungs- 4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer das Recht, nehmer mit der Zahlung im Verzug ist. Die Kündigung kann bereits mit der den Vertrag innerhalb eines Monats in geschriebener Form zu kündigen. Die Frist Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Dem wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Zeitpunkt mit der Versicherer steht dieses Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht Zahlung im Verzug ist; darauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung zu. Anderes gilt für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wo auch für den ausdrücklich aufmerksam zu machen. Versicherer eine Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls möglich ist. 7. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer § 4 Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung, Erstattung von Schäden im Ausland innerhalb eines Monates nach der Kündigung oder, falls die Kündigung mit der Der Versicherungsschutz gilt in Österreich. Während eines vorübergehenden Auf- Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monates nach dem enthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf Monaten besteht auch ohne Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht der Versicherungs- gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Dies gilt für alle in § 1 AHKV fall bereits eingetreten ist. genannten Versicherungen, wobei sich für die Hundekrankenschutz-Versicherung § 7 Anpassung der Prämie und die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung hinsichtlich der Erstattung von Schäden im Ausland noch Besonderheiten aus den BB ergeben (s. § 8 BB). 1. ––ENTFÄLLT–– § 5 Versicherungsprämie 1. Die für das Versicherungsjahr bemessene Versicherungsprämie ist je nach Vereinbarung in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Prämien oder als Jahresprämie jeweils im Voraus zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Welche Zahlungsweise vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen wer- den. Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten AHKV BB 11/2025 24 [Seite 25] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. § 8 Vorvertragliche Anzeigepficht § 9 Obliegenheiten 1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände: 1. Vor Eintritt des Versicherungsfalls: Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss des Vertrages alle ihm bekannten Der Versicherungsnehmer muss alle möglichen und ihm zumutbaren Maßnahmen Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Hundes zu vermeiden. anzuzeigen. Erheblich sind jene Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer den versicherten Hund Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten ordentlich mit Wasser und Futter versorgen sowie empfohlene Impfungen des Bestimmungen abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese angeraten wer- welchem der Versicherer ausdrücklich und in geschriebener Form gefragt hat, den, vornehmen lassen muss. Zur Vermeidung von Unfällen sind die allgemein gilt im Zweifel als erheblich. gültigen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit des versicherten Hundes (bspw. Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des Vertrages eine Verän- Leinen- oder Maulkorbzwang) einzuhalten. Weitere Obliegenheiten vor Eintritt derung des Gesundheitszustandes des zu versichernden Hundes ergeben, so ist des Versicherungsfalls können sich für die einzelnen Produkte aus den BB ergeben. der Antragsteller (Versicherungsnehmer) verpflichtet, den Versicherer unverzüg- 2. Nach Eintritt des Versicherungsfalls: lich in geschriebener Form zu informieren. Der Versicherer behält sich das Recht 2.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unver- vor, den Versicherungsschutz in diesem Fall anzupassen. züglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in geschriebener Form 2. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes: anzuzeigen. In der Hundekrankenschutz-Versicherung und der Hunde-OP- Kosten-Versicherung ist hinsichtlich der Form der Anzeige des Versicherungsfalls Ist der Vorschrift des Absatz 1 zuwider die Anzeige eines erheblichen die spezielle Obliegenheit nach § 13 Abs. 3 BB zu beachten. Umstandes unterblieben, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn die Anzeige eines erheblichen Umstandes deshalb 2.2 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers zur Schaden- unterblieben ist, weil sich der Versicherungsnehmer der Kenntnis des abwendung/-minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen. Umstandes arglistig entzogen hat. 2.3 Weitere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls können sich für die Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten einzelnen Produkte aus den BB ergeben. Umstand kannte. Er ist auch ausgeschlossen, wenn die Anzeige ohne Ver- 3. Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung schulden des Versicherungsnehmers unterblieben ist; hat jedoch der Versiche- Wird eine vertraglich vereinbarte Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer nach rungsnehmer einen Umstand nicht angezeigt, nach dem der Versicherer nicht Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen von der Verpflichtung zur Leistung frei. ausdrücklich und genau umschrieben gefragt hat, so kann dieser vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig unter- Verletzung von Obliegenheiten, die vor Eintritt des Versicherungsfalls zu blieben ist. erfüllen sind: Der Versicherer kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn über einen 3.1 Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die vor Eintritt des Versicherungsfalles erheblichen Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht worden ist. Der Rücktritt zu erfüllen ist (§ 9 Ziffer 1) ist, tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein, ist ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit dem Versicherer bekannt war oder wenn die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Der Versicherer kann die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unrichtig gemacht den Vertrag innerhalb eines Monates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis worden ist. erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der Versicherer Hatte der Versicherungsnehmer die Gefahrenumstände an Hand von vom innerhalb eines Monates nicht, so kann er sich auf die vereinbarte Leistungsfrei- Versicherer in geschriebener Form gestellter Fragen anzuzeigen, so kann der heit nicht berufen. Versicherer wegen unterbliebener Anzeige eines Umstandes, nach dem nicht ausdrücklich und genau umschrieben gefragt worden ist, nur im Falle arglistiger Verschweigung zurücktreten. Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten des Versicherungsnehmers oder von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen, so kommt für das Rücktrittsrecht des Versicherers nicht nur die Kenntnis und die Arglist des Vertreters, sondern auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers in Betracht. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeige eines erheblichen Umstandes ohne Verschulden unterblieben oder unrichtig gemacht ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch ihm selbst ein Verschulden zur Last fällt. Tritt der Versicherer zurück, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist, so bleibt seine Verpflichtung zur Leistung gleichwohl bestehen, wenn der Umstand, in Ansehung dessen die Anzeigepflicht verletzt ist, keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder soweit er keinen Einfluss auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat. 3. Frist und Form für die Ausübung des Rücktritts des Versicherers: Der Rücktritt ist nur innerhalb eines Monates zulässig. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt. Der Rücktritt ist gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erklären. Im Falle des Rücktrittes sind, soweit gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen nicht in Ansehung der Prämie etwas anderes bestimmt, beide Teile verpflichtet, einan- der die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; eine Geldsumme ist von dem Zeitpunkt des Empfanges an zu verzinsen. 4. Anfechtung: Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt. AHKV BB 11/2025 25 [Seite 26] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der 3.2 Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag Europäischen Union oder der Republik Österreich entgegenstehen. Dies gilt auch zugrundeliegende Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Verein- tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit außerdem nur in dem Verhältnis ein, in dem igten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäi- die vereinbarte hinter der für das höhere Risiko tarifmäßig vorgesehenen Prämie schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. zurückbleibt. Bei der Verletzung von Obliegenheiten zu sonstigen bloßen 2. Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht ge- Meldungen und Anzeigen, die keinen Einfluss auf die Beurteilung des Risikos sondert geregelt – in geschriebener Form (z. B. E-Mail oder Brief) an den durch den Versicherer haben, tritt Leistungsfreiheit nur ein, wenn die Obliegen- Versicherer zu richten. heit vorsätzlich verletzt worden ist. 3. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung 3.3 Ist eine Obliegenheit verletzt, die vom Versicherungsnehmer zum Zweck der gegen den Versicherer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz oder Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem die für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers liegt. Zuständig ist Versicherer gegenüber – unabhängig von der Anwendbarkeit der Ziffer 3.2 – zu auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klage- erfüllen ist, so kann sich der Versicherer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit erhebung seinen Wohnsitz hat. In Ermangelung eines Wohnsitzes ist der Ort des nicht berufen, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versiche- gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherungsnehmers maßgeblich. rungsfalls oder soweit sie keinen Einfluss auf den Umfang der dem Versicherer 4. Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen obliegenden Leistung gehabt hat. den Versicherungsnehmer muss der Versicherer bei dem Gericht erheben, das Verletzung von Obliegenheiten, die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig ist. Wenn der Versiche- erfüllen sind: rungsnehmer keinen Wohnsitz hat, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die nach Eintritt des Versicherungsfalles maßgebend. zu erfüllen ist (§ 9 Ziffer 2), tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein, wenn 5. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder den Ort seines gewöhn- die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Wird lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz verletzt, die Leistungspflicht des Ver- oder der Versicherungsvermittlung die Gerichte des Staates zuständig, in dem sicherers zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände zu beeinträch- der Versicherer seinen Sitz hat. tigen, die erkennbar für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsam sind, 6. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. so bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den B. Besondere Bedingungen (BB) Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Einfluss gehabt hat. Für die einzelnen Produkte (Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekranken- § 10 Zahlung der Entschädigung schutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung) gelten ergänzend 1. Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung des zu den AHKV die folgenden BB. Diese sind so aufgebaut, dass im ersten Abschnitt Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen (bei I.) die BB für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung geregelt sind und im Erhebungen fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch unabhängig davon ein, wenn der zweiten Abschnitt (bei II.) die BB für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und Versicherungsnehmer nach Ablauf zweier Monate seit dem Begehren nach einer die Hundekrankenschutz-Versicherung. Geldleistung eine Erklärung des Versicherers verlangt, aus welchen Gründen die I. Hundehalter-Haftpfichtversicherung Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und der Versicherer diesem Die nachfolgenden § 1 bis 4 BB gelten ausschließlich für die Hundehalter- Verlangen nicht binnen eines Monats entspricht. Haftpflichtversicherung. 2. Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monates seit der Anzeige des Ver- sicherungsfalles nicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages verlan- § 1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall gen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat. 1. Versicherungsschutz besteht in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung für den 3. Der Lauf der Frist des Abs. 2 ist gehemmt, solange die Beendigung der Erhebun- Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines nach Beginn des Versicherungs- gen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers gehindert ist. schutzes gemäß § 3 Absatz 3 AHKV und während der Laufzeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, 4. Für die Haftpflichtversicherung besteht eine eigene Regelung (BB I § 1 Ziff 2 Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf- letzter Satz). grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem § 11 Verjährung Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das 1. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Anspruch einem Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem 2. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr sein Recht auf die Leistung des Versicherers bekanntgeworden ist; ist dem unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versiche- Dritten dieses Recht nicht bekanntgeworden, so verjähren seine Ansprüche rungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind erst nach zehn Jahren. Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund 2. Ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers beim Versicherer angemeldet Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädi- worden, so ist die Verjährung bis zum Einlangen einer in geschriebener Form gung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse übermittelten Entscheidung des Versicherers gehemmt, die zumindest mit der und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung begründet ist. Nach zehn Jahren Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die tritt jedoch die Verjährung jedenfalls ein. Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen 3. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen. auf die Leistung nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend gemacht wird. Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer 3. Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder gegenüber dem erhobenen Anspruch in einer dem Abs. 2 entsprechenden Weise Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen sowie unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Im Fall eines Rechtsstreits abgelehnt hat; sie ist für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den bevollmächtigt der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Führung dieses erhobenen Anspruch und für die Zeit, in der der Versicherungsnehmer ohne sein Rechtsstreites auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers. Verschulden an der rechtzeitigen gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs § 2 Versicherte Gefahren und Kosten, Tarife, Selbstbeteiligung gehindert ist, gehemmt. Welche Gefahren und Kosten versichert sind, hängt davon ab, welcher Tarif inner- § 12 Schlussbestimmungen halb des Produkts Tierhalterhaftpflicht-Versicherung vereinbart ist. Es sind die Tarife 1. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs- Haftpflichtschutz 24, Haftpflichtschutz und Haftpflichtschutz Exklusiv zu unterschei- schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt den. Welcher Tarif vereinbart ist, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen. AHKV BB 11/2025 26 [Seite 27] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. Die jeweiligen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen je Schadenfall sind 8. Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer ebenfalls dem Versicherungsschein zu entnehmen. und Eigenschäden des Hüters des versicherten Tieres; hiervon ausgenommen 2.1 Haftpflichtschutz 24: sind die Tarife „Haftpflichtschutz“ und „Haftpflichtschutz Exklusiv“, soweit 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang, der sich dem solche Ansprüche nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB ausdrücklich Versicherungsschein entnehmen lässt, auf die gesetzliche Haftpflicht des Ver- mitversichert sind, sicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens als 9. Strafen und Bußgelder, Halter und Hüter ohne gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zweck von im 10. Schäden durch Kernenergie, Terror Versicherungsschein genannten Tieren. 11. Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie 2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso auf die durch Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung), gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens des durch den Tierhalter beauftragten Hüters von im Versicherungsschein genannten Tieren. 12. Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B. Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen), 3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso während des Einsatzes des versicherten Tieres als Blinden- oder Jagdhund sowie bei der 13. Schäden durch Epidemien oder Pandemien. Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerblichen Schlittenhunderennen. § 4 Besondere Obliegenheiten in der Hundehalterhaftpficht-Versicherung 2.2 Haftpflichtschutz: Ergänzend zu § 9 Abs. 1 und 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer vor Eintritt des Über den Umfang des Tarifs Haftpflichtschutz 24 hinaus sind unter dem Tarif Haft- Versicherungsfalls in allen Tarifen des Produkts Tierhalterhaftpflicht-Versicherung pflichtschutz folgende Gefahren und Kosten (mit-)versichert: die folgende Obliegenheit: Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungs- 1. Haftpflichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und nehmer besonders gefahrdrohende Umstände, aus denen Haftpflichtansprüche Begegnungshunden, entstehen können, innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, soweit der Versicherer dies billigerweise verlangen kann. Ein Umstand, welcher zu einem 2. Haftpflichtschutz auch während des Einsatzes des versicherten Tieres als Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend. Blinden- oder Jagdhund sowie bei der Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerblichen Schlittenhunderennen, II. BB für die Hundekrankenschutz-Versicherung 3. Eigenschäden des nichtgewerblichen Hüters des versicherten Tieres sind und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung mitversichert, Der nachfolgenden §§ 5 bis 13 BB gelten sowohl für die die Hundekranken- 4. Welpen des versicherten Tieres sind in den ersten zwölf Lebensmonaten schutz-Versicherung als auch für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung, soweit mitversichert, nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist. 5. Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte § 5 Versicherte Tiere und Aufnahme in die Versicherung Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben, 1. Versichert sind die Hunde, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. 6. Übernahme der Bergungskosten durch Polizei, Feuerwehr oder einen Dritten bis 2. Versicherungsfähig in der Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP- zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Limit, wenn bei einem Verkehrs- Kostenschutzversicherung sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebens- unfall mit einem motorisierten Kraftfahrzeug der versicherte Hund verletzt oder alter von acht Wochen. Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei getötet wird. Hierunter fallen auch nachgewiesene Leistungen privater Personen, einem Lebensalter von acht Jahren. Als nicht gesund und damit nicht versiche- die das Tier von der Straße retten und z. B. zum Tierarzt bringen. rungsfähig gelten Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit 2.3 Haftpflichtschutz Exklusiv: Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifischen Erkrankung, es sei denn, die Über den Umfang des Tarifs Haftpflichtschutz hinaus sind unter dem Tarif Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung. Haftpflichtschutz Exklusiv folgende Gefahren und Kosten versichert: 3. Im Einzelfall können, abweichend von Absatz 2, nach individueller Überprüfung 1. Übernahme der Kosten für den tierärztlichen Abbruch der Schwangerschaft bei auch Tiere mit Vorerkrankungen in einem reduzierten Umfang (z.B. mit einem dem durch das versicherte Tier verursachten, ungewolltem Deckakt ohne weitere Ausschluss von Vorerkrankungen) versichert werden. Dies liegt im freien aus dem Deckakt resultierende Folgeschäden. Ermessen des Versicherers. Soweit in solchen Einzelfällen der Leistungsumfang § 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten individuell begrenzt wird, indem z. B. Ausschlüsse vereinbart werden, schränken diese Begrenzungen die Leistungskataloge in der Hunde-OP-Kostenschutzver- In allen Tarifen innerhalb des Produkts Hundehalter-Haftpflichtversicherung sind die sicherung (§ 6.1 BB) und in der Hundekrankenschutz-Versicherung (§ 6.2 BB) folgenden Gefahren und Kosten nicht versichert: entsprechend ein. 1. Haftpflichtansprüche, soweit sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht § 6 Versicherte Gefahren und Kosten hinausgehen, insbesondere wenn sie durch Ausübung der Jagd begründet sind, und nicht ausdrücklich unter den Tarifen „Haftpflichtschutz“ und „Haftpflicht- Die versicherten Gefahren und Kosten für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung schutz Exklusiv“ nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB mitversichert sind, und die Hundekrankenschutz-Versicherung sind in den nachfolgenden Leistungska- talogen beschrieben. Beide Versicherungen können isoliert abgeschlossen werden. 2. Ansprüche auf andere an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistungen, Sie können aber auch jeweils mit einer Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung abge- z. B. Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezüge, Verpflegung, schlossen werden. Indes können die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und die ärztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie Hundekrankenschutz-Versicherung nicht zusammen abgeschlossen werden, da der Ansprüche aus Tumultschadengesetzen, Versicherungsschutz aus der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung von demjenigen 3. Haftpflichtansprüche aus Flurschäden, der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung umfasst ist. 4. Haftpflichtansprüche aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt Zu beiden Produkten können jeweils Zusatzbausteine (s. § 7 BB) vereinbart werden. (Abweichendes gilt lediglich im Tarif Haftpflichtschutz Exklusiv nach Maßgabe Bei Antragstellung kann der Versicherungsnehmer zwischen den Zusatzbausteinen von § 2 Ziffer 2.3, unter 1. BB), „Vorsorge“, „Physiotherapie und Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ wählen. 5. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungs- Welche Zusatzbausteine zu welchem Produkt und mit welchen Versicherungssum- nehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt men vereinbart sind, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen. hat oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder die 6.1 Leistungskatalog der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung: durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind; hiervon ausgenommen sind die Tarife Für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog: „Haftpflichtschutz“ und „Haftpflichtschutz Exklusiv“, soweit solche Ansprüche 6.1.1. OP-Kostenschutz: nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB ausdrücklich mitversichert sind, 1. Tritt bei einem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes 6. Versicherungsansprüche aller Personen, auf deren vorsätzliches Verhalten der (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die aus Schaden zurückzuführen ist, tiermedizinischer Sicht einen chirurgischen Eingriff unter Anästhesie (Narkose, 7. Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Verwandten und Lebenspartnern regionale Schmerzausschaltung) erforderlich macht, bei dem die Haut, die des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig AHKV BB 11/2025 27 [Seite 28] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. durchtrennt werden (Operation), so ersetzt der Versicherer dem Versiche- Für die Hundekrankenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog: rungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit dadurch Die Hundekrankenschutz-Versicherung umfasst die Versicherungsleistungen angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen • des OP-Kostenschutzes gemäß Ziffer 6.1.1 und Satz der GOT, soweit kein Ausschluss vereinbart wurde. Der Versicherer ersetzt darüber hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung • des Verkehrsunfallschutzes gemäß Ziffer 6.1.2. eines chirurgischen Eingriffs im Sinne von Satz 1 einschließlich der Kosten für Zusätzlich umfasst die Hundekrankenschutz-Versicherung den Kranken- und Unfall- eine physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal schutz gemäß Ziffer 6.2.1 und den Auslandsschutz gemäß Ziffer 6.2.2. der im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff 6.2.1. Kranken- und Unfallschutz: durchgeführt wurde. Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden über- 1. Tritt bei einem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes nommen, soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine Anzahl der versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff im Sinne von tierärztliche Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Satz 1 durchgeführt wurden, sie für die Durchführung des Eingriffs notwendig Versicherungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit waren und in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit diesem standen. Im angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Rahmen der diagnostischen Maßnahmen werden auch Kosten für tierärztliche Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante Videosprechstunden übernommen, soweit deren Inanspruchnahme im Vorfeld und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich vom Versicherer empfohlen und in geschriebener Form freigegeben wurde. Arzneimittelkosten sowie Kosten für die notwendige Unterbringung in einer 2. Über den OP-Kostenschutz ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die Tierklinik, für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach einer CT, MRT), sofern diese von einem staatlich zugelassenen Tierarzt durchgeführt Operation im Sinne von Absatz 1 einschließlich der Kosten für tiermedizinisch werden. Kosten für tierärztliche Videosprechstunden werden übernommen, indizierte Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pflegehilfsmittel (z. B. Wund- soweit deren Inanspruchnahme im Vorfeld vom Versicherer empfohlen und in versorgungsmaterial und Druckverbände) für einen Zeitraum von bis zur im geschriebener Form freigegeben wurde. Eine Übernahme der Notdienstgebühr Versicherungsschein ausgewiesenen maximalen Anzahl an Tagen. nach GOT erfolgt im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes. Als Schadenda- 3. Alle nach den Absätzen 1 und 2 versicherten Kosten erstattet der Versicherer tum gilt das jeweilige Datum der Behandlung. pro Versicherungsjahr maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist ein nach dem aktuellen und allgemein eine solche vereinbart ist. Ob eine Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland Versicherungsschein entnommen werden. Bei der Hunde-OP-Kostenschutz- anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand. Als Unfall gilt versicherung ist die Versicherungssumme als Gesamtversicherungssumme zu im Sinne dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von verstehen, die auch die Leistungen aus dem Verkehrsunfallschutz mit abdeckt. außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig 4. Die versicherten Kosten sind dem Versicherer durch tierärztliche Rechnung eine Gesundheitsschädigung erleidet. nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das 2. Im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes erstattet der Versicherer sämtliche Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter nach Absatz 1 versicherte Kosten pro Versicherungsjahr maximal Kosten bis zu Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Ver- der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme, sofern eine brauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf solche vereinbart ist. Eine vereinbarte Versicherungssumme für den Kranken- der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte GOT beruhen. und Unfallschutz versteht sich dabei als Gesamtversicherungssumme für den Rechnungen für diagnostische Maßnahmen vor einer Operation im Sinne von Kranken- und Unfallschutz, den OP-Kostenschutz, den Verkehrsunfallschutz und Absatz 1 Satz 3 sind im Sinne einer zügigen Leistungsbearbeitung möglichst den Auslandsschutz nach Ziffer 6.2.2. zusammen mit der Rechnung für die Operation als solche einzureichen. 3. Alle nach Absatz 1 versicherten Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung 6.1.2 Verkehrsunfallschutz: nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das 1. Tritt bei dem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3 Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen Abs. 3 AHKV) aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem motorisierten Fahrzeug unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für (dazu zählen auch Fahrzeuge mit Elektromotor einschließlich Elektrokleinstfahr- Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und zeuge, jedoch keine Schienenfahrzeuge) im öffentlichen Straßenverkehr eine auf der jeweils gültigen Fassung der GOT beruhen. Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die unmittelbar eine tierärztliche 6.2.2 Auslandsschutz: Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungs- nehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen 1. In Ergänzung von § 8 BB besteht im Rahmen der Hundekrankenschutz-Ver- Behandlungskosten durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bis zum 4-fachen sicherung weltweiter Versicherungsschutz, der die Kosten für den medizinisch Satz der GOT. Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes wird eine etwaige Not- notwendigen Rücktransport des versicherten Hundes nach Österreich während dienstgebühr nach GOT erstattet. Der Versicherer ersetzt darüber hinaus die eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes umfasst. Als ein vorübergehender notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung nach einem Verkehrs- Auslandsaufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt in der Hundekrankenschutz-Versiche- unfall einschließlich der Kosten für eine physikalischen Therapie, wenn die rung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten. Nachbehandlung innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Erstbehandlung im 2. Versicherungsleistungen im Rahmen des Auslandsschutzes werden innerhalb der Sinne von Satz 1 durchgeführt wurde. Was den Nachweis der Kosten anbelangt, Versicherungssumme für den Kranken- und Unfallschutz erbracht, sofern dieser so gilt Ziffer 6.1.1 Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend. vereinbart ist. Auf Ziffer 6.2.1 Absatz 2 Satz 2 wird verwiesen. 2. Nicht erstattet werden im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes sämtliche Kosten § 7 Zusatzbausteine zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und zur Hunde- für Zahnbehandlungen oder Zahnoperationen an dem versicherten Hund. Solche krankenschutz-Versicherung Kosten werden ausschließlich nach Maßgabe des Zusatzbausteins „Zahn- behandlungen“ erstattet, sofern dieser vereinbart ist. Zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und zur Hundekrankenschutz-Versiche- rung können jeweils die folgenden Zusatzbausteine vereinbart werden. Ob ein oder 3. Der Versicherer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungsprüfung zum Verkehrs- mehrere Zusatzbausteine vereinbart sind, kann dem Versicherungsschein entnommen unfallschutz die polizeilichen Unterlagen zum Verkehrsunfall anzufordern bzw. werden. Der Versicherungsschutz der Zusatzbausteine „Physiotherapie und andere Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden zu nehmen. Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ beginnt erst nach Ablauf der vereinbar- 4. Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, alle ihm zumutbaren Maß- ten allgemeinen Wartezeit (s. Ziffer 11 BB). Die allgemeine Wartezeit beträgt einen nahmen zu ergreifen, um die Identität und Kontaktdaten des Schädigers zu Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die erlangen und diese dem Versicherer mitzuteilen. Allgemeine Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen. 5. Versicherungsleistungen im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes werden bis 7.1 Zusatzbaustein „Vorsorge“: zur Versicherungssumme erbracht, sofern eine solche vereinbart ist. Ob eine 1. Wenn der Zusatzbaustein „Vorsorge“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer über Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen den jeweils einschlägigen Leistungskatalog der Hunde-OP-Kostenschutzver- werden. Auf Ziffer 6.1.1 Absatz 3 Satz 3 wird verwiesen. sicherung bzw. der Hundekrankenschutz-Versicherung hinaus unabhängig von 6.2 Leistungskatalog der Hundekrankenschutz-Versicherung: einer tiermedizinischen Indikation die Kosten ausschließlich folgender Vorsorge- maßnahmen für den versicherten Hund: AHKV BB 11/2025 28 [Seite 29] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. • Impfungen, • Zahnfisteloperationen. • Wurmkuren, 2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Zahnbehandlung“ erfolgt • Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem • Floh-/Zeckenschutz, und Versicherungsschein entnommen werden. • Chip / Kennzeichnung. 3. Für alle anderen Zahnbehandlungen, die in der obigen Aufzählung nicht genannt 2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Vorsorge“ erfolgt pro Versiche- sind, besteht auch über den Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ kein rungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Versicherungsschutz. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein § 8 Erstattung von Auslandbehandlungen oder -eingriffen entnommen werden. Kosten, die im Ausland entstanden sind, werden in der Hunde-OP-Kostenschutz- 3. Für alle anderen Vorsorgemaßnahmen, die in der obigen Aufzählung nicht genannt versicherung und in der Hundekrankenschutz-Versicherung nur bis zur Höhe sind (z.B. Flohkamm), besteht auch über den Zusatzbaustein „Vorsorge“ kein der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte erstattet. Versicherungsschutz. Höchstens werden jedoch diejenigen Vergütungen erstattet, die für die entspre- 7.2 Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“: chende Behandlungen oder Eingriffe im Inland nach der in Deutschland geltenden 1. Wenn zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Hundekranken- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (im Folgenden: GOT) angefal- schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heil- len wären. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland. methoden“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer darüber die Kosten für ausschließ- § 9 Prozentualer Anteil der Kostenübernahme, Selbstbeteiligung lich die folgenden physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen, sofern 1. In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken- diese entweder von einem Tierarzt oder nach Überweisung durch einen Tierarzt schutz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung jeweils von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten durchgeführt wurden: einen Prozentsatz wählen, in Höhe dessen der Versicherer versicherte Kosten • Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten): Heliotherapie, Inter- pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung übernimmt. Wählbar ist eine ferenzstromtherapie, Laserakupunktur, Laserbestrahlung zur Gewebe- Kostenerstattung zwischen 70 % und 100 % je Versicherungsfall und je ein- aktivierung, Magnetfeldtherapie, Mikrowellentherapie, Ozon-Sauerstoffbe- gereichter Rechnung. Zu welchem prozentualen Anteil die Kosten handlung (lokal oder systemisch intravenös), und übernommen werden, kann dem Versicherungsschein entnommen werden. • Strahlen- und Ultraschalltherapien: Radiosynoviorthese (RSO) durch intraartiku- 2. Ab dem fünften Geburtstag des versicherten Hundes beträgt die prozentuale läre Injektion radioaktiver Substanzen, Radiosynoviorthese (RSO) durch Bestrah- Kostenübernahme im Sinne von Absatz 1 nur noch maximal 80 %. Dies gilt lung, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger inklusive Ausarbeitung insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer bis dato einen Prozentsatz eines Therapieplans, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger (kuratives vereinbart hatte, der höher als 80 % war, z.B. 90 % oder 100 %. Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT pro Bestrahlung), Bestrahlungs- 3. Ob für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken- therapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll, ohne Planungs- oder schutz-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, kann ebenfalls dem Kontroll-CT, pro Bestrahlung), Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger Versicherungsschein entnommen werden. In der Hundekrankenschutz- (palliatives Protokoll bei Osteosarkom oder Arthrose, pro Bestrahlung), Stoß- Versicherung und in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung gilt die Selbst- wellentherapie radial, Stoßwellentherapie, fokussiert. beteiligung je Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall). Ist eine Selbst- 2. Außerdem werden nur im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere beteiligung vereinbart, ziehen wir diese von der Entschädigungsleistung ab. Heilmethoden“ die Kosten für Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfs- 4. Sind eine verringerte prozentuale Kostenübernahme nach Absatz 2 von unter mittel ersetzt, soweit der versicherte Hund solche nach Verordnung durch einen 100 % und eine jährliche Selbstbeteiligung vereinbart, greift zuerst die jährliche Tierarzt tragen muss und diese medizinisch notwendig sind. Selbstbeteiligung. Das heißt, die verringerte prozentuale Kostenübernahme wird 3. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere auf den verbleibenden Betrag nach Abzug der Selbstbeteiligung angewendet. Heilmethoden“ erfolgt pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein § 10 Nicht versicherte Gefahren und Kosten vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen werden. 1. Sofern nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart oder in den Zusatzbausteinen zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung oder zur Hundekrankenschutz-Versicherung 4. Für alle anderen physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen oder vereinbart, ersetzt der Versicherer keine Kosten für: Hilfsmittel, die in der obigen Aufzählung nicht genannt sind (z.B. Osteopathie oder Hydrotherapie), besteht über den Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere 1. Freiwillige Untersuchungen, Konsultationen und Behandlungen, die nicht im Heilmethoden“ kein Versicherungsschutz. direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehl- entwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind (z. B. Physiotherapie 7.3 Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“: ohne medizinische Notwendigkeit), 1. Wenn zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Hundekranken- 2. Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen 3. Physiotherapie (soweit nicht als Nachbehandlung nach einer Operation in der einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: Hunde-OP-Kostenschutzversicherung mitversichert (s. § 6.1.1 BB)) • Zahnfüllungen, 4. Psychotherapeutische Behandlungen, • Wurzelbehandlungen, 5. Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate, • Zahnextraktion, 6. Pflegezubehör, medizinische Shampoos und Bedarfsgegenstände, • Zahnprophylaxe, 7. Sämtliche Vorsorgeleistungen, • Zahnreinigung, 8. Zahnspangen, • Zahnsteinentfernung, 9. Zahnbehandlungen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahnpolitur, Zahnersatz), • Zahnpolitur, 10. Prothesen des Bewegungsapparates, • Zahnersatz, 11. Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.), • Zahnkorrektur, 12. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Fahrtkosten verursacht durch • Schienung eines luxierten Zahnes, Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, Rezept- und Rechnungs- • Freilegung eines retinierten Zahnes, gebühren, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres, • Gingivektomie/Paradontalbehandlung, 13. Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Er- • Gingivoplastik (Lappenoperationen, Deckung paradontaler Defekte, krankungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, die entweder dem Versicherungsnehmer bekannt waren, von einem Tierarzt vermerkt wurden, • Auffüllen paradontaler Knochendefekte) und AHKV BB 11/2025 29 [Seite 30] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. oder hinsichtlich derer erkennbare Symptome bestanden, und alle damit • Radius-curvus-Syndrom (verkürzte Ulna, Wachstumsstörung an Elle und verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen, einschließlich sämtlicher Speiche, die zu krummen Vorderbeinen führt), Folgekosten; • Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur), 14. Geplante und gezielte Behandlungen im Ausland, • Meningitis, 15. Chirurgische Eingriffe (auch Maßnahmen am Gebiss des Haustiers), die • Degenerative Bandscheibenerkrankung, der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben, • Zwerchfellhernie. 16. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, § 12 Tierarztwahl 17. Behandlungen und Krankheiten, die während einer vereinbarten Wartezeit In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekrankenschutz- diagnostiziert oder durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind Versicherung ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; Behandlungen wegen Unfällen sowie Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des es muss sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln. Der Ver- Zusatzbausteins Vorsorge, sicherer hat das Recht, einzelne Tierarztpraxen bei berechtigtem Interesse durch vorherige Ankündigung in Form einer Mitteilung in geschriebener Form an den 18. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Hund zur Ausübung von jagd- Versicherungsnehmer von der Behandlung versicherter Hunde ausschließen. lichen oder gewerblichen/beruflichen Tätigkeiten (z. B. als Wach- oder Spürhund) eingesetzt wird, Auf den ausdrücklichen, in geschriebener Form mitzuteilenden Wunsch des Versicherungsnehmers rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer 19. Alle Schäden, die durch einen oder mehrere Verstöße gegen das Tierschutz- Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Der Versicherer gesetz (TierSchG) entstanden sind oder mit solchen Verstößen im zahlt den ermittelten vertraglichen Entschädigungsbetrag in diesem Fall direkt und Zusammenhang stehen. schuldbefreiend an die Tierarztpraxis oder die Tierklinik. 2. Im Hunde-OP-Kostenschutz und im Hundekrankenschutz werden zudem keine § 13 Besondere Obliegenheiten in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische und Hundekrankenschutz-Versicherung Indikation vor. Im Hunde-OP-Kostenschutz werden überdies keine Kosten ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnstei- 1. In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken- nentfernungen und Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiser- schutz-Versicherung gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf Verlan- schnitt. Als Maßnahme der Geburtshilfe gilt auch ein Eingriff zur Behandlung gen die Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen im Rahmen von Totgeburten. und wird hierzu alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit diese billigerweise vom Versicherer verlangt werden können. Der Versicherungs- 3. Von der Erstattung ausgeschlossen sind ferner alle mit den Ausschlüssen nehmer ermächtigt die behandelnden Tierärzte alle erforderlichen Auskünfte zu gemäß Absatz 1 und 2 in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehenden erteilen, das umfasst alle Behandlungen des versicherten Hundes von Geburt an. Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, die erforderlichen Auskünfte/Unter- 4. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Schäden durch Epidemien oder Pandemien lagen selbst beizubringen. oder durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürger- 2. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Originalrechnungen des Tierarztes kriege oder innere Unruhen. Ausgeschlossen sind überdies Schäden durch für Behandlungen des versicherten Hundes innerhalb des Versicherungsjahres Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung). unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Ver- Ausgeschlossen sind weiter Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B. sicherungsjahres, an den Versicherer zu übermitteln. Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schiff- oder Bahnkatastrophen). 3. Ergänzend zu § 9 Abs. 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer nach Eintritt § 11 Allgemeine und besondere Wartezeit des Versicherungsfalls in der Hunde-OP-Kostenschutz und im Hundekranken- 1. Der Versicherungsschutz in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der schutz-Versicherung die folgende Obliegenheit hinsichtlich der Form der Anzeige Hundekrankenschutz-Versicherung, sowie der Zusatzbausteine „Physiotherapie des Versicherungsfalls: Sollte der versicherte Hund bei Vertragsabschuss bereits und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlung“ beginnt erst nach Ablauf Vorerkrankungen haben, muss der Versicherungsnehmer den Schaden über der vereinbarten allgemeinen Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen einen der folgenden Kanäle melden: Über die AGILA-Homepage, über das Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die All- AGILA-Kundenportal oder per AGILA Kunden-App. Eine Anzeige des Schadens gemeine und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich. und Eingriffen und dem Zusatzbaustein „Vorsorge“. 2. Unabhängig von der allgemeinen Wartezeit gilt für Behandlungen und Eingriffe wegen der nachfolgend abschließend aufgezählten Krankheiten eine besondere Wartezeit. Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Wird eine der nachfolgend genannten Krankheiten während der besonderen Wartezeit diagnostiziert, gilt sie ebenfalls als Vorerkrankung; Leistungen für diese Krankheit sowie alle damit verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen einschließlich sämtlicher Folgekosten sind dauerhaft ausgeschlossen, auch über das Ende der Wartezeit hinaus. Die besondere Wartezeit findet auf Zusatzbausteine keine Anwendung. Die besondere Wartezeit ist ausschließlich für die folgenden Krankheiten maßgeblich: • Allergien (z. B. Futtermittel-, Umwelt- oder Kontaktallergien), • Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Vorfall einer Bandscheibe in der Wirbelsäule), • Brachyzephalie (Kurzköpfige Rassen mit typischen Atemwegsproblemen), • Ellenbogengelenksdysplasie (ED, Entwicklungsstörung des Ellenbogen- gelenks), • Fragmentierter Processus coronideus (FPC, Knochenabsplitterung im Ellenbogengelenk), • Hüftgelenksdysplasie (HD, Fehlbildung des Hüftgelenks), • Isolierter Processus anconeus (IPA, Knochenabsplitterung im Ellenbogen), • Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen), • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, PSS, Blutgefäßanomalie, bei der Blut die Leber umgeht), AHKV BB 11/2025 30 [Seite 31] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. In den Allgemeinen Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-Versicherung und 4. Konnte der Versicherer die fällige Prämie ohne das Verschulden des Versiche- Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) werden Regelungen getroffen, rungsnehmers nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn die für alle drei vorgenannten Versicherungen gelten, sofern nicht ausdrücklich sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Abweichendes geregelt ist. Die Besonderen Bedingungen (BB) enthalten jeweils Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht spezielle Regelungen, die produkt- oder tarifspezifisch sind und die AHKV ergänzen eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig die Zahlung oder konkretisieren. Innerhalb der Produkte Katzenkrankenschutz-Versicherung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung können die Zusatzbausteine „Vorsorge“, § 6 Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ und/oder „Zahnbehandlungen“ vereinbart werden, die ebenfalls in den BB beschrieben sind. Erste Prämie: A Allgemeine Bedingungen (AHKV) 1. Ist die erste oder einmalige Prämie nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags und nach der Aufforderung zur Prämien- § 1 Gegenstand der Versicherung zahlung gezahlt hat, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser AHKV und der berechtigt vom Vertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch BB zu dem jeweils vom Versicherungsnehmer gewählten Produkt (Katzenkranken- auf die Prämie nicht innerhalb dreier Monate vom Fälligkeitstag an gerichtlich schutz-Versicherung und/oder Katzen-OP-Kostenschutzversicherung). Welches geltend gemacht wird. Produkt vereinbart ist, welcher Tarif gewählt ist bzw. ob dazu Zusatzbausteine ver- 2. Ist die erste oder einmalige Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungs- einbart sind, kann der Versicherungsnehmer dem Versicherungsschein entnehmen. falles und nach Ablauf der Frist nach § 6. Abs. 1 AHKV noch nicht gezahlt, so § 2 Grenzen der Leistungspficht des Versicherers ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Versicherungsschutz gewährt der Versicherer je Versicherungsjahr maximal bis Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne sein Ver- zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme, sofern schulden verhindert war. eine solche vereinbart ist. Bei der Katzenkrankenschutz-Versicherung und der 3. Die Aufforderung zur Prämienzahlung hat die im § 6 Abs. 1 und 2 AHKV vor- Katzen-OP-Kostenschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antrag- gesehenen Rechtsfolgen nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer stellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart werden soll oder ob die dabei auf diese hingewiesen hat. Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll. Folgebeitrag: § 3 Dauer der Versicherung, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, 4. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Wartezeiten Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von 1. Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen mindestens zwei Wochen bestimmen. Dabei wird der Versicherer die nach § 6 Zeitraum abgeschlossen. Abs. 5 und 6 AHKV genannten Rechtsfolgen angeben, die mit Ablauf der Frist 2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag verbunden sind. um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen 5. Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Versiche- Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in rungsnehmer zur Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der Folgeprämie im Verzug, geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, selbstständig über das Help so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass Center oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung ohne sein Verschulden 3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Versicherungs- verhindert war. vertrages unter der Berücksichtigung der im Vertrag gültigen Wartezeiten, aber 6. Der Versicherer kann nach dem Ablauf der Frist das Versicherungsverhältnis nicht vor dem im Versicherungsschein jeweils genannten Datum, wenn der Ver- ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Versicherungsneh- sicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gemäß § 5 Absatz mer mit der Zahlung im Verzug ist. Die Kündigung kann bereits mit der Bestim- 3 AHKV gezahlt hat. Davon abweichend gelten für die Produkte Katzenkranken- mung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam schutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung allgemeine und wird, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung im besondere Wartezeiten nach Maßgabe der Besonderen Bestimmungen (s. § 7 BB). Verzug ist; darauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich 4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer das Recht, aufmerksam zu machen. den Vertrag innerhalb eines Monats in geschriebener Form zu kündigen. Die 7. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. innerhalb eines Monates nach der Kündigung oder, falls die Kündigung mit der Dem Versicherer steht dieses Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungs- Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monates nach dem falls nicht zu. Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht der Versicherungs- § 4 Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung, Erstattung von Schäden im Ausland fall bereits eingetreten ist. Der Versicherungsschutz gilt in Österreich. Während eines vorübergehenden § 7 Anpassung der Prämie Aufenthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf Monaten besteht auch 1. ––ENTFÄLLT–– ohne gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Dies gilt sowohl für die Katzenkrankenschutz-Versicherung als auch für die Katzen-OP-Kostenschutz- versicherung, wobei sich hinsichtlich der Erstattung von Schäden im Ausland noch Besonderheiten aus den BB ergeben (s. § 4 BB). § 5 Versicherungsbeitrag 1. Die für das Versicherungsjahr bemessene Versicherungsprämie ist je nach Vereinbarung in monatlichen Prämien oder als Jahresprämie jeweils im Voraus zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Welche Zahlungsweise vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Zahlungs- weise einen Monat. Die Versicherungsprämie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungsteuerssatzes ändern sich mit Inkrafttreten der Änderung folglich die Prämien entsprechend. 2. Die Fälligkeiten der ersten Prämie und weiterer Prämien (Folgeprämien) sind im Versicherungsschein benannt (Fälligkeitstermine). 3. Der Versicherungsnehmer hat eine Prämie rechtzeitig gezahlt, wenn er bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin alles getan hat, damit die Prämie beim Versicherer eingeht. Wenn die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und - der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. AHKV BB 11/2025 31 [Seite 32] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. § 8 Vorvertragliche Anzeigepficht § 9 Obliegenheiten 1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände: 1. Vor Eintritt des Versicherungsfalls: Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände: Der Versicherungsnehmer muss alle möglichen und ihm zumutbaren Maßnah- Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss des Vertrages alle ihm bekannten men ergreifen, um Krankheiten und Unfälle der versicherten Katze zu vermeiden. Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer die versicherte Katze anzuzeigen. Erheblich sind jene Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den ordentlich mit Wasser und Futter versorgen sowie empfohlene Impfungen des Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese angeraten werden, Bestimmungen abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach vornehmen lassen muss. Zur Vermeidung von Unfällen sind die allgemein gülti- welchem der Versicherer ausdrücklich und in geschriebener Form gefragt hat, gen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit der versicherten Katze einzuhalten. gilt im Zweifel als erheblich. Weitere Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können sich für die Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des Vertrages eine Verände- einzelnen Produkte aus den BB ergeben. rung des Gesundheitszustandes der zu versichernden Katze ergeben, so ist der 2. Nach Eintritt des Versicherungsfalls: Antragsteller (Versicherungsnehmer) verpflichtet, den Versicherer unverzüglich in 2.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unver- geschriebener Form zu informieren. Der Versicherer behält sich das Recht vor, den züglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in geschriebener Form Versicherungsschutz in diesem Fall anzupassen. anzuzeigen. In der Katzenkrankenschutz-Versicherung und der Katzen-OP- 2. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes: Kosten-Versicherung ist hinsichtlich der Form der Anzeige des Versicherungsfalls Ist der Vorschrift des Absatz 1 zuwider die Anzeige eines erheblichen Umstandes die spezielle Obliegenheit nach § 9 Abs. 3 BB zu beachten. unterblieben, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, 2.2 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers zur Schaden- wenn die Anzeige eines erheblichen Umstandes deshalb unterblieben ist, weil sich abwendung/-minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen. der Versicherungsnehmer der Kenntnis des Umstandes arglistig entzogen hat. 2.3 Weitere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls können sich für die Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten einzelnen Produkte aus den BB ergeben. Umstand kannte. Er ist auch ausgeschlossen, wenn die Anzeige ohne Verschulden 3. Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers unterblieben ist; hat jedoch der Versicherungsnehmer einen Umstand nicht angezeigt, nach dem der Versicherer nicht ausdrücklich und Wird eine vertraglich vereinbarte Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer nach genau umschrieben gefragt hat, so kann dieser vom Vertrag nur dann zurück- Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen von der Verpflichtung zur Leistung frei. treten, wenn die Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig unterblieben ist. Verletzung von Obliegenheiten, die vor Eintritt des Versicherungsfalls zu Der Versicherer kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn über einen erfüllen sind: erheblichen Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht worden ist. Der Rücktritt 3.1 Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die vor Eintritt des Versicherungsfalles ist ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit dem Versicherer bekannt war oder die zu erfüllen ist (§ 5 Ziffer 1) ist, tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein, Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unrichtig gemacht worden ist. wenn die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Der Versicherer kann Hatte der Versicherungsnehmer die Gefahrenumstände anhand von vom den Vertrag innerhalb eines Monates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis Versicherer in geschriebener Form gestellter Fragen anzuzeigen, so kann der erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, dass Versicherer wegen unterbliebener Anzeige eines Umstandes, nach dem nicht die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der Versicherer ausdrücklich und genau umschrieben gefragt worden ist, nur im Falle arglistiger innerhalb eines Monates nicht, so kann er sich auf die vereinbarte Leistungsfrei- Verschweigung zurücktreten. heit nicht berufen. Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten des Versicherungsnehmers oder 3.2 Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen, so kommt für zugrundeliegende Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, das Rücktrittsrecht des Versicherers nicht nur die Kenntnis und die Arglist des tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit außerdem nur in dem Verhältnis ein, in dem Vertreters, sondern auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers die vereinbarte hinter der für das höhere Risiko tarifmäßig vorgesehenen Prämie zurückbleibt. Bei der Verletzung von Obliegenheiten zu sonstigen bloßen Mel- in Betracht. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeige eines dungen und Anzeigen, die keinen Einfluss auf die Beurteilung des Risikos durch erheblichen Umstandes ohne Verschulden unterblieben oder unrichtig gemacht den Versicherer haben, tritt Leistungsfreiheit nur ein, wenn die Obliegenheit ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch ihm selbst ein Verschulden zur vorsätzlich verletzt worden ist. Last fällt. 3.3 Ist eine Obliegenheit verletzt, die vom Versicherungsnehmer zum Zweck der Tritt der Versicherer zurück, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist, so Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem bleibt seine Verpflichtung zur Leistung gleichwohl bestehen, wenn der Umstand, Versicherer gegenüber – unabhängig von der Anwendbarkeit der Ziffer 3.2 – zu in Ansehung dessen die Anzeigepflicht verletzt ist, keinen Einfluss auf den Eintritt erfüllen ist, so kann sich der Versicherer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit des Versicherungsfalls oder soweit er keinen Einfluss auf den Umfang der Leistung nicht berufen, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versiche- des Versicherers gehabt hat. rungsfalls oder soweit sie keinen Einfluss auf den Umfang der dem Versicherer 3. Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers: obliegenden Leistung gehabt hat. Der Rücktritt ist nur innerhalb eines Monates zulässig. Die Frist beginnt mit dem Verletzung von Obliegenheiten, die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht erfüllen sind: Kenntnis erlangt. Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Rücktritt ist gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erklären. Im Falle des zu erfüllen ist (§ 5 Ziffer 2), tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein, wenn Rücktrittes sind, soweit gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen nicht in die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Wird Ansehung der Prämie etwas anderes bestimmt, beide Teile verpflichtet, einander die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz verletzt, die Leistungspflicht des die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; eine Geldsumme ist von dem Zeitpunkt des Empfanges an zu verzinsen. 4. Anfechtung: Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt. AHKV BB 11/2025 32 [Seite 33] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. Versicherers zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände zu be- B. Besondere Bedingungen (BB) einträchtigen, die erkennbar für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsam Für die einzelnen Produkte (Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP- sind, so bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung Kostenschutzversicherung) gelten ergänzend zu den AHKV die folgenden BB. weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Einfluss gehabt hat. Die nachfolgenden §§ 1 bis 9 BB gelten sowohl für die die Katzenkrankenschutz- Versicherung als auch für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung, soweit nicht § 10 Zahlung der Entschädigung ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist. 1. Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung des § 1 Versicherte Katzen und Aufnahme in die Versicherung Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch unabhängig davon ein, wenn der 1. Versichert sind die Katzen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Versicherungsnehmer nach Ablauf zweier Monate seit dem Begehren nach einer 2. Versicherungsfähig in der Katzenkrankenschutz-Versicherung und Geldleistung eine Erklärung des Versicherers verlangt, aus welchen Gründen die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung sind gesunde Katzen aller Rassen ab Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und der Versicherer diesem einem Lebensalter von acht Wochen. Die Altersgrenze für die Versicherungs- Verlangen nicht binnen eines Monats entspricht. fähigkeit liegt bei einem Lebensalter von zehn Jahren. Als nicht gesund und 2. Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monates seit der Anzeige des Ver- damit nicht versicherungsfähig gelten Katzen mit chronischen oder akuten sicherungsfalles nicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifischen auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages ver- Erkrankung, es sei denn, die Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei langen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat. medizinische Behandlung. 3. Der Lauf der Frist des Abs. 2 ist gehemmt, solange die Beendigung der 3. Im Einzelfall können, abweichend von Absatz 2, nach individueller Überprüfung Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers gehindert ist. auch Tiere mit Vorerkrankungen in einem reduzierten Umfang (z. B. mit einem Ausschluss von Vorerkrankungen) versichert werden. Dies liegt im freien 4. Für die Haftpflichtversicherung besteht eine eigene Regelung (BB I § 1 Ziff 2 Ermessen des Versicherers. Soweit in solchen Einzelfällen der Leistungsumfang letzter Satz). individuell begrenzt wird, indem z. B. Ausschlüsse vereinbart werden, schränken § 11 Verjährung diese Begrenzungen die Leistungskataloge in der Katzen-OP-Kostenschutzver- 1. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der sicherung (§ 2.1 BB) und in der Katzenkrankenschutz-Versicherung (§ 2.2 BB) Anspruch einem Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein entsprechend ein. Recht auf die Leistung des Versicherers bekanntgeworden ist; ist dem Dritten dieses § 2 Versicherte Gefahren und Kosten Recht nicht bekanntgeworden, so verjähren seine Ansprüche erst nach zehn Jahren. Die versicherten Gefahren und Kosten für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung 2. Ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers beim Versicherer angemeldet und die Katzenkrankenschutz-Versicherung sind in den nachfolgenden Leistungska- worden, so ist die Verjährung bis zum Einlangen einer in geschriebener Form talogen beschrieben. Beide Versicherungen können isoliert abgeschlossen werden. übermittelten Entscheidung des Versicherers gehemmt, die zumindest mit der Indes können die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und die Katzenkranken- Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und schutz-Versicherung nicht zusammen abgeschlossen werden, da der Versicherungs- gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung begründet ist. Nach zehn Jahren schutz aus der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung von tritt jedoch die Verjährung jedenfalls ein. demjenigen der Katzenkrankenschutz-Versicherung umfasst ist. 3. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch Zu beiden Produkten können jeweils Zusatzbausteine (s. § 3 BB) vereinbart werden. auf die Leistung nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Antragstellung kann der Versicherungsnehmer zwischen den Zusatzbausteinen Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer „Vorsorge“, „Physiotherapie und Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ wählen. gegenüber den erhobenen Anspruch in einer dem Abs. 2 entsprechenden Weise Welche Zusatzbausteine zu welchem Produkt und mit welchen Versicherungs- sowie unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge summen vereinbart sind, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen. abgelehnt hat; sie ist für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den 2.1 Leistungskatalog der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung: erhobenen Anspruch und für die Zeit, in der der Versicherungsnehmer ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs Für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog: gehindert ist, gehemmt. 2.1.1. OP-Kostenschutz: § 12 Schlussbestimmungen 1. Tritt bei einer versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes 1. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die aus Versicherungs- schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien tiermedizinischer Sicht einen chirurgischen Eingriff unter Anästhesie (Narkose, direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos regionale Schmerzausschaltung) erforderlich macht, bei dem die Haut, die der Europäischen Union oder der Republik Österreich entgegenstehen. Dies gilt Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Ver- durchtrennt werden (Operation), so ersetzt der Versicherer dem Versiche- einigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäi- rungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit dadurch schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Satz der GOT, soweit kein Ausschluss vereinbart wurde. Der Versicherer ersetzt 2. Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht ge- darüber hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung sondert geregelt – in geschriebener Form (z. B. E-Mail oder Brief) an den eines chirurgischen Eingriffs im Sinne von Satz 1 einschließlich der Kosten für Versicherer zu richten. eine physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal 3. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung der im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff gegen den Versicherer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz oder durchgeführt wurde. Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden über- die für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers liegt. Zuständig ist nommen, soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klage- Anzahl der versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff im Sinne von erhebung seinen Wohnsitz hat. In Ermangelung eines Wohnsitzes ist der Ort des Satz 1 durchgeführt wurden, sie für die Durchführung des Eingriffs notwendig gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherungsnehmers maßgeblich. waren und in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit diesem standen. Im 4. Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen Rahmen der diagnostischen Maßnahmen werden auch Kosten für tierärztliche den Versicherungsnehmer muss der Versicherer bei dem Gericht erheben, das Videosprechstunden übernommen, soweit deren Inanspruchnahme im Vorfeld für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig ist. Wenn der Versiche- vom Versicherer empfohlen und in geschriebener Form freigegeben wurde. rungsnehmer keinen Wohnsitz hat, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts 2. Über den OP-Kostenschutz ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die maßgebend. stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach einer 5. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder den Ort seines gewöhn- Operation im Sinne von Absatz 1 einschließlich der Kosten für tiermedizinisch lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag indizierte Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pflegehilfsmittel (z. B. Wund- oder der Versicherungsvermittlung die Gerichte des Staates zuständig, in dem versorgungsmaterial und Druckverbände) für einen Zeitraum von bis zur im der Versicherer seinen Sitz hat. Versicherungsschein ausgewiesenen maximalen Anzahl an Tagen. 6. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. 3. Alle nach den Absätzen 1 und 2 versicherten Kosten erstattet der Versicherer pro Versicherungsjahr maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern AHKV BB 11/2025 33 [Seite 34] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. eine solche vereinbart ist. Ob eine Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem Gesundheitsschädigung erleidet. Versicherungsschein entnommen werden. Bei der Katzen-OP-Kostenschutz- 2. Im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes erstattet der Versicherer sämtliche versicherung ist die Versicherungssumme als Gesamtversicherungssumme zu nach Absatz 1 versicherte Kosten pro Versicherungsjahr maximal Kosten bis zu der verstehen, die auch die Leistungen aus dem Verkehrsunfallschutz mit abdeckt. im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme, sofern eine solche 4. Die versicherten Kosten sind dem Versicherer durch tierärztliche Rechnung nach- vereinbart ist. Eine vereinbarte Versicherungssumme für den Kranken- und Unfall- zuweisen. Die Rechnung muss den Namen der versicherten Katze, das Datum der schutz versteht sich dabei als Gesamtversicherungssumme für den Kranken- und erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Unfallschutz, den OP-Kostenschutz, den Verkehrsunfallschutz und den Auslands- Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial schutz nach Ziffer 2.2.2. und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils 3. Alle nach Absatz 1 versicherten Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte GOT beruhen. Rechnungen nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen der versicherten Katze, das Datum für diagnostische Maßnahmen vor einer Operation im Sinne von Absatz 1 Satz 3 der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe sind im Sinne einer zügigen Leistungsbearbeitung möglichst zusammen mit der der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsma- Rechnung für die Operation als solche einzureichen. terial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils 2.1.2 Verkehrsunfallschutz: gültigen Fassung der GOT beruhen. 1. Tritt bei der versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3 Abs. 2.2.2 Auslandsschutz: 3 AHKV) aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem motorisierten Fahrzeug (dazu 1. In Ergänzung von § 4 BB besteht im Rahmen der Katzenkrankenschutz-Ver- zählen auch Fahrzeuge mit Elektromotor einschließlich Elektrokleinstfahrzeuge, sicherung weltweiter Versicherungsschutz, der die Kosten für den medizinisch jedoch keine Schienenfahrzeuge) im öffentlichen Straßenverkehr eine Verän- notwendigen Rücktransport der versicherten Katze nach Österreich während derung des Gesundheitszustandes auf, die unmittelbar eine tierärztliche Behand- eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes umfasst. Als ein vorübergehender lung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Auslandsaufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt in der Katzenkrankenschutz-Ver- nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Behandlungs- sicherung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten. kosten durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bis zum 4-fachen Satz der GOT. Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes wird eine etwaige Notdienstgebühr 2. Versicherungsleistungen im Rahmen des Auslandsschutzes werden innerhalb nach GOT erstattet. Der Versicherer ersetzt darüber hinaus die notwendigen der Versicherungssumme für den Kranken- und Unfallschutz erbracht, sofern ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung nach einem Verkehrsunfall einschließ- dieser vereinbart ist. Auf Ziffer 2.2.1 Absatz 2 Satz 2 wird verwiesen. lich der Kosten für eine physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung § 3 Zusatzbausteine zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und zur innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Erstbehandlung im Sinne von Satz 1 Katzenkrankenschutz-Versicherung durchgeführt wurde. Was den Nachweis der Kosten anbelangt, so gilt Ziffer 2.1.1 Zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und zur Katzenkrankenschutz-Versiche- Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend. rung können jeweils die folgenden Zusatzbausteine vereinbart werden. Ob ein oder 2. Nicht erstattet werden Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes sämtliche Kosten mehrere Zusatzbausteine vereinbart sind, kann dem Versicherungsschein entnom- für Zahnbehandlungen oder Zahnoperationen an der versicherten Katze. Solche men werden. Der Versicherungsschutz der Zusatzbausteine „Physiotherapie und Kosten werden ausschließlich nach Maßgabe des Zusatzbausteins „Zahnbehand- andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ beginnt erst nach Ablauf der ver- lungen“ erstattet, sofern dieser vereinbart ist. einbarten allgemeinen Wartezeit (s. Ziffer 7 BB). Die allgemeine Wartezeit beträgt 3. Der Versicherer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungsprüfung zum Verkehrs- einen Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die unfallschutz die polizeilichen Unterlagen zum Verkehrsunfall anzufordern bzw. Allgemeine Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen. Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden zu nehmen. 3.1 Zusatzbaustein „Vorsorge“: 4. Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, alle ihm zumutbaren Maßnah- 1. Wenn der Zusatzbaustein „Vorsorge“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer über men zu ergreifen, um die Identität und Kontaktdaten des Schädigers zu erlangen den jeweils einschlägigen Leistungskatalog der Katzen-OP-Kostenschutzver- und diese dem Versicherer mitzuteilen. sicherung bzw. der Katzenkrankenschutz-Versicherung hinaus unabhängig von 5. Versicherungsleistungen im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes werden bis einer tiermedizinischen Indikation die Kosten ausschließlich folgender Vorsorge- zur Versicherungssumme erbracht, sofern eine solche vereinbart ist. Ob eine maßnahmen für die versicherte Katze: Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen • Impfungen, werden. Auf Ziffer 2.1.1 Absatz 3 Satz 3 wird verwiesen. • Wurmkuren, 2.2 Leistungskatalog der Katzenkrankenschutz-Versicherung: • Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), Für die Katzenkrankenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog: • Floh-/Zeckenschutz, und Die Katzenkrankenschutz-Versicherung umfasst die Versicherungsleistungen • Chip / Kennzeichnung. • des OP-Kostenschutzes gemäß Ziffer 2.1.1 und 2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Vorsorge“ erfolgt pro Ver- • des Verkehrsunfallschutzes gemäß Ziffer 2.1.2. sicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschalhöchst- betrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versicherungs- Zusätzlich umfasst die Katzenkrankenschutz-Versicherung den Kranken- und schein entnommen werden. Unfallschutz gemäß Ziffer 2.2.1 und den Auslandsschutz gemäß Ziffer 2.2.2. 3. Für alle anderen Vorsorgemaßnahmen, die in der obigen Aufzählung nicht 2.2.1. Kranken- und Unfallschutz: genannt sind (z. B. Flohkamm), besteht auch über den Zusatzbaustein „Vorsorge“ 1. Tritt bei einer versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3 Abs. kein Versicherungsschutz. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine tierärztliche 3.2 Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“: Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsneh- mer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Kosten 1. Wenn zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Katzenkranken- eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Satz der Gebühren- schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilme- ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante und stationäre thoden“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer darüber die Kosten für ausschließ- Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten lich die folgenden physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen, sowie Kosten für die notwendige Unterbringung in einer Tierklinik, für notwendige sofern diese entweder von einem Tierarzt oder nach Überweisung durch einen Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT), sofern diese von Tierarzt von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten durchgeführt wurden: einem staatlich zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden. Kosten tierärztliche • Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten): Heliotherapie, Inter- Videosprechstunden werden übernommen, soweit deren Inanspruchnahme ferenzstromtherapie, Laserakupunktur, Laserbestrahlung zur Gewebeaktivie- im Vorfeld vom Versicherer empfohlen und in geschriebener Form freigegeben rung, Magnetfeldtherapie, Mikrowellentherapie, Ozon-Sauerstoffbehandlung wurde. Eine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT erfolgt im Rahmen des (lokal oder systemisch intravenös), und Kranken- und Unfallschutzes. Als Schadendatum gilt das jeweilige Datum der • Strahlen- und Ultraschalltherapien: Radiosynoviorthese (RSO) durch Behandlung. intraartikuläre Injektion radioaktiver Substanzen, Radiosynoviorthese (RSO) Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist ein nach dem aktuellen und allgemein durch Bestrahlung, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger inklusive anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland Ausarbeitung eines Therapieplans, Bestrahlungstherapie mittels Linear- anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand. Als Unfall gilt beschleuniger (kuratives Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT pro im Sinne dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von Bestrahlung), Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT, pro Bestrahlung), Bestrahlungs- AHKV BB 11/2025 34 [Seite 35] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. therapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll bei Osteosarkom 100 % und eine jährliche Selbstbeteiligung vereinbart, greift zuerst die jährliche oder Arthrose, pro Bestrahlung), Stoßwellentherapie radial, Stoßwellen- Selbstbeteiligung. Das heißt, die verringerte prozentuale Kostenübernahme wird therapie, fokussiert). auf den verbleibenden Betrag nach Abzug der Selbstbeteiligung angewendet. 2. Außerdem werden nur im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und § 6 Nicht versicherte Gefahren und Kosten andere Heilmethoden“ die Kosten für Orthesen oder für vergleichbare medizi- 1. Sofern nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart oder in den Zusatzbausteinen nische Hilfsmittel ersetzt, soweit die versicherte Katze solche nach Verordnung zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung oder zur Katzenkrankenschutz-Ver- durch einen Tierarzt tragen muss und diese medizinisch notwendig sind. sicherung vereinbart, ersetzt der Versicherer keine Kosten für: 3. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere 1. Freiwillige Untersuchungen, Konsultationen und Behandlungen, die nicht Heilmethoden“ erfolgt pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind (z. B. Physio- ist, kann dem Versicherungsschein entnommen werden. therapie ohne medizinische Notwendigkeit), 4. Für alle anderen physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen oder 2. Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, Hilfsmittel, die in der obigen Aufzählung nicht genannt sind (z. B. Osteopathie oder Hydrotherapie), besteht über den Zusatzbaustein „Physiotherapie und 3. Physiotherapie (soweit nicht als Nachbehandlung nach einer Operation in der andere Heilmethoden“ kein Versicherungsschutz. Katzen-OP-Kostenschutzversicherung mitversichert (s. § 2.1.1 BB)) 3.3 Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“: 4. Psychotherapeutische Behandlungen, 1. Wenn zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Katzenkranken- 5. Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate, schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ vereinbart ist, 6. Pflegezubehör, medizinische Shampoos und Bedarfsgegenstände, ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen 7. Sämtliche Vorsorgeleistungen, einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 8. Zahnspangen, • Zahnfüllungen, 9. Zahnbehandlungen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahn- • Wurzelbehandlungen, extraktion, Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahn- • Zahnextraktion, politur, Zahnersatz), • Zahnprophylaxe, • Zahnreinigung, 10. Prothesen des Bewegungsapparates, • Zahnsteinentfernung, 11. Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.), • Zahnpolitur, 12. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Fahrtkosten verursacht durch • Zahnersatz, Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, Rezept- und Rech- • Zahnkorrektur, nungsgebühren, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres, • Schienung eines luxierten Zahnes, • Freilegung eines retinierten Zahnes, 13. Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkran- • Gingivektomie/Paradontalbehandlung, kungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, die entweder dem • Gingivoplastik (Lappenoperationen, Deckung paradontaler Defekte, Versicherungsnehmer bekannt waren, von einem Tierarzt vermerkt wurden, • Auffüllen paradontaler Knochendefekte) und oder hinsichtlich derer erkennbare Symptome bestanden, und alle damit • Zahnfisteloperationen. verbundenen Behandlungen; 2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Zahnbehandlung“ erfolgt 14. Geplante und gezielte Behandlungen im Ausland, pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten 15. Chirurgische Eingriffe (auch Maßnahmen am Gebiss des Haustiers), die Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Versicherungsschein entnommen werden. Charakter haben, 3. Für alle anderen Zahnbehandlungen, die in der obigen Aufzählung nicht ge- 16. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, nannt sind, besteht auch über den Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ kein 17. Behandlungen und Krankheiten, die während einer vereinbarten Warte- Versicherungsschutz. zeit diagnostiziert oder durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind § 4 Erstattung von Auslandbehandlungen oder -eingriffen Behandlungen wegen Unfällen sowie Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Kosten, die im Ausland entstanden sind, werden in der Katzen-OP-Kostenschutz- Zusatzbausteins Vorsorge, versicherung und in der Katzenkrankenschutz-Versicherung nur bis zur Höhe der im 18. Schäden, die dadurch entstehen, dass die Katze zur Ausübung von jagdlichen jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte erstattet. Höchstens oder gewerblichen/beruflichen Tätigkeiten eingesetzt wird, werden jedoch diejenigen Vergütungen erstattet, die für die entsprechende Behand- 19. Alle Schäden, die durch einen oder mehrere Verstöße gegen das Tier- lungen oder Eingriffe im Inland nach der in Deutschland geltenden Gebührenord- schutzgesetz (TierSchG) entstanden sind oder mit solchen Verstößen im nung für Tierärztinnen und Tierärzte (im Folgenden: GOT) angefallen wären. Nicht Zusammenhang stehen. versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland. 2. Im Katzen-OP-Kostenschutz und im Katzenkrankenschutz werden zudem keine § 5 Prozentualer Anteil der Kostenübernahme, Selbstbeteiligung Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische 1. In der Katze-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkrankenschutz- Indikation vor. Im Katzen-OP-Kostenschutz werden überdies keine Kosten Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung jeweils einen ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahn- Prozentsatz wählen, in Höhe dessen der Versicherer versicherte Kosten pro steinentfernungen und Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiser- Versicherungsfall und eingereichter Rechnung übernimmt. Wählbar ist eine schnitt. Als Maßnahme der Geburtshilfe gilt auch ein Eingriff zur Behandlung im Kostenerstattung zwischen 70 % und 100 % je Versicherungsfall und je einge- Rahmen von Totgeburten. reichter Rechnung. Zu welchem prozentualen Anteil die Kosten übernommen 3. Von der Erstattung ausgeschlossen sind ferner alle mit den Ausschlüssen gemäß werden, kann dem Versicherungsschein entnommen werden. Absatz 1 und 2 in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehenden Maß- 2. Ab dem achten Geburtstag der versicherten Katze beträgt die prozentuale nahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen. Kostenübernahme im Sinne von Absatz 1 nur noch maximal 80 %. Dies gilt 4. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Schäden durch Epidemien oder Pandemien insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer bis dato einen Prozentsatz oder durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege vereinbart hatte, der höher als 80 % war, z. B. 90 % oder 100 %. oder innere Unruhen. Ausgeschlossen sind überdies Schäden durch Naturkatast- 3. Ob für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkranken- rophen (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung). Ausgeschlossen schutz-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, kann ebenfalls dem sind weiter Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B. Großbrände, Explo- Versicherungsschein entnommen werden. In der Katzenkrankenschutz-Versiche- sionen, Einsturz-, Schiff- oder Bahnkatastrophen). rung und in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung gilt die Selbstbeteiligung § 7 Allgemeine und besondere Wartezeit je Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall). Ist eine Selbstbeteiligung verein- bart, ziehen wir diese von der Entschädigungsleistung ab. 1. Der Versicherungsschutz in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkrankenschutz-Versicherung, sowie der Zusatzbausteine „Physiotherapie 4. Sind eine verringerte prozentuale Kostenübernahme nach Absatz 2 von unter und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlung“ beginnt erst nach Ablauf AHKV BB 11/2025 35 [Seite 36] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. der vereinbarten allgemeinen Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die Allge- meine und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein „Vorsorge“. 2. Unabhängig von der allgemeinen Wartezeit gilt für Behandlungen und Eingriffe wegen der nachfolgend abschließend aufgezählten Krankheiten eine besondere Wartezeit. Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein an- gegeben. Wird eine der nachfolgend genannten Krankheiten während der beson- deren Wartezeit diagnostiziert, gilt sie ebenfalls als Vorerkrankung; Leistungen für diese Krankheit sowie alle damit verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen einschließlich sämtlicher Folgekosten sind dauerhaft ausgeschlossen, auch über das Ende der Wartezeit hinaus. Die besondere Wartezeit findet auf Zusatzbausteine keine Anwendung. Die besondere Wartezeit ist ausschließlich für die folgenden Krankheiten maßgeblich: • Allergien (z. B. Futtermittel-, Umwelt- oder Kontaktallergien), • Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Vorfall einer Bandscheibe in der Wirbelsäule), • Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen), • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, PSS, Blutgefäßanomalie, bei der Blut die Leber umgeht), • Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur), • Meningitis, • Degenerative Bandscheibenerkrankung, • Zwerchfellhernie. § 8 Tierarztwahl In der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkrankenschutz-Ver- sicherung ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; es muss sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln. Der Versicherer hat das Recht, einzelne Tierarztpraxen bei berechtigtem Interesse durch vorherige Ankündi- gung in Form einer Mitteilung in geschriebener Form an den Versicherungsnehmer von der Behandlung versicherter Katzen ausschließen. Auf den ausdrücklichen, in geschriebener Form mitzuteilenden Wunsch des Ver- sicherungsnehmers rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Der Versicherer zahlt den ermittelten vertraglichen Entschädigungsbetrag in diesem Fall direkt und schuldbefreiend an die Tierarztpraxis oder die Tierklinik. § 9 Besondere Obliegenheiten in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und Katzenkrankenschutz-Versicherung 1. In der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkranken- schutz-Versicherung gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf Verlangen die Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen und wird hierzu alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit diese billigerweise vom Versicherer verlangt werden können. Der Versicherungsnehmer ermächtigt die behandelnden Tierärzte alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, das umfasst alle Behandlungen der versicherten Katze von Geburt an. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, die erforderlichen Auskünfte/Unterlagen selbst beizubringen. 2. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Originalrechnungen des Tierarztes für Behandlungen der versicherten Katze innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer zu übermitteln. 3. Ergänzend zu § 9 Abs. 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls in der Katzen-OP-Kostenschutz und im Katzenkranken- schutz-Versicherung die folgende Obliegenheit hinsichtlich der Form der An- zeige des Versicherungsfalls: Sollte die versicherte Katze bei Vertragsabschuss bereits Vorerkrankungen haben, muss der Versicherungsnehmer den Schaden über einen der folgenden Kanäle melden: Über die AGILA-Homepage, über das AGILA-Kundenportal oder per AGILA Kunden-App. Eine Anzeige des Schadens per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich. AHKV BB 11/2025 36

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