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Versicherungsmakler / Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Zurich Hundehaftpflicht: die Bedingungen im Volltext

Haftpflicht für Tierhaltung als Baustein der Zurich Haftpflichtversicherung für Nichtbetriebsrisiken; das Informationsblatt nennt Geltung in Österreich mit Erweiterung und keine hundespezifischen Leistungen.

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  3. Antrag an Zurich

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Ich ermächtige Zurich, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Zurich auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Zurich mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Zurich einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Zurich Hundehaftpflicht von Zurich (Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Zurich weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Polizze
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nein„Bei Vermögensschäden, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ergeben“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallja, bis zur Versicherungssumme„Durch Berücksichtigung vereinbarter Selbstbehalte“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes)nicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„In Österreich, der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Ländernicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeigenicht geregelt
Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser warennicht geregelt
Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mitnicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersnicht geregelt

Versicherte Hunde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hundnicht geregelt
Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alternicht geregelt
Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP)nicht geregelt
Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sindnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probenicht geregelt
Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderungnicht geregelt
Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis)nicht geregelt
Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildungnicht geregelt
Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildungnicht geregelt
Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtrainingnicht geregelt

Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichertnicht geregelt
Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionennicht geregelt
Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut)nicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie)nicht geregelt
Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch den Hund

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Zurich übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme(n) die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzverpflichtungen“Was ist versichert?, Seite 1
Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden)nicht geregelt
Tierarztkosten für verletzte fremde Tierenicht geregelt
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten)nicht geregelt
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)nicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächennicht geregelt
Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter)nicht geregelt
Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot)nicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände)nicht geregelt
Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisennicht geregelt
Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventarnicht geregelt
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachennicht geregelt
Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urinnein„Schäden durch allmähliche Emission/Einwirkung bestimmter Stoffe“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Ausbildung, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein)nicht geregelt
Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungennicht geregelt
Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert)nicht geregelt
Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert)nicht geregelt
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund)nicht geregelt
Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht)nicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„die Abwehr unberechtigter Ersatzansprüche“Was ist versichert?, Seite 1
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschadennicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP)nicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamtnicht geregelt
Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundesnicht geregelt
Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführscheinnicht geregelt
Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Schäden, Ersatzforderungen und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher (Straf-) Verfahren sind Zurich innerhalb 1 Woche zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres (bzw. zu einem allfälligen früheren Ende der Vertragslaufzeit) kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum)ja„Vorsätzlich/vorsatznah herbeigeführte Schäden“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt (IPID) Haftpflichtversicherung inkl. Haftpflicht für Tierhaltung
[Seite 1] Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Zurich Versicherungs-Aktiengesellschaft Haftpflichtversicherung Nichtbetriebsrisiken ACHTUNG: Hier finden Sie nur ausgewählte und besonders wichtige Informationen zu unserem Versicherungsprodukt in verkürzter, zusammenfassender und schlagwortartiger Form sowie in einfacher Sprache. Die vollständigen vertraglichen und vorvertraglichen Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie • in den vereinbarten Versicherungsbedingungen • in der Versicherungspolizze • im Versicherungsantrag • in einem verbindlichen Zurich Offert Um welche Versicherung handelt es sich: Haftpflicht-Versicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Zurich übernimmt im Rahmen der vereinbarten × Schäden aufgrund bewusster Tätigkeit/ Versicherungssumme(n) die Erfüllung gerechtfertigter Umgangs an und mit Sachen Schadenersatzverpflichtungen und die Abwehr × Verlust und Abhandenkommen körperlicher unberechtigter Ersatzansprüche: Sachen ✓ Bei Personenschäden, × Schäden durch allmähliche ✓ Bei Sachschäden, Emission/Einwirkung bestimmter Stoffe (z.B. ✓ Bei Vermögensschäden, die sich aus einem Personen- Gase, Flüssigkeiten) und von Temperatur oder Sachschaden ergeben, × Vorsätzlich/vorsatznah herbeigeführte Schäden wenn diese Schäden durch das versicherte Risiko × Überflutungsschäden durch wasserrechtlich verursacht werden. bewilligungspflichtige Anlagen/Maßnahmen × Schäden durch KFZ/Anhänger mit Folgende Risiken aus dem Nichtbetriebsbereich Kennzeichen bzw. Kennzeichenpflicht, können versichert werden: Luftfahrzeuge, Luftfahrtgeräte × Höhere Gewalt ✓ Privathaftpflicht × Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä. ✓ Erweiterte Privathaftpflicht × Internationale Sanktionen ✓ Haftpflicht für Tierhaltung × Über die gesetzliche Haftung hinausgehende ✓ Berufshaftpflicht für angestellte Lehrer Ansprüche ✓ Jagdhaftpflicht × Schäden, die nach US-amerikanischem, ✓ Bauherrenhaftpflicht kanadischem oder australischem Recht ✓ Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz gerichtlich geltend gemacht werden ✓ Haftpflicht für Umweltstörungen Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Vereinbarte Baukostengrenzen bei Bauherrnhaftpflicht ! Vereinbarte Entschädigungsgrenzen/ Höchstgrenzen, z.B. bei Umweltstörungen (EUR 100.000) ! Durch Berücksichtigung vereinbarter Selbstbehalte ! Bei Verletzung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen [Seite 2] Wo bin ich versichert? In Österreich, der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden Welche Verpflichtungen habe ich? - Zurich muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit - Schäden, Ersatzforderungen und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher (Straf-) Verfahren sind Zurich innerhalb 1 Woche zu melden. - Jeder Schaden muss klein gehalten werden. An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. - Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen Zurichs befolgen und dem von Zurich beauftragten Anwalt Vollmacht erteilen. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: Mit Bankeinzug oder Selbst-Überweisung (bei der Bank oder online) – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: - Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Einen sofortigen Versicherungsschutz müssen Sie ausdrücklich mit Zurich vereinbaren. Ende: - Vertragsdauer mindestens 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie kündigen oder die Zurich den Vertrag kündigt. - Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher: - Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres (bzw. zu einem allfälligen früheren Ende der Vertragslaufzeit) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. - Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Unternehmer: - Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. Gleiche Ansprache für alle Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir unseren Texten die männliche Form. Selbstverständlich bezieht sich die Ansprache auf Personen aller Geschlechter. Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, Postfach 68, 1015 Wien, FN 89577g, Handelsgericht Wien, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Wien, Infos zum Datenschutz: www.zurich.at/datenschutz Stand: 03/2025, 02_AK1 2025

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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