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Versicherungsmakler / Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

VAV Hundehaftpflichtversicherung: die Bedingungen im Volltext

Hundehaftpflicht mit 10 Mio. Euro weltweit, Welpen bis sechs Monate, Hüterbiss, Mietsachschäden bei Mietdauer bis ein Monat, Blinden-, Therapie- und Rettungshund sowie Schutz bei fehlender Leine oder Maulkorb.

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Ich ermächtige VAV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von VAV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt VAV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei VAV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif VAV Hundehaftpflichtversicherung von VAV (Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an VAV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenja, bis 10 Mio. €„Versichert im Rahmen der Hundehaftpflicht-Versicherungssumme von EUR 10.000.000,00 sind“Beratungsprotokoll, Hundehaftpflichtversicherung Premium, Seite 9
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nein„gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten Vermögensschäden)“Beratungsprotokoll, Seite 9
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes)ja„Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht ... der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers in häuslicher Gemeinschaft“3, Seite 1
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Erde.“1, Seite 1
Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länderja„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Erde.“1, Seite 1
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeigenicht geregelt
Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser warennicht geregelt
Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mitnicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersnicht geregelt

Versicherte Hunde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hundja„die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde“2, Seite 1
Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„sowie deren Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten bei der Hundemutter.“2, Seite 1
Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP)nicht geregelt
Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sindnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probenicht geregelt
Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderungja„Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als mitversichert, sofern eine versicherte Person diesen Hund nutzt.“6, Seite 1
Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis)ja„Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich)“6, Seite 1
Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildungja„Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich)“6, Seite 1
Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildungnicht geregelt
Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtrainingnicht geregelt

Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichertja„des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters in dieser Eigenschaft.“3.4, Seite 1
Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionennicht geregelt
Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut)ja, bis zur Versicherungssumme„Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.“7, Seite 1
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden die den Angehörigen des Versicherungsnehmers zugefügt werden“3, Seite 1
Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch den Hund

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskostenja, bis zur Versicherungssumme„gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten Vermögensschäden) die der/die versicherte(n) Hund(e) verursacht.“Beratungsprotokoll, Seite 9
Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden)ja, bis zur Versicherungssumme„gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten Vermögensschäden) die der/die versicherte(n) Hund(e) verursacht.“Beratungsprotokoll, Seite 9
Tierarztkosten für verletzte fremde Tiereja, bis zur Versicherungssumme„gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten Vermögensschäden) die der/die versicherte(n) Hund(e) verursacht.“Beratungsprotokoll, Seite 9
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten)nicht geregelt
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)nicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächennicht geregelt
Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter)nicht geregelt
Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot)nicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden an gemieteten Räumen.“4, Seite 1
Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisenja, bis zur Versicherungssumme„Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen/Ferienhäusern.“5, Seite 1
Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventarja, bis zur Versicherungssumme„Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen/Ferienhäusern.“5, Seite 1
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachennicht geregelt
Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urinnicht geregelt

Ausbildung, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein)nicht geregelt
Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungennicht geregelt
Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb.“9, Seite 1
Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb.“9, Seite 1
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund)nein„Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken besteht kein Versicherungsschutz.“2, Seite 1
Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht)nicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung“IPID, Was ist versichert, Seite 1
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschadennicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP)nicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamtnicht geregelt
Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundesnicht geregelt
Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführscheinnicht geregelt
Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Jeder Schaden muss klein gehalten und der VAV Versicherungs-AG so schnell wie möglich gemeldet werden.“IPID, Welche Verpflichtungen habe ich, Seite 2
Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Bei 1-Jahresverträgen besteht ein tägliches Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist.“IPID, Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum)ja„für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben“IPID, Was ist nicht versichert, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2024 (Langfassung)
[Seite 1] Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht Vertragsvereinbarung für die 5. Mietsachschäden an mobilen Gegenständen Hundehaftpflichtversicherung Der Versicherungsschutz bezieht sich auf In Ergänzung der Allgemeinen Bedingungen für die Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Haushaltsversicherung (ABH 2024) Abschnitt C sind Sachschäden an mobilen obligatorisch bis zu einer Höhe von EUR 10 Mio. Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels und mitversichert: gemieteten Ferienwohnungen/Ferienhäusern. Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer 1. Erweiterung Geltungsbereich Höchstdauer von 1 Monat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig Erde. bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet. Regressansprüche nach § 67 VersVG oder 2. Erweiterung versichertes Risiko gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser Bedingung als mitversichert. Versichert ist im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden ABH 2024 und der folgenden 6. Nutzung als Blindenhund und Rettungshund Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter der im Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde sowie deren mitversichert, sofern eine versicherte Person diesen Hund Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten bei der nutzt. Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als Hundemutter. Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich), sofern eine versicherte Person diesen Hund nutzt. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken besteht kein 7. Hüterbiss Versicherungsschutz. Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an 3. Mitversicherter Personenkreis den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Schadenersatzansprüche der gemäß Pkt. 3.1, 3.2, 3.3 3.1 der Familienangehörigen des angeführten versicherten Personen sind vom Versicherungsnehmers in häuslicher Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gemeinschaft; 3.2 aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in 8. Hüten fremder Hunde häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen; Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den 3.3 des Mit-Besitzers (z.B. weiterer Halter), der die Versicherungsnehmer auch auf tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund Schadenersatzverpflichtungen aus dem Hüten fremder hat; Hunde subsidiär zu bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherungen. 3.4 des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters in dieser Eigenschaft. Pauschalversicherungssumme EUR 2 Mio. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Örtlicher Geltungsbereich: Europa und Mittelmeer- Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Anliegerstaaten Schäden die den Angehörigen des Versicherungsnehmers zugefügt werden (als Angehörigen gelten Verwandte in 9. Verstoß gegen Leinen- / Maulkorbpflicht gerader aufsteigender und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, welche nicht im gemeinsamen Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen Haushalt leben). des Hundes ohne Leine und Maulkorb. 4. Mietsachschäden Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden an gemieteten Räumen. Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von 1 Monat. Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet. Regressansprüche nach § 67 VersVG oder gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser Bedingung als mitversichert. Besondere Vertragsbeilage Hundehaftpflicht_2024_Seite 1
Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2023
[Seite 1] Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht Vertragsvereinbarung für die 5. Mietsachschäden an mobilen Gegenständen Hundehaftpflichtversicherung Der Versicherungsschutz bezieht sich auf In Ergänzung der Allgemeinen Bedingungen für die Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Haushaltsversicherung (ABH 2024) Abschnitt C sind Sachschäden an mobilen obligatorisch bis zu einer Höhe von EUR 10 Mio. Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels und mitversichert: gemieteten Ferienwohnungen/Ferienhäusern. Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer 1. Erweiterung Geltungsbereich Höchstdauer von 1 Monat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig Erde. bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet. Regressansprüche nach § 67 VersVG oder 2. Erweiterung versichertes Risiko gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser Bedingung als mitversichert. Versichert ist im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden ABH 2024 und der folgenden 6. Nutzung als Blindenhund und Rettungshund Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter der im Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde sowie deren mitversichert, sofern eine versicherte Person diesen Hund Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten bei der nutzt. Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als Hundemutter. Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich), sofern eine versicherte Person diesen Hund nutzt. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken besteht kein 7. Hüterbiss Versicherungsschutz. Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an 3. Mitversicherter Personenkreis den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Schadenersatzansprüche der gemäß Pkt. 3.1, 3.2, 3.3 3.1 der Familienangehörigen des angeführten versicherten Personen sind vom Versicherungsnehmers in häuslicher Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gemeinschaft; 3.2 aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in 8. Hüten fremder Hunde häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen; Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den 3.3 des Mit-Besitzers (z.B. weiterer Halter), der die Versicherungsnehmer auch auf tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund Schadenersatzverpflichtungen aus dem Hüten fremder hat; Hunde subsidiär zu bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherungen. 3.4 des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters in dieser Eigenschaft. Pauschalversicherungssumme EUR 2 Mio. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Örtlicher Geltungsbereich: Europa und Mittelmeer- Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Anliegerstaaten Schäden die den Angehörigen des Versicherungsnehmers zugefügt werden (als Angehörigen gelten Verwandte in 9. Verstoß gegen Leinen- / Maulkorbpflicht gerader aufsteigender und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, welche nicht im gemeinsamen Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen Haushalt leben). des Hundes ohne Leine und Maulkorb. 4. Mietsachschäden Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden an gemieteten Räumen. Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von 1 Monat. Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet. Regressansprüche nach § 67 VersVG oder gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser Bedingung als mitversichert. Besondere Vertragsbeilage Hundehaftpflicht_2024_Seite 1
Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2022
[Seite 1] Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht Dieses Produkt gilt subsidiär zu einer bestehenden Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Höchstdauer von 1 Monat. In Ergänzung der Allgemeinen und Ergänzenden Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet. (AHVB und EHVB 2005) sind obligatorisch bis zu einer Regressansprüche nach § 67 VersVG oder Höhe von EUR 10 Mio. mitversichert: gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser Bedingung als mitversichert. 1. Erweiterung Geltungsbereich 6. Nutzung als Blindenhund und Rettungshund In Erweiterung von Art. 3, Pkt. 1 der AHVB 2005 erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die ganze Erde. Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als mitversichert, sofern eine versicherte Person diesen Hund 2. Erweiterung versichertes Risiko nutzt. Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich), Versichert ist im Rahmen der dem Vertrag sofern eine versicherte Person diesen Hund nutzt. zugrundeliegenden AHVB und EHVB 2005 und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des 7. Hüterbiss Versicherungsnehmers als privater Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde sowie deren Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten bei der den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein Hundemutter. Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen Schadenersatzansprüche der gemäß Pkt. 3.1, 3.2, 3.3 oder dergleichen Zwecken besteht kein angeführten versicherten Personen sind vom Versicherungsschutz. Versicherungsschutz ausgeschlossen. 3. Mitversicherter Personenkreis 8. Hüten fremder Hunde Mitversichert in Abänderung der EHVB 2005/1, Abschn. B, Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den Pkt. 12 ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Versicherungsnehmer auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus dem Hüten fremder 3.1 der Familienangehörigen des Hunde subsidiär zu bestehenden Versicherungsnehmers in häuslicher Tierhalterhaftpflichtversicherungen. Gemeinschaft; 3.2 aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in Pauschalversicherungssumme EUR 2 Mio. häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen; Örtlicher Geltungsbereich: Europa und Mittelmeer- 3.3 des Mit-Besitzers (z.B. weiterer Halter), der die Anliegerstaaten tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund hat; 9. Verstoß gegen Leinen- / Maulkorbpflicht 3.4 des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen in dieser Eigenschaft. des Hundes ohne Leine und Maulkorb. 4. Mietsachschäden 10. Sonderkündigungsrecht In teilweiser Abänderung von Art. 7, Pkt. 10.1 AHVB Bei Abschluss von einem 1 Jahresvertrag wird dem bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf Versicherungsnehmer ein tägliches Kündigungsrecht ohne Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Kündigungsfrist eingeräumt. Schäden an gemieteten Räumen. Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von 1 Monat. Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet. Regressansprüche nach § 67 VersVG oder gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser Bedingung als mitversichert. 5. Mietsachschäden an mobilen Gegenständen In Erweiterung von Pkt. 4 bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen/Ferienhäusern. Dieser Besondere Vertragsbeilage Hundehaftpflicht_2022_Seite 1
Volltext aufklappen: Informationsblatt (IPID) Hundehaftpflicht
[Seite 1] HUNDEHAFTPFLICHT VERSICHERUNG INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN UNTERNEHMEN: VAV VERSICHERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT PRODUKT: HUNDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie • im Versicherungsantrag, • in der Versicherungspolizze und • in den Versicherungsbedingungen. Um welche Versicherung handelt es sich: Hundehaftpflichtversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Die Leistungen und Versicherungssummen vereinbaren wir mit Für folgende Geschehnisse wird keine Leistung erbracht, somit Ihnen im Versicherungsvertrag und sind zusätzlich in Ihrer Polizze erhalten Sie bei diesen Ereignissen keinen Versicherungsschutz: enthalten. Versichert sind: Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Scha- Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als den, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht Halter von Hunden werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei Sach-, Perso- Angehörigen des Versicherungsnehmers (als Angehörige nen- und Vermögensschäden verursacht durch Ihren Hund gelten der Ehegatte, Verwandte in gerader aufsteigender und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Ge- gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister; außereheliche sundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die Gemeinschaft ist in ihrer Auswirkung der ehelichen gleichge- Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen. stellt) Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten auf elektronischen Speichermedien gelten nicht als Sachschä- den. Die VAV Versicherungs-AG ersetzt: Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Gibt es Deckungsbeschränkungen? Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung bei zu niedriger Versicherungssumme bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbei- führung Bitte beachten Sie, dass sich diese Deckungseinschränkungen auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Die genauen Aus- wirkungen finden Sie in den zugrundeliegenden Bedingungen. VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Den versicherten Geltungsbereich finden Sie in Ihrer Polizze. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die VAV Versicherungs-AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. • Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahr- erhöhung ist dem Versicherer zu melden. • Jeder Schaden muss klein gehalten und der VAV Versicherungs-AG so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Schäden sind unter Umständen auch den Sicherheitsbehörden zu melden. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu über- lassen. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Online – wie vereinbart Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: • Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. • Vereinbarte Vertragsdauer von länger als 1 Jahr: Nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum, kommt es zu einer automatischen Vertragsverlängerung, wenn nicht Sie oder die VAV Versicherungs-AG den Vertrag fristgerecht kündigen. Der Versicherungsschutz endet durch die erfolgreiche Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. • Bei 1-Jahresverträgen besteht ein tägliches Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist. • Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form zurück- treten. Die Frist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrags (= Zusendung der Polizze). Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at Seite 2 von 2
Volltext aufklappen: Hundehaftpflichtversicherung, Informationen und rechtliche Hinweise
[Seite 1] Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss Bitte lesen Sie sich die angeführten Punkte sorgfältig durch, sie enthalten wichtige Informationen zum Abschluss Ihrer Versicherung: Vertragspartner Vertragspartner ist die VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Münzgasse 6, in der Folge „VAV“ genannt. Telefonnummer: +43.1.716 07-606 Faxnummer: +43.1.716 07-96 606 E-Mail: onlineservice@vav.at Firmenbuchnummer: FN 118015b Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien Zustandekommen des Versicherungsvertrages Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheins (Polizze) oder einer ge- sonderten Annahmeerklärung zustande. Das Absenden Ihres Antrages stellt noch keine Annahme Ihres Versicherungsantrages dar. Sollten wir Ihren Antrag nicht annehmen können, erhalten Sie von uns eine Ablehnung Ihres Antrages. Beginn des Versicherungsschutzes Wenn der Versicherungsvertrag zustande kommt, besteht der Versicherungsschutz ab dem beantrag- ten Versicherungsbeginn. Liegt der gewählte Versicherungsbeginn an einem Datum, das vor dem Zu- standekommen des Versicherungsvertrages liegt (=Zugang des Versicherungsscheines / Polizze), so gewährt die VAV Ihnen ab diesem Datum eine vorläufige Deckung im Umfang der beantragten Versi- cherung. Vertragsgrundlage Vertragsgrundlage bilden die nachstehenden VAV Versicherungsbedingungen für die Hundehaftpflicht- versicherung. Verantwortlichkeit Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen. Vorvertragliche Anzeigepflicht Der Antragsteller und gegebenenfalls die zu versichernde(n) Person(en) ist (sind) gemäß § 16 Versi- cherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, die Fragen nach den gefahrenerheblichen Umständen richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige und unrichtige Angaben hindern die VAV, die von ihr zu übernehmende Gefahr richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann die VAV vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern. Schriftlichkeit Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen bzw. mittels eines dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträgers übermittelt werden. Als „schriftlich“ gilt auf der Seite des Kunden für diese Vereinbarung neben der Schriftform auch die Zusendung von Nachrichten per E-Mail oder Fax.Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausgefertigt und bei einer Verwaltungsstelle des Versicherers eingelangt sind. Wir empfehlen Ihnen, bedeutsame Zusendungen (z.B. Rücktritt, Kündigung, Schadensmeldung) entweder auf dem Postweg durchzuführen oder auf andere Weise sicherzustellen, dass uns diese zugegangen sind. Behalten Sie sich eine Kopie Ihrer Zusendung auf einem dauerhaften Datenträger auf. Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 1 von 5 [Seite 2] Hinweis auf weitere Steuern und Gebühren Gem. § 5 FernFinG machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang der Versicherung möglicherweise weitere Steuern und Gebühren anfallen, die nicht über die VAV abgeführt oder verrech- net werden. Bestimmte Leistungen der VAV sind durch die Versicherungsprämie nicht abgedeckt. Eine Auflistung finden Sie im Gebührenblatt. Bindefrist An diesen Antrag hält sich der Antragsteller (=Kunde) 6 Wochen ab Antragstellung gebunden. Vertragssprache Die auf das gesamte Rechtsverhältnis angewandte Sprache ist deutsch. Aufsichtsbehörde Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), Bereich Versicherungsaufsicht, 1090 Wien, Otto Wagner Platz 5. Streitschlichtungsstelle Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs bietet für Sie kostenlos Antworten auf Rechts- fragen zu Versicherungsverträgen, Lösungsvorschläge für Versicherungsprobleme, sowie Hilfe bei Be- schwerden gegen Versicherungen. Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs: www.vvo.at. Wir informieren Sie darüber, dass wir in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet-Ombuds- mann teilnehmen: www.ombudsstelle.at, Internet-Ombudsmann, Ungargasse 64-66/3/404, 1030 Wien. Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at oder in den jeweiligen Ver- fahrensrichtlinien: • Verfahrensrichtlinien der Internet Ombudsstelle für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren) • Richtlinien für das Schlichtungsverfahren beim Internet Ombudsmann außerhalb des Anwen- dungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren) Die VAV ist zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und behält sich daher vor, diese abzulehnen. Beschwerdemöglichkeit Unbeschadet Ihrer Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten können Sie eine Beschwerde über das Versicherungsunternehmen bei folgenden Stellen einreichen: • An die Ombudsstelle der VAV unter www.vav.at/privat/kundenservice/ombudsstelle • An die Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Stubenring 1, 1010 Wien +43/1/71100/862501, 862504 oder 862548 versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at Datenschutz-Information Bitte beachten Sie die Datenschutz-Informationen der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft. Sie finden diese unter www.vav.at/privat/datenschutz. Verwaltungskosten Unabhängig von der vertraglich vereinbarten Laufzeit des Versicherungsvertrages sind in der Prämie Verwaltungskosten kalkuliert. Laufzeit 1 Jahr: Wird der Vertrag nach Ende der Laufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann täglich ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 2 von 5 [Seite 3] Rücktrittsrechte § 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) (1) Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. (2) Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertra- ges (= Zusendung der Polizze bzw. Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versiche- rungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämi- enfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. (3) Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: VAV Versicherungs-AG, Münzgasse 6, 1030 Wien, T.+43.1.716 07-606, E. onlineservice@vav.at. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt. (4) Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Ver- pflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so ge- bührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Ver- sicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen. (5) Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein ein- schließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben, es sei denn, diese Belehrung wäre derart fehlerhaft, dass sie Ihnen die Möglichkeit nimmt, Ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben. § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) (1) Wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (z. B. Telefon, Internet, E-Mail, SMS, Direct-Mail) abgeschlossen, können Sie, als Verbraucher, vom Vertrag oder Ihrer Vertragserklä- rung binnen 14 Tagen zurücktreten. Verbraucher sind Sie, wenn Sie den Versicherungsvertrag nicht zum Betrieb eines Unternehmens abgeschlossen haben. (2) Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Haben Sie, die Ver- tragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen. (3) Die Frist ist jedenfalls gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, dem Emp- fänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und diese Er- klärung vor dem Ablauf der Frist abgesendet wird. (4) Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei kurzfristigen Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. (5) Treten Sie zurück, so kann die VAV von Ihnen die unverzügliche Zahlung des Entgelts für die vertragsgemäß tatsächlich bereits erbrachte Dienstleistung nach § 12 FernFinG verlangen. Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 3 von 5 [Seite 4] Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) (gilt für Nicht-Lebensversicherungsverträge, die von Verbrauchern im Fernabsatz abgeschlos- sen wurden) Sofern nicht alle der im folgenden Absatz angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Belehrung über das Rücktrittsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Wenn Sie (1) Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, (2) den Versicherungsvertrag im Fernabsatz (z. B. ausschließlich über das Internet) abgeschlossen haben, also ein „Fernabsatzvertrag“ im Sinne des § 3 Z 2 FAGG vorliegt, und (3) es sich dabei um keine Lebensversicherung handelt, gilt die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Die nachstehenden Belehrungen über das Widerrufsrecht gelten sinngemäß auch für Vertragsänderun- gen mit der Maßgabe, dass im Fall eines wirksamen Widerrufs nur die Änderungen Ihres Versiche- rungsvertrages entfallen und der Vertrag mit dem Inhalt weiterbesteht, den er vor der Änderung hatte. Widerrufsrecht 1. Sie können den Versicherungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. 2. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrags, jedoch nicht, bevor Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen, die Ihnen nach § 18a Abs. 8 FAGG in Verbin- dung mit den §§ 128 bis 135e VAG 2016 bzw. den Standesregeln für Versicherungsvermittlung vor Abschluss des Versicherungsvertrags zur Verfügung zu stellen sind, erhalten haben. 3. Haben Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß Pkt. 2. nicht erhalten, so endet die Widerrufsfrist jedenfalls zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrags, es sei denn, Sie wurden über Ihr Widerrufsrecht nicht gemäß § 18a Abs. 1 Z 16 FAGG belehrt. 4. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Versicherer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Versicherungsvertrag zu widerrufen, informieren. 5. Die Widerrufserklärung ist zu richten an: VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft Münzgasse 6, 1030 Wien T. +43.1.716 07-0 E. info@vav.at Haben Sie den Versicherungsvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche (wie eine Website) abgeschlossen, können Sie Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.vav.at/privat/kundenser- vice/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt der Ver- sicherer Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. 6. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Widerrufserklärung vor Ablauf der Wi- derrufsfrist abgeben. 7. Sie haben kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Reise- und Gepäckversicherungen oder über ähnliche kurzfristige Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Widerrufsfolgen 8. Mit dem wirksamen Widerruf enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. 9. Wenn Sie bereits Geldleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten haben, haben Sie diese dem Versicherer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Widerrufs, zu erstatten. 10. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, hat der Versicherer Ihnen diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt der Widerrufserklärung, Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 4 von 5 [Seite 5] zu erstatten. Haben Sie jedoch verlangt, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wi- derrufsfrist beginnt, so gebührt dem Versicherer eine der Deckungsdauer entsprechende Prä- mie und darf sich dieser daher den Teil der Prämie einbehalten, der auf die Zeit bis zum Erhalt der Widerrufserklärung entfällt; dabei handelt es sich um 1/365 der – bei nach kürzeren Zeitab- schnitten bemessenen Prämien entsprechend umgerechneten – Jahresprämie je Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. 11. Mit Zugang der Widerrufserklärung beim Versicherer verliert die ausgestellte Versicherungsbestä- tigung ihre Gültigkeit. Der Versicherungsnehmer hat diese unverzüglich zu vernichten und darf sie nicht weiterverwenden. Wird trotz Widerrufs unter Verwendung der Versicherungsbestätigung Ver- sicherungsschutz oder vorläufige Deckung in Anspruch genommen, ist die hierfür anfallende Prä- mie zu entrichten. 12. Im Falle der Nichtausübung des Widerrufsrechts bleiben Sie an den Versicherungsvertrag ge- bunden und ist dieser wie vereinbart zu erfüllen. Anwendbares Recht / Erfüllungsort Für den Versicherungsvertrag gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Versicherers in Wien. Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 5 von 5 [Seite 6] HUNDEHAFTPFLICHT VERSICHERUNG INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN UNTERNEHMEN: VAV VERSICHERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT PRODUKT: HUNDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie • im Versicherungsantrag, • in der Versicherungspolizze und • in den Versicherungsbedingungen. Um welche Versicherung handelt es sich: Hundehaftpflichtversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Die Leistungen und Versicherungssummen vereinbaren wir mit Für folgende Geschehnisse wird keine Leistung erbracht, somit Ihnen im Versicherungsvertrag und sind zusätzlich in Ihrer Polizze erhalten Sie bei diesen Ereignissen keinen Versicherungsschutz: enthalten. Versichert sind: Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Scha- Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als den, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht Halter von Hunden werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei Sach-, Perso- Angehörigen des Versicherungsnehmers (als Angehörige nen- und Vermögensschäden verursacht durch Ihren Hund gelten der Ehegatte, Verwandte in gerader aufsteigender und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Ge- gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister; außereheliche sundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die Gemeinschaft ist in ihrer Auswirkung der ehelichen gleichge- Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen. stellt) Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten auf elektronischen Speichermedien gelten nicht als Sachschä- den. Die VAV Versicherungs-AG ersetzt: Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Gibt es Deckungsbeschränkungen? Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung bei zu niedriger Versicherungssumme bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbei- führung Bitte beachten Sie, dass sich diese Deckungseinschränkungen auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Die genauen Aus- wirkungen finden Sie in den zugrundeliegenden Bedingungen. VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at Seite 1 von 2 [Seite 7] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Den versicherten Geltungsbereich finden Sie in Ihrer Polizze. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die VAV Versicherungs-AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. • Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahr- erhöhung ist dem Versicherer zu melden. • Jeder Schaden muss klein gehalten und der VAV Versicherungs-AG so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Schäden sind unter Umständen auch den Sicherheitsbehörden zu melden. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu über- lassen. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Online – wie vereinbart Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: • Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. • Vereinbarte Vertragsdauer von länger als 1 Jahr: Nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum, kommt es zu einer automatischen Vertragsverlängerung, wenn nicht Sie oder die VAV Versicherungs-AG den Vertrag fristgerecht kündigen. Der Versicherungsschutz endet durch die erfolgreiche Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. • Bei 1-Jahresverträgen besteht ein tägliches Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist. • Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form zurück- treten. Die Frist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrags (= Zusendung der Polizze). Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at Seite 2 von 2 [Seite 8] Hundehaftpflichtversicherung Ihr Beratungsprotokoll Ihr Berater VAV Online Service onlineservice@vav.at 01/71607-606 Landstraße Hauptstraße 10 1030 Wien Berater Online Service Im Rahmen der von der VAV Versicherung zur Verfügung gestellten Internetseiten zu Beratung und Vertrieb von Versicherungslösungen wurden Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt. Gemäß den von Ihnen gemachten Angaben empfehlen wir Ihnen das passende VAV Produkt. Dafür wird keine Provision verrechnet. Sie werden über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten für die Antragserstellung informiert. Es werden alle offertrelevanten Daten im Rahmen der Antragsberechnung gespeichert. Der Versicherungsnehmer hat jederzeit das Recht, gegen die Speicherung zu berufen. Vorvertragliche Informationspflichten: Bedarf des Versicherungsnehmers Hundehaftpflichtversicherung. Auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen auf den von der VAV zur Verfügung gestellten Internetseiten wurden Sie über die Deckungen des Produktes informiert und benötigen die oben angeführte Versicherung. Entsprechend Ihrer vorherigen Angaben und wünsche empfiehlt die VAV Versicherung Ihnen folgenden Versicherungsschutz: Hundehaftpflichtversicherung – Premium ✓ Sie möchten Schadenersatzverpflichtungen versichern sowie unberechtigte Forderungen abwehren, die durch Ihren/Ihre Hunde verursacht wurden, mit weltweitem Schutz und einer maximalen Entschädigungssumme von EUR 10 Millionen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die VAV Hundehaftpflichtversicherung-Premium, die die genannten Produkteigenschaften erfüllt. ✓ Der Versicherungsschutz soll für Sie als Halter aber auch für alle berechtigten Hüter aufrecht sein, auch dies bietet die empfohlene VAV Hundehaftpflichtversicherung. ✓ Sie möchten, dass Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten (Mietdauer max. 1 Monat) durch meinen Hund / meine Hunde versichert sein. Z.B. Schäden am Hotelzimmer. Auch dies bietet die empfohlene VAV Hundehaftpflichtversicherung-Premium. ✓ Sie wünschen, dass gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an Sie versichert sind (Hüterbiss) sowie Schadenersatzverpflichtungen, die aus dem Hüten fremder Hunde entstehen können, wenn der Hund keine eigene Versicherung hat, versichert sind. Auch dies bietet die von uns empfohlene Versicherung. ✓ Sie möchten zudem, dass die Versicherung auch beim Führen des Hundes / der Hunde ohne Leine und ohne Maulkorb gültig ist. Auch wenn gegen die Leinen-/Maulkorbpflicht vom Halter verstoßen wird. Auch dies bietet die empfohlene VAV Hundehaftpflichtversicherung-Premium. VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / F +43.1.716 07-100 / www.vav.at Seite 1 Bank Austria / IBAN AT89 1100 0004 0068 7000 / BIC BKAUATWW / Handelsgericht Wien / FN 118015b [Seite 9] Hundehaftpflichtversicherung Ihr Beratungsprotokoll Hundehaftpflichtversicherung – Premium Versichert im Rahmen der Hundehaftpflicht-Versicherungssumme von EUR 10.000.000,00 sind: • gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten Vermögensschäden) die der/die versicherte(n) Hund(e) verursacht. Mitversichert sind auch deren Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten solange sie bei der Hundemutter sind. • Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche • Mietsachschäden, die von Ihrem Hund herbeigeführt wurden (Schäden an gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars) sind versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt für Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von 1 Monat, zum Beispiel in Hotels bzw. Ferienwohnungen/Ferienhäusern. • Hüterbiss Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet Schadenersatzansprüche folgender versicherten Personen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: • der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers in häuslicher Gemeinschaft; • aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen; • des Mitbesitzers (z.B. weiterer Halter), der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund hat; • des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters in dieser Eigenschaft. • Hüten fremder Hunde Mitversichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus dem Hüten fremder Hunde - wenn der fremde Hund keine eigene Versicherung hat (subsidiär) - bis zu einer Pauschalversicherungssumme von EUR 2 Millionen. Örtlicher Geltungsbereich: Europa und den Mittelmeeranliegerstaaten. • Nutzung des Hundes als Blindenhund und Rettungshund Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als mitversichert, sofern eine versicherte Person diesen Hund nutzt. Dies gilt auch für Therapie-, Such- und Rettungshunde. Ausgenommen ist die gewerbliche Nutzung. • Verstoß gegen Leinen-/Maulkorbpflicht Die Versicherung gilt auch beim Führen des Hundes ohne Leine und ohne Maulkorb. Auch wenn gegen eine Leinen-/Maulkorbpflicht vom Halter verstoßen wird. Z.B. Ihr Hund verursacht einen Schaden in einem Öffentlichen Verkehrsmittel. Die Strafe für den Verstoß ist natürlich nicht versichert. Wo gilt die Versicherung: weltweit Wer ist versichert: • der Versicherungsnehmer als Tierhalter sowie alle Personen im Haushalt, • der Mitbesitzer (z.B. weiterer Hundehalter), der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund hat, • alle nicht gewerbsmäßigen Tierhüter in dieser Eigenschaft Was ist nicht versichert: • bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken besteht kein Versicherungsschutz. • Ansprüche aus unvermeidbaren Schäden d.h., wenn etwas geschieht, für das niemand verantwortlich ist, gibt es dafür auch keine Haftung. • Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen, die rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt wurden. Laufzeit 1 Jahr, mit täglichem Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist Zahlungsweise gemäß bestehender Polizze. VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / F +43.1.716 07-100 / www.vav.at Seite 2 Bank Austria / IBAN AT89 1100 0004 0068 7000 / BIC BKAUATWW / Handelsgericht Wien / FN 118015b [Seite 10] Hundehaftpflichtversicherung Ihr Beratungsprotokoll Bankverbindung: Gemäß der Zahlweise hat der Versicherungsnehmer seine Bankdaten bekannt zu geben. Sollte der Versicherungsvertag von einem abweichenden Prämienzahler bezahlt werden, sind neben den Bankdaten auch die Adresse, das Geburtsdatum und die E-Mailadresse dieser Person erforderlich. Wird die Prämie mittels Erlagschein bezahlt, ist die Bekanntgabe der Bankdaten nicht erforderlich. Hundehaftpflicht-Versicherung: Ihre ausgewiesene Prämie beinhaltet alle möglichen Rabatte und ist nach Erhalt der Polizze sofort einzuzahlen oder wird ihnen entsprechend dem Hinweis auf der Polizze von ihrem Bankkonto eingezogen Antragsart Neuantrag Wurde Ihnen schon eine Tierhaftpflicht- Nein Versicherung von einem Versicherer gekündigt oder einvernehmlich gelöst worden? VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / F +43.1.716 07-100 / www.vav.at Seite 3 Bank Austria / IBAN AT89 1100 0004 0068 7000 / BIC BKAUATWW / Handelsgericht Wien / FN 118015b

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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