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Volltext aufklappen: Hundehaftpflichtversicherung, Informationen und rechtliche Hinweise
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Informationen und rechtliche Hinweise
zum Vertragsabschluss
Bitte lesen Sie sich die angeführten Punkte sorgfältig durch, sie enthalten wichtige Informationen zum
Abschluss Ihrer Versicherung:
Vertragspartner
Vertragspartner ist die VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Münzgasse 6, in der Folge
„VAV“ genannt.
Telefonnummer: +43.1.716 07-606
Faxnummer: +43.1.716 07-96 606
E-Mail: onlineservice@vav.at
Firmenbuchnummer: FN 118015b
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Zustandekommen des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheins (Polizze) oder einer ge-
sonderten Annahmeerklärung zustande. Das Absenden Ihres Antrages stellt noch keine Annahme Ihres
Versicherungsantrages dar. Sollten wir Ihren Antrag nicht annehmen können, erhalten Sie von uns eine
Ablehnung Ihres Antrages.
Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn der Versicherungsvertrag zustande kommt, besteht der Versicherungsschutz ab dem beantrag-
ten Versicherungsbeginn. Liegt der gewählte Versicherungsbeginn an einem Datum, das vor dem Zu-
standekommen des Versicherungsvertrages liegt (=Zugang des Versicherungsscheines / Polizze), so
gewährt die VAV Ihnen ab diesem Datum eine vorläufige Deckung im Umfang der beantragten Versi-
cherung.
Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage bilden die nachstehenden VAV Versicherungsbedingungen für die Hundehaftpflicht-
versicherung.
Verantwortlichkeit
Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn
eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und
Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Der Antragsteller und gegebenenfalls die zu versichernde(n) Person(en) ist (sind) gemäß § 16 Versi-
cherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, die Fragen nach den gefahrenerheblichen Umständen
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige und unrichtige Angaben hindern die VAV, die von
ihr zu übernehmende Gefahr richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann die
VAV vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern.
Schriftlichkeit
Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des
Versicherten müssen schriftlich erfolgen bzw. mittels eines dem Empfänger zur Verfügung stehenden
und zugänglichen dauerhaften Datenträgers übermittelt werden. Als „schriftlich“ gilt auf der Seite des
Kunden für diese Vereinbarung neben der Schriftform auch die Zusendung von Nachrichten per E-Mail
oder Fax.Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer nur verbindlich, wenn sie schriftlich
ausgefertigt und bei einer Verwaltungsstelle des Versicherers eingelangt sind. Wir empfehlen Ihnen,
bedeutsame Zusendungen (z.B. Rücktritt, Kündigung, Schadensmeldung) entweder auf dem Postweg
durchzuführen oder auf andere Weise sicherzustellen, dass uns diese zugegangen sind. Behalten Sie
sich eine Kopie Ihrer Zusendung auf einem dauerhaften Datenträger auf.
Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 1 von 5
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Hinweis auf weitere Steuern und Gebühren
Gem. § 5 FernFinG machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang der Versicherung
möglicherweise weitere Steuern und Gebühren anfallen, die nicht über die VAV abgeführt oder verrech-
net werden.
Bestimmte Leistungen der VAV sind durch die Versicherungsprämie nicht abgedeckt. Eine Auflistung
finden Sie im Gebührenblatt.
Bindefrist
An diesen Antrag hält sich der Antragsteller (=Kunde) 6 Wochen ab Antragstellung gebunden.
Vertragssprache
Die auf das gesamte Rechtsverhältnis angewandte Sprache ist deutsch.
Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), Bereich Versicherungsaufsicht,
1090 Wien, Otto Wagner Platz 5.
Streitschlichtungsstelle
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs bietet für Sie kostenlos Antworten auf Rechts-
fragen zu Versicherungsverträgen, Lösungsvorschläge für Versicherungsprobleme, sowie Hilfe bei Be-
schwerden gegen Versicherungen. Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs: www.vvo.at.
Wir informieren Sie darüber, dass wir in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet-Ombuds-
mann teilnehmen: www.ombudsstelle.at, Internet-Ombudsmann, Ungargasse 64-66/3/404, 1030 Wien.
Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at oder in den jeweiligen Ver-
fahrensrichtlinien:
• Verfahrensrichtlinien der Internet Ombudsstelle für die alternative Streitbeilegung nach dem
AStG (AStG-Schlichtungsverfahren)
• Richtlinien für das Schlichtungsverfahren beim Internet Ombudsmann außerhalb des Anwen-
dungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren)
Die VAV ist zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und behält sich daher
vor, diese abzulehnen.
Beschwerdemöglichkeit
Unbeschadet Ihrer Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten können Sie eine Beschwerde über das
Versicherungsunternehmen bei folgenden Stellen einreichen:
• An die Ombudsstelle der VAV unter www.vav.at/privat/kundenservice/ombudsstelle
• An die Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Stubenring 1, 1010 Wien
+43/1/71100/862501, 862504 oder 862548
versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at
Datenschutz-Information
Bitte beachten Sie die Datenschutz-Informationen der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft. Sie finden
diese unter www.vav.at/privat/datenschutz.
Verwaltungskosten
Unabhängig von der vertraglich vereinbarten Laufzeit des Versicherungsvertrages sind in der Prämie
Verwaltungskosten kalkuliert.
Laufzeit 1 Jahr:
Wird der Vertrag nach Ende der Laufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres
Jahr. Der Vertrag kann täglich ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.
Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 2 von 5
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Rücktrittsrechte
§ 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
(1) Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.
(2) Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertra-
ges (= Zusendung der Polizze bzw. Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versiche-
rungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämi-
enfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.
(3) Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: VAV Versicherungs-AG, Münzgasse 6, 1030 Wien,
T.+43.1.716 07-606, E. onlineservice@vav.at. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass
Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam,
wenn sie in den Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt.
(4) Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Ver-
pflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so ge-
bührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Ver-
sicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer
ohne Abzüge zurückzuzahlen.
(5) Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein ein-
schließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben, es sei denn, diese Belehrung
wäre derart fehlerhaft, dass sie Ihnen die Möglichkeit nimmt, Ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen
unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.
§ 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG)
(1) Wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (z. B. Telefon, Internet, E-Mail, SMS,
Direct-Mail) abgeschlossen, können Sie, als Verbraucher, vom Vertrag oder Ihrer Vertragserklä-
rung binnen 14 Tagen zurücktreten. Verbraucher sind Sie, wenn Sie den Versicherungsvertrag
nicht zum Betrieb eines Unternehmens abgeschlossen haben.
(2) Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Haben Sie, die Ver-
tragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt
die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen.
(3) Die Frist ist jedenfalls gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, dem Emp-
fänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und diese Er-
klärung vor dem Ablauf der Frist abgesendet wird.
(4) Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei kurzfristigen Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von
weniger als einem Monat.
(5) Treten Sie zurück, so kann die VAV von Ihnen die unverzügliche Zahlung des Entgelts für die
vertragsgemäß tatsächlich bereits erbrachte Dienstleistung nach § 12 FernFinG verlangen.
Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 3 von 5
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Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
(gilt für Nicht-Lebensversicherungsverträge, die von Verbrauchern im Fernabsatz abgeschlos-
sen wurden)
Sofern nicht alle der im folgenden Absatz angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Belehrung
über das Rücktrittsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).
Wenn Sie (1) Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, (2) den Versicherungsvertrag im
Fernabsatz (z. B. ausschließlich über das Internet) abgeschlossen haben, also ein „Fernabsatzvertrag“
im Sinne des § 3 Z 2 FAGG vorliegt, und (3) es sich dabei um keine Lebensversicherung handelt, gilt
die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Die nachstehenden Belehrungen über das Widerrufsrecht gelten sinngemäß auch für Vertragsänderun-
gen mit der Maßgabe, dass im Fall eines wirksamen Widerrufs nur die Änderungen Ihres Versiche-
rungsvertrages entfallen und der Vertrag mit dem Inhalt weiterbesteht, den er vor der Änderung hatte.
Widerrufsrecht
1. Sie können den Versicherungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
2. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrags, jedoch nicht, bevor
Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen, die Ihnen nach § 18a Abs. 8 FAGG in Verbin-
dung mit den §§ 128 bis 135e VAG 2016 bzw. den Standesregeln für Versicherungsvermittlung vor
Abschluss des Versicherungsvertrags zur Verfügung zu stellen sind, erhalten haben.
3. Haben Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß Pkt. 2. nicht erhalten, so endet
die Widerrufsfrist jedenfalls zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrags,
es sei denn, Sie wurden über Ihr Widerrufsrecht nicht gemäß § 18a Abs. 1 Z 16 FAGG belehrt.
4. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Versicherer mittels einer eindeutigen Erklärung
(z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Versicherungsvertrag
zu widerrufen, informieren.
5. Die Widerrufserklärung ist zu richten an:
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
Münzgasse 6, 1030 Wien
T. +43.1.716 07-0
E. info@vav.at
Haben Sie den Versicherungsvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche (wie eine Website)
abgeschlossen, können Sie Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.vav.at/privat/kundenser-
vice/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt der Ver-
sicherer Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine
Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum
und der Uhrzeit ihres Eingangs.
6. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Widerrufserklärung vor Ablauf der Wi-
derrufsfrist abgeben.
7. Sie haben kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Reise- und Gepäckversicherungen oder über
ähnliche kurzfristige Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
Widerrufsfolgen
8. Mit dem wirksamen Widerruf enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre
künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag.
9. Wenn Sie bereits Geldleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten haben, haben Sie diese
dem Versicherer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Widerrufs,
zu erstatten.
10. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, hat der Versicherer Ihnen diese
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt der Widerrufserklärung,
Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 4 von 5
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zu erstatten. Haben Sie jedoch verlangt, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wi-
derrufsfrist beginnt, so gebührt dem Versicherer eine der Deckungsdauer entsprechende Prä-
mie und darf sich dieser daher den Teil der Prämie einbehalten, der auf die Zeit bis zum Erhalt
der Widerrufserklärung entfällt; dabei handelt es sich um 1/365 der – bei nach kürzeren Zeitab-
schnitten bemessenen Prämien entsprechend umgerechneten – Jahresprämie je Tag, an dem
Versicherungsschutz bestanden hat.
11. Mit Zugang der Widerrufserklärung beim Versicherer verliert die ausgestellte Versicherungsbestä-
tigung ihre Gültigkeit. Der Versicherungsnehmer hat diese unverzüglich zu vernichten und darf sie
nicht weiterverwenden. Wird trotz Widerrufs unter Verwendung der Versicherungsbestätigung Ver-
sicherungsschutz oder vorläufige Deckung in Anspruch genommen, ist die hierfür anfallende Prä-
mie zu entrichten.
12. Im Falle der Nichtausübung des Widerrufsrechts bleiben Sie an den Versicherungsvertrag ge-
bunden und ist dieser wie vereinbart zu erfüllen.
Anwendbares Recht / Erfüllungsort
Für den Versicherungsvertrag gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Versicherers in
Wien.
Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 5 von 5
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HUNDEHAFTPFLICHT VERSICHERUNG
INFORMATIONSBLATT ZU
VERSICHERUNGSPRODUKTEN
UNTERNEHMEN: VAV VERSICHERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
PRODUKT: HUNDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie
• im Versicherungsantrag,
• in der Versicherungspolizze und
• in den Versicherungsbedingungen.
Um welche Versicherung handelt es sich: Hundehaftpflichtversicherung
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Die Leistungen und Versicherungssummen vereinbaren wir mit Für folgende Geschehnisse wird keine Leistung erbracht, somit
Ihnen im Versicherungsvertrag und sind zusätzlich in Ihrer Polizze erhalten Sie bei diesen Ereignissen keinen Versicherungsschutz:
enthalten. Versichert sind:
Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Scha-
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als den, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht
Halter von Hunden werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben
Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei Sach-, Perso- Angehörigen des Versicherungsnehmers (als Angehörige
nen- und Vermögensschäden verursacht durch Ihren Hund gelten der Ehegatte, Verwandte in gerader aufsteigender und
absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im
Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Ge- gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister; außereheliche
sundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die Gemeinschaft ist in ihrer Auswirkung der ehelichen gleichge-
Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen. stellt)
Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten auf
elektronischen Speichermedien gelten nicht als Sachschä-
den.
Die VAV Versicherungs-AG ersetzt:
Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung
bei zu niedriger Versicherungssumme
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbei-
führung
Bitte beachten Sie, dass sich diese Deckungseinschränkungen
auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Die genauen Aus-
wirkungen finden Sie in den zugrundeliegenden Bedingungen.
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at Seite 1 von 2
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Wo bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Den versicherten Geltungsbereich finden Sie in Ihrer Polizze.
Welche Verpflichtungen habe ich?
• Die VAV Versicherungs-AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während
der Vertragslaufzeit.
• Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahr-
erhöhung ist dem Versicherer zu melden.
• Jeder Schaden muss klein gehalten und der VAV Versicherungs-AG so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Schäden sind unter
Umständen auch den Sicherheitsbehörden zu melden.
• An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu über-
lassen.
Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Online – wie vereinbart
Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende:
• Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
• Vereinbarte Vertragsdauer von länger als 1 Jahr: Nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum, kommt es zu einer
automatischen Vertragsverlängerung, wenn nicht Sie oder die VAV Versicherungs-AG den Vertrag fristgerecht kündigen.
Der Versicherungsschutz endet durch die erfolgreiche Kündigung.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Vertrag jährlich
kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
• Bei 1-Jahresverträgen besteht ein tägliches Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist.
• Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form zurück-
treten. Die Frist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrags (= Zusendung der Polizze).
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at Seite 2 von 2
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Hundehaftpflichtversicherung
Ihr Beratungsprotokoll
Ihr Berater VAV Online Service
onlineservice@vav.at
01/71607-606
Landstraße Hauptstraße 10
1030 Wien
Berater Online Service
Im Rahmen der von der VAV Versicherung zur Verfügung gestellten Internetseiten zu Beratung und
Vertrieb von Versicherungslösungen wurden Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt.
Gemäß den von Ihnen gemachten Angaben empfehlen wir Ihnen das passende VAV Produkt.
Dafür wird keine Provision verrechnet. Sie werden über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten für
die Antragserstellung informiert. Es werden alle offertrelevanten Daten im Rahmen der
Antragsberechnung gespeichert. Der Versicherungsnehmer hat jederzeit das Recht, gegen die
Speicherung zu berufen.
Vorvertragliche Informationspflichten:
Bedarf des Versicherungsnehmers Hundehaftpflichtversicherung.
Auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben zu Ihren
Wünschen und Bedürfnissen auf den von der VAV zur
Verfügung gestellten Internetseiten wurden Sie über die
Deckungen des Produktes informiert und benötigen die oben
angeführte Versicherung.
Entsprechend Ihrer vorherigen Angaben und wünsche empfiehlt die VAV Versicherung Ihnen
folgenden Versicherungsschutz:
Hundehaftpflichtversicherung – Premium
✓ Sie möchten Schadenersatzverpflichtungen versichern sowie unberechtigte Forderungen abwehren, die
durch Ihren/Ihre Hunde verursacht wurden, mit weltweitem Schutz und einer maximalen
Entschädigungssumme von EUR 10 Millionen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen die VAV Hundehaftpflichtversicherung-Premium, die die genannten
Produkteigenschaften erfüllt.
✓ Der Versicherungsschutz soll für Sie als Halter aber auch für alle berechtigten Hüter aufrecht sein, auch
dies bietet die empfohlene VAV Hundehaftpflichtversicherung.
✓ Sie möchten, dass Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten
Räumlichkeiten (Mietdauer max. 1 Monat) durch meinen Hund / meine Hunde versichert sein. Z.B.
Schäden am Hotelzimmer. Auch dies bietet die empfohlene VAV Hundehaftpflichtversicherung-Premium.
✓ Sie wünschen, dass gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an Sie versichert sind (Hüterbiss)
sowie Schadenersatzverpflichtungen, die aus dem Hüten fremder Hunde entstehen können, wenn der
Hund keine eigene Versicherung hat, versichert sind. Auch dies bietet die von uns empfohlene
Versicherung.
✓ Sie möchten zudem, dass die Versicherung auch beim Führen des Hundes / der Hunde ohne Leine und
ohne Maulkorb gültig ist. Auch wenn gegen die Leinen-/Maulkorbpflicht vom Halter verstoßen wird. Auch
dies bietet die empfohlene VAV Hundehaftpflichtversicherung-Premium.
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / F +43.1.716 07-100 / www.vav.at Seite 1
Bank Austria / IBAN AT89 1100 0004 0068 7000 / BIC BKAUATWW / Handelsgericht Wien / FN 118015b
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Hundehaftpflichtversicherung
Ihr Beratungsprotokoll
Hundehaftpflichtversicherung – Premium
Versichert im Rahmen der Hundehaftpflicht-Versicherungssumme von EUR 10.000.000,00 sind:
• gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten
Vermögensschäden) die der/die versicherte(n) Hund(e) verursacht. Mitversichert sind auch deren
Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten solange sie bei der Hundemutter sind.
• Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche
• Mietsachschäden, die von Ihrem Hund herbeigeführt wurden (Schäden an gemieteten Räumen
sowie des darin befindlichen Inventars) sind versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt für
Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von 1 Monat, zum Beispiel in Hotels bzw.
Ferienwohnungen/Ferienhäusern.
• Hüterbiss Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind
mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet Schadenersatzansprüche
folgender versicherten Personen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
• der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers in häuslicher Gemeinschaft;
• aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen;
• des Mitbesitzers (z.B. weiterer Halter), der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund hat;
• des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters in dieser Eigenschaft.
• Hüten fremder Hunde
Mitversichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus dem Hüten fremder Hunde - wenn der
fremde Hund keine eigene Versicherung hat (subsidiär) - bis zu einer
Pauschalversicherungssumme von EUR 2 Millionen. Örtlicher Geltungsbereich: Europa und den
Mittelmeeranliegerstaaten.
• Nutzung des Hundes als Blindenhund und Rettungshund
Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als mitversichert, sofern eine versicherte Person
diesen Hund nutzt. Dies gilt auch für Therapie-, Such- und Rettungshunde. Ausgenommen ist die
gewerbliche Nutzung.
• Verstoß gegen Leinen-/Maulkorbpflicht
Die Versicherung gilt auch beim Führen des Hundes ohne Leine und ohne Maulkorb. Auch wenn
gegen eine Leinen-/Maulkorbpflicht vom Halter verstoßen wird. Z.B. Ihr Hund verursacht einen
Schaden in einem Öffentlichen Verkehrsmittel. Die Strafe für den Verstoß ist natürlich nicht
versichert.
Wo gilt die Versicherung: weltweit
Wer ist versichert:
• der Versicherungsnehmer als Tierhalter sowie alle Personen im Haushalt,
• der Mitbesitzer (z.B. weiterer Hundehalter), der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund
hat,
• alle nicht gewerbsmäßigen Tierhüter in dieser Eigenschaft
Was ist nicht versichert:
• bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken besteht kein
Versicherungsschutz.
• Ansprüche aus unvermeidbaren Schäden d.h., wenn etwas geschieht, für das niemand
verantwortlich ist, gibt es dafür auch keine Haftung.
• Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen, die rechtswidrig und
vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Laufzeit 1 Jahr, mit täglichem Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist
Zahlungsweise gemäß bestehender Polizze.
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / F +43.1.716 07-100 / www.vav.at Seite 2
Bank Austria / IBAN AT89 1100 0004 0068 7000 / BIC BKAUATWW / Handelsgericht Wien / FN 118015b
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Hundehaftpflichtversicherung
Ihr Beratungsprotokoll
Bankverbindung:
Gemäß der Zahlweise hat der Versicherungsnehmer seine Bankdaten bekannt zu geben. Sollte der
Versicherungsvertag von einem abweichenden Prämienzahler bezahlt werden, sind neben den Bankdaten
auch die Adresse, das Geburtsdatum und die E-Mailadresse dieser Person erforderlich. Wird die Prämie
mittels Erlagschein bezahlt, ist die Bekanntgabe der Bankdaten nicht erforderlich.
Hundehaftpflicht-Versicherung:
Ihre ausgewiesene Prämie beinhaltet alle möglichen Rabatte und ist nach Erhalt der Polizze sofort
einzuzahlen oder wird ihnen entsprechend dem Hinweis auf der Polizze von ihrem Bankkonto eingezogen
Antragsart Neuantrag
Wurde Ihnen schon eine Tierhaftpflicht- Nein
Versicherung von einem Versicherer
gekündigt oder einvernehmlich gelöst
worden?
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / F +43.1.716 07-100 / www.vav.at Seite 3
Bank Austria / IBAN AT89 1100 0004 0068 7000 / BIC BKAUATWW / Handelsgericht Wien / FN 118015b