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Versicherungsmakler / Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische Bestattungsvorsorge: die Bedingungen im Volltext

Lebenslange Bestattungsvorsorge, bei der der WIENER VEREIN die Bestattung organisiert und direkt abrechnet; der Rest der Summe geht an die Bezugsberechtigten, bei laufender Prämie zwei Jahre Wartezeit außer bei Unfall.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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  3. Antrag an Wiener Städtische

Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische Bestattungsvorsorge (KLV) von Wiener Städtische (Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summelaut Polizze„Bei Ableben der versicherten Person wird die für den Ablebensfall für den jeweiligen Zeitpunkt vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung geleistet.“Was ist versichert?, Seite 1
Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter)ja„Die Verträge sind grundsätzlich auf Lebenszeit abgeschlossen.“Ende, Seite 2
Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre)ja„jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen Fälligkeitstag bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen.“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Einmalbeitrag möglichja„Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Mindesteintrittsalternicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert)ja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten)nicht geregelt
Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie)nicht geregelt

Gesundheitsfragen und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antragja„Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.“Verpflichtungen, Seite 2
Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wirdja„Bei einem Vertrag gegen laufende Prämie besteht in den ersten zwei Jahren voller Versicherungsschutz nur im Fall des Ablebens infolge eines Unfalls.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung)ja„Im Fall des Ablebens der versicherten Person aus anderen Gründen wird die gezahlte Versicherungsprämie zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung ausgezahlt.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeitja„besteht in den ersten zwei Jahren voller Versicherungsschutz nur im Fall des Ablebens infolge eines Unfalls.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summenicht geregelt
Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod)nicht geregelt

Leistungen und Bestattungsdienst

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Personja„Ein eventuell nach dieser Zahlung verbleibender Betrag wird an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt.“Was ist versichert?, Seite 1
Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung)ja„Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die Besorgung der Bestattung über die WIENER VEREIN Bestattungs- und Versicherungsservicegesellschaft m.b.H. notwendigen Betrag an das jeweilige Bestattungsunternehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag)nicht geregelt
Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation)nicht geregelt
Überführung im Inland zum Bestattungsortnicht geregelt
Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag)nicht geregelt
Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleisternicht geregelt
Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörigenicht geregelt
Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlassja„Der WIENER VEREIN bietet den Hinterbliebenen bei der Abwicklung der Bestattung im Zuge des Ablebens der versicherten Person rasche, unbürokratische Hilfe an“Was ist versichert?, Seite 1
Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten)nicht geregelt
Rechtsberatung zu Testament und Erbschaftnicht geregelt
Grabpflege oder Grabstein mitversichertnicht geregelt
Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen)nicht geregelt
Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigteja„Ein eventuell nach dieser Zahlung verbleibender Betrag wird an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt.“Was ist versichert?, Seite 1

Beitrag, Überschuss und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung)ja„zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung geleistet.“Was ist versichert?, Seite 1
Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauernicht geregelt
Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglichnicht geregelt
Rückkaufswert bei Kündigungja„Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der gezahlten Prämien, sondern der Deckungsrückstellung zum Stichtag vermindert um einen Abschlag.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen)ja„Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summenicht geregelt
Beitragsstundung oder Zahlpausenicht geregelt
Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand)ja„an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt.“Was ist versichert?, Seite 1
Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt)nicht geregelt

Anzeigepflicht und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannnicht geregelt
Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt
Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Fristja„Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheitennicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges)nein„Bei kriegerischen Ereignissen oder Katastrophen.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Terroranschläge ohne Ausschlussnicht geregelt
Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang)nicht geregelt
Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophenja„Bei kriegerischen Ereignissen oder Katastrophen.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Personnicht geregelt

Besonderheiten Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenzenicht geregelt
Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnungja„veranlasst die Verrechnung der Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung direkt mit den jeweiligen Bestattungsunternehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summenicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter)nicht geregelt
Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten)nicht geregelt
Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980)nicht geregelt
Freie Wahl der Bestattungsfirmanicht geregelt
Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossennicht geregelt
Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftslandnicht geregelt
Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossennicht geregelt
Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativasnicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt
Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt (LIPID) KLV Bestattungsvorsorge
[Seite 1] BESTATTUNGSVORSORGE sorgenfreier.abschied Klassische Lebensversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu diesem Versicherungsprodukt. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie – im Versicherungsantrag, – in den Versicherungsbedingungen und – in der Versicherungspolizze. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Bestattungsvorsorge Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Versichert ist der Ablebensfall der versicherten Person.  Der Versicherungsschutz besteht ✓ Bei Ableben der versicherten Person wird die für grundsätzlich unabhängig davon, auf den Ablebensfall für den jeweiligen Zeitpunkt welcher Ursache der Ablebensfall beruht. vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung geleistet. Einschränkungen des Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die Versicherungsschutzes Besorgung der Bestattung über die WIENER entnehmen Sie bitte dem nächsten Punkt. VEREIN Bestattungs- und Versicherungsservice- gesellschaft m.b.H. notwendigen Betrag an das jeweilige Bestattungsunternehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Ein eventuell nach dieser Zahlung verbleibender Betrag wird an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt. ! Bei Selbstmord der versicherten Person ✓ Der WIENER VEREIN bietet den Hinterbliebenen innerhalb von drei Jahren. bei der Abwicklung der Bestattung im Zuge des ! Bei Teilnahme an kriegerischen Ablebens der versicherten Person rasche, Handlungen oder Unruhen. unbürokratische Hilfe an und veranlasst die ! Bei kriegerischen Ereignissen oder Verrechnung der Kosten bis zur Höhe der Katastrophen. vereinbarten Versicherungsleistung direkt mit den ! Bei einem Vertrag gegen laufende Prämie jeweiligen Bestattungsunternehmen. besteht in den ersten zwei Jahren voller Die individuelle Versicherungsleistung hängt von Versicherungsschutz nur im Fall des der vertraglichen Vereinbarung ab. Ablebens infolge eines Unfalls. Im Fall des Ablebens der versicherten Person aus anderen Gründen wird die gezahlte Versicherungsprämie zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Die genauen Bestimmungen dazu sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten. Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit. [Seite 2] Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten? - Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. - Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen. - Vor Erbringung von Leistungen ist die bezugsberechtigte Person verpflichtet, uns eine amtliche Sterbeurkunde und einen Nachweis über die Todesursache vorzulegen und uns ihre Identität nachzuweisen. Wann und wie zahle ich? Wann: Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei monatlicher Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen Fälligkeitstag bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen. Wie: Die Zahlungsart (z. B.: Abbuchungsauftrag, Einziehungsermächtigung) ist vertraglich zu vereinbaren. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der Zahlungsfrist von zwei Wochen bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ende: Die Verträge sind grundsätzlich auf Lebenszeit abgeschlossen. Der Vertrag endet mit dem Ableben der versicherten Person oder durch Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Im Fall der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der gezahlten Prämien, sondern der Deckungsrückstellung zum Stichtag vermindert um einen Abschlag. Stand der Informationen: 12.2024
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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