Versicherungsmakler / Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung / Bedingungsarchiv
Wiener Städtische Bestattungsvorsorge: die Bedingungen im Volltext
Lebenslange Bestattungsvorsorge, bei der der WIENER VEREIN die Bestattung organisiert und direkt abrechnet; der Rest der Summe geht an die Bezugsberechtigten, bei laufender Prämie zwei Jahre Wartezeit außer bei Unfall.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summe | laut Polizze | „Bei Ableben der versicherten Person wird die für den Ablebensfall für den jeweiligen Zeitpunkt vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung geleistet.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter) | ja | „Die Verträge sind grundsätzlich auf Lebenszeit abgeschlossen.“ | Ende, Seite 2 |
| Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre) | ja | „jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen Fälligkeitstag bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen.“ | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Einmalbeitrag möglich | ja | „Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig“ | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Mindesteintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert) | ja | „Der Versicherungsschutz besteht weltweit.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten) | nicht geregelt | ||
| Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie) | nicht geregelt |
Gesundheitsfragen und Wartezeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antrag | ja | „Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.“ | Verpflichtungen, Seite 2 |
| Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wird | ja | „Bei einem Vertrag gegen laufende Prämie besteht in den ersten zwei Jahren voller Versicherungsschutz nur im Fall des Ablebens infolge eines Unfalls.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung) | ja | „Im Fall des Ablebens der versicherten Person aus anderen Gründen wird die gezahlte Versicherungsprämie zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung ausgezahlt.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeit | ja | „besteht in den ersten zwei Jahren voller Versicherungsschutz nur im Fall des Ablebens infolge eines Unfalls.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summe | nicht geregelt | ||
| Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod) | nicht geregelt |
Leistungen und Bestattungsdienst
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Person | ja | „Ein eventuell nach dieser Zahlung verbleibender Betrag wird an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung) | ja | „Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die Besorgung der Bestattung über die WIENER VEREIN Bestattungs- und Versicherungsservicegesellschaft m.b.H. notwendigen Betrag an das jeweilige Bestattungsunternehmen.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag) | nicht geregelt | ||
| Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation) | nicht geregelt | ||
| Überführung im Inland zum Bestattungsort | nicht geregelt | ||
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag) | nicht geregelt | ||
| Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleister | nicht geregelt | ||
| Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörige | nicht geregelt | ||
| Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlass | ja | „Der WIENER VEREIN bietet den Hinterbliebenen bei der Abwicklung der Bestattung im Zuge des Ablebens der versicherten Person rasche, unbürokratische Hilfe an“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten) | nicht geregelt | ||
| Rechtsberatung zu Testament und Erbschaft | nicht geregelt | ||
| Grabpflege oder Grabstein mitversichert | nicht geregelt | ||
| Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen) | nicht geregelt | ||
| Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt | ||
| Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigte | ja | „Ein eventuell nach dieser Zahlung verbleibender Betrag wird an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
Beitrag, Überschuss und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung) | ja | „zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung geleistet.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauer | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglich | nicht geregelt | ||
| Rückkaufswert bei Kündigung | ja | „Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der gezahlten Prämien, sondern der Deckungsrückstellung zum Stichtag vermindert um einen Abschlag.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen) | ja | „Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summe | nicht geregelt | ||
| Beitragsstundung oder Zahlpause | nicht geregelt | ||
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand) | ja | „an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt) | nicht geregelt |
Anzeigepflicht und Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt | ||
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Frist | ja | „Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten | nicht geregelt | ||
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | nein | „Bei kriegerischen Ereignissen oder Katastrophen.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophen | ja | „Bei kriegerischen Ereignissen oder Katastrophen.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | nicht geregelt |
Besonderheiten Österreich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenze | nicht geregelt | ||
| Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnung | ja | „veranlasst die Verrechnung der Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung direkt mit den jeweiligen Bestattungsunternehmen.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summe | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter) | nicht geregelt | ||
| Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten) | nicht geregelt | ||
| Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980) | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl der Bestattungsfirma | nicht geregelt | ||
| Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossen | nicht geregelt | ||
| Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftsland | nicht geregelt | ||
| Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossen | nicht geregelt | ||
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt | ||
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt | ||
| Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Informationsblatt (LIPID) KLV Bestattungsvorsorge Fassung: Stand der Informationen 12.2024 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)