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Versicherungsmakler / Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische Bestattungsvorsorge für Kinder: die Bedingungen im Volltext

Kinderrisikoversicherung bis zum 18. Lebensjahr mit Bestattung über den WIENER VEREIN, Sofortschutz ab Antrag und Überführungsschutz weltweit.

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Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische Bestattungsvorsorge für Kinder (Tarif 329) von Wiener Städtische (Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summelaut Polizze„Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben sofort fällig.“Was ist versichert?, Seite 1
Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter)nein„Der Vertrag endet mit dem Ableben der versicherten Person, spätestens zum Ende jenes Versicherungsjahres in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet oder durch Kündigung.“Ende, Seite 2
Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre)ja„bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen.“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Einmalbeitrag möglichja„Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Mindesteintrittsalterja„Der Versicherungsschutz und der vorläufige Sofortschutz beginnen frühestens mit dem 7. Lebensmonat.“Beginn, Seite 2
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert)ja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten)nicht geregelt
Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie)nicht geregelt

Gesundheitsfragen und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antragja„Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.“Verpflichtungen, Seite 2
Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wirdkeine„Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben sofort fällig.“Was ist versichert?, Seite 1
Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung)nicht geregelt
Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeitnicht geregelt
Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summenicht geregelt
Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod)ja, bis zur Versicherungssumme„Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages bei uns, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn, besteht ein vorläufiger Sofortschutz in Höhe der beantragten Versicherungssumme.“Beginn, Seite 2

Leistungen und Bestattungsdienst

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Personja„Ein eventuell nach Zahlung verbleibender Betrag wird an eine als bezugsberechtigt zu bezeichnende Person ausgezahlt.“Was ist versichert?, Seite 1
Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung)ja„Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die Besorgung der Bestattung über die WIENER VEREIN Bestattungs- und Versicherungsservicegesellschaft m.b.H. notwendigen Betrag an das jeweilige Bestattungsunternehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag)nicht geregelt
Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation)ja, bis zur Versicherungssumme„Überführungskosten bis zum sechsfachen der Versicherungssumme für Bestattungskosten“Was ist versichert?, Seite 1
Überführung im Inland zum Bestattungsortnicht geregelt
Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag)nicht geregelt
Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleisternicht geregelt
Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörigenicht geregelt
Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlassja„Der WIENER VEREIN bietet den Hinterbliebenen bei der Abwicklung der Bestattung im Zuge des Ablebens der versicherten Person rasche, unbürokratische Hilfe an“Was ist versichert?, Seite 1
Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten)nicht geregelt
Rechtsberatung zu Testament und Erbschaftnicht geregelt
Grabpflege oder Grabstein mitversichertnicht geregelt
Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen)nicht geregelt
Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigteja„Ein eventuell nach Zahlung verbleibender Betrag wird an eine als bezugsberechtigt zu bezeichnende Person ausgezahlt.“Was ist versichert?, Seite 1

Beitrag, Überschuss und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung)ja„Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben sofort fällig.“Was ist versichert?, Seite 1
Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauernicht geregelt
Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglichnicht geregelt
Rückkaufswert bei Kündigungnein„Durch die Kündigung endet der Versicherungsschutz mit Ablauf der Kündigungsfrist und der Vertrag tritt ohne Rückvergütungsanspruch außer Kraft.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen)ja„Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summenicht geregelt
Beitragsstundung oder Zahlpausenicht geregelt
Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand)ja„wird an eine als bezugsberechtigt zu bezeichnende Person ausgezahlt.“Was ist versichert?, Seite 1
Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt)nicht geregelt

Anzeigepflicht und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannnicht geregelt
Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt
Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Fristja„Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheitennicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges)nein„Bei Krieg oder Teilnahme an Aufruhr, Aufstand oder Unruhen.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Terroranschläge ohne Ausschlussnicht geregelt
Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang)ja„Bei Groß-Katastrophen und Kernenergie-Strahlungen.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophenja„Bei Groß-Katastrophen und Kernenergie-Strahlungen.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Personnicht geregelt

Besonderheiten Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenzenicht geregelt
Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnungja„veranlasst die Verrechnung der Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung direkt mit den jeweiligen Bestattungsunternehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summenicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter)nicht geregelt
Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten)nicht geregelt
Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980)nicht geregelt
Freie Wahl der Bestattungsfirmanicht geregelt
Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossennicht geregelt
Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftslandnicht geregelt
Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossennicht geregelt
Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativasnicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt
Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt (LIPID) KLV Bestattungsvorsorge Kind 329
[Seite 1] KINDERRISIKOVERSICHERUNG BESTATTUNGSVORSORGE MIT ÜBERFÜHRUNGSSCHUTZ Klassische Lebensversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu diesem Versicherungsprodukt. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie – im Versicherungsantrag, – in den Versicherungsbedingungen und – in der Versicherungspolizze. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Kinderrisikoversicherung – Bestattungsvorsorge mit Überführungsschutz Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Versichert ist der Ablebensfall der versicherten  Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich Person. unabhängig davon, auf welcher Ursache der  Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Ablebensfall beruht. der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben Einschränkungen des Versicherungsschutzes sofort fällig. entnehmen Sie bitte dem nächsten Punkt. Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die Besorgung der Bestattung über die WIENER Bei Ablauf ohne Eintritt eines Leistungsfalles erlischt VEREIN Bestattungs- und der Vertrag ohne Anspruch auf Leistung. Versicherungsservicegesellschaft m.b.H. notwendigen Betrag an das jeweilige Bestattungsunternehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Ein eventuell nach Zahlung verbleibender Betrag wird an eine als bezugsberechtigt zu ! Bei Selbstmord der versicherten Person bezeichnende Person ausgezahlt. innerhalb von drei Jahren.  Überführungskosten bis zum sechsfachen der ! Bei Krieg oder Teilnahme an Aufruhr, Aufstand Versicherungssumme für Bestattungskosten oder Unruhen.  Der WIENER VEREIN bietet den ! Bei Groß-Katastrophen und Kernenergie- Hinterbliebenen bei der Abwicklung der Strahlungen. Bestattung im Zuge des Ablebens der ! Bei langfristigen Aufenthalten außerhalb der EU versicherten Person rasche, unbürokratische ohne besondere Vereinbarung. Hilfe an und veranlasst die Verrechnung der Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Die genauen Bestimmungen dazu sind in den Versicherungsleistung direkt mit den jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen Bestattungsunternehmen. festgehalten. Die Organisation einer eventuell notwendigen Überführung, die für die Hinterbliebenen oft große Probleme bereitet, führt der WIENER VEREIN auf Wunsch im Rahmen des Überführungskostenschutzes als Serviceleistung weltweit durch. Bis zur Höhe der Versicherungssumme werden die dadurch notwendigen Kosten übernommen. Die individuelle Versicherungsleistung hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. [Seite 2] Wo bin ich versichert?  Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten? - Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. - Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen. - Vor Erbringung von Leistungen ist die bezugsberechtigte Person verpflichtet uns eine amtliche Sterbeurkunde und einen Nachweis über die Todesursache vorzulegen und uns ihre Identität nachzuweisen. Wann und wie zahle ich? Wann: Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei monatlicher Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen Fälligkeitstag bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen. Laufende Prämien sind Jahresprämien. Sie können nach Vereinbarung auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten bezahlt werden, dann jedoch mit dem jeweils vertraglich festgelegten Zuschlag (= Unterjährig- keitszuschlag). Wie: Die Zahlungsart (z.B.: Abbuchungsauftrag, Einziehungsermächtigung) ist vertraglich zu vereinbaren. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres Versicherungsantrages durch Zustellung der Versicherungspolizze bestätigt oder ausdrücklich erklärt haben und Sie die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig bezahlt haben. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Sofortschutz: Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages bei uns, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn, besteht ein vorläufiger Sofortschutz in Höhe der beantragten Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz und der vorläufige Sofortschutz beginnen frühestens mit dem 7. Lebensmonat. Bei Ableben der versicherten Person vor dem 7.Lebensmonat werden die eingezahlten Prämien rückerstattet. Ende: Der Vertrag endet mit dem Ableben der versicherten Person, spätestens zum Ende jenes Versicherungsjahres in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet oder durch Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Durch die Kündigung endet der Versicherungsschutz mit Ablauf der Kündigungsfrist und der Vertrag tritt ohne Rückvergütungsanspruch außer Kraft. Stand der Informationen: 02.2020
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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