Versicherungsmakler / Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung / Bedingungsarchiv
Wiener Städtische Bestattungsvorsorge für Kinder: die Bedingungen im Volltext
Kinderrisikoversicherung bis zum 18. Lebensjahr mit Bestattung über den WIENER VEREIN, Sofortschutz ab Antrag und Überführungsschutz weltweit.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summe | laut Polizze | „Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben sofort fällig.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter) | nein | „Der Vertrag endet mit dem Ableben der versicherten Person, spätestens zum Ende jenes Versicherungsjahres in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet oder durch Kündigung.“ | Ende, Seite 2 |
| Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre) | ja | „bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen.“ | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Einmalbeitrag möglich | ja | „Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig“ | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Mindesteintrittsalter | ja | „Der Versicherungsschutz und der vorläufige Sofortschutz beginnen frühestens mit dem 7. Lebensmonat.“ | Beginn, Seite 2 |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert) | ja | „Der Versicherungsschutz besteht weltweit.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten) | nicht geregelt | ||
| Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie) | nicht geregelt |
Gesundheitsfragen und Wartezeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antrag | ja | „Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.“ | Verpflichtungen, Seite 2 |
| Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wird | keine | „Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben sofort fällig.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung) | nicht geregelt | ||
| Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summe | nicht geregelt | ||
| Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages bei uns, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn, besteht ein vorläufiger Sofortschutz in Höhe der beantragten Versicherungssumme.“ | Beginn, Seite 2 |
Leistungen und Bestattungsdienst
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Person | ja | „Ein eventuell nach Zahlung verbleibender Betrag wird an eine als bezugsberechtigt zu bezeichnende Person ausgezahlt.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung) | ja | „Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die Besorgung der Bestattung über die WIENER VEREIN Bestattungs- und Versicherungsservicegesellschaft m.b.H. notwendigen Betrag an das jeweilige Bestattungsunternehmen.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag) | nicht geregelt | ||
| Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Überführungskosten bis zum sechsfachen der Versicherungssumme für Bestattungskosten“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überführung im Inland zum Bestattungsort | nicht geregelt | ||
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag) | nicht geregelt | ||
| Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleister | nicht geregelt | ||
| Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörige | nicht geregelt | ||
| Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlass | ja | „Der WIENER VEREIN bietet den Hinterbliebenen bei der Abwicklung der Bestattung im Zuge des Ablebens der versicherten Person rasche, unbürokratische Hilfe an“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten) | nicht geregelt | ||
| Rechtsberatung zu Testament und Erbschaft | nicht geregelt | ||
| Grabpflege oder Grabstein mitversichert | nicht geregelt | ||
| Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen) | nicht geregelt | ||
| Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt | ||
| Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigte | ja | „Ein eventuell nach Zahlung verbleibender Betrag wird an eine als bezugsberechtigt zu bezeichnende Person ausgezahlt.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
Beitrag, Überschuss und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung) | ja | „Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben sofort fällig.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauer | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglich | nicht geregelt | ||
| Rückkaufswert bei Kündigung | nein | „Durch die Kündigung endet der Versicherungsschutz mit Ablauf der Kündigungsfrist und der Vertrag tritt ohne Rückvergütungsanspruch außer Kraft.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen) | ja | „Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summe | nicht geregelt | ||
| Beitragsstundung oder Zahlpause | nicht geregelt | ||
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand) | ja | „wird an eine als bezugsberechtigt zu bezeichnende Person ausgezahlt.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt) | nicht geregelt |
Anzeigepflicht und Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt | ||
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Frist | ja | „Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten | nicht geregelt | ||
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | nein | „Bei Krieg oder Teilnahme an Aufruhr, Aufstand oder Unruhen.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | ja | „Bei Groß-Katastrophen und Kernenergie-Strahlungen.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophen | ja | „Bei Groß-Katastrophen und Kernenergie-Strahlungen.“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | nicht geregelt |
Besonderheiten Österreich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenze | nicht geregelt | ||
| Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnung | ja | „veranlasst die Verrechnung der Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung direkt mit den jeweiligen Bestattungsunternehmen.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summe | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter) | nicht geregelt | ||
| Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten) | nicht geregelt | ||
| Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980) | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl der Bestattungsfirma | nicht geregelt | ||
| Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossen | nicht geregelt | ||
| Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftsland | nicht geregelt | ||
| Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossen | nicht geregelt | ||
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt | ||
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt | ||
| Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Informationsblatt (LIPID) KLV Bestattungsvorsorge Kind 329 Fassung: Stand der Informationen 02.2020 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)