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Versicherungsmakler / Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung / Bedingungsarchiv

Allianz Begräbniskostenversicherung: die Bedingungen im Volltext

Lebenslange, weltweit geltende Begräbniskostenversicherung mit drei Jahren Wartezeit außer bei Unfalltod, Prämienrückzahlung darin und Überführung nach Österreich bis 30.000 Euro.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Allianz, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Allianz auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Allianz mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Allianz einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Allianz Begräbniskostenversicherung von Allianz (Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Allianz weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summelaut Polizze„Nach Eintritt des Todesfalles wird eine einmalige Kapitalleistung (Versicherungssumme) zuzüglich bereits erworbener Gewinne an den oder die Begünstigten (Bezugsberechtigten) ausbezahlt.“Was ist versichert?, Seite 1
Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter)ja„Der Versicherungsschutz besteht lebenslang.“Was ist versichert?, Seite 2
Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre)ja„Die Prämie ist jährlich während der vereinbarten Prämienzahlungsdauer und im Vorhinein zu bezahlen.“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Einmalbeitrag möglichja„Eine einmalige, halb-, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise können Sie vereinbaren.“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Mindesteintrittsalternicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert)ja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten)nicht geregelt
Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie)nicht geregelt

Gesundheitsfragen und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antragja„Beantworten Sie die Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig.“Verpflichtungen, Seite 2
Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wirdja„Bei Ableben der versicherten Person in den ersten drei Jahren besteht Versicherungsschutz nur im Falle des Ablebens durch Unfall.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung)ja„Im Fall des Ablebens aus anderen Gründen werden die einbezahlten Prämien ohne Versicherungssteuer geleistet.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeitja„Bei Ableben der versicherten Person in den ersten drei Jahren besteht Versicherungsschutz nur im Falle des Ablebens durch Unfall.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summenicht geregelt
Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod)nicht geregelt

Leistungen und Bestattungsdienst

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Personja„einmalige Kapitalleistung (Versicherungssumme) zuzüglich bereits erworbener Gewinne“Was ist versichert?, Seite 1
Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung)nicht geregelt
Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag)nicht geregelt
Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation)ja, bis 30.000 €„Bei Ableben der versicherten Person im Ausland werden die Überführungskosten nach Österreich bis zu € 30.000 übernommen.“Was ist versichert?, Seite 1
Überführung im Inland zum Bestattungsortnicht geregelt
Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag)nicht geregelt
Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleisternicht geregelt
Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörigenicht geregelt
Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlassnicht geregelt
Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten)nicht geregelt
Rechtsberatung zu Testament und Erbschaftnicht geregelt
Grabpflege oder Grabstein mitversichertnicht geregelt
Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen)nicht geregelt
Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigtenicht geregelt

Beitrag, Überschuss und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung)ja„zuzüglich bereits erworbener Gewinne“Was ist versichert?, Seite 1
Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauernicht geregelt
Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglichnicht geregelt
Rückkaufswert bei Kündigungnicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen)ja„Eine Kündigung ist frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres möglich.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summeja„Anstelle der Kündigung können Sie den Vertrag auch prämienfrei stellen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsstundung oder Zahlpausenicht geregelt
Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand)ja„an den oder die Begünstigten (Bezugsberechtigten) ausbezahlt.“Was ist versichert?, Seite 1
Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt)nicht geregelt

Anzeigepflicht und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannnicht geregelt
Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt
Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Fristnicht geregelt
Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheitennicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges)ja„Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Terroranschläge ohne Ausschlussja„durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe in Österreich, bei der mehr als 1.000 Personen sterben“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang)ja„Ableben infolge einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe in Österreich, bei der mehr als 1.000 Personen sterben“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophennicht geregelt
Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Personnicht geregelt

Besonderheiten Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenzenicht geregelt
Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnungnicht geregelt
Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summenicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter)nicht geregelt
Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten)nicht geregelt
Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980)nicht geregelt
Freie Wahl der Bestattungsfirmanicht geregelt
Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossennicht geregelt
Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftslandnicht geregelt
Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossennicht geregelt
Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativasnicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt
Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt (IPID) Begräbniskostenversicherung
[Seite 1] Stand 07/2023 Standardisiertes Informationsblatt zu Risikolebensversicherungsprodukten (LIPID) gemäß § 23 Abs. 1 LV-InfoV 2018 Informationsblatt zur Begräbniskostenversicherung Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen gemäß § 19 LV-InfoV. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie • im Versicherungsantrag, • in der Versicherungspolizze und • in den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Lebenslange Ablebensversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert ist das x Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen ü Ableben der versicherten Person. Handlungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter Nach Eintritt des Todesfalles wird eine einmalige x Ableben infolge einer nuklearen, biologischen, Kapitalleistung (Versicherungssumme) zuzüglich chemischen oder durch Terrorismus ausgelö- bereits erworbener Gewinne an den oder die Be- sten Katastrophe in Österreich, bei der mehr als günstigten (Bezugsberechtigten) ausbezahlt. 1.000 Personen sterben ü Bei Ableben der versicherten Person im Ausland werden die Überführungskosten nach Österreich bis zu € 30.000 übernom- men. Der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Die Versicherungsleistung hängt individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Bei Ableben der versicherten Person in den ersten drei Jahren besteht Versicherungsschutz nur im Falle des Ablebens durch Unfall. Im Fall des Ablebens aus anderen Gründen werden die einbezahlten Prämien ohne Versicherungs- steuer geleistet. Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, www.allianz.at Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? ü Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten? • Vor Vertragsabschluss und Versicherungsbeginn: Beantworten Sie die Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig. • Während der Vertragslaufzeit: Bezahlen Sie die Versicherungsprämien fristgerecht. Melden Sie uns einen Wohnortwechsel (Adressänderung) so rasch wie möglich. • Bei Eintritt des Versicherungsfalls und Erhebung eines Anspruchs: Ein Versicherungsfall ist so rasch wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles ist mitzuwirken (zum Beispiel Bereitstellung der Sterbeurkunde). Wann und wie zahle ich? Wann: Die Prämie ist jährlich während der vereinbarten Prämienzahlungsdauer und im Vorhinein zu bezahlen. Eine einmalige, halb-, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise können Sie vereinbaren. Wie: Die Zahlung kann mit Einzugsermächtigung oder mit Zahlungsanweisung (per Zahlschein oder Online) erfolgen. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Vertrages und der Deckung ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig erfolgt. Ende: Der Vertrag und die Deckung enden durch Ablauf des Vertrages, durch Eintritt des Versicherungsfalls (Able- ben der versicherten Person) oder wenn Sie kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Schreiben Sie uns, wenn Sie den Versicherungsvertrag kündigen möchten. Eine Kündigung ist frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres möglich. Ihre Kündigung müssen wir spätestens drei Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin (immer zum Monatsende) erhalten. Wenn Sie zum Ende eines vollen Versiche- rungsjahres kündigen, müssen Sie diese dreimonatige Frist nicht einhalten. Anstelle der Kündigung können Sie den Vertrag auch prämienfrei stellen. Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, www.allianz.at Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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