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Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck) / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische TOP MED Reise: die Bedingungen im Volltext

Befristete Auslandsreise-Krankenversicherung als Jahresvertrag, weltweit ohne Österreich, bis 42 Tage je Reise, mit stationärer Behandlung in der allgemeinen Klasse, Heimflug bei medizinischer Notwendigkeit sowie Suche und Bergung; ausgewertet nur das Produktinformationsblatt.

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Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische Reiseversicherung TOP MED Reise von Wiener Städtische (Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Tarif RE, RF: Sie können den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Tarif TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung: Weltweit (mit Ausnahme Österreich und jener Länder, in denen Sie schon vor der Abreise einen Wohnsitz haben)“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personnicht geregelt
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)nicht geregelt
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)nicht geregelt
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnnicht geregelt
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)ja„Der Versicherungsschutz endet mit dem in der Versicherungspolizze angegebenen Datum bzw. bei Tarif RE/RF pro durchgängiger Auslandsreise nach 42 Tagen.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)nein„Weltweit (mit Ausnahme Österreich und jener Länder, in denen Sie schon vor der Abreise einen Wohnsitz haben)“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)nicht geregelt
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussnicht geregelt
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)ja„Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todnicht geregelt
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)nicht geregelt
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)nicht geregelt
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundnicht geregelt
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)nicht geregelt
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitnicht geregelt
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationennicht geregelt
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)nicht geregelt
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungnicht geregelt
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumnicht geregelt
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftnicht geregelt
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)nicht geregelt
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreisenicht geregelt
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortnicht geregelt
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungnicht geregelt

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostennicht geregelt
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruchnicht geregelt
Umbuchungsgebühren statt Stornonicht geregelt
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)nicht geregelt
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)nicht geregelt
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchnicht geregelt
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchnicht geregelt
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)nicht geregelt
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)nicht geregelt
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)nicht geregelt

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Kosten unaufschiebbarer stationärer Behandlungen von Krankheiten oder Unfallfolgen in der allgemeinen Verpflegsklasse eines öffentlichen Krankenhauses“Was ist versichert?, Seite 1
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherungja, bis zur Versicherungssumme„Selbstbehalte für bestimmte Leistungen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarnein„Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen“Was ist versichert?, Seite 1
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigja„Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen“Was ist versichert?, Seite 1
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortnicht geregelt
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)ja, bis zur Versicherungssumme„Suche und Bergung von Unfallopfern“Was ist versichert?, Seite 1
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatznicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandnein„Entbindungen, Schwangerschaftsuntersuchungen und -abbrüche“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungennicht geregelt
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warenja„Heilbehandlungen und Leistungen, wenn sie der Grund für den Antritt der Reise waren“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Betreuung und Rückholung mitreisender Kindernicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernnicht geregelt

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäcknicht geregelt
Selbstbehalt in der Gepäckversicherungnicht geregelt
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzenicht geregelt
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)nicht geregelt
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsnicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchnicht geregelt
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)nicht geregelt
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertnicht geregelt
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)nicht geregelt

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)nicht geregelt
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)nicht geregelt
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungnicht geregelt
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)nicht geregelt
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungnicht geregelt
Allgemeiner Pandemieausschlussnicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol oder Drogenja„Behandlungen nach Suchtgift-Missbrauch (z. B. Alkohol, Drogen) und Entwöhnungskuren“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)nicht geregelt
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límitenicht geregelt
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)nicht geregelt
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarife RE, RF, RVI, RVA)
[Seite 1] KRANKENVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: TOP MED Reise, Reiseversicherung AUSTRIA nach Tarif RVA, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Auslandsreise-Krankenversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Kosten unaufschiebbarer stationärer  Entbindungen, Schwangerschaftsunter- Behandlungen von Krankheiten oder suchungen und -abbrüche Unfallfolgen in der allgemeinen Verpflegsklasse  Kosmetische Behandlungen und Produkte eines öffentlichen Krankenhauses  Behandlungen nach Suchtgift-Missbrauch (z. B.  Kosten medizinisch notwendiger ambulanter Alkohol, Drogen) und Entwöhnungskuren Behandlungen inkl. Medikamente  Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen  Heilbehandlungen und Leistungen, wenn sie der Grund für den Antritt der Reise waren  Mehrkosten für die Heimreise aus dem Ausland (z. B. durch ein Sanitätsfahrzeug)  Zahnbehandlungen wegen nicht akuter  Suche und Bergung von Unfallopfern Schmerzen und Zahnersatz  Maßnahmen der Heilpädagogik, Logopädie und Die Versicherungssumme ist dem Heilgymnastik Versicherungsvertrag zu entnehmen.  Maßnahmen der Rehabilitation und Kuraufenthalte sowie der Geriatrie  Heilbehelfe (z. B. Brillen, Mieder, Prothesen)  Prophylaktische Impfungen Gibt es Deckungsbeschränkungen? Abhängig vom gewählten Tarif ! Dauer des Versicherungsschutzes ! Selbstbehalte für bestimmte Leistungen ! Höchstbeträge für bestimmte Leistungsarten Wo bin ich versichert? Das hängt vom gewählten Tarif ab:  Tarif TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung: Weltweit (mit Ausnahme Österreich und jener Länder, in denen Sie schon vor der Abreise einen Wohnsitz haben)  Reiseversicherung AUSTRIA nach Tarif RVA: Österreich und Schengen-Raum [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter Seite – etwa durch die Sozialversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus. Zahlung z. B. SEPA-Lastschriftmandat wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ende: Der Versicherungsschutz endet mit dem in der Versicherungspolizze angegebenen Datum bzw. bei Tarif RE/RF pro durchgängiger Auslandsreise nach 42 Tagen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Das hängt vom gewählten Tarif ab: - Tarif RVI, RVA, RVS: Der Versicherungsvertrag endet mit dem vertraglich vereinbarten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. - Tarif RE, RF: Sie können den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich. Stand: 12. September 2024
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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