Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck) / Bedingungsarchiv
UNIQA Ausland Optimal: die Bedingungen im Volltext
Reiseversicherung für Auslandsreisen mit Auslandskranken samt Rücktransport, Reisegepäck, Anreise- und Verlängerungskosten und Reisehaftpflicht; Reisestorno nur als Zusatzbaustein, Summen laut Antrag.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | „Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | „Der Versicherungsschutz besteht weltweit“ | Wo bin ich versichert?, Seite 3 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt | ||
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | nicht geregelt | ||
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | nicht geregelt | ||
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | nicht geregelt | ||
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | nein | „Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 3 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | nicht geregelt | ||
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt | ||
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | „Bei der Reisestornoversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und endet mit Reiseantritt.“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |
Reiserücktritt: versicherte Gründe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | nicht geregelt | ||
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | nicht geregelt | ||
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | nicht geregelt | ||
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt | ||
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt | ||
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt | ||
| Impfunverträglichkeit | nicht geregelt | ||
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | nicht geregelt | ||
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | nicht geregelt | ||
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | nicht geregelt | ||
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | nicht geregelt | ||
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt | ||
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | nicht geregelt | ||
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt | ||
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt | ||
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | nicht geregelt | ||
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |
Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden:“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | nicht geregelt | ||
| Umbuchungsgebühren statt Storno | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert sind Beförderungskosten für die verspätete Hinreise zum Urlaubsort, wenn die reguläre Abfahrt unverschuldet versäumt wurde.“ | Was ist versichert? Zusätzliche Anreisekosten, Seite 1 |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden:“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | nicht geregelt | ||
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert ist die unfreiwillige Urlaubsverlängerung, wenn die Rückreise aus bestimmten Gründen nicht planmäßig angetreten werden kann.“ | Was ist versichert? Unfreiwillige Urlaubsverlängerung, Seite 1 |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | nicht geregelt | ||
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | nicht geregelt |
Auslandsreisekrankenversicherung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | „unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlungen“ | Was ist versichert? Auslandsreise-Krankenversicherung, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Selbstbeteiligung pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimittel“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | nein | „Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: ... lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes ... oder wenn eine dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung nicht sichergestellt ist ... oder wenn ein stationärer Aufenthalt von mehr als 5 Tagen zu erwarten ist“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | ja | „Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: ... lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | „die Überführung eines Verstorbenen in den österreichischen Heimatort“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | ja, bis zur Versicherungssumme | „eine Bergung“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | „Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | ja | „Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | „den Rücktransport aus dem Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz und die Mitbeförderung einer nahestehenden Person“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | nicht geregelt | ||
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | ja | „Eingeschränkte Kostengarantie, wenn der Rücktransport in die Heimat oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert wird“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
Reisegepäck
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme Reisegepäck | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert sind bei Reiseantritt mitgenommene und auf der Reise erworbene Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung.“ | Was ist versichert? Reisegepäck-Versicherung, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt | ||
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | nicht geregelt | ||
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | nicht geregelt | ||
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | nicht geregelt | ||
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nicht geregelt | ||
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ersatzkosten für unbedingt notwendige Neuanschaffungen bei verspäteter (mehr als 12h) Auslieferung des Gepäcks am Urlaubsort.“ | Was ist versichert? Reisegepäck-Versicherung, Seite 1 |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nicht geregelt | ||
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt | ||
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | nicht geregelt |
Wassersport, Segeln und Charter
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nicht geregelt | ||
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt | ||
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt | ||
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt | ||
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt | ||
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Grenzen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | nein | „Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | ja | „Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | „Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | nicht geregelt | ||
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt | ||
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt | ||
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt | ||
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Produktinfoblatt Reiseversicherung Ausland Optimal Fassung: 12.2024 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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