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Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck) / Bedingungsarchiv

UNIQA Ausland Optimal: die Bedingungen im Volltext

Reiseversicherung für Auslandsreisen mit Auslandskranken samt Rücktransport, Reisegepäck, Anreise- und Verlängerungskosten und Reisehaftpflicht; Reisestorno nur als Zusatzbaustein, Summen laut Antrag.

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Ich ermächtige UNIQA, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von UNIQA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt UNIQA mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei UNIQA einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif UNIQA Reiseversicherung Ausland Optimal von UNIQA (Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an UNIQA weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit“Wo bin ich versichert?, Seite 3
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personnicht geregelt
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)nicht geregelt
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)nicht geregelt
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnnicht geregelt
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)nicht geregelt
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)nein„Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich.“Wo bin ich versichert?, Seite 3
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)nicht geregelt
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussnicht geregelt
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)ja„Bei der Reisestornoversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und endet mit Reiseantritt.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todnicht geregelt
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)nicht geregelt
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)nicht geregelt
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundnicht geregelt
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)nicht geregelt
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitnicht geregelt
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationennicht geregelt
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)nicht geregelt
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungnicht geregelt
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumnicht geregelt
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftnicht geregelt
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)nicht geregelt
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreisenicht geregelt
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortnicht geregelt
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungnicht geregelt

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostenja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden:“Was ist versichert?, Seite 1
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruchnicht geregelt
Umbuchungsgebühren statt Stornonicht geregelt
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)nicht geregelt
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Beförderungskosten für die verspätete Hinreise zum Urlaubsort, wenn die reguläre Abfahrt unverschuldet versäumt wurde.“Was ist versichert? Zusätzliche Anreisekosten, Seite 1
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden:“Was ist versichert?, Seite 1
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchnicht geregelt
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die unfreiwillige Urlaubsverlängerung, wenn die Rückreise aus bestimmten Gründen nicht planmäßig angetreten werden kann.“Was ist versichert? Unfreiwillige Urlaubsverlängerung, Seite 1
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)nicht geregelt
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)nicht geregelt

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlungen“Was ist versichert? Auslandsreise-Krankenversicherung, Seite 1
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherungja, bis zur Versicherungssumme„Selbstbeteiligung pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimittel“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarnein„Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: ... lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes ... oder wenn eine dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung nicht sichergestellt ist ... oder wenn ein stationärer Aufenthalt von mehr als 5 Tagen zu erwarten ist“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigja„Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: ... lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„die Überführung eines Verstorbenen in den österreichischen Heimatort“Was ist versichert?, Seite 1
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)ja, bis zur Versicherungssumme„eine Bergung“Was ist versichert?, Seite 1
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatzja, bis zur Versicherungssumme„Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungenja, bis zur Versicherungssumme„Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warenja„Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„den Rücktransport aus dem Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz und die Mitbeförderung einer nahestehenden Person“Was ist versichert?, Seite 1
Betreuung und Rückholung mitreisender Kindernicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernja„Eingeschränkte Kostengarantie, wenn der Rücktransport in die Heimat oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert wird“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäckja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind bei Reiseantritt mitgenommene und auf der Reise erworbene Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung.“Was ist versichert? Reisegepäck-Versicherung, Seite 1
Selbstbehalt in der Gepäckversicherungnicht geregelt
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzenicht geregelt
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)nicht geregelt
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsnicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchnicht geregelt
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)ja, bis zur Versicherungssumme„Ersatzkosten für unbedingt notwendige Neuanschaffungen bei verspäteter (mehr als 12h) Auslieferung des Gepäcks am Urlaubsort.“Was ist versichert? Reisegepäck-Versicherung, Seite 1
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertnicht geregelt
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)nicht geregelt

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)nicht geregelt
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)nicht geregelt
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungnicht geregelt
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)nein„Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungja„Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Allgemeiner Pandemieausschlussnicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol oder Drogenja„Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)nicht geregelt
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límitenicht geregelt
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)nicht geregelt
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Produktinfoblatt Reiseversicherung Ausland Optimal
[Seite 1] Lebensversicherung Reiseversicherung Optimal / Jugendbündelversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten UNIQA Österreich Versicherungen AG Produkt: Produkt: Zukunft & Privatschutz VerantwortenReise / Fun- &Ausland Clever ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Reiseversicherung für Auslandsreisen Was ist versichert? ✓ Auslandsreise-Krankenversicherung Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden: Versichert sind die außerhalb Österreichs ̶ Reisestorno- & Reiseabbruch-Versicherung erwachsenden Kosten für: ̶ Selbstbehalt-Schutz für gemietete Fahrzeuge & ✓ unaufschiebbare medizinisch notwendige Sportausrüstung Heilbehandlungen ✓ medizinisch notwendige Transporte ins nächstgelegene Krankenhaus Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen ✓ ärztlich verordnete Arzneimittel vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsantrag. ✓ eine Bergung ✓ den Rücktransport aus dem Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz und die Mitbeförderung einer nahestehenden Person ✓ die Überführung eines Verstorbenen in den österreichischen Heimatort ✓ die Bestattung am Sterbeort ✓ Reisegepäck-Versicherung ✓ Versichert sind bei Reiseantritt mitgenommene und auf der Reise erworbene Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung. ✓ Verlust des Reisegepäcks während der Beförderung im Verantwortungsbereich eines Dritten. ✓ Ersatzkosten für unbedingt notwendige Neuanschaffungen bei verspäteter (mehr als 12h) Auslieferung des Gepäcks am Urlaubsort. ✓ Zusätzliche Anreisekosten Versichert sind Beförderungskosten für die verspätete Hinreise zum Urlaubsort, wenn die reguläre Abfahrt unverschuldet versäumt wurde. ✓ Unfreiwillige Urlaubsverlängerung Versichert ist die unfreiwillige Urlaubsverlängerung, wenn die Rückreise aus bestimmten Gründen nicht planmäßig angetreten werden kann. ✓ Reise-Privathaftpflicht-Versicherung Versichert sind die Erfüllung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzverpflichtungen für Personen-, Sach- und abgeleitete Vermögens- schäden, die einem Dritten auf Reisen schuldhaft zugefügt werden. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 12.2024 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 3 [Seite 2] Was ist nicht versichert? X Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben X Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe X Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind X Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen X Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen X Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten X Kosmetische Behandlungen, Kur- und Reha Behandlungen X Prophylaktische Impfungen X Schäden auf beruflichen Reisen bzw. während des Militärdiensts X Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden X Schäden durch (Ein)Reiseverbote, Flugausfälle, Hotelsperren X Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Selbstbeteiligung pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimittel ! Eingeschränkte Kostengarantie, wenn der Rücktransport in die Heimat oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS- Service beantragt und organisiert wird ! Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: - lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes - oder wenn eine dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung nicht sichergestellt ist - oder wenn ein stationärer Aufenthalt von mehr als 5 Tagen zu erwarten ist ! Die Leistungen sind durch die in den Bedingungen festgelegten Summen begrenzt. ! Eine Verletzung von in den Bedingungen festgelegten Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 12.2024 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 2 von 3 [Seite 3] Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit. ✓ Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich. Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. ̶ Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen. ̶ Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. ̶ An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Belegen/Nachweisen). Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus. Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung – wie vereinbart Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie Ihre einmalige bzw. erste Prämie rechtzeitig zahlen. ̶ Bei der Reisestornoversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und endet mit Reiseantritt. Ende: ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurücktreten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. bei Risikowegfall gekündigt werden. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 12.2024 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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