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Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck) / Bedingungsarchiv

HanseMerkur Reiseschutz Österreich Jahres Premium: die Bedingungen im Volltext

Jahresreiseversicherung (Stand 2018) im Tarif Premium mit Storno inklusive Vorerkrankungen, Reisewarnung und Dokumentendiebstahl, Gepäck bis 3.500 Euro, Reisekranken ohne Summengrenze und ohne Selbstbehalt, Krankenbesuch, Unfall, Assistance und Haftpflicht.

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Ich ermächtige HanseMerkur, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von HanseMerkur auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt HanseMerkur mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei HanseMerkur einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif HanseMerkur Reiseschutz Österreich Jahres Premium von HanseMerkur (Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an HanseMerkur weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines Jahres.“Allgemeiner Teil 1.1, Seite 1
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Der Versicherungsschutz gilt, soweit im besonderen Teil nicht anders geregelt, weltweit.“Allgemeiner Teil 2.1, Seite 1
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personnicht geregelt
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)ja„so zählen als Familie maximal 2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis“Allgemeiner Teil 4, Seite 1
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)ja„Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.“Besonderer Teil, Storno- und Abbruchschutz 1, Seite 3
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnnicht geregelt
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)ja„Bei einer Reisedauer über einen Zeitraum von 62 Tagen hinaus besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 62 Tage der Reise.“Allgemeiner Teil 2.3, Seite 1
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)ja„Für Reisen innerhalb Österreichs besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort der versicherten Person und dem Zielort mehr als 50 km beträgt.“Allgemeiner Teil 2.1, Seite 1
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)ja„Für bereits gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz in der Stornoschutz-Versicherung ab dem 10.Tag nach Versicherungsabschluss („Karenzzeit“), sofern der Vertragsabschluss nicht innerhalb von 3 Werktagen“Allgemeiner Teil 2.2, Seite 1
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussja„Für bereits gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz in der Stornoschutz-Versicherung ab dem 10.Tag nach Versicherungsabschluss („Karenzzeit“)“Allgemeiner Teil 2.2, Seite 1
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)ja„Für die übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz nach Zahlung der Prämie für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden.“Allgemeiner Teil 2.2, Seite 1
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todja„Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise stornieren, umbuchen oder verspätet antreten müssen aufgrund a) einer unerwarteten schweren Erkrankung.“Stornoschutz II 1 a), Seite 3
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)ja„die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung für die geplante Reise nicht reisefähig ist“Stornoschutz II 1 a), Seite 4
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)ja„einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, wenn aufgrund dieser Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten vor Vertragsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise keine stationäre Behandlung erfolgte.“Stornoschutz II 1 d), Seite 4
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundnicht geregelt
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)nein„wird Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden durch Epidemien, Pandemien, Krieg“Allgemeiner Teil 5.6, Seite 2
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitja„von Impfunverträglichkeit“Stornoschutz II 2 k), Seite 4
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationenja„von Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft.“Stornoschutz II 1 b), Seite 4
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)ja„Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten.“Storno- und Abbruchschutz 1, Seite 3
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungja„eines unverschuldeten Verlustes des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber.“Stornoschutz II 2 e), Seite 4
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitja„der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist, dass Sie oder die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet waren.“Stornoschutz II 2 f), Seite 4
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumja„der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule, Universität/Fachhochschule oder an einem College“Stornoschutz II 2 i), Seite 4
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftja„von Einreichung der Scheidungsklage Scheidungsklage oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft“Stornoschutz II 2 b), Seite 4
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)ja„eines erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl oder Elementarereignissen, wobei Ihre Anwesenheit am Wohnort unerlässlich ist.“Stornoschutz II 2 a), Seite 5
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreiseja„von Diebstahl von Dokumenten, die für die Ausreise erforderlich sind.“Stornoschutz II 2 s), Seite 4
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortja„eines Verkehrsunfalles, den Sie mit dem Privatfahrzeug auf dem direkten Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise (Flughafen, Bahnhof, Hafen) erleiden.“Stornoschutz II 2 m), Seite 4
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungja„von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit am Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres eine Reisewarnung für das jeweilige Gebiet ausgesprochen wurde.“Stornoschutz II 2 q), Seite 4

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostenja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise.“Stornoschutz I 1, Seite 3
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruchnicht geregelt
Umbuchungsgebühren statt Stornoja, bis zur Versicherungssumme„Wird eine Reise umgebucht, ersetzen wir die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei einer Stornierung der Reise angefallen wären.“Stornoschutz I 3, Seite 3
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)ja„müssen Sie oder die versicherte Person im Versicherungsfall eine unverzügliche Meldung und Stornierung bei der Buchungsstelle vornehmen.“Storno- und Abbruchschutz 2.1, Seite 3
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei verspätetem Antritt der Reise ersetzen wir die Reise-Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.“Stornoschutz I 2, Seite 3
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchja, bis zur Versicherungssumme„Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen, erstatten wir den versicherten Reisepreis.“Reiseabbruchschutz I 1 a), Seite 5
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten“Extra-Rückreiseschutz I 3, Seite 6
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)ja, bis zur Versicherungssumme„die Mehrkosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung für Unterkunft und Verpflegung“Extra-Rückreiseschutz I 2, Seite 5
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)ja, bis zur Versicherungssumme„infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihr Anschlussverkehrsmittel versäumen. Voraussetzung ist, dass das Anschlussverkehrsmittel ebenfalls mitversichert ist und die Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels mindestens 2 Stunden beträgt.“Verspätungsschutz II 1, Seite 6
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)ja, bis 500 €„Im Falle der Verspätung des Zubringerfluges erstatten wir Ihnen die Kosten der Neubuchung des Anschlussfluges“Umsteigeschutz I 2, Seite 6

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Bei Abschluss des Tarifs Premium fallen keine Entschädigungsgrenzen an.“Reise-Krankenversicherung 1.2 c), Seite 11
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherungkeine„Bei Abschluss des Tarifs Premium wird kein Selbstbehalt angerechnet.“Reise-Krankenversicherung 1, Seite 10
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“Reise-Krankenversicherung 1.6 a), Seite 11
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“Reise-Krankenversicherung 1.6 a), Seite 11
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„Ersetzt werden auch die Kosten für eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, oder die notwendigen Mehrkosten, die im Falle des Ablebens einer versicherten Person durch die Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz entstehen.“Reise-Krankenversicherung 1.6 d), Seite 11
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)ja, bis 80.000 €„Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten“Reise-Unfallversicherung 1.3 a), Seite 9
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatzja, bis zur Versicherungssumme„schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz“Reise-Krankenversicherung 1.2 b), Seite 10
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„medizinisch notwendiger Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)“Reise-Krankenversicherung 1.2 a), Seite 10
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungennicht geregelt
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warenja„die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.“Reise-Krankenversicherung 3.2 a), Seite 12
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Wenn feststeht, dass der Krankenhausaufenthalt einer versicherten Person länger als 5 Tage dauert, und der Tarif Premium abgeschlossen wurde, organisieren wir auf Wunsch die Reise einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes“Reise-Krankenversicherung 1.13, Seite 12
Betreuung und Rückholung mitreisender Kinderja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die notwendigen nachgewiesenen Kosten für die Reise einer von der versicherten Person beauftragten Person zum Aufenthaltsort und zurück zum Wohnort der versicherten Person, wenn sie aufgrund eines Versicherungsfalles eine Betreuungsperson benötigt, die ihre mitreisenden minderjährigen Kinder nach Hause bringt.“Reise-Krankenversicherung 1.6 f), Seite 11
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernja„Über unseren Notruf-Service geben wir im Versicherungsfall gegenüber dem Krankenhaus auf Wunsch eine Kostenübernahmegarantie ab.“Reise-Krankenversicherung 1.3 a), Seite 11

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäckja, bis 3.500 €„betragen die Versicherungssummen beim Tarif Premium für Einzelpersonen 3.500“Reisegepäck 4.2, Seite 8
Selbstbehalt in der Gepäckversicherungnicht geregelt
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzeja, bis 1.500 €„Pelzen, Schmucksachen, Gegenständen aus Edelmetall, Foto- und Filmapparaten für Einzelpersonen bis zu 1.500“Reisegepäck 4.2 a), Seite 8
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)ja, bis 400 €„EDV-Geräten sowie tragbare Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten mit Zubehör für Einzelpersonen und Familien bis zu 400“Reisegepäck 4.2 f), Seite 8
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsja, bis zur Versicherungssumme„Wir leisten nur, wenn der Schaden nachweislich tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden eingetreten ist.“Reisegepäck 5.1, Seite 8
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchnein„Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.“Reisegepäck 2.2, Seite 7
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)ja, bis 400 €„Ersatzkäufen bei Lieferfristüberschreitungen für Einzelpersonen und Familien bis zu 400“Reisegepäck 4.2 g), Seite 8
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertnein„zerstörte oder abhandengekommene Sachen der Zeitwert.“Reisegepäck 3.1, Seite 7
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnein„Führen Sie oder die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.“Allgemeiner Teil 5.2, Seite 2
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)ja, bis zur Versicherungssumme„die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.“Reisegepäck 3.4, Seite 7

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)ja„In Erweiterung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung“Reise-Unfallversicherung 2.1, Seite 9
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)nicht geregelt
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungnicht geregelt
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)ja„Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird.“Reise-Unfallversicherung 3.1 c), Seite 10
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungja„Wir leisten nicht für Ereignisse auf Reisen, die trotz Reisewarnung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres angetreten werden oder nicht unverzüglich abgebrochen werden.“Allgemeiner Teil 5.6, Seite 2
Allgemeiner Pandemieausschlussja„wird Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden durch Epidemien, Pandemien, Krieg“Allgemeiner Teil 5.6, Seite 2
Ausschluss bei Alkohol oder Drogenja„Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die der Versicherte infolge einer Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente bzw. bei Absetzung einer verordneten Therapie erleidet.“Allgemeiner Teil 5.3, Seite 2
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen, die innerhalb eines Jahres gebucht oder angetreten werden.“Allgemeiner Teil 2.3, Seite 1

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)nicht geregelt
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límitenicht geregelt
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)nicht geregelt
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen HanseMerkur 2018
[Seite 1] Hauptverwaltung: Siegfried-Wedells-Platz 1 • D-20354 Hamburg Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RKS 2018 (JRV-A) In diesen Versicherungsbedingungen werden Im Allgemeinen Teil finden Sie insbesondere Angaben zum Versicherungsnehmer und versicherte Personen als „Sie“ versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur bezeichnet. Sie sind Versicherungsnehmer, wenn Sie den Prämienzahlung. Auch werden hier Einschränkungen und Versicherungsvertrag mit der HanseMerkur abgeschlossen Verhaltensregeln (Obliegenheiten) aufgeführt, die für alle haben. Eine versicherte Person sind Sie, wenn Sie beispielsweise Versicherungen gelten. Im Besonderen Teil finden Sie den als Mitreisender des Versicherungsnehmers mitversichert Umfang des Versicherungsschutzes der einzelnen wurden. Versicherte Person können Sie zudem auch als Versicherungen. Neben den Leistungen und den Versicherungsnehmer sein. Leistungsvoraussetzungen sind hier auch Ausschlüsse und Verhaltensregeln, die nur für die jeweilige Versicherung gelten, Die Versicherungsbedingungen bestehen aus 2 Teilen. geregelt. Allgemeiner Teil (gültig für alle im Besonderen Teil genannten Versicherungen) 1. Bis wann und für welche Dauer muss die Versicherung b) Zahlen Sie die erste Prämie zu einem späteren Zeitpunkt, abgeschlossen werden? beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem 1. Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit abschließen. Zeitpunkt. Das gilt allerdings nur, wenn Sie für die Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines Nichtzahlung verantwortlich sind und wenn die Hanse Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Merkur Sie in Textform gesondert, z. B. im Jahr, wenn weder Sie noch die HanseMerkur 3 Monate vor Versicherungsschein, auf diese Folge hingewiesen hat. Ablauf kündigen. Die HanseMerkur wird Sie spätestens 4 c) Wenn Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig zahlen, kann Monate vor jedem Vertragsablauf über Ihr Kündigungsrecht die HanseMerkur vom Vertrag zurücktreten, solange die informieren. Prämie nicht gezahlt ist. Die HanseMerkur kann nicht 2. Die gesetzlichen Bestimmungen über außerordentliches zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Kündigungsrecht bleiben unberührt. Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 3. Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod oder wenn Sie 2. Zahlung der Folgeprämien aus Österreich wegziehen. Die versicherten Personen können a) Die Folgeprämie gilt jeweils für 1 Versicherungsjahr. Sie innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod bzw. dem Wegzug ist jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres fällig. des Versicherungsnehmers den Versicherungsvertrag unter b) Zahlen Sie die Folgeprämien nicht rechtzeitig, kann die Benennung des zukünftigen Versicherungsnehmers HanseMerkur Sie schriftlich zur Zahlung auffordern und fortsetzen. eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Haben Sie am Ende der Zahlungsfrist noch nicht gezahlt, 2. Wo gilt und wann beginnt und endet der besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz? Versicherungsschutz und die HanseMerkur kann den 1. Der Versicherungsschutz gilt, soweit im besonderen Teil nicht Vertrag kündigen. Das gilt nur, wenn die HanseMerkur anders geregelt, weltweit. Für Reisen innerhalb Österreichs Sie zusammen mit der Zahlungsaufforderung darauf besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Entfernung hingewiesen hat. zwischen dem Wohnort der versicherten Person und dem c) Kündigt die HanseMerkur und zahlen Sie innerhalb eines Zielort mehr als 50 km beträgt. Fahrten von der und zur Monats nach Erhalt der Kündigung den angemahnten Arbeitsstätte der versicherten Person gelten nicht als Reise. Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, 2. Für bereits gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz die zwischen dem Kündigungszeitpunkt und der Zahlung in der Stornoschutz-Versicherung ab dem 10.Tag nach eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsabschluss („Karenzzeit“), sofern der Versicherungsschutz. Vertragsabschluss nicht innerhalb von 3 Werktagen(Montag – 3. Prämienhöhe Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Die Prämienhöhe für Einzelpersonen oder Familien sehen Sie Werktage) erfolgt. Für die übrigen Versicherungen beginnt der in der Prämienübersicht. Versicherungsschutz nach Zahlung der Prämie für alle 4. Prämieneinzug Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. Die Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, erfolgt dieser Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz unverzüglich nach Mandatserteilung. Die Zahlung gilt als oder zum Teil in Anspruch genommen wurde. Wird der rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen Vertrag erst nach Reisebeginn abgeschlossen, besteht werden kann und Sie einer Einziehung nicht widersprechen. Versicherungsschutz nur für folgende Reisen. Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen 3. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen, die werden, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn Sie diese innerhalb eines Jahres gebucht oder angetreten werden. Bei unverzüglich nach einer Aufforderung der HanseMerkur einer Reisedauer über einen Zeitraum von 62 Tagen hinaus vornehmen. besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 62 Tage der Reise. Endet das Versicherungsjahr während der 4. Wer ist versichert? Urlaubsreise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich der Vertrag nicht gekündigt wird. genannten Personen. Der Versicherungsschutz endet in der Stornoschutz- Neugeborene von versicherten Personen werden mit Vollendung Versicherung jeweils mit dem Antritt der Reise. In den übrigen der Geburt in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Versicherungen endet er mit Beendigung der Reise. Voraussetzung hierfür ist, dass sie binnen 2 Monaten nach dem 4. Der Versicherungsschutz verlängert sich im Falle einer Tag der Geburt rückwirkend bei der HanseMerkur versichert Vertragskündigung über den Ablauf des Vertrages hinaus, werden und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. wenn eine Reise erst nach Vertragsablauf beendet werden Versicherungsfähig sind Einzelpersonen oder Familien. Schließen kann, weil sich die planmäßige Beendigung aus Gründen Sie eine Familienversicherung ab, so zählen als Familie maximal verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. 2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis – 3. Was muss bei der Prämienzahlung beachtet werden? insgesamt bis zu 7 Personen – als versicherte Personen. Für 1. Zahlung der ersten Prämie allein reisende Familienmitglieder beträgt die a) Die erste Prämie ist sofort fällig, nachdem Sie den Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Versicherungsschein und die Prämienrechnung Familienversicherungssumme. bekommen haben. [Seite 2] 2 5. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz Implantaten benötigen wir entsprechende aussagekräftige eingeschränkt oder ausgeschlossen? ärztliche Bescheinigungen mit Diagnosen (keine 1. Arglist und Vorsatz Eigendiagnosen) und im Fall der Reisestornierung einen Wir leisten nicht, wenn Sie oder eine der versicherten Nachweis über die Einreichung der Krankmeldung bei der Personen uns arglistig über Umstände zu täuschen Sozialversicherung. versuchen, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung Die von uns übersandte Schadenanzeige müssen Sie oder von Bedeutung sind. Wir sind auch von der Verpflichtung zur die versicherte Person wahrheitsgemäß ausgefüllt Leistung frei, wenn Sie oder eine der versicherten Personen unverzüglich zurücksenden. den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist die Von uns darüber hinaus geforderte Belege und sachdienliche Täuschung oder der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Auskünfte und Nachweise müssen in gleicher Weise erbracht Strafurteil festgestellt, gelten diese als bewiesen. Kein werden. Versicherungsschutz besteht bei Selbstmord oder bei einem Sofern wir es als notwendig erachten, können wir jegliche Selbstmordversuch des Versicherten. Nachweise durch Gutachten unabhängiger Dritter überprüfen 2. Grobe Fahrlässigkeit lassen. Führen Sie oder die versicherte Person den Versicherungsfall 4. Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen grob fahrlässig herbei, sind wir von der Verpflichtung zur Dritte Leistung frei. Diese Einschränkung gilt nicht für grob Steht Ihnen oder der versicherten Person ein Ersatzanspruch fahrlässig herbeigeführte Versicherungsfälle in der Unfall- und gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, Haftpflichtversicherung. Für diese besteht auch in diesen soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht Fällen Versicherungsschutz. zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Den 3. Alkohol, Drogen, Medikamente Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die der dienendes Recht müssen Sie unter Beachtung der geltenden Versicherte infolge einer Beeinträchtigung durch Alkohol, Form- und Fristvorschriften wahren und Sie müssen bei Suchtgifte oder Medikamente bzw. bei Absetzung einer dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitwirken. Richtet verordneten Therapie erleidet. sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei 4. Wettkämpfe Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die bei der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, motorsportlichen Wettbewerben (Wertungsfahrten und diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Rallyes) und dem dazugehörigen Training auftreten. 5. Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegenheiten 5. Ereignisse vor Vertragsschluss Verletzen Sie oder die versicherte Person eine der Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die zum vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich oder grob Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. Reiseantritts fahrlässig, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung befreit. bereits eingetreten waren oder von denen bei Reiseantritt Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht vorsätzlich oder feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz stattfinden mussten. Dies gilt auch für vorvertragliche Leiden. bestehen. 6. Krieg, innere Unruhen und sonstige Ereignisse Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie uns Soweit im Besonderen Teil nicht anders geregelt, wird nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für die Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden durch Feststellung noch für den Umfang der Leistung ursächlich war. Epidemien, Pandemien, Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Ereignisse, innere Unruhen, Streik, ionisierende Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Hinweis: Bitte beachten Sie darüber hinaus die jeweiligen Fassung, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder besonderen Obliegenheiten zu den einzelnen Versicherungen im sonstige Eingriffe von hoher Hand. Weiterhin besteht kein Besonderen Teil dieser Versicherungsbedingungen. Versicherungsschutz für Ereignisse, die durch Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung 7. Was ist bei der Entschädigungszahlung zu beachten? oder Kundgebung entstehen, sofern Sie oder versicherte 1. Fälligkeit unserer Zahlung Personen aktiv daran teilnehmen. Wir leisten nicht für Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis Ereignisse auf Reisen, die trotz Reisewarnung des vorliegt und wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese angetreten werden oder nicht unverzüglich abgebrochen spätestens innerhalb von 2 Wochen. werden. Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich 7. Naturkatastrophen jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Soweit im Besonderen Teil nicht ausdrücklich mitversichert, Monats nach Eingang der Schadenanzeige bei uns leisten wir nicht für Ereignisse, die mittelbar oder unmittelbar feststellen, können Sie einen angemessenen Vorschuss auf auf Naturkatastrophen, seismische Phänomene oder die Entschädigung verlangen. Witterungseinflüsse zurückzuführen sind. Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall 8. Entgangene Urlaubsfreuden behördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Verfahren Entgangene Urlaubsfreuden werden nicht ersetzt. gegen Sie oder eine der versicherten Personen eingeleitet worden, so können wir bis zum rechtskräftigen Abschluss Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen zu dieser Verfahren die Regulierung des Schadens aufschieben. den einzelnen Versicherungen im Besonderen Teil dieser 2. Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen Versicherungsbedingungen. Kann im Versicherungsfall, es sei denn, es handelt sich um eine Leistung aus der Reise-Unfallversicherung, eine 6. Was ist im Schadenfall zu beachten? (Obliegenheiten) Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem unsere Leistung nicht erbringen. Beachten Sie bitte deshalb die Vertrag vor. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, nachfolgenden Punkte, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu treten wir in Vorleistung. gefährden. 3. Umrechnung von Kosten in ausländischer Währung 1. Verpflichtung zur Schadenminderung Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen, in alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. die zu diesem Zeitpunkt in Österreich gültige Währung Sofern Sie unsicher sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt für gehandelte auf. Währungen der amtliche Devisenkurs nach jeweils neuestem 2. Verpflichtung zur Schadenmeldung Stand, es sei denn, dass die versicherte Person die zur Melden Sie oder die versicherte Person uns den Schaden Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen ehestmöglich, spätestens nach Abschluss der Reise. nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat. 3. Verpflichtung zur Schadenauskunft Im Krankheitsfall, bei schwerem Unfall, bei Schwangerschaft, bei Impfunverträglichkeit oder bei Bruch bzw. Lockerung von [Seite 3] 3 8. Welches Recht findet Anwendung und wann verjähren die ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere Ansprüche aus dem Vertrag? Für wen gelten die Entscheidung Ihnen oder der versicherten Person in Textform Bestimmungen? zugeht. Es gilt österreichisches Recht, soweit internationales Recht nicht entgegensteht. Alle Bestimmungen des Versicherungsvertrages gelten Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre sinngemäß auch für die versicherten Personen. personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen 9. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Rechte finden Sie unter: www.hmrv.de/datenschutz/information Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an oder fordern Sie diese gern bei uns an. unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren nach 3 genannte Adresse in Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in Datenträger etc.) gerichtet werden. Die Vertragssprache ist welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von Deutsch. Ihnen oder der versicherten Person bei uns angemeldet worden, Besonderer Teil für die einzelnen Versicherungen (abhängig von dem gewählten Versicherungsumfang) Storno- und Abbruchschutz sofern dieses bereits zum Zeitpunkt der Buchung der Enthält die Regelungen für folgenden Versicherungsschutz: Reise/des Mietobjektes vertraglich vereinbart, geschuldet, in A: Stornoschutz Rechnung gestellt und durch eine um das Vermittlungsentgelt B: Reiseabbruchschutz C: Extra- Rückreiseschutz erhöhte Versicherungssumme mitversichert wurde. D: Verspätungsschutz 2. Leistungen für zusätzliche Hinreisekosten E: Umsteigeschutz Bei verspätetem Antritt der Reise ersetzen wir die Reise- Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und 1. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Qualität. Die Mehrkosten erstatten wir bis maximal zur Höhe Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des der Stornokosten, die bei einer Stornierung der Reise Versicherungsschutzes versicherte Personen oder angefallen wären. Risikopersonen von einem der in den Abschnitten 3. A-E, jeweils 3. Kosten der Umbuchung unter Ziffer II. beschriebenen Ereignisse betroffen sind. Soweit Wird eine Reise umgebucht, ersetzen wir die entstehenden tariflich nicht anders vereinbart, gelten als Risikopersonen: Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei einer  Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht Stornierung der Reise angefallen wären. Buchen Sie die haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Reise ohne Vorliegen eines versicherten Ereignisses bis 42 Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise Tage vor Reiseantritt um, erstatten wir Ihnen die Kosten der buchen. Umbuchung bis zu einem Betrag von 30,– EUR pro Person  Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Objekt. bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner 4. Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Sie haben zusammen mit einer Risikoperson, die die Reise Pflegekinder, Schwiegerkinder, die Eltern, Adoptiveltern, aus einem versicherten Grund stornieren muss, ein Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Doppelzimmer gebucht. Wir ersetzen Ihnen in diesem Fall bis Tanten, Onkel, Neffen und Nichten. zur Höhe der Stornokosten einer Komplettstornierung den  diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder Einzelzimmerzuschlag und weitere Umbuchungsgebühren pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person oder die anteiligen Kosten der ausgefallenen Person für das betreuen. Doppelzimmer. Bei Abschluss des Tarifs Premium leisten wir  eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben für den kompletten Einzelzimmerzuschlag. werden muss. 5. Leistung bei Preisdifferenz (Bestpreis-Garantie) Einschränkung bei psychischen Reaktionen Bei Abschluss des Tarifes Premium erhalten Sie nach Ihrer Soweit nicht nachstehend ausdrücklich Versicherungsschutz Reiserückkehr die Preisdifferenz zwischen Ihrem Reisepreis besteht, leisten wir nicht für Krankheiten, die den Umständen und dem Konkurrenzangebot, maximal 20 % des versicherten nach als eine psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug- Reisepreises, wenn binnen 7 Tagen nach Reisebuchung von oder Busunglücke oder die Befürchtung von inneren Unruhen, einem anderen Anbieter aus Österreich (Vermittler/ Kriegsereignissen, Elementarereignissen, Krankheiten oder Leistungsträger) ein verbindliches preisgünstigeres Angebot Seuchen aufgetreten sind. für die bereits gebuchte und versicherte Pauschalreise vorliegt. Personenzahl, Reiseziel, Reisetermin, Reiseart, 2. Was muss bei der Reisestornierung beachtet werden? Unterkunft und Verpflegungsart müssen beim (Obliegenheiten) Konkurrenzangebot identisch sein. Unrechtmäßig gewährte — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. — Rabatte dürfen in dem Konkurrenzangebot nicht enthalten 1. Unverzügliche Meldung sein. Für Reisen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn Um die Kosten möglichst gering zu halten, müssen Sie oder gebucht werden, besteht kein Versicherungsschutz. die versicherte Person im Versicherungsfall eine unverzügliche Meldung und Stornierung bei der II. Wann liegt ein versichertes Ereignis im Stornoschutz vor? Buchungsstelle vornehmen. Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der 2. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten nachstehend aufgeführten Ereignisse der Antritt der gebuchten Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten Reise bzw. die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nicht ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5. möglich oder zumutbar ist. 1. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder 3. Welche Leistungen und Ereignisse haben Sie versichert? Risikopersonen Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise stornieren, A: Stornoschutz umbuchen oder verspätet antreten müssen aufgrund a) einer unerwarteten schweren Erkrankung. I. Welche Leistungen umfasst Ihr Stornoschutz? Als eine unerwartete Erkrankung gilt: Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die - Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach nachfolgenden Leistungen. Soweit nachstehend keine anderen Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung. Beträge genannt sind, wird bis zur Höhe der abgeschlossenen - Das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den Versicherungssumme entschädigt. letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss oder bei 1. Leistungen für Stornokosten bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten Reise für diese Erkrankung keine Behandlung bei Nichtantritt der Reise. Hierzu zählt auch das durchgeführt worden ist. Vermittlungsentgelt bis zu einem Betrag von 100,– EUR, [Seite 4] 4 Nicht als eine unerwartete Erkrankung gilt die unerwartete zwischen Versicherungsabschluss und dem Reisebeginn Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung an. Diese Regelung besteht auch, wenn bei einer Erkrankungen sind schwer, wenn: Schülerfahrt oder Klassenreise die Eltern eines - der behandelnde Arzt wegen dieser Erkrankung die versicherten Schülers von Kurzarbeit betroffen sind. Reiseuntauglichkeit feststellt oder i) der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an - die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung einer Schule, Universität/Fachhochschule oder an einem so stark ist, dass der Versicherte aufgrund von College, um eine zeitliche Verlängerung des Symptomen und Beschwerden der Erkrankung für die Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ geplante Reise nicht reisefähig ist oder Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass - wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer die versicherte Reise vor dem Termin der nicht Risikoperson, die Anwesenheit der versicherten Person bestandenen Prüfung gebucht wurde. vor Ort geboten ist j) der Nichtversetzung bei Schul- oder Klassenreisen oder b) von Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft aufgrund des Nichtbestehens der Matura bei gebuchter oder Komplikationen während der Schwangerschaft. Maturareise oder einer gleichartigen Abschlussprüfung c) eines Bruchs von Prothesen oder einer Lockerung von nach mindestens 3-jähriger Ausbildung. implantierten Gelenken. k) von Impfunverträglichkeit. d) (sofern der Tarif Premium abgeschlossen ist) einer l) einer unerwarteten Sportunfähigkeit aufgrund einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung oder eines Unfalles, wenn dadurch die Erkrankung, wenn aufgrund dieser Erkrankung in den Teilnahme an einer gebuchten Sportveranstaltung, die vergangenen 6 Monaten vor Vertragsabschluss oder bei der Hauptgrund der Reise war, nicht möglich ist. bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der m) eines Verkehrsunfalles, den Sie mit dem Privatfahrzeug Reise keine stationäre Behandlung erfolgte. Ein auf dem direkten Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise versichertes Ereignis liegt aber vor, wenn trotz der (Flughafen, Bahnhof, Hafen) erleiden. stationären Behandlung einer versicherten Person (nicht Die nachfolgenden Ereignisse gelten nur bei Abschluss aber der stationären Behandlung einer Risikoperson), des Tarifs Premium als versichert. eine Reisefähigkeitsbescheinigung eines Arztes vor Versicherungsschutz besteht bei Abschluss des Tarifs Vertragsabschluss oder bei bestehendem Premium auch, wenn Sie Ihre Reise stornieren, umbuchen Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise vorgelegt oder verspätet antreten müssen aufgrund werden kann. n) einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren 2. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen unfallbedingten Körperverletzung oder des Todes einer Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise stornieren, Betreuungsperson von minderjährigen oder umbuchen oder verspätet antreten müssen aufgrund pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch a) eines erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum infolge Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist. von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl oder o) der stationären Behandlung oder des Todes einer Elementarereignissen, wobei Ihre Anwesenheit am nahestehenden Person. Wohnort unerlässlich ist. Versicherungsschutz besteht p) eines bedeutenden finanziellen Schadens (über 5.000,– auch, wenn dadurch das versicherte Kind eine EUR) verursacht durch Vermögensdelikte (Diebstahl, Schülerfahrt oder Klassenreise nicht antreten kann. Sachbeschädigung usw.), oder eines Unfalles innerhalb b) von Einreichung der Scheidungsklage Scheidungsklage eines Monates vor Reisebeginn. oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (bei q) von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit am einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner. eine Reisewarnung für das jeweilige Gebiet Versicherungsschutz besteht auch, wenn dadurch das ausgesprochen wurde. versicherte Kind eine Schülerfahrt oder Klassenreise nicht r) der Einberufung zur Katastrophenhilfe als Mitglied der antreten kann. Feuerwehr. c) einer unerwarteten gerichtlichen Ladung, vorausgesetzt, s) von Diebstahl von Dokumenten, die für die Ausreise das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reisebuchung erforderlich sind. Voraussetzung für den nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung. Versicherungsschutz ist, dass uns nachgewiesen wird, d) einer unerwarteten Einberufung zum Grundwehrdienst, zu dass die Dokumente in der bis zur Abreise verbleibenden einer Milizübung des Bundesheeres oder zum Zivildienst, Zeit nicht wiederhergestellt werden können. wobei der Termin nicht verschoben werden kann und die t) einer unerwarteten schweren Erkrankung, schwerer Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen unfallbedingter Körperverletzung oder des Todes eines werden. Nicht versichert ist die Versetzung oder stellvertretenden Mitarbeiters oder Kollegen, wenn Entsendung von Zeit- oder Berufssoldaten. dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist. e) eines unverschuldeten Verlustes des Arbeitsplatzes u) einer Selbstkündigung eines stellvertretenden infolge Kündigung der versicherten Person durch den Mitarbeiters oder Kollegen, wenn dadurch Ihre Arbeitgeber. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Anwesenheit dringend erforderlich ist. Ihre Eltern unverschuldet, infolge einer Kündigung durch v) der Auflösung Ihrer Lebensgemeinschaft bei den Arbeitgeber, ihren Arbeitsplatz verlieren und Sie gemeinsamem Wohnsitz seit 6 Monaten (Nachweis der deshalb eine Klassenfahrt nicht antreten können. Nicht Meldung erforderlich). Sofern kein gemeinsamer versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz Wohnsitz vorhanden ist, ist eine eidesstattliche Erklärung bei Selbständigen. erforderlich. f) der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der w) der Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist, dass Sie oder Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos fällt. gemeldet waren. Nicht versichert sind die Aufnahme von x) eines externes Ereignis, das von Ihnen nicht beeinflusst Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder wurde, bei dem Ihr Transportmittel, mit dem Sie Ihr Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Hauptreiseziel erreichen wollten, innerhalb einer Woche Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während vor Reisebeginn abhandengekommen ist oder so stark oder nach der Schul- oder Studienzeit. beschädigt wurde, dass es nicht genutzt werden kann. g) von Arbeitsplatzwechsel, wobei die versicherte Reisezeit y) der erforderlichen Leistung von Nachbarschaftshilfe bei in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor der Schneedruck, Orkan, Bergsturz. Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde. z) einer unerwarteten schweren Erkrankung, eines h) konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer voraussichtlichen schweren Unfalles oder einer Impfunverträglichkeit eines Einkommensreduzierung in Höhe von mindestens eines Hundes, einer Katze oder eines Pferdes, sofern sich das regelmäßigen monatlichen Nettoarbeitsentgelts, Tier vor Versicherungsbeginn bereits im Besitz der vorausgesetzt, der Arbeitgeber meldet die Kurzarbeit versicherten Person befunden hat. Nicht versichert ist [Seite 5] 5 jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau auch, wenn dadurch das versicherte Kind eine eines für das Reiseland vorgeschriebenen Schülerfahrt oder Klassenreise nicht antreten kann. Antikörperwertes. Die nachfolgenden Ereignisse gelten nur bei Abschluss aa) der unerwarteten Kündigung des des Tarifs Premium als versichert. Wohnungsmietverhältnisses durch den Vermieter. Versicherungsschutz besteht bei Abschluss des Tarifs Voraussetzung ist, dass die Wirksamkeit der Kündigung Premium auch in die Reisezeit fällt. b) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren unfallbedingten Körperverletzung oder des B: Reiseabbruchschutz Todes einer Betreuungsperson von minderjährigen oder pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch I. Welche Leistungen umfasst Ihr Reiseabbruchschutz? Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist. Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die c) aufgrund der stationären Behandlung oder des Todes nachfolgenden Leistungen. Soweit nachstehend keine anderen einer nahestehenden Person. Beträge genannt sind, wird bis zur Höhe der abgeschlossenen d) aufgrund eines bedeutenden finanziellen Schadens (über Versicherungssumme entschädigt 5.000,– EUR), verursacht durch Vermögensdelikte 1. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen (Diebstahl, Sachbeschädigung usw.), oder eines Unfalles a) Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der innerhalb eines Monates vor Reisebeginn. versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 e) aufgrund von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit Reisetagen, erstatten wir den versicherten Reisepreis. am Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom An- und Abreisetag werden jeweils als volle Reisetage Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres mitgerechnet. eine Reisewarnung für das jeweilige Gebiet b) Bei Abbruch oder bei Unterbrechung der Reise ersetzen ausgesprochen wurde. wir die nicht mehr in Anspruch genommenen f) aufgrund der Einberufung zur Katastrophenhilfe als Reiseleistungen. Mitglied der Feuerwehr. Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen g) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung, nicht objektiv nachweisen (z. B. bei Pauschalreisen), schwerer unfallbedingter Körperverletzung oder des erstatten wir die nicht genutzten Reisetage. Die Todes eines stellvertretenden Mitarbeiters oder Kollegen, Entschädigung wird wie folgt berechnet: wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist. Nicht in Anspruch C: Extra Rückreiseschutz genommene Reisetage x Reisepreis = Entschädigung Ursprüngliche Reisedauer I. Welche Leistungen umfasst Ihr Extra-Rückreiseschutz? Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die Zur Berechnung der ursprünglichen Reisedauer werden nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der abgeschlossenen der An- und Abreisetag jeweils als volle Reisetage Versicherungssumme. mitgerechnet. 1. Leistungen für Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung 2. Tod aller versicherten Personen Haben Sie eine Rundreise oder Kreuzfahrt gebucht, ersetzen Den vollen oder anteiligen Reisepreis erstatten wir nicht, wir die notwendigen Beförderungskosten, die entstehen, wenn alle versicherten Personen während der Reise damit Sie von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen versterben. werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen können, maximal jedoch bis zum Wert der noch nicht genutzten II. Wann liegt ein versichertes Ereignis im Reiseabbruch- weiteren Reiseleistung. Ausgeschlossen sind jedoch schutz vor? sämtliche Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der wegen von der versicherten Person verursachtem, nachstehend aufgeführten Ereignisse die planmäßige unplanmäßigem Abweichen von der geplanten Reiseroute Beendigung Ihrer Reise bzw. der Veranstaltung nicht möglich (z. B. Notlandung). oder zumutbar ist. 2. Leistungen für zusätzliche Unterbringungskosten 1. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Wir erstatten nach Art und Klasse der gebuchten Risikopersonen Reiseleistungen die Mehrkosten bei einer zwingend Versicherungsschutz besteht notwendigen Aufenthaltsverlängerung für Unterkunft und a) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung. Verpflegung. (Begriffsdefinition siehe Abschnitt A: Stornoschutz , 3. Leistungen für zusätzliche Rückreisekosten Ziffer II 1 a) Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen b) aufgrund von Tod, schwerer Unfallverletzung, zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch Schwangerschaft oder Komplikationen während der Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch Schwangerschaft. unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B. c) aufgrund eines Bruchs von Prothesen oder einer Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch Lockerung von implantierten Gelenken. Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität d) (sofern der Tarif Premium abgeschlossen ist) der gebuchten Reise Bezug genommen. Wenn abweichend aufgrund einer unerwarteten Verschlechterung einer von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug bestehenden Erkrankung, wenn aufgrund dieser erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten vor der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind Vertragsabschluss oder bei bestehendem jedoch sämtliche Ersatzansprüche von Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise keine Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten stationäre Behandlung erfolgte. Ein versichertes Ereignis Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der liegt aber vor, wenn trotz der stationären Behandlung geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung). einer versicherten Person (nicht aber der stationären Behandlung einer Risikoperson) eine II. Wann liegt ein versichertes Ereignis im Extra-Rückreise- Reisefähigkeitsbescheinigung eines Arztes vor schutz vor? Vertragsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise vorgelegt nachstehend aufgeführten Ereignisse die planmäßige Fortführung werden kann. oder die Beendigung der gebuchten Reise bzw. der 2. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen Veranstaltung nicht möglich oder zumutbar ist. Versicherungsschutz besteht 1. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder a) aufgrund eines erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum Risikopersonen infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise nicht oder Elementarereignissen, wobei Ihre Anwesenheit am planmäßig fortführen oder beenden können aufgrund Wohnort unerlässlich ist. Versicherungsschutz besteht [Seite 6] 6 a) einer unerwarteten schweren Erkrankung. Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch (Begriffsdefinition siehe Abschnitt A: Stornoschutz , unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B. Ziffer II 1 a) Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch b) von Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft. Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität c) eines Bruchs von Prothesen oder einer Lockerung von der gebuchten Reise Bezug genommen. Wenn abweichend implantierten Gelenken. von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug d) (sofern der Tarif Premium abgeschlossen ist) einer erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind Erkrankung, wenn aufgrund dieser Erkrankung in den jedoch sämtliche Ersatzansprüche von vergangenen 6 Monaten vor Vertragsabschluss oder bei Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der Reise keine stationäre Behandlung erfolgte. Ein geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung). versichertes Ereignis liegt aber vor, wenn trotz der stationären Behandlung einer versicherten Person (nicht II. Wann liegt ein Versicherungsfall im Verspätungsschutz aber der stationären Behandlung einer Risikoperson) eine vor? Reisefähigkeitsbescheinigung eines Arztes vor Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der Vertragsabschluss oder bei bestehendem nachstehend aufgeführten Ereignisse der Antritt, die planmäßige Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise vorgelegt Fortführung oder die Beendigung der gebuchten Reise bzw. der werden kann. Veranstaltung nicht möglich oder zumutbar ist. 2. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Versicherungsschutz besteht, wenn 1. infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihr a) Sie Ihre Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden Anschlussverkehrsmittel versäumen. Voraussetzung ist, dass können aufgrund eines erheblichen Schadens an Ihrem das Anschlussverkehrsmittel ebenfalls mitversichert ist und Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, die Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels mindestens 2 Einbruchdiebstahl oder Elementarereignissen, wobei Ihre Stunden beträgt. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die Anwesenheit am Wohnort unerlässlich ist. öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- b) Sie aufgrund einer Naturkatastrophe/eines oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel Elementarereignisses (Lawine, Erdrutsch, oder als Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die Überschwemmung, Erdbeben, Wirbelsturm) an Ihrem im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Urlaubsort Ihre Rückreise verspätet antreten müssen. Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe. Die nachfolgenden Ereignisse gelten nur bei Abschluss 2. Ihre Reise umbuchen oder verspätet antreten müssen, weil des Tarifs Premium als versichert. Sie mit dem Privatfahrzeug auf dem direkten Weg zum Versicherungsschutz besteht bei Abschluss des Tarifs Ausgangspunkt Ihrer Reise (Flughafen, Bahnhof, Hafen) Premium auch, wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig einen Verkehrsunfall erleiden. fortführen oder beenden können c) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung, III Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn Sie eine schweren unfallbedingten Körperverletzung oder des Schiffsreise buchen? Todes einer Betreuungsperson von minderjährigen oder Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen Verspätung eines pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch öffentlichen Verkehrsmittels (Definition siehe Ziffer II.1) um mehr Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist. als 2 Stunden, erstatten wir Ihnen die nachweislich entstandenen d) aufgrund der stationären Behandlung oder des Todes Mehrkosten der Nachreise entsprechend der ursprünglich einer nahestehenden Person. gebuchten Art und Qualität. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe e) aufgrund eines bedeutenden finanziellen Schadens (über der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher 5.000,– EUR) verursacht durch Vermögensdelikte Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu (Diebstahl, Sachbeschädigung usw. ), oder eines Unfalles 1.500,– EUR je Person. innerhalb eines Monates vor Reisebeginn. f) aufgrund von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit E: Umsteigeschutz am Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres I. Welche Leistungen umfasst Ihr Umsteigeschutz? eine Reisewarnung für das jeweilige Gebiet Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die ausgesprochen wurde. nachfolgenden Leistungen für Umsteigekosten. Der g) aufgrund der Einberufung zur Katastrophenhilfe als Versicherungsschutz gilt innerhalb des geografischen Europas. Mitglied der Feuerwehr. 1. Leistungen für zusätzliche Rückreisekosten h) aufgrund von Diebstahl von Dokumenten, die für die Können Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden, erstatten Ausreise erforderlich sind. Voraussetzung für den wir Ihnen bei Abschluss des Tarifs Premium die nachweislich Versicherungsschutz ist, dass uns nachgewiesen wird, entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch dass die Dokumente in der bis zur Abreise verbleibenden Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch Zeit nicht wiederhergestellt werden können. unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch D: Verspätungsschutz Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität der gebuchten Reise Bezug genommen. Wenn abweichend I. Welche Leistungen umfasst Ihr Verspätungsschutz? von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der abgeschlossenen der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind Versicherungssumme. jedoch sämtliche Ersatzansprüche von 1. Leistungen für zusätzliche Hinreisekosten Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten Wir erstatten Ihnen die Reise-Mehrkosten entsprechend der Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Die Mehrkosten geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung). erstatten wir bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die bei 2. Leistungen für Umsteigekosten einer Stornierung der Reise angefallen wären. Im Falle der Verspätung des Zubringerfluges erstatten wir 2. Leistungen für zusätzliche Unterbringungskosten Ihnen die Kosten der Neubuchung des Anschlussfluges, Wir erstatten Ihnen nach Art und Klasse der gebuchten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität der Reiseleistungen die Mehrkosten bei einer zwingend versicherten Reise, bei Abschluss des Tarifs Sorglos bis zu notwendigen Aufenthaltsverlängerung für Unterkunft und 250,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium bis zu Verpflegung. 500,– EUR. Kann der nächstmögliche Anschlussflug erst am 3. Zusätzliche Rückreisekosten darauffolgenden Tag erreicht werden, übernehmen wir die Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen Kosten einer Hotelübernachtung (ohne Verpflegung), zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität, in [Seite 7] 7 einem nahe liegenden Hotel bei Abschluss des Tarifs Sorglos 2. Welche Sachen versichert Ihre Reisegepäck- bis zu 50,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium bis zu Versicherung? 75,– EUR. 1. Versichert sind Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf Ihre Reise mitnehmen, sowie Geschenke und II. Wann liegt ein Versicherungsfall im Umsteigeschutz vor? Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Versicherungsschutz besteht, wenn bei Flugbuchungen mit Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken Umsteigen der ursprünglich gebuchte Anschlussflug aufgrund mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind einer Verspätung des Zubringerfluges von Ihnen nicht erreicht nicht versichert. werden kann. Voraussetzung ist, dass die Flüge mit einer 2. Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind staatlich zugelassenen und registrierten Fluggesellschaft nur versichert, solange sie sich nicht im stattfinden, nach einem allgemein zugänglichen, zeitlich bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. festgelegten und an Anzeigetafeln im Flughafen veröffentlichten 3. Versichert sind auch Wertsachen. Als Wertsachen zählen Plan durchgeführt werden und dass die Verspätung des Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden am Anschlussflughafen Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische in Europa von einem Startflughafen in Europa erfolgt. Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall Selbstbehaltsübernahme-Versicherung sind jedoch in den Punkten c) bis e) nur versichert, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Selbstbehaltsübernahme- untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Versicherung? Wegnahme des Behältnisses selbst bietet. Wertsachen sind Die Versicherung ist eine Zusatzversicherung, die nur als nur versichert, solange sie Ergänzung zu einer bestehenden Reiseversicherung, a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder nachfolgend Erstversicherung genannt, Versicherungsschutz b) in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt gewährt. mitgeführt werden oder Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (siehe Ziffer 2; c) sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum Einschränkungen siehe Ziffer 3) übernehmen wir den von der eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden Erstversicherung belasteten Selbstbehalt bis 20 % der Reise- oder Stornokosten. d) der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? e) sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen bei Nichtantritt einer gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest gebuchten Reise von der Erstversicherung bei der umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Entschädigungszahlung ein Selbstbehalt angerechnet wird. Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden. 3. Welche Einschränkung des Versicherungsschutzes ist zu beachten? 3. Welche Leistungen umfasst Ihre Reisegepäck- Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die Erstversicherung Versicherung? eine Versicherungsleistung abgelehnt hat. Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 1; Einschränkungen siehe Ziffer 5) erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der 4. Was muss bei der Selbstbehaltsübernahme-Versicherung vereinbarten Versicherungssumme. Ersetzt werden für: beachtet werden? (Obliegenheiten) 1. zerstörte oder abhandengekommene Sachen der Zeitwert. — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6 — Als Zeitwert gilt der Anschaffungspreis abzüglich eines dem 1. Abrechnung mit dem Erstversicherer Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Sie sind verpflichtet, den Schadenfall zunächst mit dem Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages. Bei Vorlage des Erstversicherer abzurechnen und uns die vollständigen Anschaffungsbelegs verzichten wir auf einen Zeitwertabzug, Abrechnungen des Erstversicherers einzureichen. sofern die Gegenstände zum Zeitpunkt des 2. Verpflichtung zur Schadenauskunft Versicherungsfalles weniger als 6 Monate alt waren. Für Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache ältere Gegenstände nehmen wir für das erste Jahr einen und Höhe unserer Leistungsverpflichtung gestatten und jede Wertabzug von 20 % des Anschaffungspreises vor und für hierzu dienliche Auskunft erteilen. jedes weitere begonnene Jahr einen Abzug von 10 %. Für 3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten fehlende Anschaffungsbelege nehmen wir einen zusätzlichen Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten Wertabzug von 10 % des Anschaffungspreises vor. ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5. 2. beschädigte und reparaturfähige Sachen die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine bleibende Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert. Reisegepäck-Versicherung 3. Filme, Bild-, Ton- und Datenträger der Materialwert. 4. die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, 1. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Reisegepäck von Ausweispapieren die amtlichen Gebühren. einem versicherten Ereignis betroffen wird. Wir leisten bis zur Höhe der Versicherungssumme und Entschädigungsgrenze. 4. Welche Entschädigungsgrenzen sind zu beachten? Mehrere zusammentreffende versicherte Ereignisse gelten als ein 1. Versicherungssummen im Tarif Sorglos Versicherungsfall und führen nicht zu einer Erhöhung der Soweit nicht anders vereinbart, ist die Entschädigungsleistung Entschädigungsleistung. Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn beim Tarif Sorglos für Einzelpersonen auf 2.000,– EUR und 1. aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt, zerstört oder für Familien auf 4.000,– EUR begrenzt. Bis zu diesen beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Maximalbeträgen erstatten wir, soweit keine andere Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes oder Vereinbarung getroffen wurde, je Versicherungsfall bei einer Gepäckaufbewahrung befindet. a) Pelzen, Schmucksachen, Gegenständen aus Edelmetall, 2. aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am Foto- und Filmapparaten für Einzelpersonen bis zu selben Tag wie Sie erreicht (Lieferfristüberschreitung). 1.000,– EUR und für Familien bis zu 2.000,– EUR. 3. während der übrigen Reisezeit Reisegepäck b) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten für Einzelpersonen und abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird durch Familien bis zu 250,– EUR. a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, c) Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrrädern, jeweils mit Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und Zubehör, für Einzelpersonen und Familien bis zu 500,– vorsätzliche Sachbeschädigung. EUR. b) einen Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfall). d) Wellenbrettern, Segelsurfgeräten, Kyte-Surf-Equipment c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschwemmungen, sowie Gleitschirme, jeweils mit Zubehör, für Sturm, Erdrutsche, Erdbeben oder Lawinen. Einzelpersonen und Familien bis zu 500,– EUR. [Seite 8] 8 e) Musikinstrumenten mit Zubehör (sofern zu privaten 4. Schäden durch Verschleiß Zwecken mitgeführt) für Einzelpersonen und Familien bis Schäden, die durch die natürliche oder mangelhafte zu 250,– EUR. Beschaffenheit der versicherten Sachen verursacht werden f) EDV-Geräten sowie tragbare Kommunikations- und (z. B. Abnutzung oder Verschleiß), sind nicht versichert. Unterhaltungsgeräten mit Zubehör für Einzelpersonen 5. Nicht versicherte Sachen und Familien bis zu 250,– EUR. Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, g) Ersatzkäufen bei Lieferfristüberschreitungen für Wertpapiere, Briefmarken- oder Münzsammlungen Einzelpersonen und Familien bis zu 250,– EUR. Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, 2. Versicherungssummen im Tarif Premium Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Soweit nicht anders vereinbart, betragen die Edelmetalle, lose Edelsteine , Zahngold, Prothesen jeder Art, Versicherungssummen beim Tarif Premium für Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- Einzelpersonen 3.500,– EUR und für Familien 7.000,– EUR je und Wasserfahrzeuge sowie der Berufsausübung dienende Versicherungsfall. Sofern nicht anders vereinbart, erstatten Werkzeuge und Geräte bzw. Gegenstände inklusive Zubehör. wir je Versicherungsfall bei a) Pelzen, Schmucksachen, Gegenständen aus Edelmetall, 6. Was muss bei einem Reisegepäckschaden beachtet Foto- und Filmapparaten für Einzelpersonen bis zu werden? (Obliegenheiten) 1.500,– EUR und für Familien bis zu 3.000,– EUR. — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. — b) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten für Einzelpersonen und 1. Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen Dritte Familien bis zu 400,– EUR. Schäden an in Fremdgewahrsam gegebenem Gepäck sowie c) Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrrädern, jeweils mit Schäden durch nicht fristgerechte Auslieferung müssen Sie Zubehör, für Einzelpersonen und Familien bis zu 800,– unverzüglich der mit der Beförderung beauftragten Stelle EUR. anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Uns ist d) Wellenbrettern, Segelsurfgeräten, Kyte-Surf-Equipment hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äußerlich nicht sowie Gleitschirme, jeweils mit Zubehör, bei der erkennbaren Schäden müssen Sie das jeweilige Einzelpersonen und Familien bis zu 800,– EUR. Unternehmen nach der Entdeckung unverzüglich unter e) Musikinstrumenten mit Zubehör (sofern zu privaten Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens Zwecken mitgeführt) für Einzelpersonen und Familien bis innerhalb von 7 Tagen, auffordern, den Schaden zu zu 400,– EUR. besichtigen und zu bescheinigen. f) EDV-Geräten sowie tragbare Kommunikations- und 2. Polizeiliche Meldung Unterhaltungsgeräten mit Zubehör für Einzelpersonen Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und und Familien bis zu 400,– EUR. Brandschäden müssen Sie unverzüglich der zuständigen g) Ersatzkäufen bei Lieferfristüberschreitungen für Polizeidienststelle unter Einreichung eines vollständigen Einzelpersonen und Familien bis zu 400,– EUR. Verzeichnisses aller vom Schadenfall betroffenen Sachen anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Das der 5. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind Polizei einzureichende Verzeichnis der vom Schadenfall zu beachten? betroffenen Gegenstände muss als Einzelaufstellung gefertigt 1. Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen werden und auch Angaben über den jeweiligen Für Schäden am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Anschaffungszeitpunkt sowie den Anschaffungspreis der Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugen durch einzelnen Gegenstände enthalten. Das vollständige strafbare Handlungen Dritter leisten wir nur, soweit sich das Polizeiprotokoll muss uns eingereicht werden. Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen 3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten (bei Wassersportfahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5. mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet. Keine Entschädigung leisten wir hier für die unter Ziffer 2.3 Reise-Unfallversicherung aufgeführten Wertsachen. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise- versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Unfallversicherung? Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen siehe die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung Ziffer 3) werden die nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der offenstehenden Ortes (Parkplatz, Hafen etc.). nachstehend genannten Versicherungssummen ersetzt. Wir leisten nur, wenn der Schaden nachweislich tagsüber 1. Leistungen bei Invalidität zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Ihre körperliche Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft als 2 Stunden eingetreten ist. beeinträchtigt ist (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist 2. Einschränkungen beim Camping dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen erwartet werden kann. Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem oder privaten Unternehmern eingerichteten) Unfall eingetreten und innerhalb von 21 Monaten nach dem Campingplätzen. Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 5.1) uns schriftlich geltend gemacht worden sein. im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden a) Die Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn der Schaden Tarifs Sorglos 20.000,– EUR und bei Abschluss des nachweislich tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr Tarifs Premium 40.000,– EUR. Die Höhe der Leistung eingetreten und das Zelt geschlossen ist. richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Grad Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. der Invalidität. Als feste Invaliditätsgrade gelten (unter Diese Gegenstände ersetzen wir nur, sofern die Ausschluss des Nachweises einer höheren oder Voraussetzungen gemäß Ziffer 5.1 erfüllt oder die geringeren Invalidität) der Verlust oder die Gegenstände der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung Funktionsunfähigkeit übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden. 3. Schäden durch Verlieren Keinen Versicherungsschutz gewähren wir für Schäden durch Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen von Gegenständen. [Seite 9] 9 c) Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche eines Armes im Schultergelenk 70 % Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % unvermeidbar waren. eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % d) die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im einer Hand im Handgelenk 55 % Todesfall. eines Daumens 20 % e) Einsätze gemäß Ziffer 3.a, wenn Sie keinen eines Zeigefingers 10 % Versicherungsfall erlitten haben, ein solcher aber eines anderen Fingers 5% unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 % zu vermuten war. 4. Leistungen für Kosten kosmetischer Operationen eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bei Abschluss des Tarifs Sorglos besteht für die Kosten eines Beines bis unterhalb des Knies 50 % kosmetischer Operationen kein Versicherungsschutz. Die eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Versicherungssumme bei Abschluss des Tarifs Premium eines Fußes im Fußgelenk 40 % beträgt 5.000,– EUR. einer großen Zehe 5% a) Wird durch ein versichertes Unfallereignis die einer anderen Zehe 2% Körperoberfläche der versicherten Person derart eines Auges 50 % beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der des Gehörs auf einem Ohr 30 % Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild der des Geruchs 10 % versicherten Person hierdurch dauerhaft beeinträchtigt ist, des Geschmacks 5% und entschließt sich die versicherte Person, sich einer kosmetischen Operation zum Zwecke der Beseitigung Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieses Mangels zu unterziehen, so übernehmen wir dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der einmalig die mit der Operation und der klinischen entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen. Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten für b) Werden durch den Versicherungsfall Körperteile oder Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug und sonstige Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder ärztlich verordnete Heilmittel sowie die Kosten für die Funktionsunfähigkeit nicht wie vorstehend geregelt ist, so Unterbringung und Verpflegung in der Klinik bis zur Höhe ist für diese maßgebend, inwieweit die normale der vereinbarten Versicherungssumme. Nicht zur körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter Körperoberfläche zählen die bei geöffnetem Mund ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer sichtbaren Front- und Schneidezähne. Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. b) Die Operation und die klinische Behandlung der c) Sind durch den Versicherungsfall mehrere körperliche versicherten Person müssen bis zum Ablauf des 3. oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die Jahres nach dem Unfall durchgeführt und abgeschlossen vorstehenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet. sein. Hat die versicherte Person bei Eintritt des Unfalles Mehr als 100 % werden jedoch nicht angenommen. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfolgt ein Ersatz d) Wird durch den Versicherungsfall eine körperliche oder der Kosten auch dann, wenn die Operation und die geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd klinische Behandlung nicht innerhalb dieser Frist, aber vor beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe der Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten Vorinvalidität vorgenommen. Diese wird nach den Person durchgeführt werden. Invaliditätsgraden gemäß Ziffer 1.a bemessen. c) Ausgeschlossen vom Ersatz sind die Kosten für e) Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach Nahrungs- und Genussmittel, für Bade- und dem Versicherungsfall ein, so besteht kein Anspruch auf Erholungsreisen sowie für Krankenpflege, sofern der Invaliditätsleistung. Einsatz von beruflichem Pflegepersonal bei der f) Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache Krankenpflege nicht ärztlich angeordnet wird. innerhalb eines Jahres nach dem Versicherungsfall oder (gleichgültig aus welcher Ursache) später als 1 Jahr nach 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? dem Unfall und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung 1. Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis nach Ziffer 1.a entstanden, so leisten wir nach dem Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der zuletzt erhobenen durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine 2. Leistungen im Todesfall Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung erstreckt sich Die Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des Tarifs der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Sorglos 10.000,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder 20.000,– EUR. Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein Lebensjahres beträgt die Versicherungssumme auch bei plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, Abschluss des Tarifs Premium 10.000,– EUR. Führt ein eingetreten sein muss. Versicherungsfall innerhalb eines Jahres zum Tode der 2. Zerrungen und Bänderriss versicherten Person, so entsteht für die Erben ein Anspruch Als Versicherungsfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 4.3 weisen wir hin. Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder 3. Leistungen für Bergungskosten Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des Tarifs 3. Ertrinken oder Ersticken Sorglos 20.000,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium Als Unfall im Sinne von Ziffer 2.1 gilt auch der Ertrinkungs- 80.000,– EUR. Bestehen für die versicherte Person bei der bzw. Erstickungstod unter Wasser beim Tauchen. HanseMerkur Versicherungsgruppe mehrere Unfallversicherungen, können die nachstehenden Kosten nur 3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind aus einem dieser Verträge verlangt werden. Hat die zu beachten? versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag 1. Für welche Fälle wird nicht geleistet? fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Höhe der für Wir leisten nicht für Bergungskosten versicherten Summe die entstandenen a) Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Kosten für auch soweit diese auf Trunkenheit oder Drogenkonsum a) Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle rechtlich oder privatrechtlich organisierten oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz berechnet werden. besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch b) einen Transport des Verletzten in das nächste ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit dies verursacht sind. medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. [Seite 10] 10 b) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, mitgewirkt, so entfällt jeglicher Leistungsanspruch, wenn dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. dieser Anteil mehr als 50 % beträgt. c) Unfälle, die mittelbar oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse oder in Verbindung mit 4. Was muss bei einem Reise-Unfallschaden beachtet terroristischen Anschlägen verursacht sind. werden? (Obliegenheiten) Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6 — versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend 1. Unverzügliche Hinzuziehung eines Arztes von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt jedoch herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen. Die nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet versicherte Person hat den ärztlichen Anordnungen zum Zeitpunkt des Reiseantrittes bereits Krieg oder nachzukommen und auch im Übrigen die Unfallfolgen Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive möglichst zu mindern. Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle 2. Untersuchung durch von uns beauftragte Ärzte durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Die versicherte Person hat sich von den von uns beauftragten Waffen). Ärzten untersuchen zu lassen. Die notwendigen Kosten d) Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles (auch Luftsportgeräteführer), soweit sie nach tragen wir. österreichischem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, 3. Meldungen im Todesfall sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Hat der Unfall den Tod der versicherten Person zur Folge, so Luftfahrzeuges, die im ursächlichen Zusammenhang mit muss uns dies von den Erben oder den sonstigen dem Betrieb eines Luftfahrzeuges eintreten. Rechtsnachfolgern der versicherten Person innerhalb von 48 e) Unfälle der versicherten Person bei einer mit Hilfe eines Stunden gemeldet werden, auch wenn der Unfall selbst schon Luftfahrzeuges auszuübenden Tätigkeit. angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, eine f) Unfälle der versicherten Person bei der Benutzung von Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen Raumfahrzeugen. Versicherungsschutz besteht jedoch zu lassen. als Fluggast einer Fluggesellschaft. 4. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten g) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5. Motorfahrzeuges an Fahrveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es Reise-Krankenversicherung auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. h) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise- verursacht sind. Krankenversicherung? i) Unfälle, die der versicherten Person im Militärdienst Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen siehe zustoßen. Ziffer 3) erhalten Sie die nachfolgenden Leistungen. Erstattet j) Gesundheitsschädigungen durch Strahlen sowie werden, nach Abzug des Selbstbehaltes, die in der amtlichen Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Währung des Aufenthaltslandes entstandenen ortsüblichen Eingriffe am Körper der versicherten Person. Kosten, soweit nachstehend nicht ein anderer Betrag genannt Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn wird, in unbegrenzter Höhe. Es gilt folgende Heilmaßnahmen oder Eingriffe, auch Selbstbehaltsregelung: strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen Haben Sie den Tarif Sorglos abgeschlossen und besteht unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst werden. hinsichtlich der Leistungen eine Sozial- oder Privatversicherung, k) Gesundheitsschädigungen durch Infektionen. Diese sind machen Sie bitte zuerst dort Ihre Ansprüche geltend. Unterlassen auch dann ausgeschlossen, wenn sie durch Sie dies oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige erbracht, so reduziert sich unsere Ersatzleistung um 20 %. Bei geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Abschluss des Tarifs Premium wird kein Selbstbehalt verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort angerechnet. oder später in den Körper gelangten. 1. Informationsleistung Versicherungsschutz besteht jedoch für Tollwut und Bei Krankheit oder Unfall informieren wir auf Anfrage über Wundstarrkrampf sowie für Infektionen, bei denen die unseren Notruf-Service über die Möglichkeiten ärztlicher Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht Versorgung der versicherten Person. Soweit möglich, nach Satz 1 ausgeschlossen sind, in den Körper benennen wir einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt. gelangten. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen 2. Heilbehandlungskosten im Ausland oder Eingriffe verursacht sind, besteht Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen die Kosten einer Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen oder Heilbehandlung. Als Heilbehandlung im Sinne dieser Eingriffe, auch strahlendiagnostische und Bedingungen gelten medizinisch notwendige -therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag a) ärztliche ambulante Behandlungen einschließlich durch fallenden Unfall veranlasst waren. Beschwerden hervorgerufener, medizinisch notwendiger l) Bauch- oder Unterleibsbrüche. Versicherungsschutz Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch entstanden sind. notwendiger Schwangerschaftsabbrüche. m) Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus b) schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen inneren Organen und Gehirnblutungen. einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern diesen Vertrag fallendes Unfallereignis die überwiegende diese durch einen Zahnarzt durchgeführt oder verordnet Ursache ist. werden. n) krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, c) unaufschiebbare stationäre Behandlungen, sofern diese gleichgültig, wodurch diese verursacht sind. in einer Einrichtung erfolgen, welche im Aufenthaltsland o) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, unter ständiger durch den Schlund. ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische 2. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Krankengeschichten führt. Bei Abschluss des Tarifs Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder Sorglos sind die Kosten auf 300.000,– EUR je deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend Versicherungsfall begrenzt. Bei Abschluss des Tarifs dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn Premium fallen keine Entschädigungsgrenzen an. dieser Anteil mindestens 25 % beträgt. Haben Krankheiten d) ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel (als oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis Medikamente gelten nicht – auch wenn sie ärztlich hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen [Seite 11] 11 verordnet sind – Nähr- und Stärkungsmittel sowie Rückreisekosten versicherter Personen, wenn diese ihren kosmetische Präparate). gebuchten Aufenthalt aufgrund eines Rücktransportes e) ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige oder einer Überführung des Versicherten vorzeitig physikalische Behandlungen. beenden oder aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes f) ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, des Versicherten verlängern müssen. Inhalationen und Krankengymnastik. f) Wir erstatten die notwendigen nachgewiesenen Kosten g) ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles für die Reise einer von der versicherten Person erstmals notwendig werden und die der Behandlung der beauftragten Person zum Aufenthaltsort und zurück zum Unfallfolgen dienen. Wohnort der versicherten Person, wenn sie aufgrund h) Röntgendiagnostiken. eines Versicherungsfalles eine Betreuungsperson i) unaufschiebbare Operationen. benötigt, die ihre mitreisenden minderjährigen Kinder j) Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nach Hause bringt. nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in 7. Zusätzliche Rückreisekosten nach Krankenhausaufenthalt die Unterkunft. Kehren Sie infolge eines Krankenhausaufenthaltes von der 3. Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern Reise verspätet zurück, erstatten wir Ihnen die nachweislich a) Über unseren Notruf-Service geben wir im entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die Versicherungsfall gegenüber dem Krankenhaus auf hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, Wunsch eine Kostenübernahmegarantie ab. z. B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer Kopie des Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität Personalausweises oder des Reisepasses der der gebuchten Reise abgestellt. Wenn abweichend von der versicherten Person bei unserem Notruf-Service. gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug b) Sofern die Leistungspflicht dieser Reise- erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in Krankenversicherung, einer anderen privaten der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Brechen Sie Ihre Reise, auch ohne medizinische Krankenversicherung nicht vorliegt, erfolgt die Notwendigkeit, nach einem mindestens 3-tägigen Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– EUR in Form Krankenhausaufenthalt ab, organisieren wir Ihre Rückreise, einer Darlehensgewährung für die versicherte Person. und zwar je nach dem Ausmaß Ihrer Reisefähigkeit per Die von uns verauslagten Beträge sind vom Eisenbahn, Autobus, Rettungsauto oder Flugzeug, Versicherungsnehmer bzw. von der versicherten Person erforderlichenfalls mit Arztbegleitung (nicht aber mittels binnen eines Monats nach Rechnungsstellung Ambulanzflugzeug), und übernehmen hierfür die zusätzlich zurückzuzahlen. entstandenen Rückreisekosten. 4. Nachleistung im Ausland 8. Arzneimittelversand Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes Benötigt die versicherte Person ärztlich verordnete über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Arzneimittel, die ihr auf der Reise abhandengekommen sind, Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener übernehmen wir in Abstimmung mit dem Hausarzt der Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen versicherten Person die Beschaffung der Ersatzpräparate und dieser Bedingungen Leistungspflicht (einschließlich eines ihre Übersendung an die versicherte Person. Die Kosten der dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis Ersatzpräparate hat die versicherte Person binnen eines zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit. Monats nach Beendigung der Reise an uns 5. Versicherungsleistungen für Neugeborene zurückzuerstatten. Bei einer Geburt während der Reise werden auch die Kosten 9. Informationsaustausch zwischen Hausarzt und der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des behandelndem Arzt neugeborenen Kindes übernommen. Wird die versicherte Person wegen einer Krankheit oder der 6. Krankenrücktransport-/Überführungs-/Bestattungskosten Folgen eines Unfalles in einem Krankenhaus stationär a) Wir erstatten die Mehrkosten für einen Rücktransport zum behandelt, stellen wir über unseren Notruf-Service den nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort Kontakt zwischen einem von uns beauftragten Arzt und dem der versicherten Person, sofern der Rücktransport Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, und zwar je nach Krankenhausärzten her und sorgen während des Zustand des Versicherten per Eisenbahn, Autobus, Krankenhausaufenthaltes für die Übermittlung von Rettungsauto oder Flugzeug. Die Beurteilung eines Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes sorgen wir für die Information der Angehörigen. erfolgt durch einen beratenden Arzt des Versicherers in 10. Ersatzweise Krankenhaustagegeld Abstimmung mit dem behandelnden Arzt im Bei Auslandsreisen erhalten versicherte Personen im Falle Aufenthaltsland. einer medizinisch notwendigen und stationären b) Wir übernehmen auch die Kosten für eine Begleitperson, Heilbehandlung wegen einer während der Auslandsreise erforderlichenfalls Arztbegleitung, soweit die Begleitung eingetretenen Krankheit oder Verletzung wahlweise anstelle medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder von Kostenersatzleistungen für die stationäre Heilbehandlung seitens des ausführenden Transportunternehmens ein Krankenhaustagegeld für längstens 30 Tage in Höhe von vorgeschrieben ist. Bei Abschluss des Tarifs Sorglos sind 50,– EUR/Tag ab Beginn der Behandlung. Das Wahlrecht ist die Kosten auf 2.500,– EUR je Versicherungsfall unverzüglich bei Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Bei Abschluss des Tarifs Premium fallen keine auszuüben. Entschädigungsgrenzen an. 11. Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale – c) Darüber hinaus werden die Mehrkosten für einen nur bei Abschluss des Tarifs Premium Rücktransport zum nächstgelegenen Krankenhaus am Sofern Sie den Tarif Premium abgeschlossen haben, Wohnort der versicherten Person erstattet, sofern erstatten wir im Versicherungsfall die Telefonkosten, die - nach der Prognose des behandelnden Arztes die Ihnen durch die Kontaktaufnahme mit unserer Notrufzentrale Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich entstehen, bis zu einem Betrag von 25,– EUR. länger als 10 Tage dauert und 12. Hotelkosten - die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Dem Versicherten erstatten wir im Falle seines Ausland die Kosten für den Rücktransport Krankenhausaufenthaltes die zusätzlichen übersteigen. Nächtigungskosten, die aufgrund der Organisation eines d) Ersetzt werden auch die Kosten für eine Bestattung im Krankentransportes bzw. einer Überführung entstehen. Wird Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer der gebuchte Aufenthalt aufgrund des Überführung entstanden wären, oder die notwendigen Krankenhausaufenthaltes des Versicherten unterbrochen Mehrkosten, die im Falle des Ablebens einer versicherten oder verlängert, erstatten wir die zusätzlichen Person durch die Überführung des Verstorbenen an den Nächtigungskosten. Bei Abschluss des Tarifs Premium ständigen Wohnsitz entstehen. erstatten wir die zusätzlichen Nächtigungskosten auch für die e) Weiterhin ersetzen wir, sofern der Tarif Premium übrigen mitversicherten Personen. Die Kosten sind insgesamt abgeschlossen wurde, die zusätzlich entstandenen [Seite 12] 12 auf einen Betrag von 2.500,– EUR begrenzt und werden vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlich maximal für 10 Tage ersetzt. zugesagt wurden. 13. Krankenbesuch – nur bei Abschluss des Tarifs Premium d) Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungs- Wenn feststeht, dass der Krankenhausaufenthalt einer kuren. versicherten Person länger als 5 Tage dauert, und der Tarif e) ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Premium abgeschlossen wurde, organisieren wir auf Wunsch Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung die Reise einer der versicherten Person nahestehenden durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in zurück zum Wohnort und übernehmen die entstehenden dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kosten des Beförderungsmittels für die Hin- und Rückreise Kurzwecken aufgehalten hat. sowie die Nächtigungskosten. Voraussetzung ist jedoch, dass f) Hilfsmittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind, sofern der Krankenhausaufenthalt bei Ankunft der nahestehenden sie nicht allein infolge eines Unfalles erstmals notwendig Person noch nicht abgeschlossen ist. werden und der direkten Behandlung der Unfallfolgen dienen. 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? g) Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie 1. Erkrankung oder Unfall durch Personen, mit denen die versicherte Person Als Versicherungsfall wird die medizinisch notwendige innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit zusammenlebt. Nachgewiesene Sachkosten werden oder Unfallfolgen bezeichnet. Der Versicherungsfall beginnt tarifgemäß erstattet. mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem h) eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung. die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge i) Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht Behandlung. ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer j) Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, während der Schwangerschaft, Frühgeburten bis zur 36. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten, medizinisch Leistungen und implantologische Zahnleistungen. notwendige Schwangerschaftsabbrüche sowie Tod. k) Behandlungen von HIV-Infektionen und deren Folgen. 2. Wahlfreiheit zwischen niedergelassenen Ärzten l) Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeunter- Im Ausland steht der versicherten Person die Wahl unter den suchungen. im Aufenthaltsland gesetzlich anerkannten und zugelassenen m) Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Ärzten und Zahnärzten frei, sofern diese nach der jeweils Fortpflanzungsorgane. gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte n) Organspenden und deren Folgen. – sofern vorhanden – oder nach den ortsüblichen Gebühren berechnen. 4. Was muss im Krankheitsfalle beachtet werden? 3. Versicherte Behandlungsmethoden (Obliegenheiten) Im vertraglichen Umfang leisten wir für Untersuchungs- oder — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. — Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der 1. Unverzügliche Kontaktaufnahme Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Wir leisten Im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus und darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der vor Beginn umfänglicher diagnostischer und therapeutischer Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder Maßnahmen müssen Sie oder muss die versicherte Person die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen unverzüglich Kontakt mit unserem weltweiten Notfall-Service Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Wir aufnehmen. können jedoch unsere Leistungen auf den Betrag 2. Zustimmung zum Rücktransport herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener Wenn wir den Rücktransport nach Art der Krankheit und schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen deren Behandlungsbedürftigkeit befürworten, müssen Sie wäre. oder die versicherte Person dem Rücktransport an den Wohnort bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete 3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind Krankenhaus bei Bestehen der Transportfähigkeit zustimmen. zu beachten? 3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten 1. Leistungseinschränkungen Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten a) Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5. notwendige Maß oder übersteigen die Kosten einer Heilbehandlung das ortsübliche Maß, so können wir die Reise-Assistance-Versicherung Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. b) Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Assistance- Unfall- oder Rentenversicherung oder aus einer Versicherung? gesetzlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, können wir, Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) werden die nachfolgenden unbeschadet der Ansprüche auf Krankenhaustagegeld, Leistungen ersetzt. die gesetzlichen Leistungen von den 1. Strafverfolgung Versicherungsleistungen abziehen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, 2. Leistungsfreiheit sind wir bei der Beschaffung eines Anwalts und/oder eines Wir leisten nicht für Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang a) die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren. strecken wir bis zu einem Betrag von 3.000,– EUR als b) die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, Darlehen vor. Zusätzlich strecken wir bis zu einem Betrag von dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise 13.000,– EUR die von den Behörden eventuell verlangte stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen Strafkaution als Darlehen vor. Der Versicherungsnehmer bzw. des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten die versicherte Person hat die verauslagten Beträge Grades unternommen wurde. (Darlehen) unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde c) Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten Rehabilitationsmaßnahmen, es sei denn, dass diese nach Auszahlung, an uns zurückzuzahlen. Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, 2. Entführung der versicherten Person vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines Bei Entführung der versicherten Person oder der schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder Reisebegleiter der versicherten Person gewähren wir ein einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Darlehen je versicherte Person bis zu einer Höhe von Hüftendoprothese) erfolgen, zur Verkürzung des 10.000,– EUR. Voraussetzung für die Darlehensgewährung Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und Leistungen [Seite 13] 13 ist die Vorlage einer Kopie des Personalausweises oder des oder werden Notersatzkäufe für Ihr Eigentum am Heimatort Reisepasses der versicherten Person bei unserem Notruf- notwendig, erhalten Sie von uns gegen Rechnungsvorlage Service. Das Darlehen ist binnen eines Monats nach dem und Nachweise für die Ersatznotwendigkeit einen Betrag bis Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. zu 500,– EUR. 3. Reiseruf 12. Schutzengel für Ihr Fahrzeug – nur bei Abschluss des Tarifs Wenn die versicherte Person während der Reise nicht Premium erreicht werden kann, bemühen wir uns um einen Reiseruf Bei einem erheblichen Schaden (mindestens 2.500,– EUR) (z. B. über den Rundfunk) und übernehmen hierfür die an Ihrem privat genutzten PKW, der während Ihrer Kosten. Urlaubsreise an Ihrem Wohnort zurückbleibt oder zur 4. Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln am Abreisetag für Wir organisieren und bezahlen zusätzlich die Betreuung des die Dauer der Reise in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen) minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen geparkt wird, erstatten wir Ihnen den von Ihrer Voll- oder Teil- oder abbrechen muss, sofern alle Betreuungspersonen oder Kfz-Kaskoversicherung berechneten Selbstbehalt bis zu die einzige an einer Reise teilnehmende Betreuungsperson einem Betrag von 500,– EUR. Ein versicherter Schaden liegt des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund vor, wenn dieser dem Kasko-Versicherer angezeigt wird und von Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer dieser im Rahmen der Leistungserstattung einen Selbstbehalt Erkrankung nicht planmäßig beenden können. berechnet. 5. Verlust von Reisezahlungsmitteln Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer Reise sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage, ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist. Durch stellen wir über unseren Notruf-Service den Kontakt zur unseren weltweiten Notfall-Service helfen wir in den in Ziffer 1 Hausbank her. Sofern erforderlich, helfen wir bei der genannten Notfällen, die der versicherten Person während der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung Reise zustoßen. Voraussetzung ist, dass sich die versicherte gestellten Betrages an die versicherte Person. Ist eine Person oder ein von ihr Beauftragter bei Eintritt des versicherten Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht Schadenfalles telefonisch oder in sonstiger Weise an unseren möglich, stellen wir über unseren Notruf-Service der weltweiten Notfall-Service wendet. Versäumt es die versicherte versicherten Person ein Darlehen unter Vorlage einer Kopie Person oder ein von ihr Beauftragter, Kontakt mit dem weltweiten des Personalausweises oder des Reisepasses bis zu einem Notfall-Service aufzunehmen, und entstehen dadurch Betrag von 1.500,– EUR zur Verfügung. Dieses Darlehen ist Mehrkosten, so kommen wir für diese Mehrkosten nicht auf. binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. 3. Was muss im Versicherungsfall beachtet werden? 6. Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten (Obliegenheiten) Bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. — helfen wir der versicherten Person bei der Sperrung der 1. Kontaktaufnahme mit unserem weltweiten Notfall-Service Karten. Wir haften jedoch nicht für den ordnungsgemäßen Nehmen Sie oder ein von Ihnen Beauftragter unverzüglich Vollzug der Sperrung und die trotz Sperrung entstehenden Kontakt mit unserem Notruf-Service auf. Vermögensschäden. 2. Einzureichende Belege 7. Verlust von Reisedokumenten Den Eintritt eines versicherten Ereignisses müssen Sie Bei Verlust von Reisedokumenten helfen wir bei der a) durch die Vorlage des Versicherungsnachweises und der Ersatzbeschaffung. Buchungsunterlagen im Original 8. Umbuchungen/Verspätungen b) im Todesfall durch Sterbeurkunden Gerät die versicherte Person in Schwierigkeiten, weil sie ein c) bei erheblichen Schäden am Eigentum durch gebuchtes Verkehrsmittel versäumt oder weil es zu entsprechende Belege Verspätungen oder Ausfällen gebuchter Verkehrsmittel nachweisen und für sämtliche entstandenen Kosten die kommt, so helfen wir bei der Umbuchung. Originalbelege einreichen. Umbuchungskosten und erhöhte Reisekosten trägt die 3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten versicherte Person. Wir informieren Dritte auf Wunsch der Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten versicherten Person über Änderungen des geplanten ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5. Reiseverlaufes. 9. Fahrradpannen Reise-Haftpflichtversicherung Kann wegen Panne oder Unfall des von der versicherten Person auf der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise- fortgesetzt werden, übernehmen wir die Reparaturkosten bis Haftpflichtversicherung? zum vereinbarten Betrag, damit eine Weiterfahrt möglich wird. Im Versicherungsfall (siehe 2, Einschränkungen siehe Ziffer 3) Ist eine Reparatur am Schadenort nicht möglich, erstatten wir erhalten Sie die nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der alternativ die Mehrkosten für die Fahrt zum Ausgangspunkt Versicherungssummen. oder zum Zielort der Tagesetappe bis zu einem Betrag von 1. Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter 75,– EUR je versicherten Schadenfall. Nicht versichert sind Ansprüche Reifenpannen. Unsere Leistungen umfassen die Prüfung der Haftpflichtfrage 10. Fahrraddiebstahlschutz und die sich daraus ergebende Abwehr unberechtigter Kann wegen Diebstahls des von der versicherten Person auf Ansprüche oder im Falle eines berechtigten Anspruches den der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht planmäßig Ersatz der Entschädigung, die von Ihnen zu zahlen ist. Ein fortgesetzt werden, übernehmen wir die Mehrkosten für die berechtigter Anspruch ergibt sich aufgrund eines von uns Rückfahrt zum Heimatort, zum Ausgangsort oder zum Zielort abgegebenen oder genehmigten Anerkenntnisses, eines von der Tagesetappe bis zu einem Betrag von 250,– EUR je uns geschlossenen oder genehmigten Vergleiches oder einer versicherten Schadenfall. richterlichen Entscheidung. Falls die von uns verlangte 11. Schutzengel für Ihr Zuhause – nur bei Abschluss des Tarifs Erledigung eines Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis, Premium Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, Haben Sie den Tarif Premium abgeschlossen, organisieren haben wir für den von der Weigerung an entstehenden wir Ihre Rückreise zum Wohnort und zum Urlaubsort und Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten übernehmen die zusätzlichen Reisekosten, wenn Sie Ihre nicht aufzukommen. Reise aufgrund eines erheblichen Schadens (mindestens Wird von uns in einem Strafverfahren wegen eines 2.500,– EUR) an Ihrem Eigentum am Heimatort infolge von Schadenereignisses, das einen unter den Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl) haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie abbrechen oder unterbrechen müssen. Bei der Erstattung der gewünscht oder genehmigt, so tragen wir dessen Gebühren Kosten wird auf die Art und Qualität der ursprünglich gemäß der Gebührenordnung oder die besonders gebuchten Reise abgestellt. Sind Notreparaturen erforderlich [Seite 14] 14 vereinbarten, zuvor mit uns abgestimmten höheren Kosten der Haushalt der Gastfamilie) sowie der Räume, deren des Verteidigers. Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung 2. Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten vorgesehen und gestattet ist (z. B. Speiseräume, Haben Sie für eine aus einem versicherten Schadenfall Gemeinschaftsbäder), bis zu einem Betrag von 25.000,– geschuldete Rente kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten oder EUR. ist Ihnen die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen Ausgeschlossen sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung - Schäden an beweglichen Gegenständen wie Bildern, gestattet, so verpflichten wir uns an Ihrer Stelle zur Mobiliar, Fernsehapparaten, Geschirr etc. Sicherheitsleistung oder Hinterlegung. - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige 3. Kosten eines Rechtsstreites Beanspruchung. Kommt es in einem versicherten Schadenfall zu einem - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Rechtsstreit über den Anspruch zwischen Ihnen und dem Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, so führen wir Gasgeräten. den Rechtsstreit in Ihrem Namen. Die hierfür anfallenden - der unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Kosten werden von uns übernommen und nicht als Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. fallenden Rückgriffsansprüche. Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, so werden die Prozesskosten nur im 3. Welche Einschränkungen des Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Versicherungsschutzes sind zu beachten? Ansprüche getragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse 1. Nicht versicherte Haftpflichtrisiken handelt. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, uns durch a) Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Zahlung der Versicherungssumme und unseres der Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Versicherungssumme entsprechenden Anteils an den bis Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den dahin erwachsenen Kosten von weiteren Leistungen zu Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. befreien. b) Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Halter oder Hüter von Tieren sowie die Haftpflicht bei der Ausübung der Jagd. 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? c) Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht aus der Ausübung Sie haben auf der Reise bis zur Höhe der vereinbarten eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) oder Versicherungssumme Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie einer Betätigung in Vereinigungen aller Art. wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse, d) Nicht versichert ist die Haftpflicht der versicherten Person die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von aus der Vermietung, Verleihung oder sonstigen Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Gebrauchsüberlassung von Sachen an Dritte. Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten, für 2. Nicht versicherte Haftpflichtansprüche diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen a) Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Anspruch genommen werden. b) Ansprüche auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige 1. Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens festgesetzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche Haftpflicht als Privatperson bezüglich der auf Reisen sowie Ansprüche aus Tumultschadengesetzen. auftretenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Die c) Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Ihrer Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des Tarifs Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Sorglos 750.000,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Box- und Ringkämpfen, Kampfsportarten jeglicher Art Premium 1.000.000,– EUR. Versichert sind insbesondere Ihre inklusive der Vorbereitungen (Training) hierzu. Haftpflichtgefahren d) Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden a) als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. mit Sachen, soweit nicht gemäß Ziffer 2.2. versichert, die Sie Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen). gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene b) als Radfahrer. Eigenmacht erlangt haben oder die Gegenstand eines c) bei der Ausübung von Sport (ausgenommen sind die in besonderen Verwahrungsvertrages sind. Ziffer 3.2c genannten Sportarten). e) Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch d) als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Haftpflichtansprüche der (einschließlich Gewässern) und alle sich daraus Tierhalter oder Tiereigentümer gegen die versicherte ergebenden weiteren Schäden. Person und/oder den Versicherungsnehmer sind nicht f) Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen Ihrer versichert). Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft e) durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und unbemannten Ballonen und Drachen, die weder mit Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder sowie Versicherungspflicht besteht. Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere f) durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden miteinander verbunden sind. Segelbooten, die weder mit Motoren (auch g) Haftpflichtansprüche zwischen mehreren versicherten Außenbordmotoren) noch mit Treibsätzen angetrieben Personen desselben Versicherungsvertrages sowie werden und für die keine Versicherungspflicht besteht. zwischen dem Versicherungsnehmer und den g) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von versicherten Personen eines Versicherungsvertrages. eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken. h) Haftpflichtansprüche zwischen mehreren Personen, die Ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht gemeinsam eine Reise gebucht haben und diese Reise der versicherten Person aus Vermietung, Verleih oder zusammen durchführen. sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte. i) Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die aus der 2. Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden Übertragung einer Krankheit entstehen. In Abänderung zu Ziffer 3.2d sind auch Mietsachschäden vom j) Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Gebrauch Umfang des Versicherungsschutzes erfasst. Der von Waffen aller Art. Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Rahmen auf k) Haftpflichtansprüche aus allen sich ergebenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens als Benutzer der zur Vermögensschäden. Unterkunft auf Reisen vorübergehend zu privaten Zwecken l) Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem gemieteten Räume in Gebäuden (z. B. Hotel- und Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows, bei Au-pairs Wertpapieren und Wertsachen. [Seite 15] 15 3. Begrenzung der Leistungen Rente zu fordern, so sind Sie verpflichtet, dieses Recht in a) Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Ihrem Namen von uns ausüben zu lassen. Versicherungsfall auf die vereinbarten 5. Bevollmächtigung Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, Wir gelten als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere des Anspruches zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Ihrem Namen abzugeben. b) Die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle 6. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten innerhalb des versicherten Zeitraumes sind bei Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten Vertragslaufzeiten unter einem Jahr auf das Zweifache ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5. der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Bei Vertragslaufzeiten von über einem Jahr leisten wir in jedem Versicherungsjahr für alle Versicherungsfälle nicht mehr als das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme. c) Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. d) Hat die versicherte Person an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. e) Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten der versicherten Person scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. 4. Was muss im Schadenfall beachtet werden? (Obliegenheiten) — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. — 1. Unverzügliche Schadenmeldung Wird ein Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht, melden Sie uns diesen Schadenfall bitte unverzüglich. 2. Unverzügliche Meldung im Rechtsstreit Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, so müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen, auch wenn Sie den versicherten Schadenfall selbst bereits angezeigt haben. Wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich bzw. per Mahnbescheid geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, so müssen Sie uns dies ebenfalls unverzüglich anzeigen. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. 3. Überlassung der Prozessführung Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so müssen Sie die Prozessführung uns überlassen, dem von uns bestellten oder bezeichneten Anwalt Vollmacht und alle von diesem oder von uns für nötig erachteten Aufklärungen geben. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz haben Sie, ohne unsere Weisungen abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu erheben oder die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen. 4. Überlassung von Rechtsausübungen in Rentenfällen Wenn Sie infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlangen, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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