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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen HanseMerkur 2018
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Siegfried-Wedells-Platz 1 • D-20354 Hamburg
Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung
VB-RKS 2018 (JRV-A)
In diesen Versicherungsbedingungen werden Im Allgemeinen Teil finden Sie insbesondere Angaben zum
Versicherungsnehmer und versicherte Personen als „Sie“ versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur
bezeichnet. Sie sind Versicherungsnehmer, wenn Sie den Prämienzahlung. Auch werden hier Einschränkungen und
Versicherungsvertrag mit der HanseMerkur abgeschlossen Verhaltensregeln (Obliegenheiten) aufgeführt, die für alle
haben. Eine versicherte Person sind Sie, wenn Sie beispielsweise Versicherungen gelten. Im Besonderen Teil finden Sie den
als Mitreisender des Versicherungsnehmers mitversichert Umfang des Versicherungsschutzes der einzelnen
wurden. Versicherte Person können Sie zudem auch als Versicherungen. Neben den Leistungen und den
Versicherungsnehmer sein. Leistungsvoraussetzungen sind hier auch Ausschlüsse und
Verhaltensregeln, die nur für die jeweilige Versicherung gelten,
Die Versicherungsbedingungen bestehen aus 2 Teilen. geregelt.
Allgemeiner Teil (gültig für alle im Besonderen Teil genannten Versicherungen)
1. Bis wann und für welche Dauer muss die Versicherung b) Zahlen Sie die erste Prämie zu einem späteren Zeitpunkt,
abgeschlossen werden? beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem
1. Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit abschließen. Zeitpunkt. Das gilt allerdings nur, wenn Sie für die
Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines Nichtzahlung verantwortlich sind und wenn die Hanse
Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Merkur Sie in Textform gesondert, z. B. im
Jahr, wenn weder Sie noch die HanseMerkur 3 Monate vor Versicherungsschein, auf diese Folge hingewiesen hat.
Ablauf kündigen. Die HanseMerkur wird Sie spätestens 4 c) Wenn Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig zahlen, kann
Monate vor jedem Vertragsablauf über Ihr Kündigungsrecht die HanseMerkur vom Vertrag zurücktreten, solange die
informieren. Prämie nicht gezahlt ist. Die HanseMerkur kann nicht
2. Die gesetzlichen Bestimmungen über außerordentliches zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
Kündigungsrecht bleiben unberührt. Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
3. Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod oder wenn Sie 2. Zahlung der Folgeprämien
aus Österreich wegziehen. Die versicherten Personen können a) Die Folgeprämie gilt jeweils für 1 Versicherungsjahr. Sie
innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod bzw. dem Wegzug ist jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres fällig.
des Versicherungsnehmers den Versicherungsvertrag unter b) Zahlen Sie die Folgeprämien nicht rechtzeitig, kann die
Benennung des zukünftigen Versicherungsnehmers HanseMerkur Sie schriftlich zur Zahlung auffordern und
fortsetzen. eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen.
Haben Sie am Ende der Zahlungsfrist noch nicht gezahlt,
2. Wo gilt und wann beginnt und endet der besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein
Versicherungsschutz? Versicherungsschutz und die HanseMerkur kann den
1. Der Versicherungsschutz gilt, soweit im besonderen Teil nicht Vertrag kündigen. Das gilt nur, wenn die HanseMerkur
anders geregelt, weltweit. Für Reisen innerhalb Österreichs Sie zusammen mit der Zahlungsaufforderung darauf
besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Entfernung hingewiesen hat.
zwischen dem Wohnort der versicherten Person und dem c) Kündigt die HanseMerkur und zahlen Sie innerhalb eines
Zielort mehr als 50 km beträgt. Fahrten von der und zur Monats nach Erhalt der Kündigung den angemahnten
Arbeitsstätte der versicherten Person gelten nicht als Reise. Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle,
2. Für bereits gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz die zwischen dem Kündigungszeitpunkt und der Zahlung
in der Stornoschutz-Versicherung ab dem 10.Tag nach eingetreten sind, besteht jedoch kein
Versicherungsabschluss („Karenzzeit“), sofern der Versicherungsschutz.
Vertragsabschluss nicht innerhalb von 3 Werktagen(Montag – 3. Prämienhöhe
Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Die Prämienhöhe für Einzelpersonen oder Familien sehen Sie
Werktage) erfolgt. Für die übrigen Versicherungen beginnt der in der Prämienübersicht.
Versicherungsschutz nach Zahlung der Prämie für alle 4. Prämieneinzug
Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. Die Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, erfolgt dieser
Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz unverzüglich nach Mandatserteilung. Die Zahlung gilt als
oder zum Teil in Anspruch genommen wurde. Wird der rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen
Vertrag erst nach Reisebeginn abgeschlossen, besteht werden kann und Sie einer Einziehung nicht widersprechen.
Versicherungsschutz nur für folgende Reisen. Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen
3. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen, die werden, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn Sie diese
innerhalb eines Jahres gebucht oder angetreten werden. Bei unverzüglich nach einer Aufforderung der HanseMerkur
einer Reisedauer über einen Zeitraum von 62 Tagen hinaus vornehmen.
besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 62 Tage der
Reise. Endet das Versicherungsjahr während der 4. Wer ist versichert?
Urlaubsreise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich
der Vertrag nicht gekündigt wird. genannten Personen.
Der Versicherungsschutz endet in der Stornoschutz- Neugeborene von versicherten Personen werden mit Vollendung
Versicherung jeweils mit dem Antritt der Reise. In den übrigen der Geburt in den Versicherungsvertrag aufgenommen.
Versicherungen endet er mit Beendigung der Reise. Voraussetzung hierfür ist, dass sie binnen 2 Monaten nach dem
4. Der Versicherungsschutz verlängert sich im Falle einer Tag der Geburt rückwirkend bei der HanseMerkur versichert
Vertragskündigung über den Ablauf des Vertrages hinaus, werden und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
wenn eine Reise erst nach Vertragsablauf beendet werden Versicherungsfähig sind Einzelpersonen oder Familien. Schließen
kann, weil sich die planmäßige Beendigung aus Gründen Sie eine Familienversicherung ab, so zählen als Familie maximal
verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. 2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis –
3. Was muss bei der Prämienzahlung beachtet werden? insgesamt bis zu 7 Personen – als versicherte Personen. Für
1. Zahlung der ersten Prämie allein reisende Familienmitglieder beträgt die
a) Die erste Prämie ist sofort fällig, nachdem Sie den Versicherungssumme 50 % der vereinbarten
Versicherungsschein und die Prämienrechnung Familienversicherungssumme.
bekommen haben.
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5. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz Implantaten benötigen wir entsprechende aussagekräftige
eingeschränkt oder ausgeschlossen? ärztliche Bescheinigungen mit Diagnosen (keine
1. Arglist und Vorsatz Eigendiagnosen) und im Fall der Reisestornierung einen
Wir leisten nicht, wenn Sie oder eine der versicherten Nachweis über die Einreichung der Krankmeldung bei der
Personen uns arglistig über Umstände zu täuschen Sozialversicherung.
versuchen, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung Die von uns übersandte Schadenanzeige müssen Sie oder
von Bedeutung sind. Wir sind auch von der Verpflichtung zur die versicherte Person wahrheitsgemäß ausgefüllt
Leistung frei, wenn Sie oder eine der versicherten Personen unverzüglich zurücksenden.
den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist die Von uns darüber hinaus geforderte Belege und sachdienliche
Täuschung oder der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Auskünfte und Nachweise müssen in gleicher Weise erbracht
Strafurteil festgestellt, gelten diese als bewiesen. Kein werden.
Versicherungsschutz besteht bei Selbstmord oder bei einem Sofern wir es als notwendig erachten, können wir jegliche
Selbstmordversuch des Versicherten. Nachweise durch Gutachten unabhängiger Dritter überprüfen
2. Grobe Fahrlässigkeit lassen.
Führen Sie oder die versicherte Person den Versicherungsfall 4. Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen
grob fahrlässig herbei, sind wir von der Verpflichtung zur Dritte
Leistung frei. Diese Einschränkung gilt nicht für grob Steht Ihnen oder der versicherten Person ein Ersatzanspruch
fahrlässig herbeigeführte Versicherungsfälle in der Unfall- und gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über,
Haftpflichtversicherung. Für diese besteht auch in diesen soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht
Fällen Versicherungsschutz. zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Den
3. Alkohol, Drogen, Medikamente Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches
Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die der dienendes Recht müssen Sie unter Beachtung der geltenden
Versicherte infolge einer Beeinträchtigung durch Alkohol, Form- und Fristvorschriften wahren und Sie müssen bei
Suchtgifte oder Medikamente bzw. bei Absetzung einer dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitwirken. Richtet
verordneten Therapie erleidet. sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei
4. Wettkämpfe Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann
Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die bei der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn,
motorsportlichen Wettbewerben (Wertungsfahrten und diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Rallyes) und dem dazugehörigen Training auftreten. 5. Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegenheiten
5. Ereignisse vor Vertragsschluss Verletzen Sie oder die versicherte Person eine der
Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die zum vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich oder grob
Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. Reiseantritts fahrlässig, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
bereits eingetreten waren oder von denen bei Reiseantritt Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht vorsätzlich oder
feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz
stattfinden mussten. Dies gilt auch für vorvertragliche Leiden. bestehen.
6. Krieg, innere Unruhen und sonstige Ereignisse Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie uns
Soweit im Besonderen Teil nicht anders geregelt, wird nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für die
Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden durch Feststellung noch für den Umfang der Leistung ursächlich war.
Epidemien, Pandemien, Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
Ereignisse, innere Unruhen, Streik, ionisierende Strahlen im
Sinne des Strahlenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Hinweis: Bitte beachten Sie darüber hinaus die jeweiligen
Fassung, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder besonderen Obliegenheiten zu den einzelnen Versicherungen im
sonstige Eingriffe von hoher Hand. Weiterhin besteht kein Besonderen Teil dieser Versicherungsbedingungen.
Versicherungsschutz für Ereignisse, die durch
Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung 7. Was ist bei der Entschädigungszahlung zu beachten?
oder Kundgebung entstehen, sofern Sie oder versicherte 1. Fälligkeit unserer Zahlung
Personen aktiv daran teilnehmen. Wir leisten nicht für Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis
Ereignisse auf Reisen, die trotz Reisewarnung des vorliegt und wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese
angetreten werden oder nicht unverzüglich abgebrochen spätestens innerhalb von 2 Wochen.
werden. Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich
7. Naturkatastrophen jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines
Soweit im Besonderen Teil nicht ausdrücklich mitversichert, Monats nach Eingang der Schadenanzeige bei uns
leisten wir nicht für Ereignisse, die mittelbar oder unmittelbar feststellen, können Sie einen angemessenen Vorschuss auf
auf Naturkatastrophen, seismische Phänomene oder die Entschädigung verlangen.
Witterungseinflüsse zurückzuführen sind. Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall
8. Entgangene Urlaubsfreuden behördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Verfahren
Entgangene Urlaubsfreuden werden nicht ersetzt. gegen Sie oder eine der versicherten Personen eingeleitet
worden, so können wir bis zum rechtskräftigen Abschluss
Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen zu dieser Verfahren die Regulierung des Schadens aufschieben.
den einzelnen Versicherungen im Besonderen Teil dieser 2. Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen
Versicherungsbedingungen. Kann im Versicherungsfall, es sei denn, es handelt sich um
eine Leistung aus der Reise-Unfallversicherung, eine
6. Was ist im Schadenfall zu beachten? (Obliegenheiten) Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem
unsere Leistung nicht erbringen. Beachten Sie bitte deshalb die Vertrag vor. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet,
nachfolgenden Punkte, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu treten wir in Vorleistung.
gefährden. 3. Umrechnung von Kosten in ausländischer Währung
1. Verpflichtung zur Schadenminderung Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden
Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen, in
alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. die zu diesem Zeitpunkt in Österreich gültige Währung
Sofern Sie unsicher sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt für gehandelte
auf. Währungen der amtliche Devisenkurs nach jeweils neuestem
2. Verpflichtung zur Schadenmeldung Stand, es sei denn, dass die versicherte Person die zur
Melden Sie oder die versicherte Person uns den Schaden Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen
ehestmöglich, spätestens nach Abschluss der Reise. nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat.
3. Verpflichtung zur Schadenauskunft
Im Krankheitsfall, bei schwerem Unfall, bei Schwangerschaft,
bei Impfunverträglichkeit oder bei Bruch bzw. Lockerung von
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8. Welches Recht findet Anwendung und wann verjähren die ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere
Ansprüche aus dem Vertrag? Für wen gelten die Entscheidung Ihnen oder der versicherten Person in Textform
Bestimmungen? zugeht.
Es gilt österreichisches Recht, soweit internationales Recht nicht
entgegensteht. Alle Bestimmungen des Versicherungsvertrages gelten
Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre sinngemäß auch für die versicherten Personen.
personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung. Weitere
Informationen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen 9. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
Rechte finden Sie unter: www.hmrv.de/datenschutz/information Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an
oder fordern Sie diese gern bei uns an. unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein
Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren nach 3 genannte Adresse in Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer
Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in Datenträger etc.) gerichtet werden. Die Vertragssprache ist
welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von Deutsch.
Ihnen oder der versicherten Person bei uns angemeldet worden,
Besonderer Teil für die einzelnen Versicherungen (abhängig von dem gewählten Versicherungsumfang)
Storno- und Abbruchschutz sofern dieses bereits zum Zeitpunkt der Buchung der
Enthält die Regelungen für folgenden Versicherungsschutz: Reise/des Mietobjektes vertraglich vereinbart, geschuldet, in
A: Stornoschutz Rechnung gestellt und durch eine um das Vermittlungsentgelt
B: Reiseabbruchschutz
C: Extra- Rückreiseschutz erhöhte Versicherungssumme mitversichert wurde.
D: Verspätungsschutz 2. Leistungen für zusätzliche Hinreisekosten
E: Umsteigeschutz Bei verspätetem Antritt der Reise ersetzen wir die Reise-
Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und
1. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Qualität. Die Mehrkosten erstatten wir bis maximal zur Höhe
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des der Stornokosten, die bei einer Stornierung der Reise
Versicherungsschutzes versicherte Personen oder angefallen wären.
Risikopersonen von einem der in den Abschnitten 3. A-E, jeweils 3. Kosten der Umbuchung
unter Ziffer II. beschriebenen Ereignisse betroffen sind. Soweit Wird eine Reise umgebucht, ersetzen wir die entstehenden
tariflich nicht anders vereinbart, gelten als Risikopersonen: Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei einer
Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht Stornierung der Reise angefallen wären. Buchen Sie die
haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Reise ohne Vorliegen eines versicherten Ereignisses bis 42
Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise Tage vor Reiseantritt um, erstatten wir Ihnen die Kosten der
buchen. Umbuchung bis zu einem Betrag von 30,– EUR pro Person
Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Objekt.
bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner 4. Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen
oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Sie haben zusammen mit einer Risikoperson, die die Reise
Pflegekinder, Schwiegerkinder, die Eltern, Adoptiveltern, aus einem versicherten Grund stornieren muss, ein
Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Doppelzimmer gebucht. Wir ersetzen Ihnen in diesem Fall bis
Tanten, Onkel, Neffen und Nichten. zur Höhe der Stornokosten einer Komplettstornierung den
diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder Einzelzimmerzuschlag und weitere Umbuchungsgebühren
pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person oder die anteiligen Kosten der ausgefallenen Person für das
betreuen. Doppelzimmer. Bei Abschluss des Tarifs Premium leisten wir
eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben für den kompletten Einzelzimmerzuschlag.
werden muss. 5. Leistung bei Preisdifferenz (Bestpreis-Garantie)
Einschränkung bei psychischen Reaktionen Bei Abschluss des Tarifes Premium erhalten Sie nach Ihrer
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich Versicherungsschutz Reiserückkehr die Preisdifferenz zwischen Ihrem Reisepreis
besteht, leisten wir nicht für Krankheiten, die den Umständen und dem Konkurrenzangebot, maximal 20 % des versicherten
nach als eine psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug- Reisepreises, wenn binnen 7 Tagen nach Reisebuchung von
oder Busunglücke oder die Befürchtung von inneren Unruhen, einem anderen Anbieter aus Österreich (Vermittler/
Kriegsereignissen, Elementarereignissen, Krankheiten oder Leistungsträger) ein verbindliches preisgünstigeres Angebot
Seuchen aufgetreten sind. für die bereits gebuchte und versicherte Pauschalreise
vorliegt. Personenzahl, Reiseziel, Reisetermin, Reiseart,
2. Was muss bei der Reisestornierung beachtet werden? Unterkunft und Verpflegungsart müssen beim
(Obliegenheiten) Konkurrenzangebot identisch sein. Unrechtmäßig gewährte
— Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. — Rabatte dürfen in dem Konkurrenzangebot nicht enthalten
1. Unverzügliche Meldung sein. Für Reisen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn
Um die Kosten möglichst gering zu halten, müssen Sie oder gebucht werden, besteht kein Versicherungsschutz.
die versicherte Person im Versicherungsfall eine
unverzügliche Meldung und Stornierung bei der II. Wann liegt ein versichertes Ereignis im Stornoschutz vor?
Buchungsstelle vornehmen. Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der
2. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten nachstehend aufgeführten Ereignisse der Antritt der gebuchten
Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten Reise bzw. die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nicht
ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5. möglich oder zumutbar ist.
1. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder
3. Welche Leistungen und Ereignisse haben Sie versichert? Risikopersonen
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise stornieren,
A: Stornoschutz umbuchen oder verspätet antreten müssen aufgrund
a) einer unerwarteten schweren Erkrankung.
I. Welche Leistungen umfasst Ihr Stornoschutz? Als eine unerwartete Erkrankung gilt:
Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die - Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach
nachfolgenden Leistungen. Soweit nachstehend keine anderen Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung.
Beträge genannt sind, wird bis zur Höhe der abgeschlossenen - Das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den
Versicherungssumme entschädigt. letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss oder bei
1. Leistungen für Stornokosten bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der
Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten Reise für diese Erkrankung keine Behandlung
bei Nichtantritt der Reise. Hierzu zählt auch das durchgeführt worden ist.
Vermittlungsentgelt bis zu einem Betrag von 100,– EUR,
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Nicht als eine unerwartete Erkrankung gilt die unerwartete zwischen Versicherungsabschluss und dem Reisebeginn
Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung an. Diese Regelung besteht auch, wenn bei einer
Erkrankungen sind schwer, wenn: Schülerfahrt oder Klassenreise die Eltern eines
- der behandelnde Arzt wegen dieser Erkrankung die versicherten Schülers von Kurzarbeit betroffen sind.
Reiseuntauglichkeit feststellt oder i) der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an
- die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung einer Schule, Universität/Fachhochschule oder an einem
so stark ist, dass der Versicherte aufgrund von College, um eine zeitliche Verlängerung des
Symptomen und Beschwerden der Erkrankung für die Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/
geplante Reise nicht reisefähig ist oder Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass
- wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer die versicherte Reise vor dem Termin der nicht
Risikoperson, die Anwesenheit der versicherten Person bestandenen Prüfung gebucht wurde.
vor Ort geboten ist j) der Nichtversetzung bei Schul- oder Klassenreisen oder
b) von Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft aufgrund des Nichtbestehens der Matura bei gebuchter
oder Komplikationen während der Schwangerschaft. Maturareise oder einer gleichartigen Abschlussprüfung
c) eines Bruchs von Prothesen oder einer Lockerung von nach mindestens 3-jähriger Ausbildung.
implantierten Gelenken. k) von Impfunverträglichkeit.
d) (sofern der Tarif Premium abgeschlossen ist) einer l) einer unerwarteten Sportunfähigkeit aufgrund einer
unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung oder eines Unfalles, wenn dadurch die
Erkrankung, wenn aufgrund dieser Erkrankung in den Teilnahme an einer gebuchten Sportveranstaltung, die
vergangenen 6 Monaten vor Vertragsabschluss oder bei der Hauptgrund der Reise war, nicht möglich ist.
bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der m) eines Verkehrsunfalles, den Sie mit dem Privatfahrzeug
Reise keine stationäre Behandlung erfolgte. Ein auf dem direkten Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise
versichertes Ereignis liegt aber vor, wenn trotz der (Flughafen, Bahnhof, Hafen) erleiden.
stationären Behandlung einer versicherten Person (nicht Die nachfolgenden Ereignisse gelten nur bei Abschluss
aber der stationären Behandlung einer Risikoperson), des Tarifs Premium als versichert.
eine Reisefähigkeitsbescheinigung eines Arztes vor Versicherungsschutz besteht bei Abschluss des Tarifs
Vertragsabschluss oder bei bestehendem Premium auch, wenn Sie Ihre Reise stornieren, umbuchen
Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise vorgelegt oder verspätet antreten müssen aufgrund
werden kann. n) einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren
2. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen unfallbedingten Körperverletzung oder des Todes einer
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise stornieren, Betreuungsperson von minderjährigen oder
umbuchen oder verspätet antreten müssen aufgrund pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch
a) eines erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum infolge Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist.
von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl oder o) der stationären Behandlung oder des Todes einer
Elementarereignissen, wobei Ihre Anwesenheit am nahestehenden Person.
Wohnort unerlässlich ist. Versicherungsschutz besteht p) eines bedeutenden finanziellen Schadens (über 5.000,–
auch, wenn dadurch das versicherte Kind eine EUR) verursacht durch Vermögensdelikte (Diebstahl,
Schülerfahrt oder Klassenreise nicht antreten kann. Sachbeschädigung usw.), oder eines Unfalles innerhalb
b) von Einreichung der Scheidungsklage Scheidungsklage eines Monates vor Reisebeginn.
oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (bei q) von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit am
einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom
Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner. eine Reisewarnung für das jeweilige Gebiet
Versicherungsschutz besteht auch, wenn dadurch das ausgesprochen wurde.
versicherte Kind eine Schülerfahrt oder Klassenreise nicht r) der Einberufung zur Katastrophenhilfe als Mitglied der
antreten kann. Feuerwehr.
c) einer unerwarteten gerichtlichen Ladung, vorausgesetzt, s) von Diebstahl von Dokumenten, die für die Ausreise
das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reisebuchung erforderlich sind. Voraussetzung für den
nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung. Versicherungsschutz ist, dass uns nachgewiesen wird,
d) einer unerwarteten Einberufung zum Grundwehrdienst, zu dass die Dokumente in der bis zur Abreise verbleibenden
einer Milizübung des Bundesheeres oder zum Zivildienst, Zeit nicht wiederhergestellt werden können.
wobei der Termin nicht verschoben werden kann und die t) einer unerwarteten schweren Erkrankung, schwerer
Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen unfallbedingter Körperverletzung oder des Todes eines
werden. Nicht versichert ist die Versetzung oder stellvertretenden Mitarbeiters oder Kollegen, wenn
Entsendung von Zeit- oder Berufssoldaten. dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist.
e) eines unverschuldeten Verlustes des Arbeitsplatzes u) einer Selbstkündigung eines stellvertretenden
infolge Kündigung der versicherten Person durch den Mitarbeiters oder Kollegen, wenn dadurch Ihre
Arbeitgeber. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Anwesenheit dringend erforderlich ist.
Ihre Eltern unverschuldet, infolge einer Kündigung durch v) der Auflösung Ihrer Lebensgemeinschaft bei
den Arbeitgeber, ihren Arbeitsplatz verlieren und Sie gemeinsamem Wohnsitz seit 6 Monaten (Nachweis der
deshalb eine Klassenfahrt nicht antreten können. Nicht Meldung erforderlich). Sofern kein gemeinsamer
versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz Wohnsitz vorhanden ist, ist eine eidesstattliche Erklärung
bei Selbständigen. erforderlich.
f) der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der w) der Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre
Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist, dass Sie oder Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit
die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos fällt.
gemeldet waren. Nicht versichert sind die Aufnahme von x) eines externes Ereignis, das von Ihnen nicht beeinflusst
Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder wurde, bei dem Ihr Transportmittel, mit dem Sie Ihr
Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Hauptreiseziel erreichen wollten, innerhalb einer Woche
Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während vor Reisebeginn abhandengekommen ist oder so stark
oder nach der Schul- oder Studienzeit. beschädigt wurde, dass es nicht genutzt werden kann.
g) von Arbeitsplatzwechsel, wobei die versicherte Reisezeit y) der erforderlichen Leistung von Nachbarschaftshilfe bei
in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben,
Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor der Schneedruck, Orkan, Bergsturz.
Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde. z) einer unerwarteten schweren Erkrankung, eines
h) konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer voraussichtlichen schweren Unfalles oder einer Impfunverträglichkeit eines
Einkommensreduzierung in Höhe von mindestens eines Hundes, einer Katze oder eines Pferdes, sofern sich das
regelmäßigen monatlichen Nettoarbeitsentgelts, Tier vor Versicherungsbeginn bereits im Besitz der
vorausgesetzt, der Arbeitgeber meldet die Kurzarbeit versicherten Person befunden hat. Nicht versichert ist
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jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau auch, wenn dadurch das versicherte Kind eine
eines für das Reiseland vorgeschriebenen Schülerfahrt oder Klassenreise nicht antreten kann.
Antikörperwertes. Die nachfolgenden Ereignisse gelten nur bei Abschluss
aa) der unerwarteten Kündigung des des Tarifs Premium als versichert.
Wohnungsmietverhältnisses durch den Vermieter. Versicherungsschutz besteht bei Abschluss des Tarifs
Voraussetzung ist, dass die Wirksamkeit der Kündigung Premium auch
in die Reisezeit fällt. b) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung,
schweren unfallbedingten Körperverletzung oder des
B: Reiseabbruchschutz Todes einer Betreuungsperson von minderjährigen oder
pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch
I. Welche Leistungen umfasst Ihr Reiseabbruchschutz? Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist.
Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die c) aufgrund der stationären Behandlung oder des Todes
nachfolgenden Leistungen. Soweit nachstehend keine anderen einer nahestehenden Person.
Beträge genannt sind, wird bis zur Höhe der abgeschlossenen d) aufgrund eines bedeutenden finanziellen Schadens (über
Versicherungssumme entschädigt 5.000,– EUR), verursacht durch Vermögensdelikte
1. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen (Diebstahl, Sachbeschädigung usw.), oder eines Unfalles
a) Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der innerhalb eines Monates vor Reisebeginn.
versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 e) aufgrund von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit
Reisetagen, erstatten wir den versicherten Reisepreis. am Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom
An- und Abreisetag werden jeweils als volle Reisetage Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
mitgerechnet. eine Reisewarnung für das jeweilige Gebiet
b) Bei Abbruch oder bei Unterbrechung der Reise ersetzen ausgesprochen wurde.
wir die nicht mehr in Anspruch genommenen f) aufgrund der Einberufung zur Katastrophenhilfe als
Reiseleistungen. Mitglied der Feuerwehr.
Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen g) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung,
nicht objektiv nachweisen (z. B. bei Pauschalreisen), schwerer unfallbedingter Körperverletzung oder des
erstatten wir die nicht genutzten Reisetage. Die Todes eines stellvertretenden Mitarbeiters oder Kollegen,
Entschädigung wird wie folgt berechnet: wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist.
Nicht in Anspruch C: Extra Rückreiseschutz
genommene Reisetage x Reisepreis = Entschädigung
Ursprüngliche Reisedauer I. Welche Leistungen umfasst Ihr Extra-Rückreiseschutz?
Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die
Zur Berechnung der ursprünglichen Reisedauer werden nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der abgeschlossenen
der An- und Abreisetag jeweils als volle Reisetage Versicherungssumme.
mitgerechnet. 1. Leistungen für Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
2. Tod aller versicherten Personen Haben Sie eine Rundreise oder Kreuzfahrt gebucht, ersetzen
Den vollen oder anteiligen Reisepreis erstatten wir nicht, wir die notwendigen Beförderungskosten, die entstehen,
wenn alle versicherten Personen während der Reise damit Sie von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen
versterben. werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen können,
maximal jedoch bis zum Wert der noch nicht genutzten
II. Wann liegt ein versichertes Ereignis im Reiseabbruch- weiteren Reiseleistung. Ausgeschlossen sind jedoch
schutz vor? sämtliche Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen
Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der wegen von der versicherten Person verursachtem,
nachstehend aufgeführten Ereignisse die planmäßige unplanmäßigem Abweichen von der geplanten Reiseroute
Beendigung Ihrer Reise bzw. der Veranstaltung nicht möglich (z. B. Notlandung).
oder zumutbar ist. 2. Leistungen für zusätzliche Unterbringungskosten
1. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Wir erstatten nach Art und Klasse der gebuchten
Risikopersonen Reiseleistungen die Mehrkosten bei einer zwingend
Versicherungsschutz besteht notwendigen Aufenthaltsverlängerung für Unterkunft und
a) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung. Verpflegung.
(Begriffsdefinition siehe Abschnitt A: Stornoschutz , 3. Leistungen für zusätzliche Rückreisekosten
Ziffer II 1 a) Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen
b) aufgrund von Tod, schwerer Unfallverletzung, zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch
Schwangerschaft oder Komplikationen während der Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch
Schwangerschaft. unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B.
c) aufgrund eines Bruchs von Prothesen oder einer Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch
Lockerung von implantierten Gelenken. Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität
d) (sofern der Tarif Premium abgeschlossen ist) der gebuchten Reise Bezug genommen. Wenn abweichend
aufgrund einer unerwarteten Verschlechterung einer von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug
bestehenden Erkrankung, wenn aufgrund dieser erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in
Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten vor der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind
Vertragsabschluss oder bei bestehendem jedoch sämtliche Ersatzansprüche von
Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise keine Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten
stationäre Behandlung erfolgte. Ein versichertes Ereignis Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der
liegt aber vor, wenn trotz der stationären Behandlung geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung).
einer versicherten Person (nicht aber der stationären
Behandlung einer Risikoperson) eine II. Wann liegt ein versichertes Ereignis im Extra-Rückreise-
Reisefähigkeitsbescheinigung eines Arztes vor schutz vor?
Vertragsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der
Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise vorgelegt nachstehend aufgeführten Ereignisse die planmäßige Fortführung
werden kann. oder die Beendigung der gebuchten Reise bzw. der
2. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen Veranstaltung nicht möglich oder zumutbar ist.
Versicherungsschutz besteht 1. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder
a) aufgrund eines erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum Risikopersonen
infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise nicht
oder Elementarereignissen, wobei Ihre Anwesenheit am planmäßig fortführen oder beenden können aufgrund
Wohnort unerlässlich ist. Versicherungsschutz besteht
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a) einer unerwarteten schweren Erkrankung. Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch
(Begriffsdefinition siehe Abschnitt A: Stornoschutz , unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B.
Ziffer II 1 a) Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch
b) von Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft. Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität
c) eines Bruchs von Prothesen oder einer Lockerung von der gebuchten Reise Bezug genommen. Wenn abweichend
implantierten Gelenken. von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug
d) (sofern der Tarif Premium abgeschlossen ist) einer erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in
unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind
Erkrankung, wenn aufgrund dieser Erkrankung in den jedoch sämtliche Ersatzansprüche von
vergangenen 6 Monaten vor Vertragsabschluss oder bei Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten
bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der
Reise keine stationäre Behandlung erfolgte. Ein geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung).
versichertes Ereignis liegt aber vor, wenn trotz der
stationären Behandlung einer versicherten Person (nicht II. Wann liegt ein Versicherungsfall im Verspätungsschutz
aber der stationären Behandlung einer Risikoperson) eine vor?
Reisefähigkeitsbescheinigung eines Arztes vor Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der
Vertragsabschluss oder bei bestehendem nachstehend aufgeführten Ereignisse der Antritt, die planmäßige
Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise vorgelegt Fortführung oder die Beendigung der gebuchten Reise bzw. der
werden kann. Veranstaltung nicht möglich oder zumutbar ist.
2. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen Versicherungsschutz besteht, wenn Sie
Versicherungsschutz besteht, wenn 1. infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihr
a) Sie Ihre Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden Anschlussverkehrsmittel versäumen. Voraussetzung ist, dass
können aufgrund eines erheblichen Schadens an Ihrem das Anschlussverkehrsmittel ebenfalls mitversichert ist und
Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, die Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels mindestens 2
Einbruchdiebstahl oder Elementarereignissen, wobei Ihre Stunden beträgt. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die
Anwesenheit am Wohnort unerlässlich ist. öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land-
b) Sie aufgrund einer Naturkatastrophe/eines oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel
Elementarereignisses (Lawine, Erdrutsch, oder als Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die
Überschwemmung, Erdbeben, Wirbelsturm) an Ihrem im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie
Urlaubsort Ihre Rückreise verspätet antreten müssen. Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe.
Die nachfolgenden Ereignisse gelten nur bei Abschluss 2. Ihre Reise umbuchen oder verspätet antreten müssen, weil
des Tarifs Premium als versichert. Sie mit dem Privatfahrzeug auf dem direkten Weg zum
Versicherungsschutz besteht bei Abschluss des Tarifs Ausgangspunkt Ihrer Reise (Flughafen, Bahnhof, Hafen)
Premium auch, wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig einen Verkehrsunfall erleiden.
fortführen oder beenden können
c) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung, III Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn Sie eine
schweren unfallbedingten Körperverletzung oder des Schiffsreise buchen?
Todes einer Betreuungsperson von minderjährigen oder Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen Verspätung eines
pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch öffentlichen Verkehrsmittels (Definition siehe Ziffer II.1) um mehr
Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist. als 2 Stunden, erstatten wir Ihnen die nachweislich entstandenen
d) aufgrund der stationären Behandlung oder des Todes Mehrkosten der Nachreise entsprechend der ursprünglich
einer nahestehenden Person. gebuchten Art und Qualität. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe
e) aufgrund eines bedeutenden finanziellen Schadens (über der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher
5.000,– EUR) verursacht durch Vermögensdelikte Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu
(Diebstahl, Sachbeschädigung usw. ), oder eines Unfalles 1.500,– EUR je Person.
innerhalb eines Monates vor Reisebeginn.
f) aufgrund von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit E: Umsteigeschutz
am Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom
Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres I. Welche Leistungen umfasst Ihr Umsteigeschutz?
eine Reisewarnung für das jeweilige Gebiet Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die
ausgesprochen wurde. nachfolgenden Leistungen für Umsteigekosten. Der
g) aufgrund der Einberufung zur Katastrophenhilfe als Versicherungsschutz gilt innerhalb des geografischen Europas.
Mitglied der Feuerwehr. 1. Leistungen für zusätzliche Rückreisekosten
h) aufgrund von Diebstahl von Dokumenten, die für die Können Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden, erstatten
Ausreise erforderlich sind. Voraussetzung für den wir Ihnen bei Abschluss des Tarifs Premium die nachweislich
Versicherungsschutz ist, dass uns nachgewiesen wird, entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch
dass die Dokumente in der bis zur Abreise verbleibenden Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch
Zeit nicht wiederhergestellt werden können. unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B.
Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch
D: Verspätungsschutz Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität
der gebuchten Reise Bezug genommen. Wenn abweichend
I. Welche Leistungen umfasst Ihr Verspätungsschutz? von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug
Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in
nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der abgeschlossenen der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind
Versicherungssumme. jedoch sämtliche Ersatzansprüche von
1. Leistungen für zusätzliche Hinreisekosten Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten
Wir erstatten Ihnen die Reise-Mehrkosten entsprechend der Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der
ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Die Mehrkosten geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung).
erstatten wir bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die bei 2. Leistungen für Umsteigekosten
einer Stornierung der Reise angefallen wären. Im Falle der Verspätung des Zubringerfluges erstatten wir
2. Leistungen für zusätzliche Unterbringungskosten Ihnen die Kosten der Neubuchung des Anschlussfluges,
Wir erstatten Ihnen nach Art und Klasse der gebuchten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität der
Reiseleistungen die Mehrkosten bei einer zwingend versicherten Reise, bei Abschluss des Tarifs Sorglos bis zu
notwendigen Aufenthaltsverlängerung für Unterkunft und 250,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium bis zu
Verpflegung. 500,– EUR. Kann der nächstmögliche Anschlussflug erst am
3. Zusätzliche Rückreisekosten darauffolgenden Tag erreicht werden, übernehmen wir die
Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen Kosten einer Hotelübernachtung (ohne Verpflegung),
zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität, in
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einem nahe liegenden Hotel bei Abschluss des Tarifs Sorglos 2. Welche Sachen versichert Ihre Reisegepäck-
bis zu 50,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium bis zu Versicherung?
75,– EUR. 1. Versichert sind Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die
Sie auf Ihre Reise mitnehmen, sowie Geschenke und
II. Wann liegt ein Versicherungsfall im Umsteigeschutz vor? Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben.
Versicherungsschutz besteht, wenn bei Flugbuchungen mit Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken
Umsteigen der ursprünglich gebuchte Anschlussflug aufgrund mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind
einer Verspätung des Zubringerfluges von Ihnen nicht erreicht nicht versichert.
werden kann. Voraussetzung ist, dass die Flüge mit einer 2. Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind
staatlich zugelassenen und registrierten Fluggesellschaft nur versichert, solange sie sich nicht im
stattfinden, nach einem allgemein zugänglichen, zeitlich bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
festgelegten und an Anzeigetafeln im Flughafen veröffentlichten 3. Versichert sind auch Wertsachen. Als Wertsachen zählen
Plan durchgeführt werden und dass die Verspätung des Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-,
Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden am Anschlussflughafen Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische
in Europa von einem Startflughafen in Europa erfolgt. Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit
Zubehör. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall
Selbstbehaltsübernahme-Versicherung sind jedoch in den Punkten c) bis e) nur versichert, solange
sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis
1. Welche Leistungen umfasst Ihre Selbstbehaltsübernahme- untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die
Versicherung? Wegnahme des Behältnisses selbst bietet. Wertsachen sind
Die Versicherung ist eine Zusatzversicherung, die nur als nur versichert, solange sie
Ergänzung zu einer bestehenden Reiseversicherung, a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
nachfolgend Erstversicherung genannt, Versicherungsschutz b) in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt
gewährt. mitgeführt werden oder
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (siehe Ziffer 2; c) sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum
Einschränkungen siehe Ziffer 3) übernehmen wir den von der eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden
Erstversicherung belasteten Selbstbehalt bis 20 % der Reise- oder
Stornokosten. d) der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben
worden sind oder
2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? e) sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen bei Nichtantritt einer gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest
gebuchten Reise von der Erstversicherung bei der umschlossenen und durch Verschluss gesicherten
Entschädigungszahlung ein Selbstbehalt angerechnet wird. Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen
Campingplatz befinden.
3. Welche Einschränkung des Versicherungsschutzes ist zu
beachten? 3. Welche Leistungen umfasst Ihre Reisegepäck-
Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die Erstversicherung Versicherung?
eine Versicherungsleistung abgelehnt hat. Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 1; Einschränkungen siehe
Ziffer 5) erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der
4. Was muss bei der Selbstbehaltsübernahme-Versicherung vereinbarten Versicherungssumme. Ersetzt werden für:
beachtet werden? (Obliegenheiten) 1. zerstörte oder abhandengekommene Sachen der Zeitwert.
— Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6 — Als Zeitwert gilt der Anschaffungspreis abzüglich eines dem
1. Abrechnung mit dem Erstversicherer Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung,
Sie sind verpflichtet, den Schadenfall zunächst mit dem Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages. Bei Vorlage des
Erstversicherer abzurechnen und uns die vollständigen Anschaffungsbelegs verzichten wir auf einen Zeitwertabzug,
Abrechnungen des Erstversicherers einzureichen. sofern die Gegenstände zum Zeitpunkt des
2. Verpflichtung zur Schadenauskunft Versicherungsfalles weniger als 6 Monate alt waren. Für
Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache ältere Gegenstände nehmen wir für das erste Jahr einen
und Höhe unserer Leistungsverpflichtung gestatten und jede Wertabzug von 20 % des Anschaffungspreises vor und für
hierzu dienliche Auskunft erteilen. jedes weitere begonnene Jahr einen Abzug von 10 %. Für
3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten fehlende Anschaffungsbelege nehmen wir einen zusätzlichen
Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten Wertabzug von 10 % des Anschaffungspreises vor.
ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5. 2. beschädigte und reparaturfähige Sachen die notwendigen
Reparaturkosten und ggf. eine bleibende Wertminderung,
höchstens jedoch der Zeitwert.
Reisegepäck-Versicherung
3. Filme, Bild-, Ton- und Datenträger der Materialwert.
4. die Wiederbeschaffung von Personalausweisen,
1. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Reisegepäck von Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.
einem versicherten Ereignis betroffen wird. Wir leisten bis zur
Höhe der Versicherungssumme und Entschädigungsgrenze. 4. Welche Entschädigungsgrenzen sind zu beachten?
Mehrere zusammentreffende versicherte Ereignisse gelten als ein 1. Versicherungssummen im Tarif Sorglos
Versicherungsfall und führen nicht zu einer Erhöhung der Soweit nicht anders vereinbart, ist die Entschädigungsleistung
Entschädigungsleistung. Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn beim Tarif Sorglos für Einzelpersonen auf 2.000,– EUR und
1. aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt, zerstört oder für Familien auf 4.000,– EUR begrenzt. Bis zu diesen
beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Maximalbeträgen erstatten wir, soweit keine andere
Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes oder Vereinbarung getroffen wurde, je Versicherungsfall bei
einer Gepäckaufbewahrung befindet. a) Pelzen, Schmucksachen, Gegenständen aus Edelmetall,
2. aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am Foto- und Filmapparaten für Einzelpersonen bis zu
selben Tag wie Sie erreicht (Lieferfristüberschreitung). 1.000,– EUR und für Familien bis zu 2.000,– EUR.
3. während der übrigen Reisezeit Reisegepäck b) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten für Einzelpersonen und
abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird durch Familien bis zu 250,– EUR.
a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, c) Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrrädern, jeweils mit
Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und Zubehör, für Einzelpersonen und Familien bis zu 500,–
vorsätzliche Sachbeschädigung. EUR.
b) einen Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfall). d) Wellenbrettern, Segelsurfgeräten, Kyte-Surf-Equipment
c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschwemmungen, sowie Gleitschirme, jeweils mit Zubehör, für
Sturm, Erdrutsche, Erdbeben oder Lawinen. Einzelpersonen und Familien bis zu 500,– EUR.
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e) Musikinstrumenten mit Zubehör (sofern zu privaten 4. Schäden durch Verschleiß
Zwecken mitgeführt) für Einzelpersonen und Familien bis Schäden, die durch die natürliche oder mangelhafte
zu 250,– EUR. Beschaffenheit der versicherten Sachen verursacht werden
f) EDV-Geräten sowie tragbare Kommunikations- und (z. B. Abnutzung oder Verschleiß), sind nicht versichert.
Unterhaltungsgeräten mit Zubehör für Einzelpersonen 5. Nicht versicherte Sachen
und Familien bis zu 250,– EUR. Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten,
g) Ersatzkäufen bei Lieferfristüberschreitungen für Wertpapiere, Briefmarken- oder Münzsammlungen
Einzelpersonen und Familien bis zu 250,– EUR. Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art,
2. Versicherungssummen im Tarif Premium Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert,
Soweit nicht anders vereinbart, betragen die Edelmetalle, lose Edelsteine , Zahngold, Prothesen jeder Art,
Versicherungssummen beim Tarif Premium für Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft-
Einzelpersonen 3.500,– EUR und für Familien 7.000,– EUR je und Wasserfahrzeuge sowie der Berufsausübung dienende
Versicherungsfall. Sofern nicht anders vereinbart, erstatten Werkzeuge und Geräte bzw. Gegenstände inklusive Zubehör.
wir je Versicherungsfall bei
a) Pelzen, Schmucksachen, Gegenständen aus Edelmetall, 6. Was muss bei einem Reisegepäckschaden beachtet
Foto- und Filmapparaten für Einzelpersonen bis zu werden? (Obliegenheiten)
1.500,– EUR und für Familien bis zu 3.000,– EUR. — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. —
b) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten für Einzelpersonen und 1. Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen Dritte
Familien bis zu 400,– EUR. Schäden an in Fremdgewahrsam gegebenem Gepäck sowie
c) Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrrädern, jeweils mit Schäden durch nicht fristgerechte Auslieferung müssen Sie
Zubehör, für Einzelpersonen und Familien bis zu 800,– unverzüglich der mit der Beförderung beauftragten Stelle
EUR. anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Uns ist
d) Wellenbrettern, Segelsurfgeräten, Kyte-Surf-Equipment hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äußerlich nicht
sowie Gleitschirme, jeweils mit Zubehör, bei der erkennbaren Schäden müssen Sie das jeweilige
Einzelpersonen und Familien bis zu 800,– EUR. Unternehmen nach der Entdeckung unverzüglich unter
e) Musikinstrumenten mit Zubehör (sofern zu privaten Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens
Zwecken mitgeführt) für Einzelpersonen und Familien bis innerhalb von 7 Tagen, auffordern, den Schaden zu
zu 400,– EUR. besichtigen und zu bescheinigen.
f) EDV-Geräten sowie tragbare Kommunikations- und 2. Polizeiliche Meldung
Unterhaltungsgeräten mit Zubehör für Einzelpersonen Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und
und Familien bis zu 400,– EUR. Brandschäden müssen Sie unverzüglich der zuständigen
g) Ersatzkäufen bei Lieferfristüberschreitungen für Polizeidienststelle unter Einreichung eines vollständigen
Einzelpersonen und Familien bis zu 400,– EUR. Verzeichnisses aller vom Schadenfall betroffenen Sachen
anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Das der
5. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind Polizei einzureichende Verzeichnis der vom Schadenfall
zu beachten? betroffenen Gegenstände muss als Einzelaufstellung gefertigt
1. Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen werden und auch Angaben über den jeweiligen
Für Schäden am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Anschaffungszeitpunkt sowie den Anschaffungspreis der
Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugen durch einzelnen Gegenstände enthalten. Das vollständige
strafbare Handlungen Dritter leisten wir nur, soweit sich das Polizeiprotokoll muss uns eingereicht werden.
Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen 3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
(bei Wassersportfahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet.
Keine Entschädigung leisten wir hier für die unter Ziffer 2.3 Reise-Unfallversicherung
aufgeführten Wertsachen.
Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-
versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Unfallversicherung?
Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen siehe
die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung Ziffer 3) werden die nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der
offenstehenden Ortes (Parkplatz, Hafen etc.). nachstehend genannten Versicherungssummen ersetzt.
Wir leisten nur, wenn der Schaden nachweislich tagsüber 1. Leistungen bei Invalidität
zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Ihre körperliche
Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft
als 2 Stunden eingetreten ist. beeinträchtigt ist (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist
2. Einschränkungen beim Camping dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre
Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht
des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen erwartet werden kann.
Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem
oder privaten Unternehmern eingerichteten) Unfall eingetreten und innerhalb von 21 Monaten nach dem
Campingplätzen. Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei
Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 5.1) uns schriftlich geltend gemacht worden sein.
im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden a) Die Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des
durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn der Schaden Tarifs Sorglos 20.000,– EUR und bei Abschluss des
nachweislich tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr Tarifs Premium 40.000,– EUR. Die Höhe der Leistung
eingetreten und das Zelt geschlossen ist. richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Grad
Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. der Invalidität. Als feste Invaliditätsgrade gelten (unter
Diese Gegenstände ersetzen wir nur, sofern die Ausschluss des Nachweises einer höheren oder
Voraussetzungen gemäß Ziffer 5.1 erfüllt oder die geringeren Invalidität) der Verlust oder die
Gegenstände der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung Funktionsunfähigkeit
übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss
ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in
einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten
Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen
Campingplatz befinden.
3. Schäden durch Verlieren
Keinen Versicherungsschutz gewähren wir für Schäden durch
Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen von
Gegenständen.
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c) Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem
ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche
eines Armes im Schultergelenk 70 % Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % unvermeidbar waren.
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % d) die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im
einer Hand im Handgelenk 55 % Todesfall.
eines Daumens 20 % e) Einsätze gemäß Ziffer 3.a, wenn Sie keinen
eines Zeigefingers 10 % Versicherungsfall erlitten haben, ein solcher aber
eines anderen Fingers 5% unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 % zu vermuten war.
4. Leistungen für Kosten kosmetischer Operationen
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Bei Abschluss des Tarifs Sorglos besteht für die Kosten
eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
kosmetischer Operationen kein Versicherungsschutz. Die
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Versicherungssumme bei Abschluss des Tarifs Premium
eines Fußes im Fußgelenk 40 % beträgt 5.000,– EUR.
einer großen Zehe 5% a) Wird durch ein versichertes Unfallereignis die
einer anderen Zehe 2% Körperoberfläche der versicherten Person derart
eines Auges 50 % beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der
des Gehörs auf einem Ohr 30 % Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild der
des Geruchs 10 % versicherten Person hierdurch dauerhaft beeinträchtigt ist,
des Geschmacks 5% und entschließt sich die versicherte Person, sich einer
kosmetischen Operation zum Zwecke der Beseitigung
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieses Mangels zu unterziehen, so übernehmen wir
dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der einmalig die mit der Operation und der klinischen
entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen. Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten für
b) Werden durch den Versicherungsfall Körperteile oder Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug und sonstige
Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder ärztlich verordnete Heilmittel sowie die Kosten für die
Funktionsunfähigkeit nicht wie vorstehend geregelt ist, so Unterbringung und Verpflegung in der Klinik bis zur Höhe
ist für diese maßgebend, inwieweit die normale der vereinbarten Versicherungssumme. Nicht zur
körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter Körperoberfläche zählen die bei geöffnetem Mund
ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer sichtbaren Front- und Schneidezähne.
Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. b) Die Operation und die klinische Behandlung der
c) Sind durch den Versicherungsfall mehrere körperliche versicherten Person müssen bis zum Ablauf des 3.
oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die Jahres nach dem Unfall durchgeführt und abgeschlossen
vorstehenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet. sein. Hat die versicherte Person bei Eintritt des Unfalles
Mehr als 100 % werden jedoch nicht angenommen. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfolgt ein Ersatz
d) Wird durch den Versicherungsfall eine körperliche oder der Kosten auch dann, wenn die Operation und die
geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd klinische Behandlung nicht innerhalb dieser Frist, aber vor
beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe der Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten
Vorinvalidität vorgenommen. Diese wird nach den Person durchgeführt werden.
Invaliditätsgraden gemäß Ziffer 1.a bemessen. c) Ausgeschlossen vom Ersatz sind die Kosten für
e) Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach Nahrungs- und Genussmittel, für Bade- und
dem Versicherungsfall ein, so besteht kein Anspruch auf Erholungsreisen sowie für Krankenpflege, sofern der
Invaliditätsleistung. Einsatz von beruflichem Pflegepersonal bei der
f) Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache Krankenpflege nicht ärztlich angeordnet wird.
innerhalb eines Jahres nach dem Versicherungsfall oder
(gleichgültig aus welcher Ursache) später als 1 Jahr nach 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
dem Unfall und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung 1. Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
nach Ziffer 1.a entstanden, so leisten wir nach dem Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person
Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der zuletzt erhobenen durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes
ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
2. Leistungen im Todesfall Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung erstreckt sich
Die Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des Tarifs der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische
Sorglos 10.000,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder
20.000,– EUR. Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein
Lebensjahres beträgt die Versicherungssumme auch bei plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis,
Abschluss des Tarifs Premium 10.000,– EUR. Führt ein eingetreten sein muss.
Versicherungsfall innerhalb eines Jahres zum Tode der 2. Zerrungen und Bänderriss
versicherten Person, so entsteht für die Erben ein Anspruch Als Versicherungsfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte
auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein
Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 4.3 weisen wir hin. Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder
3. Leistungen für Bergungskosten Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Die Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des Tarifs 3. Ertrinken oder Ersticken
Sorglos 20.000,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium Als Unfall im Sinne von Ziffer 2.1 gilt auch der Ertrinkungs-
80.000,– EUR. Bestehen für die versicherte Person bei der bzw. Erstickungstod unter Wasser beim Tauchen.
HanseMerkur Versicherungsgruppe mehrere
Unfallversicherungen, können die nachstehenden Kosten nur 3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind
aus einem dieser Verträge verlangt werden. Hat die zu beachten?
versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag 1. Für welche Fälle wird nicht geleistet?
fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Höhe der für Wir leisten nicht für
Bergungskosten versicherten Summe die entstandenen a) Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,
Kosten für auch soweit diese auf Trunkenheit oder Drogenkonsum
a) Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle
rechtlich oder privatrechtlich organisierten oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der
Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz
berechnet werden. besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch
b) einen Transport des Verletzten in das nächste ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit dies verursacht sind.
medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist.
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b) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, mitgewirkt, so entfällt jeglicher Leistungsanspruch, wenn
dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. dieser Anteil mehr als 50 % beträgt.
c) Unfälle, die mittelbar oder unmittelbar durch Kriegs- oder
Bürgerkriegsereignisse oder in Verbindung mit 4. Was muss bei einem Reise-Unfallschaden beachtet
terroristischen Anschlägen verursacht sind. werden? (Obliegenheiten)
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6 —
versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend 1. Unverzügliche Hinzuziehung eines Arztes
von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt jedoch herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen. Die
nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet versicherte Person hat den ärztlichen Anordnungen
zum Zeitpunkt des Reiseantrittes bereits Krieg oder nachzukommen und auch im Übrigen die Unfallfolgen
Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive möglichst zu mindern.
Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle 2. Untersuchung durch von uns beauftragte Ärzte
durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Die versicherte Person hat sich von den von uns beauftragten
Waffen). Ärzten untersuchen zu lassen. Die notwendigen Kosten
d) Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles
(auch Luftsportgeräteführer), soweit sie nach tragen wir.
österreichischem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, 3. Meldungen im Todesfall
sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Hat der Unfall den Tod der versicherten Person zur Folge, so
Luftfahrzeuges, die im ursächlichen Zusammenhang mit muss uns dies von den Erben oder den sonstigen
dem Betrieb eines Luftfahrzeuges eintreten. Rechtsnachfolgern der versicherten Person innerhalb von 48
e) Unfälle der versicherten Person bei einer mit Hilfe eines Stunden gemeldet werden, auch wenn der Unfall selbst schon
Luftfahrzeuges auszuübenden Tätigkeit. angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, eine
f) Unfälle der versicherten Person bei der Benutzung von Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen
Raumfahrzeugen. Versicherungsschutz besteht jedoch zu lassen.
als Fluggast einer Fluggesellschaft. 4. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
g) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
Motorfahrzeuges an Fahrveranstaltungen einschließlich
der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es Reise-Krankenversicherung
auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
h) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-
verursacht sind. Krankenversicherung?
i) Unfälle, die der versicherten Person im Militärdienst Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen siehe
zustoßen. Ziffer 3) erhalten Sie die nachfolgenden Leistungen. Erstattet
j) Gesundheitsschädigungen durch Strahlen sowie werden, nach Abzug des Selbstbehaltes, die in der amtlichen
Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Währung des Aufenthaltslandes entstandenen ortsüblichen
Eingriffe am Körper der versicherten Person. Kosten, soweit nachstehend nicht ein anderer Betrag genannt
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn wird, in unbegrenzter Höhe. Es gilt folgende
Heilmaßnahmen oder Eingriffe, auch Selbstbehaltsregelung:
strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen Haben Sie den Tarif Sorglos abgeschlossen und besteht
unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst werden. hinsichtlich der Leistungen eine Sozial- oder Privatversicherung,
k) Gesundheitsschädigungen durch Infektionen. Diese sind machen Sie bitte zuerst dort Ihre Ansprüche geltend. Unterlassen
auch dann ausgeschlossen, wenn sie durch Sie dies oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung
Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige erbracht, so reduziert sich unsere Ersatzleistung um 20 %. Bei
geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Abschluss des Tarifs Premium wird kein Selbstbehalt
verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort angerechnet.
oder später in den Körper gelangten. 1. Informationsleistung
Versicherungsschutz besteht jedoch für Tollwut und Bei Krankheit oder Unfall informieren wir auf Anfrage über
Wundstarrkrampf sowie für Infektionen, bei denen die unseren Notruf-Service über die Möglichkeiten ärztlicher
Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht Versorgung der versicherten Person. Soweit möglich,
nach Satz 1 ausgeschlossen sind, in den Körper benennen wir einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt.
gelangten. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen 2. Heilbehandlungskosten im Ausland
oder Eingriffe verursacht sind, besteht Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen die Kosten einer
Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen oder Heilbehandlung. Als Heilbehandlung im Sinne dieser
Eingriffe, auch strahlendiagnostische und Bedingungen gelten medizinisch notwendige
-therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag a) ärztliche ambulante Behandlungen einschließlich durch
fallenden Unfall veranlasst waren. Beschwerden hervorgerufener, medizinisch notwendiger
l) Bauch- oder Unterleibsbrüche. Versicherungsschutz Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum
besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt),
fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch
entstanden sind. notwendiger Schwangerschaftsabbrüche.
m) Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus b) schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
inneren Organen und Gehirnblutungen. einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern
diesen Vertrag fallendes Unfallereignis die überwiegende diese durch einen Zahnarzt durchgeführt oder verordnet
Ursache ist. werden.
n) krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, c) unaufschiebbare stationäre Behandlungen, sofern diese
gleichgültig, wodurch diese verursacht sind. in einer Einrichtung erfolgen, welche im Aufenthaltsland
o) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, unter ständiger
durch den Schlund. ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische
2. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? und therapeutische Möglichkeiten verfügt und
Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Krankengeschichten führt. Bei Abschluss des Tarifs
Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder Sorglos sind die Kosten auf 300.000,– EUR je
deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend Versicherungsfall begrenzt. Bei Abschluss des Tarifs
dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn Premium fallen keine Entschädigungsgrenzen an.
dieser Anteil mindestens 25 % beträgt. Haben Krankheiten d) ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel (als
oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis Medikamente gelten nicht – auch wenn sie ärztlich
hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
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verordnet sind – Nähr- und Stärkungsmittel sowie Rückreisekosten versicherter Personen, wenn diese ihren
kosmetische Präparate). gebuchten Aufenthalt aufgrund eines Rücktransportes
e) ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige oder einer Überführung des Versicherten vorzeitig
physikalische Behandlungen. beenden oder aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes
f) ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, des Versicherten verlängern müssen.
Inhalationen und Krankengymnastik. f) Wir erstatten die notwendigen nachgewiesenen Kosten
g) ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles für die Reise einer von der versicherten Person
erstmals notwendig werden und die der Behandlung der beauftragten Person zum Aufenthaltsort und zurück zum
Unfallfolgen dienen. Wohnort der versicherten Person, wenn sie aufgrund
h) Röntgendiagnostiken. eines Versicherungsfalles eine Betreuungsperson
i) unaufschiebbare Operationen. benötigt, die ihre mitreisenden minderjährigen Kinder
j) Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nach Hause bringt.
nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in 7. Zusätzliche Rückreisekosten nach Krankenhausaufenthalt
die Unterkunft. Kehren Sie infolge eines Krankenhausaufenthaltes von der
3. Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern Reise verspätet zurück, erstatten wir Ihnen die nachweislich
a) Über unseren Notruf-Service geben wir im entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die
Versicherungsfall gegenüber dem Krankenhaus auf hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten,
Wunsch eine Kostenübernahmegarantie ab. z. B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer Kopie des Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität
Personalausweises oder des Reisepasses der der gebuchten Reise abgestellt. Wenn abweichend von der
versicherten Person bei unserem Notruf-Service. gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug
b) Sofern die Leistungspflicht dieser Reise- erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in
Krankenversicherung, einer anderen privaten der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt.
Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Brechen Sie Ihre Reise, auch ohne medizinische
Krankenversicherung nicht vorliegt, erfolgt die Notwendigkeit, nach einem mindestens 3-tägigen
Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– EUR in Form Krankenhausaufenthalt ab, organisieren wir Ihre Rückreise,
einer Darlehensgewährung für die versicherte Person. und zwar je nach dem Ausmaß Ihrer Reisefähigkeit per
Die von uns verauslagten Beträge sind vom Eisenbahn, Autobus, Rettungsauto oder Flugzeug,
Versicherungsnehmer bzw. von der versicherten Person erforderlichenfalls mit Arztbegleitung (nicht aber mittels
binnen eines Monats nach Rechnungsstellung Ambulanzflugzeug), und übernehmen hierfür die zusätzlich
zurückzuzahlen. entstandenen Rückreisekosten.
4. Nachleistung im Ausland 8. Arzneimittelversand
Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes Benötigt die versicherte Person ärztlich verordnete
über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Arzneimittel, die ihr auf der Reise abhandengekommen sind,
Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener übernehmen wir in Abstimmung mit dem Hausarzt der
Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen versicherten Person die Beschaffung der Ersatzpräparate und
dieser Bedingungen Leistungspflicht (einschließlich eines ihre Übersendung an die versicherte Person. Die Kosten der
dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis Ersatzpräparate hat die versicherte Person binnen eines
zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit. Monats nach Beendigung der Reise an uns
5. Versicherungsleistungen für Neugeborene zurückzuerstatten.
Bei einer Geburt während der Reise werden auch die Kosten 9. Informationsaustausch zwischen Hausarzt und
der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des behandelndem Arzt
neugeborenen Kindes übernommen. Wird die versicherte Person wegen einer Krankheit oder der
6. Krankenrücktransport-/Überführungs-/Bestattungskosten Folgen eines Unfalles in einem Krankenhaus stationär
a) Wir erstatten die Mehrkosten für einen Rücktransport zum behandelt, stellen wir über unseren Notruf-Service den
nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort Kontakt zwischen einem von uns beauftragten Arzt und dem
der versicherten Person, sofern der Rücktransport Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden
medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, und zwar je nach Krankenhausärzten her und sorgen während des
Zustand des Versicherten per Eisenbahn, Autobus, Krankenhausaufenthaltes für die Übermittlung von
Rettungsauto oder Flugzeug. Die Beurteilung eines Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch
medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes sorgen wir für die Information der Angehörigen.
erfolgt durch einen beratenden Arzt des Versicherers in 10. Ersatzweise Krankenhaustagegeld
Abstimmung mit dem behandelnden Arzt im Bei Auslandsreisen erhalten versicherte Personen im Falle
Aufenthaltsland. einer medizinisch notwendigen und stationären
b) Wir übernehmen auch die Kosten für eine Begleitperson, Heilbehandlung wegen einer während der Auslandsreise
erforderlichenfalls Arztbegleitung, soweit die Begleitung eingetretenen Krankheit oder Verletzung wahlweise anstelle
medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder von Kostenersatzleistungen für die stationäre Heilbehandlung
seitens des ausführenden Transportunternehmens ein Krankenhaustagegeld für längstens 30 Tage in Höhe von
vorgeschrieben ist. Bei Abschluss des Tarifs Sorglos sind 50,– EUR/Tag ab Beginn der Behandlung. Das Wahlrecht ist
die Kosten auf 2.500,– EUR je Versicherungsfall unverzüglich bei Beginn der stationären Behandlung
begrenzt. Bei Abschluss des Tarifs Premium fallen keine auszuüben.
Entschädigungsgrenzen an. 11. Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale –
c) Darüber hinaus werden die Mehrkosten für einen nur bei Abschluss des Tarifs Premium
Rücktransport zum nächstgelegenen Krankenhaus am Sofern Sie den Tarif Premium abgeschlossen haben,
Wohnort der versicherten Person erstattet, sofern erstatten wir im Versicherungsfall die Telefonkosten, die
- nach der Prognose des behandelnden Arztes die Ihnen durch die Kontaktaufnahme mit unserer Notrufzentrale
Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich entstehen, bis zu einem Betrag von 25,– EUR.
länger als 10 Tage dauert und 12. Hotelkosten
- die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Dem Versicherten erstatten wir im Falle seines
Ausland die Kosten für den Rücktransport Krankenhausaufenthaltes die zusätzlichen
übersteigen. Nächtigungskosten, die aufgrund der Organisation eines
d) Ersetzt werden auch die Kosten für eine Bestattung im Krankentransportes bzw. einer Überführung entstehen. Wird
Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer der gebuchte Aufenthalt aufgrund des
Überführung entstanden wären, oder die notwendigen Krankenhausaufenthaltes des Versicherten unterbrochen
Mehrkosten, die im Falle des Ablebens einer versicherten oder verlängert, erstatten wir die zusätzlichen
Person durch die Überführung des Verstorbenen an den Nächtigungskosten. Bei Abschluss des Tarifs Premium
ständigen Wohnsitz entstehen. erstatten wir die zusätzlichen Nächtigungskosten auch für die
e) Weiterhin ersetzen wir, sofern der Tarif Premium übrigen mitversicherten Personen. Die Kosten sind insgesamt
abgeschlossen wurde, die zusätzlich entstandenen
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auf einen Betrag von 2.500,– EUR begrenzt und werden vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlich
maximal für 10 Tage ersetzt. zugesagt wurden.
13. Krankenbesuch – nur bei Abschluss des Tarifs Premium d) Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungs-
Wenn feststeht, dass der Krankenhausaufenthalt einer kuren.
versicherten Person länger als 5 Tage dauert, und der Tarif e) ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort.
Premium abgeschlossen wurde, organisieren wir auf Wunsch Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung
die Reise einer der versicherten Person nahestehenden durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei
Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in
zurück zum Wohnort und übernehmen die entstehenden dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu
Kosten des Beförderungsmittels für die Hin- und Rückreise Kurzwecken aufgehalten hat.
sowie die Nächtigungskosten. Voraussetzung ist jedoch, dass f) Hilfsmittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind, sofern
der Krankenhausaufenthalt bei Ankunft der nahestehenden sie nicht allein infolge eines Unfalles erstmals notwendig
Person noch nicht abgeschlossen ist. werden und der direkten Behandlung der Unfallfolgen
dienen.
2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? g) Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie
1. Erkrankung oder Unfall durch Personen, mit denen die versicherte Person
Als Versicherungsfall wird die medizinisch notwendige innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie
Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit zusammenlebt. Nachgewiesene Sachkosten werden
oder Unfallfolgen bezeichnet. Der Versicherungsfall beginnt tarifgemäß erstattet.
mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem h) eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder
Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung.
die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge i) Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische
ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht Behandlung.
ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer j) Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen,
Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische
medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen,
während der Schwangerschaft, Frühgeburten bis zur 36. funktionsanalytische und funktionstherapeutische
Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten, medizinisch Leistungen und implantologische Zahnleistungen.
notwendige Schwangerschaftsabbrüche sowie Tod. k) Behandlungen von HIV-Infektionen und deren Folgen.
2. Wahlfreiheit zwischen niedergelassenen Ärzten l) Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeunter-
Im Ausland steht der versicherten Person die Wahl unter den suchungen.
im Aufenthaltsland gesetzlich anerkannten und zugelassenen m) Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der
Ärzten und Zahnärzten frei, sofern diese nach der jeweils Fortpflanzungsorgane.
gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte n) Organspenden und deren Folgen.
– sofern vorhanden – oder nach den ortsüblichen Gebühren
berechnen. 4. Was muss im Krankheitsfalle beachtet werden?
3. Versicherte Behandlungsmethoden (Obliegenheiten)
Im vertraglichen Umfang leisten wir für Untersuchungs- oder — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. —
Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der 1. Unverzügliche Kontaktaufnahme
Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Wir leisten Im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus und
darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der vor Beginn umfänglicher diagnostischer und therapeutischer
Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder Maßnahmen müssen Sie oder muss die versicherte Person
die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen unverzüglich Kontakt mit unserem weltweiten Notfall-Service
Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Wir aufnehmen.
können jedoch unsere Leistungen auf den Betrag 2. Zustimmung zum Rücktransport
herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener Wenn wir den Rücktransport nach Art der Krankheit und
schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen deren Behandlungsbedürftigkeit befürworten, müssen Sie
wäre. oder die versicherte Person dem Rücktransport an den
Wohnort bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete
3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind Krankenhaus bei Bestehen der Transportfähigkeit zustimmen.
zu beachten? 3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
1. Leistungseinschränkungen Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
a) Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
notwendige Maß oder übersteigen die Kosten einer
Heilbehandlung das ortsübliche Maß, so können wir die Reise-Assistance-Versicherung
Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
b) Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Assistance-
Unfall- oder Rentenversicherung oder aus einer Versicherung?
gesetzlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, können wir, Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) werden die nachfolgenden
unbeschadet der Ansprüche auf Krankenhaustagegeld, Leistungen ersetzt.
die gesetzlichen Leistungen von den 1. Strafverfolgung
Versicherungsleistungen abziehen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht,
2. Leistungsfreiheit sind wir bei der Beschaffung eines Anwalts und/oder eines
Wir leisten nicht für Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang
a) die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten
oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren. strecken wir bis zu einem Betrag von 3.000,– EUR als
b) die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, Darlehen vor. Zusätzlich strecken wir bis zu einem Betrag von
dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise 13.000,– EUR die von den Behörden eventuell verlangte
stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen Strafkaution als Darlehen vor. Der Versicherungsnehmer bzw.
des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten die versicherte Person hat die verauslagten Beträge
Grades unternommen wurde. (Darlehen) unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde
c) Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten
Rehabilitationsmaßnahmen, es sei denn, dass diese nach Auszahlung, an uns zurückzuzahlen.
Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, 2. Entführung der versicherten Person
vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines Bei Entführung der versicherten Person oder der
schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder Reisebegleiter der versicherten Person gewähren wir ein
einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Darlehen je versicherte Person bis zu einer Höhe von
Hüftendoprothese) erfolgen, zur Verkürzung des 10.000,– EUR. Voraussetzung für die Darlehensgewährung
Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und Leistungen
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ist die Vorlage einer Kopie des Personalausweises oder des oder werden Notersatzkäufe für Ihr Eigentum am Heimatort
Reisepasses der versicherten Person bei unserem Notruf- notwendig, erhalten Sie von uns gegen Rechnungsvorlage
Service. Das Darlehen ist binnen eines Monats nach dem und Nachweise für die Ersatznotwendigkeit einen Betrag bis
Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. zu 500,– EUR.
3. Reiseruf 12. Schutzengel für Ihr Fahrzeug – nur bei Abschluss des Tarifs
Wenn die versicherte Person während der Reise nicht Premium
erreicht werden kann, bemühen wir uns um einen Reiseruf Bei einem erheblichen Schaden (mindestens 2.500,– EUR)
(z. B. über den Rundfunk) und übernehmen hierfür die an Ihrem privat genutzten PKW, der während Ihrer
Kosten. Urlaubsreise an Ihrem Wohnort zurückbleibt oder zur
4. Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln am Abreisetag für
Wir organisieren und bezahlen zusätzlich die Betreuung des die Dauer der Reise in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen)
minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen geparkt wird, erstatten wir Ihnen den von Ihrer Voll- oder Teil-
oder abbrechen muss, sofern alle Betreuungspersonen oder Kfz-Kaskoversicherung berechneten Selbstbehalt bis zu
die einzige an einer Reise teilnehmende Betreuungsperson einem Betrag von 500,– EUR. Ein versicherter Schaden liegt
des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund vor, wenn dieser dem Kasko-Versicherer angezeigt wird und
von Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer dieser im Rahmen der Leistungserstattung einen Selbstbehalt
Erkrankung nicht planmäßig beenden können. berechnet.
5. Verlust von Reisezahlungsmitteln
Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer Reise
sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage, ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist. Durch
stellen wir über unseren Notruf-Service den Kontakt zur unseren weltweiten Notfall-Service helfen wir in den in Ziffer 1
Hausbank her. Sofern erforderlich, helfen wir bei der genannten Notfällen, die der versicherten Person während der
Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung Reise zustoßen. Voraussetzung ist, dass sich die versicherte
gestellten Betrages an die versicherte Person. Ist eine Person oder ein von ihr Beauftragter bei Eintritt des versicherten
Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht Schadenfalles telefonisch oder in sonstiger Weise an unseren
möglich, stellen wir über unseren Notruf-Service der weltweiten Notfall-Service wendet. Versäumt es die versicherte
versicherten Person ein Darlehen unter Vorlage einer Kopie Person oder ein von ihr Beauftragter, Kontakt mit dem weltweiten
des Personalausweises oder des Reisepasses bis zu einem Notfall-Service aufzunehmen, und entstehen dadurch
Betrag von 1.500,– EUR zur Verfügung. Dieses Darlehen ist Mehrkosten, so kommen wir für diese Mehrkosten nicht auf.
binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer
Summe an uns zurückzuzahlen. 3. Was muss im Versicherungsfall beachtet werden?
6. Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten (Obliegenheiten)
Bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. —
helfen wir der versicherten Person bei der Sperrung der 1. Kontaktaufnahme mit unserem weltweiten Notfall-Service
Karten. Wir haften jedoch nicht für den ordnungsgemäßen Nehmen Sie oder ein von Ihnen Beauftragter unverzüglich
Vollzug der Sperrung und die trotz Sperrung entstehenden Kontakt mit unserem Notruf-Service auf.
Vermögensschäden. 2. Einzureichende Belege
7. Verlust von Reisedokumenten Den Eintritt eines versicherten Ereignisses müssen Sie
Bei Verlust von Reisedokumenten helfen wir bei der a) durch die Vorlage des Versicherungsnachweises und der
Ersatzbeschaffung. Buchungsunterlagen im Original
8. Umbuchungen/Verspätungen b) im Todesfall durch Sterbeurkunden
Gerät die versicherte Person in Schwierigkeiten, weil sie ein c) bei erheblichen Schäden am Eigentum durch
gebuchtes Verkehrsmittel versäumt oder weil es zu entsprechende Belege
Verspätungen oder Ausfällen gebuchter Verkehrsmittel nachweisen und für sämtliche entstandenen Kosten die
kommt, so helfen wir bei der Umbuchung. Originalbelege einreichen.
Umbuchungskosten und erhöhte Reisekosten trägt die 3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
versicherte Person. Wir informieren Dritte auf Wunsch der Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
versicherten Person über Änderungen des geplanten ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
Reiseverlaufes.
9. Fahrradpannen Reise-Haftpflichtversicherung
Kann wegen Panne oder Unfall des von der versicherten
Person auf der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-
fortgesetzt werden, übernehmen wir die Reparaturkosten bis Haftpflichtversicherung?
zum vereinbarten Betrag, damit eine Weiterfahrt möglich wird. Im Versicherungsfall (siehe 2, Einschränkungen siehe Ziffer 3)
Ist eine Reparatur am Schadenort nicht möglich, erstatten wir erhalten Sie die nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der
alternativ die Mehrkosten für die Fahrt zum Ausgangspunkt Versicherungssummen.
oder zum Zielort der Tagesetappe bis zu einem Betrag von 1. Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter
75,– EUR je versicherten Schadenfall. Nicht versichert sind Ansprüche
Reifenpannen. Unsere Leistungen umfassen die Prüfung der Haftpflichtfrage
10. Fahrraddiebstahlschutz und die sich daraus ergebende Abwehr unberechtigter
Kann wegen Diebstahls des von der versicherten Person auf Ansprüche oder im Falle eines berechtigten Anspruches den
der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht planmäßig Ersatz der Entschädigung, die von Ihnen zu zahlen ist. Ein
fortgesetzt werden, übernehmen wir die Mehrkosten für die berechtigter Anspruch ergibt sich aufgrund eines von uns
Rückfahrt zum Heimatort, zum Ausgangsort oder zum Zielort abgegebenen oder genehmigten Anerkenntnisses, eines von
der Tagesetappe bis zu einem Betrag von 250,– EUR je uns geschlossenen oder genehmigten Vergleiches oder einer
versicherten Schadenfall. richterlichen Entscheidung. Falls die von uns verlangte
11. Schutzengel für Ihr Zuhause – nur bei Abschluss des Tarifs Erledigung eines Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis,
Premium Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert,
Haben Sie den Tarif Premium abgeschlossen, organisieren haben wir für den von der Weigerung an entstehenden
wir Ihre Rückreise zum Wohnort und zum Urlaubsort und Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten
übernehmen die zusätzlichen Reisekosten, wenn Sie Ihre nicht aufzukommen.
Reise aufgrund eines erheblichen Schadens (mindestens Wird von uns in einem Strafverfahren wegen eines
2.500,– EUR) an Ihrem Eigentum am Heimatort infolge von Schadenereignisses, das einen unter den
Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge
strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl) haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie
abbrechen oder unterbrechen müssen. Bei der Erstattung der gewünscht oder genehmigt, so tragen wir dessen Gebühren
Kosten wird auf die Art und Qualität der ursprünglich gemäß der Gebührenordnung oder die besonders
gebuchten Reise abgestellt. Sind Notreparaturen erforderlich
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vereinbarten, zuvor mit uns abgestimmten höheren Kosten der Haushalt der Gastfamilie) sowie der Räume, deren
des Verteidigers. Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung
2. Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten vorgesehen und gestattet ist (z. B. Speiseräume,
Haben Sie für eine aus einem versicherten Schadenfall Gemeinschaftsbäder), bis zu einem Betrag von 25.000,–
geschuldete Rente kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten oder EUR.
ist Ihnen die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen Ausgeschlossen sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen
Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung - Schäden an beweglichen Gegenständen wie Bildern,
gestattet, so verpflichten wir uns an Ihrer Stelle zur Mobiliar, Fernsehapparaten, Geschirr etc.
Sicherheitsleistung oder Hinterlegung. - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
3. Kosten eines Rechtsstreites Beanspruchung.
Kommt es in einem versicherten Schadenfall zu einem - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Rechtsstreit über den Anspruch zwischen Ihnen und dem Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und
Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, so führen wir Gasgeräten.
den Rechtsstreit in Ihrem Namen. Die hierfür anfallenden - der unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der
Kosten werden von uns übernommen und nicht als Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen
Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. fallenden Rückgriffsansprüche.
Übersteigen die Haftpflichtansprüche die
Versicherungssumme, so werden die Prozesskosten nur im 3. Welche Einschränkungen des
Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Versicherungsschutzes sind zu beachten?
Ansprüche getragen, und zwar auch dann, wenn es sich um
mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse 1. Nicht versicherte Haftpflichtrisiken
handelt. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, uns durch a) Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer,
Zahlung der Versicherungssumme und unseres der Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder
Versicherungssumme entsprechenden Anteils an den bis Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den
dahin erwachsenen Kosten von weiteren Leistungen zu Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
befreien. b) Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Halter
oder Hüter von Tieren sowie die Haftpflicht bei der
Ausübung der Jagd.
2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? c) Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht aus der Ausübung
Sie haben auf der Reise bis zur Höhe der vereinbarten eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) oder
Versicherungssumme Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie einer Betätigung in Vereinigungen aller Art.
wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse, d) Nicht versichert ist die Haftpflicht der versicherten Person
die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von aus der Vermietung, Verleihung oder sonstigen
Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Gebrauchsüberlassung von Sachen an Dritte.
Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten, für 2. Nicht versicherte Haftpflichtansprüche
diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen a) Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der
privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Anspruch genommen werden. b) Ansprüche auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige
1. Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens festgesetzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung
Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche
Haftpflicht als Privatperson bezüglich der auf Reisen sowie Ansprüche aus Tumultschadengesetzen.
auftretenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Die c) Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Ihrer
Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des Tarifs Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen,
Sorglos 750.000,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Box- und Ringkämpfen, Kampfsportarten jeglicher Art
Premium 1.000.000,– EUR. Versichert sind insbesondere Ihre inklusive der Vorbereitungen (Training) hierzu.
Haftpflichtgefahren d) Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden
a) als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. mit Sachen, soweit nicht gemäß Ziffer 2.2. versichert, die Sie
Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen). gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene
b) als Radfahrer. Eigenmacht erlangt haben oder die Gegenstand eines
c) bei der Ausübung von Sport (ausgenommen sind die in besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Ziffer 3.2c genannten Sportarten). e) Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch
d) als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser
Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Haftpflichtansprüche der (einschließlich Gewässern) und alle sich daraus
Tierhalter oder Tiereigentümer gegen die versicherte ergebenden weiteren Schäden.
Person und/oder den Versicherungsnehmer sind nicht f) Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen Ihrer
versichert). Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
e) durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und
unbemannten Ballonen und Drachen, die weder mit Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und
Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder sowie
Versicherungspflicht besteht. Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere
f) durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder
fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden miteinander verbunden sind.
Segelbooten, die weder mit Motoren (auch g) Haftpflichtansprüche zwischen mehreren versicherten
Außenbordmotoren) noch mit Treibsätzen angetrieben Personen desselben Versicherungsvertrages sowie
werden und für die keine Versicherungspflicht besteht. zwischen dem Versicherungsnehmer und den
g) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von versicherten Personen eines Versicherungsvertrages.
eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken. h) Haftpflichtansprüche zwischen mehreren Personen, die
Ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht gemeinsam eine Reise gebucht haben und diese Reise
der versicherten Person aus Vermietung, Verleih oder zusammen durchführen.
sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte. i) Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die aus der
2. Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden Übertragung einer Krankheit entstehen.
In Abänderung zu Ziffer 3.2d sind auch Mietsachschäden vom j) Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Gebrauch
Umfang des Versicherungsschutzes erfasst. Der von Waffen aller Art.
Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Rahmen auf k) Haftpflichtansprüche aus allen sich ergebenden
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens als Benutzer der zur Vermögensschäden.
Unterkunft auf Reisen vorübergehend zu privaten Zwecken l) Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem
gemieteten Räume in Gebäuden (z. B. Hotel- und Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld,
Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows, bei Au-pairs Wertpapieren und Wertsachen.
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3. Begrenzung der Leistungen Rente zu fordern, so sind Sie verpflichtet, dieses Recht in
a) Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Ihrem Namen von uns ausüben zu lassen.
Versicherungsfall auf die vereinbarten 5. Bevollmächtigung
Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, Wir gelten als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr
wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere des Anspruches zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in
entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Ihrem Namen abzugeben.
b) Die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle 6. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
innerhalb des versicherten Zeitraumes sind bei Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
Vertragslaufzeiten unter einem Jahr auf das Zweifache ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Bei
Vertragslaufzeiten von über einem Jahr leisten wir in
jedem Versicherungsjahr für alle Versicherungsfälle nicht
mehr als das Doppelte der vereinbarten
Versicherungssumme.
c) Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung
eintretende Versicherungsfälle gelten als ein
Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des ersten dieser
Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese auf
derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit
innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem
Zusammenhang beruhen.
d) Hat die versicherte Person an den Geschädigten
Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der
Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den
nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem
Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der
Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur
im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres
Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer
erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die
entsprechende Vorschrift der Verordnung über den
Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Bei der
Berechnung des Betrages, mit dem sich der
Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen
beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die
Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger
Leistungen verbleibende Restversicherungssumme
übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem
vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
e) Falls die von uns verlangte Erledigung eines
Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis, Befriedigung
oder Vergleich am Verhalten der versicherten Person
scheitert, haben wir für den von der Weigerung an
entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung,
Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
4. Was muss im Schadenfall beachtet werden?
(Obliegenheiten)
— Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. —
1. Unverzügliche Schadenmeldung
Wird ein Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht,
melden Sie uns diesen Schadenfall bitte unverzüglich.
2. Unverzügliche Meldung im Rechtsstreit
Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl
oder ein Mahnbescheid erlassen, so müssen Sie uns dies
unverzüglich anzeigen, auch wenn Sie den versicherten
Schadenfall selbst bereits angezeigt haben. Wird gegen Sie
ein Anspruch gerichtlich bzw. per Mahnbescheid geltend
gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder wird Ihnen
gerichtlich der Streit verkündet, so müssen Sie uns dies
ebenfalls unverzüglich anzeigen. Das Gleiche gilt im Falle
eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines
Beweissicherungsverfahrens.
3. Überlassung der Prozessführung
Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so
müssen Sie die Prozessführung uns überlassen, dem von uns
bestellten oder bezeichneten Anwalt Vollmacht und alle von
diesem oder von uns für nötig erachteten Aufklärungen
geben. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von
Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz haben Sie, ohne
unsere Weisungen abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu
erheben oder die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen.
4. Überlassung von Rechtsausübungen in Rentenfällen
Wenn Sie infolge veränderter Verhältnisse das Recht
erlangen, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden