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Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck) / Bedingungsarchiv

Europäische GruppeKomplettSchutz: die Bedingungen im Volltext

Komplettschutz für Gruppenreisen ab 15 Personen bis 31 Tage mit Reisestorno, Reiseabbruch, Verspätungsschutz, Gepäck bis 3.500 Euro, Auslandskranken bis 1 Mio. Euro stationär und Reisehaftpflicht.

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Ich ermächtige Europäische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Europäische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Europäische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Europäische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Europäische GruppeKomplettSchutz von Europäische (Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Europäische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Die Versicherung gilt für eine Reise bis 31 Tage.“Leistungsbeschreibung, Seite 1
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und Kanarische Inseln“Leistungsbeschreibung, Geltungsbereich, Seite 2
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personja, bis 10.000 €„Prämie pro Person ... für eine Gruppenreise ab 15 versicherten Personen“Leistungsbeschreibung, Prämien, Seite 2
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)nicht geregelt
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)ja„und zusätzlich pro Ereignis für maximal sechs weitere gleichwertig versicherte mitreisende Personen.“Artikel 11 Punkt 3.3, Seite 3
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnnicht geregelt
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)ja„Die Versicherung gilt für eine Reise bis 31 Tage.“Leistungsbeschreibung, Seite 1
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)ja„Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten nicht im Inland.“Leistungsbeschreibung, Geltungsbereich, Seite 2
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)ja„Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten“Leistungsbeschreibung, Hinweis Reisestorno, Seite 1
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussja„Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).“Leistungsbeschreibung, Hinweis Reisestorno, Seite 1
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)nicht geregelt
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todnicht geregelt
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)nicht geregelt
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)nicht geregelt
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundnicht geregelt
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)nicht geregelt
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitnicht geregelt
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationennicht geregelt
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)nicht geregelt
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungnicht geregelt
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumnicht geregelt
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftnicht geregelt
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)nicht geregelt
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreisenicht geregelt
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortnicht geregelt
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungnicht geregelt

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostenja, bis zur Versicherungssumme„Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) bis zum gewählten Reisepreis“Leistungsbeschreibung Nr. 1, Seite 1
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruchnicht geregelt
Umbuchungsgebühren statt Stornonicht geregelt
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)nicht geregelt
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)ja, bis 1.000 €„Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: bis € 1.000“Leistungsbeschreibung Nr. 4, Seite 1
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchja, bis zur Versicherungssumme„Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen“Leistungsbeschreibung Nr. 2, Seite 1
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchja, bis zur Versicherungssumme„die durch die vorzeitige Rückreise entstandenen zusätzlichen Fahrtkosten.“Artikel 13 Punkt 2.2, Seite 3
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)ja, bis zur Versicherungssumme„die verspätete Rückreise (Reise- und Nächtigungskosten) der versicherten Person und eines versicherten Mitreisenden ins Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, wenn diese wegen Erkrankung oder Unfall der versicherten Person den gebuchten Aufenthalt verlängern müssen.“Artikel 23 Punkt 2.6, Seite 5
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)ja, bis 350 €„Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: ... bis € 350“Leistungsbeschreibung Nr. 5, Seite 1
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)ja, bis 1.000 €„Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: bis € 1.000“Leistungsbeschreibung Nr. 4, Seite 1

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandja, bis 1 Mio. €„Stationäre Behandlung bis € 1.000.000“Leistungsbeschreibung Nr. 14, Seite 1
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherungja, bis zur Versicherungssumme„Unterlässt sie dies, so reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 20%.“Artikel 23 Punkt 6, Seite 5
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„zwar nicht medizinisch notwendig, aber medizinisch vertretbar ist und nach mindestens drei Tagen Krankenhausaufenthalt von der versicherten Person ausdrücklich gewünscht wird“Artikel 23 Punkt 2.4.2, Seite 5
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„zwar nicht medizinisch notwendig, aber medizinisch vertretbar ist“Artikel 23 Punkt 2.4.2, Seite 5
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„die Überführung Verstorbener in der Standardnorm ins Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, oder stattdessen für das Begräbnis am Ereignisort“Artikel 23 Punkt 2.10, Seite 5
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)ja, bis 80.000 €„Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000“Leistungsbeschreibung Nr. 11, Seite 1
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatzja, bis zur Versicherungssumme„schmerzstillender Zahnbehandlungen (einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung)“Artikel 23 Punkt 2.2, Seite 5
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Unerwartete Schwangerschaftskomplikationen und unerwartete Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert.“Artikel 23 Punkt 3, Seite 5
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungenja, bis 500.000 €„Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung“Leistungsbeschreibung, Seite 1
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warennicht geregelt
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt“Leistungsbeschreibung Nr. 19, Seite 1
Betreuung und Rückholung mitreisender Kinderja, bis 4.000 €„Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis € 4.000“Leistungsbeschreibung Nr. 21, Seite 1
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernja„werden bei Kontaktaufnahme mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers die notwendigen Maßnahmen vom Versicherer organisiert und die notwendigen Kosten direkt an den Leistungsträger bezahlt.“Artikel 23 Punkt 4, Seite 5

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäckja, bis 3.500 €„Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck bis € 3.500“Leistungsbeschreibung Nr. 6, Seite 1
Selbstbehalt in der Gepäckversicherungnicht geregelt
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzeja, bis zur Versicherungssumme„Nur unter den folgenden Voraussetzungen sind versichert 2.1. Bargeld, Schmuck, Uhren, Pelze“Artikel 17 Punkt 2.1, Seite 4
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)ja, bis zur Versicherungssumme„technische Geräte aller Art samt Zubehör (z.B. Foto-, Film- und Videogeräte, Laptops, Tablets, optische Geräte ausgenommen Sehbehelfe, Unterhaltungselektronik, Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Drohnen)“Artikel 17 Punkt 2.1, Seite 4
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsja, bis zur Versicherungssumme„das Kraftfahrzeug (-Anhänger) nachweislich nicht länger als zwölf Stunden abgestellt ist“Artikel 18 Punkt 2, Seite 4
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchja, bis zur Versicherungssumme„inkl. Sportgeräte (z.B. während des Transports oder bei Diebstahl) Neuwertdeckung“Leistungsbeschreibung Nr. 6, Seite 1
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)ja, bis 350 €„bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden bis € 350“Leistungsbeschreibung Nr. 8, Seite 1
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertja„für Gegenstände innerhalb von 2 Jahren nach Kauf ... bei Zerstörung oder Abhandenkommen den Neuwert“Artikel 21 Punkt 1.1, Seite 4
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnein„vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die versicherte Person herbeigeführt werden“Artikel 6 Punkt 1.1, Seite 1
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)ja, bis 350 €„Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten bis € 350“Leistungsbeschreibung Nr. 9, Seite 1

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)nein„bei Ausübung einer Extremsportart auftreten.“Artikel 6 Punkt 1.19, Seite 2
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)nicht geregelt
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungnicht geregelt
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)ja„Wenn die versicherte Person während der versicherten Reise von einem dieser Ereignisse überrascht wird, besteht Versicherungsschutz bis zur ehestmöglichen Ausreise.“Artikel 6 Punkt 1.4, Seite 1
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungja„auf Reisen eintreten, die trotz Reisewarnung unternommen werden.“Artikel 6 Punkt 1.5, Seite 1
Allgemeiner Pandemieausschlusskeine„unerwartet akut eintretende Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten)“Artikel 23 Punkt 1, Seite 5
Ausschluss bei Alkohol oder Drogenja„infolge einer erheblichen Beeinträchtigung ihres psychischen und physischen Zustandes durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet“Artikel 6 Punkt 1.11, Seite 2
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)nicht geregelt
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límitenicht geregelt
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)nicht geregelt
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Europäische Reiseversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Leistungsbeschreibung GruppeKomplettSchutz B (PIB-GRKS 2024 DE 003)
[Seite 1] KomplettSchutz Gruppe Welche Leistungen sind versichert? Reisestorno bis zum gewählten 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) Reisepreis Was ist im Schadenfall zu tun? ! Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten Im Notfall melden Sie sich bitte so (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). rasch als möglich unter der Reiseabbruch 24–Stunden 2. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen bis zum gewählten Notrufnummer Reisepreis +43 1 50 444 00 3. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 % Verspätungsschutz Andere Schadenfälle melden Sie bitte ehestmöglich per 4. Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: bis € 1.000 • Online-Schadenmeldung auf Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung inkl. Nachreisekosten www.europaeische.at/service/ 5. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: schaden-melden bis € 350 Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Reisegepäck Sie sofort Ihre Schadennummer mit 6. Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck bis € 3.500 Informationen, wie weiter vorzu- inkl. Sportgeräte (z.B. während des Transports oder bei Diebstahl) Neuwertdeckung gehen ist. Weiters können Sie die benötigten Dokumente auch gleich 7. Bargeldersatz bei Diebstahl bis € 150 uploaden. 8. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel • E-Mail an bzw. Ersatz der Leihgebühren (z.B. für Sportgeräte): schaden@europaeische.at bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden bis € 350 • Post an bei Gepäcksverspätung über 72 Stunden bis € 750 Europäische Reiseversicherung AG,​ 9. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten bis € 350 Schaden-Management Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien 10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln bis € 750 Suche und Bergung Bei Fragen steht Ihnen unser Schaden- 11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000 Management auch telefonisch zur Verfügung: Tel: +43 1 317 25 00. Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport 12. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % 13. Ambulante Behandlung bis 100 % 14. Stationäre Behandlung bis € 1.000.000 15. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % Wer ist versichert? 16. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, Versichert sind die in der Versicherungs- bis 100 % auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) polizze namentlich genannten Personen. 17. Nachreise bei unterbrochener Rundreise bis 100 % } Die angeführten Versicherungssummen 18. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen Reisekosten bis 100 % gelten pro versicherter Person und be- 19. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt Nächtigungen bis € 1.500 grenzen die Leistung des Versicherers für 20.Medikamententransport bis 100 % alle Versicherungsfälle pro Reise. 21. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis € 4.000 22.Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden bis € 500.000 einer bestehenden Erkrankung Reiseprivathaftpflicht 23.Sach- und Personenschäden pauschal bis € 500.000 davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) bis € 25.000 Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland 24. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers ja 25.Vorschuss für Anwalt bis € 3.000 26.Vorschuss für Strafkaution bis € 13.000 Reisedoc - telemedizinische Beratung im Ausland und ja 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit Assistance Die Versicherung gilt für eine Reise bis 31 Tage. Welche Vertragsgrundlagen kommen zur Anwendung? Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2024. Es gilt österreichisches Recht. Stand 06/2024 Leistungsbeschreibung KomplettSchutz Gruppe Seite 1 von 2 [Seite 2] Prämie pro Person Wo besteht Versicherungsschutz? für eine Gruppenreise ab 15 versicherten Personen Der örtliche Geltungsbereich wird in der Versicherungspolizze vereinbart. Reisepreis bis Europa Weltweit Europa: Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, € 400 € 42 € 72 Jordanien, Madeira, Azoren und Kanarische Inseln, mit Ausnahme von € 500 € 52 € 80 Belarus, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, € 600 € 57 € 86 Saporischschja, Cherson und Luhansk. € 800 € 65 € 93 Weltweit: € 1.000 € 72 € 100 Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim € 1.200 € 79 € 108 und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk. € 1.400 € 84 € 116 € 1.600 € 91 € 120 Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten € 1.800 € 98 € 127 nicht im Inland. Das Land, in dem die versicherte Person ihren Hauptwohn- € 2.000 € 110 € 138 sitz hat, gilt als Inland. € 2.200 € 121 € 147 € 2.600 € 139 € 160 € 3.000 € 160 € 186 Wer ist der Versicherer? Europäische Reiseversicherung AG, € 3.500 € 188 € 220 Sitz in Wien. Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien € 4.000 € 223 € 252 Tel.: +43 1 317 25 00, E-Mail: info@europaeische.at, www.europaeische.at, Firmenbuch HG Wien FN 55418y. € 5.000 € 267 € 303 € 6.000 € 335 € 370 Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter europaeische.at/datenschutz abrufbar oder kann bei unserem Kundenservice angefordert werden. € 7.000 € 396 € 436 Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, € 8.000 € 456 € 504 Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien. Die Europäische Reiseversicherung AG gehört zur Unternehmensgruppe der € 9.000 € 517 € 572 Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nr. 026. € 10.000 € 578 € 639 Stand 06/2024 Leistungsbeschreibung KomplettSchutz Gruppe Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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