Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Reisekranken, Storno, Gepäck) / Bedingungsarchiv
Europäische GruppeKomplettSchutz: die Bedingungen im Volltext
Komplettschutz für Gruppenreisen ab 15 Personen bis 31 Tage mit Reisestorno, Reiseabbruch, Verspätungsschutz, Gepäck bis 3.500 Euro, Auslandskranken bis 1 Mio. Euro stationär und Reisehaftpflicht.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | „Die Versicherung gilt für eine Reise bis 31 Tage.“ | Leistungsbeschreibung, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | „Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und Kanarische Inseln“ | Leistungsbeschreibung, Geltungsbereich, Seite 2 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | ja, bis 10.000 € | „Prämie pro Person ... für eine Gruppenreise ab 15 versicherten Personen“ | Leistungsbeschreibung, Prämien, Seite 2 |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | nicht geregelt | ||
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | ja | „und zusätzlich pro Ereignis für maximal sechs weitere gleichwertig versicherte mitreisende Personen.“ | Artikel 11 Punkt 3.3, Seite 3 |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | ja | „Die Versicherung gilt für eine Reise bis 31 Tage.“ | Leistungsbeschreibung, Seite 1 |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | ja | „Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten nicht im Inland.“ | Leistungsbeschreibung, Geltungsbereich, Seite 2 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | ja | „Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten“ | Leistungsbeschreibung, Hinweis Reisestorno, Seite 1 |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | ja | „Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).“ | Leistungsbeschreibung, Hinweis Reisestorno, Seite 1 |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | nicht geregelt | ||
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |
Reiserücktritt: versicherte Gründe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | nicht geregelt | ||
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | nicht geregelt | ||
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | nicht geregelt | ||
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt | ||
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt | ||
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt | ||
| Impfunverträglichkeit | nicht geregelt | ||
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | nicht geregelt | ||
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | nicht geregelt | ||
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | nicht geregelt | ||
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | nicht geregelt | ||
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt | ||
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | nicht geregelt | ||
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt | ||
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt | ||
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | nicht geregelt | ||
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |
Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) bis zum gewählten Reisepreis“ | Leistungsbeschreibung Nr. 1, Seite 1 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | nicht geregelt | ||
| Umbuchungsgebühren statt Storno | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | ja, bis 1.000 € | „Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: bis € 1.000“ | Leistungsbeschreibung Nr. 4, Seite 1 |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen“ | Leistungsbeschreibung Nr. 2, Seite 1 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | „die durch die vorzeitige Rückreise entstandenen zusätzlichen Fahrtkosten.“ | Artikel 13 Punkt 2.2, Seite 3 |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | „die verspätete Rückreise (Reise- und Nächtigungskosten) der versicherten Person und eines versicherten Mitreisenden ins Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, wenn diese wegen Erkrankung oder Unfall der versicherten Person den gebuchten Aufenthalt verlängern müssen.“ | Artikel 23 Punkt 2.6, Seite 5 |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | ja, bis 350 € | „Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: ... bis € 350“ | Leistungsbeschreibung Nr. 5, Seite 1 |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | ja, bis 1.000 € | „Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: bis € 1.000“ | Leistungsbeschreibung Nr. 4, Seite 1 |
Auslandsreisekrankenversicherung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | ja, bis 1 Mio. € | „Stationäre Behandlung bis € 1.000.000“ | Leistungsbeschreibung Nr. 14, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Unterlässt sie dies, so reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 20%.“ | Artikel 23 Punkt 6, Seite 5 |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „zwar nicht medizinisch notwendig, aber medizinisch vertretbar ist und nach mindestens drei Tagen Krankenhausaufenthalt von der versicherten Person ausdrücklich gewünscht wird“ | Artikel 23 Punkt 2.4.2, Seite 5 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | „zwar nicht medizinisch notwendig, aber medizinisch vertretbar ist“ | Artikel 23 Punkt 2.4.2, Seite 5 |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | „die Überführung Verstorbener in der Standardnorm ins Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, oder stattdessen für das Begräbnis am Ereignisort“ | Artikel 23 Punkt 2.10, Seite 5 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | ja, bis 80.000 € | „Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000“ | Leistungsbeschreibung Nr. 11, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | „schmerzstillender Zahnbehandlungen (einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung)“ | Artikel 23 Punkt 2.2, Seite 5 |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | „Unerwartete Schwangerschaftskomplikationen und unerwartete Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert.“ | Artikel 23 Punkt 3, Seite 5 |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | ja, bis 500.000 € | „Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung“ | Leistungsbeschreibung, Seite 1 |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | nicht geregelt | ||
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | „Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt“ | Leistungsbeschreibung Nr. 19, Seite 1 |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | ja, bis 4.000 € | „Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis € 4.000“ | Leistungsbeschreibung Nr. 21, Seite 1 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | ja | „werden bei Kontaktaufnahme mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers die notwendigen Maßnahmen vom Versicherer organisiert und die notwendigen Kosten direkt an den Leistungsträger bezahlt.“ | Artikel 23 Punkt 4, Seite 5 |
Reisegepäck
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme Reisegepäck | ja, bis 3.500 € | „Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck bis € 3.500“ | Leistungsbeschreibung Nr. 6, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt | ||
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | ja, bis zur Versicherungssumme | „Nur unter den folgenden Voraussetzungen sind versichert 2.1. Bargeld, Schmuck, Uhren, Pelze“ | Artikel 17 Punkt 2.1, Seite 4 |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | ja, bis zur Versicherungssumme | „technische Geräte aller Art samt Zubehör (z.B. Foto-, Film- und Videogeräte, Laptops, Tablets, optische Geräte ausgenommen Sehbehelfe, Unterhaltungselektronik, Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Drohnen)“ | Artikel 17 Punkt 2.1, Seite 4 |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | ja, bis zur Versicherungssumme | „das Kraftfahrzeug (-Anhänger) nachweislich nicht länger als zwölf Stunden abgestellt ist“ | Artikel 18 Punkt 2, Seite 4 |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | ja, bis zur Versicherungssumme | „inkl. Sportgeräte (z.B. während des Transports oder bei Diebstahl) Neuwertdeckung“ | Leistungsbeschreibung Nr. 6, Seite 1 |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | ja, bis 350 € | „bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden bis € 350“ | Leistungsbeschreibung Nr. 8, Seite 1 |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | ja | „für Gegenstände innerhalb von 2 Jahren nach Kauf ... bei Zerstörung oder Abhandenkommen den Neuwert“ | Artikel 21 Punkt 1.1, Seite 4 |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nein | „vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die versicherte Person herbeigeführt werden“ | Artikel 6 Punkt 1.1, Seite 1 |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | ja, bis 350 € | „Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten bis € 350“ | Leistungsbeschreibung Nr. 9, Seite 1 |
Wassersport, Segeln und Charter
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nein | „bei Ausübung einer Extremsportart auftreten.“ | Artikel 6 Punkt 1.19, Seite 2 |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt | ||
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt | ||
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt | ||
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt | ||
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Grenzen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | ja | „Wenn die versicherte Person während der versicherten Reise von einem dieser Ereignisse überrascht wird, besteht Versicherungsschutz bis zur ehestmöglichen Ausreise.“ | Artikel 6 Punkt 1.4, Seite 1 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | ja | „auf Reisen eintreten, die trotz Reisewarnung unternommen werden.“ | Artikel 6 Punkt 1.5, Seite 1 |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | keine | „unerwartet akut eintretende Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten)“ | Artikel 23 Punkt 1, Seite 5 |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | „infolge einer erheblichen Beeinträchtigung ihres psychischen und physischen Zustandes durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet“ | Artikel 6 Punkt 1.11, Seite 2 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | nicht geregelt | ||
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt | ||
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt | ||
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt | ||
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Europäische Reiseversicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- Leistungsbeschreibung GruppeKomplettSchutz B (PIB-GRKS 2024 DE 003) Fassung: Stand 06/2024, Leistungsbeschreibung KomplettSchutz Gruppe Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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