Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Rechtsschutzversicherung / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische Rechtsschutzversicherung: die Bedingungen im Volltext

Rechtsschutzversicherung mit frei kombinierbaren Bausteinen (Schadenersatz und Straf, Arbeitsgericht, Sozialversicherung, Vertrag, Wohnen, Familien- und Erbrecht, Fahrzeug und Lenker); nur das Informationsblatt liegt vor, die ARB nicht.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Wiener Städtische

Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische Rechtsschutzversicherung von Wiener Städtische (Rechtsschutzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 82 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rechtsschutzfalllaut Polizze„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Kalenderjahresnicht geregelt
Darlehen für eine Strafkaution, um die Haft oder Untersuchungshaft zu verschonennicht geregelt
Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfallja„mit dem vereinbarten Selbstbehalt“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Erhöhung der Selbstbeteiligung nach Rechtsschutzfällen (gestaffelte Selbstbeteiligung)nicht geregelt
Senkung oder Wegfall der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahrennicht geregelt
Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigungnicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und Gerichtsstandja„besteht Versicherungsschutz in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO)nicht geregelt

Wartezeiten und Vorvertraglichkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginnnicht geregelt
Wartezeit im Arbeitsrechtnicht geregelt
Wartezeit im Wohnungs- und Grundstücksrechtnicht geregelt
Wartezeit im Vertrags- und Sachenrechtnicht geregelt
Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachennicht geregelt
Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechselnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn)nicht geregelt

Leistungsarten im Privatbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche gegen Schädiger)ja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich“Was ist versichert?, Seite 1
Arbeits-Rechtsschutz (Arbeitsverhältnis, Kündigung, Zeugnis)ja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den Berufsbereich“Was ist versichert?, Seite 1
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Mieter der selbst bewohnten Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Eigentümer der selbst genutzten Wohneinheitja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete Einheiten (Vermieter)nicht geregelt
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Kauf, Reparatur, Reise, Versicherung)ja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich“Was ist versichert?, Seite 1
Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichtennicht geregelt
Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahrennicht geregelt
Sozialgerichts-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich“Was ist versichert?, Seite 1
Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahrennicht geregelt
Verwaltungs-Rechtsschutz (Schule, Hochschule, Behördenbescheide)nicht geregelt
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutznicht geregelt
Straf-Rechtsschutz bei Vergehen (fahrlässig und vorsätzlich vorgeworfen)ja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich“Was ist versichert?, Seite 1
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutznicht geregelt
Opfer-Rechtsschutz (Nebenklage, Beistand für Verletzte)nicht geregelt
Daten-Rechtsschutz (Auskunft, Löschung, Schadenersatz nach DSGVO)nicht geregelt
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Beratungs-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Familienrecht über die Beratung hinaus (Unterhalt, Sorge, Umgang)ja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Rechtsschutz für Familienrecht“Was ist versichert?, Seite 1
Erbrecht über die Beratung hinaus (Erbstreit vor Gericht)ja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Rechtsschutz für Erbrecht“Was ist versichert?, Seite 1

Verkehrs-Rechtsschutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz nach Verkehrsunfällenja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Fahrzeug-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Vertragsrecht rund ums Fahrzeug (Kauf, Reparatur, Leasing)ja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Verkehrs-Straf-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Lenker-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Bußgeld- und Verwarnungsverfahren im Straßenverkehrnein„im Verwaltungsstrafverfahren bei Bagatellstreitigkeiten“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Führerschein-Rechtsschutz (Entzug, Punkte, Fahrverbot)nein„sowie fehlender Lenkerberechtigung“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Schutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgastnicht geregelt
Wasserfahrzeuge (Motor-, Segelboote, Jetski) als Fahrzeuge mitversichertnicht geregelt
Elektrokleinstfahrzeuge und E-Bikes (E-Scooter, Pedelec, S-Pedelec)nicht geregelt

Erweiterte Bausteine

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzdelikte, ohne Verurteilungsvorbehalt)nicht geregelt
Internet-Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauchnicht geregelt
Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing, einschließlich Löschkostenja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Risiken können versichert werden: … Anti-Stalking-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Urheberrecht (Abwehr von Abmahnungen, etwa Filesharing)nicht geregelt
Kapitalanlage-Rechtsschutz (Wertpapiere, Fonds, Beteiligungen)nein„Anlage von Vermögen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Rechtsschutz in Bausachen (Planung, Errichtung, Umbau)nein„Errichtung von Gebäuden sowie Kauf, Verkauf oder Finanzierung von Grundstücken/Gebäuden“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Kosten und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediatorja, bis zur Versicherungssumme„Kosten einer Mediation bis 2% der Versicherungssumme“Was ist versichert?, Seite 1
Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfallnicht geregelt
Anwaltliche Beratung vor einem Rechtsschutzfall (Vorsorgeberatung)nicht geregelt
Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständigerja, bis zur Versicherungssumme„Gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen“Was ist versichert?, Seite 1
Reisekosten zu einem ausländischen Gerichtnicht geregelt
Übersetzer- und Dolmetscherkostenja, bis zur Versicherungssumme„Gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen“Was ist versichert?, Seite 1
Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge)ja„mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. den vereinbarten Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen)“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquotenicht geregelt
Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinausnein„Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des Rechtsanwaltes des Versicherungsnehmers“Was ist versichert?, Seite 1

Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaatenja, bis zur Versicherungssumme„besteht Versicherungsschutz in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Rechtsschutz weltweit (Höchstbetrag)nein„In den übrigen Fällen besteht Versicherungsschutz in Österreich.“Wo bin ich versichert?, Seite 2

Anwaltswahl und Streit um die Deckung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Freie Anwaltswahlnicht geregelt
Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwältenicht geregelt
Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussichtnicht geregelt
Schiedsgutachterverfahren statt Stichentscheidnicht geregelt

Versicherte Personen und Tarifformen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Single-Tarif (eine Person)nicht geregelt
Familientarif mit Ehe- oder Lebenspartnernicht geregelt
Mitversicherung der Kinder (Altersgrenze, Ausbildung, eigene Wohnung)nicht geregelt
Seniorentarif für Personen ohne Erwerbstätigkeitnicht geregelt
Selbstständigen-Klausel: Ausschluss von Streit aus selbstständiger Tätigkeitkeine„Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich“Was ist versichert?, Seite 1
Mitversicherung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bis zu einer Umsatzgrenzenicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Baurisiko (Erwerb, Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau)ja„Errichtung von Gebäuden sowie Kauf, Verkauf oder Finanzierung von Grundstücken/Gebäuden“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Spiel und Wette, Gewinnzusagennicht geregelt
Ausschluss Kapitalanlage und Spekulationsgeschäfteja„Anlage von Vermögen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Scheidung und Scheidungsfolgen über die Beratung hinausja„für Scheidungs- und Verlassenschaftsverfahren“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Streit mitversicherter Personen untereinanderja„Streitigkeiten mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages untereinander, mitversicherter Personen untereinander“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfällenicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällennicht geregelt
Nachhaftung: Rechtsschutzfälle aus der Vertragszeit, die erst nach Vertragsende gemeldet werdennicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsfreie Fortführung für Hinterbliebene nach Tod des Versicherungsnehmersnicht geregelt
Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wirdnicht geregelt
Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Wiener Städtische IPID Rechtsschutzversicherung
[Seite 1] RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: Rechtsschutzversicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Rechtsschutzversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Interessen des Versicherungsnehmers inklusive vom vereinbarten Versicherungsschutz der Übernahme der dabei entstehenden Kosten. beispielsweise ausgeschlossen:  Dieser Versicherungsschutz bezieht sich auf die  Interessenwahrnehmung in Zusammenhang mit jeweils vereinbarten Risiken (Rechtsgebiete).  Errichtung von Gebäuden sowie Kauf, Die Versicherungssumme ist dem Verkauf oder Finanzierung von Versicherungsvertrag zu entnehmen. Grundstücken/Gebäuden;  Anlage von Vermögen; Folgende Risiken können versichert werden:  bestimmten Rechtsgebieten, wie etwa dem (Auswahl je nach konkret angebotenem Produkt) Vereinsrecht sowie Wettbewerbsrecht und dem Gesellschaftsrecht; - Fahrzeug-Rechtsschutz  bestimmten Verträgen, wie etwa - Lenker-Rechtsschutz Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter - Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den juristischer Personen oder Privat-, Berufs- und Betriebsbereich Versicherungsverträgen; - Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den  einem über das Vermögen des Berufsbereich Versicherungsnehmers beantragten - Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Insolvenzverfahren; Privat- und Berufsbereich  Streitigkeiten mehrerer Beratungs-Rechtsschutz Versicherungsnehmer desselben - Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Rechtsschutzversicherungsvertrages - Privatbereich untereinander, mitversicherter Personen Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz untereinander und mitversicherter Personen - Rechtsschutz für Familienrecht gegen den Versicherungsnehmer - - Rechtsschutz für Erbrecht - Anti-Stalking-Rechtsschutz - Rechtsschutz für Mobbing und sexuelle Gibt es Deckungsbeschränkungen? Belästigung am Arbeitsplatz Die Leistungen des Versicherers sind pro Versicherungsfall begrenzt Im Wesentlichen werden dabei folgende Kosten übernommen: ! mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. den vereinbarten Höchstbeträgen (wie z.B. für  Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des Exekutionen) Rechtsanwaltes des Versicherungsnehmers ! mit dem vereinbarten Selbstbehalt  Gerichtsgebühren  Gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen [Seite 2]  Im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, Darüber hinaus übernimmt der Versicherer keine soweit der Versicherungsnehmer zu deren Kosten, zum Beispiel Zahlung verpflichtet ist  Kosten einer Mediation bis 2% der ! im Verwaltungsstrafverfahren bei Versicherungssumme Bagatellstreitigkeiten ! für Scheidungs- und Verlassenschaftsverfahren ! im Verkehrsbereich bei Bagatellstreitigkeiten, Fahrerflucht, Beeinträchtigung durch Alkoholisierung oder Suchtgift, sowie fehlender Lenkerberechtigung ! bei unbefugter Gewerbeausübung ! für Scheidungs- und Verlassenschaftsverfahren Wo bin ich versichert?  Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz, Lenker-Rechtsschutz, sowie im Schadenersatz- und Straf- Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich und im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den Privatbereich besteht Versicherungsschutz in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.  In den übrigen Fällen besteht Versicherungsschutz in Österreich. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. - Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht vergrößert oder erweitert werden. - Die Versicherungsprämien sind fristgerechte zu bezahlen. - Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und - an der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z. B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu zahlen. Eine halb-, vierteljährlich oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (z. B.: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung) sind zu vereinbaren. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die erste Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig bezahlt wird. Ende: Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Unternehmer: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen. Stand April 2020

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.