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Versicherungsmakler / Rechtsschutzversicherung / Bedingungsarchiv

Oberösterreichische Privat: die Bedingungen im Volltext

Rechtsschutzversicherung ImRecht der Oberösterreichischen als Bausteinsystem mit Fahrzeug-, Lenker-, Schadenersatz- und Straf-, Arbeits-, Sozial-, Vertrags-, Grundstücks-, Steuer-, Familien-, Erb-, Antistalking- und Auslandsreise-Rechtsschutz; ausgewertet ist nur das Produktinformationsblatt 2024.

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Ich ermächtige Oberösterreichische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Oberösterreichische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Oberösterreichische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Oberösterreichische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Oberösterreichische Rechtsschutz Privat von Oberösterreichische (Rechtsschutzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Oberösterreichische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 82 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rechtsschutzfalllaut Polizze„Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Kalenderjahresja, bis zur Versicherungssumme„sind pro Versicherungsfall mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. den vereinbarten Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen) begrenzt.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Darlehen für eine Strafkaution, um die Haft oder Untersuchungshaft zu verschonennicht geregelt
Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfallja, bis zur Versicherungssumme„Der vereinbarte Selbstbehalt wird vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Erhöhung der Selbstbeteiligung nach Rechtsschutzfällen (gestaffelte Selbstbeteiligung)nicht geregelt
Senkung oder Wegfall der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahrennicht geregelt
Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigungnicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und Gerichtsstandja„Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO)nicht geregelt

Wartezeiten und Vorvertraglichkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginnja„unter Einhaltung allfälliger Wartefristen (für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der vereinbarten Wartefrist eintreten besteht kein Versicherungsschutz).“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Wartezeit im Arbeitsrechtnicht geregelt
Wartezeit im Wohnungs- und Grundstücksrechtnicht geregelt
Wartezeit im Vertrags- und Sachenrechtnicht geregelt
Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachennicht geregelt
Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechselnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn)nicht geregelt

Leistungsarten im Privatbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche gegen Schädiger)ja, bis zur Versicherungssumme„Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Arbeits-Rechtsschutz (Arbeitsverhältnis, Kündigung, Zeugnis)ja, bis zur Versicherungssumme„Arbeitsgerichts-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Mieter der selbst bewohnten Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (nicht im Betriebsbereich)“Was ist versichert?, Seite 1
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Eigentümer der selbst genutzten Wohneinheitja, bis zur Versicherungssumme„Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (nicht im Betriebsbereich)“Was ist versichert?, Seite 1
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete Einheiten (Vermieter)nicht geregelt
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Kauf, Reparatur, Reise, Versicherung)ja, bis zur Versicherungssumme„Allgemeiner Vertrags-Rechtschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichtenja, bis zur Versicherungssumme„Steuer-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahrennicht geregelt
Sozialgerichts-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„Sozialversicherungs-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahrennicht geregelt
Verwaltungs-Rechtsschutz (Schule, Hochschule, Behördenbescheide)nicht geregelt
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutznicht geregelt
Straf-Rechtsschutz bei Vergehen (fahrlässig und vorsätzlich vorgeworfen)ja, bis zur Versicherungssumme„Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutznicht geregelt
Opfer-Rechtsschutz (Nebenklage, Beistand für Verletzte)nicht geregelt
Daten-Rechtsschutz (Auskunft, Löschung, Schadenersatz nach DSGVO)ja, bis zur Versicherungssumme„Daten-Rechtsschutz“Versichert werden können mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtja, bis zur Versicherungssumme„Beratungs-Rechtsschutz“Versichert werden können mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Familienrecht über die Beratung hinaus (Unterhalt, Sorge, Umgang)ja, bis zur Versicherungssumme„Rechtsschutz für Familienrecht“Was ist versichert?, Seite 1
Erbrecht über die Beratung hinaus (Erbstreit vor Gericht)ja, bis zur Versicherungssumme„Rechtsschutz für Erbrecht“Was ist versichert?, Seite 1

Verkehrs-Rechtsschutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz nach Verkehrsunfällenja, bis zur Versicherungssumme„Fahrzeug-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Vertragsrecht rund ums Fahrzeug (Kauf, Reparatur, Leasing)nicht geregelt
Verkehrs-Straf-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„Fahrzeug-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Bußgeld- und Verwarnungsverfahren im Straßenverkehrja, bis zur Versicherungssumme„im Verkehrsbereich bei Bagatellstreitigkeiten, Fahrerflucht,“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Führerschein-Rechtsschutz (Entzug, Punkte, Fahrverbot)nicht geregelt
Schutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgastnicht geregelt
Wasserfahrzeuge (Motor-, Segelboote, Jetski) als Fahrzeuge mitversichertnicht geregelt
Elektrokleinstfahrzeuge und E-Bikes (E-Scooter, Pedelec, S-Pedelec)nicht geregelt

Erweiterte Bausteine

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzdelikte, ohne Verurteilungsvorbehalt)nicht geregelt
Internet-Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauchnicht geregelt
Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing, einschließlich Löschkostenja, bis zur Versicherungssumme„Antistalking-Rechtsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Urheberrecht (Abwehr von Abmahnungen, etwa Filesharing)nicht geregelt
Kapitalanlage-Rechtsschutz (Wertpapiere, Fonds, Beteiligungen)nein„Anlage von Vermögen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Rechtsschutz in Bausachen (Planung, Errichtung, Umbau)nein„Errichtung und baubehördlich genehmigungspflichtiger Veränderung von Gebäuden“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Kosten und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediatornicht geregelt
Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfallnicht geregelt
Anwaltliche Beratung vor einem Rechtsschutzfall (Vorsorgeberatung)ja, bis zur Versicherungssumme„Beratungs-Rechtsschutz“Versichert werden können mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständigerja, bis zur Versicherungssumme„gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen,“Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt, Seite 1
Reisekosten zu einem ausländischen Gerichtnicht geregelt
Übersetzer- und Dolmetscherkostenja, bis zur Versicherungssumme„gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen,“Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt, Seite 1
Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge)ja„sind pro Versicherungsfall mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. den vereinbarten Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen) begrenzt.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquotenicht geregelt
Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinausnein„Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des Rechtsanwalts des Versicherungsnehmers,“Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt, Seite 1

Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaatenja, bis zur Versicherungssumme„Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten,“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Rechtsschutz weltweit (Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Im Auslandsreise-Rechtsschutz weltweit, wenn die Interessenswahrnehmung in Europa (im geographischen Sinn),“Wo bin ich versichert?, Seite 2

Anwaltswahl und Streit um die Deckung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Freie Anwaltswahlnicht geregelt
Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwältenicht geregelt
Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussichtnicht geregelt
Schiedsgutachterverfahren statt Stichentscheidnicht geregelt

Versicherte Personen und Tarifformen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Single-Tarif (eine Person)nicht geregelt
Familientarif mit Ehe- oder Lebenspartnernicht geregelt
Mitversicherung der Kinder (Altersgrenze, Ausbildung, eigene Wohnung)nicht geregelt
Seniorentarif für Personen ohne Erwerbstätigkeitnicht geregelt
Selbstständigen-Klausel: Ausschluss von Streit aus selbstständiger Tätigkeitnicht geregelt
Mitversicherung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bis zu einer Umsatzgrenzenicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Baurisiko (Erwerb, Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau)ja„Errichtung und baubehördlich genehmigungspflichtiger Veränderung von Gebäuden sowie Kauf, Verkauf oder Finanzierung von Grundstücken/Gebäuden“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Spiel und Wette, Gewinnzusagennicht geregelt
Ausschluss Kapitalanlage und Spekulationsgeschäfteja„Anlage von Vermögen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Scheidung und Scheidungsfolgen über die Beratung hinausja„Ehescheidungen, Erbteilungsklagen, Verlassenschaftsverfahren“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Streit mitversicherter Personen untereinanderja„mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfällenicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällenja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Nachhaftung: Rechtsschutzfälle aus der Vertragszeit, die erst nach Vertragsende gemeldet werdennicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsfreie Fortführung für Hinterbliebene nach Tod des Versicherungsnehmersnicht geregelt
Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wirdja, bis zur Versicherungssumme„im Verkehrsbereich bei Bagatellstreitigkeiten, Fahrerflucht,“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt
  • pibrs2024 Fassung: PIBRS.2024 vom 01.01.2024 Original beim Versicherer (PDF)

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: pibrs2024
[Seite 1] Rechtsschutzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG Produkt: Rechtsschutzversicherung ImRecht Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich Version: PIBRS.2024 Wichtiger Hinweis ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Rechtsschutzversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✔ Versichert im Rahmen der vereinbarten Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit: Versicherungssumme ist die Wahrnehmung rechtlicher ✘ Errichtung und baubehördlich genehmigungspflichtiger Interessen des Versicherungsnehmers inklusive der Veränderung von Gebäuden sowie Kauf, Verkauf oder Übernahme der dabei entstehenden Kosten. Finanzierung von Grundstücken/Gebäuden ✘ Anlage von Vermögen Versichert werden können: ✘ bestimmten Rechtsgebieten, wie etwa dem Gesellschafts-, ★ Fahrzeug-Rechtsschutz Vereins- und dem Wettbewerbsrecht ★ Lenker-Rechtsschutz ✘ bestimmten Verträgen, wie etwa Anstellungsverträgen ★ Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ★ Arbeitsgerichts-Rechtsschutz ✘ einem über das Vermögen des Versicherungsnehmers ★ Sozialversicherungs-Rechtsschutz beantragten Insolvenzverfahren ★ Allgemeiner Vertrags-Rechtschutz ✘ Streitigkeiten mehrerer Versicherungsnehmer desselben ★ Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (nicht Rechtsschutzversicherungsvertrags untereinander, im Betriebsbereich) mitversicherter Personen untereinander und ★ Steuer-Rechtsschutz mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer ★ Antistalking-Rechtsschutz ✘ Ehescheidungen, Erbteilungsklagen, ★ Versicherungsvertrags-Rechtsschutz Verlassenschaftsverfahren ★ Rechtsschutz für Familienrecht ★ Rechtsschutz für Erbrecht Gibt es Deckungsbeschränkungen? Versichert werden können mit beschränkten Beträgen: ★ Beratungs-Rechtsschutz ★ Daten-Rechtsschutz ! Die Leistungen der Oberösterreichischen Versicherung AG ★ Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche sind pro Versicherungsfall mit der vereinbarten aus Körperverletzungen für den Privatbereich Versicherungssumme bzw. den vereinbarten ★ Förderungsrechtsschutz (für Land- und Forstwirte) Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen) begrenzt. ★ Auslandsreise-Rechtsschutz ! Der vereinbarte Selbstbehalt wird vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht. Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt: Darüber hinaus übernimmt die Oberösterreichische ✔ Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des Rechtsanwalts Versicherung AG keine Kosten, zum Beispiel: des Versicherungsnehmers, ! im Verkehrsbereich bei Bagatellstreitigkeiten, Fahrerflucht, ✔ Gerichtsgebühren, Beeinträchtigung durch Alkoholisierung oder Suchtgift, ✔ gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse sowie fehlender Lenkberechtigung für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen, ! im Betriebsbereich im Verwaltungsstrafverfahren bei ✔ im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, soweit der Bagatellstreitigkeiten Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist. ! im Betriebsbereich bei unbefugter Gewerbeausübung Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung PIBRS.2024, 01.01.2024, Seite 1 von 2 V2022-02, schpa [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✔ Der Versicherungsschutz besteht im Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz, im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, im Sozialversicherungs-Rechtsschutz sowie im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. ✔ Im Beratungs-Rechtsschutz in den Staaten der Europäischen Union, Schweiz und Liechtenstein. ✔ Im Auslandsreise-Rechtsschutz weltweit, wenn die Interessenswahrnehmung in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira oder den Azoren stattfindet. ✔ In den übrigen Fällen besteht Versicherungsschutz in Österreich. Welche Verpflichtungen habe ich? ➟ Die Oberösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. ➟ Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrenerhöhung ist der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden. ➟ Jeder Versicherungsfall muss der Oberösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet werden. ➟ An der Feststellung des Versicherungsfalls und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: ➟ Wie im Versicherungsvertrag vereinbart, unter Einhaltung allfälliger Wartefristen (für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der vereinbarten Wartefrist eintreten besteht kein Versicherungsschutz). Allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: ➟ Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung. ➟ Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher: ➟ Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ➟ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Unternehmer: ➟ Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung PIBRS.2024, 01.01.2024, Seite 2 von 2 V2022-02, schpa
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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