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Versicherungsmakler / Rechtsschutzversicherung / Bedingungsarchiv

ARAG Privat: die Bedingungen im Volltext

Bausteinsystem für Familien-, 60plus- und Selbständigen-Rechtsschutz in den Varianten Basis, Komfort und Premium; Kostenbegrenzungen und Wartefristen ergeben sich erst aus ARB/ERB und Polizze.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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Ich ermächtige ARAG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ARAG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt ARAG mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei ARAG einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif ARAG Rechtsschutz Privat von ARAG (Rechtsschutzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an ARAG weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 82 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rechtsschutzfalllaut Polizze
Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Kalenderjahresnicht geregelt
Darlehen für eine Strafkaution, um die Haft oder Untersuchungshaft zu verschonennicht geregelt
Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfallja, bis zur Versicherungssumme„Wenn ein Selbstbehalt vereinbart wurde, müssen Sie für jeden Versicherungsfall die Kosten in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes tragen.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Erhöhung der Selbstbeteiligung nach Rechtsschutzfällen (gestaffelte Selbstbeteiligung)nicht geregelt
Senkung oder Wegfall der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahrennicht geregelt
Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigungnicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und Gerichtsstandja„In den übrigen Rechtsschutz-Bausteinen haben Sie Versicherungsschutz für Verfahren in der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO)nicht geregelt

Wartezeiten und Vorvertraglichkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginnja„Für einige Leistungen gilt eine Wartefrist: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartefrist eingetreten ist.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Wartezeit im Arbeitsrechtnicht geregelt
Wartezeit im Wohnungs- und Grundstücksrechtnicht geregelt
Wartezeit im Vertrags- und Sachenrechtnicht geregelt
Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachennicht geregelt
Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechselnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn)nein„Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Versicherungsbeginn liegt.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1

Leistungsarten im Privatbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche gegen Schädiger)ja, bis zur Versicherungssumme„Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Arbeits-Rechtsschutz (Arbeitsverhältnis, Kündigung, Zeugnis)ja, bis zur Versicherungssumme„Rechtsschutz in Arbeits- u. Dienstrechtssachen“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Mieter der selbst bewohnten Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„Liegenschafts-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Eigentümer der selbst genutzten Wohneinheitja, bis zur Versicherungssumme„Liegenschafts-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete Einheiten (Vermieter)nicht geregelt
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Kauf, Reparatur, Reise, Versicherung)ja, bis zur Versicherungssumme„Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichtennicht geregelt
Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahrennicht geregelt
Sozialgerichts-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„Sozialversicherungs-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahrennicht geregelt
Verwaltungs-Rechtsschutz (Schule, Hochschule, Behördenbescheide)nicht geregelt
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutznicht geregelt
Straf-Rechtsschutz bei Vergehen (fahrlässig und vorsätzlich vorgeworfen)ja, bis zur Versicherungssumme„Allgemeiner Straf-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutznicht geregelt
Opfer-Rechtsschutz (Nebenklage, Beistand für Verletzte)nicht geregelt
Daten-Rechtsschutz (Auskunft, Löschung, Schadenersatz nach DSGVO)ja, bis zur Versicherungssumme„Daten-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtja, bis zur Versicherungssumme„Beratungs-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Familienrecht über die Beratung hinaus (Unterhalt, Sorge, Umgang)ja, bis zur Versicherungssumme„Rechtsschutz in Familienrechtssachen“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Erbrecht über die Beratung hinaus (Erbstreit vor Gericht)ja, bis zur Versicherungssumme„In einzelnen Rechtsschutzbausteinen wie beispielsweise dem Erbrechtsschutz werden Kosten nur bis zur vereinbarten Höhe übernommen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1

Verkehrs-Rechtsschutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz nach Verkehrsunfällenja, bis zur Versicherungssumme„Fahrzeug-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Vertragsrecht rund ums Fahrzeug (Kauf, Reparatur, Leasing)nicht geregelt
Verkehrs-Straf-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„Lenker-Rechtsschutz“Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1
Bußgeld- und Verwarnungsverfahren im Straßenverkehrnein„Bagatellstrafen im Kfz-Verwaltungsstrafverfahren“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Führerschein-Rechtsschutz (Entzug, Punkte, Fahrverbot)nicht geregelt
Schutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgastnicht geregelt
Wasserfahrzeuge (Motor-, Segelboote, Jetski) als Fahrzeuge mitversichertnicht geregelt
Elektrokleinstfahrzeuge und E-Bikes (E-Scooter, Pedelec, S-Pedelec)nicht geregelt

Erweiterte Bausteine

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzdelikte, ohne Verurteilungsvorbehalt)nicht geregelt
Internet-Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauchnicht geregelt
Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing, einschließlich Löschkostennicht geregelt
Urheberrecht (Abwehr von Abmahnungen, etwa Filesharing)nicht geregelt
Kapitalanlage-Rechtsschutz (Wertpapiere, Fonds, Beteiligungen)nicht geregelt
Rechtsschutz in Bausachen (Planung, Errichtung, Umbau)nicht geregelt

Kosten und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediatorja, bis zur Versicherungssumme„Kosten einer Mediation“Welche Kosten übernehmen wir?, Seite 1
Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfallnicht geregelt
Anwaltliche Beratung vor einem Rechtsschutzfall (Vorsorgeberatung)nicht geregelt
Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständigerja, bis zur Versicherungssumme„Vom Gericht aufgetragene Vorschüsse für Zeugen und Sachverständige“Welche Kosten übernehmen wir?, Seite 1
Reisekosten zu einem ausländischen Gerichtnicht geregelt
Übersetzer- und Dolmetscherkostennicht geregelt
Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge)nicht geregelt
Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquotenicht geregelt
Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinausnicht geregelt

Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaatenja, bis zur Versicherungssumme„haben Sie Versicherungsschutz in Europa und in bestimmten außereuropäischen Gebieten.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Rechtsschutz weltweit (Höchstbetrag)nicht geregelt

Anwaltswahl und Streit um die Deckung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Freie Anwaltswahlnicht geregelt
Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwältenicht geregelt
Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussichtnicht geregelt
Schiedsgutachterverfahren statt Stichentscheidnicht geregelt

Versicherte Personen und Tarifformen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Single-Tarif (eine Person)nicht geregelt
Familientarif mit Ehe- oder Lebenspartnerja„Im Familien-Rechtsschutz und 60plus-Rechtsschutz können Sie zwischen den Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium“Was ist versichert?, Seite 1
Mitversicherung der Kinder (Altersgrenze, Ausbildung, eigene Wohnung)nicht geregelt
Seniorentarif für Personen ohne Erwerbstätigkeitja„Im Familien-Rechtsschutz und 60plus-Rechtsschutz können Sie zwischen den Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium“Was ist versichert?, Seite 1
Selbstständigen-Klausel: Ausschluss von Streit aus selbstständiger Tätigkeitnicht geregelt
Mitversicherung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bis zu einer Umsatzgrenzenicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Baurisiko (Erwerb, Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau)ja„Streitigkeiten wegen der Errichtung und Finanzierung von Gebäuden“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Spiel und Wette, Gewinnzusagenja„Streitigkeiten um Spiel- oder Wettverträge oder um Gewinnzusagen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Kapitalanlage und Spekulationsgeschäfteja„Streitigkeiten wegen Vermögensveranlagungen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Scheidung und Scheidungsfolgen über die Beratung hinausja„Scheidungsverfahren im Familien-Rechtsschutz.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Streit mitversicherter Personen untereinandernicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfällenicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällenja„In bestimmten Fällen des Artikels 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) können wir den Vertrag vorzeitig kündigen.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Nachhaftung: Rechtsschutzfälle aus der Vertragszeit, die erst nach Vertragsende gemeldet werdennicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsfreie Fortführung für Hinterbliebene nach Tod des Versicherungsnehmersnicht geregelt
Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wirdnicht geregelt
Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ARAG SE Direktion für Österreich
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: ARAG Österreich IPID Rechtsschutz Privat
[Seite 1] Rechtsschutzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ARAG SE Direktion für Österreich Produkte: Familien-Rechtsschutz, 60plus-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz für Selbständige, Unfall-Rechtsschutz für unselbständig Erwerbstätige, Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz für unselbständig Erwerbstätige Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen, nämlich dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein, den Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB/ERB) und der Leistungsübersicht. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutzversicherung an. Bei der Rechtsschutzversicherung sorgen wir in den im Vertrag umschriebenen Bereichen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und tragen die Ihnen dabei entstehenden Kosten. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf ver- Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versi- einbarte Rechtsschutzbausteine. Diese decken chern. Sonst müssten wir erheblich höhere Versiche- die jeweils vereinbarten Rechtsbereiche ab, zum rungsprämien vereinbaren. Deshalb sind einige Beispiel den privaten und/oder den beruflichen Rechtsangelegenheiten sachlich, zeitlich oder örtlich Lebensbereich und/oder den verkehrsrechtlichen ausgeschlossen, zum Beispiel: Bereich. x Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kriegen,  Im Familien-Rechtsschutz und 60plus- Terroranschlägen, inneren Unruhen, Streiks Rechtsschutz können Sie zwischen den Leis- tungsvarianten Basis, Komfort und Premium x Streitigkeiten wegen der Errichtung und Finanzierung von Gebäuden wählen. Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine in x Streitigkeiten um Spiel- oder Wettverträge oder den jeweiligen Produkten? um Gewinnzusagen Familien-Rechtsschutz, 60plus-Rechtsschutz und x Streitigkeiten wegen Vermögensveranlagungen Privat-Rechtsschutz für Selbständige: x Streitigkeiten aus bestimmten Rechtsbereichen  Fahrzeug-Rechtsschutz wie dem Gesellschafts-, Kartell- und Wettbe-  Lenker-Rechtsschutz werbsrecht;  Beratungs-Rechtsschutz In den versicherbaren Bausteinen sind teils besonde- re Risiken ausgeschlossen, wie zum Beispiel:  Allgemeiner Straf-Rechtsschutz  Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz x Bagatellstrafen im Kfz-Verwaltungsstrafverfahren  Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz x Tötungsdelikte im Allgemeinen Straf-  Rechtsschutz in Arbeits- u. Dienstrechtssachen Rechtsschutz  Sozialversicherungs-Rechtsschutz x Scheidungsverfahren im Familien-Rechtsschutz.  Liegenschafts-Rechtsschutz  Rechtsschutz in Erbrechtssachen Gibt es Deckungsbeschränkungen?  Rechtsschutz in Familienrechtssachen ! Für einige Leistungen gilt eine Wartefrist:  Daten-Rechtsschutz Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Strei- Unfall-Rechtsschutz für unselbständig Erwerbstätige: tigkeiten, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf  Allgemeiner Straf-Rechtsschutz der Wartefrist eingetreten ist.  Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz ! Eine Streitigkeit hat mehrere Ursachen. Versi-  Fahrzeug-Rechtsschutz cherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Versicherungsbeginn liegt. Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz für unselbstän- dig Erwerbstätige: ! Wenn ein Selbstbehalt vereinbart wurde, müssen  Fahrzeug-Rechtsschutz Sie für jeden Versicherungsfall die Kosten in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes tragen. Welche Kosten übernehmen wir? Wir zahlen die zur Rechtsverfolgung notwendigen ! In einzelnen Rechtsschutzbausteinen wie bei- Kosten. Versichert sind insbesondere: spielsweise dem Erbrechtsschutz werden Kosten nur bis zur vereinbarten Höhe übernommen  Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des (Kostenbegrenzungen). Für unterschiedliche Rechtsanwalts in versicherten Gerichts- und Bausteine können unterschiedliche Kostenbe- Verwaltungsverfahren grenzungen bestehen. Die jeweiligen Kostenbe-  Kosten der außergerichtlichen Rechtsvertretung, grenzungen entnehmen Sie Ihrem Antrag, dem soweit dies vereinbart ist Versicherungsschein und den dem Vertrag zu  Gerichtsgebühren Grunde liegenden Allgemeinen und Ergänzenden  Vom Gericht aufgetragene Vorschüsse für Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Zeugen und Sachverständige  Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen  Kosten einer Mediation ARAG SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, registriert beim Handelsgericht Wien, FN 384736p IPID Version Privat 202401 1/2 [Seite 2] Wo bin ich versichert?  Im Fahrzeug-Rechtsschutz, im Lenker-Rechtsschutz, im Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz und im Allge- meinen Straf-Rechtsschutz haben Sie Versicherungsschutz in Europa und in bestimmten außereuropäischen Ge- bieten.  Im Liegenschafts-Rechtsschutz, im Rechtsschutz in Erbrechtssachen, im Rechtsschutz in Familienrechtssachen und im Daten-Rechtsschutz haben Sie Versicherungsschutz, wenn das Verfahren in Österreich stattfindet.  In den übrigen Rechtsschutz-Bausteinen haben Sie Versicherungsschutz für Verfahren in der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten: − Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. − Informieren Sie uns, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen. − Im Schadensfall müssen Sie uns unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. − Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen. − Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hier- zu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. Wann und wie zahle ich? Die erste Prämie müssen Sie spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Je nach Vereinbarung zwischen uns zahlen Sie die weiteren Prämien monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Sie können uns die Prämie mit Zahlschein oder Online überweisen oder uns ermächtigen, die Prämie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsschein vereinbart, sofern Sie die erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: − Vereinbarte Vertragsdauer beträgt weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Kündigung. − Vereinbarte Vertragsdauer beträgt 1 Jahr oder länger: Der Versicherungsvertrag endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie kündigen oder wir den Vertrag kündigen. − In bestimmten Fällen des Artikels 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) können wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? − Bei vereinbarter Vertragsdauer von 3 Jahren oder länger können Sie den Vertrag mit einer geschriebenen Nach- richt zum Ende des 3. Versicherungsjahres und danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. − Bei vereinbarter Vertragsdauer von weniger als 3 Jahren können Sie den Vertrag jährlich zum Ende des Versiche- rungsjahres mit einer geschriebenen Nachricht kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. − In bestimmten Fällen des Artikels 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. − Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Gründen vorzeitig mit einer geschriebenen Nachricht gekündigt werden. − Informationen zu den Ihnen zustehenden Rücktrittsrechten enthalten die Erklärungen und Hinweisen zum Antrag. ARAG SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, registriert beim Handelsgericht Wien, FN 384736p IPID Version Privat 202401 2/2

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