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Versicherungsmakler / Privathaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

VLV Haushaltversicherung Ländle Heimvorteil Kompaktschutz: die Bedingungen im Volltext

Haftpflichtteil der Haushaltversicherung Kompaktschutz mit weltweiter Deckung und Mietsachschäden an Räumen nur bei Mietdauer bis einen Monat; ausgewertet nur das Produktinformationsblatt.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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Zahlung per Lastschrift

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Ich ermächtige VLV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von VLV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt VLV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei VLV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif VLV Haushaltversicherung Ländle Heimvorteil Kompaktschutz von VLV (Privathaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an VLV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 77 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschädenlaut Polizze„Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind:“Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 1
Vermögensschäden (echte und unechte)ja, bis zur Versicherungssumme„Personen- und dadurch verursachten Vermögensschäden aus den Gefahren des täglichen Lebens im Privatbereich“Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 1
Jahreshöchstleistung (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung Standardkeine„wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht“Produktinformationsblatt, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte)nicht geregelt
Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst)nicht geregelt
Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer)ja„Privathaftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Erde.“Produktinformationsblatt, Wo bin ich versichert?, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungennicht geregelt
Innovations- oder Update-Garantienicht geregelt
Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neue Risikennicht geregelt
Kaution bei Schäden im Auslandnicht geregelt
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Fortsetzung nach Tod des Versicherungsnehmers für Partner und Kindernicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Strafverfahrennicht geregelt

Personen und Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden durch deliktunfähige Kindernicht geregelt
Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz)nicht geregelt
Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutternicht geregelt
Pflegebedürftige Angehörige im Haushaltnicht geregelt
Ehrenamt und Freiwilligenarbeitnicht geregelt
Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand)nicht geregelt
Ansprüche mitversicherter Personen untereinandernein„Schäden die Ihnen oder den mitversicherten Personen zugefügt werden“Produktinformationsblatt, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Nichteheliche Lebensgefährten und deren Kindernicht geregelt
Gastschüler und Au-pairs im Haushaltnicht geregelt
Betreuung fremder Kinder (Babysitten, Tagespflege)nicht geregelt

Fremde Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäudenja, bis zur Versicherungssumme„Mietsachschäden aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar, solange das Mietverhältnis nur eine Höchstdauer von einem Monat aufweist“Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 2
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel)ja, bis zur Versicherungssumme„Mietsachschäden aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar“Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 2
Geliehene, gemietete, gepachtete Sachennein„Schäden an Sachen, die entliehen, gemietet, gepachtet oder geleast sind“Produktinformationsblatt, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Verlust privater Schlüsselnicht geregelt
Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagennicht geregelt
Allmählichkeits- und Abwasserschädennicht geregelt
Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzungnicht geregelt
Be- und Entladeschädennicht geregelt
Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegennicht geregelt
Schäden an Hotelzimmer, Ferienunterkunft und deren Einrichtungja, bis zur Versicherungssumme„Mietsachschäden aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar, solange das Mietverhältnis nur eine Höchstdauer von einem Monat aufweist“Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 2
Glasschäden an gemieteten Räumennicht geregelt
Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen sowie Haushaltsgeräte in der Mietwohnungnicht geregelt
Häusliche Abwässer und Rückstaunicht geregelt
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, auch im Internetnicht geregelt

Freizeit, Fahrzeuge, Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge)nicht geregelt
Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen)nicht geregelt
Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung)nicht geregelt
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor)nicht geregelt
Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera)nicht geregelt
Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeugenicht geregelt
Zahme Haustiere und Kleintierenicht geregelt
Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter)nicht geregelt
Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagdnicht geregelt
Surfbretter, Kites und Stand-up-Paddlesnicht geregelt
Mähroboter und selbstfahrende Arbeitsmaschinennicht geregelt
Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle und Seniorenmobilenicht geregelt
Hunde, die als gefährlich gelten (Listenhunde)nicht geregelt
Bienen und gezähmte Wildtierenicht geregelt
Feuerwerknicht geregelt
Wohnwagen und Anhänger (abgestellt, nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden)nicht geregelt

Wohnen und Eigentum

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhausnicht geregelt
Ferienwohnung und Zweitwohnungnicht geregelt
Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen)nicht geregelt
Unbebaute Grundstückenicht geregelt
Bauherrenrisiko (Bausumme)nicht geregelt
Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung)nicht geregelt
Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen)nicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetznicht geregelt
Verkehrssicherungspflicht und Winterdienstnicht geregelt
Wallbox, Ladestation und Batteriespeichernicht geregelt
Garagen und Stellplätzenicht geregelt

Eigener Schutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis)nicht geregelt
Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfallnicht geregelt
Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttatennicht geregelt
Neuwertentschädigung oder Zeitwertnicht geregelt
Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze)nicht geregelt
Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer)nicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitenja„Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen.“Produktinformationsblatt, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Laufzeit und Kündigungja„Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.“Produktinformationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsanpassungsklauselnicht geregelt
Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichennein„Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen“Produktinformationsblatt, Was ist nicht versichert?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
Vertrieb
über eigene Vertreter
Abschluss
als Baustein der Haushaltsversicherung

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt Haushaltversicherung Ländle Heimvorteil Kompaktschutz
[Seite 1] Haushaltversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Ländle Heimvorteil Kompaktschutz Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Haushaltversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Sachversicherung: Sachversicherung: Versichert im Rahmen der Versicherungssumme Schäden durch: sind Sachschäden am Wohnungsinhalt durch: ✖ Nutzfeuer und Versengen ✓ Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, ✖ Bewegung von Boden und Gesteinsmassen (aus- Explosion, Flugzeugabsturz gelöst durch Bautätigkeit oder bergmännische ✓ Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Stein- Tätigkeit) schlag, Erdrutsch ✖ Bodensenkung ✓ Leitungswasser ✖ dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse ✓ Einbruchsdiebstahl ✖ Schwammbildung ✓ Vandalismus ✖ Zerkratzen, Verschrammen von Glasoberflächen ✓ Glasbruch oder Absplittern von Kanten ✖ Innere Unruhen, Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Versichert sind mit beschränkten Beträgen: Aufruhr oder Aufstand ✓ Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmun- ✖ unmittelbare und mittelbare Einwirkung von Kern- gen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und energie Schmelzwasser, Erhöhung des Grundwasserspie- Schäden an: gels, Rückstau ✖ Abbruchobjekten ✓ Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkup- peln, Windfangverglasungen, Maschinen- und Privathaftpflichtversicherung: Küchengeräteverglasungen) ✖ Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus- ✓ Reisegepäck gehen ✓ Kühlgut ✖ Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen decken, z.B. Kfz-Haftpflicht Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ersetzt: ✖ Schäden an Sachen, die entliehen, gemietet, gepach- ✓ Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- tet oder geleast sind fung der versicherten Sachen ✖ Schäden die Ihnen oder den mitversicherten Perso- ✓ Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und nen zugefügt werden Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reini- gungskosten sowie Entsorgungskosten) Gibt es Deckungsbeschränkungen? ✓ Kosten einer Notwohnung ! bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung Privathaftpflichtversicherung: ! bei rechtswidriger oder vorsätzlicher Schadenherbei- Versichert im Rahmen der vereinbarten Versiche- führung entfällt der Versicherungsschutz rungssumme sind: ! wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom ✓ die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzan- Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht sprüche bei Sach-, Personen- und dadurch verur- sachten Vermögensschäden aus den Gefahren des ! bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine täglichen Lebens im Privatbereich Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag 4643 2025/09 [Seite 2] ✓ Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ! bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen ✓ Mietsachschäden aus der Beschädigung von entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar, solange das Mietverhältnis nur eine Höchstdauer von einem Monat aufweist Als mitversichert gelten außerdem Schadenersatzan- sprüche von Angehörigen, welche nicht im selben Haushalt wohnen. Wo bin ich versichert? Sachversicherung: • Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Privathaftpflichtversicherung: • Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Erde. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. • Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeig- nete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. • Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. • Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde zu melden. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original- belege zu überlassen. • Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel- tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat- lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Ende: • Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. • Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko- wegfall oder bei Eigentumswechsel).
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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