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Versicherungsmakler / Privathaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

GRAWE Haushalt Topschutz Plus: die Bedingungen im Volltext

Besondere Bedingung zum Haushalt-Topschutz-Plus mit Erweiterter Privathaftpflicht: Pauschalversicherungssumme 3.000.000 Euro, weltweit, gemietete Räume bis einen Monat, ein Hund mitversichert; die zugrunde liegenden ABH liegen nicht vor, viele Prüfpunkte bleiben offen.

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Bedingungswerke

Auswertung nach Prüfpunkten

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschädenja, bis 3 Mio. €„Abweichend von Artikel 16, Punkt 1. ABH beträgt die Pauschalversicherungssumme € 3.000.000,--.“Pkt. 47.5, Seite 3
Vermögensschäden (echte und unechte)nicht geregelt
Jahreshöchstleistung (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt
Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte)nicht geregelt
Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst)ja„dass eine lediglich zum Zweck der Schulausbildung (auch Hochschule) gemietete Wohnung am Ort der Ausbildung nicht als eigener Haushalt gilt;“Pkt. 47.6, Seite 3
Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer)ja„Der Versicherungsschutz gilt abweichend von Artikel 14 ABH weltweit.“Pkt. 47.4, Seite 3
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungennicht geregelt
Innovations- oder Update-Garantienicht geregelt
Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neue Risikennicht geregelt

Personen und Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden durch deliktunfähige Kindernicht geregelt
Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz)nicht geregelt
Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutternicht geregelt
Pflegebedürftige Angehörige im Haushaltnicht geregelt
Ehrenamt und Freiwilligenarbeitnicht geregelt
Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand)nicht geregelt
Ansprüche mitversicherter Personen untereinandernein„Abweichend von Artikel 17, Punkt 6.2 ABH sind nur Schadenersatzansprüche der gemäß Artikel 13, Punkte 1.1. und 1.2. ABH versicherten Personen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Pkt. 47.3, Seite 3

Fremde Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäudennein„Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von einem Monat.“Pkt. 47.2, Seite 3
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel)ja, bis zur Versicherungssumme„Abweichend von Artikel 17, Punkt 7.1 ABH erstreckt sich der Versicherungsschutz ferner auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars. Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von einem Monat.“Pkt. 47.2, Seite 3
Geliehene, gemietete, gepachtete Sachennein„Artikel 17, Punkt 7 ABH findet nur insoweit Anwendung, als die Sachen vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen entliehen, geleast, gemietet, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden oder einer Bearbeitung (insbesondere Reparatur oder Wartung) unterzogen wurden.“Pkt. 47.1, Seite 3
Verlust privater Schlüsselnicht geregelt
Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagennicht geregelt
Allmählichkeits- und Abwasserschädennicht geregelt
Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzungnicht geregelt
Be- und Entladeschädennicht geregelt
Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegennicht geregelt

Freizeit, Fahrzeuge, Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge)nicht geregelt
Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen)nicht geregelt
Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung)nicht geregelt
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor)nicht geregelt
Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera)nicht geregelt
Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeugenicht geregelt
Zahme Haustiere und Kleintiereja„Die Haftpflichtversicherung umfasst die Tierhaltung gemäß AHVB / EHVB, jedoch beschränkt auf die Haltung eines Hundes und beschränkt auf eine Pauschalversicherungssumme von € 3.000.000,--.“Pkt. 48, Seite 3
Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter)nicht geregelt
Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagdnicht geregelt

Wohnen und Eigentum

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhausnicht geregelt
Ferienwohnung und Zweitwohnungnicht geregelt
Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen)nicht geregelt
Unbebaute Grundstückenicht geregelt
Bauherrenrisiko (Bausumme)nicht geregelt
Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung)nicht geregelt
Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen)nicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetznicht geregelt
Verkehrssicherungspflicht und Winterdienstnicht geregelt

Eigener Schutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis)nicht geregelt
Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfallnicht geregelt
Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttatennicht geregelt
Neuwertentschädigung oder Zeitwertnicht geregelt
Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze)nicht geregelt
Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer)nicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitennicht geregelt
Laufzeit und Kündigungnicht geregelt
Beitragsanpassungsklauselnicht geregelt
Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: GRAWE Besondere Bedingung Haushalt-Topschutz-PLUS (HH TOP PLUS 2020 G / Stufe 4)
[Seite 1] Besondere Bedingung der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG für Haushalt-Topschutz-PLUS: (HH TOP PLUS 2020 G / Stufe 4) Der Versicherungsschutz aus der Haushalt-Topschutz-Plus Versicherung besteht nur Nicht versichert sind Schäden durch insoweit, als aus einer anderweitigen Versicherung keine Entschädigung erlangt  Grundfeuchtigkeit und Grundwasser, werden kann. Abweichend von den vereinbarten Allgemeinen Bedingungen sind folgende  Langzeiteinwirkungen (z.B. Vermorschung, Holzfäule, etc.), Änderungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes vereinbart:  die mittelbare oder unmittelbare Wirkung von Planungs- und Baumängeln. 1. Bei einem entschädigungspflichtigen Feuerschaden gilt auch der Brandherd 9. Für Schäden durch Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, und versichert, sofern dieser zu den versicherten Sachen gehört. Dabei ist die Witterungsniederschläge und die daraus resultierenden Kosten ist die Entschädigung für Anlagen, bei denen die Erhitzung oder Befeuerung planmäßig Entschädigungsleistung pro Schadenereignis jedenfalls mit gesamt € 5.000,-- vorgesehen ist, mit € 2.500,-- begrenzt. begrenzt, auch wenn zum selben Ereignis andere zusätzliche Deckungs- 2. Sengschäden und Schäden durch Verrußung sind mit einer Versicherungs- erweiterungen gemäß dieser Besonderen Bedingung anwendbar wären. summe von € 2.500,-- auf Erstes Risiko versichert. 10. Schäden an Markisen, Beschattungen, Rollläden, Sonnensegeln und 3. Kachelöfen sind mit einer Versicherungssumme von € 10.000,-- auf Erstes Risiko Außenjalousien an Gebäuden sind mit einer Versicherungssumme von versichert. € 3.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Schäden durch Verpuffung in Kachelöfen einschließlich der daraus resultierenden 11. Optische Schäden in Form von Eindellungen durch Hagel an Rollläden, Folgeschäden an den versicherten Sachen sind versichert. Außenjalousien, Außenraffstores und Außenfensterbänken sind mit einer 4. Schäden durch indirekten Blitzschlag: Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Versichert sind Schäden, die durch Überspannung oder Induktion infolge Blitz- Als optische Schäden gelten Beeinträchtigungen ohne Auswirkungen auf die schlages oder atmosphärische Entladungen an elektrischen Geräten entstehen, die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sachen. gemäß Artikel 1, Punkt 1.2. ABH versichert sind. 12. Balkonblumen und ihre Gefäße sind gegen Hagelschäden mit einer 5. Schäden durch Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen, Satelliten, Versicherungssumme von € 500,-- auf Erstes Risiko versichert. deren Teilen oder Ladung sind versichert. 13. Durch plötzlichen Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Whirlpools 6. Schäden durch Überschwemmung, Vermurung und Lawinen und die bei diesen verursachte Schäden an den in der Haushaltversicherung versicherten Sachen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer sowie an Malereien, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Deckenverkleidungen, Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts und Armaturen sind versichert. Überschwemmung ist die Überflutung des Grundes und Bodens des Nicht versichert sind die dabei am Inhalt des Aquariums entstehenden Schäden. Versicherungsortes 14. Der Austritt von Sole, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder  durch Witterungsniederschläge, Solarheizungsanlagen ist dem Austritt von Leitungswasser gleichgestellt.  durch Kanalrückstau als ausschließliche Folge von Witterungsniederschlägen, 15. Schäden durch radioaktive Isotope, insbesondere solche durch radioaktive Verunreinigung (Kontamination), sind versichert, und zwar nur dann, wenn  durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern.  das Schadenereignis am Versicherungsort eintritt und Nicht versichert sind Schäden  die die Kontamination verursachenden radioaktiven Isotope versicherte Sachen  durch vorhersehbare Überschwemmungen, oder deren Teile sind.  die ausschließlich durch das Ansteigen des Grundwasserspiegels verursacht 16. Statt der in Artikel 2 Punkt 4 der ABH genannten Entschädigungsgrenzen gelten für werden, die Einbruchdiebstahlversicherung folgende höheren Beträge als  durch die mittelbare oder unmittelbare Wirkung von Planungs- und Baumängeln. Entschädigungsgrenzen Vermurung entsteht durch eine Massenbewegung von Erdreich, Wasser, Schlamm 16.1. in - auch unversperrten - Möbeln oder im Safe ohne Panzerung oder freiliegend und anderen Bestandteilen, die durch naturbedingte Wassereinwirkung ausgelöst  für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher € 5.000,--, davon freiliegend wird. € 500,--, Lawinen sind an Berghängen abgehende Schnee- oder Eismassen.  für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzen- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Sachen ordnungsgemäß sammlungen € 15.000,--, davon freiliegend € 3.000,--, in Stand zu halten; Abflussleitungen am Versicherungsort sind frei zu halten und bei 16.2. in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse IV oder überflutungsgefährdeten Räumen sind Rückstauklappen anzubringen und VVO-Sicherheitsstufe EN 0 regelmäßig zu warten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden - € 40.000,-- Obliegenheiten, ist der Versicherer gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz von der 16.3. in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse III b oder III c oder Verpflichtung zur Leistung frei. VVO-Sicherheitsstufe EN 1 - € 75.000,--. 7. Schäden durch Erdbeben und die bei diesen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf 16.4. in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse I oder II oder Erstes Risiko versichert. VVO-Sicherheitsstufe EN 2 bis EN 4 - € 100.000,--. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. 16.5. Für einfachen Diebstahl ist die Entschädigung mit € 3.000,-- begrenzt, davon € 500,-- für Geld- und Geldeswerte. Erdbeben wird unterstellt, wenn die seismische Intensität am Schadenort mindestens der Stufe 6 der Europäischen Makroseismischen Skala 1992 (EMS 92) Die Entschädigung für einfachen Diebstahl ist jedoch mit € 6.000,-- begrenzt, basierend auf Mercalli-Sieberg entspricht. Dies ist dann gegeben, wenn in der davon € 500,-- für Geld- und Geldeswerte, wenn der Täter unter Verwendung von Umgebung des Versicherungsortes an Gebäuden in einwandfreiem Zustand Schlüsseln in die Versicherungsräumlichkeiten eindringt, die er zuvor aus einem Schäden durch Erdbeben entstanden sind. versperrten Schlüsselsafe durch Aufbrechen entwendet hat. Alle Schadenereignisse, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichen 17. Innerhalb Österreichs ist einfacher Diebstahl von Zahlungsmitteln und Zusammenhang innerhalb von 72 Stunden eintreten, gelten für diesen Geldbörsen mit einer Versicherungssumme von € 200,-- auf Erstes Risiko Versicherungsvertrag als ein Schadenereignis. versichert. Die Deckung beschränkt sich auf ein versichertes Schadenereignis pro Versicherungsperiode. Die für Schäden durch Erdbeben ermittelten Entschädigungen werden je Schadenereignis um die vereinbarte Selbstbeteiligung von € 350,-- gekürzt. 18. Innerhalb Österreichs sind die Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten und Kreditkarten nach Verlust (auch einfacher Diebstahl) mit einer 8. Schäden durch Witterungsniederschläge (Niederschlagswasser, Schnee oder Versicherungssumme von € 500,- auf Erstes Risiko versichert. Hagel) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache versichert, wenn die Witterungsniederschläge durch die Dachhaut oder durch ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder Außentüren eingedrungen sind. HH/12/60 F700 18.03.2020 1/3 [Seite 2] 19. Schäden durch Vandalismus: 32. Bruchschäden an Verglasungen von Herden und Öfen und Schäden durch Bruch von Infrarotheizpaneelen sind versichert. Versichert sind Schäden, die der Täter an versicherten Sachen durch vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung herbeiführt, nachdem er durch Einbruch in die 33. Kühlgutversicherung: Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist. 33.1. Versicherte Gefahren sind das Versagen der maschinellen oder elektrischen Für den Begriff Einbruch gilt die Beschreibung des Artikels 2, Punkte 4.1.1. bis 4.1.5 Kühleinrichtungen (z. B. durch Material- und Herstellungsfehler, Kurzschluss, der ABH. Isolationsfehler, Überspannung, Böswilligkeit Dritter, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit), das Austreten von Kältemitteln und Stromausfall durch 20. Mut- und böswillige Beschädigung von Zugangstüren, ist mit einer Störungen im öffentlichen Stromversorgungsnetz. Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Für Schäden durch Graffitis ist die Deckung auf die Kosten der Reinigung oder des 33.2. Schäden an Tiefkühlwaren durch die soeben genannten versicherten Gefahren Übermalens eingeschränkt. sind mit einer Versicherungssumme von € 500,-- auf Erstes Risiko versichert. 21. Durch boshafte Beschädigung des Türschlosses der Eingangstüre der 34. Schäden durch Austritt von Heizöl aus Heizungsanlagen, die als unmittelbare Versicherungsräumlichkeiten oder der Zugangstüre zum Versicherungsort Folgeschäden am versicherten Wohnungsinhalt entstehen, sind mit einer erforderlich gewordene Schlossänderungskosten sind mit einer Versicherungs- Versicherungssumme von € 225.000,-- auf Erstes Risiko versichert. summe von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Als Obliegenheiten, deren Verletzung den Versicherer gemäß den 22. Schlossänderungskosten, die dadurch erforderlich werden, dass Schlüssel zu Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1 und 2 den Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruch in ein Gebäude oder Raub Versicherungsvertragsgesetz von der Verpflichtung zur Leistung befreit, werden abhandenkommen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes folgende Pflichten vereinbart: Risiko versichert.  Heizungsanlagen sind fachmännisch zu warten, 23. Bei einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienwohnhaus sind Schäden an der Grundstückseinfriedung mit einer  notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten sind unverzüglich durchzuführen, Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.  innerhalb der gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Fristen, mindestens 24. Schäden durch Einbruchdiebstahl in ordnungsgemäß versperrte jedoch alle fünf Jahre, ist die gesamte Heizungsanlage durch Fachleute Garderobekästen sind innerhalb Europas und in außereuropäischen Mittelmeer- überprüfen zu lassen. Diese Frist beginnt mit Inbetriebnahme der Anlage oder anliegerstaaten mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko deren letzter Überprüfung. versichert. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Versicherungsfall 25. In Krankenhäusern sind versicherte Sachen mit einer Versicherungssumme von 10 % des Schadens, mindestens € 350,--, maximal jedoch € 2.000,--. € 500,-- (davon für Bargeld und Geldbörsen max. € 200,--) auf Erstes Risiko gegen 35. Schäden an nicht freiliegenden Strom-, Wasser- oder Gasleitungen innerhalb der Schäden durch einfachen Diebstahl aus Krankenzimmern versichert. Versicherungsräumlichkeiten durch Heimwerkertätigkeiten des Versicherungs- 26. Sachen des Wohnungsinhalts in privat genutzten Kfz sind mit einer nehmers oder der in der Wohnung gemeldeten Personen sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko gegen Feuergefahren und Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Einbruchdiebstahl innerhalb Österreichs versichert. 36. 10 % der für Wohnungsinhalt vereinbarten Versicherungssumme gilt als Für Sportgeräte gilt dies auch, sofern sie sich in einer versperrten Box am KFZ Versicherungssumme der Vorsorgeversicherung. Diese Vorsorgeversicherung befinden oder an das KFZ angesperrt sind. dient zum Ausgleich einer durch Wertsteigerungen, Neuanschaffungen oder nicht ausreichende Bewertung verursachten Unterversicherung. Diese Deckungserweiterung gilt nicht für Bargeld und Schmuck. 37. Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, wertvolle versicherte Sachen von außen Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten sind zusätzlich mit einer nicht einsehbar im versperrten KFZ zu verwahren. Versicherungssumme auf Erstes Risiko in Höhe von 20 % der in der Polizze für die Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer gemäß Haushaltversicherung bestimmten Versicherungssumme versichert. den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1 und 2 Versicherungs- 38. Im Rahmen der versicherten Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, vertragsgesetz von der Verpflichtung zur Leistung frei. Abbruch- und Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten werden auch Mehrkosten 27. Innerhalb Österreichs sind Kinderwägen und Krankenfahrstühle mit einer ersetzt, die wegen eines Schadens durch radioaktive Isotope gemäß Punkt 14. Versicherungssumme von € 3.000,-- auf Erstes Risiko gegen Schäden durch aufgrund behördlicher Anordnung anfallen. Diebstahl oder Einbruchdiebstahl versichert. 39. Kosten einer Ersatzwohnung: 28. Gesprächsgebühren, die durch Telefonmissbrauch als unvermeidliche Folge eines Wird die Wohnung des Versicherungsnehmers durch ein Schadenereignis, das Einbruchdiebstahls in die versicherte Wohnung entstehen, sind mit einer nach den ABH versichert und gedeckt ist, ganz oder teilweise unbenutzbar, so Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. ersetzt der Versicherer den Mietwert der unbenutzbar gewordenen Räume, insoweit 29. Kosten für psychologische Betreuung nach einem Einbruchdiebstahl bzw. nach nicht dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf den etwa benutzbar Beraubung sind bis zu einer Höchstentschädigung von € 500,-- je Schadenfall auf gebliebenen Teil der Wohnung zugemutet werden kann. Erstes Risiko versichert. Als Mietwert gilt der ortsübliche Mietzins für Wohnungen gleicher Art, Größe und 30. Bruchschäden an Verglasungen: Lage. Die Entschädigung wird auf den dem Versicherungsnehmer nachweisbar erwachsenen Schaden beschränkt. 30.1. Gebäudeverglasungen und mit dem Gebäude verbundene Fassadengläser der Wohnräume des Versicherungsnehmers, Innen- bzw. Außenverglasungen von Der Mietwertentgang wird nur bis zum Schluss des Monats ersetzt, in dem die Neben- und Wirtschaftsgebäuden, Dach- und Schrägverglasungen von Wohnung wieder benutzbar geworden ist, längstens bis zum Ablauf von 12 Monaten Balkonen, Terrassen, Windfängen, Vordächern, Durchgängen, Garagen, nach dem Eintritt des Schadenfalls. Carports und Wintergärten sowie Verglasungen von Solaranlagen sind gegen Nachweisbare Umzugskosten für den versicherten Wohnungsinhalt, die wegen Bruchschäden versichert. des vorübergehenden Umzugs während der Unbenutzbarkeit der Wohnung 30.2. Blei-, Messing- und Kunstverglasungen (einschl. Messingsprossen) sind bis zu unvermeidlich anfallen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.500,-- auf einer Höchstentschädigung von € 5.000,-- je Schadenfall versichert. Erstes Risiko versichert. 30.3. Bruchschäden an transparenten Kunststoffflächen (z.B. Plexi-, Acryl-Glas) sind 40. Bei Übersiedlung gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherungs- bis zu einer Höchstentschädigung von € 5.000,-- je Schadenfall versichert. summe bis zu 4 Wochen gleichzeitig am alten und neuen Wohnort. 30.4. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen vorgelagerte Glasfassaden, 41. Bei entgeltlicher Lagerung in einem angemieteten gemauerten Lagerraum Verglasungen von Treib- und Gewächshäusern, Schwimmbadabdeckungen und (Storage) innerhalb Österreichs sind Sachen des Wohnungsinhalts versichert. Schwimmbadkuppeln, unabhängig von der Materialbeschaffenheit. Nicht versichert sind dabei Schmuck, Wertsachen, Geld- und Geldeswerte, Uhren, Elektro- und elektronische Geräte samt Zubehör. 30.5. Verglasungen privat genutzter Treib- und Gewächshäuser sind bis zu einer Die Entschädigung ist mit € 5.000,-- begrenzt. Höchstentschädigung von € 500,-- pro Versicherungsjahr auf Erstes Risiko versichert. 42. Schäden an Sachen des Wohnungsinhalts durch Unfall eines privaten Transportmittels sind bei Wohnungswechsel innerhalb Europas und in 31. Bruchschäden an Ceran- und Induktions-Kochflächen sind versichert. außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten mit einer Versicherungssumme von € 10.000,-- auf Erstes Risiko versichert. HH/12/60 F700 18.03.2020 2/3 [Seite 3] 43. Für gemäß Artikel 13 Punkt 1.2. ABH versicherte, studierende oder in Ausbildung 47.2. Abweichend von Artikel 17, Punkt 7.1 ABH erstreckt sich der Versicherungs- befindliche Kinder gilt: Der ihnen gehörende Wohnungsinhalt ist innerhalb Europas schutz ferner auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von und in außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten in angemieteten gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars. Dieser Wohnräumen am Studien- oder Ausbildungsort mit einer Versicherungssumme Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von von € 20.000,-- auf Erstes Risiko versichert. einem Monat. Die Bestimmungen des Artikel 3 Punkt 5 ABH (Außenversicherung) finden keine 47.3. Abweichend von Artikel 17, Punkt 6.2 ABH sind nur Schadenersatzansprüche Anwendung. der gemäß Artikel 13, Punkte 1.1. und 1.2. ABH versicherten Personen vom 44. Einrichtungen von Büros, Ordinationen (ausgenommen Zahnarztordinationen), Versicherungsschutz ausgeschlossen. Friseur-, Massage- und Kosmetikstudios sowie Fotoateliers in der Wohnung 47.4. Der Versicherungsschutz gilt abweichend von Artikel 14 ABH weltweit. des Versicherungsnehmers oder in Räumen, die mit ihr unmittelbar in Verbindung stehen, sind versichert, wenn die ganz oder teilweise betrieblich genutzte Fläche 47.5. Abweichend von Artikel 16, Punkt 1. ABH beträgt die Pauschalversicherungs- der Wohnung nicht mehr als ein Drittel der Gesamtnutzfläche beträgt. summe € 3.000.000,--. Ganz oder teilweise betrieblich genutzte Elektrogeräte sind auch gegen Schäden 47.6. Für gemäß Artikel 13, Punkt 1.2 ABH versicherte volljährige Kinder gilt, durch indirekten Blitzschlag bis € 2.000,-- je Schadenereignis versichert.  dass eine lediglich zum Zweck der Schulausbildung (auch Hochschule) Nicht versichert sind Schäden durch einfachen Diebstahl. gemietete Wohnung am Ort der Ausbildung nicht als eigener Haushalt gilt; 45. Grobe Fahrlässigkeit:  dass ein Zuverdienst neben der Schulausbildung (auch Hochschule) zum Der Versicherer verzichtet im Falle grob fahrlässiger Herbeiführung des Zweck der zumindest teilweisen Finanzierung derselben – maximal im Ausmaß Versicherungsfalles auf den Einwand der Leistungsfreiheit gemäß § 61 VersVG. bis zur Geringfügigkeitsgrenze – nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen Dieser Verzicht gilt auch für die üblichen Eigenmontagen. gilt. Dieser Verzicht betrifft aber nicht sämtliche sonstigen Einreden der Leistungsfreiheit 48. Haftpflichtversicherung für Tierhaltung: des Versicherers, insbesondere auch jene der Leistungsfreiheit wegen Verletzung vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten sowie Verletzung von Die Haftpflichtversicherung umfasst die Tierhaltung gemäß AHVB / EHVB, jedoch Sicherheitsvorschriften. beschränkt auf die Haltung eines Hundes und beschränkt auf eine Pauschalversicherungssumme von € 3.000.000,--. 46. Entschädigung zum Neuwert: 49. Prämienfreistellung bei Arbeitslosigkeit: In Abänderung der Bestimmungen des Artikels 7, Punkte 1.3. und 1.6. ABH ist vereinbart: Der Versicherer verzichtet einmalig für die Dauer der Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers, der die Hauptlast der Prämienzahlung trägt, längstens Werden versicherte Sachen, die vor dem Schadenfall noch objektiv verwendbar jedoch für 6 Monate auf die Prämienzahlung, wenn dem Versicherer folgende oder noch nicht dauernd entwertet waren (z. B. Dachboden- und Kellerkram), bei Nachweise vorgelegt werden: einem gemäß ABH versicherten Schadenereignis zerstört oder entwendet, wird der Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte ohne Abzug von  Bestätigung der Arbeitslosigkeit durch das AMS Wertminderung bezahlt; bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten  Nachweis, dass unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit für zumindest übernommen. 6 Monate bei einem Dienstgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder 47. Erweiterte Privathaftpflichtversicherung: Angestelltenverhältnis im Ausmaß von zumindest 18 Wochenstunden bestanden hat 47.1. Artikel 17, Punkt 7 ABH findet nur insoweit Anwendung, als die Sachen vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen entliehen, geleast,  Nachweis, dass dieses Dienstverhältnis weder durch Entlassung noch durch gemietet, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden oder einer Kündigung des Dienstnehmers beendet worden ist. Bearbeitung (insbesondere Reparatur oder Wartung) unterzogen wurden. Eine rückwirkende Beantragung der Prämienfreistellung nach Ende der Arbeitslosigkeit ist nicht möglich. HH/12/60 F700 18.03.2020 3/3

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