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Volltext aufklappen: GRAWE Besondere Bedingung Haushalt-Topschutz-PLUS (HH TOP PLUS 2020 G / Stufe 4)
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Besondere Bedingung der Grazer Wechselseitigen
Versicherung AG für Haushalt-Topschutz-PLUS:
(HH TOP PLUS 2020 G / Stufe 4)
Der Versicherungsschutz aus der Haushalt-Topschutz-Plus Versicherung besteht nur Nicht versichert sind Schäden durch
insoweit, als aus einer anderweitigen Versicherung keine Entschädigung erlangt
Grundfeuchtigkeit und Grundwasser,
werden kann.
Abweichend von den vereinbarten Allgemeinen Bedingungen sind folgende Langzeiteinwirkungen (z.B. Vermorschung, Holzfäule, etc.),
Änderungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes vereinbart: die mittelbare oder unmittelbare Wirkung von Planungs- und Baumängeln.
1. Bei einem entschädigungspflichtigen Feuerschaden gilt auch der Brandherd 9. Für Schäden durch Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, und
versichert, sofern dieser zu den versicherten Sachen gehört. Dabei ist die Witterungsniederschläge und die daraus resultierenden Kosten ist die
Entschädigung für Anlagen, bei denen die Erhitzung oder Befeuerung planmäßig Entschädigungsleistung pro Schadenereignis jedenfalls mit gesamt € 5.000,--
vorgesehen ist, mit € 2.500,-- begrenzt. begrenzt, auch wenn zum selben Ereignis andere zusätzliche Deckungs-
2. Sengschäden und Schäden durch Verrußung sind mit einer Versicherungs- erweiterungen gemäß dieser Besonderen Bedingung anwendbar wären.
summe von € 2.500,-- auf Erstes Risiko versichert. 10. Schäden an Markisen, Beschattungen, Rollläden, Sonnensegeln und
3. Kachelöfen sind mit einer Versicherungssumme von € 10.000,-- auf Erstes Risiko Außenjalousien an Gebäuden sind mit einer Versicherungssumme von
versichert. € 3.000,-- auf Erstes Risiko versichert.
Schäden durch Verpuffung in Kachelöfen einschließlich der daraus resultierenden 11. Optische Schäden in Form von Eindellungen durch Hagel an Rollläden,
Folgeschäden an den versicherten Sachen sind versichert. Außenjalousien, Außenraffstores und Außenfensterbänken sind mit einer
4. Schäden durch indirekten Blitzschlag: Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.
Versichert sind Schäden, die durch Überspannung oder Induktion infolge Blitz- Als optische Schäden gelten Beeinträchtigungen ohne Auswirkungen auf die
schlages oder atmosphärische Entladungen an elektrischen Geräten entstehen, die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sachen.
gemäß Artikel 1, Punkt 1.2. ABH versichert sind. 12. Balkonblumen und ihre Gefäße sind gegen Hagelschäden mit einer
5. Schäden durch Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen, Satelliten, Versicherungssumme von € 500,-- auf Erstes Risiko versichert.
deren Teilen oder Ladung sind versichert. 13. Durch plötzlichen Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Whirlpools
6. Schäden durch Überschwemmung, Vermurung und Lawinen und die bei diesen verursachte Schäden an den in der Haushaltversicherung versicherten Sachen
Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer sowie an Malereien, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und
Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Deckenverkleidungen, Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts und
Armaturen sind versichert.
Überschwemmung ist die Überflutung des Grundes und Bodens des Nicht versichert sind die dabei am Inhalt des Aquariums entstehenden Schäden.
Versicherungsortes
14. Der Austritt von Sole, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder
durch Witterungsniederschläge, Solarheizungsanlagen ist dem Austritt von Leitungswasser gleichgestellt.
durch Kanalrückstau als ausschließliche Folge von Witterungsniederschlägen, 15. Schäden durch radioaktive Isotope, insbesondere solche durch radioaktive
Verunreinigung (Kontamination), sind versichert, und zwar nur dann, wenn
durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern.
das Schadenereignis am Versicherungsort eintritt und
Nicht versichert sind Schäden
die die Kontamination verursachenden radioaktiven Isotope versicherte Sachen
durch vorhersehbare Überschwemmungen,
oder deren Teile sind.
die ausschließlich durch das Ansteigen des Grundwasserspiegels verursacht
16. Statt der in Artikel 2 Punkt 4 der ABH genannten Entschädigungsgrenzen gelten für
werden,
die Einbruchdiebstahlversicherung folgende höheren Beträge als
durch die mittelbare oder unmittelbare Wirkung von Planungs- und Baumängeln. Entschädigungsgrenzen
Vermurung entsteht durch eine Massenbewegung von Erdreich, Wasser, Schlamm 16.1. in - auch unversperrten - Möbeln oder im Safe ohne Panzerung oder freiliegend
und anderen Bestandteilen, die durch naturbedingte Wassereinwirkung ausgelöst
für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher € 5.000,--, davon freiliegend
wird.
€ 500,--,
Lawinen sind an Berghängen abgehende Schnee- oder Eismassen.
für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzen-
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Sachen ordnungsgemäß sammlungen € 15.000,--, davon freiliegend € 3.000,--,
in Stand zu halten; Abflussleitungen am Versicherungsort sind frei zu halten und bei
16.2. in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse IV oder
überflutungsgefährdeten Räumen sind Rückstauklappen anzubringen und
VVO-Sicherheitsstufe EN 0
regelmäßig zu warten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden
- € 40.000,--
Obliegenheiten, ist der Versicherer gemäß den Voraussetzungen und
Begrenzungen des § 6 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz von der 16.3. in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse III b oder III c oder
Verpflichtung zur Leistung frei. VVO-Sicherheitsstufe EN 1
- € 75.000,--.
7. Schäden durch Erdbeben und die bei diesen Schadenereignissen anfallenden
Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf 16.4. in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse I oder II oder
Erstes Risiko versichert. VVO-Sicherheitsstufe EN 2 bis EN 4
- € 100.000,--.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch
geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. 16.5. Für einfachen Diebstahl ist die Entschädigung mit € 3.000,-- begrenzt, davon
€ 500,-- für Geld- und Geldeswerte.
Erdbeben wird unterstellt, wenn die seismische Intensität am Schadenort
mindestens der Stufe 6 der Europäischen Makroseismischen Skala 1992 (EMS 92) Die Entschädigung für einfachen Diebstahl ist jedoch mit € 6.000,-- begrenzt,
basierend auf Mercalli-Sieberg entspricht. Dies ist dann gegeben, wenn in der davon € 500,-- für Geld- und Geldeswerte, wenn der Täter unter Verwendung von
Umgebung des Versicherungsortes an Gebäuden in einwandfreiem Zustand Schlüsseln in die Versicherungsräumlichkeiten eindringt, die er zuvor aus einem
Schäden durch Erdbeben entstanden sind. versperrten Schlüsselsafe durch Aufbrechen entwendet hat.
Alle Schadenereignisse, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichen 17. Innerhalb Österreichs ist einfacher Diebstahl von Zahlungsmitteln und
Zusammenhang innerhalb von 72 Stunden eintreten, gelten für diesen Geldbörsen mit einer Versicherungssumme von € 200,-- auf Erstes Risiko
Versicherungsvertrag als ein Schadenereignis. versichert. Die Deckung beschränkt sich auf ein versichertes Schadenereignis pro
Versicherungsperiode.
Die für Schäden durch Erdbeben ermittelten Entschädigungen werden je
Schadenereignis um die vereinbarte Selbstbeteiligung von € 350,-- gekürzt. 18. Innerhalb Österreichs sind die Kosten für die Wiederbeschaffung von
Dokumenten und Kreditkarten nach Verlust (auch einfacher Diebstahl) mit einer
8. Schäden durch Witterungsniederschläge (Niederschlagswasser, Schnee oder
Versicherungssumme von € 500,- auf Erstes Risiko versichert.
Hagel) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko ohne
Rücksicht auf die Entstehungsursache versichert, wenn die
Witterungsniederschläge durch die Dachhaut oder durch ordnungsgemäß
verschlossene Fenster oder Außentüren eingedrungen sind.
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19. Schäden durch Vandalismus: 32. Bruchschäden an Verglasungen von Herden und Öfen und Schäden durch Bruch
von Infrarotheizpaneelen sind versichert.
Versichert sind Schäden, die der Täter an versicherten Sachen durch vorsätzliche
Zerstörung oder Beschädigung herbeiführt, nachdem er durch Einbruch in die 33. Kühlgutversicherung:
Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist.
33.1. Versicherte Gefahren sind das Versagen der maschinellen oder elektrischen
Für den Begriff Einbruch gilt die Beschreibung des Artikels 2, Punkte 4.1.1. bis 4.1.5 Kühleinrichtungen (z. B. durch Material- und Herstellungsfehler, Kurzschluss,
der ABH. Isolationsfehler, Überspannung, Böswilligkeit Dritter, Ungeschicklichkeit oder
Fahrlässigkeit), das Austreten von Kältemitteln und Stromausfall durch
20. Mut- und böswillige Beschädigung von Zugangstüren, ist mit einer
Störungen im öffentlichen Stromversorgungsnetz.
Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.
Für Schäden durch Graffitis ist die Deckung auf die Kosten der Reinigung oder des 33.2. Schäden an Tiefkühlwaren durch die soeben genannten versicherten Gefahren
Übermalens eingeschränkt. sind mit einer Versicherungssumme von € 500,-- auf Erstes Risiko versichert.
21. Durch boshafte Beschädigung des Türschlosses der Eingangstüre der 34. Schäden durch Austritt von Heizöl aus Heizungsanlagen, die als unmittelbare
Versicherungsräumlichkeiten oder der Zugangstüre zum Versicherungsort Folgeschäden am versicherten Wohnungsinhalt entstehen, sind mit einer
erforderlich gewordene Schlossänderungskosten sind mit einer Versicherungs- Versicherungssumme von € 225.000,-- auf Erstes Risiko versichert.
summe von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.
Als Obliegenheiten, deren Verletzung den Versicherer gemäß den
22. Schlossänderungskosten, die dadurch erforderlich werden, dass Schlüssel zu Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1 und 2
den Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruch in ein Gebäude oder Raub Versicherungsvertragsgesetz von der Verpflichtung zur Leistung befreit, werden
abhandenkommen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes folgende Pflichten vereinbart:
Risiko versichert.
Heizungsanlagen sind fachmännisch zu warten,
23. Bei einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung in einem Ein- oder
Zweifamilienwohnhaus sind Schäden an der Grundstückseinfriedung mit einer notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten sind unverzüglich durchzuführen,
Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. innerhalb der gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Fristen, mindestens
24. Schäden durch Einbruchdiebstahl in ordnungsgemäß versperrte jedoch alle fünf Jahre, ist die gesamte Heizungsanlage durch Fachleute
Garderobekästen sind innerhalb Europas und in außereuropäischen Mittelmeer- überprüfen zu lassen. Diese Frist beginnt mit Inbetriebnahme der Anlage oder
anliegerstaaten mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko deren letzter Überprüfung.
versichert. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Versicherungsfall
25. In Krankenhäusern sind versicherte Sachen mit einer Versicherungssumme von 10 % des Schadens, mindestens € 350,--, maximal jedoch € 2.000,--.
€ 500,-- (davon für Bargeld und Geldbörsen max. € 200,--) auf Erstes Risiko gegen 35. Schäden an nicht freiliegenden Strom-, Wasser- oder Gasleitungen innerhalb der
Schäden durch einfachen Diebstahl aus Krankenzimmern versichert. Versicherungsräumlichkeiten durch Heimwerkertätigkeiten des Versicherungs-
26. Sachen des Wohnungsinhalts in privat genutzten Kfz sind mit einer nehmers oder der in der Wohnung gemeldeten Personen sind mit einer
Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko gegen Feuergefahren und Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.
Einbruchdiebstahl innerhalb Österreichs versichert. 36. 10 % der für Wohnungsinhalt vereinbarten Versicherungssumme gilt als
Für Sportgeräte gilt dies auch, sofern sie sich in einer versperrten Box am KFZ Versicherungssumme der Vorsorgeversicherung. Diese Vorsorgeversicherung
befinden oder an das KFZ angesperrt sind. dient zum Ausgleich einer durch Wertsteigerungen, Neuanschaffungen oder nicht
ausreichende Bewertung verursachten Unterversicherung.
Diese Deckungserweiterung gilt nicht für Bargeld und Schmuck.
37. Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, wertvolle versicherte Sachen von außen Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten sind zusätzlich mit einer
nicht einsehbar im versperrten KFZ zu verwahren. Versicherungssumme auf Erstes Risiko in Höhe von 20 % der in der Polizze für die
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer gemäß Haushaltversicherung bestimmten Versicherungssumme versichert.
den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1 und 2 Versicherungs- 38. Im Rahmen der versicherten Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten,
vertragsgesetz von der Verpflichtung zur Leistung frei. Abbruch- und Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten werden auch Mehrkosten
27. Innerhalb Österreichs sind Kinderwägen und Krankenfahrstühle mit einer ersetzt, die wegen eines Schadens durch radioaktive Isotope gemäß Punkt 14.
Versicherungssumme von € 3.000,-- auf Erstes Risiko gegen Schäden durch aufgrund behördlicher Anordnung anfallen.
Diebstahl oder Einbruchdiebstahl versichert. 39. Kosten einer Ersatzwohnung:
28. Gesprächsgebühren, die durch Telefonmissbrauch als unvermeidliche Folge eines Wird die Wohnung des Versicherungsnehmers durch ein Schadenereignis, das
Einbruchdiebstahls in die versicherte Wohnung entstehen, sind mit einer nach den ABH versichert und gedeckt ist, ganz oder teilweise unbenutzbar, so
Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. ersetzt der Versicherer den Mietwert der unbenutzbar gewordenen Räume, insoweit
29. Kosten für psychologische Betreuung nach einem Einbruchdiebstahl bzw. nach nicht dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf den etwa benutzbar
Beraubung sind bis zu einer Höchstentschädigung von € 500,-- je Schadenfall auf gebliebenen Teil der Wohnung zugemutet werden kann.
Erstes Risiko versichert. Als Mietwert gilt der ortsübliche Mietzins für Wohnungen gleicher Art, Größe und
30. Bruchschäden an Verglasungen: Lage. Die Entschädigung wird auf den dem Versicherungsnehmer nachweisbar
erwachsenen Schaden beschränkt.
30.1. Gebäudeverglasungen und mit dem Gebäude verbundene Fassadengläser der
Wohnräume des Versicherungsnehmers, Innen- bzw. Außenverglasungen von Der Mietwertentgang wird nur bis zum Schluss des Monats ersetzt, in dem die
Neben- und Wirtschaftsgebäuden, Dach- und Schrägverglasungen von Wohnung wieder benutzbar geworden ist, längstens bis zum Ablauf von 12 Monaten
Balkonen, Terrassen, Windfängen, Vordächern, Durchgängen, Garagen, nach dem Eintritt des Schadenfalls.
Carports und Wintergärten sowie Verglasungen von Solaranlagen sind gegen Nachweisbare Umzugskosten für den versicherten Wohnungsinhalt, die wegen
Bruchschäden versichert. des vorübergehenden Umzugs während der Unbenutzbarkeit der Wohnung
30.2. Blei-, Messing- und Kunstverglasungen (einschl. Messingsprossen) sind bis zu unvermeidlich anfallen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.500,-- auf
einer Höchstentschädigung von € 5.000,-- je Schadenfall versichert. Erstes Risiko versichert.
30.3. Bruchschäden an transparenten Kunststoffflächen (z.B. Plexi-, Acryl-Glas) sind 40. Bei Übersiedlung gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherungs-
bis zu einer Höchstentschädigung von € 5.000,-- je Schadenfall versichert. summe bis zu 4 Wochen gleichzeitig am alten und neuen Wohnort.
30.4. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen vorgelagerte Glasfassaden, 41. Bei entgeltlicher Lagerung in einem angemieteten gemauerten Lagerraum
Verglasungen von Treib- und Gewächshäusern, Schwimmbadabdeckungen und (Storage) innerhalb Österreichs sind Sachen des Wohnungsinhalts versichert.
Schwimmbadkuppeln, unabhängig von der Materialbeschaffenheit. Nicht versichert sind dabei Schmuck, Wertsachen, Geld- und Geldeswerte, Uhren,
Elektro- und elektronische Geräte samt Zubehör.
30.5. Verglasungen privat genutzter Treib- und Gewächshäuser sind bis zu einer Die Entschädigung ist mit € 5.000,-- begrenzt.
Höchstentschädigung von € 500,-- pro Versicherungsjahr auf Erstes Risiko
versichert. 42. Schäden an Sachen des Wohnungsinhalts durch Unfall eines privaten
Transportmittels sind bei Wohnungswechsel innerhalb Europas und in
31. Bruchschäden an Ceran- und Induktions-Kochflächen sind versichert. außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten mit einer Versicherungssumme von
€ 10.000,-- auf Erstes Risiko versichert.
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43. Für gemäß Artikel 13 Punkt 1.2. ABH versicherte, studierende oder in Ausbildung 47.2. Abweichend von Artikel 17, Punkt 7.1 ABH erstreckt sich der Versicherungs-
befindliche Kinder gilt: Der ihnen gehörende Wohnungsinhalt ist innerhalb Europas schutz ferner auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von
und in außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten in angemieteten gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars. Dieser
Wohnräumen am Studien- oder Ausbildungsort mit einer Versicherungssumme Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von
von € 20.000,-- auf Erstes Risiko versichert. einem Monat.
Die Bestimmungen des Artikel 3 Punkt 5 ABH (Außenversicherung) finden keine
47.3. Abweichend von Artikel 17, Punkt 6.2 ABH sind nur Schadenersatzansprüche
Anwendung.
der gemäß Artikel 13, Punkte 1.1. und 1.2. ABH versicherten Personen vom
44. Einrichtungen von Büros, Ordinationen (ausgenommen Zahnarztordinationen), Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Friseur-, Massage- und Kosmetikstudios sowie Fotoateliers in der Wohnung
47.4. Der Versicherungsschutz gilt abweichend von Artikel 14 ABH weltweit.
des Versicherungsnehmers oder in Räumen, die mit ihr unmittelbar in Verbindung
stehen, sind versichert, wenn die ganz oder teilweise betrieblich genutzte Fläche 47.5. Abweichend von Artikel 16, Punkt 1. ABH beträgt die Pauschalversicherungs-
der Wohnung nicht mehr als ein Drittel der Gesamtnutzfläche beträgt. summe € 3.000.000,--.
Ganz oder teilweise betrieblich genutzte Elektrogeräte sind auch gegen Schäden 47.6. Für gemäß Artikel 13, Punkt 1.2 ABH versicherte volljährige Kinder gilt,
durch indirekten Blitzschlag bis € 2.000,-- je Schadenereignis versichert.
dass eine lediglich zum Zweck der Schulausbildung (auch Hochschule)
Nicht versichert sind Schäden durch einfachen Diebstahl. gemietete Wohnung am Ort der Ausbildung nicht als eigener Haushalt gilt;
45. Grobe Fahrlässigkeit: dass ein Zuverdienst neben der Schulausbildung (auch Hochschule) zum
Der Versicherer verzichtet im Falle grob fahrlässiger Herbeiführung des Zweck der zumindest teilweisen Finanzierung derselben – maximal im Ausmaß
Versicherungsfalles auf den Einwand der Leistungsfreiheit gemäß § 61 VersVG. bis zur Geringfügigkeitsgrenze – nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen
Dieser Verzicht gilt auch für die üblichen Eigenmontagen. gilt.
Dieser Verzicht betrifft aber nicht sämtliche sonstigen Einreden der Leistungsfreiheit 48. Haftpflichtversicherung für Tierhaltung:
des Versicherers, insbesondere auch jene der Leistungsfreiheit wegen Verletzung
vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten sowie Verletzung von Die Haftpflichtversicherung umfasst die Tierhaltung gemäß AHVB / EHVB, jedoch
Sicherheitsvorschriften. beschränkt auf die Haltung eines Hundes und beschränkt auf eine
Pauschalversicherungssumme von € 3.000.000,--.
46. Entschädigung zum Neuwert:
49. Prämienfreistellung bei Arbeitslosigkeit:
In Abänderung der Bestimmungen des Artikels 7, Punkte 1.3. und 1.6. ABH ist
vereinbart: Der Versicherer verzichtet einmalig für die Dauer der Arbeitslosigkeit des
Versicherungsnehmers, der die Hauptlast der Prämienzahlung trägt, längstens
Werden versicherte Sachen, die vor dem Schadenfall noch objektiv verwendbar jedoch für 6 Monate auf die Prämienzahlung, wenn dem Versicherer folgende
oder noch nicht dauernd entwertet waren (z. B. Dachboden- und Kellerkram), bei Nachweise vorgelegt werden:
einem gemäß ABH versicherten Schadenereignis zerstört oder entwendet, wird der
Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte ohne Abzug von Bestätigung der Arbeitslosigkeit durch das AMS
Wertminderung bezahlt; bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten Nachweis, dass unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit für zumindest
übernommen. 6 Monate bei einem Dienstgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder
47. Erweiterte Privathaftpflichtversicherung: Angestelltenverhältnis im Ausmaß von zumindest 18 Wochenstunden bestanden
hat
47.1. Artikel 17, Punkt 7 ABH findet nur insoweit Anwendung, als die Sachen vom
Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen entliehen, geleast, Nachweis, dass dieses Dienstverhältnis weder durch Entlassung noch durch
gemietet, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden oder einer Kündigung des Dienstnehmers beendet worden ist.
Bearbeitung (insbesondere Reparatur oder Wartung) unterzogen wurden. Eine rückwirkende Beantragung der Prämienfreistellung nach Ende der
Arbeitslosigkeit ist nicht möglich.
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