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Versicherungsmakler / Privathaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Allianz Mein Zuhause: die Bedingungen im Volltext

Haushaltsversicherung Mein Zuhause (Pakete Comfort, Extra, Max) mit Privat- und Sporthaftpflicht in allen Paketen: weltweit, alle Haushaltsmitglieder ohne Altersgrenze für Kinder, Mietsachschäden bis zehn Monate Mietdauer, geliehene Sachen und Forderungsausfall bis 750.000 Euro; Pauschalversicherungssumme laut Urkunde.

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Bedingungswerke

Auswertung nach Prüfpunkten

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschädenlaut Polizze„Ist eine Pauschalversicherungssumme vereinbart, gilt diese für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, zusammen.“2.1.6 Haftpflicht, Was ist versichert? Pkt. (4) b), Seite 26
Vermögensschäden (echte und unechte)nein„Die Versicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus reinen Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von EUR 10.000,00 gemäß nachstehenden Bestimmungen:“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (4) d), Seite 29
Jahreshöchstleistung (Maximierung)ja„Wir leisten für die innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle höchstens das Dreifache der jeweils maßgebenden Versicherungssumme.“2.1.6 Haftpflicht, Was ist versichert? Pkt. (4) c), Seite 26
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt„Wenn Sie einen allgemeinen Selbstbehalt vereinbart haben, wird in jedem Versicherungsfall der gemäß den Deckungen in diesen Versicherungsbedingungen als entschädigungspflichtig errechnete Betrag um den, in der Versicherungs-Urkunde (unter „Versicherungsschutz“) angeführten Selbstbehalt gekürzt, ausgenommen davon sind Personenschäden und die Deckung „Assistance“.“2.1.4 Pkt. (1), Seite 17
Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte)ja„Mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen; ausgenommen Mitglieder einer rein zweckmäßigen Wohngemeinschaft;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) a), Seite 28
Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst)ja„In einem Zimmer in Studenten oder Lehrlingsheimen, oder auch in einem Untermietzimmer lebende eigene Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder), Kinder Ihres mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Partners, Ihres verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) b), Seite 28
Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer)ja„Der Versicherungsschutz der Deckung „Haftpflicht“ erstreckt sich auf alle Staaten der Erde und gilt in diesem Rahmen für österreichisches und ausländisches Recht.“2.1.2 Örtlicher Geltungsbereich, Privat- und Sporthaftpflicht, Seite 12
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungennicht geregelt
Innovations- oder Update-Garantienicht geregelt
Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neue Risikennicht geregelt
Kaution bei Schäden im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„An einer Sicherheitsleistung oder Hinterlegung, die Sie kraft Gesetzes oder gerichtlicher Anordnung zur Deckung einer Schadenersatzverpflichtung vorzunehmen haben, beteiligen wir uns in demselben Umfang wie an der Ersatzleistung.“2.1.6 Haftpflicht, Was ist versichert? Pkt. (4) d), Seite 26
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Fortsetzung nach Tod des Versicherungsnehmers für Partner und Kindernicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Strafverfahrenja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherung umfasst weiters die Kosten der über unsere Weisung … geführten Verteidigung in einem Straf- oder Disziplinarverfahren.“2.1.6 Haftpflicht, Was ist versichert? Pkt. (4) f), Seite 26

Personen und Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden durch deliktunfähige Kindernicht geregelt
Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz)nicht geregelt
Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutterja„Personen, die für Sie aus einem Arbeitsvertrag häusliche Arbeiten oder gefälligkeitshalber häusliche Arbeiten verrichten, in dieser Eigenschaft“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) c), Seite 28
Pflegebedürftige Angehörige im Haushaltnicht geregelt
Ehrenamt und Freiwilligenarbeitja„aus der nicht berufsmäßigen Sportausübung und der Freizeitausübung (ausgenommen die Jagd), inklusive ehrenamtlicher Tätigkeiten;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) e), Seite 27
Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand)nicht geregelt
Ansprüche mitversicherter Personen untereinandernein„Es besteht kein Versicherungsschutz aus Schäden, die Ihnen selbst oder Ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zugefügt werden“Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (5), Seite 33
Nichteheliche Lebensgefährten und deren Kinderja„Mit Ihnen in häuslicher … lebende Personen; … Mitglieder einer rein zweckmäßigen Wohngemeinschaft;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) a), Seite 28
Gastschüler und Au-pairs im Haushaltja„Mit Ihnen in häuslicher … lebende Personen; … Mitglieder einer rein zweckmäßigen Wohngemeinschaft;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) a), Seite 28
Betreuung fremder Kinder (Babysitten, Tagespflege)ja„Für Sie und die gemäß Punkte (2) a) und b) unten mitversicherten, volljährigen Familienmitglieder gelten auch Schadenersatzverpflichtungen aus der nichtberuflichen Tätigkeit als Au-pair oder Babysitter im Rahmen der Pauschalversicherungssumme mitversichert.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) p), Seite 28

Fremde Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäudenja, bis 100.000 €„wegen der Beschädigung von gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars, sofern die Mietverhältnisse eine Höchstdauer von 10 Monaten nicht übersteigen; Der Versicherungsschutz gilt subsidiär.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) n), Seite 28
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel)ja, bis 100.000 €„wegen der Beschädigung von gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars, sofern die Mietverhältnisse eine Höchstdauer von 10 Monaten nicht übersteigen; Der Versicherungsschutz gilt subsidiär.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) n), Seite 28
Geliehene, gemietete, gepachtete Sachenja, bis 100.000 €„an solchen beweglichen Sachen (mit Ausnahme von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen), die entliehen, gemietet oder üblicherweise für den privaten Gebrauch überlassen werden bzw. benutzt, befördert oder einer sonstigen Tätigkeit verwendet werden, sofern keine Bearbeitung, Verarbeitung, Umarbeitung, Wartung oder Reparatur stattfindet;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) m), Seite 28
Verlust privater Schlüsselnicht geregelt
Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagennicht geregelt
Allmählichkeits- und Abwasserschädennein„Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Sachen in ursächlichem Zusammenhang mit allmählicher Emission oder allmählicher Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten, Feuchtigkeit oder nichtatmosphärischen Niederschlägen (wie Rauch, Ruß, Staub usw.).“Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (8), Seite 33
Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzungnicht geregelt
Be- und Entladeschädennicht geregelt
Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegennicht geregelt
Schäden an Hotelzimmer, Ferienunterkunft und deren Einrichtungja, bis 100.000 €„wegen der Beschädigung von gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars, sofern die Mietverhältnisse eine Höchstdauer von 10 Monaten nicht übersteigen;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) n), Seite 28
Glasschäden an gemieteten Räumennicht geregelt
Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen sowie Haushaltsgeräte in der Mietwohnungnein„Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Heizungs-, Maschinen-, … sowie an Elektro- und Heizgeräten“Privat- und Sporthaftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. a), Seite 33
Häusliche Abwässer und Rückstaunicht geregelt
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, auch im Internetnein„Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Persönlichkeits- oder Namenrechtsverletzungen.“Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (13), Seite 33

Freizeit, Fahrzeuge, Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge)ja„aus der Haltung und Verwendung von Automodellen, sofern die erzielbare Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) j), Seite 27
Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen)nicht geregelt
Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung)ja„aus der Haltung und Verwendung von sonstigen nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen, sowie von Schiffsmodellen bis zu einem Höchstgewicht von 15 kg.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) h), Seite 27
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor)ja„aus der gelegentlichen Verwendung, nicht jedoch der Haltung von Elektro- und Segelbooten.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) h), Seite 27
Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera)ja„aus der Haltung und Verwendung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen), die nicht registrierungspflichtig sind, nämlich:“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) i), Seite 27
Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeugeja„aus der Haltung und Verwendung von (E-)Fahrrädern, Pedelecs, Segways und (E-)Scootern, ausgenommen elektrisch angetriebene Fahrräder, Pedelecs, Scooter und Segways mit einer höchsten zulässigen Motorleistung von mehr als 600 Watt und/oder einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) d), Seite 27
Zahme Haustiere und Kleintiereja„aus der Haltung von in Österreich üblichen Tieren, sofern diese artgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehalten werden dürfen, ausgenommen Pferde, Wildtiere, giftige Tiere und sonstige genehmigungspflichtige Tiere; Hunde gelten mitversichert, wenn diese in der Versicherungs-Urkunde ausgewiesen werden.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) g), Seite 27
Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter)nicht geregelt
Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagdja„aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Stich- und Schusswaffen und aus deren Verwendung als Sportgerät und für Zwecke der Selbstverteidigung;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) f), Seite 27
Surfbretter, Kites und Stand-up-Paddlesja„aus der Haltung und Verwendung von sonstigen nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) h), Seite 27
Mähroboter und selbstfahrende Arbeitsmaschinennicht geregelt
Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle und Seniorenmobilenicht geregelt
Hunde, die als gefährlich gelten (Listenhunde)nicht geregelt
Bienen und gezähmte Wildtierenein„ausgenommen Pferde, Wildtiere, giftige Tiere und sonstige genehmigungspflichtige Tiere;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) g), Seite 27
Feuerwerkja„davon sind lediglich die Lagerung und Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klassen 1 und 2“Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (12), Seite 33
Wohnwagen und Anhänger (abgestellt, nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden)nein„Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung oder ihrer Verwendung im Rahmen des versicherten Risikos ein behördliches Kennzeichen tragen müssen oder tatsächlich tragen.“Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (4) d), Seite 32

Wohnen und Eigentum

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhausja„als Wohnungsinhaber inklusive einer der Wohnung zugehörenden Grünfläche (nicht aber als Haus- und/ oder Grundbesitzer) und als Arbeitgeber von Hauspersonal;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) a), Seite 27
Ferienwohnung und Zweitwohnungnicht geregelt
Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen)ja„aus der Fremdenbeherbergung, sofern keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) b), Seite 27
Unbebaute Grundstückeja„wegen Schadenersatzverpflichtungen Ihrerseits oder einer mitversicherten Person als Eigentümer eines unbebauten zu privaten Zwecken verwendeten Grundstücks, dessen Adresse in der Versicherungs-Urkunde genannt wird;“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) o), Seite 28
Bauherrenrisiko (Bausumme)ja, bis 50.000 €„aus der Durchführung von Umbauarbeiten im versicherten Haushalt bis zu einem Bauproduktionswert von EUR 50.000,00.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) k), Seite 27
Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung)nicht geregelt
Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen)ja, bis 100.000 €„Bei Mineralölprodukten gilt nur die Lagerung und Verwendung von Heizöl für die Beheizung einer Wohnung bis max. 50 l versichert.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) q), Seite 28
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetzja, bis 100.000 €„Ihr Selbstbehalt beträgt in jedem Versicherungsfall 10 % des Schadens, höchstens EUR 200,00.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (3), Seite 28
Verkehrssicherungspflicht und Winterdienstja„Ihrerseits aus der Schneeräumung auf der versicherten Liegenschaft, auch wenn diese nicht durch Sie, sondern durch einen von Ihnen beauftragten Dritten erfolgt.“Haus- und Grundbesitzhaftpflicht Pkt. (1) g), Seite 31
Wallbox, Ladestation und Batteriespeichernicht geregelt
Garagen und Stellplätzenicht geregelt

Eigener Schutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis)ja, bis 750.000 €, Selbstbehalt 2.500 €„Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme EUR 750.000,00. Für Schäden bis zur Höhe von EUR 2.500,- besteht kein Versicherungsschutz.“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (5) c), Seite 30
Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfallnicht geregelt
Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttatennicht geregelt
Neuwertentschädigung oder Zeitwertnicht geregelt
Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze)nein„Die Versicherung erstreckt sich auf Ihre Schadenersatzverpflichtungen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr der betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit“Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1), Seite 27
Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer)nicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitenja„Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Schaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben.“Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (2), Seite 32
Laufzeit und Kündigungja„Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag, unabhängig von der in der Versicherungs-Urkunde festgesetzten Dauer, zum Ende des dritten Jahres nach Vertragsbeginn oder danach jeweils zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen.“2.5.2 Generelle Kündigungsgründe Pkt. (1), Seite 58
Beitragsanpassungsklauselja„jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz erhöht oder vermindert wird, der den Veränderungen gemäß dem Verbraucherpreis-Index bzw. bei dessen Entfall (Auflassen) dementsprechenden Nachfolgerindex seit letzter Prämienhauptfälligkeit entspricht. Im gleichen Ausmaß verändert sich die Prämie.“2.5.3 Indexierung Pkt. (1), Seite 60
Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichennein„Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden aus der Lagerung, Herstellung und/oder Verwendung von Explosivkörpern aller Art.“Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (12), Seite 33

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allianz Mein Zuhause: Einfach erklärt, Produktbeschreibung und Versicherungsbedingungen (Haushalt inkl. Privat- und Sporthaftpflicht, Eigenheim), Jänner 2024
[Seite 1] Mein Zuhause – Einfach erklärt Jänner 2024 [Seite 2] Inhaltsverzeichnis 1. Einführung in Ihre Versicherung 4 Willkommen bei der Allianz! 2. Produktbeschreibung – Versicherungsbedingungen 6 2.1 Was ist in den Paketen versichert? 8 Die Allianz zählt zu den traditionsreichsten Unter- nehmen Österreichs – seit mehr als 160 Jahren vertrauen 2.1.1 Gegenstand der Versicherung 9 unsere Kunden in unsere Stärke und Kompetenz. 2.1.2 Örtlicher Geltungsbereich 18 2.1.3 Versicherungssumme, Versicherungswert, Kosten 23 Immer wieder hat sich die Allianz als Vorreiter und Erneuerer der Branche erwiesen und als eines der erfolg- 2.1.4 Selbstbehalte 32 reichsten Beispiele trägt sie maßgeblich zur Entwicklung 2.1.5 Grobe Fahrlässigkeit 32 der modernen Versicherungsindustrie bei. 2.1.6 Deckungsumfang der Pakete 34 2.2 Was ist vom Versicherungsschutz generell nicht umfasst? 90 Auf Basis des mit dem WWF (World Wide Fund For Nature) entwickelten Investitionsmodells wirtschaftet die Allianz 2.2.1 Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls 91 nachhaltig und übernimmt so Verantwortung für unsere 2.2.2 Generelle Ausschlüsse für alle Deckungen 91 Gesellschaft und die Umwelt. 2.2.3 Begrenzte Deckung für Schäden durch Terrorakte 92 Die Allianz Gruppe in Österreich ist Teil der weltweit 2.3 Obliegenheiten 94 tätigen Allianz SE, welche rund 150.000 Mitarbeiterinnen 2.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls 95 und Mitarbeiter in mehr als 70 Ländern beschäftigt. 2.3.2 Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalls 100 Rund 2.500 Menschen arbeiten allein in Österreich bei der 2.4 Schadenfall – Was nun? 104 Allianz und diese betreuen etwa 1,15 Millionen Kundinnen 2.4.1 Schadensabwicklung und Ersatzleistung 105 und Kunden. 2.4.2 Unterschiede bei verschiedenen Sachlagen 111 Wir freuen uns, dass auch Sie uns Ihr Vertrauen schenken 2.5 Was sollten Sie noch unbedingt zu und wünschen Ihnen eine entspannte und sorgenfreie Zeit Ihrem Versicherungsverhältnis wissen? 112 in Ihrem Zuhause! 2.5.1 Versicherungsprämie 113 2.5.2 Dauer und Gültigkeit Ihrer Versicherung 115 2.5.3 Änderungen der Versicherung 117 2.5.4 Streitbeilegung und anwendbares Recht 120 2.5.5 Zusätzliche Informationen 121 2.6 Glossar 126 3. Hilfreiche Tipps 132 4. Häufig gestellte Fragen 134 5. Unser Online Service 136 [Seite 3] 1 1 EINFÜHRUNG IN IHRE VERSICHERUNG Einführung Diese reichen von existenzbedrohenden Risiken wie Feuer-, Sturm- und Haft- in Ihre pflichtversicherung bis hin zur Deckung spezieller Gefahren wie Einbruch- Versicherung diebstahl, Vandalismus, Kurzschluss und Überspannung. Die Allianz Versicherung für In „Mein Zuhause – Einfach erklärt“ erfahren Sie mehr über die Deckungen unserer Pakete sowie über Ihre Ihr Zuhause bietet unterschiedliche Pakete Pflichten (Obliegenheiten) z.B. in einem Schadenfall mit verschiedenen Deckungen. und erhalten weitere wichtige Informationen rund um Ihren Versicherungsvertrag. Zusätzlich zu „Mein Zuhause – Einfach erklärt“ erhalten Sie Ihre Versicherungs-Urkunde. Auf dieser finden Sie Ihr gewähltes Paket und die gewählten Entschädigungslimits sowie unter anderem die festgelegten Versicherungssummen, eventuelle Selbstbehalte und vereinbarte Zusatzleistungen. 4 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 5 [Seite 4] 2 2 PRODUKTBESCHREIBUNG – VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Produkt- Vorliegende Versicherungs- (1) Innerhalb dieses Abschnitts 2. „Pro- bedingungen gelten sowohl für duktbeschreibung – Versicherungsbedin- die Versicherung von Wohnungs- gungen“ kann es zu Verweisen kommen. Diese geben wir inhalt (Haushaltsversicherung) beschreibung – einschließlich der damit kombi- nierten Privat- und Sporthaft- pflichtversicherung, als auch a) mit der jeweiligen Kapitelnummer an. Zum Beispiel wird im Kapitel 2.1.6. der Deckungsumfang der Produkt- Versicherungs- von Gebäuden (Eigenheimversi- pakete dargestellt. cherung) einschließlich der damit b) mit einem oder mehreren Unter- kombinierten Haus- und Grund- kapiteln namentlich und in Anführungs- bedingungen besitzhaftpflichtversicherung. zeichen an. Zum Beispiel wird das Kapitel 2.3.2, „Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalls“ unter Wenn wir im Folgenden bei Be- anderem in „Meldung des Schadens“ stimmungen keine besondere und die „Aufklärung und Abwicklung Einleitung/Bezugnahme voran- des Schadens“ unterteilt. stellen, dann hat der einer Über- c) gegebenenfalls auch als betreffen- Aus dem vorliegenden Dokument „Mein Zuhause – schrift unmittelbar folgende Inhalt den Punkt in einem Unterkapitel an. einfach erklärt“ stellen nur die in diesem Abschnitt 2., sowohl für die Haushaltsversi- Zum Beispiel Punkt (7) oder Punkt (3) cherung als auch die Eigenheim- b), wenn der Punkt durch Buchstaben „Produktbeschreibung – Versicherungsbedingungen“ weiter unterteilt ist. versicherung Geltung. enthaltenen Inhalte rechtlich verbindliche Daneben können sowohl für die d) bei weiteren Abgrenzungen durch Regelungen für Ihren Versicherungsvertrag dar. Haushaltsversicherung als auch zahlenmäßige Angabe weiterer Die in den Abschnitten 1, 3, 4 und 5 von „Mein Zuhause – für die Eigenheimversicherung Unterpunkte an. Zum Beispiel: dritter einfach erklärt“ enthaltene Einleitung, Hilfreiche Tipps bestimmte Abweichungen/ Unterpunkt. und Häufig gestellte Fragen und Informationen zu Ergänzungen gelten, die separat (2) Verweise auf Unterkapitel oder angeführt sind. unserem Kundenportal „Meine Allianz“ sind nicht Punkte ohne ziffernmäßige oder nament- liche Angabe eines Kapitels beziehen sich Vertragsbestandteil Ihrer Versicherung. auf Unterkapitel oder Punkte im selben Kapitel. (3) Kursiv geschriebene Begriffe werden im Kapitel 2.6 „Glossar“ für Ihre Allianz „Mein Zuhause“-Versicherung verbindlich definiert und erläutert. 6 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 7 [Seite 5] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? Was ist in den 2.1.1 Gegenstand der Versicherung Paketen In Ihrer Allianz „Mein Zuhause“ Haushaltsversicherung versichert? Versicherung kann entweder (Wohnungsinhalt) a) nur der Wohnungsinhalt alleine inkl. Privat- und Sporthaft- (Haushaltsversicherung) einschließlich pflicht der Privat- und Sporthaftpflicht oder b) auch zusätzlich das Gebäude (Eigen- In der Haushaltsversicherung gilt als heim- und Haushaltsversicherung) versicherte Sache der gesamte in den einschließlich der Haus- und Grund- nachfolgenden Punkten beschriebene 2.1 besitzhaftpflicht Wohnungsinhalt in den in der Versicherungs-Urkunde bezeichneten versichert werden. Die von Ihnen Versicherungsräumlichkeiten (Versi- gewählte Versicherungsform (Haus- cherungsort). In einzelnen Deckungen haltsversicherung oder Eigenheim- und kann es Abweichungen hinsichtlich der Haushaltsversicherung) finden Sie auf versicherten Gefahren/Schäden oder Ihrer Versicherungs-Urkunde. versicherten Sachen geben. Daneben beinhaltet Ihre Allianz (1) Was gehört zum Wohnungsinhalt? „Mein Zuhause“ Versicherung unab- hängig davon, ob Sie Wohnungsinhalt Zum Wohnungsinhalt gehören alle nach- oder auch das Gebäude versichert folgend angeführten Sachen, die in Ihrem haben, auch eine Assistance-Versiche- Eigentum oder in dem der mit Ihnen rung mit bestimmten Leistungen. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen stehen. a) Die Einrichtung und alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen bzw. auch teilweise beruflich oder gewerblich genutzt werden. 8 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 9 [Seite 6] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? b) Private Wertsachen (wie Bargeld, Befinden sich diese Wertsachen (2) Was ist zusätzlich beim Wohnungs- d) Die folgenden Baubestandteile und Valuten, Sparbücher, sonstige Inhaber- im ordnungsgemäß versperrten inhalt mitversichert: Gebäudezubehöre der Versicherungs- papiere, Modeschmuck, echter Geldschrank mit mindestens 100 kg räumlichkeiten – ausgenommen die Schmuck, Edel-, Halbedel- sowie Gewicht und Feuerschutzisolierung, a) Gebäudeverglasungen der Versi- gemeinschaftlich genutzten Räume in Schmucksteine, Perlen, sonstige Sachen ist die Entschädigung begrenzt mit cherungsräumlichkeiten ausgenommen Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2. aus – auch teilweise – Edelmetall, EUR 20.000,00 die gemeinschaftlich genutzten Räume „Örtlicher Geltungsbereich für die Briefmarken- und Münzensammlungen • Geldschrank der Sicherheitsklasse in Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2. Haushaltsversicherung“, Punkt 1) a)) sowie Münzen, deren Wert den Nenn- IV oder EN 0, ist die Entschädigung „Örtlicher Geltungsbereich für die – sofern Sie diese übernommen oder betrag übersteigt), je nachdem wie die begrenzt mit EUR 40.000,00 Haushaltsversicherung“, Punkt (1) a)). auf Ihre Kosten beschafft haben, Sie Aufbewahrung erfolgt. • Geldschrank besser als ein Geld- für Schäden an diesen aufzukommen Ist das Gebäude nicht ständig bewohnt, schrank der Sicherheitsklasse IV b) Darüber hinaus sind auch Vordächer haben und keine Gebäudeversi- sind diese Sachen nur während der Zeit oder EN 0 oder von Ein- und Zweifamilienhäusern aus cherung besteht: Malerei, Tapeten, des Bewohntseins versichert. im Safe der Sicherheitsklasse III oder Glas oder glasähnlichen Kunststoffen Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Mit Ausnahme der in der Deckung EN 1, ist die Entschädigung begrenzt (wie z.B. Plexi-, Acryl-Glas) mitversi- Deckenverkleidungen, Elektroinstalla- „Einbruchdiebstahl“ versicherten Gefahr mit EUR 60.000,00. chert, sofern tionen, Klima- und Heizungsanlagen, „Beraubung“ gelten für Private Wert- • Geldschrank der Sicherheitsklasse • diese Verglasungen fachgerecht Sanitäranlagen ohne wasserführende sachen jedenfalls folgende Begrenzun- EN 2 ist die Entschädigung begrenzt hergestellt und montiert sind Installation, Armaturen sowie Innen-, gen bei der Entschädigungsleistung mit EUR 100.000,00. und Außenjalousien und Markisen. (für Schäden durch Beraubung kommen • Geldschrank der Sicherheitsklasse • die Räumlichkeiten des Ein- und diese nicht zur Anwendung): EN 3 ist die Entschädigung begrenzt Zweifamilienhauses zu den in der e) Fremde Sachen – ausgenommen mit EUR 200.000,00. Versicherungs-Urkunde dokumen- die der Mieter, Untermieter und der Befinden sich diese Wertsachen außer- tierten Versicherungsräumlichkeiten gegen Entgelt beherbergten Gäste halb von Geldschränken oder Safes c) Baubestandteile und Gebäude- gehören. –, soweit sie ihrer Art nach zu den im (gemäß nachstehenden Unterpunkten) zubehör, wenn diese(s) noch nicht fix Punkt (1) angeführten versicherten oder sind solche unversperrt, ist die montiert sind (ist). c) Glasdächer und Überdachungen aus Sachen gehören, Ihnen oder den mit Entschädigung begrenzt mit Glas oder glasähnlichen Kunststoffen Ihnen in häuslicher Gemeinschaft • EUR 2.000,00 für Bargeld und Valuten d) Einrichtungen von Fremden- (wie z.B. Plexi-, Acryl- Glas) sind mitver- lebenden Personen zur Benützung • EUR 2.000,00 für Sparbücher und zimmern bei nicht gewerbsmäßiger sichert, sofern oder Verwahrung in Obhut gegeben sonstige Inhaberpapiere Fremdenbeherbergung. • diese Verglasungen fachgerecht wurden und Sie für Schäden an diesen • EUR 15.000,00 für Modeschmuck, hergestellt und montiert sind aufzukommen haben. echten Schmuck, Edel-, Halbedelsowie e) Privat genutzte Antennenanlagen und Schmucksteine, Perlen, sonstige auf dem Grundstück (auch im Freien), • diese Verglasungen zur Gebäudev- (3) Was gehört nicht zum versicherten Sachen aus (auch teilweise) Edel- das in der Versicherungs-Urkunde als erglasung der Versicherungsräum- Wohnungsinhalt: metall, Briefmarken und Münzen- Versicherungsort angeführt ist. lichkeiten gehören; ausgenommen sammlungen sowie Münzen, deren die gemeinschaftlich genützten a) Baubestandteile und Gebäude- Wert den Nennbetrag übersteigt. Räumlichkeiten in Mehrfamilien- zubehör gemäß Punkt (2) d), wenn häusern (Kapitel 2.1.2. „Örtlicher diese zu den Versicherungsräumlich- Geltungsbereich für die Haushaltsver- keiten eines Ein- oder Zweifamilien- sicherung“, Punkt (1) a)). hauses gemäß Kapitel 2.1.2. „Örtlicher 10 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 11 [Seite 7] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? Geltungsbereich für die Haushalts- Eigenheimversicherung • Bauwerke, die einen konstruktiven Alarmanlagen, Antennenanlagen, versicherung“, Punkt (1) b) gehören (Gebäude) inkl. Haus- und Bestandteil von Gebäuden bilden Müllentsorgungsanlagen sowie und der Wohnungsinhaber bzw. überwiegend bautechnisch Aufzüge, Rolltreppen und dgl. samt Eigentümer dieses Gebäudes ist. Grundbesitzhaftpflicht ausgeführt sind (wie z.B. Flugdächer, den zugehörigen Installationen und b) Abdeckungen aus Glas oder Überdachungen, Vordächer, Leitungen Kunststoff. In der Eigenheimversicherung gelten Verbindungsbrücken und dgl.). • Gas- und Heizöltanks (ohne Inhalt) c) Wohnungsinhalt und Sachen der als versicherte Sachen alle in der Versi- • fest eingebaute Trennungswände, Mieter, Untermieter und der gegen cherungs-Urkunde bezeichneten Sachen, b) Nicht als Gebäude gelten: versetzbare Zwischenwände, Entgelt beherbergten Gäste. a) die in Ihrem Eigentum stehen, Bauhütten sowie sonstige Hütten, fest montierte Zwischendecken, d) Einrichtungen, bewegliche Sachen b) die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt die nicht den Bestimmungen gemäß Deckenverkleidungen, abgehängte und Wertsachen, die ausschließlich verkauft und übergeben, obigen Punkt (1) entsprechen: Con- Deckenuntersichten; nicht jedoch beruflich oder gewerblich genutzt c) die Ihnen verpfändet wurden, oder tainer, Wohnwagen, Traglufthallen, raumteilende Einrichtungen und werden. d) für die Sie vertraglich für die Wieder- Zelte jeder Art, Poolschächte, Hunde- Einbaumöbel e) Kraftfahrzeuge aller Art und deren herstellung bzw. Wiederbeschaffung hütten, Provisorien u. dgl. • fest verlegte Fußboden-/Wandauf- Anhänger, ausgenommen die in Kapi- aufzukommen haben. lagen, Verfliesungen; fest montierte tel 2.1.2. „Örtlicher Geltungsbereich c) Zum Gebäude gehören alle Wand- u. Balkonverkleidungen für die Haushaltsversicherung“ Versicherte Sachen sind: Baubestandteile und Zubehör über • mit dem Gebäude fest verbundene genannten motorbetriebenen Kran- und unter Erdniveau, die bzw. das Treppen, Leitern und Fahnen- kenfahrstühle, Automodelle und (1) Gebäude sind mit allen Baubestand- unmittelbar mit dem Gebäude stangen, auch außen angebrachte Schiffsmodelle. teilen und Zubehör über und unter verbunden sind/ist, sofern sie sich im • elektromechanisch betriebene und/ f) Luftfahrzeuge, Luftfahrgeräte Erdniveau versichert. Eigentum des Gebäudeeigentümers oder elektrisch beheizte Tore (auch und Wasserfahrzeuge, ausgenommen befinden und/oder der Gebäudeei- Schranken) samt ihren Betätigungs- die in Kapitel 2.1.2. „Örtlicher a) Als Gebäude gelten: gentümer vertraglich für die Wieder- und/oder Heizelementen Geltungsbereich für die Haushalts- • alle Gebäude im engeren Sinn, das herstellung bzw. Wiederbeschaffung • Markisen, Jalousien und Rollläden versicherung“ genannten. sind alle Bauwerke, die aufzukommen hat. Das sind z.B.: samt Betätigungselementen − durch räumliche Umfriedung • gemauerte Öfen zur Raumheizung Privat- und Sporthaftpflicht: Menschen und Sachen Schutz • Elektro- und Gasinstallationen samt • Geschäftsportale. Neben der Versicherung des Wohnungs- gegen äußere Einflüsse gewähren, Messgeräten inhalts ist in der Haushaltsversicherung − den Eintritt von Menschen • Blitzschutzanlagen (2) Nur wenn dies in den einzelnen auch versichert, wenn Ihnen bestimmte gestatten, • Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Deckungen besonders vorgesehen ist, Schadenersatzverpflichtungen aus dem − mit dem Boden fest verbunden Bade- und Wascheinrichtungen können auch Verglasungen und privaten Risikobereich erwachsen oder sind, und • Heizungs-, Wasser-, Lüftungs-, Kunststoffverglasungen aller Art, erwachsen könnten. Den genauen − von einiger Beständigkeit sind Klima-, Brandmelde-, Rauchmelde-, auch Lichtkuppeln, versichert sein. Deckungsumfang entnehmen Sie bitte und daher für eine langfristige Sprinkler- und andere Löschanlagen, der Deckung „Haftpflicht“ im Kapitel Nutzungsdauer konzipiert sind. thermische Solaranlagen und (3) In bestimmten Deckungen zusätzlich 2.1.6. „Deckungsumfang der Produkt- Fotovoltaikanlagen (inkl. Glas- mitversicherte Sachen: Nur wenn dies pakete“. und Kunststoffabdeckungen), in einzelnen Deckungen besonders Beleuchtungsanlagen (ausge- vorgesehen ist, sind nachfolgend ange- nommen Leuchtmittel), Torsprech- führte Sachen zusätzlich mitversichert. und Gegensprechanlagen, 12 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 13 [Seite 8] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? a) Nebengebäude zum Neuwert • Wärmepumpenanlagen (auf Basis • überdachte Abstellplätze, Risiko und subsidiär zu ihrem Verkehrs- Privat genutzte Nebengebäude und der Wärmequellen Luft, Erdreich oder Wäscheplätze, Müllsammelplätze, wert mitversichert. Die Entschädigung Anbauten (wie Garagen und Schup- Grundwasser) inklusive deren Zu- und Kinderspielplätze, gemauerte für diese Sachen ist insgesamt mit pen) am Versicherungsgrundstück, Ableitungsrohre und Kollektoren Grillplätze 5 % der Versicherungssumme der in die sich weder für Wohnzwecke • Antennenanlagen • Stützmauern, Terrassen, Freitreppen, der Versicherungs-Urkunde (unter eignen, noch unter gemeinsamen • Thermische Solaranlagen inklusive Hof- und Gehwegbefestigungen „Versicherungsschutz“) angeführten Dach mit den in der Versicherungs- deren Zu- und Ableitungsrohre und • Sportanlagen, Boots- und Badestege Gebäude- Positionen begrenzt und Urkunde angeführten Gebäuden Kollektoren • Garten- und Werkzeughütten erfolgt zusätzlich zur Entschädigung befinden. Ausgenommen davon und • Fotovoltaikanlagen inklusive deren • Ladestationen für Elektroautos (Wall- für die in der Versicherungs-Urkunde nicht als Nebengebäude mitversichert Kollektoren Box, ...) am Versicherungsgrundstück (unter „Versicherungsschutz“) ange- sind jedoch • Torsprech- und Gegensprechanlagen führten Position Wohngebäude. • Tore (auch Schranken) samt d) Wasserzu- und -ableitungsrohre • Nebengebäude und Anbauten, ihren Betätigungs- und/oder Heiz- außerhalb des Versicherungs- Haus- und Grundbesitzhaftpflicht: bei denen der Anteil der gewerblich elementen grundstückes zum Neuwert. Neben der Versicherung des Gebäudes genutzten Fläche an der Gesamt- • Postkästen Wasserführende Rohrleitungen, die der ist in der Eigenheimversicherung auch fläche mehr als 1/3 beträgt. • Alarm- und Überwachungsanlagen Versorgung der versicherten Gebäude versichert, wenn Ihnen bestimmte • Treib- und Gewächshäuser. • Beleuchtungsanlagen (ausgenom- dienen, sind auch außerhalb des Ver- Schadenersatzverpflichtungen aus dem men Leuchtmittel) sicherungsgrundstückes mitversichert, privaten Risikobereich erwachsen oder b) Einfriedungen zum Neuwert • Schwimmbecken (Pools) und Whirl- sofern sie fachgerecht installiert sind. erwachsen könnten. Den genauen Deck- Sämtliche Einfriedungen des Versiche- pools, sofern diese nicht aus Plastik ungsumfang entnehmen Sie bitte der rungsgrundstückes (ausgenommen oder aufblasbar sind (Glasfaser- e) Die in den Punkten a) bis d) genan- Deckung „Haftpflicht“ im Kapitel 2.1.6. lebende Zäune), sofern sie fachge- verstärkter Kunststoff gilt in diesem nten Sachen gelten immer auf Erstes „Deckungsumfang der Produktpakete“. recht hergestellt und fix montiert sind. Zusammenhang nicht als Plastik), Risiko und subsidiär mitversichert. inklusive Zu- und Ableitungsrohre Die Entschädigung ist insgesamt mit c) Außenanlagen zum Neuwert sowie angeschlossene Armaturen dem in der Versicherungs-Urkunde Nachfolgend angeführte, privat und Einrichtungen wie z.B. Filter-, (unter „Versicherungsschutz“) für diese genutzte Außenanlagen am Umwälz-, Beleuchtungsund Gegen- Sachen angeführten Betrag begrenzt Versicherungsgrundstück – sofern stromanlagen (ausgenommen und erfolgt zusätzlich zur Entschädi- sie fachgerecht hergestellt und fix Schwimmbadfolien) gung für die in der Versicherungs- installiert bzw. fix montiert sind: • Schwimmbad-/Whirlpoolabde- Urkunde (unter „Versicherungsschutz“) ckungen (ausgenommen Abde- angeführten Position Wohngebäude. • Anschlüsse für Strom, Wasser, Gas, ckplanen/-folien) Telefon und Telekabel • Beregnungs- und Bewässerungs- f) Privat genutzte Kraftfahrzeuge, • Gas- und Heizöltanks (ohne Inhalt) anlagen inklusive Zuleitungsrohre Wasserfahrzeuge und deren Anhänger • Wasserzu- und Ableitungsrohre • Pergolen und Pavillons (ausgenom- am Versicherungsgrundstück zum • Wasserversorgungs- und -aufbe- men Pavillons mit Stoff- oder Verkehrswert. Privat genutzte reitungsanlagen inklusive deren Kunststoffplanen, Partyzelte). Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge Zu- und Ableitungsrohre und deren Anhänger sind am Versi- cherungsgrundstück auf Erstes 14 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 15 [Seite 9] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? Rohbauversicherung b) Im Rahmen der Eigenheim- c) Für die Deckungen „Einfacher (4) Prämienfreistellung versicherung sind in der Rohbau- Diebstahl“, „Kurzschluss und Wenn in der Versicherungs-Urkunde versicherung sämtliche Gebäude- Überspannung“, „Assistance“, a) Es besteht die Möglichkeit, für ein in Bau befindliches Ein- oder Zwei- bestandteile und -zubehör des (der) „Transport“, „Tiefkühlgut“, „Haft- diese Rohbauversicherung eine familienhaus samt Zu- und Anbauten versicherten, in Bau befindlichen pflicht (Privat- und Sporthaftpflicht)“ Prämienfreistellung zu vereinbaren dokumentiert ist, haben Sie in Ihrer Gebäude versichert. und „Vandalismus“ gilt: (siehe Versicherungs-Urkunde), dies Allianz „Mein Zuhause“ Versicherung jedoch maximal für 24 Monate. bis zur Dauer von maximal 24 Monaten (2) zu den versicherten Gefahren Es besteht kein Versicherungsschutz in eine Rohbauversicherung vereinbart. der Rohbauversicherung. b) Die Prämienfreistellung der Rohbau- a) Für die im Rahmen Ihrer versicherung endet jedenfalls mit dem Unter Rohbau ist ausschließlich der Neu- Haushaltsversicherung versicherten d) Für die Deckung „Haftpflicht Zeitpunkt, zu dem bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses Deckungen gilt: (Haus- und Grundbesitz)“ gilt: • das Gebäude fertiggestellt bzw. zu verstehen. Daher gelten für nach- bezugsfertig ist. trägliche Umbauten, Zu- und Anbauten, Der Versicherungsschutz besteht Kein Versicherungsschutz im Rahmen • aus dieser Rohbauversicherung eine Sanierungen (auch wenn das Gebäude erst dann, wenn sich die versicherten der Haftpflichtversicherung besteht Schadenzahlung erfolgt. Bei Ende der währenddessen unbewohnbar ist) die Sachen gemäß Punkt (1) a) in ges- Prämienfreistellung wird der Vertrag Bestimmungen für die Rohbauversi- chlossenen und versperrten Räumen a) für Schadenersatzverpflichtungen in eine prämienpflichtige Haushalts-/ cherung nicht. Auf die Regelungen für befinden. als Bauherr bei der Errichtung von Eigenheimversicherung umgewandelt. anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen Mehrfamilienwohngebäuden und wird hingewiesen (siehe Kapitel 2.5.3. b) Für die im Rahmen Ihrer Eigenheim- deren Nebengebäuden; c) Diese Prämienfreistellung wird „Änderung des versicherten Risikos“). versicherung versicherten Deckungen b) für Schadenersatzverpflichtun- von uns stets nur unter der Bedingung „Sturm und Außergewöhnliche Natur- gen, welche in mittel- und/oder gewährt, dass die tatsächliche Prämien- Es gelten folgende Besonderheiten ereignisse“ und „Glasbruch“ gilt: unmittelbaren Zusammenhang zahlungsdauer Ihrer Allianz „Mein mit der Tätigkeit als und/oder von Zuhause“ Versicherung mindestens (1) zu den versicherten Sachen Der Versicherungsschutz beginnt erst, Planungs- und/oder Baustellen- 3 Jahre beträgt (ohne Berücksichtigung wenn koordinator( en) stehen und/oder der Zeiträume der Prämienfreistellung). a) Im Rahmen der Haushaltsversiche- • das Giebelmauerwerk zur Gänze standen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung rung sind in der Rohbauversicherung aufgemauert ist, c) wenn auf der Baustelle Personen vor diesem Zeitpunkt sind Sie in sinn- ausschließlich Werkzeuge und Bau- • das Dach geschlossen ist, tätig sind, bei welchen die Tätigkeit gemäßer Anwendung des § 8 Abs. 3 materialien in geschlossenen und ver- • die Decken eingezogen sind, über das ortsübliche Ausmaß der Versicherungsvertragsgesetz zur sperrten Räumen am Versicherungs- • die Dachvorsprünge verputzt oder Nachbarschaftshilfe hinausgeht. anteiligen Nachzahlung der Prämien grundstück versichert. Die Entschädi- verschalt sind und verpflichtet. gung ist mit EUR 2.000,00 pro Versi- • sämtliche Eingangstüren, Fenster und (3) Fertigstellung des Rohbaus cherungsfall (inklusive versicherter Dachbodenöffnungen Kosten) begrenzt. (Fenster, Stiegenaufgänge, udgl.) Wird (werden) das (die) Gebäude vor verschlossen und verglast sind. Ablauf von 24 Monaten fertiggestellt bzw. bezogen, stellt dies eine anzeige- pflichtige Gefahrenerhöhung gemäß dem Kapitel 2.5.3. „Änderung des versicherten Risikos“ dar. 16 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 17 [Seite 10] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? Haushaltsversicherung 2.1.2 Örtlicher stationen; Aufsitzmäher bzw. Rasen- b) In Ein- und Zweifamilienhäusern Light traktoren), bewegliche Grillgeräte gelten als Versicherungsräumlich- Geltungsbereich aller Art, Reiseutensilien, Wäsche und keiten: Bekleidung (ausgenommen Pelze), • sämtliche von Ihnen oder den mit Mit Ausnahme für die Privat- und Wirtschaftsvorräte, Heizmaterial, Ihnen in häuslicher Gemeinschaft Sporthaftpflicht gilt: Örtlicher Geltungsbereich für Kühl- und Waschgeräte, Wäsche- lebenden Personen genutzte Räum- die Haushaltsversicherung spinnen, Sonnenschirme sowie sons- lichkeiten der Wohnung des (der) In dieser Produktvariante haben Sie in tiger Boden- und Kellerkram. Wohngebäude( s) und die mit der der Deckung „Haushaltsversicherung“ inkl. Privat- und Sporthaft- Weiters Kraftfahrzeug-Zubehör, Wohnung in Verbindung stehenden eine Versicherungssumme auf Erstes pflicht Schlauchboote unabhängig vom Räumlichkeiten (Keller, Dachboden, Risiko gewählt. Die Versicherungs- Antrieb, Ruderboote, Surfgeräte, Garage, Nebenräume wie Flure, summe finden Sie auf Ihrer Versi- Krankenfahrstühle (auch motor- Treppen und dergleichen). cherungs-Urkunde. Für die Haushaltsversicherung mit betriebene), Kinderwagen, (E-) • sämtliche von Ihnen oder den mit Ausnahme für die Privat- und Sport- Fahrräder, Pedelecs, (E-)Scooter, Ihnen in häuslicher Gemeinschaft Für die Privat- und Sporthaftpflicht haftpflicht gilt: Segways, Flugdrachen, Gleitschirme, lebenden Personen genutzte Räum- gilt: Modelle (auch motorbetriebene lichkeiten des (der) Wohngebäude(s), (1) Der gesamte versicherte Wohnungs- Automodelle und Schiffsmodelle) von Anbauten und Nebengebäuden Es besteht kein Versicherungs- inhalt wie er in der Definition der Versi- sowie Sportgeräte und -utensilien. am Versicherungsort, die nicht in schutz. cherten Sachen, oben unter Kapitel 2.1.1. • die gemeinschaftlich genützten Verbindung mit der Wohnung stehen „Haushaltsversicherung (Wohnungs- Räumlichkeiten in Mehrfamilien- (wie Gartenhäuser, Schuppen, Gara- inhalt) inkl. Privat- und Sporthaftpflicht“ häusern (Stiegenhäuser, Gänge, gen, Container [die als Gartenhütte umschrieben wird, ist nur in den in der Dachböden, Abstellräume und der- genutzt werden, keine Baucontainer] Versicherungs-Urkunde bezeichneten gleichen). In diesen Räumlichkeiten und dgl.). Zusätzlich zum Versiche- Versicherungsräumlichkeiten (Versiche- sind nur folgende Sachen versichert: rungsort zählen angrenzende und rungsort) versichert. Gartenmöbel, Gartengeräte, bewe- gegenüberliegende Parzellen. gliche Grillgeräte aller Art, Kranken- In diesen Räumlichkeiten sind nur a) In Mehrfamilienhäusern gelten als fahrstühle (auch motorbetriebene), folgende Sachen versichert: Möbel, Versicherungsräumlichkeiten: Kinderwagen, Wäsche, Wäsches- Stellagen, Werkzeuge, Gartenmöbel, • Ihre Wohnung. pinnen, Sonnenschirme; gesicherte Gartengeräte (auch Rasenmäher, • ausschließlich von Ihnen oder den (E-)Fahrräder, Pedelecs, (E-)Scooter Rasenmäher Roboter und deren mit Ihnen in häuslicher Ge meinschaft und Segways. Die Entschädigung Dockingstationen; Aufsitzmäher bzw. lebenden Personen genutzte Abteile für versicherte Sachen in solchen Rasentraktoren), bewegliche Grill- am Dachboden, in Kellern, Schuppen, Räumlichkeiten ist mit EUR 4.000,00, geräte aller Art, Reiseutensilien, Garagen und dergleichen. In diesen für Rasenmäher, Rasenmäher Wäsche und Bekleidung (ausgenom- Räum lichkeiten sind nur folgende Roboter und deren Dockingstationen, men Pelze), Wirtschaftsvorräte, Sachen versichert: Möbel, Stellagen, Aufsitzmäher bzw. Rasentraktoren Heizmaterial, Kühl- und Waschge- Werkzeuge, Gartenmöbel, Garten- mit EUR 4.000,00 begrenzt. räte, Wäschespinnen, Sonnenschirme geräte (auch Rasenmäher, Rasen- sowie sonstiger Bodenund Keller- mäher Roboter und deren Docking- kram. Weiters Kraftfahrzeug- 18 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 19 [Seite 11] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? Zubehör, Schlauchboote unabhängig (3) Außenversicherung außerhalb des • mit 10 % der für versicherte Wert- e) Gegen die in der Deckung „Ein- vom Antrieb, Ruderboote, Surfgeräte, Grundstücks des Versicherungsortes sachen geltenden Entschädigungs- bruchdiebstahl“ versicherte Gefahr Krankenfahrstühle (auch motorbetrie- grenzen bei Schäden durch die in der „Einfacher Diebstahl“ sind in dieser bene), Kinderwagen, (E-)Fahrräder, Außerhalb der in der Versicherungs- Deckung „Vandalismus“ versicherte Außenversicherung nur Kinderwägen Pedelecs, (E-) Scooter, Segways, Urkunde bezeichneten Versicherungs- Gefahr. innerhalb Österreichs versichert. Flugdrachen, Gleitschirme, Modelle räumlichkeiten (Versicherungsort) ist (auch motorbetriebene Automodelle der gesamte Wohnungsinhalt gemäß c) Der Versicherungsschutz gegen die f) Der Versicherungsschutz gegen die in und Schiffsmodelle) sowie Sport- Kapitel 2.1.1. „Haushaltsversicherung in der Deckung „Einbruchdiebstahl“ der Deckung „Einbruchdiebstahl“ versi- geräte und -utensilien. (Wohnungsinhalt) inkl. Privat- und Sport- versicherte Gefahren „Einbruchsdieb- cherten Gefahr „Beraubung“ gilt auch haftpflicht“ weltweit laut nachfolgenden stahl“ und „Vandalismus im Zuge eines außerhalb von Gebäuden, jedoch nur (2) Im Freien am Grundstück des Versi- Bestimmungen versichert. Einbruchsdiebstahls“ gilt für Sie und die mit Ihnen in häuslicher cherungsortes • weltweit nur in ständig bewohnten Gemeinschaft lebenden Personen. a) Der Versicherungsschutz gilt nur Gebäuden. Im Freien am Grundstück des Versiche- in Gebäuden (ausgenommen Berau- • innerhalb Österreichs bei einem g) Diese Außenversicherung gilt nicht rungsortes sind nur folgende Sachen bung). Die Bestimmungen des Punktes Einbruch in einen ordnungsgemäß für Zweitwohnsitze. versichert: (1) – welche Sachen in welchen Räum- versperrten Garderobekasten Gartenmöbel, Gartengeräte, bewegliche lichkeiten eines Gebäudes versichert (z.B. in Schulen, Sportvereinen, h) Gegen die in den Deckungen Feuer, Grillgeräte aller Art, Krankenfahrstühle sind – gelten sinngemäß auch in der Schwimmbädern, Fitnesscentern, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl (auch motorbetriebene), Kinderwagen, Außenversicherung. Krankenanstalten, am Arbeitsplatz). versicherten Gefahren gilt der Inhalt Wäsche, Wäschespinnen, Sonnen- • innerhalb Österreichs bei einem eines gemieteten Bankschließfachs in schirme; gesicherte (E-)Fahrräder, b) Die Entschädigung für die Außenver- Einbruch in ordnungsgemäß ver- einem Tresorraum oder Geldschrank Pedelecs, (E-)Scooter und Segways; sicherung ist jedenfalls begrenzt sperrte Boxen/Abteile von Self- einer Bank bis zu einer Summe von Sport- und Spieleinrichtungen und • mit 10 % der Versicherungssumme storage-Unternehmen (gilt auch für EUR 80.000,00 versichert. Die Versiche- Garten-, Glas- und Gewächshäuser, die des in der Versicherungs-Urkunde Inhalt in angemieteten Containern rung gilt innerhalb Österreichs und den Herstellerangaben entsprechend bezeichneten Wohnungsinhaltes; und Garagen). nur soweit keine andere Versicherung derart fix im Boden verankert sind, dass allenfalls bestehende Entschädi- Entschädigung leistet. Die Versiche- sie nur mit erheblichem Aufwand entfernt gungsgrenzen bleiben unberührt. d) Gegen die in den Deckungen Feuer rungssumme des Inhalts ist in der werden können (z.B. Trampoline mit • mit 10 % der für versicherte Kosten und Einbruchdiebstahl versicherten Wohnungsversicherungssumme zu Trampolinsicherungssets). Die Entschä- geltenden Entschädigungsgrenzen. Gefahren gilt der Inhalt in ordnungs- berücksichtigen. digung für versicherte Sachen im Freien • mit 10 % der für versicherte Wert- gemäß versperrten Boxen/Abteilen am Grundstück ist mit EUR 4.000,00, sachen geltenden Entschädigungs- von Selfstorage- Unternehmen (gilt (4) Örtliche Geltung bei Wohnungs- für Rasenmäher, Rasenmäher Roboter grenzen bei Schäden durch die in auch für Inhalt in angemieteten wechsel und deren Dockingstationen, Aufsitz- der Deckung „Einbruchdiebstahl“ Containern und Garagen) innerhalb mäher bzw. Rasentraktoren, elektrisch versicherten Gefahren „Einbruch- Österreichs versichert. Bei Wohnungswechsel innerhalb von betriebene Poolreiniger/Poolsauger mit diebstahl“ und „Vandalismus im Zuge Österreich gilt die Versicherung – soweit EUR 4.000,00 begrenzt. eines Einbruchsdiebstahls“. nichts anderes vereinbart ist – während des Umzuges, dann in den neuen Versicherungsräumlichkeiten, sofern der Vertrag nicht vor Beginn des Umzuges 20 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 21 [Seite 12] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn Für die Privat- und Sporthaftpflicht gilt: träger fallen jedoch auch dann unter 2.1.3 Versiche- des Umzuges gekündigt wird. Der Woh- Versicherungsschutz, wenn der Versi- nungswechsel ist uns in geschriebener Der Versicherungsschutz der Deckung cherungsfall im Ausland eingetreten ist. rungssumme, Form gemäß untenstehenden Kapitel „Haftpflicht“ erstreckt sich auf alle 2.5.5. „Erklärungen von Vertragsparteien Staaten der Erde und gilt in diesem Versicherungswert, und versicherten Personen“ zu melden. Rahmen für österreichisches und Örtlicher Geltungsbereich ausländisches Recht. für die Assistance Kosten (5) Mitversicherung studierender Kinder Örtlicher Geltungsbereich (1) Die versicherte Wohnung ist die von Versicherungssumme und Zusätzlich in der Haushaltsversicherung für die Eigenheimversicherung Ihnen bewohnte Wohnung, das von deren Berechnung mitversichert ist der Wohnungsinhalt Ihnen bewohnte Haus lt. Versicherungs- (Kapitel 2.1.1., „Haushaltsversicherung inkl. Haus- und urkunde. (Wohnungsinhalt) inkl. Privat- und Grundbesitzhaftpflicht Die Versicherungssumme bildet die Sporthaftpflicht“, Punkt (1)), der Ihren (2) Der Versicherungsschutz gilt inner- Grenze für unsere Entschädigung, wobei studierenden oder in Ausbildung befind- halb Österreichs. die Entschädigung für die unter jeder lichen Kindern bis zur Vollendung des Für die Eigenheimversicherung mit einzelnen Position der Versicherungs- 25. Lebensjahres (auch Enkel-, Adoptiv-, Ausnahme für die Haus- und Grund- Urkunde versicherten Sachen/Gefahren Pflege- und Stiefkinder) bzw. solchen besitzhaftpflicht gilt: auch durch die für die betreffende Ihres mitversicherten Ehegatten, einget- Position jeweils angegebene Versiche- ragenen Partners oder verschieden- oder Versicherungsschutz besteht nur an dem rungssumme begrenzt ist. gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten in der Versicherungs-Urkunde bezeich- gehört, in angemieteten Wohnräumen neten Versicherungsort. Versicherungs- Für die Haushaltsversicherung mit am Studien- bzw. Ausbildungsort inner- schutz für Nebengebäude (Garagen, Ausnahme für die Privat- und Sport- halb Österreichs. Schuppen, etc.), Außenanlagen und haftpflicht gilt: Einfriedungen besteht zusätzlich auch an a) Die Versicherung gilt auf Erstes angrenzenden und gegenüberliegenden (1) Die Ermittlung der Versicherungs- Risiko und nur subsidiär. Parzellen. summe des in der Versicherungs- Urkunde bezeichneten Wohnungsinhal- b) Die Entschädigung ist mit max. Für die Haus- und Grundbesitz- tes erfolgt auf Basis der Quadratmeter EUR 10.000,00 begrenzt und erfolgt haftpflicht gilt: der Nutzfläche der Wohnung. Auf dieser im Rahmen der in der Versicherungs- Basis wird auch die zu bezahlende Urkunde (unter „Versicherungsschutz“) (1) Der Versicherungsschutz bezieht sich Versicherungsprämie ermittelt. Unrich- angeführten Versicherungssumme auf in Österreich eingetretene Versi- tige Angaben stellen einen Verstoß für den Wohnungsinhalt. cherungsfälle. gegen Obliegenheiten dar und/oder können zur Kürzung des Entschädigung- (2) Schadenersatzverpflichtungen (Re- sanspruchs führen (siehe hierzu Kapitel gressverpflichtungen) gegenüber dem 2.5.5. „Unrichtige Angabe von Versi- österreichischen Sozialversicherungs- cherungsflächen (Unterversicherung)“). 22 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 23 [Seite 13] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? (2) Die Berechnungsgrundlage der dar und/oder können zur Kürzung des Versicherungswert Versicherungssumme des in der Entschädigungsanspruchs führen (siehe d) Bei Sachen von historischem oder Versicherungs-Urkunde bezeichneten, hierzu Kapitel 2.5.5. „Unrichtige Angabe Mit Ausnahme für die Deckung künstlerischem Wert, bei denen die versicherten Wohnungsinhaltes ist die von Versicherungsflächen (Unterversi- „Haftpflicht“ gilt: Alterung im Allgemeinen zu keiner Quadratmeteranzahl der Nutzfläche cherung)“). Entwertung führt – z.B. Gemälde, der Wohnung. Als Nutzfläche gilt die (1) Allgemeine Bestimmung des Antiquitäten – gilt als Versicherung- gesamte Bodenfläche einer Wohnung (2) Die Brutto-Geschoßfläche ist die Versicherungswerts swert der Verkehrswert. abzüglich Wandstärke und der im gesamte Grundrissfläche des Geschoßes. Verlauf der Wände befindlichen Durch- Terrassen, Außenstiegen, Vordächer Als Versicherungswert von versicherten e) Bei der Ermittlung des Versi- brechungen (Ausnehmungen); Keller- und offene Windfänge werden bei der Sachen gilt grundsätzlich der Neuwert, cherungswertes wird ein persönlicher und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Berechnung der Brutto-Geschoßfläche sofern nichts Besonderes geregelt ist. Liebhaberwert nicht berücksichtigt. Ausstattung nach nicht für Wohnzwecke nicht berücksichtigt. geeignet sind, Treppen, offene (2) Besondere Bestimmungen zum Versicherte Kosten Balkone, Loggien, Terrassen sowie für (3) Die ermittelte Versicherungssumme Versicherungswert landwirtschaftliche oder gewerbliche stellt den Neuwert der betreffenden Mit Ausnahme für die Deckung Zwecke spezifisch ausgestattete Räume Gebäude zum Bewertungsstichtag dar. a) Als Versicherungswert gilt bei „Haftpflicht“ gilt: innerhalb der Wohnung werden bei • Geld und Geldeswerten der Nenn- der Berechnung der Nutzfläche nicht Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt: wert. (1) Versicherte Kosten berücksichtigt. Hobbyräume sind der • Sparbüchern ohne Losungswort der Abhängig vom versicherten Objekt Nutzfläche zuzurechnen. Die Pauschalversicherungssumme wird Betrag des Guthabens. (Wohnungsinhalt oder Gebäude) und von Ihnen gewählt. In bestimmten Fällen • Sparbüchern mit Losungswort die den jeweiligen Deckungen sind in Ihrer Für die Eigenheimversicherung sind eigene Versicherungssummen im Kosten des Kraftloserklärungsver- Allianz „Mein Zuhause“ Versicherung mit Ausnahme für die Haus- und Rahmen der Pauschalversicherungs- fahrens (Aufgebotsverfahrens). nachfolgend dargestellten Kosten Grundbesitzhaftpflicht gilt: summe vorgesehen. • Wertpapieren mit amtlichem Kurs die versichert, sofern sie sich auf von einem jeweils letzte amtliche Notierung. entschädigungs- (1) Die Berechnungsgrundlage der Die Grundlage für die zu bezahlende • sonstigen Wertpapieren der Markt- pflichtigen Schaden betroffene, versi- Versicherungssumme der in der Versicherungsprämie ist die für den preis. cherte Sachen beziehen. Versicherungs-Urkunde bezeichneten Wohnungsinhalt bzw. das Gebäude Gebäude ist die Quadratmeteranzahl ermittelte Versicherungssumme. b) Als Versicherungswert von Daten- a) Bitte beachten Sie, dass die Ent- der Brutto-Geschoßflächen der Unrichtige Angaben stellen einen trägern mit den darauf befindlichen schädigung für diese Kosten insge- einzelnen Geschoße dieser Gebäude, Verstoß gegen Obliegenheiten dar. Programmen und Daten, Reproduk- samt mit dem in der Versicherungs- sowie die Anzahl der Geschoße, unter tionshilfsmitteln, Urkunden, Mustern, Urkunde (unter Versicherungsschutz) Berücksichtigung des Umstandes, ob Prototypen udgl. gelten die Kosten für angeführten Betrag begrenzt ist und das Gebäude unterkellert ist bzw. ob ein die Wiederherstellung oder Wieder- auf Erstes Risiko gilt (siehe hierzu Dachgeschoß vorhanden ist. Auf dieser beschaffung. auf Ihrer Versicherungs-Urkunde), Berechnungsgrundlage wird auch die ausgenommen Kosten der Deckung zu bezahlende Versicherungsprämie c) Für behördlich zugelassene Straßen-, „Glasbruch“. ermittelt. Unrichtige Angaben stellen Wasser- und Luftfahrzeuge ist der einen Verstoß gegen Obliegenheiten Versicherungswert der Verkehrswert. 24 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 25 [Seite 14] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? Deckungen und versicherte Kosten Haushaltsversicherung Eigenheimversicherung •• Die Entschädigung erfolgt zusätzlich gewordenen Feuerwehren und Sturm und außer- zur Entschädigung für den in der anderer zur Hilfe Verpflichteter sind Naturereignisse Versicherungs-Urkunde (unter nur dann (und diesfalls als Hilfskosten Vandalismus gewöhnliche „Versicherungsschutz“) angeführten, gemäß untenstehendem Punkt e)) Glasbruch Einbruch- Diebstahl Leitungs- wasser versicherten Wohnungsinhalt bzw. versichert, wenn sie Ihnen gesetzlich Feuer der Entschädigung für das versicherte angelastet werden. •• Wohngebäude; dies gilt nicht für die Feuerlöschkosten Deckung „Glasbruch“. b) Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die dadurch entste- Bewegungs- und Schutzkosten •• •• •• •• •• •• Ob wir bei einem von einer Deckung umfassten Schadensereignis eine hen, dass zum Zweck der Wiederher- stellung oder Wiederbeschaffung Abbruch- und Aufräumkosten •• •• •• • •• •• oder mehrere der in diesem Abschnitt versicherter Sachen andere Sachen Entsorgungskosten •• •• •• •• •• •• „Kosten“ allgemein beschriebenen Kosten übernehmen, finden Sie in bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Hilfskosten •• •• •• •• •• •• dieser Übersicht: → siehe Folgeseite Sicherungskosten •• •• •• •• •• •• b) Zusätzlich sind immer die Kosten c) Abbruch- und Aufräumkosten, das sind Kosten für Tätigkeiten am Versi- Notverglasungskosten • • •• • • für Maßnahmen, auch für erfolglose, cherungsort und soweit sie versicherte Mehrkosten durch Behördenauflagen •• •• •• • •• •• mitversichert, die Sie bei einem Schadenereignis zur Abwendung Sachen betreffen, und zwar für den nötigen Abbruch stehen gebliebener, Schlossänderungskosten •• •• oder Minderung des Schadens für vom Schaden betroffener Teile sowie Unrechtmäßige Verbindungskosten • • • • • • • notwendig halten durften. Der Ersatz für das Aufräumen einschließlich Sor- dieser Kosten und die Entschädigung tieren der Reste und Abfälle. Darunter Reinigungskosten für die versicherten Sachen betragen zusammen höchstens die Versiche- fallen nicht Entsorgungskosten. Mehrkosten für eine Ersatzwohnung • • • • • • rungssumme der in der Versicherungs- d) Entsorgungskosten, das sind die Mietzinsverluste • • • • Urkunde bezeichneten versicherten Sachen (Wohnungsinhalt, Gebäude); Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung vom Aufgebotskosten • • • • dies gilt jedoch nicht, soweit Maß- Schaden betroffener versicherter Planungskosten • • • nahmen auf unsere Weisung hin Sachen. Diese Kosten müssen, um Suchkosten • • erfolgt sind. ersatzfähig zu sein, verursacht werden durch Hangsicherungskosten (2) Definition versicherter Kosten • eine in diesem Vertrag versicherte Glaszubehörkosten • a) Feuerlöschkosten, das sind die Gefahr und • am Versicherungsort befindliche Wasserverlustkosten • durch Brandbekämpfung entstehen- den Kosten. Kosten für Leistungen versicherte Sachen und/oder • am Versicherungsort befindliches Auftaukosten • • • • Mehrkosten infolge der im öffentlichen Interesse oder Erdreich. Modernisierungs- und/oder auf behördliche Anordnung tätig Umweltschutzmaßnahmen 26 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 27 [Seite 15] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? Versichert ist jeweils nur die kosten- einem Schadenereignis, soweit sie i) Schlossänderungskosten, das sind gleichwertige Ersatzwohnung günstigste Abwicklung, wenn gemäß Ihnen gesetzlich angelastet werden. Kosten für notwendige Schloss- abzüglich des kraft Gesetzes oder den gesetzlichen oder behördlichen änderungen der Versicherungsräum- nach dem Mietvertrag gegenüber der Bestimmungen verschiedene Möglich- f) Sicherungskosten, das sind Kosten lichkeiten nach einem Schaden- Hausinhabung ersparten Mietzinses. keiten der Entsorgung zulässig für kurzfristig notwendige Sicherung- ereignis. Nicht ersetzt werden Schloss- Sind Sie Eigentümer des Gebäudes, in sind. Entsorgungskosten, die durch smaßnahmen der Versicherungsräum- änderungskosten bei mitversicherten dem sich die zu Schaden gekommene Kontamination von Gewässern oder lichkeiten nach einem Schadenereignis. gemeinschaftlich genutzten Räumen Wohnung befindet bzw. der Wohnung Luft verursacht werden, sind nicht Diese ersetzen wir stets nur subsidiär. in Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2. selbst und es eine entsprechende versichert. Bei Vermischung von nicht „Örtlicher Geltungsbereich für die Entschädigung aus der Gebäude- versicherten Sachen mit versicherten g) Notverglasungskosten, das sind Haushaltsversicherung inkl. Privat- versicherung gibt, so ersetzen wir die Sachen oder Erdreich werden nur die Kosten für Notverglasungen bzw. Not- und Sporthaftpflicht“, Punkt (1) a)). Differenz aus dem gesetzlichen bzw. Entsorgungskosten für die versicher- verschalungen und Überstundenzus- ortsüblichen Mietzins für Wohnungen ten Sachen und das Erdreich ersetzt. chläge sowie Kosten zur Beseitigung j) Unrechtmäßige Verbindungskosten, gleicher Art, Größe und Lage und den Entstehen Entsorgungskosten für von Hindernissen, die dem Einsetzen das sind Kosten der Verbindungs- tatsächlich aufgewendeten Kosten. Erdreich oder für versicherte Sachen, von Ersatzscheiben entgegenstehen entgelte für die unbefugte Nutzung Die Entschädigung wird nur bis zum die bereits vor Eintritt des Schaden- (Schutzgitter, Schutzstangen etc.) nach von Übertragungseinrichtungen für Schluss des Monats geleistet, in dem ereignisses kontaminiert waren einem Schadenereignis an versicherten Telefon und Internet durch einen die Wohnung wieder benützbar (Altlasten), so sind nur jene Kosten Gebäudeverglasungen. Mehrkosten Täter, nachdem er durch einen in geworden ist, längstens bis zum versichert, die den für die Beseitigung aus der Inanspruchnahme von der Deckung „Einbruchdiebstahl“ Ablauf von 12 Monaten nach dem der Altlasten erforderlichen Betrag Verglasungssofortdiensten, die ohne versicherten Einbruchsdiebstahl in Eintritt des Schadenereignisses. übersteigen, und zwar ohne Rücksicht Vorliegen von Notsituationen beauf- die Versicherungsräumlichkeiten Die Entschädigung wird nur insoweit darauf, ob und wann dieser Betrag tragt werden, werden nicht ersetzt. eingedrungen ist. geleistet, als Sie die Wiederinstand- ohne das Schadenereignis aufgewen- setzung der Wohnung nicht schuld- det worden wäre. h) Mehrkosten durch Behördenaufla- k) Reinigungskosten, das sind Kosten haft verzögern. gen, das sind Kosten, die auf Grund der Schlussreinigung der Versiche- Für kontaminiertes Erdreich gilt: behördlicher Auflagen nach einem rungsräumlichkeiten nach einem m) Mietzinsverluste Versichert sind auch die Kosten der Schadenereignis die Kosten der Wie- Schadenereignis. Wird durch ein Schadenereignis notwendigen Wiederauffüllung der derherstellung in den ursprünglichen ein versichertes Wohngebäude so Aushubgrube mit Erdreich. Für diese Zustand überschreiten. Diese ersetzen l) Mehrkosten für eine Ersatzwohnung, beschädigt, dass der Mieter einer Wiederauffüllungskosten und die Ent- wir, sofern der Verwendungszweck der das sind Kosten, die dadurch entste- darin befindlichen Wohnung den sorgungskosten von kontaminiertem betroffenen Sachen der gleiche bleibt, hen, dass die in der Versicherungs- Mietzins kraft Gesetzes oder nach Erdreich wird in jedem Versicherungs- bis zur Höhe von maximal 30 % der Urkunde bezeichnete Wohnung durch dem Mietvertrag ganz oder teilweise fall der als entschädigungspflichtig Ersatzleistung für die Wiederherstel- ein Schadenereignis ganz oder verweigern darf, so ersetzen wir errechnete Betrag um 25 % gekürzt. lung der Sachen in den ursprünglichen teilweise unbenützbar wird und die den dadurch entgehenden Mietzins. Zustand. Mehrkosten auf Grund Beschränkung auf den allenfalls Wird die Wohnung, die Sie in dem e) Hilfskosten, das sind Kosten für behördlicher Auflagen, die sich nicht benützbar gebliebenen Teil der versicherten Wohngebäude selbst Leistungen der im öffentlichen Inter- auf vom Schaden betroffene und Wohnung nicht zugemutet werden bewohnen, durch ein Schadenereignis esse oder auf behördliche Anordnung beschädigte Teile der versicherten kann. Wir ersetzen die nachweislich ganz oder teilweise unbenützbar, tätig gewordenen Feuerwehren und Sachen beziehen, werden nicht ersetzt. aufgewendeten Kosten für eine so ersetzen wir den Mietwert der anderer zur Hilfe Verpflichteter nach 28 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 29 [Seite 16] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? unbenützbar gewordenen Räume, Kosten/Gebühren, die sich nicht vereinbarten Entschädigungsgrenzen. übersteigen. Mehrkosten infolge insoweit Ihnen nicht die Beschränkung auf vom Schaden betroffene und Die Versicherung von Hangsicherungs- Modernisierungs- und/oder Umwelt- auf den etwa benützbar gebliebenen beschädigte Teile der versicherten kosten gilt stets nur subsidiär. schutzmaßnahmen werden nicht Teil der Wohnung zugemutet werden Gebäude beziehen, werden nicht ersetzt kann. Als Mietwert gilt der gesetzliche ersetzt. Wir ersetzen die tatsächlich r) Glaszubehörkosten, das sind Kosten • wenn sie sich nicht auf vom Schaden oder ortsübliche Mietzins für Wohnun- entstandenen Kosten/Gebühren, der Wiederherstellung für die an versi- betroffene und zerstörte bzw. gen gleicher Art, Größe und Lage. sofern der Verwendungszweck der cherten, zerbrochenen Verglasungen abhanden gekommene Teile der Die Entschädigung des Mietwertes betroffenen Gebäude der gleiche angebrachten (Fenster-) Sprossen, versicherten Sachen beziehen; wird auf den, Ihnen nachweisbar bleibt. Die Entschädigung für diese Buchstaben oder Symbole, Folien • wenn der Verwendungszweck der erwachsenen Schaden beschränkt. Kosten/Gebühren ist insgesamt mit jeder Art oder Malereien sowie Glas- betroffenen Sachen nicht der gleiche Wir ersetzen den entgehenden Miet- max. 5 % der Versicherungssumme bruchmelder von Alarmanlagen nach bleibt; zins oder Mietwert nur bis zum Schluss des in der Versicherungs-Urkunde einem ersatzpflichtigen Schadenfall. • wenn der Zeitwert der vom Schaden des Monats, in dem die Wohnung (unter „Versicherungsschutz“) ange- Die Versicherung gilt nur subsidiär. betroffenen Sache unmittelbar vor wieder benützbar geworden ist, längs- führten Wohngebäude begrenzt und Eintritt des Schadenereignisses tens bis zum Ablauf von 12 Monaten erfolgt im Rahmen der Entschä- s) Wasserverlustkosten, das sind kleiner als 40 % des Neuwertes war; nach dem Eintritt des Schadenere- digungsgrenze für versicherte Kosten. Mehrkosten durch Wasserverlust nach • wenn keine Wiederherstellung bzw. ignisses. Die Entschädigung wird nur einem ersatzpflichtigen Schadenfall. Wiederbeschaffung der zerstörten insoweit geleistet, als Sie die Wieder- p) Suchkosten für die Eigenheim- oder abhanden ge kommenen instandsetzung der Räume nicht versicherung in der Deckung „Leitungs- t) Auftaukosten, das sind Kosten für versicherten Sachen erfolgt. schuldhaft verzögern. Die Versicherung wasser“, das sind Kosten, die bei das Auftauen der versicherten Rohre, der Mietzinsverluste gilt nur subsidiär. einem gedeckten Schadenereignis Armaturen und angeschlossenen Der Versicherer ersetzt diese Mehr- für das Auffinden der Schadensstelle Einrichtungen. kosten bis zur Höhe von maximal 50 % n) Aufgebotskosten, das sind Kosten einschließlich der Behebung der dabei der Ersatzleistung für die Wieder- des Aufgebotsverfahrens im Inland bei verursachten Schäden anfallen. u) Mehrkosten infolge Moderni- herstellung bzw. Wiederbeschaffung Sparbüchern und Wertpapieren. sierungs- und/oder Umweltschutz- der Sachen in den ursprünglichen q) Hangsicherungskosten, das sind maßnahmen, das sind Kosten, die Zustand. o) Planungskosten für sämtliche Kosten nach einem Schadenereignis dadurch entstehen, dass nach einem versicherte Gebäude, das sind die durch die in der Deckung „Sturm und Schadenereignis bei der Wiederher- (3) Nicht versicherte Kosten Planungs- und Konstruktionskosten, Außergewöhnliche Naturereignisse“ stellung bzw. Wiederbeschaffung Architekten- und Ingenieurgebühren versicherte Gefahr Erdrutsch. Als von zerstörten oder abhanden Niemals versichert sind Kosten, die sowie Kosten der Bauaufsicht, die Hangsicherungskosten gelten jene gekommenen versicherten Sachen die durch Gesundheitsschäden bei Erfüllung nach einem Schadenereignis für den Kosten, die notwendig sind, um Kosten der Wiederherstellung in den der Rettungspflicht verursacht werden. Wiederaufbau und/oder die Wieder- weitere Schäden durch Erdrutsch an ursprünglichen Zustand überschritten beschaffung bzw. Wiederherstellung versicherten Gebäuden abzuwenden werden. Eine Zerstörung liegt dann notwendig sind und die über die im oder zu mindern. Die Entschädigung vor, wenn die Reparaturkosten den Rahmen der Neuwertversicherungs- für diese Kosten ist insgesamt mit max. Versicherungswert der vom Schaden summe enthaltenen Konstruktions- EUR 10.000,00 begrenzt und erfolgt betroffenen Sache unmittelbar vor und Planungskosten hinaus gehen. im Rahmen der für versicherte Kosten Eintritt des Schadenereignisses 30 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 31 [Seite 17] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1.4. 2.1.5. Grobe (4) Von der gegenständlichen Regelung unberührt bleiben sämtliche sonstige Selbstbehalte Fahrlässigkeit Einwände der Leistungsfreiheit. Insbesondere sind dies Leistungsfreiheit wegen einer vorsätzlichen Herbei- (1) Wenn Sie einen allgemeinen Mit Ausnahme der Deckung führung des Versicherungsfalls, Ver- Selbstbehalt vereinbart haben, wird in „Haftpflicht“ gilt: letzung gesetzlicher, behördlicher oder jedem Versicherungsfall der gemäß den vereinbarter Sicherheitsvorschriften Deckungen in diesen Versicherungs- (1) Bei Schäden durch eine versicherte sowie Leistungsfreiheit wegen Ver- bedingungen als entschädigungs- Gefahr besteht Versicherungsschutz letzung gesetzlicher oder vereinbarter pflichtig errechnete Betrag um den, auch im Falle grob fahrlässiger Obliegenheiten. in der Versicherungs-Urkunde (unter Herbeiführung des Versicherungsfalls „Versicherungsschutz“) angeführten (Schadens). Bei Sachschäden Selbstbehalt gekürzt, ausgenommen verzichten wir daher auf den Einwand davon sind Personenschäden und die der Leistungsfreiheit gemäß § 61 Deckung „Assistance“. Versicherungsvertragsgesetz. Bei Sachschäden, die vorsätzlich herbei- Schäden und Schadenersatzansprüche geführt wurden, besteht jedoch kein bzw. -verpflichtungen unterhalb dieses Versicherungsschutz. allgemeinen Selbstbehaltes fallen nicht unter Versicherungsschutz. (2) Unsere Entschädigung wird in diesem Fall mit insgesamt 100 % der (2) Darüber hinaus können auch in den Versicherungssumme, jedoch maximal einzelnen Deckungen spezifische Selbst- 100 % des Versicherungswertes der behalte bei einzelnen, versicherten in der Versicherungs-Urkunde (unter Gefahren festgelegt sein (siehe auch “Versicherungsschutz”) angeführten ver- Kapitel 2.4. „Berechnung der Ersatz- sicherten Sachen und Kosten begrenzt. leistung). (3) Handlungen oder Unterlassungen, bei welchen der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde (z.B. in Hinblick auf die Wahl einer kostenoder zeitersparenden Arbeitsweise), werden dem Vorsatz gleichgehalten und sind somit vom Versicherungsschutz nicht umfasst. 32 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 33 [Seite 18] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1.6 Deckungsumfang der Pakete MAX EXTRA Wir bieten drei verschiedene COMFORT Pakete an, die jeweils unterschiedliche Deckungen beinhalten. Für jedes dieser Produktpakete können Sie jeweils aus zwei Varianten (Top und Premium) wählen, die die Entschädigungsgrenzen für bestimmte versicherte Gefahren/Risiken entsprechend festlegen. Nachfolgend finden Sie eine tabellarische Übersicht über die in den unterschiedlichen Produktpaketen enthaltenen Deckungen. Ihr konkreter Versicherungs- umfang hängt von dem von Ihnen gewählten Produktpaket ab. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungs-Urkunde. 34 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 35 [Seite 19] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT Übersicht Deckungsschutz COMFORT EXTRA MAX Feuer so ist ein dadurch an dem Behälter entstehender Schaden auch dann zu Feuer • • • Was ist versichert? ersetzen, wenn seine Wandung nicht zerrissen ist. Auch eine Verpuffung in • • • Versicherte Gefahren Öfen gilt als mitversicherte Explosion. Sturm und außergewöhnliche Naturereignisse a) Brand; Brand ist ein Feuer, das sich d) Flugzeugabsturz; Flugzeugabsturz Haftpflicht • • • mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet (Schaden- ist der Absturz oder Anprall von Luftoder Raumfahrzeugen, deren Teile Assistance • • • feuer). Bei einem entschädigungs- pflichtigen Feuerschaden gilt auch der oder Ladung. Tiefkühlgut • • • Brandherd als mitversichert, sofern dieser zu den versicherten Sachen e) Schäden an den versicherten Sachen durch Ruß und Rauch sind auch ohne Transport • • • gehört. Vorliegen eines bedingungsgemäßen Brandes mitversichert. Als Ruß-/Rauch- Leitungswasser • • b) Blitzschlag; Blitzschlag ist die unmittelbare Kraft- oder Wärme- schaden gilt ein Schaden durch Ruß/ Rauch, der plötzlich bestimmungswid- • • einwirkung eines Blitzes auf Sachen rig aus den auf dem Versicherungs- Glasbruch (direkter Blitzschlag). Ergänzend sind grundstück befindlichen Feuerungs-, Schäden an versicherten Sachen Heizungs-, Koch-, Trockenanlagen oder Einbruchdiebstahl • auch dann versichert, wenn Sachen (z.B. Bäume oder Masten) durch die sonstigen Erhitzungsanlagen austritt. Diese Versicherung gilt nur subsidiär. Vandalismus • Krafteinwirkung des in sie einschla- genden Blitzes auf versicherte Sachen f) Schäden durch Radioaktive Isotope; Kurzschluss und Überspannung • geschleudert werden oder fallen. Schäden an den versicherten Sachen, insbesondere durch radioaktive Verun- Erdbeben (optionale Deckung) • • • c) Explosion; Explosion ist eine plötz- lich verlaufende Kraftäußerung, die reinigung (Kontamination), die als Folge eines versicherten Ereignisses auf dem Ausdehnungsbestreben von am Versicherungsort durch radioaktive Gasen oder Dämpfen beruht. Eine Isotope (radioaktive Einzelstrahlungs- Explosion eines Behälters (Kessel, quellen), die dem privaten Gebrauch Rohrleitungen u.a.) liegt nur vor, wenn dienen, entstanden sind, sind mitversi- seine Wandung in einem solchen chert. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich Umfang zerrissen wird, dass ein in den versicherten Gebäuden Betriebe plötzlicher Ausgleich des Druckunter- oder Forschungslaboratorien befinden, schiedes innerhalb und außerhalb des die radioaktive Isotope herstellen und/ Behälters stattfindet. Wird im Inneren oder radioaktive Isotope untersuchen eines Behälters eine Explosion durch bzw. deren Anwendungs- und chemische Umsetzung hervorgerufen, Verwendungsbereich erforschen. 36 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 37 [Seite 20] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT g) Reine Sengschäden, sofern sie a) in den Versicherungsräumlichkeiten (3) Versicherte Kosten (2) Versicherte Sachen nicht durch Tabak oder Bügeleisen an den dort versicherten elektrischen verursacht werden; Die Entschädigung Einrichtungen (Anlagen, Maschinen Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. „Versi- a) Die in der Eigenheimversicherung für diese Schäden ist mit maximal EUR und Geräte), deren Wiederbeschaf- cherte Kosten“ angeführten Kosten im versicherten Sachen gemäß Kapitel 500,00 pro Versicherungsfall begrenzt. fungskosten über EUR 100,00 betragen. Rahmen der vereinbarten Entschädi- 2.1.1. „Eigenheimversicherung gungsgrenzen, sofern sie sich auf die (Gebäude) inkl. Haus- und Grund- h) Reine Schmorschäden durch die b) im Freien am Grundstück des Versi- für die versicherten Gefahren jeweils besitzhaftpflicht“, Punkt (1). Energie des elektrischen Stromes an cherungsortes ausschließlich an versicherten Sachen beziehen. Kabeln der Licht- und Kraftinstallation Rasenmäher Robotern inklusive b) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheim- der versicherten Gebäude und Außen- Dockingstation, Pooreinger/-sauger. Für die Eigenheimversicherung gilt: versicherung (Gebäude) inkl. Haus- anlagen; Die Entschädigung für diese Die Versicherung gilt hierbei auf und Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt Schäden ist mit maximal EUR 500,00 Erstes Risiko. Die Entschädigung ist (1) Zusätzlich subsidiär versicherte (2) und (3) genannten, zusätzlich pro Versicherungsfall begrenzt. mit maximal EUR 4.000,00 pro Gefahren versicherten Sachen sind mitversichert. Versicherungsfall begrenzt. Dabei werden für die Deckung „Feuer“ Versichert sind Sachschäden, die an ver- a) Indirekte Blitzschäden folgende Besonderheiten/ Abwe- sicherten Sachen durch die unmittelbare (2) Versicherte Sachen Schäden an der gesamten – ichungen vereinbart: Privat genutzte Einwirkung einer in der Deckung „Feuer“ versicherten – Licht- und Kraftstrom- Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und versicherten Gefahr (Schadenereignis) a) Der in der Haushaltsversicherung installation sowie an den elektrischen deren Anhänger am Versicherungs- eintreten, oder an versicherten Sachen versicherte Wohnungsinhalt. und elektronischen Teilen der daran grundstück sind nur im ruhenden als unvermeidliche Folge eines Schaden- angeschlossenen – versicherten – Zustand versichert; nicht versichert sind ereignisses eintreten, oder bei einem b) Schäden durch Ruß und Rauch Anlagen, Maschinen und Geräten, daher Schäden während der Fahrt, Schadenereignis durch Löschen, Nieder- sind jedoch nur an den in den Versi- durch Überspannung/ Induktion ebenso Schäden, die durch Inbetrieb- reißen oder Ausräumen verursacht cherungsräumlichkeiten versicherten infolge Blitzschlags oder infolge setzung des Motors – auch im werden, oder durch Abhandenkommen Sachen versichert. atmosphärischer Entladungen sind Einstellraum (z.B. Garage) – entstehen. versicherter Sachen bei einem Schaden- mitversichert. ereignis eintreten. c) Zusätzlich subsidiär und ausschließ- c) Zusätzlich subsidiär sind mitversi- lich innerhalb Österreichs gilt der Inhalt b) Schäden durch unbekannte chert: Gartenanlagen und Kulturen Für die Haushaltsversicherung gilt: eines gemieteten Bankschließfachs Fahrzeuge (auch lebende Zäune) am Versiche- in einem Tresorraum oder Geldschrank Schäden an versicherten Grundstücks- rungsgrundstück zu Neupflanzungs- (1) Zusätzlich versicherte Gefahren einer Bank bis zu einer Summe von begrenzungen (wie z.B. Einfriedungen), kosten auf Erstes Risiko. Die Entschädi- Neben allgemein in der Deckung „Feuer“ EUR 80.000,00 versichert. versicherten Gebäuden und versicher- gung für diese Sachen (inklusive versicherten Gefahren sind in der ten baulichen Außenanlagen im Freien der Kosten für das Entfernen, der Haushaltsversicherung auch Indirekte auf dem Versicherungsgrundstück (wie Kosten der Neupflanzung sowie der Blitzschäden in dieser Deckung subsidiär z.B. Stützmauern, Terrassen, Hof- und Entsorgungskosten) ist insgesamt mit mitversichert. Indirekte Blitzschäden Gehwegbefestigungen) durch Anprall 5 % der Versicherungssumme der in sind Schäden, die durch Überspannung/ unbekannter Kraftfahrzeuge sind der Versicherungs-Urkunde (unter Induktion infolge Blitzschlags oder mitversichert. „Versicherungsschutz“) angeführten infolge atmosphärischer Entladungen Gebäude-Positionen begrenzt und entstehen. Versichert sind nur Schäden erfolgt zusätzlich zur Entschädigung 38 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 39 [Seite 21] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT für die in der Versicherungs-Urkunde Was ist nicht versichert? Führen gemäß diesem Kapitel „Was ist angesammelten Schnee- oder (unter „Versicherungsschutz“ ange- nicht versichert?“ für die Eigenheim- Eismassen führten Gebäude- Positionen). Nicht versicherte Gefahren versicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Schäden zu einem e) Felssturz/Steinschlag; Felssturz/ • Als versicherte Gartenanlagen und a) Schäden durch Nutzfeuer. Brand oder einer Explosion, ist der da- Steinschlag ist das naturbedingte Kulturen gelten Bäume und Sträucher b) Schäden, die durch dauernde durch entstehende Schaden versichert. Ablösen und Abstürzen von Gesteins- (Gehölze) jeder Art, auch als lebende Einwirkung von Ruß/Rauch entstehen. massen im Gelände. Zäune; nicht jedoch Waldbestände. c) Schäden durch die Energie des Schäden durch Gefahren der oben • Nicht versicherte Gartenanlagen und elektrischen Stromes (z.B. Steigerung genannten Punkte c) bis g) sind versi- f) Erdrutsch; Erdrutsch ist eine naturbe- Kulturen sind Blumen-/ Gemüse-/ der Stromstärke, Überspannung, Iso- chert, wenn sie als unvermeidliche Folge dingte Abwärtsbewegung von Boden- Kräuterbeete und -anlagen (Alpinum, lationsfehler, Kurzschluss, Erdschluss, eines Schadenereignisses eintreten. oder Gesteinsmassen auf einer unter Steingarten etc.), Rasen- und Wiesen- Kontaktfehler, Versagen von Mess-, der Oberfläche liegenden Gleitbahn. flächen sowie sonstige Pflanzen (auch Regel- und Sicherheitseinrichtungen, mehrjährige). Überschlag, Überlastung) an Sturm und Außergewöhnliche g) Schäden durch Radioaktive Isotope; • Werden Bäume und/oder Sträucher elektrischen Einrichtungen (Anlagen, Naturereignisse Schäden an den versicherten Sachen, (Gehölze) durch ein versichertes Maschinen und Geräte), ausgenommen insbesondere durch radioaktive Schadenereignis zerstört, sodass die oben unter „Was ist versichert?“ in Verunreinigung (Kontamination), eine Neupflanzung notwendig wird, den Punkten (1) g) und h) versicherten Was ist versichert? die als Folge eines versicherten ersetzen wir die dadurch anfallenden reinen Seng- und Schmorschäden. Ereignisses am Versicherungsort durch Wiederbeschaffungskosten von d) Schäden durch Projektile aus Versicherte Gefahren radioaktive Isotope versicherter Sachen handelsüblichen Jungpflanzen. Schusswaffen. (radioaktive Einzelstrahlungsquellen) • Zusätzlich ersetzen wir die Kosten für e) Schäden durch Unterdruck (Implo- a) Sturm; Sturm ist eine wetterbedingte entstanden sind, sind mitversichert. das Entfernen der zerstörten Bäume sion). Luftbewegung, deren Geschwindigkeit Dies gilt jedoch nicht, wenn sich in den und Sträucher (Gehölze), die Kosten f) Indirekte Blitzschäden gemäß oben am Versicherungsort mehr als 60 Kilo- versicherten Gebäuden Betriebe oder der Neupflanzung von Jungpflanzen unter „Was ist versichert?“ für die meter je Stunde beträgt. Für die Forschungslaboratorien befinden, die sowie eventuell anfallende Ent- Eigenheimversicherung unter Punkt Feststellung dieser Geschwindigkeit radioaktive Isotope herstellen und/oder sorgungskosten. (1) a) festgelegt, die durch innere oder ist im Einzelfall die Auskunft der radioaktive Isotope untersuchen bzw. • Wir haften nicht für allfällige Erntee- äußere Abnutzung des Materials oder Zentralanstalt für Meteorologie und deren Anwendungs- und Verwend- inbußen an den zerstörten Bäumen durch unsachgemäße Installation Geodynamik maßgebend. ungsbereich erforschen. und/oder Sträuchern (Gehölzen). hervorgerufen wurden. g) Schäden durch mechanische b) Hagel; Hagel ist ein wetterbedingter h) Außergewöhnliche Naturereignisse: (3) Versicherte Kosten Betriebsauswirkungen und Schäden an Niederschlag in Form von Eiskörnern. Die Entschädigung für versicherte Verbrennungskraftmaschinen durch die Sachen und Kosten wegen Gefahren Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. im Verbrennungsraum auftretenden c) Schneedruck; Schneedruck ist und Schäden durch Außergewöhnliche „Versicherte Kosten“ angeführten Explosionen. die Kraftwirkung durch natürlich Naturereignisse ist mit dem in der Kosten im Rahmen der vereinbarten angesammelte ruhende Schnee- oder Versicherungs-Urkunde (unter „Versi- Entschädigungsgrenzen, sofern sie sich Eismassen. cherungsschutz“) dafür angeführten auf die für die versicherten Gefahren Limit begrenzt. Es sind nachfolgend jeweils versicherten Sachen beziehen. d) Dachlawinen; Dachlawinen sind das angeführte Gefahren versichert: Herabrutschen von am Dach 40 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 41 [Seite 22] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT • Hochwasser; Hochwasser ist das un- den Schaden verursachende − das versicherte Risiko in einer Roten (Nur) sofern dies ausdrücklich verein- vorhersehbare, unregelmäßige An- Ereignis häufiger als zwei Mal in Gefahrenzone liegt. Rote Gefahren- bart und auf Ihrer Versicherungs- steigen und Ausufern von oberirdi- den letzten drei Jahren vor Ver- zonen sind als solche im Gefahren- Urkunde mit einer separaten Versi- schen, natürlichen und künstlichen, tragsabschluss eingetroffen ist. zonenplan des österreichischen cherungssumme dokumentiert ist, stehenden oder fließenden Gewäs- Bundesministeriums für Land- und ist auch folgende Gefahr versichert: sern, bei dem der Wasserstand sich • Überschwemmung; Überschwem- Forstwirtschaft bezeichnete Zonen. deutlich über dem normalen Pegel- mung ist eine Überflutung des Grund − es sich dabei um ein Häufiges • Erdbeben; Erdbeben ist eine stand des Gewässers befindet, und es und Bodens des Versicherungsortes Schadenereignis handelt. Als Häu- naturbedingte Erschütterung des dadurch zu einer Überflutung des durch Witterungsniederschläge figes Schadenereignis gilt, wenn auf Erdbodens, die durch geophysi- Grund und Bodens des Versicherungs- (Regen-, Schneeoder Schmelzwas- dem in der Versicherungs-Urkunde kalische Vorgänge im Erdinnern ortes kommt. Als Hochwasser mitver- ser), das nicht auf normalem Weg bezeichneten Versicherungsort das, ausgelöst wird. Erdbeben wird unter- sichert gilt auch der durch das Hoch- abfließt und dadurch sonst nicht in den Schaden verursachende Ereig- stellt, wenn die seismische Intensität wasser entstehende Kanalrückstau. Anspruch genommenes Gelände nis häufiger als zwei Mal in den am Schadenort mindestens der • Die Entschädigung für versicherte überflutet. Als Überschwemmung letzten drei Jahren vor Vertrags- Stufe 6 der Europäischen Makroseis- Sachen und Kosten ist jedenfalls gilt nicht die Überflutung durch Hoch- abschluss eingetroffen ist. mischen Skala 1998 (EMS-98) basie- insgesamt mit EUR 5.000,00 begrenzt, wasser gemäß vorstehendem rend auf Mercalli-Sieberg entspricht. wenn Unterpunkt. Als Überschwemmung • Lawine und Lawinenluftdruck; Dies ist in der Regel dann gegeben, − das versicherte Risiko in einer Roten mitversichert gilt auch der durch Lawine/Lawinenluftdruck ist die von wenn in der Umgebung des Gefahrenzone liegt. Rote Gefahren- die Überschwemmung entstehende Berghängen niedergehende Schnee- Versicherungsortes an Gebäuden zonen sind als solche im Gefahren- Kanalrückstau. Die Entschädigung oder Eismasse und die dadurch ent- in einwandfreiem Zustand Schäden zonenplan des österreichischen für versicherte Sachen und Kosten stehende Druckwelle (Luftdruck). Die durch Erdbeben entstanden sind. Bundesministeriums für Land- und ist jedenfalls insgesamt mit EUR Entschädigung für versicherte Sachen Die Entschädigung für versicherte Forst wirtschaft bezeichnete Zonen. 5.000,00 begrenzt, wenn es sich dabei und Kosten ist jedenfalls insgesamt Sachen und Kosten ist jedenfalls ins- oder um ein Häufiges Schadenereignis mit EUR 5.000,00 begrenzt, wenn gesamt mit EUR 5.000,00 begrenzt, − das versicherte Risiko in einem handelt. Als Häufiges Schadenereig- − das versicherte Risiko in einer Roten wenn es sich dabei um ein Häufiges Gebiet liegt, in dem bei einem 30- nis gilt, wenn auf dem in der Versiche- Gefahrenzone liegt. Rote Gefahren- Schadenereignis handelt. Als Häu- jährlichen Hochwasser (HQ 30) mit rungs-Urkunde bezeichneten Versi- zonen sind als solche im Gefahren- figes Schadenereignis gilt, wenn auf einer Überflutung zu rechnen ist. cherungsort das, den Schaden verur- zonenplan des österreichischen dem in der Versicherungs-Urkunde oder sachende Ereignis häufiger als zwei Bundesministeriums für Land- und bezeichneten Versicherungsort das, − das versicherte Risiko in einem Mal in den letzten drei Jahren vor Forstwirtschaft bezeichnete Zonen. den Schaden verursachende Ereignis Gebiet liegt, in dem bei einem 100- Vertragsabschluss eingetroffen ist. oder häufiger als zwei Mal in den letzten jährlichen Hochwasser (HQ 100) • Vermurung; als Vermurung gelten − es sich dabei um ein Häufiges drei Jahren vor Vertragsabschluss mit einer Überflutung zu rechnen ist Erdmassen, die durch Wasser- Schadenereignis handelt. Als Häu- eingetroffen ist. oder einwirkung (Witterungsniederschlä- figes Schadenereignis gilt, wenn auf − es sich dabei um ein Häufiges Scha- ge) in Bewegung geraten. Muren dem in der Versicherungs-Urkunde denereignis handelt. Als Häufiges enthalten Erdreich und Wasser etwa bezeichneten Versicherungsort Schadenereignis gilt, wenn auf dem in gleichem Ausmaß. Die Entschädi- das, den Schaden verursachende in der Versicherungs-Urkunde be- gung für versicherte Sachen und Ereignis häufiger als zwei Mal in zeichneten Versicherungsort das, Kosten ist jedenfalls insgesamt mit den letzten drei Jahren vor Ver- EUR 5.000,00 begrenzt, wenn tragsabschluss eingetroffen ist. 42 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 43 [Seite 23] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT Selbstbehalt bei Außergewöhnlichen mehrere Schadenereignisse in diesem Für die Haushaltsversicherung gilt: Für die Eigenheimversicherung gilt: Naturereignissen Zeitraum vorliegen, entscheidet im Bei einer als Außergewöhnliches Zweifelsfall ein Gutachten der (1) Versicherte Gefahren (1) Zusätzlich versicherte Gefahren Naturereignis versicherten Gefahr kann Zentralanstalt für Meteorologie und In der Deckung „Sturm und Außer- für den bedingungsgemäß als entschädi- Geodynamik. Für die Höchstgrenze von gewöhnliche Naturereignisse“ sind in der Ein durch eine unmittelbare Einwirkung gungspflichtig errechneten Betrag (nach EUR 30.000.000,00 sind alle Ansprüche Haushaltsversicherung die allgemein in einer versicherten Gefahr eingetretener Berücksichtigung einer eventuellen zusammenzurechnen, die sich aus dieser Deckung versicherten Gefahren Schaden (siehe dazu oben unter „Was ist Unterversicherung und der bei den als dem gesamten Vertragsbestand des versichert. versichert?“ allgemein für die Deckung Außergewöhnliche Naturereignisse ver- Sachversicherungsbereiches (exklusive „Sturm und außergewöhnliche Natur- sicherten Gefahren jeweils angeführten Industriegeschäft) der Allianz Elementar (2) Versicherte Sachen ereignisse“ festgelegte Schadendefini- Begrenzungen) zudem ein Selbstbehalt Versicherungs- AG auf Grund des einen (und besondere Entschädigungsgrenzen) tion) liegt in der Eigenheimversicherung auf Ihrer Versicherungs-Urkunde ange- Ereignisses ergeben. Bei Überschreiten auch dann vor, wenn Gebäudeteile, führt sein, um welchen die Entschädigung der Kumulschadengrenze von a) Der in der Haushaltsversicherung Bäume, Maste oder ähnliche Gegen- gekürzt wird. Ein solcher Selbstbehalt EUR 30.000.000,00 ist eine aliquote versicherte Wohnungsinhalt. stände durch das Schadenereignis gegen entfällt in jenen Fällen, in denen die Kürzung der Entschädigungen vorzu- in der Eigenheimversicherung versicherte Entschädigung gemäß diesem Punkt h) nehmen. (Beträgt beispielsweise der b) Für die versicherte Gefahr Dach- Sachen geworfen werden. mit EUR 5.000,00 begrenzt ist. zu entschädigende Gesamtschaden lawinen gilt, dass sich der Versiche- EUR 60.000.000,00, so kommt es pro rungsschutz nur auf Schäden, die an (2) Versicherte Sachen (und besondere Kumulschadengrenze versichertem Anspruch zu einer Kürzung den in den Versicherungsräumlich- Entschädigungsgrenzen) Besteht aufgrund eines gemäß diesem um 50 %). Diese Kürzung kommt auch keiten und im Freien am Grundstück Punkt h) versicherten Außergewöhn- dann zum Tragen, wenn Sie mehrere des Versicherungsortes versicherten a) Die in der Eigenheimversicherung lichen Naturereignisses die Verpflichtung Polizzen im Sachversicherungsbereich als Sachen verursacht werden, erstreckt. versicherten Sachen gemäß Kapitel zur Leistung von Entschädigungen, Anspruchsgrundlage haben. 2.1.1. „Eigenheimversicherung die zusammen den Betrag von c) Für die als Außergewöhnliche (Gebäude) inkl. Haus- und Grund- EUR 30.000.000,00 (Kumulschaden- Versichert sind Sachschäden, die an ver- Naturereignisse versicherten Gefahren besitzhaftpflicht“, Punkt (1). grenze) überschreiten, so werden sicherten Sachen durch die unmittelbare gilt, dass sich der Versicherungs- die auf alle Anspruchsberechtigten Einwirkung einer in der Deckung „Sturm schutz ausschließlich auf die in der b) Kunststoffverglasungen zum entfallenden Entschädigungen derart und Außergewöhnliche Naturereignisse“ Versicherungs-Urkunde bezeichneten Neuwert: Bei den versicherten Geb- gekürzt, dass sie zusammen nicht mehr versicherten Gefahr (Schadenereignis) Versicherungsräumlichkeiten selbst äuden gelten Gebäudeverglasungen als EUR 30.000.000,00 betragen. Als ein eintreten, an versicherten Sachen als erstreckt. aus Kunststoff aller Art (dies sind Ereignis, welches für die Ermittlung der unvermeidliche Folge eines Schadener- glasähnliche Kunststoffe wie z.B. Höchstgrenze von EUR 30.000.000,00 eignisses oder durch Abhandenkommen (3) Versicherte Kosten Plexi-, Acryl-Glas) und Lichtkuppeln im maßgeblich ist, gelten alle zu Schäden versicherter Sachen bei einem Schadene- Rahmen der jeweiligen Gebäude- führenden, als Außergewöhnliche Natur- reignis eintreten. Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. versicherungssumme als mitversichert. ereignisse versicherten Gefahren, die auf „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten dieselbe Ursache zurückgehen und diese im Rahmen der vereinbarten Entschädi- c) Für die als Außergewöhnliche Natur- Ursache zu Schäden führt, die in einem gungsgrenzen, sofern sie sich auf die ereignisse versicherten Gefahren gilt, einheitlichen zeitlichen Zusammenhang für die versicherten Gefahren jeweils dass sich der Versicherungsschutz von 72 Stunden eintreten. Ob ein oder versicherten Sachen beziehen. ausschließlich auf die in der 44 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 45 [Seite 24] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT Versicherungs-Urkunde versicherten oder glasähnlichen Kunststoffen wie Wasser dadurch in ein Gebäude ein- Für die Eigenheimversicherung gilt: Gebäude erstreckt. z.B. Plexi-, Acryl-Glas bestehen. dringt, bei dem feste Baubestandteile • Bei den in Kapitel 2.1.1. „Eigenheim- oder ordnungsgemäß verschlossene Zusätzlich nicht versicherte Gefahren d) Schäden an versicherten Sachen versicherung (Gebäude) inkl. Haus- Fenster oder Außentüren durch ein (auch nicht als unvermeidliche Folge ohne Auswirkungen auf die Brauch- und Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt Schadenereignis beschädigt oder eines Schadenereignisses): barkeit, Funktionsfähigkeit oder (3) c) zum Neuwert mitversicherten zerstört wurden. Wir leisten auch Nutzungsdauer (Optische Schäden): Außenanlagen gelten auch Ver- dann Entschädigung, wenn die in den a) Schäden durch Brand, Blitzschlag, An versicherten Gebäuden und deren glasungen und Kunststoffverglasun- Versicherungsräumlichkeiten versi- Explosion oder Flugzeugabsturz Baubestandteilen – nicht jedoch an gen aller Art (dies sind glasähnliche cherten Sachen sowie Gebäudeteile Einfriedungen und Außenanlagen am Kunststoffe wie z.B. Plexi-, Acryl-Glas) im Inneren der versicherten Gebäude b) Bei Schäden durch Wasser haften Versicherungsgrundstück – sind auch als zusätzlich mitversichert, sofern durch Witterungsniederschläge wir in der Eigenheimversicherung auch solche Schäden umfasst. Die Entschädi- diese Verglasungen Bestandteil der (Niederschlagswasser, Schnee oder nicht für Schäden gung ist jedenfalls mit EUR 10.000,00 Außenanlagen sind. Hagel), welche durch Dach- oder • an Gebäudeteilen der Außenseite der je Versicherungsfall begrenzt und • Privat genutzte Kraftfahrzeuge, Mauerteile bzw. durch ordnungsgemäß versicherten Gebäude erfolgt im Rahmen der Versicherungs- Wasserfahrzeuge und deren Anhän- geschlossene Fenster oder Außentüren • an Sachen im Freien summe der in der Versicherungs- ger am Versicherungsgrundstück sind ins Gebäude eindringen, ohne dass • durch Langzeiteinwirkungen (wie z.B. Urkunde (unter “Versicherungsschutz”) nur in versicherten, geschlossenen eine in der Deckung „Sturm und Tramvermorschung, Holzfäule etc.). angeführten und vom Schaden Gebäuden versichert. Außergewöhnliche Naturereignisse“ betroffenen Gebäude-Positionen. Bei versicherte Gefahr einwirkt, beschädigt c) Schäden, die dadurch entstanden Bemessung der Entschädigungs- (3) Versicherte Kosten oder zerstört werden. sind, dass leistung wird die Entwertung durch • sich versicherte Bauwerke oder Teile mangelnde Instandhaltung und Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. Keinesfalls versichert ist davon in einem baufälligen Zustand -setzung, Wartung und durch bereits „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten • der durch Wasser verursachte befunden haben. vor dem Schadenereignis bestehende, im Rahmen der vereinbarten Entschädi- Rückstau (ausgenommen der durch • Im Zuge von Neu-, Zu- oder noch nicht behobene Vorschäden in gungsgrenzen, sofern sie sich auf die Hochwasser oder Überschwemmung Umbauten versicherter Bauwerke Abzug gebracht. für die versicherten Gefahren jeweils verursachte Kanalrückstau) sowie Baubestandteile nicht oder noch nicht versicherten Sachen beziehen. • Schäden, die durch Grundfeuchtigkeit entsprechend fest mit dem sonstigen e) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheimver- und Grundwasser (oder die durch ein Bauwerk verbunden waren oder sicherung (Gebäude) inkl. Haus- und Was ist nicht versichert? Ansteigen des Grundwasserspiegels) Baubestandteile aus der üblichen Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt (3) entstehen. Verbindung mit dem Bauwerk gelöst genannten, zusätzlich versicherten Nicht versicherte Gefahren wurden. Sachen, wobei folgende Besonder- d) Schäden durch Bewegung von heiten/Abweichungen vereinbart sind: a) Schäden durch Sturmflut; Boden- oder Gesteinsmassen, wenn b) Schäden durch Sog- und Druck- diese Bewegung durch Bautätigkeiten • Fachgerecht hergestellte und fix wirkungen von Luft- und Raumfahr- oder bergmännische Tätigkeiten montierte Einfriedungen des Versi- zeugen; verursacht wurde. cherungsgrundstückes (ausgenom- c) Schäden durch Wasser Schäden e) Schäden durch Bodensenkung. men lebende Zäune) sind auch dann durch Schmelz- oder Niederschlags- f) Schäden durch dauernde mitversichert, wenn diese aus Glas wasser sind aber versichert, wenn das Witterungs- und Umwelteinflüsse. 46 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 47 [Seite 25] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT Haftpflicht schadens oder eines Vermögens- (3) Zeitliche Geltung der Versicherung Abschluss des Versicherungsvertrages schadens, der auf einen versicherten eingetreten und war Ihnen oder einer Was ist versichert? Personen- oder Sachschaden a) Die Versicherung erstreckt sich allenfalls mitversicherten Person vom zurückzuführen ist, auf Grund gesetz- allgemein auf Versicherungsfälle, Eintritt des Serienschadens nichts (1) Versicherungsfall licher Haftpflichtbestimmungen die während der Wirksamkeit des bekannt, dann gilt der Serienschaden privatrechtlichen Inhalts (in der Folge Versicherungsschutzes (Laufzeit mit dem ersten in die Wirksamkeit a) Versicherungsfall ist ein Schaden- kurz „Schadenersatzverpflichtungen“ des Versicherungsvertrages unter des Versicherungsschutzes fallenden ereignis, das dem jeweils versicherten genannt) erwachsen; Beachtung der §§ 38 und 39 Versi- Schadenfall als eingetreten, Risiko (in der Privat- und Sport- • die Kosten der Feststellung und cherungsvertragsgesetz) eingetreten sofern hierfür nicht anderweitig haftpflicht oder in der Haus- und der Abwehr einer von einem Dritten sind. Versicherungsfälle, die zwar Versicherungsschutz besteht. Ist das Grundbesitzhaftpflicht) entspringt und behaupteten Schadenersatz- während der Wirksamkeit des Versi- erste Schadenereignis einer Serie aus welchem Ihnen (oder den allenfalls verpflichtung im Rahmen des cherungsschutzes eingetreten sind, während einer Unterbrechung des mitversicherten Personen) Schaden- untenstehenden Punktes (4) f) deren Ursache jedoch in die Zeit vor Versicherungsschutzes eingetreten ersatzverpflichtungen (gemäß nach- (Rettungskosten, Kosten, Zinsen). Abschluss des Versicherungsvertrages und war Ihnen oder einer allenfalls stehenden Punkt (2)) erwachsen oder fällt, sind nur gedeckt, wenn Ihnen mitversicherten Person vom Eintritt erwachsen könnten. Der versicherte b) Schadenersatzverpflichtungen oder einer allenfalls mitversicherten des Serienschadens nichts bekannt, Risikobereich unterscheidet sich je aus Verlust oder Abhandenkommen Person bis zum Abschluss des Versi- dann gilt der Serienschaden mit dem nachdem, ob Sie sich für die Haushalts- körperlicher Sachen sind nur dann ver- cherungsvertrages von der Ursache, ersten in den Wiederbeginn des oder die Eigenheimversicherung sichert, wenn hierzu in der Privat- und die zu dem Versicherungsfall geführt Versicherungsschutzes fallenden entschieden haben. Sporthaftpflicht oder der Haus- und hat, nichts bekannt war. Schadenfall als eingetreten. Grundbesitzhaftpflicht ausdrücklich b) Serienschaden eine besondere Vereinbarung getrof- b) Ein Serienschaden gilt als in dem c) Bei einem Personenschaden gilt Mehrere auf derselben Ursache fen wurde. In derartigen Fällen finden Zeitpunkt eingetreten, in dem das im Zweifel der Versicherungsfall mit beruhende Schadenereignisse gelten die Bestimmungen über Sachschäden erste Schadenereignis der Serie ein- der ersten Feststellung der Gesund- als ein Versicherungsfall. Ferner gelten Anwendung. getreten ist, wobei der zum Zeitpunkt heitsschädigung durch einen Arzt als als ein Versicherungsfall Schaden- des ersten Schadenereignisses vere- eingetreten. ereignisse, die auf gleichartigen, in c) Personenschäden sind die Tötung, inbarte Umfang des Versicherungss- zeitlichem Zusammenhang stehenden Körperverletzung oder Gesundheits- chutzes maßgebend ist. Auch wenn d) In den spezifischen Regelungen für Ursachen beruhen, wenn zwischen schädigung von Menschen. Sach- wir das Versicherungsverhältnis Sachschäden durch Umweltstörung diesen Ursachen ein rechtlicher, schäden sind die Beschädigung oder nach Eintritt des Versicherungsfalls und nichtgewerbsmäßige Fremden- wirtschaftlicher oder technischer die Vernichtung von körperlichen im Schadenfall kündigen (§ 158 beherbergung sind abweichende Zusammenhang besteht. Sachen. Verlust, Veränderung oder Versicherungsvertragsgesetz) oder Bestimmungen festgelegt. Nichtverfügbarkeit von Daten auf bei Risikowegfall, besteht nicht nur für (2) Versicherungsschutz elektronischen Speichermedien gelten die während der Wirksamkeit des Ver- nicht als Sachschaden. sicherungsschutzes, sondern auch für a) Im Versicherungsfall übernehmen die nach Beendigung des Vertrages wir eintretenden Versicherungsfälle einer • die Erfüllung von Schadenersatz- Serie Versicherungsschutz. Ist das verpflichtungen, die Ihnen wegen erste Schadenereignis einer Serie vor eines Personenschadens, eines Sach- 48 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 49 [Seite 26] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT (4) Entschädigungsleistung sonstiger Leistungen aus demselben g) Falls die von uns verlangte Erledi- Punkt (1) a) die erste nachprüfbare Versicherungsfall noch verbleibenden gung eines Schadenersatzanspruches Feststellung einer Umweltstörung, a) Die vereinbarte Versicherungs- Restbetrag der Versicherungssumme, durch Anerkenntnis, Befriedigung aus welcher Ihnen Schadenersatz- summe stellt unsere Höchstleistung so wird die zu leistende Rente nur im oder Vergleich an Ihrem Widerstand verpflichtungen erwachsen oder für einen Versicherungsfall dar, Verhältnis der Versicherungssumme scheitert und wir mittels eingeschrie- erwachsen könnten. und zwar auch dann, wenn sich der bzw. ihres Restbetrages zum Kapital- benen Briefes die Erklärung abgeben, • Serienschaden Versicherungsschutz auf mehrere wert der Rente erstattet. Der Kapital- unseren vertragsmäßigen Anteil an Abweichend von Punkt (1) b) gilt schadenersatzpflichtige Personen wert der Rente wird zu diesem Zweck Entschädigung, Kosten und Zinsen die Feststellung mehrerer durch erstreckt oder mehrere Haushaltsversi- auf Grund der im Zeitpunkt des Versi- zur Befriedigung des Geschädigten denselben Vorfall ausgelöster cherungen für denselben Haushalt bei cherungsfalls bestehenden Sterbetafel zur Verfügung zu halten, haben wir Umweltstörungen als ein Versiche- uns oder auch anderen Versicherern für Österreich der Bundesanstalt für den von der erwähnten Erklärung rungsfall. Ferner gelten als ein abgeschlossen sind. Statistik Austria (http://www.statistik. an entstehenden Mehraufwand an Versicherungsfall die Feststellungen at) und eines Zinsfußes von jährlich 3 % Hauptsache, Kosten und Zinsen nicht von Umweltstörungen, die durch gle- b) Ist eine Pauschalversicherungs- ermittelt. aufzukommen. ichartige in zeitlichem Zusammenhang summe vereinbart, gilt diese für stehende Vorfälle ausgelöst werden, Personenschäden, Sachschäden f) Rettungskosten; Kosten; Zinsen (5) Besondere Bestimmungen für wenn zwischen diesen Vorfällen ein und Vermögensschäden, die auf • Die Versicherung umfasst den Ersatz Sachschäden durch Umweltstörung rechtlicher, wirtschaftlicher oder einen Personen- oder Sachschaden von Rettungskosten; technischer Zusammenhang besteht. zurückzuführen sind, zusammen. • Die Versicherung umfasst ferner die a) Versicherungsschutz für Sach- • Zeitlicher Geltungsbereich den Umständen nach gebotenen schäden durch Umweltstörung – Abweichend von Punkt (3) erstreckt c) Wir leisten für die innerhalb eines gerichtlichen und außergerichtlichen einschließlich des Schadens an sich die Versicherung auf eine Umwelt- Versicherungsjahres eingetretenen Kosten der Feststellung und Abwehr Erdreich oder Gewässern – besteht, störung, die während der Wirksamkeit Versicherungsfälle höchstens das einer von einem Dritten behaupteten wenn die Umweltstörung durch einen des Versicherungsschutzes oder Dreifache der jeweils maßgebenden Schadenersatzpflicht, und zwar auch einzelnen, plötzlich eingetretenen, spätestens 2 Jahre danach festgestellt Versicherungssumme. dann, wenn sich der Anspruch als unvorhergesehenen Vorfall ausgelöst wird (siehe Punkt a)). Der Vorfall muss unberechtigt erweist; wird, welcher vom ordnungsgemäßen, sich während der Wirksamkeit des d) An einer Sicherheitsleistung oder • Die Versicherung umfasst weiters störungsfreien Geschehen abweicht. Versicherungsschutzes ereignen. Eine Hinterlegung, die Sie kraft Gesetzes die Kosten der über unsere Weisung Somit besteht insbesondere kein Umweltstörung, die zwar während oder gerichtlicher Anordnung zur (siehe hierzu Kapitel 2.3.2., Versicherungsschutz, wenn nur durch der Wirksamkeit des Versicherungss- Deckung einer Schadenersatzverp- „Aufklärung und Abwicklung mehrere in der Wirkung gleichartige chutzes festgestellt wird, die aber auf flichtung vorzunehmen haben, beteili- des Schadens“ für die Deckung Vorfälle (wie Verkleckern, Verdunsten) einen Vorfall vor Abschluss des Ver- gen wir uns in demselben Umfang wie „Haftpflicht“ in Punkt (2)) geführten eine Umweltstörung, die bei einzelnen sicherungsvertrages zurückzuführen an der Ersatzleistung. Verteidigung in einem Straf- oder Vorfällen dieser Art nicht eingetreten ist, ist nur dann versichert, wenn Disziplinarverfahren. Kosten gemäß wäre, ausgelöst wird. sich dieser Vorfall innerhalb von e) Haben Sie Rentenzahlungen zu leis- diesem Punkt f) und Zinsen werden zwei Jahren vor Abschluss des Versi- ten und übersteigt der Kapitalwert der auf die Versicherungssumme b) Besondere Regelungen für den cherungsvertrages ereignet hat und Rente die für die Deckung „Haftpflicht“ angerechnet. Versicherungsschutz Ihnen oder dem Versicherten bis zum vereinbarte Versicherungssumme • Versicherungsfall Abschluss des Versicherungsvertrages oder den nach Abzug etwaiger Versicherungsfall ist abweichend von der Vorfall oder die Umweltstörung 50 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 51 [Seite 27] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT nicht bekannt war und auch nicht der betrieblichen, beruflichen oder g) aus der Haltung von in Öster- i) abweichend von allgemein unter bekannt sein konnte. Die Bestimmun- gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere reich üblichen Tieren, sofern diese „Was ist nicht versichert“, in den gen zum Serienschaden (siehe Punkt artgerecht gemäß den gesetzlichen Punkten (4) a) und b) vereinbarten (3) b) finden sinngemäß Anwendung. a) als Wohnungsinhaber inklusive Bestimmungen gehalten werden Ausschlüssen aus der Haltung und Ver- einer der Wohnung zugehörenden dürfen, ausgenommen Pferde, wendung von Flugmodellen und unbe- (6) Rechte und Pflichten aus dem Grünfläche (nicht aber als Hausund/ Wildtiere, giftige Tiere und sonstige mannten Luftfahrzeugen (Drohnen), Versicherungsvertrag oder Grundbesitzer) und als Arbeit- genehmigungspflichtige Tiere; die nicht registrierungspflichtig sind, geber von Hauspersonal; Hunde gelten mitversichert, wenn nämlich: a) Soweit die Versicherung neben diese in der Versicherungs-Urkunde • der Klasse C0 bis zu einem Startge- Schadenersatzverpflichtungen von b) aus der Fremdenbeherbergung, ausgewiesen werden. Die Versi- wicht von 250 g entsprechen, weiters Ihnen selbst auch Schadenersatz- sofern keine behördliche Gewerbe- cherung erstreckt sich auch auf die • ohne einem Sensor, der personen- verpflichtungen anderer Personen berechtigung erforderlich ist; Schadenersatzverpflichtung des bezogene Daten erfassen kann umfasst, sind alle für Sie getroffenen jeweiligen Verwahrers, Betreuers (zB. Kamera), ausgerüstet sind und Bestimmungen auch auf diese c) aus der Innehabung und dem oder Verfügungsberechtigten. Der • bei einem Aufprall auf einen Men- Personen sinngemäß anzuwenden; sie Betrieb einer Rundfunk- und Fernseh- Versicherungsschutz bezieht sich nicht schen eine kinetische Energie von sind neben Ihnen im gleichen Umfang empfangsanlage; auf Schadenersatzverpflichtungen an nicht mehr als 80 Joule übertragen wie Sie für die Erfüllung der Obliegen- zum Belegen zugeführten Tieren. können. heiten verantwortlich. d) aus der Haltung und Verwendung von (E)Fahrrädern, Pedelecs, Segways h) Wasserfahrzeuge und Schiffs- j) aus der Haltung und Verwendung b) Die Ausübung der Rechte aus und (E)Scootern, ausgenommen elek- modelle, ausschließlich jedoch von Automodellen, sofern die dem Versicherungsvertrag steht trisch angetriebene Fahrräder, Pede- • aus der gelegentlichen Verwendung, erzielbare Höchstgeschwindigkeit nicht ausschließlich Ihnen zu. lecs, Scooter und Segways mit einer nicht jedoch der Haltung von Elektro- mehr als 25 km/h beträgt. höchsten zulässigen Motorleistung und Segelbooten. (7) Bevollmächtigung von mehr als 600 Watt und/oder einer • aus der Haltung und Verwendung k) aus der Durchführung von Umbau- Bauartgeschwindigkeit von mehr als von sonstigen nicht motorisch ange- arbeiten im versicherten Haushalt Wir sind bevollmächtigt, im Rahmen 25 km/h; triebenen Wasserfahrzeugen, sowie bis zu einem Bauproduktionswert unserer Verpflichtung zur Leistung von Schiffsmodellen bis zu einem von EUR 50.000,00. Für solche alle uns zweckmäßig erscheinenden e) aus der nicht berufsmäßigen Sport- Höchstgewicht von 15 kg. Bauvorhaben sind Schadenersatz- Erklärungen in Ihrem Namen abzuge- ausübung und der Freizeitausübung Die Versicherung erstreckt sich auch verpflichtungen Ihrerseits als Bauherr ben. (ausgenommen die Jagd), inklusive auf Schadenersatzverpflichtungen mitversichert, allerdings nur insofern ehrenamtlicher Tätigkeiten; des Eigentümers, des Halters und als die gesetzlichen Bestimmungen Für die Privat- und Sporthaftpflicht gilt: der Personen, die mit dem Willen des (z.B. Baustellenkoordinationsgesetz) f) aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Halters bei der Verwendung tätig eingehalten werden. Es besteht kein (1) Versicherte Gefahren Stich- und Schusswaffen und aus deren sind oder mit seinem Willen mit dem Versicherungsschutz für Schaden- Verwendung als Sportgerät und für Wasserfahrzeug befördert werden. ersatzverpflichtungen, welche in Die Versicherung erstreckt sich auf Ihre Zwecke der Selbstverteidigung; • Die Versicherung erstreckt sich auch ursächlichem Zusammenhang mit der Schadenersatzverpflichtungen als auf Sachen, welche die beförderten Tätigkeit als Planungsoder Baustellen- Privatperson aus den Gefahren des täg- Personen an sich tragen oder als koordinator stehen oder standen. lichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr Reisegepäck mit sich führen; 52 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 53 [Seite 28] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT l) wegen Schäden an beweglichen Der Versicherungsschutz für diese q) für Schadenersatzverpflichtungen (3) Besondere Bestimmungen für Sachen (mit Ausnahme von Kraft-, Tätigkeitsschäden gilt subsidiär. aus Sachschäden durch Umwelt- Sachschäden durch Umweltstörung Luft- und Wasserfahrzeugen) aus Die Versicherungssumme beträgt im störung – einschließlich des Schadens dem Titel der Verwahrung, und Rahmen der Pauschalversicherungs- an Erdreich und Gewässern; Bei Neben allgemein in der Deckung „Haft- zwar auch im Zuge der Verwahrung summe EUR 100.000,00 davon. Mineralölprodukten gilt nur die pflicht“ vereinbarten Sonderregeln für als Nebenverpflichtung bzw. im Lagerung und Verwendung von Heizöl Umweltstörungen gilt in der Privat- und Rahmen der Überlassung aus bloßen n) wegen der Beschädigung von für die Beheizung einer Wohnung bis Sporthaftpflichtversicherung: Gefälligkeitsverhältnissen; Der Versi- gemieteten Räumen sowie des darin max. 50 l versichert. cherungsschutz gilt subsidiär. Die Ver- befindlichen Inventars, sofern die a) Begrenzung der Versicherungs- sicherungssumme beträgt im Rahmen Mietverhältnisse eine Höchstdauer (2) Mitversicherte Personen summe Die Versicherungssumme der Pauschalversicherungssumme von 10 Monaten nicht übersteigen; beträgt im Rahmen der Pauschalversi- EUR 100.000,00 davon. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. a) Mit Ihnen in häuslicher Gemein- cherungssumme EUR 100.000,00. Die Versicherungssumme beträgt im schaft lebende Personen; ausge- m) wegen Schäden Rahmen der Pauschalversicherungs- nommen Mitglieder einer rein zweck- b) Selbstbehalt Ihr Selbstbehalt • an solchen beweglichen Sachen summe EUR 100.000,00 davon. mäßigen Wohngemeinschaft; beträgt in jedem Versicherungsfall 10 % (mit Ausnahme von Kraft-, Luftund des Schadens, höchstens EUR 200,00. Wasserfahrzeugen), die entliehen, o) wegen Schadenersatzverpflichtun b) In einem Zimmer in Studenten oder gemietet oder üblicherweise für gen Ihrerseits oder einer mitversi- Lehrlingsheimen, oder auch in einem (4) Besondere Bestimmungen für die den privaten Gebrauch überlassen cherten Person als Eigentümer eines Untermietzimmer lebende eigene nichtgewerbsmäßige Beherbergung werden bzw. benutzt, befördert oder unbebauten zu privaten Zwecken ver- Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege von Fremden einer sonstigen Tätigkeit verwendet wendeten Grundstücks, dessen Adresse und Stiefkinder), Kinder Ihres mitversi- werden, sofern keine Bearbeitung, in der Versicherungs-Urkunde genannt cherten Ehegatten oder eingetragenen a) Die Versicherung erstreckt sich auch Verarbeitung, Umarbeitung, War- wird; Versichert sind ausschließlich Partners, Ihres verschieden- oder gle- auf Ihre Haftung als Verwahrer aus tung oder Reparatur stattfindet; Schadenersatzverpflichtungen aus ichgeschlechtlichen Lebensgefährten; der Beschädigung von eingebrachten • an jenen Teilen von unbeweglichen der Innehabung und Pflege des Sachen der zur Beherbergung auf- Sachen, die unmittelbarer Gegen- unbebauten Grundstücks, die sich c) Personen, die für Sie aus einem genommenen Gäste. Als eingebracht stand einer Benützung oder einer ausschließlich auf in Österreich einget- Arbeitsvertrag häusliche Arbeiten oder gelten Sachen, die Ihnen oder einem sonstigen Tätigkeit sind, allerdings retene Schadenereignisse beziehen. gefälligkeitshalber häusliche Arbeiten Ihrer Leute übergeben oder an einen nur insofern, als an oder in ihnen verrichten, in dieser Eigenschaft von diesen angewiesenen oder hiezu keinerlei Bearbeitung, Verarbeitung, p) Für Sie und die gemäß Punkte ausgeschlossen sind Personenschäden, bestimmten Ort gebracht sind. Die Umarbeitung, Wartung oder Repa- (2) a) und b) unten mitversicherten, bei welchen es sich um Arbeitsunfälle Versicherungssummen betragen im ratur stattfindet; Ausgeschlossen volljährigen Familienmitglieder gelten bzw. Berufskrankheiten im Sinne der Rahmen der Pauschalversicherungs- bleiben jedoch Tätigkeitsschäden an auch Schadenersatzverpflichtungen Sozialversicherungsgesetze unter Ihren summe: EUR 1.100,00 bei Verlust oder Heizungs-, Maschinen-, Kesselund aus der nichtberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmern handelt. Kein Versi- Abhandenkommen eingebrachter Warmwasserbereitungsanlagen Au-pair oder Babysitter im Rahmen cherungsschutz besteht für Personen, Sachen von zur Beherbergung aufge- und an Heizungsgeräten sowie der Pauschalversicherungssumme die Tätigkeiten in Ausübung ihres nommenen Gästen, davon jedoch Schäden aufgrund von Abnutzung, mitversichert. Berufes oder Gewerbes im versicherten höchstens EUR 550,00 für Kostbar- Verschleißes und übermäßiger Haushalt vornehmen. keiten, Geld, Schecks und Wertpapiere, Beanspruchung. insgesamt jedoch nicht mehr als 54 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 55 [Seite 29] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT EUR 11.000,00 für alle Versicherungs- Bundesgesetz vom 16.11.1921 über die Punkt (1) ist Versicherungsfall der Versicherungsfalls bei uns spätestens fälle innerhalb eines Tages. Haftung der Gastwirte und anderer Verstoß (Handlung oder Unter- zwei Jahre nach Beendigung des Ver- Unternehmer (BGBl. Nr. 638) in der lassung), der den versicherten Tätig- sicherungsvertrages einlangt; Wurde b) Die Versicherung erstreckt sich jeweils geltenden Fassung begrenzt ist. keiten entspringt und aus welchem ein Schaden durch Unterlassung auch auf Ihre Haftung als Verwahrer Ihnen Schadenersatzverpflichtungen verursacht, so gilt im Zweifel der für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger c) Ausschluss vom Versicherungs- erwachsen oder erwachsen könnten. Verstoß als an dem Tag begangen, und Wasserfahrzeuge, die von den schutz • Serienschaden: Als ein Versiche- an dem die versäumte Handlung zur Beherbergung aufgenommenen Die Ausdehnung des Versicherungs- rungsfall gelten auch alle Folgen spätestens hätte vorgenommen Gästen eingestellt oder eingebracht schutzes für – nichtgewerbsmäßige − eines Verstoßes; werden müssen, um den Eintritt des sind und sich – Beherbergung von Fremden gemäß − mehrerer auf der derselben Ursa- Schaden abzuwenden. Punkt a) und b) erstreckt sich nicht auf che beruhende Verstöße; • Ausgeschlossen vom Versicherungs- • in der hauseigenen Garage − mehrere in zeitlichem Zusam- schutz sind Schäden durch Fehl- • auf einem hauseigenen Parkplatz • Luftfahrzeuge aller Art; menhang stehende und auf beträge bei der Kassenführung, • auf der versicherten Liegenschaft • innere Betriebs- und Bruchschäden gleichartige Ursachen beruhende durch Verstöße beim Zahlungsakt, befinden. • Diebstahl oder Raub von Fahrzeug- Verstöße, wenn zwischen durch Veruntreuung, durch Verlust bestandteilen und -zubehör diesen Ursachen ein rechtlicher, oder Abhandenkommen von Geld, Der Versicherungsschutz bezieht sich • Fahrzeuginhalt und -ladung (Wasser- technischer oder wirtschaftlicher Wertpapieren und Wertsachen, auf Schadenersatzverpflichtungen, fahrzeuge auf Bootsanhängern Zusammenhang besteht; der sowie durch Überschreitung von insbesondere jener nach §§ 970 und gelten nicht als Fahrzeugladung); oben allgemein für die Deckung Kostenvoranschlägen und Krediten. 970a ABGB, wegen Beschädigung, • Ansprüche aus Schäden an den „Haftpflicht“ definierte Punkt (3) b) Vernichtung, Verlust oder Abhanden- eingebrachten Sachen bei oder findet sinngemäß Anwendung. (5) Besondere Bestimmungen für die kommen durch infolge einer über den Rahmen • Abweichend vom ansonsten für die Forderungsausfallversicherung aus der Beförderung hinausgehenden Privat- und Sporthaftpflicht verein- Haftpflichtansprüchen gegen Dritte • Inbetriebsetzen, Fahren oder Ver- Tätigkeit an oder mit ihnen durch Sie barten örtlichen Geltungsbereich schieben auf der versicherten Liegen- oder Ihre Leute; (Kapitel 2.1.2., „Örtlicher Geltungs- a) Gegenstand des Versicherungs- schaft durch Sie oder Ihre Leute; bereich für die Haushaltsversiche- schutzes • unbefugten Gebrauch auf der versi- d) Die Versicherung erstreckt sich auch rung inkl. Privatund Sporthaft- Versicherungsschutz besteht für den cherten Liegenschaft durch Ihre Leute auf Schadenersatzverpflichtungen pflicht”) besteht nur dann Versiche- Fall, dass Sie während der Wirksamkeit oder Betriebsfremde (Schwarzfahrt); aus reinen Vermögensschäden bis zu rungsschutz, wenn der Verstoß in des Versicherungsvertrages von einem • Diebstahl oder Raub auf der versi- einer Versicherungssumme von Österreich begangen wurde und sich Dritten geschädigt werden und der cherten Liegenschaft. EUR 10.000,00 gemäß nachstehenden in Österreich wirtschaftlich auswirkt. wegen dieses Schadenereignisses in Bestimmungen: • Abweichend vom ansonsten oben Anspruch genommene Dritte seiner Die Versicherungssumme beträgt im allgemein für die Deckung „Haft- Schadenersatzverpflichtung ganz oder Rahmen der Pauschalversicherungs- • Reine Vermögensschäden sind pflicht“ in Punkt (3) vereinbarten teilweise nicht nachkommen kann, weil summe EUR 40.000,00. Ihr Selbstbehalt Schäden, die weder auf einen zeitlichen Geltungsbereich besteht die Zahlungsunfähigkeit des schaden- beträgt in jedem Versicherungsfall 10 % Personen- noch einen Sachschaden Versicherungsschutz, wenn der ersatzpflichtigen Dritten festgestellt des Schadens, mindestens EUR 200,00. zurückzuführen sind. Verstoß während der Wirksamkeit worden ist und die Durchsetzung der Der Selbstbehalt entfällt, sofern die • Abweichend von oben allgemein für des Versicherungsschutzes began- Forderung gegen ihn gescheitert ist Schadenersatzverpflichtung gemäß die Deckung „Haftpflicht“ definierten gen wurde und die Anzeige des (Versicherungsfall). 56 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 57 [Seite 30] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das • der schädigende Dritte zahlungsun- d) Örtlicher Geltungsbereich • Forderungen aufgrund eines einen Personen-, Sach- oder daraus fähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie Abweichend vom Kapitel 2.1.2 gesetzlichen oder vertraglichen resultierenden Vermögensschaden nachweisen, dass „Örtlicher Geltungsbereich“ für die Forderungsübergangs; zur Folge hat und für den der Dritte − eine Zwangsvollstreckung nicht Privat- und Sporthaftpflicht erstreckt • Ansprüche, soweit sie darauf aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbe- zur vollen Befriedigung geführt sich der Versicherungsschutz, auf beruhen, dass berechtigte Einwen- stimmungen privatrechtlichen Inhalts hat, Schadenersatzansprüche aufgrund dungen oder begründete Rechts- zum Schadenersatz verpflichtet ist − eine Zwangsvollstreckung aus- gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen mittel des Schadenersatzpflichtigen (schadenersatzpflichtiger Dritter). sichtslos erscheint, aufgrund einer privatrechtlichen Inhalts anlässlich von nicht oder nicht rechtzeitig vorge- Bei einem Forderungsausfall stellen wir vom schadenersatzpflichtigen Schadenereignissen, die in Österreich bracht oder eingelegt wurden. Sie so, als hätte der schadenersatz- Dritten in einem Zwangsvollstreck- oder in einem anderen Mitgliedsstaat • Ihre Ansprüche und einer mitversi- pflichtige Dritte Versicherungsschutz im ungsverfahren in den letzten der Europäischen Union, in der cherten Person untereinander. Rahmen und Umfang der Privat- und drei Jahren abgegebenen eides- Schweiz, Norwegen, Island und Sporthaftpflichtversicherung. Daher stattlichen Versicherung über seine Liechtenstein eintreten. Für die Haus- und Grundbesitzhaft- finden im Rahmen der Forderungs- Vermögensverhältnisse, oder pflicht gilt: ausfallversicherung für die Person des − ein gegen den schadenersatz- e) Ausschluss vom Versicherungss- Schädigers auch die Risikobeschrei- pflichtigen Dritten durchgeführtes chutz (1) Versicherte Gefahren bungen und Ausschlüsse Anwendung, Insolvenzverfahren nicht zur vollen Es besteht auch kein Versicherungs- die für Sie gelten. Befriedigung geführt hat oder ein schutz für: Die Versicherung erstreckt sich nach solches Verfahren mangels Masse • Ansprüche wegen Schäden an Maßgabe des Deckungsumfanges dieser b) Vorraussetzungen abgelehnt wurde. − Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeu- Bedingungen auf Schadenersatzverp- Wir leisten, wenn gen flichtungen • die Forderung durch ein rechtskräf- c) Umfang des Versicherungsschutzes − Tieren tiges Urteil, einen vollstreckbaren und Begrenzung der Versicherungs- − vermieteten Immobilien; a) aus der Innehabung, Verwaltung, Vergleich oder vergleichbare Titel summe • Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Beaufsichtigung (ausgenommen vor einem ordentlichen Gericht in Versicherungsschutz besteht bis zur Kosten der Rechtsverfolgung; jedoch Tiere), Versorgung, Reinhal- Österreich oder einem anderen Mit- Höhe der titulierten Forderung. Unsere • Ansprüche aus Schäden, bei denen tung, Beleuchtung und Pflege der gliedsstaat der Europäischen Union, Entschädigungsleistung ist bei jedem − von einem Dritten Leistungen versicherten Liegenschaft einschließ- der Schweiz, Norwegens, Islands oder Versicherungsfall auf die vereinbarte beantragt werden können oder lich der in oder auf ihr befindlichen Liechtensteins festgestellt worden ist Versicherungssumme begrenzt. ein Dritter Leistungen zu erbringen Bauwerke und Einrichtungen wie z.B. (titulierte Forderung). Anerkenntnis-, Die Versicherungssumme beträgt im hat (z.B. aus einer Haushaltsver- Aufzüge, Heizungs- und Klimaanlagen, Versäumungsurteile und gerichtliche Rahmen der Pauschalversicherungs- sicherung oder Haftpflichtversi- Schwimmbecken, Kinderspielplätze Vergleiche sowie vergleichbare Titel summe EUR 750.000,00. Für Schäden cherung), oder und Gartenanlagen. Ein im unmittel- der vorgenannten Länder binden uns bis zur Höhe von EUR 2.500,– besteht − ein Sozialversicherungsträger oder baren räumlichen Zusammenhang nur, soweit der Anspruch auch ohne kein Versicherungsschutz. Dem Sozialleistungsträger Leistungen mit der versicherten Liegenschaft vor- einen dieser Titel bestanden hätte. schadenersatzpflichtigen Dritten, zu erbringen hat, auch nicht, handener Privatbadestrand inklusive stehen keine Rechte aus diesem soweit es sich um Rückgriffs-, Bootssteg ist mitversichert. Zusätzlich Versicherungsvertrag zu. Beteiligungsansprüche oder zur versicherten Liegenschaft zählen Ähnliches von Dritten handelt; angrenzende und gegenüberliegende Parzellen. 58 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 59 [Seite 31] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT b) als Bauherr von Bauarbeiten an und für Vandalismus zusätzlich h) Ihrerseits aufgrund der Innehabung/ im Sinne der Sozialversicherungsgesetze der versicherten Liegenschaft bis abweichend von „Was ist nicht Unterhaltung von Außenanlagen und unter den vorgenannt gleichgestellten, zu einem Bauproduktionswert von versichert?“ für die Haus- und Grund- Zufahrtsstraßen auf der versicherten beauftragten Personen handelt. EUR 1.000.000,00. Für solche besitzhaftpflicht in den Punkten (1) a) Liegenschaft. Der Versicherungs- Bauvorhaben sind Schadenersatz- bis e). Die Versicherungssumme schutz besteht jedoch nur subsidiär. (3) Besondere Bestimmungen für verpflichtungen Ihrerseits als Bauherr beträgt im Rahmen der Pauschal- Wir haben das Recht, gegen den Sachschäden durch Umweltstörung mitversichert, allerdings nur insofern versicherungssumme EUR 2.500,00. Verursacher des Schadens Regress als die gesetzlichen Bestimmungen In jedem Versicherungsfall gilt generell zu nehmen. Wir nehmen keinen a) Allgemein (z.B. Baustellenkoordinationsgesetz) ein fixer Selbstbehalt in Höhe von Regress Ihnen gegenüber, sofern für Grundsätzlich besteht in der Versiche- eingehalten werden. Es besteht kein EUR 100,00 vereinbart. Schäden unter die Schadenersatzansprüche oder rung von Gebäuden (Eigenheim- Versicherungsschutz für Schaden- EUR 100,00 fallen nicht unter die Ver- deren Abwehr entsprechend den Be- versicherung) Versicherungsschutz für ersatzverpflichtungen, welche in sicherung. Zusätzlich zur versicherten stimmungen der Deckung „Haftpflicht“ Sachschäden durch Umweltstörung ursächlichem Zusammenhang mit Liegenschaft zählen angrenzende und (anderweitig) Versicherungsschutz gemäß den allgemein für die Deckung der Tätigkeit als Planungs- oder gegenüberliegende Parzellen. besteht. Zusätzlich zur versicherten „Haftpflicht“ und insbesondere hier für Baustellenkoordinator stehen oder Liegenschaft zählen angrenzende und die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht standen. Zusätzlich zur versicherten e) aus der Innehabung und Verwen- gegenüberliegende Parzellen. festgelegten Bestimmungen. Liegenschaft zählen angrenzende dung einer im Eigentum versicherter und gegenüberliegende Parzellen. Personen stehenden Privatstraße bis zu (2) Mitversicherte Personen • Die Versicherungssumme beträgt im einem maximalen Ausmaß von 300 m. Rahmen der Pauschalversicherungs- c) aus der Fremdenbeherbergung a) Hauseigentümer und -besitzer summe EUR 500.000,00. auf der versicherten Liegenschaft, f) aus der Innehabung und Pflege von b) Hausverwalter und Hausbesorger • Entstehen Aufwendungen für das wenn keine behördliche Gewerbe- im Eigentum versicherter Personen c) Jener Personen, die in Ihrem Auftrag Ausheben, Verbringen und Entsorgen berechtigung erforderlich ist. Sofern stehendem Waldbesitz bis zu einem für Sie handeln, sofern diese Tätigkeit des verunreinigten Erdreiches und/ der Betrieb einer behördlichen maximalen Ausmaß von 5 ha. nicht in Ausübung ihres Berufes oder verunreinigten Gebäudeteilen Gewerbeberechtigung für Fremden- oder Gewerbes erfolgt. Ortsübliche auf Ihrer Liegenschaft auf Grund beherbergung bedarf, besteht kein g) Ihrerseits aus der Schneeräumung Nachbarschaftshilfe gilt als mitversi- eines Sachschadens durch Umwelt- Versicherungsschutz. Zusätzlich zur auf der versicherten Liegenschaft, auch chert. Sofern diese Tätigkeit über das störung ersetzen wir diese. Die Ver- versicherten Liegenschaft zählen wenn diese nicht durch Sie, sondern ortsübliche Ausmaß der Nachbar- sicherungssumme beträgt dafür im angrenzende und gegenüberliegende durch einen von Ihnen beauftragten schaftshilfe hinausgeht, besteht kein Rahmen der Pauschalversicherungs- Parzellen. Dritten erfolgt. Der Versicherungs- Versicherungsschutz. summe EUR 40.000,00. Aufwen- schutz gilt jedoch nur subsidiär. Es d) Jener Personen, die infolge Frucht- dungen zur Wiederherstellung von d) wegen Beschädigung, Vernichtung, bleibt uns das Regressrecht bezüglich nießung, Insolvenz oder Insolvenzver- Liegenschafts- und Gebäudeteilen Verlust oder Abhandenkommen von der persönlichen Haftung des Verur- waltung an Ihre Stelle treten. sind nicht versichert. Müllsammelgefäßen und sonstigen sachers unbenommen. Zusätzlich auf der versicherten Liegenschaft zur versicherten Liegenschaft zählen Ausgeschlossen bleiben Personen- b) Örtlicher Geltungsbereich befindlichen Einrichtungen der öffen- angrenzende und gegenüberliegende schäden, bei welchen es sich um Versicherungsschutz besteht, in Erwei- tlichen Müllabfuhr abweichend von Parzellen. Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten terung der allgemein für die Eigen- ansonsten oben unter allgemein für heimversicherung für die Deckung die Deckung „Haftpflicht“ Punkt (2) b) „Haftpflicht“ geltenden Bestimmungen 60 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 61 [Seite 32] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT auch dann, wenn die schädigenden (4) Besondere Bestimmungen für die Was ist nicht versichert? b) die Kenntnis der Mangelhaftigkeit Folgen der Umweltstörung durch einen Vermietung von Wohnund Geschäfts- oder Schädlichkeit von hergestellten Vorfall in Österreich ausgelöst und räumlichkeiten: Nicht versicherte Gefahren oder gelieferten Waren oder aufgrund der grenznahen Lage der geleisteten Arbeiten. versicherten Liegenschaft im angren- a) Bei Schäden durch Witterungs- (1) Nicht versichert sind insbesondere zenden Ausland eingetreten sind. niederschläge an Tapeten, Zimmer- (3) Die Versicherung erstreckt sich nicht malereien, Zierstuckaturen, Wand- a) Ansprüche aus Gewährleistung für auf Schadenersatzverpflichtungen aus c) Serienschaden verkleidungen, Fußböden, Strom-, Mängel; Schäden, die in ursächlichem Zusammen- Die Bestimmungen, wann ein Serien- Fernsprech- oder anderen Leitungen b) die Erfüllung von Verträgen und die hang mit Auswirkungen der Atomenergie schaden in der Deckung „Haftpflicht“ und an sonstigem Zubehör des Hauses an die Stelle der Erfüllung tretende stehen, insbesondere mit als eingetreten gilt, finden sinngemäß in vermieteten Wohnund Geschäfts- Ersatzleistung; Anwendung. räumlichkeiten – ausgenommen an c) Schadenersatzverpflichtungen a) Reaktionen spaltbarer oder ver- Fenstern und Türen der Außenseite des wegen Schäden, die an den von Ihnen schmelzbarer Kernbrennstoffe; d) Selbstbehalt Gebäudes – leisten wir, abweichend (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre b) der Strahlung radioaktiver Stoffe Ihr Selbstbehalt beträgt in jedem von der ansonsten in der Deckung Rechnung von Dritten) hergestellten sowie der Einwirkung von Strahlen, Versicherungsfall 10 % des Schadens „Haftpflicht“ vorgesehenen Festlegung oder gelieferten Arbeiten oder Sachen die durch Beschleunigung geladener (inkl. Kosten und/oder Zinsen), höch- des Versicherungsfalls Ersatz, auch infolge einer in der Herstellung, Teilchen erzeugt werden; stens jedoch EUR 2.000,00 der Ihnen wenn eine Haftung des Vermieters Lieferung oder Montage liegenden c) der Verseuchung durch radioaktive aus einer in der Deckung „Haftpflicht“ gegenüber dem Mieter nicht gegeben Ursache entstehen; Stoffe. versicherten Umweltstörung entsteht. ist. Der Ersatz umfasst die Kosten der d) Ansprüche, soweit sie auf Grund Für Entsorgungskosten aufgrund Wiederherstellungsarbeiten, soweit eines Vertrages oder einer besonderen (4) Die Versicherung erstreckt sich nicht von Umweltschäden ist eine weitere es sich nicht um Erhaltungskosten Zusage über den Umfang der auf Schadenersatzverpflichtungen Selbstbeteiligung von 10 %, höchstens handelt, die der Vermieter gesetzlich zu gesetzlichen Schadenersatzpflicht aus Schäden, die Sie oder die für Sie jedoch EUR 2.000,00 an den Ent- tragen hat. hinausgehen. handelnden Personen verursachen durch sorgungskosten vereinbart. Haltung, Innehabung oder Verwendung b) Entstehen die genannten Schäden (2) Die Versicherung erstreckt sich nicht von e) Ausschlüsse vom Versicherungss- durch Überschwemmungen, Grund- auf Schadenersatzverpflichtungen der chutz wasser oder im Zusammenhang mit Personen, die den Schaden, für den a) Luftfahrzeugen; Kein Versicherungsschutz besteht bei Erdbeben, so leisten wir nur nach sie von einem Dritten verantwortlich b) Luftfahrtgeräten; Umweltschäden für Abwasserreini- Maßgabe der ansonsten in der gemacht werden, rechtswidrig und c) Flug- und Landungsplätzen, sowie gungsanlagen und Kläranlagen jeder Deckung „Haftpflicht“ vorgesehenen vorsätzlich herbeigeführt haben. Dem Einrichtungen und Geräten auf diesen; Art, Mülltrennungs-, Abfallbehand- Festlegung des Versicherungsfalls, Vorsatz wird gleichgehalten d) Kraftfahrzeugen oder Anhängern, lungs- und Beseitigungsanlagen jeder soweit eine Haftung des Vermieters die nach ihrer Bauart und Ausrüstung Art sowie Recyclinganlagen aller gegenüber dem Mieter gegeben ist. a) eine Handlung oder Unterlassung oder ihrer Verwendung im Rahmen des Art, weiters für Zwischenlagerung bei welcher der Schadeneintritt mit versicherten Risikos ein behördliches von gefährlichen Abfällen sowie für Wahrscheinlichkeit erwartet werden Kennzeichen tragen müssen oder die Endlagerung (Deponierung) von musste, jedoch in Kauf genommen tatsächlich tragen. Dieser Ausschluss Abfällen jeder Art. wurde (z.B. im Hinblick auf die Wahl bezieht sich nicht auf die Verwendung einer kostenoder zeitsparenden von Kraftfahrzeugen als ortsgebun- Arbeitsweise); dene Kraftquelle. 62 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 63 [Seite 33] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT (5) Es besteht kein Versicherungsschutz d) Gewalthandlungen von politischen rechtsgesetz (BGBl. Nr. 215/1959 in der (13) Die Versicherung erstreckt sich aus Schäden, die Ihnen selbst oder Ihren und terroristischen Organisationen, jeweils geltenden Fassung) erforderlich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen im gemeinsamen Haushalt lebenden e) Gewalthandlungen anlässlich ist. Ebenso wenig erstreckt sich die Ver- wegen Persönlichkeits- oder Namen- Angehörigen zugefügt werden (als Ange- öffentlicher Versammlungen, Kund- sicherung auf derartige Schadenersatz- rechtsverletzungen. hörige gelten der Ehegatte, der einge- gebungen und Aufmärschen sowie verpflichtungen, die daraus entstehen, tragene Partner, der verschieden- oder Gewalthandlungen anlässlich von dass Sie an der Herstellung, Lieferung, (14) Versicherungsschutz ist nicht gege- gleichgeschlechtliche Lebensgefährte, Streiks und Aussperrungen, Wartung oder Reparatur solcher Anla- ben, wenn die Schadenermittlung und Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, f) Terrorakten jeder Art stehen. Dabei gen unmittelbar mitwirken. -regulierung oder die Erfüllung sonstiger Verwandte in gerader aufsteigender ist unerheblich, ob diese Akte, Gewalt- unserer Pflichten durch Staatsgewalt, und absteigender Linie, Schwieger-, anwendungen bzw. Handlungen (10) Die Versicherung erstreckt sich Dritte oder Sie verhindert wird. Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister). durch Gruppen von Personen oder von nicht auf Schadenersatzverpflichtungen Bei geschäftsunfähigen oder beschränkt Einzelpersonen oder ob diese Akte, aus Schäden, die in ursächlichem Für die Privat- und Sporthaftpflicht gilt: geschäftsfähigen Personen werden Gewaltanwendungen bzw. Handlun- Zusammenhang mit Auswirkungen Zusätzlich nicht versichert sind Schaden- deren gesetzliche Vertreter und Ange- gen im Auftrag von oder in Verbindung elektromagnetischer Felder stehen. ersatzverpflichtungen hörige Ihnen und Ihren Angehörigen mit (einer) Organisation (-en) oder gleichgehalten. (einer) Regierung (-en), sei es auf Grund (11) Die Versicherung erstreckt sich nicht a) wegen Schäden an Sachen, die Sie politischer, religiöser, ideologischer auf Schadenersatzverpflichtungen aus oder die für Sie handelnden Personen (6) Die Versicherung erstreckt sich nicht oder ähnlichen Absichten, ausgeübt Schäden, die in ursächlichem Zusammen- entliehen, gemietet, geleast oder auf Schadenersatzverpflichtungen aus oder angedroht werden. hang mit Asbest, asbesthaltigen gepachtet haben. Dies gilt nicht für Schäden, die durch Veränderung am Substanzen und/oder asbesthaltigen Schäden an gemieteten Räumen sowie Erbgut von Menschen, Tieren oder (8) Die Versicherung erstreckt sich nicht Erzeugnissen stehen. des darin befindlichen Inventars, für die Pflanzen entstehen. Kein Versicherungs- auf Schadenersatzverpflichtungen gemäß oben bei „Was ist versichert“ schutz besteht auch für alle ursächlich wegen Schäden an Sachen in ursächli- (12) Die Versicherung erstreckt sich nicht für die Privat- und Sporthaftflicht unter im Zusammenhang stehenden Schäden chem Zusammenhang mit allmählicher auf Schadenersatzverpflichtungen aus Punkt 1) n) ausdrücklich Versicherungs- mit dem Klonen aller Art und allen Emission oder allmählicher Einwirkung Schäden aus der Lagerung, Herstellung schutz besteht. Ausgeschlossen bleiben daraus verbundenen Tätigkeiten. von Temperatur, Gasen, Dämpfen, und/oder Verwendung von Explosiv- jedoch Schäden an Heizungs-, Flüssigkeiten, Feuchtigkeit oder nicht- körpern aller Art. Dieser Ausschluss gilt Maschinen-, Kesselund Warmwasser- (7) Wir leisten keinen Versicherungs- atmosphärischen Niederschlägen (wie auch für Feuerwerkskörper. Ausgenom- bereitungsanlagen sowie an Elektro- schutz für Schadenersatzverpflichtungen Rauch, Ruß, Staub usw.). men davon sind lediglich die Lagerung und Heizgeräten sowie Schäden wegen Schäden aller Art, die in ursäch- und Verwendung von Feuerwerkskörpern aufgrund von Abnutzung, Verschleißes lichem Zusammenhang mit (9) Die Versicherung erstreckt sich nicht der Klassen 1 und 2 nach dem öster- und übermäßiger Beanspruchung; a) Krieg, Bürgerkrieg oder kriegs- auf Schadenersatzverpflichtungen aus reichischen Pyrotechnikgesetz in der ähnlichen Ereignissen jeder Art, Schäden an Sachen durch Überflu- jeweils gültigen Fassung zur üblichen b) wegen Schäden an unbeweglichen b) Beschlagnahme, Entziehung oder tungen aus stehenden und fließenden privaten Verwendung in Haushalts- Sachen, die Sie oder die für Sie sonstigen Eingriffen von hoher Hand, Gewässern, die durch solche Anlagen, mengen bis zu einer maximalen Versi- handelnden Personen in Verwahrung c) Streiks, Aussperrungen, Arbeit- Maßnahmen und Einbringungen cherungssumme von EUR 1.500.000,00 genommen haben, wobei dies sunruhen, Aufruhr und sonstigen Ihrerseits (oder sonstiger mitversicherter im Rahmen der Pauschalversicherungs- auch im Zuge der Verwahrung als bürgerlichen Unruhen, Personen) verursacht werden, für die summe. Nebenverpflichtung gilt bzw. im eine Bewilligung nach dem Wasser- Rahmen der Überlassung aus bloßen Gefälligkeitsverhältnissen. 64 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 65 [Seite 34] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT c) wegen Ansprüchen aus Arbeit- e) an jenen Teilen von unbeweglichen Assistance • Schädlingsbefall in Ihrem Haus/ Ihrer geberhaftungen (wie zum Beispiel Sachen, die unmittelbar Gegenstand Wohnung durch Ratten, Mäuse, Insek- employer’s liability, worker’s compen- der Bearbeitung, Benützung oder einer Was ist versichert? ten oder Wespenund Hornissennester sation und ähnliche arbeitsrechtliche sonstigen Tätigkeit sind; (auch Wespen- und Hornissennester an Bestimmungen und Einrichtungen). a) Notfallhilfe für die versicherte der Außenwand oder Dach eines Ein-/ f) auf Grund eines Sachschadens durch Wohnung, das versicherte Haus Zweifamilienhauses), d) wegen Ansprüchen auf Entschädi- Umweltstörung, der in ursächlichen gung mit Strafcharakter (wie zum Zusammenhang mit einem im versi- Wir organisieren und übernehmen Wenn eine Notfallhilfe erforderlich ist, Beispiel punitive oder exemplary cherten Gebäude und/oder auf der die Reparaturkosten vor Ort, d.h. An-/ um weitere Schäden oder nachhaltige damages). versicherten Liegenschaft befindlichen Abreise- und Arbeitskosten eines Fach- Beeinträchtigungen Ihrer Lebensbe- Betrieb steht; insbesondere gilt dies für manns inkl. notwendige Ersatzteile, um dingungen nach Eintritt des versicherten Für die Haus- und Grundbesitzhaft- Lagerung und/ oder Leitung und/oder weitere Schäden oder eine nachhaltige Ereignisses zu vermeiden, sollten Sie pflicht gilt: Verwendung von Mineralölprodukten Beeinträchtigungen Ihrer Lebensbedin- unverzüglich unsere 24-Stunden- und/ oder Chemikalien aller Art. gungen zu vermeiden, in folgenden Assistance-Zentrale informieren, die den Zusätzlich nicht versichert sind Notsituationen: Besuch eines qualifizierten Fachmanns (2) Schadenersatzansprüche aus organisiert. (1) Schadenersatzverpflichtungen Schäden, die nach US-amerikanischem, • Beschädigung des Sanitär- und/ oder wegen Schäden kanadischem oder australischem Recht – Entwässerungssystems, b) Notfallhilfe für E-Geräte in der bei welchem Gerichtsstand auch immer – • Blockierte Toiletten, Bäder und Wasch- versicherten Wohnung a) an Sachen, die Sie oder die für Sie klagsweise geltend gemacht werden. becken, handelnden Personen entliehen, gemi- • Ausfall des Stromversorgungssystems, Wir organisieren und übernehmen etet, geleast oder gepachtet haben; • Ausfall des Heizungssystems und/ oder die Reparaturkosten vor Ort, d.h. des Heißwassersystems, An-/ Abreise- und Arbeitskosten eines b) an Sachen, die Sie oder die für Sie • Schäden an äußeren Schlössern, Fachmanns inkl. notwendige Ersatzteile, handelnden Personen in Verwahrung Dächern, Türen oder Fenstern Ihrer in folgenden Notsituationen: genommen haben, wobei dies auch im Wohnung/Ihres Hauses durch Sturm, Zuge der Verwahrung als Neben- Feuer, Rauch, Einbruch, Einbruchsver- • Ausfall von Gas-/Elektroherd oder verpflichtung gilt; suche oder Vandalismus, in welchen -ofen, Waschmaschine, Wäschetrock- wir eine temporäre Notfalllösung ner, Kühl-, Gefrierschrank und Geschirr- c) an Sachen, die Ihnen oder den für bereitstellen, spülmaschine, wenn die folgenden Sie handelnden Personen im Rahmen • Bei Aussperren aus der versicherten Bedingungen für diese Geräte erfüllt von bloßen Gefälligkeitsverhältnissen Wohnung (bei einem mechanischen sind: überlassen wurden; Schloss) sorgen wir für das Aufsperren − sie wurden an Ihrer in der Versi- und/oder den Ersatz des verlorenen cherungsurkunde angegebenen d) an beweglichen Sachen, die bei oder gestohlenen Schlüssels, Adresse in Betrieb gesetzt und sind zu oder infolge ihrer Benützung, Beginn der Versicherung funktions- Beförderung, Bearbeitung oder einer fähig, sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen − sie sind nicht älter als 5 Jahre ab entstehen; Erstkaufdatum, 66 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 67 [Seite 35] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT − der Kaufpreis beträgt maximal Was ist nicht versichert? Spezielle nicht versicherte Leistungen Generelle Ausschlüsse € 2.500,– pro Gerät, für die Notfallhilfe für die versicherte • Wir sind berechtigt, die Ausführung − Es besteht keine gesetzliche Nicht versicherte Leistungen Wohnung: unserer Notfallhilfe im Falle einer offi- Gewährleistung, Herstellergarantie, • Anlagen, die in der Verantwortung ziell erklärten Naturkatastrophe, einer Händlergarantie oder eine andere • Ereignisse, die vor Beginn Ihrer Versi- eines Mehrfamilienhauses oder der anderen Katastrophe oder aufgrund erweiterte Garantie. cherung eingetreten sind und deren zuständigen technischen Wasser-, von höherer Gewalt aufzuschieben. Folgen, Gas- oder Energieversorger liegen, Im Falle eines Defekts Ihres Haushalts- • Ansprüche aus dem Ausfall oder der • Kosten für Ersatzteile, die € 25,– über- Zusätzlich gilt: geräts haben Sie Zugang zu unserer Trennung von öffentlichen Diensten zu steigen. 24-Stunden-Assistance- Zentrale, die Ihrem Haus (einschließlich Strom-, • Kosten für die Suche nach Schäden (1) Inanspruchnahme der Leistungen den Termin eines qualifizierten Fach- Wasser- oder Gasversorgung), (z.B. das Aufstemmen von Wänden, Der Versicherungsschutz gilt nur manns an Ihre Adresse organisiert, um unabhängig von deren Ursache, Demontage von Geräten, Demontage subsidiär. festzustellen, ob der Schaden entweder • Ereignisse, die sich im Zusammenhang von Badarmaturen, ...), vor Ort oder in einer Reparaturwerkstatt mit einer beruflichen oder geschäftl- (2) Welche Personen sind zur behoben werden kann. Falls der ichen Tätigkeit ergeben, Spezielle nicht versicherte Leistungen für Inanspruchnahme der Leistungen Schaden in einer Reparaturwerkstatt • Gemeinschaftsräume und Gemein- die Notfallhilfe für E-Geräte: berechtigt (versicherte Personen)? behoben werden muss, wird zwischen schaftsteile (z.B. gemeinsame Einrich- • Schäden durch Vernachlässigung Ihnen und dem Fachmann der Zeitpunkt tungen), oder allmähliche Verschlechterung, a) Versicherungsschutz besteht für Sie. der Rücksendung des reparierten • Schäden wie unerhebliche Mängel, die auf unsachgemäße Wartung und Artikels (Montag bis Freitag, innerhalb insbesondere Kratz-, Schramm- und Nichteinhaltung der Vorschriften b) Der Versicherungsschutz umfasst der Arbeitszeiten von 9:00 bis 17:00 Uhr) Scheuerschäden sowie sonstige des Herstellers ihrerseits oder durch neben Ihnen Ihre in häuslicher Gemein- vereinbart. Die gesamte Bewertung Schönheitsfehler, die den technischen Reparaturen zurückzuführen sind, die schaft mit Ihnen lebenden Ehegatten, kann nur durchgeführt werden, wenn Sie Gebrauch des Geräts nicht beeinträch- ohne unsere Zustimmung durchgeführt eingetragenen Partner oder verschie- oder ein Vertreter anwesend sind. Wir tigen. wurden, den- oder gleichgeschlechtlichen Leb- übernehmen die Transportkosten. • Schäden, die durch Konstruktions-, • Schäden, die durch mechanische, ensgefährten, deren und Ihre Eltern, Herstellungs- oder andere Fehler verur- chemische oder thermische Beschädi- deren minderjährige Kinder (auch Die Entschädigung pro Versicherungsfall sacht werden, die einer Rückrufaktion gungen an Gegenständen entstehen Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stief- ist für die Notfallhilfe für die Wohnung durch den Hersteller unterliegen, (z.B. Flüssigkeitsschäden, Umweltver- kinder; Enkelkinder jedoch nur, sofern und für die Notfallhilfe der E-Geräte mit • Servicegegenstände, die regelmäßig schmutzung oder Kontamination), sie in häuslicher Gemeinschaft mit max. € 200,– und 4 Versicherungsfällen benutzt und ersetzt werden oder einen • Schäden, die durch Überspannung Ihnen leben). Darüber hinaus bleiben pro Jahr begrenzt. Im Rahmen der hohen Verschleiß aufweisen (Sicherun- oder Kurzschluss der Licht- und diese Kinder auch nach Erreichen der Entschädigungsgrenze für die Notfall- gen, Batterien, Glühbirnen, Software, Kraftinstallation an den versicherten Volljährigkeit mitversichert, sofern und hilfe für die versicherte Wohnung, das Dichtungen, Scharniere, Filter, Drainage Geräten auf Grund externer Ursachen solange sie in häuslicher Gemeinschaft versicherte Haus sind kleine Ersatzteile Schläuche), entstehen, mit Ihnen leben. mit € 25,– begrenzt. Wir berechnen die • Geräte, die außerhalb des Heimatlan- Kosten für die Dienstleistungen der Spe- des des Versicherten gekauft wurden, c) Die für Sie getroffenen Bestimmun- zialisten zum Marktpreis in der Region, oder Geräte, die nicht repariert werden gen gelten sinngemäß auch für die in der die Dienstleistung erbracht wurde. können, da notwendige Ersatzteile mitversicherten Personen; das trifft fehlen. insbesondere auch für die Erfüllung 68 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 69 [Seite 36] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? COMFORT der Obliegenheiten (Kapitel 2.3.2. Versichert sind Sachschäden, die an Was ist nicht versichert? tel durch ein unmittelbar von außen, „Obliegenheiten bei Eintritt des Ver- versicherten Sachen durch die unmittel- plötzlich mit mechanischer Gewalt sicherungsfalls“) und die Leistungs- bare Einwirkung einer in der Deckung Nicht versicherte Gefahren einwirkendes Ereignis eine Sach- ausschlüsse (unten bei „Was ist nicht „Tiefkühlgut“ versicherten Gefahr beschädigung erleidet. Notbremsun- versichert?“) zu. (Schadenereignis) eintreten, an versi- a) Schäden als Folge gewöhnlicher gen bzw. „ins Schleudern kommen“ cherten Sachen als unvermeidliche Folge Abnützung, Alterserscheinungen, gelten jedenfalls nicht als Unfall des (3) Unsere Haftung und die Haftung eines Schadenereignisses eintreten oder Korrosion und Ablagerungen an der Transportmittels. der Assistance-Zentrale durch Abhandenkommen versicherter Kühleinrichtung; Sachen bei einem Schadenereignis Versichert sind Sachschäden, die an ver- Wir und die Assistance-Zentrale eintreten. b) Schäden durch Schwund, natürliche sicherten Sachen durch die unmittelbare übernehmen sowohl für selbst erbrachte Veränderung, unsachgemäße Behand- Einwirkung einer in der Deckung „Trans- als auch für durch vermittelte und/ (2) Versicherte Sachen (und besondere lung oder Verpackung des Tiefkühlgutes; port“ versicherten Gefahr (Schaden- oder beauftragte Hilfe-/Dienstleister Entschädigungsgrenzen) ereignis) eintreten, an versicherten erbrachte Leistungen keine Haftung für c) Schäden infolge Unterlassung Sachen als unvermeidliche Folge eines Sachund Vermögensschäden, soweit a) Ausschließlich privates Tiefkühlgut, zumutbarer und zur Verhinderung Schadenereignisses eintreten oder durch der Schaden nicht vorsätzlich oder grob das sich in Tiefkühltruhen und des Versicherungsfalls erforderlicher Abhandenkommen versicherter Sachen fahrlässig verursacht wurde. Tiefkühlschränken in den in der Maßnahmen bei angekündigter bei einem Schadenereignis eintreten. Haushaltsversicherung versicherten Stromunterbrechung. Versicherungsräumlichkeiten, (2) Versicherte Sachen (und besondere Tiefkühlgut ausgenommen von gemeinschaftlich Entschädigungsgrenzen) genutzten Räumlichkeiten in Transport Was ist versichert? Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2. a) Der in der Haushaltsversicherung „Örtlicher Geltungsbereich für die Was ist versichert? versicherte Wohnungsinhalt. Versichert Für die Haushaltsversicherung gilt: Haushaltsversicherung inkl. Privatund sind jedoch nur solche Sachen, die Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)) befindet. Für die Haushaltsversicherung gilt: transportgerecht verpackt bzw. verla- (1) Versicherte Gefahren Die Versicherung gilt auf Erstes Risiko den wurden, dh die Sachen müssen Sachschäden, die infolge Verderb von und subsidiär. (1) Versicherte Gefahren hierfür den jeweiligen Transport- versicherten Tiefkühlgut als Folge von erfordernissen entsprechend verpackt, b) Begrenzung der Entschädi- a) Die Beschädigung versicherter verladen und gesichert sein. Die Versi- a) Versagen der maschinellen oder gung: Die Entschädigung ist mit Sachen durch Unfall eines zu privaten cherung gilt auf Erstes Risiko und elektrischen Kühleinrichtungen durch maximal EUR 800,00 begrenzt Zwecken verwendeten Transportmit- subsidiär. Material- und Herstellungsfehler, und erfolgt im Rahmen der in der tels bei Wohnungswechsel innerhalb Kurzschluss, Überspannung und Versicherungs-Urkunde (unter Österreichs (siehe auch Kapitel 2.1.2. b) Begrenzung der Entschädigung Ungeschicklichkeit „Versicherungsschutz“) angeführten „Örtlicher Geltungsbereich“ Punkt (4)). Die Entschädigung ist mit maximal Versicherungssumme für den Als Transportmittel in diesem Sinne EUR 5.000,00 begrenzt und erfolgt b) nachweislichem Stromausfall Wohnungsinhalt. gelten ausschließlich behördlich zuge- im Rahmen der in der Versicherungs- entstehen. lassene mehrspurige Kraftfahrzeuge. Urkunde (unter “Versicherungsschutz“) angeführten Versicherungssumme für b) Ein Unfall des Transportmittels liegt den Wohnungsinhalt. nur dann vor, wenn das Transportmit- 70 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 71 [Seite 37] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA Leitungswasser Ereignisses am Versicherungsort Grund von Witterungsniederschlägen turen fallen zusätzlich unter die durch radioaktive Isotope (radioaktive (Niederschlags- und Schmelzwasser) Ersatzpflicht, soweit deren Erneuerung Was ist versichert? Einzelstrahlungsquellen), die dem an versicherten Sachen in Versi- oder Reparatur im Zuge der Behebung privaten Gebrauch dienen, entstanden cherungsräumlichkeiten. eines versicherten Rohrleitungsbruches (1) Versicherte Gefahren sind, sind mitversichert. Dies gilt zwingend notwendig ist. jedoch nicht, wenn sich in den (2) Versicherte Sachen a) Austritt von Leitungswasser, das ist versicherten Gebäuden Betriebe oder b) Dichtungsschäden, das sind Kosten das bestimmungswidrige Austreten Forschungslaboratorien befinden, die Der in der Haushaltsversicherung versi- für die Behebung von beschädigten von Leitungswasser aus Rohrleitungen, radioaktive Isotope herstellen und/ cherte Wohnungsinhalt gemäß Kapitel Dichtungen an versicherten Rohrleitun- Armaturen oder angeschlossenen oder radioaktive Isotope untersuchen 2.1.2., „Örtlicher Geltungsbereich für die gen. Einrichtungen; bzw. deren Anwendungs- und Haushaltsversicherung inkl. Privat- und Verwendungsbereich erforschen. Sporthaftpflicht“ Punkt (1). c) Verstopfungsschäden, das sind Kos- b) Bestimmungswidriges Austreten von Versichert sind Sachschäden, die an ten für die Beseitigung von Verstop- Wasser aus Aquarien und Wasser- versicherten Sachen durch die a) Zusätzlich subsidiär und ausschließ- fungen an versicherten Rohrleitungen. betten; unmittelbare Einwirkung einer in der lich innerhalb Österreichs gilt der Inhalt Deckung „Leitungswasser“ versicher- eines gemieteten Bankschließfachs in d) Frostschäden, das sind Schäden c) Bestimmungswidriges Austreten ten Gefahr (Schadenereignis) eintreten, einem Tresorraum oder Geldschrank aufgrund von Frosteinwirkung an von Wasser oder sonstiger wärme- oder an versicherten Sachen als einer Bank bis zu einer Summe vom versicherten Rohrleitungen, Armaturen tragender Flüssigkeiten wie Sole, unvermeidliche Folge eines Schaden- EUR 80.000,00 versichert. und angeschlossenen Einrichtungen. Öle, Kühlmittel, Kältemittel und ereignisses eintreten oder durch dergleichen aus Fußboden-/Wand-/ Abhandenkommen versicherter (3) Versicherte Kosten e) Kanalrückstauschäden; das sind Deckenheizungen, Solar-/Klima-/ Sachen bei einem Schadenereignis. Schäden durch Kanalrückstau auf Sprinkleranlagen, Schwimmbecken, Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. „Versi- Grund von Witterungsniederschlägen Whirlpools, Wasserversorgungs-/ Für die Haushaltsversicherung gilt: cherte Kosten“ angeführten Kosten im (Niederschlags- und Schmelzwasser) Wasseraufbereitungsanlagen, Rahmen der vereinbarten Entschädi- an Gebäudeteilen im Inneren von Wärmepumpenanlagen in bzw. auf (1) Zusätzlich versicherte Gefahren gungsgrenzen, sofern sie sich auf die versicherten Gebäuden. Gebäuden – auch wenn sich Anlage- für die versicherten Gefahren jeweils teile dieser Anlagen außerhalb der a) Frostschäden, das sind Schäden versicherten Sachen beziehen. f) Schäden durch Bade- und/oder versicherten Gebäude am Versiche- aufgrund von Frosteinwirkung an den Duschwasser am versicherten rungsgrundstück befinden, sofern an Rohrleitungen angeschlossenen Für die Eigenheimversicherung gilt: Gebäude, welches durch schadhafte diese Anlageteile der Versorgung der Einrichtungen und Armaturen sowie Verfugungen bzw. Verfliesungen versicherten Gebäude oder Anlagen an Heizungsanlagen, sofern diese (1) Zusätzlich versicherte Gefahren im direkt angrenzenden Bereich von dienen; Sachen zum Wohnungsinhalt gemäß Dusch- und Brausetassen, Dusch- Kapitel 2.1.1., „Haushaltsversicherung a) Bruchschäden, das sind Schäden kabinen, offenen Duschen mit Wand/ d) Schäden durch radioaktive Isotope; (Wohnungsinhalt) inkl. Privat- und durch Bruch ohne Rücksicht auf die -Bodenablauf oder Badewannen Schäden an den versicherten Sachen, Sporthaftpflicht“ gehören. Entstehungsursache an versicherten austritt, gelten bis EUR 4.000,00 auf insbesondere durch radioaktive Rohrleitungen. Schäden an den an erstes Risiko mitversichert. Verunreinigung (Kontamination), die b) Kanalrückstauschäden, das sind versicherten Rohrleitungen ange- als Folge eines versicherten Schäden durch Kanalrückstau auf schlossenen Einrichtungen und Arma- Die Versicherung auf erstes Risiko gilt nur insoweit, als aus einer anderweiti- 72 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 73 [Seite 38] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA gen Versicherung keine Entschädigung der versicherten Gebäude am Versi- (einschließlich der Kosten für Neben- niederschlägen (Niederschlagsund erlangt werden kann. cherungsgrundstück befinden, sofern arbeiten) verhältnismäßig gekürzt. Schmelzwasser), ausgenommen der sie der Versorgung der versicherten oben bei „Was ist versichert“ für die (2) Versicherte Sachen (und besondere Gebäude oder Anlagen dienen. • Die Entschädigung für Schäden an Haushaltsversicherung unter Punkt (1) Entschädigungsgrenzen) Sämtliche flüssigkeitsführende versicherten flüssigkeitsführenden b) versicherte Kanalrückstau; Zu- und Ableitungsrohre gemäß der Rohren/Rohrleitungen sowie an a) Die in der Eigenheimversicherung in Punkt b) genannten versicherten versicherten flüssigkeitsführenden b) Schäden durch Kanalrückstau, versicherten Sachen gemäß Kapitel Sachen und zugehörige Armaturen/ Kollektoren außerhalb von Gebäu- die unmittelbar oder mittelbar im 2.1.1. „Eigenheimversicherung (Gebäu- angeschlossene Einrichtungen. den ist darüber hinaus mit der in Zusammenhang mit den Ereignissen de) inkl. Haus- und Grundbesitzhaft- der Versicherungs-Urkunde (unter Grundwasser, Hochwasser, Über- pflicht“, Punkt (1). d) Begrenzung der Entschädigung für „Versicherungsschutz“) angeführten schwemmungen, Vermurungen stehen; die Behebung von Schäden an versi- Limitierung begrenzt. Hierbei gilt, b) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheim- cherten, flüssigkeitsführenden Rohren/ dass die Unterkanten der Funda- c) Holzfäule, Vermorschung oder versicherung (Gebäude) inkl. Haus- Rohrleitungen. mentmauern das Gebäude nach Schwammbildung; und Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt außen abgrenzen, sodass ein jenseits (3) genannten, zusätzlich versicherten • Bei der Behebung von Schäden an dieses Bereichs (auch im Erdreich) d) Schäden durch Kanalrückstau, die Sachen. versicherten flüssigkeitsführenden eingetretener Schaden als außerhalb aufgrund von Langzeiteinwirkungen Rohren/Rohrleitungen werden die des Gebäudes liegt. entstehen. c) Versicherte Rohrleitungen Kosten für das Einziehen neuer Rohre (einschließlich der dafür notwen- (3) Versicherte Kosten Für die Eigenheimversicherung gilt: • Sämtliche wasserführende Zulei- digen Nebenarbeiten) ersetzt. Der tungs- und Ableitungsrohre in den Kostenersatz ist auf das tatsächlich Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. Nicht versicherte Gefahren (auch nicht versicherten Gebäuden und zuge- notwendige Ausmaß beschränkt. „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten als unvermeidliche Folge eines Schaden- hörige Armaturen/ angeschlossenen Wird dieses Ausmaß überschritten, im Rahmen der vereinbarten Entschä- ereignisses) Einrichtungen. werden die Kosten (einschließlich der digungsgrenzen, sofern sie sich auf die Kosten für Nebenarbeiten) verhält- für die versicherten Gefahren jeweils a) Schäden, die vor Beginn des Ver- • Sämtliche flüssigkeitsführende Zu- nismäßig gekürzt. versicherten Sachen beziehen. sicherungsschutzes entstanden sind, und Ableitungsrohre und zugehörige auch wenn sie erst nach Beginn des Armaturen von Fußboden-/ Wand-/ • Stellt sich im Schadenfall heraus, Was ist nicht versichert? Versicherungsschutzes in Erscheinung Deckenheizungen (inklusive der dass die versicherten flüssigkeits- treten; Rohre des Heizungskreislaufes), führenden Rohrleitungen auf Grund Für die Haushaltsversicherung gilt: Solar-/Klima-/ Sprinkleranlagen, fortgeschrittener Abnützung (z.B. b) Bruchschäden an Armaturen oder Schwimmbecken (inklusive Rohre Korrosion) oder sonstiger Umstände Nicht versicherte Gefahren (auch nicht angeschlossenen Einrichtungen; des Schwimmbadwasserkreislaufes), (z.B. Materialfehler, vorzeitige als unvermeidliche Folge eines Schaden- Whirlpools Wasserversorgungs-/ Alterung, etc.) im Ausmaß von mehr ereignisses) c) Bruchschäden an den, in den Wasseraufbereitungsanlagen, als 10 Metern hätten ausgewechselt versicherten Anlagen (siehe oben Wärmepumpenanlagen (inklusive werden müssen bzw. ausgewechselt a) Schäden durch Grundwasser, bei „Versicherte Sachen“ für die Rohre und Kollektoren) – auch wurden (auch im Sinne der Instand- Hochwasser, Überschwemmung, Eigenheimversicherung unter Punkt (2) wenn sich diese Rohre außerhalb haltungspflicht), werden die Kosten Vermurung, Wasser aus Witterungs- definiert) innen befindlichen Rohren/ 74 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 75 [Seite 39] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA Rohrleitungen (wie z.B. an Rohren Heizungsanlagen, an Rohren in Solar- m) Schäden durch Brand, Blitzschlag, ausgenommen von gemeinschaftlich in Heizungsanlagen, an Rohren in kollektoren, an Rohren in der Wärme- Explosion oder Flugzeugabsturz. genutzten Räumlichkeiten in Solarkollektoren, an Rohren in der pumpe oder im Pufferspeicher, etc.) Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2. Wärmepumpe oder im Pufferspeicher, sowie an Rohren, die keine Flüssigkeit „Örtlicher Geltungsbereich für die etc.) sowie an Rohren, die keine führen, sowie an Armaturen/ange- Glasbruch Haushaltsversicherung inkl. Privat- Flüssigkeit führen; schlossenen Einrichtungen und auf- und Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)). grund von Langzeiteinwirkungen Was ist versichert? d) Frostschäden an Armaturen oder (z.B. Ablagerungen); • Scheiben der Innenverglasung wie angeschlossenen Einrichtungen außer- Versicherte Gefahren Möbel-, Bilderverglasungen und halb von Gebäuden, ausgenommen g) Schäden an Anlagen, die aus- Wandspiegel. die oben bei „Was ist versichert“ für die schließlich Witterungsniederschläge Durch Bruch entstandene Schäden an Eigenheimversicherung ausdrücklich ableiten; den versicherten Sachen. Versichert sind • Aquarien und Terrarien aus Glas versicherten Frostschäden. Hierbei Sachschäden, die an versicherten Sachen (unabhängig ihrer Bauart). Auch gilt, dass die Unterkanten der Fun- h) Mittelbare Schäden mit Ausnahme durch die unmittelbare Einwirkung einer Folgeschäden am Inhalt von damentmauern das Gebäude nach von Wasserverlust und Mietverlust; in der Deckung „Glasbruch“ versicherten Aquarien oder Terrarien gelten als außen abgrenzen, sodass ein jenseits Gefahr (Schadenereignis) eintreten mitversichert. dieses Bereichs (auch im Erdreich) i) Schäden durch Grundwasser, Hoch- oder als unvermeidliche Folge eines eingetretener Schaden als außerhalb wasser, Überschwemmung, Ver- ersatzpflichtigen Schadenereignisses am • Glasbruch: Verglasungen von des Gebäudes liegt; murung, Wasser aus Witterungs- Wohnungsinhalt und/oder an Gebäuden Maschinen und Geräten, zu diesen niederschlägen (Niederschlagsund (siehe Kapitel 2.1.1. „Gegenstand der zählen ausschließlich Koch-, Küchen e) Dichtungsschäden an den, in den Schmelzwasser), ausgenommen der Versicherung“, „Haushaltsversicherung und Heizgeräte wie Ceran- und versicherten Anlagen (siehe oben bei oben bei „Was ist versichert“ für die (Wohnungsinhalt)“, Punkte (1) und Induktionskochflächen, Back- „Versicherte Sachen“ für die Eigen- Eigenheimversicherung unter Punkt (1) (2) sowie „Eigenheimversicherung ofen-/Dampfgarer/Mikrowellen- heimversicherung unter Punkt (2) e) versicherte Kanalrückstau); (Gebäude)“, Punkte (1), (2) und (3) a)) gläser, Einlegeböden in Kühl-/ definiert) innen befindlichen Rohren/ eintreten. Weinkühlschränken Tiefkühltruhen, Rohrleitungen (wie z.B. an Rohren j) Schäden durch Kanalrückstau, Sichtfenster von Kaminen und Öfen in Heizungsanlagen, an Rohren in die unmittelbar oder mittelbar im Für die Haushaltsversicherung gilt: aus Glas. Nicht jedoch jede Art von Solarkollektoren, an Rohren in der Zusammenhang mit den Ereignissen Verglasungen von Mediengeräten Wärmepumpe oder im Pufferspeicher, Grundwasser, Hochwasser, Über- (1) Versicherte Sachen (und besondere wie TV-Geräten, Bildschirmen, Lap- etc.) sowie an Rohren, die keine schwemmungen, Vermurungen stehen; Entschädigungsgrenzen) tops, Tablets, Handys und ähnliches Flüssigkeit führen, sowie an Arma- sowie Schmuck-/Uhren verglasungen. turen/angeschlossenen Einrichtungen; k) Schäden durch Kanalrückstau, die a) Die zum Wohnungsinhalt gehören- aufgrund von Langzeiteinwirkungen den • Sanitäreinrichtungen aus Glas f) Verstopfungsschäden an den, in entstehen; (wie z.B. Waschtische, Bidets, Bade- den versicherten Anlagen (siehe oben • Scheiben sowie Blei-, Messing-, wannen, Duschtassen, Duschwände/ bei „Versicherte Sachen“ für die Eigen- l) Schäden durch Holzfäule, Vermor- Kunstverglasungen der Geb- -kabinen, Spritzschutzwände). heimversicherung unter Punkt (2) schung oder Schwammbildung, Schä- äudeverglasungen von in der Schäden durch Glasbruch an definiert) innen befindlichen Rohren/ den durch Schimmel, Mikroorganismen Haushaltsversicherung versicherten Sanitäreinrichtungen aus Glas sind Rohrleitungen (wie z.B. an Rohren in aller Art oder Reinigungsarbeiten mit Versicherungsräumlichkeiten, auch dann mitversichert, wenn diese Wischwasser. 76 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 77 [Seite 40] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA Sanitäreinrichtungen zu den in der c) Treppenverglasungen von Außen- Folgeschäden – auch am Inhalt gemeinsamen Dach mit den in der Versicherungs-Urkunde dokumen- stiegen am Versicherungsort, die zu von Aquarien oder Terrarien – und Versicherungs-Urkunde angeführten tierten Versicherungsräumlichkeiten Eingängen bzw. Terrassen führen, sind der versicherten Kosten) mit der in Gebäuden befinden und deren Anteil eines Ein- oder Zweifamilienhauses mitversichert, sofern der Versicherungs-Urkunde (unter der gewerblich genutzten Fläche an gehören und der Wohnungsinhaber Versicherungsschutz“) festgelegten der Gesamtfläche weniger als 1/3 Eigentümer dieses Gebäudes ist. • diese Verglasungen fachgerecht Limitierung begrenzt. beträgt. hergestellt und montiert sind; und • Glasbausteine Die Versicherung der (2) Versicherte Kosten b) Scheiben sowie Blei-, Messing-, in den vorstehenden Unterpunkten • diese zu der in der Versicherungs- Kunstverglasungen, Glasbausteine, dieses Punkts a) genannten Sachen Urkunde dokumentierten Wohnung Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. „Versi- Lichtkuppeln – auch wenn die gilt jeweils auch dann, wenn die gehören. cherte Kosten“ angeführten Kosten im angeführten Sachen aus glasähnlichen angeführten Sachen aus glasähn- Rahmen der gemäß obigen Punkt (1) Kunststoffen (wie z.B. Plexi-, Acryl- lichen Kunststoffen (wie z.B. Plexi-, Dies gilt auch dann, wenn die Sachen vereinbarten Entschädigungsgrenzen, Glas) gefertigt sind. Acryl-Glas) gefertigt sind. aus glasähnlichen Kunststoffen (wir sofern sie sich auf die für die versicherten z.B. Plexi-, Acryl-Glas gefertigt sind. Gefahren jeweils versicherten Sachen • von am Versicherungsgrundstück b) Wind-/Sichtschutzverglasungen beziehen. befindlichen privat genutzten am Versicherungsort (Verglasung von d) Begrenzung der Entschädigung − Terrassenverglasungen, Wind-/ Eingangsbereichen, Balkon-/ Terras- Für die Eigenheimversicherung gilt: Sichtschutzverglasungen, Treppen- senverglasungen), sofern • Die Entschädigung je Verglasung, verglasungen Sanitäreinrichtungen aus Glas, (1) Versicherte Sachen (und besondere − Schwimmbad-/Whirlpoolabdeck- • diese Verglasungen fachgerecht Glastafel bzw. Spiegel (inklusive Entschädigungsgrenzen) ungen hergestellt und montiert sind; und der Folgeschäden und der − Pergolen und überdachten Abstell- versicherten Kosten) ist mit der in a) Sämtliche Scheiben sowie Blei-, plätzen • diese Verglasungen direkt und fix der Versicherungs-Urkunde (unter Messing-, Kunstverglasungen, Glas- − Kollektoren von thermischen Solar- am Gebäude montiert sind, in dem „Versicherungsschutz“) festgelegten bausteine, Lichtkuppeln, Kollektoren anlagen und Fotovoltaikanlagen sich die Versicherungsräumlichkeiten Limitierung begrenzt. von thermischen Solaranlagen und befinden; und Fotovoltaikanlagen – auch wenn die • der Einfriedungen des Versicherungs- • Bei Lamellenfenstern ist die angeführten Sachen aus glasähnlichen grundstückes sofern diese jeweils • die Räumlichkeiten, zu denen diese Entschädigung je Fenster (inklusive Kunststoffen (wie z.B. Plexi-, Acryl- fachgerecht hergestellt und fix Verglasungen gehören, zu den in der der Folgeschäden und der versi- Glas) gefertigt sind montiert sind. Versicherungs-Urkunde dokumen- cherten Kosten) insgesamt mit der tierten Versicherungsräumlichkeiten in der Versicherungs-Urkunde (unter • des (der) in der Versicherungs- c) Begrenzung der Entschädigung gehören. „Versicherungsschutz“) festgelegten Urkunde angeführten Gebäude(s). Limitierung begrenzt. • Die Entschädigung je Verglasung Dies gilt auch dann, wenn die Sachen • des (der) privat genutzten Neben- (inklusive der Folgeschäden und der aus glasähnlichen Kunststoffen (wir • Bei Schäden an Kochflächen, Aqua- gebäude( s) und Anbauten (wie versicherten Kosten) ist mit der in z.B. Plexi-, Acryl-Glas) gefertigt sind. rien, Terrarien und Glasbausteinen Garagen und Schuppen) am Versi- der Versicherungs-Urkunde (unter ist die Entschädigung insgesamt cherungsgrundstück, die sich weder „Versicherungsschutz“) festgelegten je Versicherungsfall (inklusive der für Wohnzwecke eignen, noch unter Limitierung begrenzt. 78 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 79 [Seite 41] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? EXTRA • Bei Lamellenfenstern ist die (inklusive der Folgeschäden und der e) Schäden, die beim Einsetzen, beim Entschädigung je Fenster (inklusive versicherten Kosten) ist insgesamt je Herausnehmen oder beim Transport der der Folgeschäden und der versi- Versicherungsfall mit EUR 40.000,00 Gläser entstehen; cherten Kosten) insgesamt mit der begrenzt. in der Versicherungs-Urkunde (unter f) Schäden, die durch Tätigkeiten an „Versicherungsschutz“) festgelegten (2) Versicherte Kosten den Gläsern selbst, deren Fassungen Limitierung begrenzt. oder Umrahmungen entstehen; Schäden Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. durch Reinigungsarbeiten sind versichert. • Bei Schäden an Glasbausteinen ist „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten die Entschädigung insgesamt je Ver- im Rahmen der gemäß obigen Punkt (1) Für die Haushaltsversicherung gilt: sicherungsfall (inklusive der Folge- vereinbarten Entschädigungsgrenzen, schäden und der versicherten Kosten) sofern sie sich auf die für die versicherten Zusätzlich nicht versicherte Gefahren mit der in der Versicherungs-Urkunde Gefahren jeweils versicherten Sachen (unter „Versicherungsschutz“) festge- beziehen. a) Schäden an Handspiegeln, Glasges- legten Limitierung begrenzt. chirr; Was ist nicht versichert? b) Schäden an Verglasungen, die zu • Bei Schäden an Kollektoren thermi- gemeinschaftlich genutzten Räumen schen Solar- und Fotovoltaik- Nicht versicherte Gefahren in Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2. kollektoren ist die Entschädigung „Örtlicher Geltungsbereich für die je Austauscheinheit (inklusive der a) Schäden an optischen Gläsern, Haushaltsversicherung inkl. Privat- und Folgeschäden und der versicherten Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern; Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)) gehören. Kosten) mit der in der Versicherungs- Ebenfalls nicht versichert sind Urkunde (unter „Versicherungs- Schäden an Lamellenfassaden sowie Für die Eigenheimversicherung gilt: schutz“) festgelegten Limitierung an Lamellenverglasungen (ausgenom- begrenzt. Die Gesamt-Höchst- men Lamellenfenster). Zusätzlich nicht versicherte Gefahren entschädigung (inklusive der Folge- schäden und der versicherten Kosten) b) Schäden an Fassungen und Schäden an Firmenschilder, ist insgesamt je Versicherungsfall Umrahmungen; Fassadenverkleidungen, Glasverk- mit EUR 40.000,00 begrenzt. achelungen, Sanitäreinrichtungen, c) Schäden durch Lawinen oder Lawinen- Treib- und Gewächshäuser, Pavillons, • Bei Schäden an Schwimmbad/ luftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Über- Innenverglasungen (wie z.B. Wandspie- Whirlpoolabdeckungen ist die schwemmung und Vermurung; gel, Vitrinen, Pulte und dgl). Entschädigung je Verglasung (inklusive der Folgeschäden und d) Schäden, die nur in einem Zerkratzen, der versicherten Kosten) mit der Verschrammen oder Absplittern der in der Versicherungs-Urkunde Kanten, der Glasoberfläche oder der (unter „Versicherungsschutz“) darauf angebrachten Folien, Malereien, festgelegten Limitierung begrenzt. Schriften oder Beläge, auch eines Die Gesamt-Höchstentschädigung Spiegelbelages bestehen; 80 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 81 [Seite 42] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? MAX 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? MAX Einbruchdiebstahl − unter Anwendung oder Androhung − aus der versicherten Wohnung c) Beraubung tätlicher Gewalt gegen Personen (siehe Kapitel 2.1.2., „Örtlicher Beraubung liegt vor, wenn Sachen Was ist versichert? (Schlüsselraub); Geltungsbereich für die Haushalts- unter Anwendung oder Androhung oder versicherung inkl. Privatund tätlicher Gewalt gegen Sie, die mit Für die Haushaltsversicherung gilt: − durch Aufbrechen eines Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)) für Ihnen in häuslicher Gemeinschaft Rohrtresors, der gemäß Hersteller- alle in der Haushaltsversicherung lebenden Personen oder andere (1) Versicherte Gefahren vorschriften im Mauerwerk am versicherten Sachen. Personen, die berechtigt in den Ver- Versicherungsort eingemauert − aus gemeinschaftlich genützten sicherungsräumlichkeiten anwesend a) Versuchter oder vollbrachter bzw. einbetoniert ist, an sich Räumlichkeiten in Mehrfamilien- sind, weggenommen werden oder Einbruchdiebstahl gebracht hat. häusern (Kapitel 2.1.2. „Örtli- deren Herausgabe erzwungen wird. • Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein cher Geltungsbereich für die Täter in die Versicherungsräumlich- • Einbruchdiebstahl in ein versperrtes Haushaltsversicherung inkl. Privat- d) Vandalismus keiten Behältnis liegt vor, wenn ein Täter und Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)) (im Zuge eines Einbruchdiebstahls) • durch Eindrücken oder Aufbrechen gemäß vorherigen Unterpunkt für die dort versicherten Sachen Vandalismus (im Zuge eines Einbruch- von Türen, Fenstern oder anderen einbricht und − vom Freien am Grundstück des diebstahls) liegt vor, wenn der Täter Gebäudeteilen einbricht; • ein Behältnis aufbricht oder mittels Versicherungsortes (gemäß Kapitel versicherte Sachen vorsätzlich zerstört • unter Überwindung erschwerender Werkzeugen oder falscher Schlüssel 2.1.2., „Örtlicher Geltungsbereich oder beschädigt, nachdem er gemäß Hindernisse durch Öffnungen, die öffnet. für die Haushaltsversicherung Punkt a) in die Versicherungsräumlich- nicht zum Eintritt bestimmt sind, • ein Behältnis mit richtigen Schlüsseln inkl. Privat- und Sporthaftpflicht“ keiten eingedrungen ist. einsteigt; öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl Punkt (2)) für die dort versicherten • in diebischer Absicht einschleicht oder in andere Räumlichkeiten als die Sachen. Versichert sind Sachschäden, die an versteckt und Sachen zu einer Zeit Versicherungsräumlichkeiten oder − von Kinderwägen und Kranken- versicherten Sachen durch die unmittel- aus den Versicherungsräumlichkeiten durch Schlüsselraub an sich gebracht fahrstühlen (auch) außerhalb des bare Einwirkung einer in der Deckung wegbringt, zu der sämtliche Türen hat. versicherten Grundstückes (Versi- „Einbruchdiebstahl“ versicherten Gefahr zu diesen ordnungsgemäß versperrt cherungsortes) innerhalb Öster- (Schadenereignis) eintreten, an versi- sind; Ist ein ordnungsgemäß versperrtes, reichs. Die Versicherung von cherten Sachen als unvermeidliche Folge • durch Öffnen von Schlössern mittels vom Versicherungsschutz umfasstes Kinderwägen und Krankenfahr- eines Schadenereignisses eintreten oder Werkzeugen oder falscher Schlüssel Garderobekästchen betroffen wird ein stühlen außerhalb des versicherten durch Abhandenkommen versicherter eindringt; Falsche Schlüssel sind vorhergehender Einbruch gemäß dem Grundstücks innerhalb Österreichs Sachen bei einem Schadenereignis Schlüssel, die widerrechtlich angefer- ersten Unterpunkt dieses Punktes a) gegen das Risiko Einfacher Dieb- eintreten. tigt werden. nicht vorausgesetzt. stahl gilt nur subsidiär. Die Entschä- • mit richtigen Schlüsseln eindringt, digung erfolgt im Rahmen der in (2) Versicherte Sachen (und besondere die er b) Einfachen Diebstahl der Versicherungsurkunde (unter Entschädigungsgrenzen) − durch Einbruchdiebstahl in andere • Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn „Versicherungsschutz“) ange- Räumlichkeiten als die ein Täter Sachen entwendet, ohne führten Versicherungssumme für a) Der in der Haushaltsversicherung Versicherungsräumlichkeiten; dass ein Einbruchdiebstahl gemäß den Wohnungsinhalt. versicherte Wohnungsinhalt. oder Punkt a) vorliegt. Der einfache Diebstahl ist nur versichert, bei b) Begrenzung der Entschädigung Entwendung 82 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 83 [Seite 43] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? MAX 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? MAX • Bei Schäden durch die in der Deck- des versicherten Grundstücks ist die (3) Versicherte Kosten (3) Versicherte Kosten ung „Einbruchdiebstahl“ versicherte Entschädigung mit EUR 1.000,00 Gefahr des Einfachen Diebstahls ist begrenzt. Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. „Versi- Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. die Entschädigung begrenzt mit cherte Kosten“ angeführten Kosten „Versicherte Kosten“ angeführten − EUR 400,00 für Bargeld und • Falls Sicherungen von Außentüren im Rahmen der vereinbarten Entschä- Kosten im Rahmen der vereinbarten Valuten und oder Sicherungen von sonstigen digungsgrenzen, sofern sie sich auf die Entschädigungsgrenzen, sofern sie sich − EUR 2.000,00 für den sonstigen Öffnungen nicht vollständig vor- für die versicherten Gefahren jeweils auf die für die versicherten Gefahren Wohnungsinhalt. handen sind oder diese nicht zur versicherten Sachen beziehen. jeweils versicherten Sachen beziehen. Anwendung gebracht wurden, • Bei Schäden durch die in der wird bei nicht ständig bewohnten Für die Eigenheimversicherung gilt: Was ist nicht versichert? Deckung „Einbruchdiebstahl“ versi- Gebäuden ein Selbstbehalt für die in cherte Gefahr Einbruchsdiebstahl in der Deckung „Einbruchdiebstahl“ (1) Versicherte Gefahren Nicht versicherte Gefahren: ordnungsgemäß versperrten Garde- versicherten Risiken Einbruch- robekästchen ist die Entschädigung diebstahl und Vandalismus (im Versichert ist der Einfache Diebstahl; Schäden, die durch vorsätzliche mit maximal EUR 1.500,00 begrenzt. Zuge eines Einbruchsdiebstahls) ein solcher liegt vor, wenn ein Täter Handlungen von Personen herbei- Für versicherte Wertsachen beträgt vereinbart. Der Selbstbehalt beträgt Sachen entwendet, ohne dass ein Ein- geführt werden, mit denen Sie in die Entschädigung maximal 20 %, mindestens EUR 400,00, und bruchdiebstahl gemäß der versicherten häuslicher Gemeinschaft leben. EUR 250,00. Der Versicherungsschutz gilt für jeden Versicherungsfall. Die Gefahren für die Haushaltsversicherung gilt nur subsidiär. Entschädigung wird vor dem Wirk- Punkt (1) a) vorliegt. Für die Haushaltsversicherung gilt: samwerden der ansonsten vereinbar- • Bei Schäden durch die in der ten Entschädigungsgrenzen gekürzt. (2) Versicherte Sachen Zusätzlich nicht versichert ist der Deckung „Einbruchdiebstahl“ und Unabhängig davon beachten Sie Teildiebstahl im Rahmen der Haushalts- „Feuer“ versicherten Gefahren in die „Obliegenheiten vor Eintritt des a) Die in der Eigenheimversicherung versicherung an Sachen in gemein- ordnungsgemäß versperrten Versicherungsfalls“ gemäß Kapitel versicherten Sachen gemäß Kapitel schaftlich genützten Räumlichkeiten in Boxen/Abteilen von Selfstorage- 2.3.1. 2.1.1. „Eigenheimversicherung Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2. Unternehmen (gilt auch für Inhalt (Gebäude) inkl. Haus- und Grund- „Örtlicher Geltungsbereich für die in angemieteten Containern und c) Zusätzlich subsidiär und ausschließ- besitzhaftpflicht“, Punkt (1). Haushaltsversicherung inkl. Privat- und Garagen) ist die Entschädigung mit lich innerhalb Österreichs gilt der Inhalt Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a) und im maximal EUR 5.000,00 begrenzt. eines gemieteten Bankschließfachs in b) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheim- Freien am Grundstück des Versicherungs- Versicherte Wertsachen fallen nicht einem Tresorraum oder Geldschrank versicherung (Gebäude) inkl. Haus- ortes (gemäß Kapitel 2.1.2., „Örtlicher unter den Versicherungsschutz. einer Bank bis zu einer Summe von und Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt Geltungsbereich für die Haushalts- Der Versicherungsschutz gilt nur EUR 80.000,00 versichert. (3) a), b) und c) genannten, zusätzlich versicherung inkl. Privat- und Sporthaft- subsidiär. versicherten Nebengebäude, pflicht“ Punkt (2)) oder an Kinderwägen Einfriedungen und Außenanlagen außerhalb des versicherten Grundstücks. • Bei Schäden durch das in der mitversichert. Deckung „Einbruchsdiebstahl“ versicherte Risiko Einfacher Diebstahl von Kinderwägen und Kranken- fahrstühlen außerhalb 84 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 85 [Seite 44] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? MAX 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? MAX Vandalismus Die Entschädigung wird vor dem für die versicherten Gefahren jeweils solche Verglasungen Gebäude- Wirksamwerden der ansonsten versicherten Sachen beziehen. bestandteile darstellen (wie z.B. Was ist versichert? vereinbarten Entschädigungsgrenzen Türverglasungen). gekürzt. Unabhängig davon beachten Was ist nicht versichert? Versicherte Gefahren Sie die „Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls“ gemäß Kapitel 2.3.1. Nicht versicherte Gefahren: Kurzschluss und Versichert sind Sachschäden, die an Überspannung versicherten Sachen durch die unmittel- (2) Versicherte Kosten a) Schäden, die durch vorsätzliche bare Einwirkung einer böswilligen Handlungen von Personen, mit denen Beschädigung, das ist die vorsätzliche Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, Was ist versichert? Zerstörung oder Beschädigung von „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten oder von Angehörigen herbeigeführt versicherten Sachen durch einen Täter im Rahmen der vereinbarten Entschädi- werden. Als Angehörige gelten der Versicherte Gefahren (Schadenereignis), eintreten. gungsgrenzen, sofern sie sich auf die Ehegatte, der eingetragene Partner, für die versicherten Gefahren jeweils der verschieden- oder gleich- Licht-, wärme- oder explosionsartige Für die Haushaltsversicherung gilt: versicherten Sachen beziehen. geschlechtliche Lebensgefährte, Erscheinungen als Folge der Energie des Verwandte in gerader aufsteigender elektrischen Stromes (z.B. Steigerung der (1) Versicherte Sachen (und besondere Für die Eigenheimversicherung gilt: und absteigender Linie, Schwieger-, Stromstärke, Überspannung, Isolations- Entschädigungsgrenzen) Adoptiv- und Stiefeltern; fehler, Kurzschluss, Erdschluss, Kontakt- (1) Versicherte Sachen fehler, Überschlag, Überlastung, etc.). a) Der in der Haushaltsversicherung b) Schäden im Zuge eines Einbruch- in den Versicherungsräumlichkeiten a) Die in der Eigenheimversicherung diebstahls, einfachen Diebstahls oder Versichert sind Sachschäden, die an den versicherte Wohnungsinhalt, versicherten Sachen gemäß Kapitel Beraubung; versicherten Sachen durch die unmittel- ausgenommen in gemeinschaftlich 2.1.1. „Eigenheimversicherung bare Einwirkung einer in der Deckung genutzten Räumlichkeiten in (Gebäude) inkl. Haus- und Grund- c) Schäden durch Tiere oder an Tieren „Kurzschluss und Überspannung“ Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2. besitzhaftpflicht“, Punkt (1). aller Art; versicherten Gefahr (Schadenereignis) „Örtlicher Geltungsbereich für die eintreten oder durch Abhandenkommen Haushaltsversicherung inkl. Privatund b) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheimver- d) Schäden ohne Auswirkungen auf die versicherter Sachen bei einem Schaden- Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)). sicherung (Gebäude) inkl. Haus- und Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder ereignis eintreten. Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt (3) a), b) Nutzungsdauer versicherter Sachen b) Begrenzung der Entschädigung Falls und c) genannten, zusätzlich versicher- (Optische Schäden), mit der Ausnahme Für die Haushaltsversicherung gilt: Sicherungen von Außentüren oder ten Nebengebäude, Einfriedungen und von Graffiti; Sicherungen von sonstigen Öffnungen Außenanlagen. (1) Versicherte Sachen nicht vollständig vorhanden sind oder e) Schäden infolge hoheitlicher Akte diese nicht zur Anwendung gebracht (2) Versicherte Kosten (z.B. Beschlagnahme, Enteignung, etc.); Versichert sind wurden, wird bei nicht ständig bewohnten Gebäuden ein Selbstbehalt Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. f) Schäden durch Bruch an Vergla- a) ausschließlich elektrische Einrichtun- vereinbart. Der Selbstbehalt beträgt „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten sungen jeder Art, einschließlich solchen gen (Anlagen, Maschinen und Geräte) 20 %, mindestens EUR 400,00, und gilt im Rahmen der vereinbarten Entschädi- aus glasähnlichen Kunststoffen (wie in den Versicherungsräumlichkeiten, für jeden Versicherungsfall. gungsgrenzen, sofern sie sich auf die z.B. Plexi-, Acryl-Glas), auch wenn die zum versicherten Wohnungsinhalt 86 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 87 [Seite 45] 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? MAX 2.1 WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? MAX gehören und deren Wiederbeschaf- Was ist nicht versichert? fungskosten über EUR 100,00 betragen. Nicht versicherte Gefahren b) im Freien am Grundstück des a) Schäden infolge von Blitz oder durch Versicherungsortes ausschließlich Überspannung/Induktion infolge Blitz Rasenmäher Roboter inklusive Dock- oder atmosphärischer Entladungen; ingstation, Poolreiniger/-sauger. Die Versicherung gilt hierbei auf b) Schäden ohne Auswirkungen auf die Erstes Risiko. Die Entschädigung Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder ist mit maximal EUR 4.000,00 pro Nutzungsdauer versicherter Sachen; Versicherungsfall begrenzt. Die Versicherung gegen Kurzschluss und c) Schäden durch Lawinen oder Überspannung gilt subsidiär. Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung und Für die Eigenheimversicherung gilt: Vermurung, Erdbeben; Versicherte Sachen d) Schäden durch dauernde Witterungseinflüsse; Versichert sind ausschließlich die zu dem in der Eigenheimversicherung e) Schäden aufgrund von Korrosion, versicherten Sachen gemäß Kapitel 2.1.1. Oxydation und Ablagerungen aller Art „Eigenheimversicherung (Gebäude) als eine unmittelbare Folge von dau- inkl. Haus- und Grundbesitzhaftpflicht, ernden Einflüssen oder Einwirkungen Punkt (1) gehörigen elektrischen Ein- (zB chemisch, thermisch, mechanisch); richtungen und Geräte. Die Versicherung gegen Kurzschluss und Überspannung f) Schäden an Sicherungselementen gilt subsidiär. aller Art durch ihre bestimmungs- gemäße Funktion; g) Schäden durch Verschleiß, Abnützungs- und Alterungs- erscheinungen, auch vorzeitige; 88 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 89 [Seite 46] 2.2 WAS IST VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ GENERELL NICHT UMFASST? 2.2.1 Vorsätzliche Was ist vom Herbeiführung des b) inneren Unruhen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufruhr, Aufstand. Versicherungs- c) allen mit den genannten Ereig- Versicherungsfalls nissen (Punkte a) und b)) verbundenen militärischen und behördlichen Maßnahmen. schutz generell (1) Wenn Sie den Versicherungsfall (Schaden) vorsätzlich herbeiführen, sind wir von jeder Verpflichtung zur Leistung d) Erdbeben oder anderen Außer- gewöhnlichen Naturereignissen (sofern nicht im Rahmen der Deckung nicht umfasst? aus diesem Schadenfall frei. „Sturm und Außergewöhnliche Natur- ereignisse“ mitversichert). (2) Sind Sie e) Kernenergie, radioaktiven Isotopen a) wegen des herbeigeführten oder ionisierender Strahlung. Versicherungsfalls (Schadens) oder b) wegen eines bei der Feststellung Ist eines der in obigen Punkt (1) der Leistungspflicht oder bei der Ermit- genannten Ereignisse in einer Deckung 2.2 tlung der Entschädigung begangenen ausdrücklich mitversichert, ist der Betruges oder Betrugsversuches entsprechende Ausschluss insoweit rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt, so gegenstandslos. Auf die speziellen gilt die Leistungsfreiheit als festgestellt. Regelungen in der Deckung „Haftpflicht“ unter „Was ist nicht versichert“ wird hingewiesen. Diese gehen den 2.2.2 Generelle generellen Ausschlüssen vor. Ausschlüsse für (2) Nicht versichert sind auch – sofern sie überhaupt Gegenstand des Versiche- alle Deckungen rungsvertrages sind – ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, die zur gleichen Zeit oder (1) Nicht von der Versicherung umfasst in einer vom Schaden abweichenden sind Schäden durch die unmittelbare Reihenfolge stattfinden, jegliche Art oder mittelbare Wirkung von von Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt a) Kriegsereignissen jeder Art, mit oder verursacht werden von, sich ergeben ohne Kriegserklärung, einschließlich aus oder im Zusammenhang stehen mit aller Gewalthandlungen von Staaten jeglicher Art von Terrorakten. und aller Gewalthandlungen poli- tischer oder terroristischer Organisa- tionen. 90 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 91 [Seite 47] 2.2 WAS IST VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ GENERELL NICHT UMFASST? 2.2 WAS IST VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ GENERELL NICHT UMFASST? Vom Versicherungsschutz ausgeschlos- versicherten Gefahr, durch den Auslöser c) Das Risiko von Schäden durch Darüber hinaus endet die Geltungs- sen sind auch – sofern sie überhaupt Terrorismus, wieder eingeschlossen. Terrorakte wird von uns in den Öster- dauer des Einschlusses von Schäden Gegenstand des Versicherungsvertrages reichischen Versicherungspool zur durch Terrorakte jedenfalls sind – jegliche Art von Schäden, (2) Jedenfalls ausgeschlossene Schäden Deckung von Terrorrisiken eingebracht dann, wenn der Österreichische Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, (dessen Mitglieder ausschließlich Versicherungspool zur Deckung von die direkt oder indirekt verursacht a) Schäden, Verluste, Kosten oder entsprechend ihrem Anteil haften), Terrorrisiken seine Tätigkeit einstellt. werden von, sich ergeben aus oder im Aufwendungen, die direkt oder indirekt der für versicherte Schäden durch Die Einstellung der Tätigkeit wird Zusammenhang stehen mit Handlungen, durch einen Ausfall von Versorgungs- Terrorakte pro Schadenereignis und im Amtsblatt der Wiener Zeitung die zur Eindämmung, Vorbeugung oder leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, pro Kalenderjahr eine Entschädigungs- veröffentlicht. Unterdrückung von Terrorakten ergriffen Telekommunikation) verursacht grenze von EUR 200,000.000,00 zzgl. werden oder sich in irgendeiner Weise werden. allfälliger Staatshaftung vorsieht. f) Der durch dieses Kapitel 2.2.3. darauf beziehen. b) Schäden, Verluste, Kosten oder Übersteigen die versicherten Schäden erfolgende, grundsätzliche (Wieder-) Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch Terrorakte bei den, in den Einschluss von Schäden durch Terror- Auf die speziellen Regelungen in der durch biologische oder chemische Pool eingebrachten Risiken pro akte lässt alle anderen Bestimmungen Deckung „Haftpflicht“ unter „Was ist Kontamination verursacht werden. Kalenderjahr insgesamt die im Pool des Versicherungsvertrages bzw. der nicht versichert“ wird hingewiesen. Diese vorgesehene Entschädigungsgrenze, versicherten Deckungen unberührt. gehen den generellen Ausschlüssen vor. (3) Besonderheiten bei Schäden durch so werden die auf die einzelnen Dies gilt insbesondere auch für die Terrorakte: Anspruchsberechtigten entfallenden Ausschlüsse. Entschädigungen verhältnismäßig a) Der Versicherungsschutz erstreckt derart gekürzt, dass sie zusammen 2.2.3 Begrenzte sich jedenfalls ausschließlich auf die in Österreich gelegenen versicherten die Entschädigungsgrenze des Österreichischen Versicherungspools Deckung für Risiken. zur Deckung von Terrorrisiken pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Schäden durch b) Schäden durch Terrorakte sind pro Kalenderjahr bis zur Höhe der Gesamt- d) Die Entschädigung ist, abweichend Terrorakte versicherungssumme, ist diese jedoch höher als EUR 5,000.000,00, dann von Kapitel 2.4.1., „Voraussetzungen und Fristen für die Ersatzzahlungen nur bis zu diesem Betrag, versichert. und Zinsen“ erst fällig, sobald Mit Ausnahme für die Deckung Diese Entschädigungshöchstgrenze feststeht, dass keine Kürzung erfolgt „Haftpflicht“ gilt: unterliegt keiner Wertanpassung. Sie oder in welchem Ausmaß eine Kürzung stellt die maximale Entschädigung je erfolgen muss. (1) In Abweichung des in Kapitel 2.2.2., Versicherungsort und Versicherungs- Punkt (2) enthaltenen generellen Aus- nehmer dar und zwar auch dann, e) Dieser Einschluss von Schäden durch schlusses der Versicherung von Terror- wenn mehrere Versicherungsverträge, Terrorakte kann unabhängig von akten werden Schäden durch Terrorakte die über den Österreichischen sonstigen Bestimmungen des nach Maßgabe der nachfolgenden Versicherungspool versichert sind, für Vertrages für sich allein von uns unter Bestimmungen und ausschließlich im das vom Schaden betroffene Risiko Einhaltung einer Kündigungsfrist von Rahmen der jeweils in den Deckungen bestehen. einem Monat gekündigt werden. 92 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 93 [Seite 48] 2.3 OBLIEGENHEITEN 2.3.1 (2) Wenn die Versicherungsräumlich- keiten auch für noch so kurze Zeit von Obliegenheiten Obliegenheiten vor Eintritt des allen Personen verlassen werden, sind a) Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen Versicherungsfalls stets ordnungsgemäß verschlossen zu halten. Dazu sind vorhandene In diesem Abschnitt ist geregelt, Schlösser vollständig zu versperren. Verpflichtendes Mindestmaß b) sämtliche vertraglich vereinbarten was Sie vor bzw. nach Eintritt des an Sicherheitsvorkehrungen Sicherungen vollständig zur Anwen- Versicherungsfalls zu beachten haben. dung zu bringen. c) Behältnisse (Geldschränke) für Geld, Bitte lesen Sie diesen Abschnitt Für die Haushaltsversicherung mit Ausnahme für die Privat- und Sport- Schmuck und dergleichen ordnungs- gemäß zu versperren. aufmerksam durch. haftpflicht gilt: (3) Werden die Versicherungsräumlich- 2.3 Die nachstehenden Obliegenheiten keiten länger als 72 Stunden von allen gelten als vereinbarte Sicherheitsvor- Personen verlassen, muss der Haupt- schriften. Ihre Verletzung führt nach wasserhahn der versicherten Wohnung Maßgabe der gesetzlichen Bestim- vollständig abgesperrt werden. In der mungen des § 6 Versicherungsvertrags- Heizperiode bzw. bei Frostgefahr ist gesetz zu unserer Leistungsfreiheit. zusätzlich Bei Verletzung von Sicherheitsvorschrif- ten sind Ihnen die mit Ihnen in häuslicher a) entweder einzuheizen; oder Gemeinschaft lebenden, volljährigen b) alle flüssigkeitsführenden Rohrlei- Personen gleichgestellt. tungen (Heizung, Wasserzu- und Ableitungen, Siphone, WCs, etc.) (1) Befinden sich die Versicherungsräum- • zu entleeren; oder lichkeiten laut Versicherungs-Urkunde • mit Frostschutzmittel zu befüllen. in einem standig bewohnten Gebäude, dann gilt: Wird das Gebäude, in dem (4) Über Wertgegenstände wie Antiq- sich die in der Versicherungs-Urkunde uitäten, Kunstgegenstände, Schmuck, bezeichneten Versicherungsräumlich- Edelsteine, sonstige Sachen aus Gold keiten befinden, von Ihnen oder anderen oder Platin, Pelze, Teppiche, Sparbücher, Personen nicht ständig bewohnt, ist uns Wertpapiere, Sammlungen und dergle- dies unverzüglich als Gefahrerhöhung ichen sind zum Zweck des Nachweises im anzuzeigen. Als bewohnt gilt ein Ge- Schadenfall geeignete Verzeichnisse mit bäude nur dann, wenn es tatsächlich zu Wertangaben zu führen und gesondert Wohnzwecken genützt wird. aufzubewahren. 94 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 95 [Seite 49] 2.3 OBLIEGENHEITEN 2.3 OBLIEGENHEITEN (5) Um die Wiederherstellung von c) Sicherheitstüre gemäß ÖNORM oder anderen Personen ständig Rohrleitungen und Anlagen bei Frost- Computer-Daten zu ermöglichen, sind B 5338; Sämtliche in die Wohnung bewohnt, ist uns dies unverzüglich gefahr abzusperren, zu entleeren oder Sie verpflichtet, eine übliche (jedoch führenden Türen (ausgenommen als Gefahrerhöhung anzuzeigen. Als sonstige geeignete Maßnahmen gegen mindestens einmal wöchentlich) Daten- Balkon- oder Terrassentüren) sind bewohnt gilt ein Gebäude nur dann, Frostschäden (z.B. regelmäßige Überprü- sicherung vorzunehmen; d.h. Duplikate gemäß ÖNORM B 5338 ausgeführt. wenn es tatsächlich zu Wohnzwecken fung bzw. Wartung der ausreichenden der versicherten Daten anzufertigen und genützt wird. Gefrierschutzmittel-Zusätze gemäß Her- so aufzubewahren, dass sie von einem (7) Die Beseitigung, Auflassung oder stellerangaben, geeignete Heizelemente Schadenfall der Originale voraussichtlich Verminderung von Sicherungen, die (2) Sie sind verpflichtet, die in den etc.) zu treffen. nicht gleichzeitig betroffen sein können. vertraglich vereinbart sind, darf ohne jeweiligen Deckungen versicherten unsere Zustimmung nicht vorgenommen Sachen, das sind vor allem Für die Eigenheimversicherung gilt (6) Sofern das Vorhandensein nachfol- werden. für die Deckung „Glasbruch“: gend angeführter Sicherungen in der a) in der Deckung „Sturm und Versicherungs-Urkunde vereinbart ist, Für die Haushaltsversicherung gilt Außergewöhnliche Naturereignisse“: Sie sind verpflichtet, für die ordnungs- sind diese gemäß Punkt (2) vollständig für die Deckung „Kurzschluss und das Dachwerk, gemäße Instandhaltung der Umrahmun- zur Anwendung zu bringen. Überspannung“: b) in der Deckung „Leitungswasser“: gen und Fassungen der versicherten flüssigkeitsführende Rohrleitungen, Gläser zu sorgen. a) Alarmanlage; Die Wohnung ist mit Sie sind verpflichtet, die versicherten Armaturen und angeschlossenen Ein- einer VSÖ-geprüften, von einem/einer elektrischen Einrichtungen und Geräte richtungen, ordnungsgemäß instand Für die Eigenheimversicherung gilt VVO anerkannten Errichter oder entsprechend den Herstellerempfehlun- zu halten. für die Deckung „Kurzschluss und Errichterfirma installierten, oder von gen bestimmungsgemäß zu betreiben, Überspannung“: einem VVO anerkannten Sachverstän- zu warten bzw. instand zu halten und zu Für die Eigenheimversicherung gilt digen abgenommenen Alarmanlage, verwahren. für die Deckung „Leitungswasser“: Sie sind verpflichtet, die versicherten mindestens der Klasse I oder der elektrischen Einrichtungen und Geräte Klasse Privat/Standard gesichert. Für die Eigenheimversicherung mit (1) Werden Gebäude länger als entsprechend den Herstellerempfehlun- Ausnahme für die Haus- und Grund- 72 Stunden von allen Personen verlas- gen bestimmungsgemäß zu betreiben, b) Außenschutz; Die Hauseingangstüre besitzhaftpflicht gilt: sen, sind alle Wasserzuleitungen abzu- zu warten bzw. instand zu halten und zu ist gemäß ÖNORM B 5338 ausgeführt sperren und geeignete Maßnahmen verwahren. und sämtliche in Reichhöhe befindliche Die nachstehenden Obliegenheiten gegen Frostschäden zu treffen. Die Fenster sowie Balkon- und Terrassen- gelten als vereinbarte Sicherheitsvor- Zuleitungen zu wasserführenden Schutz- Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt: türen, sonstige Außentüren und schriften. Ihre Verletzung führt nach einrichtungen (z.B. Sprinkleranlagen, Öffnungen sind wie folgt gesichert: Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- Wasseranschlüsse für die Feuerwehr) Soweit die Versicherung neben Schaden- gen des § 6 Versicherungsvertragsgesetz müssen nicht abgesperrt werden; es sind ersatzverpflichtungen von Ihnen selbst • Eisen-/Scherengitter oder zu unserer Leistungsfreiheit. jedoch geeignete Maßnahmen gegen auch Schadenersatzverpflichtungen • Rollbalken/Rollgitter oder Frostschäden zu treffen. anderer Personen umfasst, sind diese • in Schienen laufende Rollläden oder (1) Befindet sich am Versicherungsort neben Ihnen im gleichen Umfang wie • Fenster- bzw. Türläden mit Innenrie- laut Versicherungs-Urkunde ein ständig (2) Es sind die in der Deckung „Leitungs- Sie für die Erfüllung der Obliegenheiten gel oder bewohntes Gebäude, dann gilt: Wird wasser“ unter „Was ist versichert?“ für verantwortlich. Die für Sie geltenden • Fenster- bzw. Türläden mit Quer- kein Gebäude, dass sich am in der die Eigenheimversicherung mitver- Bestimmungen sind sinngemäß anzu- stange und Vorhängeschloss oder Versicherungs-Urkunde bezeichneten sicherten flüssigkeitsführenden Rohre/ wenden. • durchbruchhemmende Verglasung. Versicherungsort befindet, von Ihnen 96 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 97 [Seite 50] 2.3 OBLIEGENHEITEN 2.3 OBLIEGENHEITEN Für den Fall, dass Sie eine der nach- (3) Sie sind verpflichtet, besonders Umfang der Entschädigung gehabt hat, wir gemäß den Voraussetzungen und stehenden Obliegenheiten verletzen, gefahrdrohende Umstände, deren oder wenn zur Zeit des Versicherungsfalls Begrenzungen der §§ 16 bis 21 Versi- wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die Beseitigung wir billigerweise verlangen trotz Ablaufs der in Absatz 1 beschrie- cherungsvertragsgesetz vom Vertrag Voraussetzungen und Begrenzungen der konnten und verlangt haben, innerhalb benen Frist die Kündigung nicht erfolgt zurücktreten und von der Verpflichtung Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt einer angemessenen Frist zu beseitigen. war. zur Leistung frei werden. Unsere (siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz). Ein Umstand, welcher schon zu einem Rechte, den Vertrag wegen arglistiger Schaden geführt hat, gilt im Zweifel als (3) Im Übrigen gelten die Voraussetzun- Täuschung über Gefahrumstände (1) Obliegenheiten für die Versicherung besonders gefahrdrohend. gen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1, anzufechten, bleibt unberührt (§ 22 von Sachschäden durch Umweltstörung 1a und 2 Versicherungsvertragsgesetz. Versicherungsvertragsgesetz). Sie sind verpflichtet, Ist mit der Verletzung einer Sicher- Verletzung von Sicher- heitsvorschrift eine Gefahrerhöhung (2) Ihre Verpflichtung, nachträglich a) die für Sie maßgeblichen einschlägi- heitsvorschriften verbunden, finden ausschließlich die eingetretene Gefahrenerhöhungen gen Gesetze, Verordnungen, behörd- Bestimmungen über die Gefahrerhöhung anzuzeigen, bleibt unberührt (siehe dazu lichen Vorschriften und Auflagen, gemäß dem Kapitel 2.5.3. „Änderung Kapitel 2.5.3. „Änderung des versicherten die einschlägigen Ö-Normen und die Mit Ausnahme für die Deckung des versicherten Risikos“, nicht aber die Risikos“). Ebenso unberührt bleiben die Richtlinien des Österreichischen Was- „Haftpflicht“ gilt: Regelungen des Punktes (2) Anwendung. Bestimmungen über die Rechtsfolgen bei serwirtschaftsverbandes einzuhalten; Verletzung von Sicherheitsvorschriften (1) Verletzen Sie gesetzliche, behördli- gemäß obigen Unterkapitel „Verletzung b) umweltgefährdende Anlagen und che oder (gemäß obigen Kapitel Anzeige von gefahren- und von Sicherheitsvorschriften“. sonstige umweltgefährdende Einrich- „Verpflichtendes Mindestmaß von risikorelevanten Umständen tungen fachmännisch zu warten oder Sicherheitsvorkehrungen“) vereinbarte (3) Zur Überprüfung der im Versiche- warten zu lassen. Notwendige Repara- Sicherheitsvorschriften oder dulden Sie bei Vertragsabschluss rungsantrag gemachten, prämien- turen und Wartungsarbeiten sind ihre Verletzung, können wir innerhalb relevanten Angaben (zB der Quadrat- unverzüglich auszuführen. Mindestens eines Monats, nachdem wir von der Für den Fall, dass Sie eine der nach- meterflächen oder anderer zahlen- alle fünf Jahre – sofern nicht gesetzlich Verletzung Kenntnis erlangt haben, die stehenden Obliegenheiten verletzen, mäßiger Angaben) haben wir das Recht, oder behördlich eine kürzere Frist Versicherung mit einmonatiger Frist wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die Ihre Angaben nachzuprüfen. Sie haben vorgeschrieben ist – müssen diese kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, Voraussetzungen und Begrenzungen der zu diesem Zweck die Angaben auf Anlagen und Einrichtungen durch wenn der Zustand wiederhergestellt ist, Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt Anfrage wahrheitsgemäß mitzuteilen Fachleute überprüft werden. Diese der vor der Verletzung bestanden hat. (siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz). und uns Einblick in sämtliche maßgeben- Frist beginnt ungeachtet des Beginnes den Unterlagen zu gewähren. Haben Sie des Versicherungsschutzes mit (2) Wir sind von der Verpflichtung zur (1) Sie haben uns bei Abschluss des Versi- unrichtige Angaben gemacht, stellt dies Inbetriebnahme der Anlage oder Leistung frei, wenn der Versicherungsfall cherungsvertrages alle Ihnen bekannten eine Obliegenheitsverletzung dar. deren letzter Überprüfung. nach der Verletzung eintritt und die Umstände, die für die Übernahme der Verletzung auf Vorsatz oder grober Gefahr erheblich sind, wahrheitsgemäß (2) Es wird als Obliegenheit vereinbart, Fahrlässigkeit Ihrerseits beruht. Die Ver- und vollständig anzuzeigen. Ein Umstand, dass für die Verwendung von Wasser- pflichtung zur Leistung bleibt bestehen, nach welchem wir ausdrücklich und in fahrzeugen der Schiffsführer bzw. Kraft- wenn die Verletzung keinen Einfluss geschriebener Form gefragt haben, gilt fahrzeugen der Lenker, die zur Führung auf den Eintritt des Versicherungsfalls im Zweifel als erheblich. Bei schuldhafter des versicherten Fahrzeuges behördlich oder soweit sie keinen Einfluss auf den Verletzung dieser Pflichten können vorgeschriebene Berechtigung besitzt. 98 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 99 [Seite 51] 2.3 OBLIEGENHEITEN 2.3 OBLIEGENHEITEN 2.3.2 Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt: Mit Ausnahme für die Deckungen „Haftpflicht“ und „Assistance“ gilt: Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt: Obliegenheiten (1) Soweit die Versicherung neben Schadenersatzverpflichtungen von Ihnen (1) Jeder Schaden ist uns unverzüglich zu (1) Soweit die Versicherung neben Schadenersatzverpflichtungen von bei Eintritt des selbst auch Schadenersatzverpflichtun- gen anderer Personen umfasst, sind melden. Ihnen selbst auch Schadenersatzver- pflichtungen anderer Personen umfasst, Versicherungsfalls diese neben Ihnen im gleichen Umfang wie Sie für die Erfüllung der Obliegen- (2) Der Schaden ist unverzüglich der Sicherheitsbehörde anzuzeigen, wenn sind diese neben Ihnen im gleichen Umfang wie Sie für die Erfüllung der heiten verantwortlich. es sich um einen Schaden durch Obliegenheiten verantwortlich. Die Entdecken des Schadens a) Brand für Sie geltenden Bestimmungen sind (2) Sie haben alles Ihnen Zumutbare zu b) Explosion sinngemäß anzuwenden. Für den Fall, dass Sie eine der nach- tun, um Ursachen, Hergang und Folgen c) Flugzeugabsturz stehenden Obliegenheiten verletzen, des Versicherungsfalls aufzuklären und d) Einbruchdiebstahl (2) Sie haben uns umfassend und wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die den entstandenen Schaden gering zu e) Einfachen Diebstahl unverzüglich, spätestens innerhalb Voraussetzungen und Begrenzungen der halten. f) Vandalismus (im Zuge eines Ein- einer Woche ab Kenntnis, und zwar in Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt bruchsdiebstahls) geschriebener Form zu informieren. (siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz, (3) Im Fall des Verlustes, Beschädigung, g) Vandalismus Insbesondere sind anzuzeigen: im Fall der Schadenminderungspflicht Vernichtung oder des Abhanden- h) Beraubung siehe § 62 Versicherungsvertragsgesetz). kommens einer Sache gemäß Kapitel i) Radioaktive Isotopen a) der Versicherungsfall; 2.1.6. „Deckungsumfang der Pakete“ j) Anprall eines unbekannten Kraft- b) die Geltendmachung einer Schaden- Mit Ausnahme für die Deckungen in der Deckung für die „Privat- und fahrzeugs an versicherten Sachen ersatzforderung; „Haftpflicht“ und „Assistance“ gilt: Sporthaftpflicht“, Punkt (4) b) haben handelt, oder c) die Zustellung einer Strafverfügung Sie unverzüglich bei der zuständigen k) versicherte Sachen abhanden- sowie die Einleitung eines Straf-, Schadenminderungspflicht Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten. gekommen sind. Verwaltungsstraf- oder Disziplinar- (1) Nach Möglichkeit ist bei einem unmit- verfahrens gegen Sie oder den Versi- telbar drohenden oder eingetretenen In der Anzeige sind insbesondere cherten; Schaden Meldung des Schadens alle abhandengekommenen Sachen d) alle Maßnahmen Dritter zur a) für die Erhaltung, Rettung und anzugeben. gerichtlichen Durchsetzung von Wiedererlangung der versicherten Für den Fall, dass Sie eine der nach- Schadenersatzforderungen. Sachen zu sorgen, stehenden Obliegenheiten verletzen, Für die Deckung „Assistance“ gilt: e) Im Falle eines Forderungsausfalles b) hierzu unsere Weisung einzuholen wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die darüber hinaus: und einzuhalten. Voraussetzungen und Begrenzungen der (1) Die Meldung eines Leistungs- • nach Feststehen der Zahlungs- Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt anspruches hat sofort – vor eigener unfähigkeit des Schadenersatz- (2) Bei Verlust von Sparbüchern und (siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz, Beauftragung einer Reparatur – an die pflichtigen alle Umstände des Wertpapieren muss die Sperre von im Fall der Schadenminderungspflicht Assistance-Zentrale zu erfolgen. Versicherungsfalls Auszahlungen unverzüglich beantragt siehe § 62 Versicherungsvertragsgesetz). • die Ansprüche gegen den Schaden- und soweit möglich, das gerichtliche (2) Der Sicherheitsbehörde sind Schäden, ersatzpflichtigen in der Höhe der Kraftloserklärungsverfahren (Aufge- die durch strafbare Handlungen Versicherungsleistung sind abzutre- botsverfahren) eingeleitet werden. verursacht wurden, stets anzuzeigen. ten, soweit dies nicht schon ex lege 100 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 101 [Seite 52] 2.3 OBLIEGENHEITEN 2.3 OBLIEGENHEITEN erfolgt ist, sowie die vollstreckbare Mit Ausnahme für die Deckung Für die Deckung „Assistance“ gilt: b) Ist Ihnen die rechtzeitige Einholung Ausfertigung des Urteiles, Vergleiches „Haftpflicht“ gilt: unserer Weisungen nicht möglich, so oder vergleichbaren Titels sind (1) Die allgemein festgelegten Pflichten haben Sie aus Eigenem innerhalb der auszuhändigen und an einer allfällig (1) Schadenaufklärungspflicht: bestehen gegenüber der Assistance- vorgeschriebenen Frist alle gebotenen erforderlichen Umschreibung ist Zentrale. Bei dieser sind unter Verweis Prozesshandlungen (auch Einspruch mitzuwirken, a) Nach Möglichkeit ist uns jede Unter- auf obigen Punkt (1) b) folgende Doku- gegen eine Strafverfügung) vorzuneh- • Die Leistungsvoraussetzungen sind suchung über die Ursache und Höhe mente einzureichen: men. uns zu belegen und nachzuweisen des Schadens und über den Umfang (z.B. Zeitpunkt, Ursache, Hergang, unserer Entschädigungsleistung zu a) Originalrechnungen und -Belege c) Sie sind nicht berechtigt, ohne Art und Höhe des Schadens, Höhe gestatten. b) Berichte von Sicherheitsbehörden unsere vorherige Zustimmung einen des Forderungsausfalls, Vorlage (bei Diebstahl der Wohnungsschlüssel) Schadenersatzanspruch ganz oder einer vollstreckbaren Ausfertigung b) Bei der Schadenermittlung ist c) Alle ansonsten für die Ermittlung zum Teil anzuerkennen – es sei denn, des Urteiles, Vergleiches oder unterstützend mitzuwirken und auf der Entschädigung maßgeblichen Sie konnten die Anerkennung vergleichbaren Titels und sonstiger Verlangen sind uns entsprechende Informationen und Unterlagen. nicht ohne offenbare Unbilligkeit für die Beurteilung erheblicher Unterlagen zur Verfügung zu stellen. verweigern – oder zu vergleichen. Schriftstücke). Die Kosten dafür tragen Sie. Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt: c) Der durch den Schaden herbei- (1) Soweit die Versicherung neben Aufklärung und Abwicklung geführte Zustand darf, solange der Schadenersatzverpflichtungen von des Schadens Schaden nicht ermittelt ist, ohne Ihnen selbst auch Schadenersatz- unsere Zustimmung nicht verändert verpflichtungen anderer Personen werden, es sei denn, dass eine umfasst, sind diese neben Ihnen im Für den Fall, dass Sie eine der nach- solche Veränderung zum Zwecke der gleichen Umfang wie Sie für die Erfüllung stehenden Obliegenheiten verletzen, Schadenminderung oder im der Obliegenheiten verantwortlich. wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die öffentlichen Interesse notwendig ist. Die für Sie geltenden Bestimmungen sind Voraussetzungen und Begrenzungen der sinngemäß anzuwenden. Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt d) Im Zuge der Schadensabwicklung (siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz, sind uns alle Angaben (auch münd- (2) Sie haben uns bei der Feststellung im Fall der Schadenminderungspflicht liche) vollständig und wahrheitsgetreu und Erledigung oder Abwehr des siehe § 62 Versicherungsvertragsgesetz). zu machen. Schadens zu unterstützen. e) Wurde der Schaden durch einen a) Sie haben den von uns bestellten Dritten verursacht, sind uns nach Anwalt (Verteidiger, Rechtsbeistand) Möglichkeit der Verursacher sowie zu bevollmächtigen, ihm alle von eventuelle Zeugen bekanntzugeben. ihm benötigten Informationen zu geben und ihm die Prozessführung zu überlassen. 102 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 103 [Seite 53] 2.4 SCHADENSFALL – WAS NUN? a) einen Wohnungsinhaber des 2.4.1 Schadens- versicherten Wohngebäudes, Schadensfall – abwicklung und Ersatzleistung b) einen mit einem solchen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen (auch Lebens- was nun? gefährten) oder c) einen Hausangestellten des Wohnungsinhabers des versicherten Unsere Rechte betreffend Wohngebäudes richtet. die Schadensabwicklung (2) Dieser Regressverzicht gilt nur dann, In diesem Abschnitt ist geregelt, wenn der im vorstehenden Punkt (1) Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt: genannte Ersatzpflichtige den Schaden was Sie nach Eintritt eines Schadens nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. (Versicherungsfalls) zu beachten haben. Wir sind bevollmächtigt, im Rahmen unserer Verpflichtung zur Leistung alle uns zweckmäßig erscheinenden Berechnung der 2.4 Erklärungen in Ihrem Namen Ersatzleistung abzugeben. (1) Für jeden Versicherungsfall wird der Regress und gemäß den Deckungen in diesen Ver- Anspruchsverzicht sicherungsbedingungen als entschädi- gungspflichtig errechnete Betrag um den, in der Versicherungs-Urkunde (unter Nach Maßgabe des § 67 Versicherungs- „Versicherungsschutz“) angeführten vertragsgesetz gehen, soweit wir Ihnen Selbstbehalt gekürzt, ausgenommen oder anderen versicherten Personen den davon sind Personenschäden und die Schaden ersetzen, allfällige Schaden- Deckung „Assistance“. ersatzansprüche von Ihnen oder dieser anderen versicherten Personen gegen (2) Sind im Fall eines in einer Deckung Dritte auf uns über. versicherten Schadenereignis mehrere Selbstbehalte vereinbart (siehe hierzu Für die Eigenheimversicherung mit auch Kapitel 2.1.4.), so werden diese Ausnahme für die Haus- und Grund- gemeinsam, also kumuliert angewendet besitzhaftpflicht gilt: und von dem – gemäß nachstehenden Bestimmungen berechneten – Entschädi- (1) Wir verzichten jedoch auf diesen gungsbetrag bzw. den allenfalls mit- Regressanspruch, wenn der Ersatz- versicherten Kosten in Abzug gebracht. anspruch sich gegen Ein in einer Deckung spezifischer bei 104 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 105 [Seite 54] 2.4 SCHADENSFALL – WAS NUN? 2.4 SCHADENSFALL – WAS NUN? einzelnen, versicherten Gefahren (3) Besondere Bestimmungen zur b) Sofern versicherte Sachen in d) Für Datenträger werden die vorgesehener Selbstbehalt ist stets Entschädigung fremden Eigentum stehen, gilt die Kosten der Wiederherstellung oder vor dem in der Versicherungs-Urkunde Versicherung für Rechnung der Wiederbeschaffung privat genutzter vorgesehenen, allgemeinen a) Für Geld und Geldeswerte, Spar- fremden Eigentümer. Programme und Daten ersetzt, Selbstbehalt zu berücksichtigen. bücher und Wertpapiere werden soweit die Wiederherstellung oder die Kosten der Wiederbeschaffung, c) Nicht ersetzt werden Schäden, Wiederbeschaffung notwendig ist, Mit Ausnahme für die Deckung höchstens jedoch der Versicherungs- soweit dafür aus einer anderen innerhalb eines Jahres ab dem Eintritt „Haftpflicht“ gilt: wert unmittelbar vor Eintritt des Versicherung Entschädigung erlangt des Schadenereignisses tatsächlich Schadenereignisses ersetzt. werden kann. erfolgt und sofern die Wiederher- (1) Die Versicherungssumme wird stellung oder Wiederbeschaffung nicht dadurch vermindert, dass eine b) Für versicherte Kosten werden die (2) Besondere Bestimmungen zur aus Ursprungsprogrammen, aus im Entschädigung gezahlt wurde. tatsächlich anfallenden Kosten unter Entschädigung Handel erhältlichen Datenträgern oder Berücksichtigung der vereinbarten aus bei Ihnen vorhandenen Belegen (2) Allgemeine Bestimmungen zur Sublimits ersetzt. a) Bei Zerstörung oder Abhanden- erfolgen kann; andernfalls wird nur der Entschädigung kommen wird der Versicherungswert Materialwert der Datenträger ersetzt. c) Ersetzt werden die ortsüblichen unmittelbar vor Eintritt des Schaden- Für Programme und Daten, zu deren a) Für abhanden gekommene und Kosten der Wiederherstellung bzw. ereignisses ersetzt. Nutzung Sie nicht berechtigt sind (z.B. später wieder herbeigeschaffte Wiederbeschaffung für das vom Raubkopien), für nicht betriebsfertige Sachen gilt vereinbart: Schaden betroffene versicherte Glas b) Bei Beschädigung werden die not- oder nicht lauffähige Programme • Sie sind zur Zurücknahme dieser einschließlich der Kosten für das wendigen Reparatur- bzw. Reinigungs- sowie für Programme und Daten, die Sachen verpflichtet, soweit dies Herauslösen und Aufräumen der kosten zur Zeit des Eintritts des sich nur auf/in den Speichermedien zumutbar ist. Bruchreste (Reparaturkosten). War Schadenereignisses (Neuwert- der Hardware befinden, wird kein • Werden Sachen nach Zahlung der ein versichertes Glas vor dem Bruch schaden), höchstens jedoch der Ver- Ersatz geleistet. Die Entschädigung für Entschädigung wieder herbei- bereits dauernd entwertet, wird kein sicherungswert unmittelbar vor Eintritt Datenträger mit den darauf befindli- geschafft, haben Sie die erhaltene Ersatz geleistet. Ein versichertes des Schadenereignisses, ersetzt. chen Programmen und Daten ist in der Entschädigung, abzüglich der Glas ist insbesondere dann dauernd Haushaltsversicherung jedenfalls mit Vergütung für einen allfälligen entwertet, wenn es allgemein oder für c) Für Sachen, die unmittelbar vor EUR 4.000,00 begrenzt. Minderwert, zurückzugeben. seinen Verwendungszweck nicht mehr Eintritt des Schadenereignisses für den Sachen, deren Zurücknahme nicht geeignet ist. Zweck, für den sie bestimmt sind, e) Bei Schäden durch die in der zumutbar ist, sind uns zu übereignen. objektiv nicht mehr verwendbar oder Deckung „Einbruchdiebstahl“ versi- Für die Haushaltsversicherung mit Aus- dauernd entwertet waren, wird höchs- cherten Gefahren Einbruchdiebstahl, b) Bei zusammengehörigen Einzel- nahme für die Deckungen „Haftpflicht“ tens der Verkehrswert ersetzt. Eine Vandalismus (im Zuge eines Einbruch- sachen wird die allfällige Entwertung, und „Assistance“ gilt: Sache ist insbesondere dann dauernd diebstahls) und Beraubung sowie die welche die unbeschädigt gebliebenen entwertet, wenn sie allgemein oder in der Deckung „Vandalismus“ versi- Einzelsachen durch die Beschädigung, (1) Allgemeine Bestimmungen zur für ihren Betriebs- bzw. Verwendungs- cherten Gefahr, werden auch die Zerstörung oder das Abhanden- Entschädigung zweck nicht mehr verwendbar ist. Kosten der Wiederherstellung kommen der anderen erleiden, nicht beschädigter oder zerstörter oder berücksichtigt. a) Der Wert verbliebener Reste wird die Kosten der Wiederbeschaffung jedenfalls angerechnet. entwendeter Baubestandteile und 106 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 107 [Seite 55] 2.4 SCHADENSFALL – WAS NUN? 2.4 SCHADENSFALL – WAS NUN? Gebäudezubehör der Versicherungs- unmittelbar vor Eintritt des Schaden- War der Zeitwert der vom Schaden gekürzt im Verhältnis Verkehrswert räumlichkeiten – ausgenommen die ereignisses erhöht, so werden die betroffenen Sache unmittelbar vor Ein- zu Neuwert, höchstens jedoch den gemeinschaftlich genutzten Räume in Reparaturkosten um den Betrag der tritt des Schadenereignisses kleiner als Versicherungswert unmittelbar vor Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2. Werterhöhung gekürzt. 40 % des Neuwertes, so wird höchstens Eintritt des Schadenereignisses. „Örtlicher Geltungsbereich für die der Zeitwert ersetzt. In diesen Fällen Haushaltsversicherung inkl. Privat- und b) Der Wert verbliebener Reste wird ersetzen wir Eine Sache ist insbesondere dann Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a) – ersetzt. jedenfalls angerechnet, wenn er mehr • bei Zerstörung oder Abhanden- dauernd entwertet, wenn sie allgemein als 10 % des jeweiligen Ersatzwertes kommen den Versicherungswert oder für ihren Betriebs- bzw. Verwend- f) Bei Schäden durch die in der beträgt oder die Gebäudereste zur unmittelbar vor Eintritt des Schade- ungszweck nicht mehr verwendbar ist. Deckung „Einbruchdiebstahl“ versi- Wiederherstellung bzw. Wiederbe- nereignisses. cherte Gefahr Einbruchdiebstahl in schaffung tatsächlich verwendet • bei Beschädigung die notwendigen b) Für zum Verkehrswert versicherte die Versicherungsräumlichkeiten eines werden. Bei teilweiser Verwendung der Reparaturkosten zur Zeit des Sachen: Ein- oder Zweifamilienhauses werden Gebäudereste zur Wiederherstellung Eintrittes des Schadenereignisses, • wird bei Zerstörung oder Abhanden- auch die Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung oder gekürzt im Verhältnis Zeitwert zu kommen der Versicherungswert beschädigter oder zerstörter Einfrie- bei einer anderen wirtschaftlichen Neuwert, höchstens jedoch den unmittelbar vor Eintritt des Schaden- dungen des Grundstücks, auf dem sich Verwertung der Gebäudereste erfolgt Versicherungswert unmittelbar vor ereignisses ersetzt. die vom Einbruchdiebstahl betroffenen eine entsprechende Anrechnung Eintritt des Schadenereignisses. • werden bei Beschädigung die Versicherungsräumlichkeiten befinden, bei der Ersatzleistung. Behördliche notwendigen Reparaturkosten zur ersetzt, sofern der Schaden an den Beschränkungen der Wiederher- Bei nachweislich ständig in Stand Zeit des Eintrittes des Schaden- Einfriedungen im Zusammenhang mit stellung oder Wiederbeschaffung gehaltenen und im Sinne ihrer Zweck- ereignisses, gekürzt im Verhältnis dem Einbruchdiebstahl in die werden bei der Bewertung der Reste bestimmung genutzten Gebäude gilt Verkehrswert zu Neuwert, höchstens Versicherungsräumlichkeiten steht. nicht berücksichtigt. vereinbart, dass diese einen Zeitwert jedoch der Versicherungswert Die Entschädigung wird nur insoweit von mindestens 40 % haben und somit unmittelbar vor Eintritt des Schaden- geleistet, als Sie Eigentümer dieser (2) Besondere Bestimmungen zur im Versicherungsfall volle Neuwert- ereignisses, ersetzt. Einfriedungen sind. Die Entschädigung Entschädigung entschädigung zusteht. für diese Kosten ist mit EUR 4.000,00 begrenzt. a) Für zum Neuwert versicherte War die vom Schaden betroffene Voraussetzungen und Fristen Sachen: Sache unmittelbar vor Eintritt des für die Ersatzzahlungen und Für die Eigenheimversicherung gilt für • wird bei Zerstörung oder Abhanden- Schadenereignisses dauernd ent- die Deckungen „Feuer“, „Sturm und kommen der Versicherungswert wertet, so wird höchstens der Zinsen Außergewöhnliche Naturereignisse“ unmittelbar vor Eintritt des Schaden- Verkehrswert ersetzt. In diesen Fällen und „Leitungswasser“: ereignisses ersetzt. ersetzen wir Mit Ausnahme für die Deckungen • werden bei Beschädigung die not- • bei Zerstörung oder Abhanden- „Haftpflicht“ und „Assistance“ gilt: (1) Allgemeine Bestimmungen zur wendigen Reparaturkosten zur Zeit kommen den Versicherungswert Entschädigung des Eintrittes des Schadenereignisses unmittelbar vor Eintritt des Schade- (1) Es ist vereinbart, dass zwei Wochen (Neuwertschaden), höchstens jedoch nereignisses. nach Anzeige des Schadens eine erste a) Wird durch die Reparatur einer der Versicherungswert unmittelbar • bei Beschädigung die notwendigen Teilzahlung verlangt werden kann, Sache ihr Versicherungswert vor Eintritt des Schadenereignisses, Reparaturkosten zur Zeit des welche nach Lage der Sache mindestens gegenüber ihrem Versicherungswert ersetzt. Eintrittes des Schadenereignisses, zu zahlen ist. 108 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 109 [Seite 56] 2.4 SCHADENSFALL – WAS NUN? 2.4 SCHADENSFALL – WAS NUN? (2) Liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein Zeitwert zum Neuwert. Der Verkehrs- c) Die wiederbeschafften bzw. Abtretung von Sachverständigengutachten vor, so wertschaden verhält sich zum Neu- wiederhergestellten Sachen dienen Versicherungsansprüchen werden wir mit dem Sachverständigen wertschaden wie der Verkehrswert dem gleichen Betriebs- bzw. das Einvernehmen über eine ange- zum Neuwert. Verwendungszweck. messene Akontozahlung herstellen. Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt: (6) Den Anspruch auf einen allenfalls d) Die Wiederherstellung bzw. (3) Auch bei noch nicht vollständiger vereinbarten, diese Werte übersteigen- Wiederbeschaffung erfolgt binnen Der Versicherungsanspruch darf vor Klarheit über unsere Leistungsverpflich- den Teil der Entschädigung – bei Wert- drei Jahren ab dem Eintritt des seiner endgültigen Feststellung ohne tung wird eine Akontierung ohne sachen gemäß Kapitel 2.1.1. „Haushalts- Schadenereignisses. unsere ausdrückliche Zustimmung Präjudiz und mit voller Rückzahlungs- versicherung (Wohnungsinhalt) inkl. weder abgetreten noch verpfändet verpflichtung Ihrerseits bei Leistungs- Privat- und Sporthaftpflicht“, Punkt (1) b) Für die Deckung „Feuer“ gilt: werden. freiheit vorgenommen, wenn Sie auf den, für Sie erzielbaren Verkaufspreis §94 Versicherungsvertragsgesetz ist entsprechende Sicherheiten stellen. übersteigenden Wert der Entschädi- ausgeschlossen. gung – erwerben Sie erst dann und nur (4) Vorstehende Vereinbarungen gelten insoweit, als folgende Voraussetzungen Für die Eigenheimversicherung gilt für 2.4.2 Unterschiede vorbehaltlich der Zustimmung von gegeben sind: die Deckung „Feuer“: Vinkulargläubigern bzw. Hypothekar- bei verschiedenen gläubigern zur Auszahlung der a) Es ist gesichert, dass die Entschädi- (1) Für Gebäude, die zur Zeit des Entschädigung an Sie. gung zur Gänze zur Wiederherstellung Eintrittes des Schadenereignisses mit Sachlagen bzw. Wiederbeschaffung verwendet Hypotheken, nach den Vorschriften (5) Nach einem versicherten Schadens- wird. Sachen, die vor dem Eintritt des der Exekutionsordnung erworbenen ereignis haben Sie vorerst nur Anspruch: Schadenereignisses bereits hergestellt, Befriedigungsrechten, Reallasten oder Versicherung für angeschafft oder bestellt waren, Fruchtnießungsrechten belastet sind, fremde Rechnung a) Bei Gebäuden oder sich in Herstellung befanden, wird die Entschädigung nur gezahlt, • bei Zerstörung auf Ersatz des gelten nicht als wiederhergestellt bzw. soweit ihre Verwendung zur Wiederher- Zeitwertes, höchstens jedoch des wiederbeschafft. stellung gesichert ist. Auf die Versicherung für fremde Verkehrswertes. Rechnung finden die Bestimmungen • bei Beschädigung auf Ersatz des b) Die Wiederherstellung eines Geb- (2) Die Zahlung wird vorbehaltlos der §§ 74 bis 80 Versicherungsvertrags- Zeitwertschadens, höchstens jedoch äudes erfolgt an der bisherigen Stelle. geleistet, wenn die zur Zeit des Eintrittes gesetz Anwendung. des Verkehrswertschadens. Ist die Wiederherstellung an dieser des Schadenereignisses eingetragenen Stelle behördlich verboten, so genügt Realgläubiger innerhalb eines Monats, b) Bei Gebrauchsgegenständen und die Wiederherstellung an anderer nachdem sie von der Absicht ohne Betriebseinrichtungen Stelle innerhalb Österreichs. Auch Sicherung der bestimmungsmäßigen • bei Zerstörung oder Abhanden- ohne Vorliegen eines behördlichen Verwendung des Geldes auszuzahlen, kommen auf Ersatz des Zeitwertes. Wiederherstellungsverbotes genügt verständigt wurden, nicht widersprochen • bei Beschädigung auf Ersatz des die Wiederherstellung an anderer haben. Seitens der Realgläubiger, die ihr Zeitwertschadens. Stelle innerhalb Österreichs, wenn die Pfandrecht bei uns angemeldet haben, • Der Zeitwertschaden verhält sich Versicherung für das wiederherge- bedarf es zur vorbehaltlosen Auszahlung zum Neuwertschaden wie der stellte Gebäude wieder uns übertragen der schriftlichen Zustimmung. wird. 110 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 111 [Seite 57] 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? 2.5.1 (2) Geraten Sie mit einer Prämien- zahlung in Verzug, kann dies zu Was sollten Sie Versicherungs- prämie unserer Leistungsfreiheit führen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen für unsere Leistungsfreiheit sowie sonstige noch unbedingt zu Rechtsfolgen eines Zahlungsverzuges sind in den §§ 38, 39, 39a und 91 Versi- Wann ist die Versicherungs- cherungsvertragsgesetz geregelt. prämie zu bezahlen? Ihrem Versiche- (1) Die erste oder die einmalige Prämie (3) Wird der Versicherungsvertrag während der Versicherungsperiode oder sonst vorzeitig aufgelöst, so gebührt uns rungsverhältnis einschließlich Nebengebühren und die Prämie für die bis dahin verstrichene Versicherungssteuer ist von Ihnen inner- Vertragslaufzeit, soweit nicht Sonder- halb von 14 Tagen nach dem Abschluss bestimmungen anderes vorsehen des Versicherungsvertrages (Zugang (§ 40 Satz 1 Versicherungsvertrags- wissen? der Versicherungs-Urkunde oder einer gesetz). Endet der Versicherungsvertrag 2.5 gesonderten Antragsannahmeerklärung) vor Ablauf der Vertragszeit wegen und nach der Aufforderung zur Prämien- Wegfalls des Interesses, gebührt uns die zahlung zu bezahlen (Einlösen der Prämie, die wir hätten erheben können, Versicherungsurkunde). wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, In diesem Kapitel informieren wir Sie über Folgeprämien einschließlich Gebühren in welchem wir von dem Wegfall des und Versicherungssteuer sind zum Interesses Kenntnis erlangen (§ 68 Abs. 2 die Zahlung von Prämien, die Gültigkeit vereinbarten, in der Versicherungs- Versicherungsvertragsgesetz). Ihres Versicherungsvertrags und welche Urkunde angeführten Hauptfälligkeits- termin, wenn Teilzahlung vereinbart ist, Gründe es für eine Kündigung des zu den jeweils vereinbarten Fälligkeits- Prämienhöhe terminen zu bezahlen. Wir haben mit Versicherungsvertrags geben kann. Beginn des Versicherungsjahres An- Bitte entnehmen Sie die Höhe Ihrer Ver- spruch auf die gesamte Jahresprämie. sicherungsprämie Ihrer Versicherungs- Die Vereinbarung einer unterjährigen Urkunde. Über Anpassungen der Zahlungsweise (monatlich, viertel- oder Prämie aufgrund der vereinbarten halbjährlich) ist eine Stundung, bei deren Wertsicherung (siehe hierzu Kapitel Nichteinhaltung wir zur Einforderung der 2.5.3, „Indexierung“) oder andere Jahresprämie berechtigt sind. Gründe werden wir Sie jeweils schriftlich informieren. 112 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 113 [Seite 58] 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? Sonstige Gebühren 2.5.2 Dauer und Generelle Kündigungsgründe Bestimmte Leistungen sind von der Gültigkeit Ihrer (1) Sie haben das Recht, den Versiche- Prämie nicht umfasst. Für diese durch rungsvertrag, unabhängig von der in der Sie veranlassten Mehraufwendungen Versicherung Versicherungs-Urkunde festgesetzten verrechnen wir angemessene Gebühren. Dauer, zum Ende des dritten Jahres nach Die betroffenen Leistungen und die Höhe Vertragsbeginn oder danach jeweils zum der Gebühren können bei uns erfragt, Beginn des Versicherungs- Ende der laufenden Versicherungsperi- der Homepage www.allianz.at bzw. den schutzes ode zu kündigen. Für eine Kündigung Vertragsunterlagen entnommen werden. durch Sie gilt eine Kündigungsfrist von Diese Gebühren sind wertgesichert und einem Monat als vereinbart. Das Recht verändern sich ab Beginn eines Kalen- Der Versicherungsschutz beginnt mit zur Kündigung aus sonstigen rechtlichen derjahres in demselben Ausmaß, in dem dem vereinbarten Versicherungsbeginn, Gründen bleibt davon unbeschadet. sich der von der Statistik Austria monat- jedoch nur unter der Voraussetzung, lich verlautbarte Verbraucherpreisindex dass Sie die erste oder einmalige (2) Haben wir Kenntnis über die Eröff- 2000 oder ein von Amts wegen an seine Prämie einschließlich Gebühren und nung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Stelle tretender Index verändert hat. Versicherungssteuern rechtzeitig, das Vermögen erlangt, können wir innerhalb Der für Sie maßgebliche Ausgangswert heißt innerhalb von 14 Tagen, oder ohne eines Monates ab Kenntnis mit einer Frist kann den Vertragsunterlagen entnom- schuldhaften Verzug zahlen. Wird die von eine Monat kündigen. men werden. Wir sind dessen unbescha- erste oder die einmalige Prämie erst det berechtigt, geringere als die sich nach dem vereinbarten Versicherungs- Mit Ausnahme für die Deckung nach dieser Indexklausel ergebenden beginn eingefordert, dann aber binnen „Haftpflicht“ gilt: Gebühren zu verlangen, ohne dass 14 Tagen oder ohne schuldhaften dadurch das Recht verloren geht, für weiteren Verzug gezahlt, ist der Versi- (1) Sie können den Versicherungsvertrag die Zukunft wieder die indexkonformen cherungsschutz ab dem vereinbarten nach dem Eintritt eines Versicherungs- Gebühren zu verlangen. Versicherungsbeginn gegeben. falls innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung – unabhängig Versicherungsperiode vom Ergebnis dieser Verhandlungen – vornehmen. Sie können mit sofortiger Als Versicherungsperiode gilt der Wirkung oder zum Ende der laufenden Zeitraum eines Jahres, und zwar auch Versicherungsperiode kündigen. dann, wenn die Jahresprämie vertrags- gemäß in Teilbeträgen zu entrichten ist. (2) Wir können zum Schutz der Versi- Dies gilt jedoch nur für Verträge, die chertengemeinschaft vor überdurch- nicht für kürzere Zeit abgeschlossen sind. schnittlicher oder ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Versicherung kündigen, wenn 114 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 115 [Seite 59] 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? • wir eine Versicherungsleistung erbracht Automatische 2.5.3 Änderungen Erlangen Sie davon Kenntnis, dass durch haben oder eine von Ihnen ohne unsere Einwilligung • Sie einen Anspruch arglistig erhoben Vertragsverlängerung der Versicherung vorgenommene oder gestattete haben. Änderung die Gefahr erhöht ist oder tritt (1) Der Vertrag gilt zunächst für die in nach Abschluss des Versicherungsvertra- Die Kündigung ist innerhalb eines der Versicherungs-Urkunde festgesetzte Änderung der Adresse ges unabhängig von Ihrem Willen eine Monates nach Erbringung einer Dauer. Beträgt die vereinbarte Vertrags- Erhöhung der Gefahr ein, so haben Sie Versicherungsleistung vorzunehmen, dauer mindestens ein Jahr, verlängert Sie haben uns einen Wechsel Ihrer An- uns unverzüglich in geschriebener Form oder unverzüglich nach Kenntnis der sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, schrift unverzüglich bekanntzugeben. Anzeige zu erstatten. Arglistigkeit. wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Eine rechtlich bedeutsame Erklärung gilt gekündigt wird. Für die Erklärung dieser auch dann als Ihnen zugegangen, wenn (2) Tritt nach dem Vertragsabschluss Eine überdurchschnittliche Inanspruch- Kündigung steht die gesamte Vertrags- Sie Ihrer Verpflichtung zur Bekanntgabe eine Gefahrerhöhung ein, können wir nahme liegt vor, wenn wir als Versicherer laufzeit, unter Beachtung dieser Frist von des Anschriftwechsels nicht nach- kündigen. Verletzen Sie eine der in Punkt innerhalb der laufenden Versicherungs- drei Monaten, zur Verfügung. kommen und wir die Erklärung an Ihre (1) genannten Pflichten, können wir periode und drei vorangegangenen Ver- zuletzt bekanntgegebene Anschrift außerdem gemäß den Voraussetzungen sicherungsperioden in zu mindestens drei (2) Für Versicherungsverträge, deren senden. und Begrenzungen der §§ 23 bis 31 Versicherungsfällen Versicherungsleis- Abschluss nicht zum Betrieb eines Versicherungsvertragsgesetz von der tungen erbracht haben und die Summe Unternehmens des Versicherungsneh- Verpflichtung zur Leistung frei werden. der Entschädigungen die gesamten für mers gehört (Verbraucherverträge) Veräußerung der den Versicherungsvertrag für diesen ist vereinbart, dass wir Sie auf die versicherten Sache (3) Die Bestimmungen der vorstehenden Zeitraum bezahlten Prämien um 50 % Rechtsfolge der Vertragsverlängerung Absätze finden auch Anwendung auf übersteigen. bei unterlassener Kündigung frühestens eine in der Zeit zwischen Stellung und sechs Monate, spätestens aber vier Auf die Veräußerung der versicherten Annahme des Versicherungsantrages Monate vor Ablauf der vereinbarten Sache finden die Bestimmungen der eingetretene Gefahrerhöhung, die uns Laufzeit, besonders hinweisen werden. §§ 69 und 71 Versicherungsvertrags- bei der Annahme des Versicherungsant- gesetz Anwendung. rags nicht bekannt war. (3) Beträgt die vereinbarte Vertrags- dauer weniger als ein Jahr, endet der Für die Eigenheimversicherung mit Vertrag ohne Kündigung. Änderung des Ausnahme für die Haus- versicherten Risikos und Grundbesitzhaftpflicht gilt: Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung Mit Ausnahme für die Deckung stellen jedenfalls dar „Haftpflicht“ gilt: a) Jede (Wieder-)Aufnahme eines (1) Nach Vertragsabschluss dürfen Sie landwirtschaftlichen Betriebes oder ohne unsere Einwilligung keine Gefahr- eines gewerblichen Betriebes, weiters erhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. 116 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 117 [Seite 60] 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? b) Bei gewerblicher oder landwirt- binnen eines Monats ab Zugang der (2) Für die Berechnung des Prozent- Änderung der schaftlicher Nutzung: die Einstellung Mitteilung in geschriebener Form satzes der Änderung wird die jeweils Versicherungsbedingungen gewerblich genutzter bzw. betrieblich widersprechen. In der Mitteilung haben letztmals vor Prämienhauptfälligkeit genutzter landwirtschaftlicher wir Sie auf das Widerspruchsrecht, die von der Statistik Austria offiziell Maschinen und Geräte, sowie Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen veröffentlichte Indexzahl herangezogen. (1) Wir sind berechtigt, Ihnen eine eines unterlassenen Widerspruchs Die prozentuelle Erhöhung oder Vermin- Änderung der Versicherungsbedingun- c) bei gewerblicher oder landwirt- besonders hinzuweisen. Die Änderung derung wird in der Prämienvorschrei- gen vorzuschlagen. Wir werden Ihnen schaftlicher Nutzung: die Einlagerung der Bedingungen wird mit dem in der bung ausgewiesen. Der Ausgangsindex die vorgeschlagene Änderung mitteilen. von landwirtschaftlichen oder Mitteilung genannten Zeitpunkt wirk- ist in der Versicherungs-Urkunde gewerblichen Betriebsund Futter- sam, frühestens jedoch mit Ablauf der angeführt. (2) Eine Änderung gilt als genehmigt, mitteln und sonstigen leicht Widerspruchsfrist. wenn Sie ihr nicht binnen zweier Monate entzündlichen Betriebsmitteln und Für die Eigenheimversicherung ab Zugang unserer Mitteilung über die Materialien. mit Ausnahme für die Deckung Änderung widersprechen. Indexierung „Assistance“ gilt: Es gelten die, in den obigen Punkten (1) (3) Zugleich mit der Mitteilung der bis (3) definierten Rechtsfolgen. Für die Haushaltsversicherung (1) Es gilt als vereinbart, dass die vorgeschlagenen Änderungen werden mit Ausnahme für die Deckung Versicherungssumme (ausgenommen wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht, die Für die Deckung „Haus- und „Assistance“ gilt: die (Pauschal)Versicherungssumme zweimonatige Widerspruchsfrist und die Grundbesitzhaftpflicht“ gilt: der Deckung Haftpflicht) jährlich bei Rechtsfolge „Zustimmung zur Änderung (1) Es gilt als vereinbart, dass die Hauptfälligkeit der Prämie um den der Versicherungsbedingungen“ bei Die Versicherung erstreckt sich auch auf Versicherungssumme (ausgenommen Prozentsatz erhöht oder vermindert wird, unterlassenem Widerspruch hinweisen. Erhöhungen des versicherten Risikos. die (Pauschal)Versicherungssumme der bei Gebäuden den Veränderungen der Deckung „Haftpflicht“) des in der gemäß dem Baukosten- Index bzw. (4) Die Änderung der Bedingungen wird Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt: Versicherungs-Urkunde bezeichneten bei dessen Entfall (Auflassen) dement- mit dem in unserer Mitteilung genannten Wohnungsinhaltes gemäß Kapitel 2.1.1. sprechenden Nachfolgeindex seit letzter Zeitpunkt wirksam, frühestens jedoch mit (1) Wird eine Erhöhung des versicherten „Haushaltsversicherung (Wohnungs- Prämienhauptfälligkeit entspricht. Ablauf der Widerspruchsfrist. Risikos durch Änderung oder Neu- inhalt) inkl. Privat- und Sporthaftpflicht“ Im gleichen Ausmaß verändert sich die schaffung von Rechtsnormen bewirkt, jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie. so können wir innerhalb eines Jahres Prämie um den Prozentsatz erhöht oder ab Inkrafttreten der Rechtsnormen vermindert wird, der den Veränderungen (2) Die prozentuelle Erhöhung oder Ver- schriftlich den Versicherungsvertrag gemäß dem Verbraucherpreis-Index minderung wird in der Prämienvorschrei- unter Einhaltung einer Frist von einem bzw. bei dessen Entfall (Auflassen) bung ausgewiesen. Der Ausgangsindex Monat kündigen. dementsprechenden Nachfolgerindex ist in der Versicherungs-Urkunde ange- seit letzter Prämienhauptfälligkeit führt. Für die Berechnung des Prozent- (2) Wir sind berechtigt, Ihnen eine entspricht. Im gleichen Ausmaß satzes der Änderung wird die jeweils Änderung der Bedingungen vorzu- verändert sich die Prämie. letztmals vor Prämienhauptfälligkeit von schlagen. Die Änderung ist Ihnen in der Statistik Austria offiziell veröffen- geschriebener Form mitzuteilen und tlichte Indexzahl herangezogen. gilt als genehmigt, sofern Sie nicht 118 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 119 [Seite 61] 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? 2.5.4 (3) Beide Sachverständige wählen vor Beginn des Feststellungsverfahrens (7) Jeder Vertragspartner trägt die Kosten seines Sachverständigen; Die sind in einem solchen Fall verpflichtet, die nicht rechtswirksame oder undurch- Streitbeilegung einen dritten als Obmann. Einigen sie sich nicht, wird der Obmann auf Antrag Kosten des Obmannes tragen beide Vertragspartner je zur Hälfte. führbare Bestimmung durch eine neue zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und anwendbares eines Vertragspartners oder beider Vertragspartner durch das für den (8) Durch das Sachverständigen- Zweck der nicht rechtswirksamen oder undurchführbaren Bestimmung Recht Schadenort zuständige Bezirksgericht ernannt. verfahren werden Ihre Obliegenheiten im Versicherungsfall nicht berührt (siehe am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke Kapitel 2.3.2 „Obliegenheiten bei Eintritt offenbar wird. Sachverständigenverfahren (4) Die Feststellung der beiden Sachver- des Versicherungsfalls“). ständigen muss auch den Versicherungs- Mit Ausnahme für die Deckung wert der vom Schaden betroffenen „Haftpflicht“ gilt: Sachen unmittelbar vor Eintritt des Anwendbares Recht 2.5.5 Zusätzliche Schadenereignisses sowie den Wert (1) Sie und wir können in geschriebener der Reste enthalten. Auf Verlangen Es gilt österreichisches Recht. Information Form vereinbaren, dass Ursache und eines Vertragspartners muss auch eine Höhe des Schadens durch ein Sachver- Feststellung des Versicherungswerts ständigenverfahren festgestellt werden. der versicherten und vom Schaden nicht Zuständiges Gericht Erklärungen von Vertrags- betroffenen Sachen erfolgen. parteien und versicherten (2) Die Vereinbarung über das Sachver- Für die aus diesem Versicherungs- ständigenverfahren hat mindestens zu (5) Die Sachverständigen übergeben ihre verhältnis entstehenden Rechts- Personen enthalten: Feststellung gleichzeitig an Sie und uns. streitigkeiten ist jeder gesetzlich Weichen die Feststellungen voneinander zulässige Gerichtsstand innerhalb (1) Ihre Anzeigen und Erklärungen an uns a) Art und Umfang der Fragestellun- ab, übergeben wir sie unverzüglich dem des Staatsgebietes von Österreich sind in geschriebener Form abzugeben, gen an die Sachverständigen. Obmann. Dieser entscheidet über die zuständig. sofern nicht die Schriftform ausdrücklich b) Namen der Sachverständigen. strittig gebliebenen Fragen innerhalb und mit gesonderter Erklärung zwischen Jeder Vertragspartner benennt seinen der Grenzen beider Feststellungen und uns vereinbart wurde. Der geschriebenen Sachverständigen und beauftragt ihn, übergibt seine Feststellung gleichzeitig Unwirksamkeit, Form wird durch Zugang eines Textes seine Feststellungen zu treffen. an Sie und uns. Undurchführbarkeit in Schriftzeichen entsprochen, aus dem c) Wir werden keine Personen zu Sach- die Person des Erklärenden hervorgeht verständigen bestellen, die in- oder (6) Die Feststellungen, welche die Sach- einzelner Bestimmungen (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Schriftform ausländische Mitbewerber von Ihnen verständigen im Rahmen ihrer Zustän- bedeutet, dass dem Erklärungsemp- sind, oder zu Ihnen in irgendeiner digkeit treffen, sind verbindlich und Sollten gegenwärtige oder künftige fänger das Original der Erklärung mit Geschäftsverbindung stehen. Bei der Berechnung der Entschädigung Bestimmungen ganz oder teilweise nicht eigenhändiger Unterschrift des Erklären- gerichtlich beeideten Sachverständi- zugrunde zu legen, wenn nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar den zugehen muss. Bitte beachten Sie, gen gilt eine Geschäftsverbindung nur nachgewiesen wird, dass sie offenbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder dass Sie die Formerfordernisse für Rück- dann als gegeben, wenn sie Haussach- von der wirklichen Sachlage erheblich Durchführbarkeit verlieren, so bleiben trittserklärungen in der Belehrung über verständige eines Mitbewerbers sind. abweichen. Im Übrigen gilt § 64 Abs. 2 die übrigen Vertragsbestimmungen das jeweilige Rücktrittsrecht finden und Versicherungsvertragsgesetz. hievon unberührt. Die Vertragspartner die dort angeführte Form maßgeblich ist. 120 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 121 [Seite 62] 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? (2) Die qualifizierte elektronische Unrichtige Angabe verhält, wie die Versicherungssumme, wurde, zur Versicherungssumme, die aus Signatur gemäß § 4 Signatur- und von Versicherungsflächen die auf Basis der – der Berechnung den tatsächlich vorhandenen Brutto- Vertrauensdienstegesetz ist der eigen- zugrunde liegenden – Fläche ermittelt Geschoßflächen dieses Gebäudes händigen Unterschrift gleichgestellt. (Unterversicherung) wurde, zur Versicherungssumme, die aus resultiert. Diese Bestimmung findet keine der tatsächlich vorhandenen Nutzfläche Anwendung, sofern die Versicherungs- Mit Ausnahme für die Deckungen der Wohnung resultiert. summe dieses Gebäudes mindestens Doppelversicherung „Assistance“ und „Haftpflicht“ gilt: dem Versicherungswert entspricht. (Ersatzversicherung) (2) Diese Bestimmung des Punkt (1) (1) Gemäß den Versicherungsbedingun- findet keine Anwendung, sofern (2) Stellt sich im Schadenfall heraus, gen ermittelte Entschädigungen werden dass die Anzahl der Geschoße eines (1) Nehmen Sie bei einem anderen bei Vorliegen einer Unterversicherung a) die Abweichung nicht mehr als 5 % Gebäudes größer ist, als die, der Versicherer für das versicherte Interesse nach den nachfolgenden Bestimmungen beträgt; oder Berechnung der Versicherungssumme eine Versicherung gegen dieselben gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versiche- b) die Versicherungssumme des in zu Grunde liegende Anzahl, dann Gefahren, haben Sie uns unverzüglich rung auf Erstes Risiko vereinbart ist. der Versicherungs-Urkunde bezeich- gilt: Es wird nur der Teil des Schadens den anderen Versicherer und die Versi- neten Wohnungsinhaltes gemäß ersetzt, der sich zum Gesamtschaden so cherungssumme anzuzeigen. (2) Die Bestimmungen über eine Kürzung Kapitel 2.1.1. „Haushaltsversicherung verhält, wie die Versicherungssumme, der Entschädigung aufgrund unrichtiger (Wohnungsinhalt) inkl. Privat- und die auf Basis der – der Berechnung zu (2) Im Falle der Doppelversiche- Angabe von Nutz-/ Geschossflächen Sporthaftpflicht“ mindestens dem Grunde liegenden – Geschoßanzahl des rung gelten die §§ 59 und 60 Versiche- (bzw. Geschossanzahl) sind bei der Versicherungswert (ausgenommen Gebäudes ermittelt wurde, zur Versi- rungsvertragsgesetz. Berechnung einer Ersatzleistung unter Gebäudeverglasungen und die cherungssumme, die aus der tatsächlich Zugrundelegung der Bestimmungen in der Haushaltsversicherung bei vorhandenen Geschoßanzahl dieses Für die Haushaltsversicherung gilt: über den Versicherungswert vor Mangel einer Gebäudeversicherung Gebäudes resultiert. Diese Bestimmung Berücksichtigung der weiteren in diesen mitversicherten Baubestandteile und findet keine Anwendung, sofern die Die in der Beschreibung des versicherten Bedingungen vorgesehenen Entschädi- Gebäudezubehör) entspricht. Versicherungssumme dieses Gebäudes Wohnungsinhalts und einzelnen gungsgrenzen und Selbstbehalte mindestens dem Versicherungswert Deckungen angeführten, nummern- anzuwenden. Für die Eigenheimversicherung mit entspricht. mäßigen Entschädigungsgrenzen gelten Ausnahme für die Deckungen als Höchstentschädigung, auch wenn Für die Haushaltsversicherung mit „Haftpflicht“ und „Assistance“ gilt: (3) Treffen im Schadenfall unrichtige mehrere Versicherungen für denselben Ausnahme für die Deckungen Fläche und unrichtige Geschoßanzahl Haushalt bestehen. „Assistance“ und „Haftpflicht“ gilt: (1) Stellt sich im Schadenfall heraus, dass zusammen, so gelangen die Bestimmun- die Brutto-Geschoßfläche eines oder gen der Punkte (1) und (2) gemeinsam (1) Stellt sich im Schadenfall heraus, dass mehrerer Geschoße eines Gebäudes zur Anwendung. bei der Versicherung von Wohnungs- größer ist, als die, der Berechnung inhalt (Haushaltsversicherung), die der Versicherungssumme zu Grunde (4) Eine eventuell bestehende Vorsorge Nutzfläche der Wohnung größer ist, als liegende Fläche, dann gilt: Es wird nur wird auf die Versicherungssumme, die, der Berechnung der Versicherungs- der Teil des Schadens ersetzt, der sich die auf Basis der – der Berechnung summe zu Grunde liegende Fläche, dann zum Gesamtschaden so verhält, wie zu Grunde liegenden – Flächen und gilt: Es wird nur der Teil des Schadens die Versicherungssumme, die auf Basis Geschoßanzahl des Gebäudes ermittelt ersetzt, der sich zum Gesamtschaden so der – der Berechnung zu Grunde liegen- wurde, angerechnet. den – Flächen des Gebäudes ermittelt 122 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 123 [Seite 63] 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? 2.5 WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN? Überversicherung darauf, welche Gebäudepositionen durch den Versicherungsfall betroffen Mit Ausnahme für die Deckungen sind. „Assistance“ und „Haftpflicht“ gilt: (3) Bei Gebäudepositionen, zu denen Die Versicherung darf nicht zu einer eine Wertanpassungsklausel vereinbart Bereicherung führen. Auch wenn die ist, gilt als Versicherungssumme die Aus- Versicherungssumme den Versicherungs- gangssumme zuzüglich Wertanpassung. wert übersteigt (Überversicherung), haben wir nicht mehr als die bedingungs- (4) Vom Summenausgleich ausgenom- gemäße Entschädigung zu erbringen. men sind Versicherungssummen auf Erstes Risiko. Für die Eigenheimversicherung mit Ausnahme für die Deckungen (5) Sind für mehrere Versicherungsorte „Assistance“ und „Haftpflicht“ gilt: gesonderte Versicherungssummen ver- einbart, so erfolgt der Summenausgleich (1) Summenausgleich nur zwischen den Gebäudepositionen Soweit die Versicherungssummen der einzelnen Versicherungsorte. der in der Versicherungs-Urkunde bezeichneten Gebäudepositionen die dazugehörenden Versicherungswerte übersteigen, werden die überschießen- den Summenanteile auf diejenigen Gebäudepositionen aufgeteilt, bei denen Unterversicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für die Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Werden für diese Gebäudepositionen verschiedene Prämiensätze angewendet, so sind die überschießenden Summenanteile im Verhältnis zur Prämie umzurechnen. (2) Für die Aufteilung ist das Verhältnis der Beträge maßgebend, um die die Ver- sicherungswerte der einzelnen Gebäude- positionen die Versicherungssummen übersteigen, und zwar ohne Rücksicht 124 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 125 [Seite 64] 2.6 GLOSSAR A Behördliche Kennzeichen Der Begriff behördliches Kennzeichen ist im Sinne Anbau des Kraftfahrgesetzes (BGBI. Nr. 267/1967 in der Bei einem Anbau handelt es sich um ein selbst- jeweils gültigen Fassung) auszulegen. ständiges Gebäude. Die Abgrenzung zwischen einem als Teil des Hauptgebäudes aufzufassenden Bezugsfertig Zubau und einem Anbau, welcher ein selbst- Als bezugsfertig bezeichnet man ein Gebäude, das ständiges Nebengebäude bildet, hängt von der eine Möglichkeit bietet, darin zu wohnen. Sämtliche baulichen Gestaltung und dem funktionalen bauseitigen Tätigkeiten am Objekt müssen abges- Zusammenwirken der betroffenen Baukörper ab. chlossen sein. Er ist nicht Voraussetzung, dass auch Glossar tatsächlich darin gewohnt wird. Anhänger Der Begriff Anhänger ist im Sinne des Kraftfahr- Boden- und Kellerkram gesetzes (BGBI. Nr. 267/1967 in der jeweils gültigen Bei Boden- und Kellerkram handelt es sich um Fassung) auszulegen. Sachen geringfügigen Wertes, die üblicherweise aus Entlastungsgründen außerhalb der Wohnung – Angeschlossene Einrichtungen auf dem Dachboden oder im Keller – aufbewahrt werden. Nicht als Boden- und Kellerkram gelten Im folgenden Kapitel erklären Unter „angeschlossene Einrichtungen“ sind Anlagen zu verstehen, die an flüssigkeitsführende jedenfalls Wertsachen und elektronische Geräte des täglichen Gebrauchs (Fernseher, Spiele- Zu- und Ableitungsrohre angeschlossen sind und wir Ihnen die in diesem Dokument die sich in oder auf dem versicherten Gebäude konsolen, Tablet, Handy und Smartphone, Laptop, Kamera). befinden. Zu den angeschlossenen Einrichtungen 2.6 verwendeten Begriffe näher. zählen insbesondere Ventile, Filter, Badewannen, Waschbecken, Duschtassen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Toilettanlagen, Heizungsanla- C gen, Fußbodenheizungen, Warmwasseraufbereit- Carport ung, Sprinkler-, Klimaund Wärmepumpenanlagen Das Carport zählt zu den überdachten (auf Basis der Wärmequellen Luft, Erdreich, Abstellplätzen. oder Grundwasser), thermische Solaranlagen, Schwimmbecken (inkl. angeschlossene Anlagen wie z.B. Filter-, Umwälz- und Gegenstromanlage) sowie Beregnungs- und Bewässerungsanlagen. E Erstes Risiko Bei der Versicherung auf Erstes Risiko wird ein Bei diesen Anlagen gelten Wasser oder sonstige versicherter Schaden bis zur Höhe der auf Erstes wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Risiko vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Kühlmittel, Kältemittel und dgl. im Rahmen der Die Prüfung einer Unterversicherung erfolgt nicht. Deckung „Leitungswasser“ als Leitungswasser (Kapitel 2.1.6., „Leitungswasser“, „Was ist versichert?“). F Fotovoltaikanlage B Bei einer Fotovoltaikanlage handelt es sich um eine technische Einheit, zu der die Fotovoltaikmodule, Bauproduktionswert die Wechselrichter und die Stromspeicher zählen. Unter dem Bauproduktionswert sind die Kosten Diese Komponenten gelten alle unter dem Begriff des gesamten Bauvorhabens unter Einrechnung Fotovoltaikanlage als mitversichert. etwaiger Eigenleistungen zu verstehen. → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 127 [Seite 65] 2.6 GLOSSAR 2.6 GLOSSAR Fremdenbeherbergung (nicht gewerbsmäßig) Das ist die Privatzimmervermietung unter folgen- K b) sonstiger Sachen gelten die Kosten für die Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Sicherungen von Außentüren Bei Außentüren, das sind Wohnungseingangs- den Voraussetzungen: Kraftfahrzeug Art und Güte. türen, bei Ein- und Zweifamilienhäusern sämtliche • Der Privatzimmervermieter muss am Standort Der Begriff Kraftfahrzeug ist im Sinne des Kraft- Außentüren – ausgenommen Balkon- und der Privatzimmervermietung seinen Wohnsitz fahrgesetzes (BGBI. Nr. 267/1967 in der jeweils Notsituation Terrassentüren gelten als Sicherungen: haben und die Privatzimmer müssen im gültigen Fassung) auszulegen. Für Versicherungsleistungen, bei denen a) Hauptschloss gemäß ÖNORM B5453 und räumlichen Verbund mit der Wohnung bzw. dem ausdrücklich das Vorliegen einer Notsituation b) Schließzylinder gemäß ÖNORM B5454 und Haus stehen. Kraftfahrzeug-Zubehör vorausgesetzt wird, gilt: Eine Notsituation liegt c) Schutzbeschlag gemäß ÖNORM B5455 oder • Es dürfen nicht mehr als 10 Betten vermietet Als Kraftfahrzeug-Zubehör gelten ausschließlich vor, wenn Sicherheitsrosette und werden. (1 Bett pro Gast/maximal 5 Autoreifen, Felgen, Radzierkappen, Fahrrad- und a) durch ein versichertes Ereignis die Lebens- d) Schließblech für Hauptschloss gemäß ÖNORM Doppelbetten) Schiträger, Schiboxen, Kfz- Abdeckungen, Kindersi- qualität der versicherten Person(en) nachhaltig B5457 und • Es darf keine gewerbsmäßige Privatzimmer- tze, Topcase und Seitenkoffer von Motorrädern beeinträchtigt wird oder e) bei mehrflügeligen Türen zusätzlich Schutz vermietung vorliegen, die eine Gewerbeberech- b) unmittelbar Maßnahmen zur Abwehr eines gegen Riegelzug (z.B. verschrauben). tigung erfordert Kontamination schweren Schadens an versicherten Sachen f) Bei Glasteilen in Türen Vergitterung oder • Die Privatzimmervermietung darf nur durch die Unter Kontamination ist die Verseuchung, Ver- notwendig werden. durchbruchhemmende Verglasung. Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusli- giftung, Verhinderung und/oder Einschränkung der che Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Nutzung von Sachen auf Grund der Auswirkungen biologischer und/oder chemischer Substanzen zu Ö Sicherungen von sonstigen Öffnungen Bei in Reichhöhe befindlichen sonstigen G verstehen. ÖZS ÖZS bezeichnet die Österreichische Zertifi- Öffnungen, insbesondere Fenster, Balkon- und Terrassentüren, gelten als Sicherungen a) Eisen-/Scherengitter oder Geldschrank (=Wertschutzschrank, Tresor) der Sicherheitsklasse IV oder EN0 L zierungsstelle für Sicherheitstechnik. b) Rollbalken/Rollgitter oder c) in Schienen laufende Rollläden oder Geldschrank der Sicherheitsklasse IV bezeichnet einen Geldschrank, der die Klasse IV laut Luftfahrgeräte Der Begriff Luftfahrtgerät ist im Sinne des Luft- S d) Fenster- bzw. Türläden mit Innenriegel oder e) Fenster- bzw. Türläden mit Querstange und VSÖ-VVO-Anerkennung (ÖZS-Zertifikat) besitzt. fahrtgesetzes (BGBI. Nr. 253/1957 in der jeweils Safe (=Wertschutzschrank, Tresor) Vorhängeschloss oder Dem gleichgestellt sind Geldschränke mit Sicher- gültigen Fassung), auszulegen. der unterschiedlichen Sicherheitsklassen f) durchbruchhemmende Verglasung. heitsklasse EN 0 laut Europäischer Normung. Mauer-(Wand-)Safes der Sicherheitsklasse III Luftfahrzeuge bzw. EN 1, EN 2 und EN 3 laut Europäischer Sie Einmauerschränke gemäß Europäischer Normung Der Begriff Luftfahrzeug ist im Sinne des Luftfahrt- Normung sind Safes, die eine VSÖ-VVO- Diese Bedingungen sind die Grundlage für sind entsprechend der Herstellerangaben gesetzes (BGBI. Nr. 253/1957 in der jeweils gültigen Anerkennung (ÖZS-Zertifikat) besitzen. unsere vertragliche Beziehung mit Ihnen, dem einzumauern. Die Einmauerung muss mit einer Fassung), auszulegen. Versicherungsnehmer, weswegen wir „Sie“ auch Konformitätserklärung nachgewiesen werden. Einmauerschränke gemäß Europäischer Nor- direkt ansprechen. Freistehende Geldschränke gemäß Europäischer Normung sind entsprechend der Herstelleranga- ben zu verankern. Die Verankerung muss mit einer N mung sind entsprechend der Herstellerangaben einzumauern. Die Einmauerung muss mit einer Ständig bewohnt Neubau Konformitätserklärung nachgewiesen werden. Für die Wohnung/das Gebäude bedeutet ständig Konformitätserklärung nachgewiesen werden. Ein Neubau liegt vor, wenn es sich um ein Gebäude Freistehende Geldschränke gemäß Europäischer bewohnt, dass das Gebäude an mindestens 270 handelt, für welches bisher keine (rechtskräftige) Normung sind entsprechend der Hersteller- Tagen im Jahr bewohnt wird. J Baubewilligung erteilt wurde. Um ein Gebäude in angaben zu verankern. Die Verankerung muss mit einer Konformitätserklärung nachgewiesen Subsidiär Neubau handelt es sich auch dann, wenn alte Fun- Jungpflanze damente oder Kellermauern oder nach Abbruch/ werden. Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als Sie Als Jungpflanze wird im gärtnerischen Sprach- Zerstörung eines Gebäudes Teile davon (z.B. aus einer anderen Versicherung keine Entschädi- gebrauch eine Pflanzenqualität verstanden, die Fundamente, Mauern) ganz oder teilweise bei der Sanierung gung erlangen können. weiter verarbeitet, getopft oder gepflanzt werden Errichtung eines neuen Gebäudes mitverwendet Unter einer Sanierung versteht man die kann. Typisch für eine Jungpflanze ist der bereits werden. baulich-technische Wiederherstellung oder feste Wurzelballen, der ein sicheres und rasches Modernisierung einer oder mehrerer Etagen Weiterwachsen ermöglicht. Dabei ist auch der Neuwert bzw. eines gesamten Bauwerks oder mehrerer Zeitpunkt der Auspflanzung ins Freie maßgeblich, Als Neuwert Bauwerke, um Schäden zu beseitigen und/oder an dem für die Jungpflanze – je nach Pflanzenart – a) eines Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten den Wohnstandard zu erhöhen. In erster Linie ein sicheres und rasches Weiterwachsen im Freien seiner Neuherstellung einschließlich der Konstruk- bezweckt die Sanierung die Werterhaltung der gewährleistet ist. tionsund Planungskosten Bausubstanz. 128 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 129 [Seite 66] 2.6 GLOSSAR 2.6 GLOSSAR T Versicherungs-Urkunde Die Versicherungs-Urkunde beinhaltet Ihre Daten, Zubau Ein Zubau ist eine Vergrößerung eines Gebäudes des Abs. 1a – zu erfüllen ist, so können wir uns auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen, Teildiebstahl die Details der versicherten Wohnung (Haushalts- entweder der Höhe, der Breite oder der Länge wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Ein- Teildiebstahl ist die Entwendung von Bestand- versicherung) bzw. auch des versicherten Gebäu- nach. Dazu bedarf es jedenfalls einer Verbindung tritt des Versicherungsfalls oder soweit sie keinen teilen oder Zubehör einer Sache. des (Eigenheimversicherung), das von Ihnen aus- des Gebäudes mit dem Zubau, sei es durch eine Einfluss auf den Umfang der uns obliegenden gewählte Paket sowie die von diesem umfassten Verbindungstüre (Durchgang), sei es in Form einer Leistung gehabt hat. Terrorakte Deckungen, die Versicherungssummen der Leis- baulichen Integration durch ein abgeschlepptes Terrorakte sind jegliche Handlungen von tungen, Begrenzungen bestimmter Entschädigun- Dach, das über den Zubau reicht, sodass zumin- (3) Ist die Leistungsfreiheit für den Fall vereinbart, Personen oder Personengruppen zur Erreichung gen und Selbstbehalte, den Beginn und das Ende dest optisch der Eindruck eines Gesamtbau- dass eine Obliegenheit verletzt wird, die nach politischer, ethnischer, religiöser, ideologischer des Versicherungsschutzes, die Zahlungsart der werkes (bauliche Einheit) entsteht. dem Eintritt des Versicherungsfalls uns gegen- oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst Prämie und sonstige besondere Bestimmungen. über zu erfüllen ist, so tritt die vereinbarte Rechts- oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch Verkehrswert § folge nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Der Verkehrswert Wird die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz § 6 Versicherungsvertragsgesetz Einfluss zu nehmen. a) eines Gebäudes ist der erzielbare Verkaufs- verletzt, die Leistungspflicht des Versicherers § 6 Versicherungsvertragsgesetz in der Fassung preis, wobei der Wert des Grundstückes außer zu beeinflussen oder die Feststellung solcher BGBl. I 34/2012 lautet wie folgt: Ansatz bleibt. Umstände zu beeinträchtigen, die erkennbar U b) sonstiger Sachen ist der erzielbare Verkaufs- preis für die Sache. (1) Ist im Vertrag bestimmt, dass bei Verletzung für unsere Leistungspflicht bedeutsam sind, so bleiben wir zur Leistung verpflichtet, soweit Umbau einer Obliegenheit, die vor dem Eintritt des VSÖ die Verletzung weder auf die Feststellung des Ein Umbau liegt dann vor, wenn solche Änderun- Versicherungsfalls uns gegenüber zu erfüllen ist, VSÖ bezeichnet den Verband der Sicherheitsun- Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder gen des Gebäudes vorgenommen werden, dass wir von der Verpflichtung zur Leistung frei sein ternehmungen Österreichs den Umfang der dem Versicherer obliegenden nach Durchführung dieser Änderungen das Ge- sollen, so tritt die vereinbarte Rechtsfolge nicht Leistung Einfluss gehabt hat. bäude im Vergleich zum früheren Zustand als ein ein, wenn die Verletzung als eine unverschuldete VVO wesentlich anderes erscheint (z.B Umbau eines anzusehen ist. Wir können den Vertrag innerhalb VVO bezeichnet den Verband der Versi- (4) Eine Vereinbarung, nach welcher wir bei Schuppens in eine Werkstätte). Es ist mit einem eines Monates, nachdem wir von der Verletzung cherungsunternehmen Österreichs Verletzung einer Obliegenheit zum Rücktritt Umbau weder eine Veränderung (Vergrößerung) Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer berechtigt sein sollen, ist unwirksam. der verbauten Fläche, noch eine solche des Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, dass die umbauten Raumes verbunden. W Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigen wir innerhalb eines Monates nicht, so (5) Wir können aus der fahrlässigen Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit Rechte nur Umweltstörung Wasserfahrzeuge können wir uns auf die vereinbarte Leistungs- ableiten, wenn Ihnen vorher die Versicherungs- Unter Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Wasserfahrzeuge im Sinne dieser Bedingungen freiheit nicht berufen. bedingungen oder eine andere Urkunde zuge- Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern sind alle Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf gangen ist, in der die Obliegenheit mitgeteilt wird. durch Immissionen zu verstehen. dem oder im Wasser bestimmt sind. (1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende V Z Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrech- terhalten soll, tritt die vereinbarte Leistungsfrei- heit außerdem nur in dem Verhältnis ein, in dem Versicherungsfall Zeitwert die vereinbarte hinter der für das höhere Risiko Der Versicherungsfall (je nach Kontext auch: Der Zeitwert wird aus dem Neuwert durch Abzug tarifmäßig vorgesehenen Prämie zurückbleibt. Schadenfall genannt) ist das von der Versiche- eines dem Zustand der Sache, insbesondere Bei der Verletzung von Obliegenheiten zu sonsti- rung umfasste Schadensereignis und in den jewei- ihres Alters und ihrer Abnützung entsprechenden gen bloßen Meldungen und Anzeigen, die keinen ligen Deckungen unterschiedlich geregelt. Bitte Betrages ermittelt. Einfluss auf die Beurteilung des Risikos durch uns finden Sie die jeweiligen Definitionen für die ein- haben, tritt Leistungsfreiheit nur ein, wenn die zelnen Deckungen im Kapitel 2.1.6. „Deckungs- Zentralanstalt für Meteorologie und Obliegenheit vorsätzlich verletzt worden ist. umfang der Produktpakete“ (jeweils unter „Was Geodynamik ist versichert?“). Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geo- (2) Ist eine Obliegenheit verletzt, die von Ihnen dynamik (ZAMG) ist eine Forschungseinrichtung zum Zweck der Verminderung der Gefahr oder des österreichischen Bundesministeriums für der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr uns Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem gegenüber – unabhängig von der Anwendbarkeit Sitz in 1190 Wien, Hohe Warte 38. 130 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 131 [Seite 67] 3 3 HILFREICHE TIPPS Tipps für sicheres Wohnen Tipps im Schadenfall Hilfreiche Tipps Bei Stromausfällen kontrollieren Sie, ob Melden Sie Ihren Schaden unkompliziert Sie alle elektronischen Geräte (z.B. den und einfach jederzeit und überall online Herd in der Küche) abgedreht haben, über allianz.at/schaden oder rund um so vermeiden Sie böse Überraschungen, die Uhr über unsere Schadenhotline wenn der Strom zurückkehrt und Sie → 05 9009 9009. Unser Tipp: Melden vielleicht nicht mehr anwesend sind. Sie Ihren Schaden so schnell wie mög- lich bei uns. Ebenfalls empfehlen wir, In diesem Abschnitt erhalten Sie uns Fotos vom Schaden zur Verfügung zu stellen. So können wir Sie über Ihre hilfreiche Tipps rund um Ihr Zuhause. Möglichkeiten und die weiteren Schritte Damit Sie sich in Ihren vier Wänden Bei einem starken Unwetter erhöhen aufklären und eine rasche Schaden- erledigung gewährleisten. Weitere rundum wohl fühlen. Sie Ihre Sicherheit wenn Sie elektroni- sche Geräte ausstecken, so vermeiden Details zur online Schadenmeldung finden Sie im Abschnitt 5. Sie Schäden durch Blitzschlag und reduzieren auch die Brandgefahr. Was tun? Im Zweifelsfall Allianz! Wenn Tipps für sicheres Wohnen Sie nicht sicher sind, ob ein Schadenfall Brand vorbeugen durch Rauchmelder vorliegt oder wie Sie handeln sollen, und Feuerlöscher. Erhöhen Sie Ihre stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Sicherheit indem Sie Zündquellen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung weitestgehend vermeiden, mit offenem und bieten rasche Hilfe. Feuer bewusst umgehen und Ihren Regelmäßige Wartung und Service Zusätzlichen Schutz vor Einbruch bieten Wohnraum mit Rauchwarnmeldern beugen Schäden vor. Dazu zählen Sicherheitstüren und Alarmanlagen. ausstatten. Zudem sollten Sie über z.B. Rauchfangkehrer, Thermenwartung Lassen Sie solche immer von einem einen Feuerlöscher verfügen, der im sowie die Überprüfung von elektro- Fachmann installieren und regelmäßig Ernstfall gut zugänglich ist und nischen Leitungen. Lassen Sie Wartun- überprüfen. regelmäßig durch einen Fachmann Speichern Sie sich wichtige Telefon- gen immer von einem Profi durchführen überprüft wird. nummern ein. Alle Kontaktangaben und bewahren Sie die Belege auf. finden Sie auf der Rückseite von „Mein Zuhause – einfach erklärt“. → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 133 [Seite 68] 4 4 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Was ist bei einem Umzug zu beachten? einen zweiten oder mehrere Hunde Wenn Sie umziehen, muss die Prämie halten, können Sie diese ebenfalls gegen für Ihre Eigenheim- und/oder Haus- Prämie mitversichern. Häufig gestellte haltsversicherung angepasst werden. Während dem Umzug sind Ihre Gegen- Was mache ich in Notfällen, z.B. wenn stände gegen Verkehrsunfälle versichert, ich einen Handwerkerservice oder wenn Sie selbst fahren. Damit Versiche- Schlüsseldienst benötige? Fragen rungsschutz besteht, kontaktieren Sie Wir bieten rasche Hilfe für Notfälle jeg- uns bereits vor dem Wohnungswechsel licher Art. Wenn Sie einen Handwerker, und geben Sie uns Ihre neue Adresse Installateur oder Schlüsseldienst benö- bekannt. tigen, übernimmt unsere Assistance die Organisation und ersetzten auch die Was passiert mit meiner Eigenheim- Kosten bis zu Euro 200,–. Kontaktieren versicherung, wenn ich ein Haus kaufe Sie uns direkt unter 0800/203 33 00 In diesem Kapitel beantworten wir Ihnen die oder verkaufe? (täglich von 0-24h). Wenn Sie ein Haus kaufen, für welches von unseren Kundinnen und Kunden häufig eine Eigenheimversicherung besteht, Sind Gegenstände, die nicht mir gehören, auch versichert wenn sie sich gestellten Fragen im Bereich Eigenheim- und geht der Vertrag auf Sie über und Sie werden dadurch zum Versicherungs- in meiner Wohnung befinden? Haushaltsversicherung. Die Auskünfte stellen nehmer. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht Ja, zu den versicherten Sachen zählt auch Wohnungsinhalt, den Sie nicht selbst einen Überblick dar. Genauere Informationen, anzupassen. besitzen. Das umfasst gemietete Gegen- stände ebenso wie das Eigentum von insbesondere zu Ihrem Paket und Vertrag, Wenn Sie ein Haus verkaufen, für Personen, die bei Ihnen auf Besuch sind. das Sie eine Eigenheimversicherung finden Sie in Ihrem Antrag, in Ihrer Versiche- abgeschlossen haben, geht diese auf Wer ist mitversichert? rungs-Urkunde sowie unter Abschnitt 2 von den Käufer über und dieser wird damit zum Versicherungsnehmer. Bei der Vom Versicherungsschutz umfasst sind alle Familienmitglieder, die in häuslicher „Mein Zuhause – einfach erklärt“. Anpassung Ihres Versicherungsschutzes an Ihre geänderten Lebensumstände Gemeinschaft zusammenleben. Dazu zählen Kinder, verheiratete und unverhei- helfen wir Ihnen gerne! – Informieren ratete Lebenspartner sowie Enkelkinder. Sie uns möglichst frühzeitig. Was wird ersetzt, wenn meine Sachen Ist mein Hund mitversichert? beschädigt werden? Ja, die Privat- und Sporthaftpflichtver- Versicherte Gegenstände werden zum sicherung Ihrer Haushaltsversicherung Neuwert ersetzt. Das ist der Preis, umfasst auch Ihren liebsten Vierbeiner, welcher für die Wiederbeschaffung des sofern dieser in Ihrer Versicherungs- Gegenstandes für diesen bezahlt werden Urkunde angegeben ist. Damit gelten muss. Schäden als gedeckt, die Ihr Hund anderen Personen zufügt. Wenn Sie → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 135 [Seite 69] 5 5 „MEINE ALLIANZ“ KUNDENPORTAL Allianz Online Service Schadenmeldung Um Ihnen schnellstmöglich helfen zu Über den Schadenstatus-Tracker können können und eine umgehende Bearbei- Sie auch einfach und unkompliziert tung zu gewährleisten, empfehlen wir Fotos des Schadens hochladen. Und Sie Ihnen, Ihren Schaden innerhalb von erhalten die Möglichkeit einer Sofort- 24 Stunden zu melden. Am besten gleich entschädigung über den Schadenstatus- online unter → www.allianz.at/schaden Tracker. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Angebot einer Sofortentschä- Unser Damit Sie sich aber anschließend nicht digung akzeptieren oder den Schaden auch noch Gedanken um die Schadens- doch lieber reparieren lassen möchten. abwicklung machen müssen, haben wir den Schadenstatus-Tracker für Sie Bei Reparatur haben Sie die Möglichkeit, Online Service entwickelt! Nach der Schadenmeldung über den Schadenstatus-Tracker eine senden wir Ihnen einen personalisierten Allianz Partner-Werkstatt in Ihrer Nähe Link. Auf diesem können Sie den Status zu suchen und auszuwählen! Mit dem Ihrer Schadensmeldung nachverfolgen – Schadenstatus-Tracker halten wir Sie von rund um die Uhr! der Schadenmeldung bis zur fertigen Reparatur auf dem Laufenden. Schaden melden Schadenbearbeitung Reparatur/Alöse Feedback → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 137 [Seite 70] 5 „MEINE ALLIANZ“ KUNDENPORTAL 5 „MEINE ALLIANZ“ KUNDENPORTAL Mit dem „Meine Allianz“ Kundenportal Danke für Ihr Vertrauen! haben Sie die wichtigsten Informationen Wir freuen uns, rund um Ihren Versicherungsschutz und Ihre Services stets bei der Hand. dass Sie für Ihr Zuhause Allianz gewählt haben. Dort finden Sie nicht nur Ihre Versicherungs-Urkunde, sondern auch die wichtigsten Kontaktdaten für Wir sind bemüht, unsere Produkte und Services eine rasche Hilfe zu Ihrem Vertrag und im Schadenfall. laufend zu verbessern. Sollten Sie Feedback für uns haben, kontaktieren Sie uns unter → feedback@allianz.at. Weitere Vorteile sind: • Schäden mit wenigen Eingaben melden • Verträge digital managen • direkt Berater:in kontaktieren „Meine Allianz“ – einfach und schnell Für die Registrierung im Kundenportal benötigen Sie eine Polizzennummer und den zugehörigen Vertragsbeginn für die Identifikation. Wenn Sie bereits über einen Zugang zum Allianz Kundenportal verfügen, können Sie sich einfach und bequem mit Ihren bestehenden Zugangsdaten bei unserem Online Service anmelden. Unter → www.allianz.at/kundenportal können Sie direkt in das Kundenportal einsteigen und alle Vorteile nutzen. Unser Allianz Kunden Service hilft Ihnen gerne bei Fragen, technischen Problemen oder wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, unter → +43 5 9009 580 oder → kundenportal@allianz.at 138 → zum Inhaltsverzeichnis → zum Inhaltsverzeichnis 139 [Seite 71] Allianz Vertrags-Service Allianz Assistance-Services Unsere spezialisierten Mitarbeiterinnen Falls Sie unsere Assistance-Leistungen und Mitarbeiter im Kundencenter im Falle eines Notfalls benötigen, stehen Ihnen stets zur Verfügung, erreichen Sie uns auch direkt, um Ihre Fragen zu beantworten. 24 Stunden am Tag an 7 Tagen die Woche, in unserer Assistance-Zentrale: Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag Telefonnummer (Inland): (ausgenommen an Feiertagen) 0800/203 33 00 von 08.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr. Telefonnummer (Ausland): +43 1 203 33 00 Telefonnummer Vertrags-Service: 05 9009 9001 Die folgenden Informationen werden vom Allianz Kundencenter sowie E-Mail Vertrags-Service: Allianz Assistance Services benötigt: vertrag@allianz.at • Ihr Name • Ihre Kontaktinformation Telefonnummer Schaden-Service: • Beschreibung des Problems 05 9009 9009 • Ihre Polizzennummer (sofern Sie diese zur Hand haben) Wir werden Sie über die nächsten Schritte informieren und führen Sie durch den Prozess. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft (z.B. Versicherungsnehmer, Vertragspartner, Organ etc.) Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9–13 gilt die gewählte Bezeichnung für alle Geschlechter. Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000 Internet: http://www.allianz.at Unsere aktuelle Datenschutzinformation finden Sie unter www.allianz.at/datenschutz Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, DVR: 0003565 Stand September 2023 Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, (www.fma.gv.at)

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