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ÖBV Sofortrente: die Bedingungen im Volltext
Sofort beginnende klassische Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag (SORE-M) oder aus einer Versicherungsleistung (SORO-M) mit garantierter Rente, Gewinnbeteiligung und ohne Rückkauf.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle
Produkt und Garantien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | „Garantierte Rente ist die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung des Versicherers.“ | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | nicht geregelt | ||
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt | ||
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt | ||
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt | ||
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | „Garantierte Rente ist die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung des Versicherers.“ | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | nicht geregelt | ||
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | nicht geregelt | ||
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | „Sie nehmen im Wege der Gewinnbeteiligung gemäß den Bestimmungen der Satzung der ÖBV und aufgrund des tariflichen Geschäftsplans an den von uns erzielten Überschüssen teil.“ | Pkt. 3, Seite 2 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | nicht geregelt | ||
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | nicht geregelt |
Rentenbeginn und Auszahlung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | nicht geregelt | ||
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | nicht geregelt | ||
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | nicht geregelt | ||
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | nicht geregelt | ||
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | „für eine Variante entschieden haben, die bei Ableben der versicherten Person eine Fortführung der Rentenzahlung an die bezugsberechtigte Person bis zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vorsieht.“ | Pkt. 5, Seite 2 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | nicht geregelt | ||
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | „Beziehen Sie aus Ihrem Versicherungsvertrag laufende Rentenzahlungen, so erhöht sich durch die Gewinnbeteiligung die Gesamtrente.“ | Pkt. 7, Seite 2 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | nicht geregelt | ||
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt | ||
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | ja | „Die Hauptversicherung Ihres Vertrags ist eine Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag.“ | Pkt. 1, Seite 1 |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nicht geregelt |
Tod und Hinterbliebene
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | nicht geregelt | ||
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt | ||
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt | ||
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt | ||
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt | ||
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | nicht geregelt | ||
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |
Beitrag und Flexibilität
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | nicht geregelt | ||
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | nicht geregelt | ||
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 2.000 € | „Die Mindestteilentnahme muss EUR 2.000,00 betragen, und es können maximal 50 % der Deckungsrückstellung entnommen werden“ | Pkt. 5, Seite 2 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt | ||
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt | ||
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |
Kündigung, Rückkauf und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | nein | „Es ist kein Rückkauf möglich.“ | Pkt. 4, Seite 2 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | nein | „Es ist kein Rückkauf möglich.“ | Pkt. 4, Seite 2 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | nicht geregelt | ||
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | nein | „Die Abschlusskosten betragen maximal 3,50 % dieser Bemessungsgrundlage und werden verteilt über das erste Jahr der Vertragslaufzeit monatlich Ihrer Deckungsrückstellung entnommen.“ | Pkt. 2.2.1, Seite 1 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | „Es werden keine Verwaltungskosten verrechnet.“ | Pkt. 2.2.2, Seite 1 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt | ||
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt | ||
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt | ||
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nicht geregelt |
Förderung und Rahmen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt | ||
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt | ||
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt | ||
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt | ||
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt | ||
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt | ||
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt | ||
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |
Pflichten und Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | nicht geregelt | ||
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt | ||
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt | ||
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | nicht geregelt | ||
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt | ||
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Österreichische Beamtenversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Vertrieb
- über eigene Vertreter
- Tarifbezogene Versicherungsbedingungen für Tarif SORE-M (TSORE-M), sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag Fassung: 06/2022 Original beim Versicherer (PDF)
- Tarifbezogene Versicherungsbedingungen für Tarif SORO-M (TSORO-M), sofort beginnende Rente aus der Leistung einer Versicherung Fassung: 06/2022 Original beim Versicherer (PDF)
- Besondere Versicherungsbedingungen für die Gewinnbeteiligung von Kapitalversicherungen auf den Todesfall, Erlebens- und Rentenversicherungen (BGWB-M) Fassung: 06/2022 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)