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Versicherungsmakler / Private Pensionsvorsorge / Bedingungsarchiv

ERGO Kapital- und: die Bedingungen im Volltext

Klassische Lebensversicherung mit garantierten Leistungen als Kapital oder Rente, Kapitalwahlrecht bis eine Woche vor der ersten Rente, Teilauszahlungen bis 25 Prozent bei Einmalprämie und Gewinnbeteiligung laut Besonderen Bedingungen.

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Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)ja„Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz, mit dem die Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrags verzinst wird.“Begriffsbestimmungen, Seite 2
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)nicht geregelt
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)nicht geregelt
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)nicht geregelt
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarnicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„zuzüglich der Verzinsung mit dem in den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen garantieren Rechnungszins.“Begriffsbestimmungen, Seite 2
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Bei bereits als Rentenversicherung abgeschlossenen Verträgen stehen die Rechnungsgrundlagen der Rente und damit die Rentenhöhe schon bei Vertragsabschluss fest.“Punkt 15.3 b), Seite 7
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)keine„Bei bereits als Rentenversicherung abgeschlossenen Verträgen stehen die Rechnungsgrundlagen der Rente und damit die Rentenhöhe schon bei Vertragsabschluss fest.“Punkt 15.3 b), Seite 7
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagennicht geregelt
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„Gewinnberechtigte Versicherungsverträge nehmen im Wege der Gewinnbeteiligung an den von uns erzielten Überschüssen teil.“Punkt 6.1, Seite 4
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)nicht geregelt
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließennicht geregelt
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)nicht geregelt

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)nicht geregelt
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)nicht geregelt
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)nicht geregelt
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)ja„Sie haben das Recht, statt der als laufende Rentenzahlung fällig werdenden Erlebensleistung ein einmaliges Ablösekapital, dessen Höhe Ihnen bereits bei Vertragsabschluss bekanntgegeben wird, in Anspruch zu nehmen.“Punkt 15.1, Seite 7
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnja„können Sie das einmalige Ablösekapital bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fälligkeit der Rentenleistung bei uns anfordern.“Punkt 15.1, Seite 7
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)nicht geregelt
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)nicht geregelt
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnnicht geregelt
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugja„Bei Rentenversicherungen mit bereits laufender Rentenzahlung führt die Gewinnbeteiligung zu einer Erhöhung der laufenden Rente.“Punkt 6.1, Seite 4
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)nicht geregelt
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)nicht geregelt
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragja„entnehmen Sie (außer bei sofort beginnenden Renten) bitte der in Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze enthaltenen Modellrechnung.“Punkt 8.3, Seite 5
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)ja„Die Veranlagung kann im klassischen Deckungsstock oder auch in anderen, zum Zeitpunkt des Rentenbeginns verfügbaren, Veranlagungsformen (beispielsweise fondsgebunden) erfolgen.“Punkt 15.3 e), Seite 7

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„leisten wir die im Versicherungsantrag und in der Polizze für den Ablebensfall angegebene garantierte Versicherungsleistung zuzüglich der zugeteilten Gewinnbeteiligung.“Punkt 1.1, Seite 3
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„leisten wir die im Versicherungsantrag und in der Polizze für den Ablebensfall angegebene garantierte Versicherungsleistung zuzüglich der zugeteilten Gewinnbeteiligung.“Punkt 1.1, Seite 3
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)nicht geregelt
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnernicht geregelt
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kindernicht geregelt
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Bis dahin können Sie die Bezugsberechtigung jederzeit ändern.“Punkt 14.1, Seite 6
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)ja„Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren nach Abschluss oder einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags zahlen wir die Deckungsrückstellung aus.“Punkt 3.2, Seite 3

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustnicht geregelt
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitja„Bei einer nur teilweisen Prämienfreistellung (= Prämienreduktion) vermindert die geringere Prämienhöhe die Versicherungssumme bzw. versicherte Rente“Punkt 9.4, Seite 6
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)ja„Sie können Ihren Versicherungsvertrag ganz oder teilweise prämienfrei stellen“Punkt 9.1, Seite 5
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)nicht geregelt
Teilentnahmen vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Deren Höhe darf insgesamt höchstens 25 % der für den Erlebensfall vereinbarten Versicherungsleistung betragen.“Punkt 11.2, Seite 6
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnein„Eine Vorauszahlung ist nicht möglich.“Punkt 11.1, Seite 6
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres“Punkt 8.1, Seite 5
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert ist der zur Wirksamkeit der Kündigung aktuelle Wert der Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrags zuzüglich der zugeteilten Gewinnbeteiligung, vermindert um den in den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen Abzug.“Punkt 8.2, Seite 5
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja„vermindert um den in den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen Abzug.“Punkt 8.2, Seite 5
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5 VersVG (Regelung der Abschlusskostenverrechnung) berücksichtigt.“Punkt 8.2, Seite 5
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die Höhe der jährlichen Verwaltungskosten entnehmen Sie den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung.“Punkt 5.1 b), Seite 4
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pauseja„Die Wirkungen der Kündigung entfallen, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Kündigung die Zahlung nachholen, sofern der Versicherungsfall nicht schon eingetreten ist.“Punkt 2.5 e), Seite 3
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieternicht geregelt
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)nein„Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns angezeigt wird.“Punkt 12.1, Seite 6

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetznicht geregelt
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)nicht geregelt
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungja„Sie sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.“Punkt 2.1, Seite 3
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhenja„Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter zahlen wir die Deckungsrückstellung aus.“Punkt 3.3, Seite 3
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffenja„Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt, von einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe betroffen, bezahlen wir bei dadurch verursachten Versicherungsfällen die Deckungsrückstellung.“Punkt 3.4, Seite 3
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„Wir können verlangen, dass uns, bei sonstigem Aufschub der Rentenfälligkeit, ein amtlicher Nachweis vorgelegt wird, dass die versicherte Person an den Rentenfälligkeitstagen gelebt hat.“Punkt 7.2, Seite 5
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüssenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen der Stammversicherung (K520 Kapital und Rente)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen Anhang K520 Begriffsbestimmungen 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall 2 Pflichten des Versicherungsnehmers 3 Umfang des Versicherungsschutzes 4 Beginn des Versicherungsschutzes 5 Kosten und Gebühren 6 Gewinnbeteiligung 7 Leistungserbringung und Auszahlungen durch den Versicherer 7a Angaben zur Steuerpflicht 8 Kündigung des Versicherungsvertrags und Rückkaufswert 9 Prämienfreistellung und Herabsetzung der Versicherungsleistung 10 Nachteile einer Kündigung oder Prämienfreistellung 11 Vorauszahlungen und Teilauszahlungen (Entnahmen) 12 Vinkulierung, Verpfändung und Abtretung 13 Erklärungen – Form von Erklärungen und anderen Informationen 14 Bezugsberechtigung 15 Auszahlung in Kapital- oder Rentenform 16 Verjährung 17 Vertragsgrundlagen 18 Aufsichtsbehörde; Beschwerden; Bericht über Solvabilität und Finanzlage 19 Sicherungssystem Deckungsstock 20 Erfüllungsort Firmenname: ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Handelsgericht Wien, FN 101528 g, UID-Nr.: ATU 15366306 Firmensitz: ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien K520 Stand: 12/2022 Seite 1 von 8 [Seite 2] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen Anhang K520 Begriffsbestimmungen Bitte lesen Sie die folgenden Begriffsbestimmungen sorgfältig durch. Sie sind für das Verständnis dieser Versicherungsbedingungen unerlässlich. Ablösekapital ist eine einmalige Kapitalzahlung bei Rentenversicherungen, die anstelle der laufenden Rentenzahlungen in Anspruch genommen werden kann und deren Höhe im Versicherungsantrag und in der Polizze angegeben ist. Bezugsberechtigter ist die Person, die für den Empfang der Leistung des Versicherers genannt ist. (Begünstigter) (Die Bezeichnung "Bezugsberechtigter" gilt für männlich, weiblich und divers.) Bonusrente ist eine Form der Gewinnbeteiligung bei Rentenversicherungen mit bereits laufender Rentenzahlung, die zu einer erhöhten Anfangsrente und verringerten Erhöhungen der laufenden Rente durch die Gewinnbeteiligung führt. Deckungsrückstellung ergibt sich aus der Summe der einbezahlten Versicherungsprämien abzüglich der Versicherungssteuer, der Abschlusskosten, der Verwaltungskosten, der Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos (näheres zur Versicherungssteuer und zu den Kosten finden Sie im Versicherungsantrag unter „Allgemeine Angaben über die für die Versicherung geltende Steuerregelung“ bzw. „Kosten“) und allfälliger Zuschläge für unterjährige Prämienzahlung zuzüglich der Verzinsung mit dem in den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen garantieren Rechnungszins. Die Deckungsrückstellung wird im jeweiligen Deckungsstock des Versicherers veranlagt. Deckungsstock, ist der Deckungsstock gemäß § 300 Abs. 1 Z 1 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG), in dem die Veranlagung für die Klassischer Versicherungsverträge der klassischen Lebensversicherung mit garantierter Versicherungsleistung erfolgt. Der Deckungsstock ist ein „Sondervermögen“ bei Lebensversicherungen. Er muss die Ansprüche der Versicherungsnehmer zu jederzeit sichern und wird getrennt vom anderen Vermögen verwaltet. Gewinnbeteiligung sind Ihrem Versicherungsvertrag zugewiesene etwaige Überschüsse, die bei Zuteilung die garantierten Versicherungsleistungen (im Er- und Ablebensfall sowie bei Rückkauf) erhöhen. Die Gewinnbeteiligung ändert sich von Jahr zu Jahr und kann in manchen Jahren auch Null betragen. Bei Rentenversicherungen mit bereits laufender Rentenzahlung führt die Gewinnbeteiligung zu einer Erhöhung der laufenden Rente. Jahresnettoprämie ist die Jahresprämie ohne Versicherungssteuer und ohne allfälliger Unterjährigkeitszuschläge. Letztstandspolizze ist eine Polizze, die den aktuellen Vertragsstand (Letztstand) dokumentiert. Nettoeinmalprämie ist die Einmalprämie ohne Versicherungssteuer. Nettoprämiensumme ist die Summe der Versicherungsprämien ohne Versicherungssteuer und allfälliger Unterjährigkeitszuschläge über die gesamte vereinbarte Prämienzahlungsdauer. Polizze ist die Urkunde, die Ihren Versicherungsvertrag dokumentiert. Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz, mit dem die Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrags verzinst wird. Aus der Entwicklung der (Garantiezinssatz) Deckungsrückstellung ergibt sich die garantierte Ablaufleistung im Erlebensfall sowie die garantierten Rückkaufswerte und Leistungen bei Prämienfreistellung. Die Verzinsung einer klassischen Lebensversicherung besteht aus 2 Komponenten: dem garantierten Rechnungszins und der variablen Gewinnbeteiligung (Zinsgewinn). Rückkaufswert ist die Leistung des Versicherers, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt ("rückgekauft") wird. Der Rückkaufswert (außer bei sofort entspricht dem Zeitwert des Versicherungsvertrags und berechnet sich aus der Deckungsrückstellung, vermindert um einen Abzug beginnenden Renten) gemäß Punkt 8.2 und den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung sowie unter Berücksichtigung von § 176 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Der Rückkaufswert erhöht sich durch eine bereits zugeteilte Gewinnbeteiligung. Schriftform / Geschriebene Schriftform (schriftlich) bedeutet das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur Form des Erklärenden. Unter geschriebener Form versteht man die Übermittlung eines Textes in Schriftzeichen, aus dem die Person der Erklärenden hervorgeht (siehe Punkt 13). Stammversicherung ist jener Vertragsteil, der die Basis Ihres Versicherungsvertrags bildet und für den die vorliegenden AVB gelten. Ergänzend zur Stammversicherung kann Ihr Versicherungsvertrag auch Zusatzversicherungen beinhalten. Steuerliche beträgt derzeit gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a bzw. § 6 Abs. 1a Versicherungssteuergesetz 10 Jahre für Kunden (Versicherungsnehmer Mindestanlagedauer und versicherte Personen), die bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben; sonst 15 Jahre. Tarif / Geschäftsplan ist eine der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) übermittelte detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und die Gegenleistung des Versicherungsnehmers (Versicherungsprämie) zu berechnen sind. Versicherer (in der Folge ist die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien. „wir“ bzw. „uns“ genannt) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften. Versicherte Person ist die Person, deren Leben versichert ist. Versicherungsnehmer (in ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. (Die Bezeichnung der Folge „Sie“ bzw. „Ihr“) "Versicherungsnehmer" gilt für männlich, weiblich und divers.) Versicherungsprämie ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt, dessen Höhe im Versicherungsantrag und in der Polizze angegeben ist. Versicherungssumme ist die im Rahmen der Versicherungsbedingungen garantierte Leistung des Versicherers, deren Höhe im Versicherungsantrag und in bzw. versicherte Rente der Polizze angegeben ist. K520 Stand: 12/2022 Seite 2 von 8 [Seite 3] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen Anhang K520 1. Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall d) Wenn Sie die erste oder einmalige Versicherungsprämie nicht 1.1 Im Ablebensfall, das heißt bei Ableben der versicherten Person rechtzeitig bezahlen, können wir vom Versicherungsvertrag während der Versicherungsdauer, leisten wir die im zurücktreten. Es gilt als Rücktritt unsererseits, wenn wir die erste Versicherungsantrag und in der Polizze für den Ablebensfall oder einmalige Versicherungsprämie nicht innerhalb von drei angegebene garantierte Versicherungsleistung zuzüglich der Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Bei zugeteilten Gewinnbeteiligung. einem Rücktritt sind die Kosten einer ärztlichen Untersuchung von 1.2 Im Erlebensfall, das heißt bei Erleben des Vertragsablaufs bzw. des Ihnen zu bezahlen. Ist die erste oder einmalige Rentenzahlungsbeginnes bei Rentenversicherungen, leisten wir die Versicherungsprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls und nach am Versicherungsantrag und in der Polizze für den Erlebensfall Ablauf der in Punkt 2.5 c) genannten Frist noch nicht gezahlt, sind angegebene garantierte Versicherungsleistung zuzüglich der wird leistungsfrei; es sei denn Sie waren an der rechtzeitigen zugeteilten Gewinnbeteiligung. Zahlung der Versicherungsprämie ohne Verschulden verhindert. e) Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, erhalten 2. Pflichten des Versicherungsnehmers Sie eine Mahnung, mit welcher Ihnen eine Frist von mindestens 14 2.1 Vorvertragliche Anzeigepflichten: Sie sind verpflichtet, den Tagen zur Zahlung gesetzt wird. Bezahlen Sie den Rückstand Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheits- nicht innerhalb der in der Mahnung festgesetzten Frist, können wir gemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn das den Versicherungsvertrag zum Ablauf dieser Frist kündigen. Im Leben einer anderen Person versichert werden soll, hat auch diese Fall unserer Kündigung vermindert sich Ihr Versicherungsschutz alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. auf die zum in der Mahnung zu § 39 VersVG genannten 2.2 Dieser Punkt gilt nur für Versicherungsverträge, in denen für den Kündigungszeitpunkt vorhandene prämienfreie Ablebensfall eine über die Rückgewähr der eingezahlten Versicherungsleistung oder er entfällt bei Unterschreitung der in Versicherungsprämien hinausgehende Leistung versichert ist: den Besonderen Versicherungsbedingungen der Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, Stammversicherung angegebenen Mindestversicherungsleistung können wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss des zur Gänze (siehe Punkt 9.2). Die Wirkungen der Kündigung Versicherungsvertrags von diesem - bzw. seit einer risikoerhöhenden entfallen, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Kündigung die Änderung des Versicherungsvertrags nur von dieser - zurücktreten. Zahlung nachholen, sofern der Versicherungsfall nicht schon Wir können den Rücktritt nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis der eingetreten ist. Zahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben erklären. Wir der Mahnung festgesetzten Frist und tritt nach Ablauf der Frist der können nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn wir von Versicherungsfall ein, so sind wir leistungsfrei, es sei denn Sie der Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Angaben Kenntnis hatten waren an der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden verhindert. oder der verschwiegene Umstand keinen Einfluss auf den Eintritt des f) Die in Punkt 2.5 d) und e) - jeweils letzter Satz, erster Halbsatz - Versicherungsfalls hatte. Wenn die unrichtige bzw. unvollständige vorgesehene Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn Sie bloß mit Beantwortung ohne Verschulden des Versicherungsnehmers und der nicht mehr als 10 vH der Jahres- oder einmaligen versicherten Person erfolgte oder dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsprämie, höchstens aber mit 60 Euro im Verzug sind. versicherten Person der anzeigepflichtige Umstand nicht bekannt war, verzichten wir auf unser Recht auf Prämienerhöhung bzw. 3. Umfang des Versicherungsschutzes Kündigung gemäß § 41 VersVG. Wenn wir vom 3.1 Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon auf Versicherungsvertrag zurücktreten, zahlen wir den Rückkaufswert welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. aus. Schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben können 3.2 Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren nach darüber hinaus gemäß §§ 16 ff VersVG zum Verlust des Abschluss oder einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung Versicherungsschutzes führen, sodass wir im Versicherungsfall nur des Versicherungsvertrags zahlen wir die Deckungsrückstellung aus. den Rückkaufswert auszahlen. Wird uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die freie 2.3 Bei arglistiger Täuschung können wir den Versicherungsvertrag Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der jederzeit anfechten. Wenn wir den Versicherungsvertrag anfechten, Geistestätigkeit begangen wurde, besteht hingegen voller leisten wir den Rückkaufswert. Versicherungsschutz gemäß Punkt 1.1. 2.4 An Ihren Versicherungsantrag sind Sie sechs Wochen lang 3.3 Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Unruhen auf Seiten der Unruhestifter zahlen wir die 2.5 Prämienzahlung und Folgen eines Zahlungsverzugs Deckungsrückstellung aus. a) Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien 3.4 Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt, von einer (einmalige oder laufende Prämien) an uns kostenfrei und nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus rechtzeitig zu bezahlen. ausgelösten Katastrophe betroffen, bezahlen wir bei dadurch b) Laufende Versicherungsprämien sind Jahresprämien. Sie verursachten Versicherungsfällen die Deckungsrückstellung. Die können nach Vereinbarung auch in halbjährlichen, Beschränkung auf den Geldwert der Deckungsrückstellung gilt jedoch vierteljährlichen oder monatlichen Raten bezahlt werden, dann nicht, wenn Leben oder Gesundheit von höchstens 1000 Personen jedoch mit den in den Besonderen Versicherungsbedingungen gefährdet oder geschädigt werden. der Stammversicherung angegebenen Zuschlägen. Ein Wechsel 3.5 Wenn für den Ablebensfall keine über die Rückgewähr der der Zahlungsweise ist nur zum Jahresstichtag des eingezahlten Versicherungsprämien hinausgehende Leistung Versicherungsbeginns möglich. versichert ist, gelten die Einschränkungen der Absätze 3.2, 3.3 und 3.4 Falls bei laufender Prämienzahlung in Ihrem nicht. Versicherungsantrag und in Ihrer Polizze keine abweichende Prämienzahlungsdauer angegeben ist, entspricht die 4. Beginn des Versicherungsschutzes Prämienzahlungsdauer der Versicherungsdauer. 4.1 Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres c) Die erste oder einmalige Versicherungsprämie wird mit Versicherungsantrags in geschriebener Form oder durch Zustellung der Zustellung der Polizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn und Polizze erklären und Sie die erste oder einmalige Versicherungsprämie Aufforderung zur Prämienzahlung, fällig und ist sodann innerhalb rechtzeitig (siehe Punkt 2.5.c) bezahlt haben. Vor dem in der Polizze von 14 Tagen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Monats ab dem jeweiligen Fälligkeitstag zu bezahlen. K520 Stand: 12/2022 Seite 3 von 8 [Seite 4] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen Anhang K520 4.2 Vorläufiger Sofortschutz: Ihr Versicherungsvertrag ist mit c) Die laufenden Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos vorläufigem Sofortschutz ausgestattet. Der vorläufige Sofortschutz (Risikoprämien) richten sich nach dem Alter der versicherten erstreckt sich auf die für den Ablebensfall beantragten Summen, Person sowie der für den Ablebensfall vereinbarten maximal jedoch auf den in den Besonderen Versicherungsleistung. Das für die Berechnung relevante Alter Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen ist die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Höchstbetrag, auch wenn insgesamt höhere Summen auf das Geburtsjahr. Leben derselben versicherten Person beantragt sind. Die Risikoprämien errechnen sich jährlich aus der Differenz Der vorläufige Sofortschutz gilt, wenn zwischen der für den Ablebensfall vereinbarten  die versicherte Person zum Zeitpunkt der Antragstellung voll Versicherungsleistung und der Deckungsrückstellung, arbeitsfähig ist, multipliziert mit der Ablebenswahrscheinlichkeit gemäß der in  die versicherte Person nicht in ärztlicher Behandlung oder den Besonderen Versicherungsbedingungen der Kontrolle steht und Stammversicherung angegebenen Sterbetafel.  soweit die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen Die zu jedem von uns verwalteten Versicherungsvertrag oder Ausschlüsse (siehe Punkt 3) vorsehen. verrechneten Risikoprämien verfallen zugunsten der Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Versichertengemeinschaft, da sie zur Bezahlung sämtlicher Versicherungsantrags bei uns, frühestens aber mit dem Ablebensleistungen aller verstorbenen versicherten Personen beantragten Versicherungsbeginn. beitragen. Der vorläufige Sofortschutz endet mit Zustellung der Polizze oder Für die Übernahme erhöhter Risiken insbesondere wegen der Ablehnung Ihres Versicherungsantrags oder auch mit unserer Krankheit, Beruf, Sport, etc. werden wir erhöhte Risikoprämien Erklärung, dass der vorläufige Sofortschutz beendet ist, oder auch oder besondere Bedingungen mit Ihnen vereinbaren. mit Ihrem Rücktritt vom Versicherungsantrag, sofern dieser vor Diese sowie insbesondere die für ältere versicherte Personen Zustellung der Polizze erfolgt, in jedem Fall jedoch sechs Wochen verrechneten Risikoprämien mindern die Anlagerendite des nach Antragstellung. einzelnen Versicherungsvertrags. Wenn wir aufgrund des vorläufigen Sofortschutzes leisten, 5.2 Die in 5.1 genannten Kostenbestandteile berücksichtigen wir bereits verrechnen wir die auf diese Leistung entfallende erste bei der Kalkulation Ihrer Versicherungsprämien, sie sind daher in Jahresprämie bzw. die einmalige Versicherungsprämie. Ihren Versicherungsprämien enthalten. Bei prämienfrei gestellten Versicherungsverträgen entnehmen wir die Verwaltungskosten und 5. Kosten und Gebühren Risikoprämien der Deckungsrückstellung. 5.1 Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen 5.3 Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Kosten nach 5.1 Bestimmungen von Ihren Versicherungsprämien in Abzug sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des gebracht. Weiters verrechnen wir Ihnen für unsere Leistungen im jeweiligen Tarifes, die wir der FMA übermittelt haben. Diese können Rahmen Ihres Versicherungsvertrags Abschlusskosten (siehe a)), für bestehende Versicherungsverträge von uns nicht verändert Verwaltungskosten (siehe b)) und Kosten zur Deckung des werden. Ihre korrekte Anwendung ist von der FMA jederzeit Ablebensrisikos (Risikoprämien) (siehe c)) entsprechend dem überprüfbar. vereinbarten Tarif. Diese Kosten werden Ihnen nicht gesondert in 5.4 Für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen verrechnen wir Rechnung gestellt, sondern entsprechend den nachstehenden wertgesicherte Gebühren gemäß § 41b VersVG, die in Ihrem Bestimmungen von der Versicherungsprämie abgezogen oder der Versicherungsantrag angegeben sind. Die jeweils aktuelle Liste und Deckungsrückstellung entnommen. Zum besseren Verständnis Höhe der Gebühren können Sie bei uns erfragen, unserer finden sich (außer bei sofort beginnenden Renten) tabellarische Homepage ergo-versicherung.at/services/gebuehren-fuer- Darstellungen in Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze mehraufwendgungen entnehmen oder auf Wunsch zugesandt (siehe Modellrechnungen und Kostentabellen). erhalten. a) Die im Versicherungsantrag angegebenen Abschlusskosten werden in den Anfangsjahren Ihres Versicherungsvertrags 6. Gewinnbeteiligung fällig. Diese werden bei Versicherungsverträgen gegen 6.1 In den Besonderen Versicherungsbedingungen der laufende Prämienzahlung nach dem so genannten Stammversicherung ist angegeben, ob Ihr Versicherungsvertrag Zillmerverfahren verrechnet. Das Zillmerverfahren hat gewinnberechtigt ist. Gewinnberechtigte Versicherungsverträge wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres nehmen im Wege der Gewinnbeteiligung an den von uns erzielten Versicherungsvertrags die Deckungsrückstellung und damit Überschüssen teil. Der Gewinnanteil wird abhängig vom jeweiligen auch der Rückkaufswert oder die prämienfreie Tarif ermittelt. Bei Rentenversicherungen mit bereits laufender Versicherungsleistung im Verhältnis zu den eingezahlten Rentenzahlung führt die Gewinnbeteiligung zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien gering ist. Eine vorzeitige Beendigung laufenden Rente. bzw. Prämienfreistellung des Lebensversicherungsvertrags Die Höhe der Gewinnbeteiligung hängt von der Entwicklung der kann unter anderem wegen Deckung der Abschlusskosten Kapitalmärkte, den tatsächlichen Kapitalerträgen und dem Risiko- insbesondere ab dem zweiten Jahr nach Vertragsabschluss und Kostenverlauf ab. Neben den Erträgen des laufenden für den Versicherungsnehmer zu Verlusten führen; bis zum Geschäftsjahrs können in die Bemessung auch der Auf- oder Abbau Ablauf des ersten Jahres werden bei der Berechnung des der Zinszusatzrückstellung sowie die Anrechnung von Rückkaufswertes bzw. bei Prämienfreistellung die bereits Überdotierungen und negativen Mindestbemessungsgrundlagen aus abgezogenen Abschlusskosten rückerstattet. Der für die früheren Geschäftsjahren einfließen. Abschlusskosten zu tilgende Betrag ist auf die in den Da die zukünftig erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen Besonderen Versicherungsbedingungen der werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung Stammversicherung angegebene Höhe beschränkt. auf Schätzungen, denen die im Zeitpunkt der Schätzung b) Die Höhe der jährlichen Verwaltungskosten entnehmen Sie bestehenden Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben den Besonderen Versicherungsbedingungen der sind daher unverbindlich. Stammversicherung. Bitte beachten Sie, dass bei Die Details können Sie den Besonderen Versicherungsbedingungen prämienfreien Versicherungsverträgen die Verwaltungskosten der Stammversicherung und Ihrem Versicherungsantrag entnehmen. der Deckungsrückstellung entnommen werden. K520 Stand: 12/2022 Seite 4 von 8 [Seite 5] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen Anhang K520 7. Leistungserbringung und Auszahlungen durch den Versicherer 8. Kündigung des Versicherungsvertrags und Rückkaufswert 7.1 Für die Erbringung von Leistungen und Auszahlungen aus dem 8.1 Sie können Ihren Versicherungsvertrag ganz oder teilweise kündigen: Versicherungsvertrag können wir die Übergabe der Polizze und das  jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Vorweisen eines Identitätsnachweises verlangen. Bei Verlust einer auf Versicherungsjahres bzw. Überbringer lautenden Polizze können wir Auszahlungen von einer  innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit gerichtlichen Kraftloserklärung abhängig machen. Im Ablebensfall sind Wirkung zum Monatsende. zusätzlich auf Rechnung des Bezugsberechtigten eine amtliche 8.2 Im Fall der Kündigung Ihres Versicherungsvertrags erhalten Sie den Sterbeurkunde und ein Nachweis über die Todesursache der Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der zur Wirksamkeit der versicherten Person vorzulegen. Im Erlebensfall ist zusätzlich auf Kündigung aktuelle Wert der Deckungsrückstellung Ihres einem von uns beigestellten Formblatt zu bestätigen, dass die Versicherungsvertrags zuzüglich der zugeteilten Gewinnbeteiligung, versicherte Person am Fälligkeitstag noch am Leben war. vermindert um den in den Besonderen Versicherungsbedingungen der 7.2 Wir werden Rentenzahlungen auf ein vom Bezugsberechtigten Stammversicherung angegebenen Abzug. genanntes Konto überweisen, über welches ausschließlich der Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5 VersVG Bezugsberechtigte verfügungsberechtigt ist. Gegebenenfalls ist ein (Regelung der Abschlusskostenverrechnung) berücksichtigt. solches auf Rechnung des Bezugsberechtigten einzurichten. Wir Ist bei Versicherungsverträgen gegen Einmalprämie das Zinsniveau im können verlangen, dass uns, bei sonstigem Aufschub der Zeitpunkt des Rückkaufes höher als bei Versicherungsbeginn und Rentenfälligkeit, ein amtlicher Nachweis vorgelegt wird, dass die ergibt sich aus diesem Anstieg unter Zugrundelegung der Restlaufzeit versicherte Person an den Rentenfälligkeitstagen gelebt hat. Zu bis zum Vertragsablauf bzw. Rentenzahlungsbeginn des Unrecht empfangene Zahlungen müssen an uns zurückgezahlt werden. Versicherungsvertrags finanzmathematisch ein Kursrückgang von mehr 7.3 Die Versicherungsleistung wird nach Eintritt des Versicherungsfalls und als fünf Prozent, so wird dieser Kursrückgang bei der Ermittlung des Abschluss der Erhebungen zu Versicherungsfall und Leistungsumfang Rückkaufswertes berücksichtigt. sowie nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen (insbesondere Als maßgebliches Zinsniveau gilt der 5-Jahres Constant Maturity Swap Identitätsnachweis) ausbezahlt. Sind wir ohne unser Verschulden an Euro-Satz des dem jeweiligen Ermittlungszeitpunkt der Auszahlung der Versicherungsleistung gehindert, besteht kein zweitvorangegangenem Monats. (Nähere Informationen zum 5-Jahres Anspruch auf Vergütung von Zinsen. Constant Maturity Swap Euro-Satz stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.) Der finanzmathematisch ermittelte Kursrückgang ist umso 7a. Angaben zur Steuerpflicht höher, je stärker der Anstieg des Zinsniveaus und je länger die 7a.1 Sie sind verpflichtet, uns alle Angaben und alle Änderungen der Restlaufzeit bis zum Vertragsablauf bzw. Rentenzahlungsbeginn ist. Angaben unverzüglich bekannt zu geben, die für die Beurteilung Ihrer Beispiel 1: Der maßgebliche Constant Maturity Swap-Satz beträgt bei persönlichen Steuerpflicht oder jener des Leistungsempfängers Vertragsabschluss 1,0% und beim Rückkauf 1,5%, die Restlaufzeit ist relevant sein können, insbesondere dann 5 bzw. 10 Jahre: der finanzmathematisch ermittelte Kursrückgang (i) Name, beträgt -2,4% bzw. -4,6%, es folgt daher in beiden Fällen keine (ii) Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland, Kürzung. (iii) Adresse Ihres Wohnsitzes, Beispiel 2: Steigt der Constant Maturity Swap-Satz bis zum Rückkauf (iv) Staat oder Staaten, in dem oder in denen Sie steuerlich ansässig auf 2,0%, ergibt sich bei 5 Jahren Restlaufzeit ein Kursrückgang von - sind, 4,7% und daher erfolgt keine Kürzung. Bei Restlaufzeit 10 Jahre ergibt (v) Steueridentifikationsnummer(n), sich ein Kursrückgang von -9,0%, und diese Kürzung wird angewendet. (vi) Anzahl der Tage und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Beispiel 3: Steigt der Constant Maturity Swap-Satz bis zum Rückkauf (vii) entsprechende Daten allfälliger Treugeber. auf 2,5%, ergibt sich bei 5 bzw. 10 Jahren Restlaufzeit ein Versicherungsnehmer, die keine natürliche Person sind, sind Kursrückgang von -7,0% bzw. -13,1% und diese Kürzungen werden verpflichtet, uns anstelle der Angaben gemäß Punkt (ii), (iii) und (vi) zu angewendet. informieren über 8.3 Die individuelle Entwicklung der Rückkaufswerte zum Ende eines jeden (viii) ihren Sitz, Versicherungsjahres unter den dort angegebenen Wertentwicklungen (ix) den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und Organisation, (Gesamtverzinsungen) entnehmen Sie (außer bei sofort beginnenden (x) die für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante Renten) bitte der in Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze Eigentümerstruktur, insbesondere beherrschende Personen im enthaltenen Modellrechnung. Sinne von § 92 GMSG, BGBl 116/2015 und Art 1 lit ee des 8.4 Bei Versicherungsverträgen mit bereits laufender Rentenzahlung ist FATCA-Abkommens, BGBl III Nr. 16/2015 in der jeweils eine Kündigung bzw. ein Rückkauf nicht möglich. geltenden Fassung, und zu jenen beherrschenden Personen, die 8.5 Bei einer nur teilweisen Kündigung (= Teilrückkauf) bleiben die Laufzeit gemäß § 89 GMSG meldepflichtig sind, die Angaben gemäß bis zum Vertragsablauf bzw. Rentenzahlungsbeginn und Prämienhöhe diesen Punkten (i) bis (x), unberührt; der Versicherungsvertrag läuft jedoch in vermindertem (xi) ihren Status als aktive oder passive NFE im Sinne der §§ 93 bis Umfang weiter. 95 GMSG, und für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante Änderungen obiger Angaben. 9. Prämienfreistellung und Herabsetzung der Versicherungsleistung 7a.2 Leistungen erbringen wir nur Zug um Zug gegen Identifikation (z.B. 9.1 Sie können Ihren Versicherungsvertrag ganz oder teilweise prämienfrei gültiger Reisepass) und, falls von uns verlangt, Angabe einer Erklärung stellen: des Bezugsberechtigten, die die Angaben laut Punkt 7a.1 enthält,  jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden sowie entsprechender Nachweise (insbesondere Reisepass). Versicherungsjahres bzw. 7a.3 Wenn und insoweit die Gefahr einer Haftung für Steuern durch uns  innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit besteht, sind wir berechtigt, den entsprechenden Teil der Wirkung zum Monatsende. Versicherungsleistung bis zum Wegfall der Gefahr einzubehalten und Bei einer Prämienfreistellung wird Ihre Versicherungsleistung an die jeweils zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden herabgesetzt. Dabei wird für die restliche Versicherungsdauer auf abzuführen. Wir sind nicht verpflichtet, Kosten des Grundlage des Rückkaufswertes (siehe Punkt 8.2) eine verminderte Leistungsempfängers, die zur Erlangung einer allfälligen Versicherungssumme bzw. versicherte Rente ermittelt. Rückerstattung der abgeführten Beträge von Steuerbehörden anfallen, Bei Prämienfreistellung innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5 zu ersetzen. VersVG (Regelung der Abschlusskostenverrechnung) berücksichtigt. K520 Stand: 12/2022 Seite 5 von 8 [Seite 6] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen Anhang K520 Die individuelle Höhe der prämienfreien Leistungen bei Die Teilauszahlung erfolgt durch Entnahme aus der Prämienfreistellung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres unter Deckungsrückstellung. Durch die Teilauszahlung verringert sich auch die den dort angegebenen Wertentwicklungen (Gesamtverzinsungen) vereinbarte Versicherungsleistung für den Ablebensfall. entnehmen Sie (außer bei sofort beginnenden Renten) bitte der in Bitte beachten Sie, dass eine Teilauszahlung (bis auf die steuerliche Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze enthaltenen Behandlung) dieselben nachteiligen Folgen wie eine Kündigung hat Modellrechnungen. (siehe Punkt 10). 9.2 Voraussetzung für die Prämienfreistellung ist, dass die zur Wirksamkeit 11.3 Durch eine Teilauszahlung wird der Versicherungsvertrag nicht beendet. der Prämienfreistellung aktuelle Versicherungsleistung den in den 11.4 Bei Versicherungsverträgen mit bereits laufender Rentenzahlung ist eine Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung Teilauszahlung nicht möglich. angegebenen Mindestbetrag nicht unterschreitet. Im Fall der Unterschreitung wird der zu diesem Zeitpunkt vorhandene 12. Vinkulierung, Verpfändung und Abtretung Rückkaufswert (siehe Punkt 8.2) ausbezahlt und der 12.1 Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und erst dann Versicherungsvertrag endet. wirksam, wenn sie uns angezeigt wird. Eine Vinkulierung bedarf neben 9.3 Durch die Prämienfreistellung wird der Versicherungsvertrag nicht der Anzeige zu ihrer Wirksamkeit auch unserer Zustimmung. beendet. 13. Erklärungen – Form von Erklärungen und anderen Informationen 9.4 Bei einer nur teilweisen Prämienfreistellung (= Prämienreduktion) 13.1 Für Mitteilungen und Erklärungen an uns ist die geschriebene Form vermindert die geringere Prämienhöhe die Versicherungssumme bzw. erforderlich, sofern und soweit nicht die Schriftform (schriftlich) versicherte Rente, wodurch bei gleich bleibender Laufzeit bis zum ausdrücklich und mit gesonderter Erklärung vereinbart wurde. Vertragsablauf bzw. Rentenzahlungsbeginn der Versicherungsschutz Gesetzliche Formgebote bleiben von dieser Vereinbarung jedenfalls gemäß den versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen unberührt. Die Rücktrittserklärung unterliegt ausschließlich den in der Tarifes herabgesetzt wird. Rücktrittsrechtsbelehrung genannten Formvorschriften. 10. Nachteile einer Kündigung oder Prämienfreistellung Der geschriebenen Form wird mit einem Text in Schriftzeichen 10.1 Die Kündigung oder Prämienfreistellung Ihres Versicherungsvertrags entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. ist mit Nachteilen für Sie verbunden, da bei Kündigung der Telefax, E-Mail). Versicherungsschutz entfällt bzw. sich bei Teilrückkauf sowie bei Haben wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine elektronische (teilweiser) Prämienfreistellung vermindert und der Rückkaufswert bzw. Kommunikation gemäß § 5a VersVG vereinbart, so regelt diese die Form die prämienfreie Leistung nicht der Summe der einbezahlten und die Übermittlung von Erklärungen. Versicherungsprämien entspricht: Ab dem zweiten Jahr nach Schriftform (schriftlich) bedeutet das Original der Erklärung mit Vertragsabschluss unter anderem wegen Deckung der eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden oder eine qualifizierte Abschlusskosten, insbesondere bei prämienfreien elektronische Signatur gemäß § 4 Signatur- und Versicherungsverträgen aufgrund der laufenden Entnahme von Vertrauensdienstegesetz. Verwaltungskosten sowie wegen der zugunsten der Wenn wir uns auf die Unwirksamkeit einer nicht in der vereinbarten Risikogemeinschaft verfallenden Risikoprämien und der abgeführten Schriftform abgegebenen Erklärung berufen wollen, so haben wir dies Versicherungssteuer ist eine Kündigung oder Prämienfreistellung dem Erklärenden unverzüglich nach dem Zugang der Erklärung jedenfalls mit einem Verlust eines wesentlichen Teiles der mitzuteilen. Dem Erklärungsempfänger steht es dann frei, das einbezahlten Versicherungsprämien verbunden. Beachten Sie auch Formgebrechen sodann binnen 14 Tagen durch Absendung einer die steuerlichen Folgen: derzeit z.B. bei (teilweiser) Prämienfreistellung schriftlichen Erklärung fristwahrend zu beseitigen. vor Ablauf von drei Jahren ab Vertragsabschluss oder bei Rückkauf 13.2 Nach Eintritt des Versicherungsfalls können wir eine Ablehnung, einen (bzw. einmaliger Kapitalablöse) von Versicherungsverträgen gegen Rücktritt oder eine Anfechtung auch einem berechtigten Dritten Einmalprämie bzw. mit abgekürzter Prämienzahldauer innerhalb der gegenüber erklären. steuerlichen Mindestanlagedauer. 13.3 Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie uns Ihre neue Adresse Über die Versicherungsdauer entwickelt sich der Rückkaufswert mitteilen, andernfalls richten wir unsere Erklärungen rechtswirksam an progressiv, bis er zu Vertragsende bzw. Rentenzahlungsbeginn die für Ihre letzte uns bekannte Adresse (das ist die in Ihrem den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme bzw. das Versicherungsantrag festgehaltene oder eine allenfalls uns später von vereinbarte Ablösekapital erreicht. Sie können den Modellrechnungen Ihnen oder einem von Ihnen Beauftragen, z.B. Versicherungsmakler, in Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze entnehmen, wie hoch geschriebene neue Adresse). Wenn Sie Ihren Wohnort außerhalb die Rückkaufswerte sowie die prämienfreien Leistungen unter den dort Europas nehmen, müssen Sie uns eine Person innerhalb Europas angegebenen Wertentwicklungen (Gesamtverzinsungen) im Vergleich benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Erklärungen an Sie zur eingezahlten Prämiensumme sind. entgegenzunehmen. Die Rückzahlung der einbezahlten Versicherungsprämien bzw. der 13.4 Sie können jederzeit Abschriften der Erklärungen fordern, die Sie mit einbezahlten einmaligen Versicherungsprämie ist ausgeschlossen. Bezug auf den Versicherungsvertrag abgegeben haben. Die Kosten der Abschriften sind gemäß § 3 Abs. 4 VersVG von Ihnen zu tragen und auf 11. Vorauszahlungen und Teilauszahlungen (Entnahmen) Verlangen vorzuschießen. 11.1 Eine Vorauszahlung ist nicht möglich. 11.2 Sie haben die Möglichkeit, bei Versicherungsverträgen gegen 14. Bezugsberechtigung Einmalprämie oder mit vereinbarter abgekürzter Prämienzahldauer 14.1 Sie bestimmen, wer bezugsberechtigt ist. Der Bezugsberechtigte erwirbt jeweils ab dem 6. Versicherungsjahr Teilauszahlungen in Anspruch zu das Recht auf die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalls. Bis dahin nehmen. können Sie die Bezugsberechtigung jederzeit ändern. Änderung und Deren Höhe darf insgesamt höchstens 25 % der für den Erlebensfall Widerruf der Bezugsberechtigung müssen uns angezeigt werden. vereinbarten Versicherungsleistung betragen. Jede entnommene 14.2 Sie können auch bestimmen, dass der Bezugsberechtigte das Recht auf Teilauszahlung darf den in den Besonderen die künftige Leistung unwiderruflich und damit sofort erwerben soll. Dann Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen kann das Bezugsrecht nur noch mit dessen Zustimmung geändert Mindestbetrag nicht unterschreiten und zwischen zwei aufeinander werden. folgenden Teilauszahlungen müssen mindestens 12 Monate liegen. Die 14.3 Ist die Polizze auf den Überbringer ausgestellt, können wir dennoch verbleibende Versicherungsleistung darf den in den Besonderen verlangen, dass der Überbringer der Polizze uns seine Berechtigung und Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen seine Identität (z.B. gültiger Reisepass) nachweist. Mindestbetrag nicht unterschreiten. K520 Stand: 12/2022 Seite 6 von 8 [Seite 7] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen Anhang K520 15. Auszahlung in Kapital- oder Rentenform insbesondere kann sich eine niedrigere als die bei Abschluss der 15.1 Bei Rentenversicherungen erbringen wir die Erlebensleistung Kapitalversicherung prognostizierte Optionsrente ergeben, wenn grundsätzlich in Form einer laufenden Rentenzahlung. Sie haben das die durchschnittliche Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Recht, statt der als laufende Rentenzahlung fällig werdenden Vereinbarung der Optionsrente stärker angestiegen ist, als dies Erlebensleistung ein einmaliges Ablösekapital, dessen Höhe Ihnen in der bei Abschluss der Kapitalversicherung gültigen bereits bei Vertragsabschluss bekanntgegeben wird, in Anspruch zu Generationen-Sterbetafel angenommen wurde oder wenn der nehmen. Dies bezeichnen wir als Ihr Kapitalwahlrecht. Darüber Rechnungszins sinkt (auch ein negativer Rechnungszins kann werden wir Sie spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstermin der möglich sein). ersten Rente nochmals informieren und Ihnen die Höhe der fällig c) Zur Berechnung der Höhe der Optionsrente wenden wir die zum werdenden Rente sowie die Höhe des stattdessen wählbaren Rentenzahlungsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen an, einmaligen Ablösekapitals mitteilen. Sofern Sie sich dann für das denen folgende Parameter zugrunde liegen: Kapitalwahlrecht entscheiden, können Sie das einmalige  die zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns von der Ablösekapital bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fälligkeit der Aktuarvereinigung Österreichs veröffentlichte Sterbetafel für Rentenleistung bei uns anfordern. Beachten Sie auch die Rentenversicherungen (oder sofern es diese dann nicht steuerlichen Folgen bei Kapitalablöse einer vereinbarten mehr gibt, eine andere zu diesem Zeitpunkt gültige und von Rentenzahlung innerhalb der steuerlichen Mindestanlagedauer. der FMA anerkannte Sterbetafel für Rentenversicherungen), 15.2 Bei Kapital- und Rentenversicherungen erbringen wir die für den  sofern die Optionsrente im klassischen Deckungsstock Ablebensfall vorgesehene Versicherungsleistung bzw. nach veranlagt wird, den zum Zeitpunkt des (teilweiser) Kündigung des Versicherungsvertrags den Rentenzahlungsbeginns höchstmöglichen Rechnungszins Rückkaufswert in Form einer Einmalzahlung. Dies gilt bei gemäß Versicherungsunternehmen- Kapitalversicherungen auch für die Erlebensleistung nach Höchstzinssatzverordnung – VU-HZV (oder sofern es diese Vertragsablauf. dann nicht mehr gibt, den in einer entsprechenden 15.3 Bei Kapitalversicherungen haben Sie im Erlebensfall das Recht, Nachfolgebestimmung der maßgeblichen Aufsichtsbehörde anstatt der als Einmalzahlung fällig werdenden Erlebensleistung die festgelegten höchstmöglichen Rechnungszins bzw. wenn es Auszahlung in Rentenform (Optionsrente) zu verlangen. Dies zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns keine rechtliche bezeichnen wir als Ihr Rentenwahlrecht. Auf dieses Recht werden wir Festlegung gibt und keine anderen rechtlichen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres Versicherungsvertrags Bestimmungen dagegen sprechen, einen aus 60 % der 10- nochmals hinweisen. jährigen Durchschnittsrendite für österreichische a) Wenn Sie sich für eine Auszahlung in Rentenform (Optionsrente) Bundesanleihen berechneten mit einem Abschlag von 0,5 interessieren, können Sie während der Laufzeit des %-Punkten ermittelten Rechnungszinssatz), Versicherungsvertrags – und zwar frühestens sechs Monate vor oder Ablauf Ihres Versicherungsvertrags, spätestens aber sechs sofern die Optionsrente nicht im klassischen Deckungsstock Kalenderwochen vor diesem Zeitpunkt – die möglichen (sondern beispielsweise fondsgebunden) veranlagt wird, ist Rentenzahlungsformen (das sind Mindest- und Höchstdauer die Wertentwicklung der gewählten Veranlagung sowie Häufigkeit der Auszahlungen pro Jahr) samt der jeweiligen (beispielsweise der ausgewählten Fonds bei Höhe der Optionsrente sowie alle weiteren erforderlichen fondsgebundener Veranlagung) maßgeblich. Sollten bei der Informationen bei uns erfragen. gewählten Veranlagung Kosten anfallen (beispielsweise Wir werden Ihnen dann innerhalb von zwei Kalenderwochen Kosten in den ausgewählten Fonds, welche von den nach Erhalt Ihrer Anfrage die Höhe der als Einmalzahlung fällig Kapitalanlagegesellschaften in Rechnung gestellt werden werdenden Erlebensleistung und die Höhe der alternativen und deren Anfall und Höhe von den ausgewählten Fonds Optionsrente mittels einer Darstellung gemäß den dann abhängig ist), werden wir Sie darüber in unserem Schreiben geltenden Rechtsvorschriften (derzeit gemäß gemäß Absatz a) zur Höhe der Optionsrente bzw. den dort Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 – LV- enthaltenen Beilagen (beispielsweise zu den ausgewählten InfoV 2018) in einem Schreiben, samt Übermittlung aller Fonds) informieren, sowie rechtlich geforderten Unterlagen, bekannt geben.  2,00 % laufende Verwaltungskosten (von jeder b) In unserem Schreiben gemäß Absatz a) zur Höhe der ausbezahlten Rente), aber keine Abschlusskosten. Optionsrente sind auch die Rechnungsgrundlagen der Rente d) Sofern Sie sich für die Optionsrente anstatt einer Einmalzahlung enthalten. Bei bereits als Rentenversicherung abgeschlossenen entscheiden, können Sie dieses Recht bis längstens eine Verträgen stehen die Rechnungsgrundlagen der Rente und Kalenderwoche vor Fälligkeit der Kapitalleistung ausüben, indem damit die Rentenhöhe schon bei Vertragsabschluss fest. Die Sie uns dies mitteilen. Darüber werden wir Sie in unserem genauen Rechnungsgrundlagen einer Optionsrente stehen bei Schreiben gemäß Absatz a) zur Höhe der Optionsrente Abschluss einer Kapitalversicherung hingegen noch nicht fest, nochmals informieren. weil hierfür die zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns Entscheiden Sie sich gegen die Optionsrente, ist keine gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen werden. Welche Rückmeldung an uns erforderlich und die Auszahlung erfolgt in Parameter für die Rechnungsgrundlagen zum Form der vereinbarten Kapitalleistung als Einmalzahlung. Rentenzahlungsbeginn maßgeblich sind, ist in Absatz c) e) Die Art der Veranlagung ab Rentenzahlungsbeginn hängt von erläutert. Die Höhe der Optionsrente ist daher sowohl von der dem für die Optionsrente vereinbarten Tarif ab. Die Veranlagung Wertentwicklung der Kapitalversicherung als auch von den kann im klassischen Deckungsstock oder auch in anderen, zum konkret anzuwendenden Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns verfügbaren, Veranlagungsformen Rentenzahlungsbeginn sowie der gewählten (beispielsweise fondsgebunden) erfolgen. Sie kann sich daher Rentenzahlungsform abhängig. Daher kann die Höhe der von der Art der Veranlagung vor Rentenzahlungsbeginn Optionsrente einer Kapitalversicherung erst zum Zeitpunkt unterscheiden. Über die möglichen Veranlagungsformen ab unseres Schreibens gemäß Absatz a) zur Höhe der Optionsrente Rentenzahlungsbeginn werden wir Sie in unserem Schreiben verbindlich – in Relation zur fälligen Einmalzahlung – festgelegt gemäß Absatz a) zur Höhe der Optionsrente ebenfalls werden. Alle vor dem Zeitpunkt der Vereinbarung der informieren. Optionsrente gemachten Zahlenangaben sind unverbindlich, worauf wir Sie bei allen Zahlenangaben hinweisen: K520 Stand: 12/2022 Seite 7 von 8 [Seite 8] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen Anhang K520 16. Verjährung 18.3 Die veröffentlichten Berichte über unsere Solvabilität und Finanzlage 16.1 Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag sind kostenlos unter ergo-versicherung.at/ergo- innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der Leistung geltend machen. oesterreich/geschaeftsberichte sowie auf Anfrage unter ERGO Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf 1110 Wien, erhältlich. Bei Zusendung des Berichts in Papierform die Leistung bekannt geworden ist. Ist ihm sein Recht nicht bekannt verrechnen wir die hierfür anfallenden Kosten (Druck, Porto). geworden, so verjähren die Ansprüche erst nach 10 Jahren ab Fälligkeit der Leistung. 19. Sicherungssystem Deckungsstock 16.2 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, 19.1 Der Deckungsstock ist gemäß §§ 300 ff VAG 2016 ein „Sondervermögen“ bei Lebensversicherungen. Er muss die  nachdem wir eine Versicherungsleistung begründet und Ansprüche der Versicherungsnehmer zu jederzeit sichern und wird  unter Hinweis auf die mit dem Fristablauf verbundene getrennt vom anderen Vermögen verwaltet. Auf die Werte des Leistungsfreiheit abgelehnt haben und Deckungsstockes darf nur zugunsten einer Versicherungsforderung  der Berechtigte den Anspruch auf die Leistung nicht binnen Exekution geführt werden. Im Konkurs des Versicherers bildet der eines Jahres gerichtlich geltend gemacht hat. Deckungsstock mit seinen einzelnen Abteilungen eine Sondermasse, 17. Vertragsgrundlagen die vorrangig zur Befriedigung der jeweils zugeordneten 17.1 Vertragsgrundlagen sind Ihr Versicherungsantrag samt Beilagen, Versicherungsforderungen zu verwenden ist. Bei der klassischen insbesondere (außer bei sofort beginnenden Renten) die Lebensversicherung dürfen dem Deckungsstock nur die durch das Modellrechnung, die vorliegenden Allgemeinen VAG zugelassenen Vermögungswerte gewidmet werden; der Versicherungsbedingungen der Lebensversicherung mit garantierten Deckungsstock wird von einem Treuhänder überwacht, der von der Versicherungsleistungen sowie die zum Tarif gehörigen Besonderen FMA bestellt wird. Versicherungsbedingungen der Stammversicherung und weiters die 20. Erfüllungsort Polizze samt sonstiger Anlagen. 20.1 Erfüllungsort für die Versicherungsleistung oder sonstige von uns zu 18. Aufsichtsbehörde; Beschwerden; Bericht über Solvabilität und erbringende Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag ist unsere Finanzlage Direktion in Wien. 18.1 Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zu Grunde liegende Tarif unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht (FMA), Bereich Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien. 18.2 Für Beschwerden haben wir ein Beschwerdeverfahren, in das Sie auf unserer Homepage unter ergo- versicherung.at/services/beschwerdeverfahren Einsicht nehmen können. Im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens können Sie sich mittels der dort genannten Kontaktmöglichkeiten persönlich, telefonisch, per Brief, Fax, E-Mail oder über das online- Beschwerdeformular an uns wenden. Sollten Sie Fragen oder sonstige Anliegen haben, bitten wir Sie, sich an unsere Servicestellen in unserer Direktion, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien, Mail: service@ergo-versicherung.at, zu wenden oder uns unter der Telefonnummer 0800 22 44 22 anzurufen. Wir rufen Sie auch gerne zurück. Sie können Ihre Beschwerde auch an die Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im BMSGPK, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung III/3, Stubenring 1, 1010 Wien, +43 1 71100-862501 oder 862504, Mail: versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at richten. Beschwerden zur Beratung über ein Versicherungsprodukt können Sie an die Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler im BMDW, Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, unter https://www.bmdw.gv.at richten. Im Fall von Streitigkeiten können Sie sich als Verbraucher unter http://www.verbraucherschlichtung.at, Mail: office@verbraucherschlichtung.at, an die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäft wenden. ERGO ist rechtlich nicht verpflichtet an diesem Verfahren teilzunehmen. Betrifft Ihre Beschwerde Vertragsabschlüsse im Internet (E-Commerce), kann zur Beilegung von Streitigkeiten auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Streitbeilegungsplattform http://www.ec.europa.eu/odr, Mail: odr@europakonsument.at, genutzt werden. Sie haben auch das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten. K520 Stand: 12/2022 Seite 8 von 8
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