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Versicherungsmakler / Private Krankenversicherung in Österreich (Sonderklasse) / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische MEDplus Sozialversicherungsersatz: die Bedingungen im Volltext

Sozialversicherungsersatz als Gruppen-Krankenversicherung (etwa Opting out, Grenzgänger) mit Kostendeckung und Direktverrechnung stationär, ambulant und tagesklinisch sowie Rettungstransport, Sonderklasse als Zusatz (nur Informationsblatt ausgewertet).

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Zahlung per Lastschrift

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Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische MEDplus Sozialversicherungsersatz von Wiener Städtische (Private Krankenversicherung in Österreich (Sonderklasse)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende)nicht geregelt
Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnisja„Kostendeckung und Direktverrechnung in der allgemeinen Gebührenklasse oder Sonderklasse je nach Tarif“Was ist versichert?, Seite 1
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärztennicht geregelt
Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung)nicht geregelt
Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinausnicht geregelt
Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Personja, bis zur Versicherungssumme„Je nach Tarif können Selbstbehalte und/oder Jahreshöchstlimits anfallen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag)nicht geregelt
Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kindernicht geregelt
Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlungja„ambulante und tagesklinische Behandlungen“Was ist versichert?, Seite 1
Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige)nicht geregelt
Heilpraktiker und Naturheilverfahrennicht geregelt
Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnisnicht geregelt
Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnissesnicht geregelt
Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt)nicht geregelt
Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten)nicht geregelt
Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum)nicht geregelt
Hörgerätenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz)nicht geregelt
Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamtnicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehaltnicht geregelt
Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgungnicht geregelt
Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung)ja, bis zur Versicherungssumme„Kosten des Transports durch Rettungsdienst oder Krankenwagen“Was ist versichert?, Seite 1
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmernicht geregelt
Unterbringung im Einbettzimmerja„Kostendeckung für die Sonderklasse“Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden, Seite 1
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarztja„Kostendeckung für die Sonderklasse“Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden, Seite 1
Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertragnicht geregelt
Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung)nicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationnicht geregelt
Kur- und Sanatoriumsbehandlungnicht geregelt
Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern)nicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatznicht geregelt
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatznicht geregelt
Implantate ohne Begrenzung der Zahlnicht geregelt
Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit)nicht geregelt
Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel)nicht geregelt
Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnisnicht geregelt

Krankentagegeld und Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte)nicht geregelt
Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag)nicht geregelt
Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa)ja„Weltweit: Ersatz im Rahmen der tariflichen Höchstbeträge (= Nominalleistungen)“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Landnicht geregelt
Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Auslandnicht geregelt

Aufnahme und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie)nicht geregelt
Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall)ja„Bei Beendigung der Teilnahmeberechtigung haben Sie das Recht die Fortsetzung als gleichartige Einzelversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeit innerhalb eines Monats zu beantragen.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie)ja„Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungennicht geregelt
Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeitnicht geregelt
Höchstalter bei Abschlussnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattungnicht geregelt
Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert)nicht geregelt
Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel)nicht geregelt

Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz)ja„Sozialversicherungsersatztarif (z. B. Opting-Out, Grenzgänger)“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebersja„Gruppen-Krankenversicherung“Produkt, Seite 1
Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungennicht geregelt
Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhausnicht geregelt
Zweite ärztliche Meinung, auch internationalnicht geregelt
Wartezeit für Entbindung (carencia de parto)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Gruppen-Krankenversicherung MEDplus Sozialversicherungsersatz
[Seite 1] KRANKENVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: MEDplus Sozialversicherungsersatz Gruppen-Krankenversicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Sozialversicherungsersatztarif (z. B. Opting-Out, Grenzgänger) Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Kostendeckung und Direktverrechnung in der  Kosmetische Behandlungen und Produkte allgemeinen Gebührenklasse oder Sonderklasse  Maßnahmen der Geriatrie und Pflege je nach Tarif für  Maßnahmen zur Empfängnisverhütung  medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall,  Nahrungsergänzungsmittel Schwangerschaft und Entbindung  ambulante und tagesklinische Behandlungen  Kosten des Transports durch Rettungsdienst oder Krankenwagen Gibt es Deckungsbeschränkungen? In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich:  Behandlung als Privatpatient bei ! Je nach Tarif können Selbstbehalte und/oder niedergelassenen Ärzten nach schul- und Jahreshöchstlimits anfallen alternativmedizinischen (z. B. Homöopathie, ! Heilbehandlungen wegen bestimmter Ursachen Akupunktur) Methoden oder Ereignisse, z. B. nach gerichtlich strafbaren  Heilbehelfe, z. B. Brillen oder Kontaktlinsen vorsätzlichen Handlungen  Medikamente ! Leistungen für Schwangerschaft und Geburt  Ärztlich verordnete physiotherapeutische nur für zur Erwachsenenprämie versicherte Heilbehandlungen, z. B. Massagen Personen  Psychotherapie  Zahnbehandlungen  Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden: - Kostendeckung für die Sonderklasse Wo bin ich versichert? Das hängt von Ihrem Tarif ab:  Österreich: Kostengarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich – oder in einzelnen Bundesländern  Europa: in den öffentlichen Krankenhäusern  Weltweit: Ersatz im Rahmen der tariflichen Höchstbeträge (= Nominalleistungen) [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen, Schwangerschaft. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), der Eintritt in eine Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, bei Gruppen-Krankenversicherungen der Wechsel des Dienstgebers und die Kostenerstattung von dritter Seite sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. ist bei Medikamenten, Heilbehelfen und bei physio- und psychotherapeutischen Heilbehandlungen eine ärztliche Verordnung erforderlich. Weiters sind Aufenthaltsbestätigungen und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie wie im Vertrag vereinbart monatlich fristgerecht im Voraus. Zahlung z. B. mit Einzugsermächtigung – wie vereinbart. Im Rahmen einer Gruppen-Krankenversicherung kann die Bezahlung der Prämie oder eines Teils der Prämie durch Ihren Arbeitgeber vereinbart sein. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie – bzw. in der Gruppen-Krankenversicherung, soweit vereinbart, Ihr Arbeitgeber – die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14- tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ende: In der Gruppen-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz, wenn Sie kündigen, im Todesfall oder mit Beendigung der Teilnahmeberechtigung (z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Bei Beendigung der Teilnahmeberechtigung haben Sie das Recht die Fortsetzung als gleichartige Einzelversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeit innerhalb eines Monats zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei Eintritt in den Gruppenvertrag nach den Bestimmungen für die Einzelversicherung versicherungsfähig waren. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – in der Gruppen-Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – in der Gruppen-Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Mit der Aufnahme in eine gesetzliche Sozialversicherung bzw. bei Selbstversicherung zum Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit können Sie den Vertrag kündigen. Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich. Stand: 25. September 2025
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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