Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Photovoltaikversicherung / Bedingungsarchiv

UNIQA Erneuerbare Energietechnik-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

Erneuerbare Energietechnik im Privatschutz Wohnen & Freizeit für privat genutzte Photovoltaik mit Technikgefahren, Diebstahl und Ausfallkosten bis sechs Monate; Feuer, Sturm und Hagel laufen über die Eigenheimversicherung.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an UNIQA weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an UNIQA

Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige UNIQA, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von UNIQA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt UNIQA mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei UNIQA einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif UNIQA Erneuerbare Energietechnik-Versicherung von UNIQA (Photovoltaikversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an UNIQA weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Neuwert der Anlage einschließlich Montage)laut Polizze„Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsantrag.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nein„Versichert sind die unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen durch:“Was ist versichert?, Seite 1
Vertragsform: eigenständige Photovoltaikversicherung oder Baustein der Wohngebäudeversicherungnein„Produkt: Privatschutz Wohnen & Freizeit“Kopf, Seite 1
Höchstgröße der versicherbaren Anlage in kWpnicht geregelt
Aufdach- und Indachanlagen auf dem versicherten Gebäudeja„Photovoltaikanlagen“Was ist versichert?, Seite 1
Freiflächen-, Garten-, Fassaden- und Carportanlagenja„Freiflächen-Anlagen (Solarzäune, Bodenanlagen etc.)“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) mitversichertnicht geregelt
Entschädigung zum Neuwertnicht geregelt
Neuwert bis zu einem Anlagenalter vonnicht geregelt
Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung (Staffel nach Anlagenalter)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnicht geregelt

Versicherte Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Solarmodulenicht geregelt
Wechselrichternicht geregelt
Unterkonstruktion, Montagesystem und Befestigungnicht geregelt
Verkabelung und Leitungen bis zum Einspeisepunktnicht geregelt
Batteriespeichernicht geregelt
Wallbox (Ladestation für Elektroauto)ja, bis zur Versicherungssumme„Wallboxen“Was ist versichert?, Seite 1
Überwachungs-, Mess- und Steuertechnik (Monitoring, Energiemanagement)nicht geregelt

Feuer, Wetter und Naturgefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brandnein„durch Brand, direkten Blitzschlag“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Blitzschlag (direkter Einschlag)nein„durch Brand, direkten Blitzschlag“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Überspannung und Induktion durch Blitz (indirekter Einschlag)ja, bis zur Versicherungssumme„Unmittelbare & mittelbare Wirkung elektrischer Energie“Was ist versichert?, Seite 1
Explosion und Implosionnicht geregelt
Sturm (Windstärke ab der das Werk leistet)nein„durch Sturm, Hagel, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Frost“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Hagelnein„durch Sturm, Hagel, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Frost“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Schneedruck und Eislastnein„unmittelbare Wirkung von Schneedruck“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Frostnein„durch Sturm, Hagel, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Frost“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen)nein„durch Sturm, Hagel, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Frost“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Technik, Bedienung und Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kurzschluss, Überstrom und sonstige elektrische Einwirkungja„Unmittelbare & mittelbare Wirkung elektrischer Energie“Was ist versichert?, Seite 1
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeitja„Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit“Was ist versichert?, Seite 1
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (auch Montagefehler)ja„Material- und Herstellungsfehler“Was ist versichert?, Seite 1
Allmählichkeitsschäden (Korrosion, Feuchtigkeit, allmähliche Einwirkung)nein„durch dauernde Witterungseinflüsse“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Verschleiß und Abnutzungnicht geregelt
Tierbiss (Marder, Nagetiere) an Kabeln und Leitungennicht geregelt
Diebstahl der Anlage oder von Teilenja, bis zur Versicherungssumme„Einbruchdiebstahl, Diebstahl“Was ist versichert?, Seite 1
Vandalismus und böswillige Beschädigungnicht geregelt

Ertragsausfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung nach einem versicherten Schaden)ja, bis zur Versicherungssumme„Ausfallkosten durch Sachschäden an den versicherten Anlagen“Was ist versichert?, Seite 1
Ertragsausfall: Höchstdauer in Tagenja„Die Haftungszeit bei den Ausfallkosten ist auf 6 Monate beschränkt“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ertragsausfall: Berechnung (Tagessatz je kWp oder nach Monitoringdaten)nicht geregelt
Ertragsausfall: Karenztage, für die nichts gezahlt wirdnicht geregelt
Mehrkosten für Strombezug aus dem Netz, weil der Eigenverbrauch ausfälltnicht geregelt
Ertragsausfall bei Störung oder Abschaltung durch den Netzbetreibernicht geregelt

Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
De- und Remontagekosten (Abbau und Wiederaufbau der Anlage)nicht geregelt
Dachreparatur nach einem Schaden an der Anlagenicht geregelt
Gerüst-, Kran- und Hebebühnenkostennicht geregelt
Kosten der Fehlersuche (auch wenn kein Schaden gefunden wird)nicht geregelt
Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten (auch Sondermüll Module und Akkus)nicht geregelt
Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Ersatz durch ein Nachfolgemodell)nicht geregelt
Feuerwehr- und Löschkostennicht geregelt

Haftung und Netzeinspeisung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des Anlagenbetreibers (mitversichert oder Verweis auf die Privathaftpflicht)nicht geregelt
Netzeinspeisung: Anlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz versicherbar (auch Volleinspeisung)nicht geregelt

Selbstbehalt, Pflichten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt
Abweichende Selbstbeteiligung (Naturgefahren, Diebstahl, Wechselrichter)1.000 €„kommt in jedem Schadenfall ein Selbstbehalt von EUR 1.000,- zum Tragen“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb (Abnahmeprotokoll)nicht geregelt
Wartungspflicht (regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb)ja„ordnungsgemäß gewartet und instandgehalten werden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Vorgaben zur Diebstahlsicherung (Spezialschrauben, Codierung)nicht geregelt
Pflicht zur Ertragsüberwachung (Ausfall muss binnen Frist bemerkt werden)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Fotos, Monitoringdaten)ja„Jeder Schadenfall muss unverzüglich dem Versicherer angezeigt werden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Laufzeit und Kündigung (auch nach einem Schaden; als Baustein mit dem Hauptvertrag)ja„Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit (1 Jahr oder 3 Jahre) kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Daños eléctricos (Elektroschäden an Modulen, Wechselrichter und Leitungen)nicht geregelt
Robo (Diebstahl mit Gewalt) und hurto (einfacher Diebstahl) der Anlagenicht geregelt
Fenómenos atmosféricos (Wind, Hagel, Regen, Schnee ab Schwellenwerten)nicht geregelt
Pérdida de producción (Ertragsausfall nach spanischem Werk)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Überschwemmung, Erdbeben, Terror)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Erneuerbare Energietechnik-Versicherung
[Seite 1] Erneuerbare Energietechnik-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten UNIQA Österreich Versicherungen AG Produkt: Privatschutz Wohnen & Freizeit ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Versicherung für erneuerbare Energietechnik Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind die unvorhergesehene und plötzlich Der Versicherungsschutz besteht nicht bei eintretende Beschädigung, Zerstörung oder das X gewerblich genutzten Geräten Abhandenkommen der versicherten Sachen durch: ✓ Material- und Herstellungsfehler Nicht versichert sind Schäden ✓ Unmittelbare & mittelbare Wirkung elektrischer X durch Brand, direkten Blitzschlag Energie (Definition laut Bedingungen) X durch Sturm, Hagel, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, ✓ Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Frost, unmittelbare Wirkung von Schneedruck und - ✓ Wassermangel innerhalb der Anlagen rutsch ✓ Implosion oder sonstige Wirkung von Unterdruck X beim Transport ✓ Versagen von Mess-, Regel- oder X durch dauernde Witterungseinflüsse Sicherheitseinrichtungen X durch Verkratzen, Verschrammen oder sonstige ✓ von außen mechanisch einwirkende Ereignisse Verletzungen der Oberfläche ✓ Glasbruch X durch Fehler und Mängel, die bei Abschluss der ✓ Einbruchdiebstahl, Diebstahl Versicherung bereits vorhanden sind X solange eine gesetzliche, vertraglich zugesicherte oder Folgende privat genutzte Anlagen/Sachen sind geschäftliche Garantieverpflichtung besteht versichert: X durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand, ✓ Solarthermieanlagen zur Brauchwassererwärmung Beschlagnahme ✓ Photovoltaikanlagen ✓ Kleinwindkraftanlagen bis max. 10 KW Leistung oder Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren 8 Meter Durchmesser Versicherungsbedingungen. ✓ Luftwärmepumpen ✓ Erdwärmepumpen ✓ Wallboxen ✓ Nebenkosten ✓ Ausfallkosten durch Sachschäden an den versicherten Anlagen Gibt es Deckungsbeschränkungen? Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsantrag. ! Die Haftungszeit bei den Ausfallkosten ist auf 6 Monate beschränkt ! Bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder von außen einwirkender mechanischer Gewalt an Freiflächen-Anlagen (Solarzäune, Bodenanlagen etc.) und Luft- und Erdwärmepumpen kommt in jedem Schadenfall ein Selbstbehalt von EUR 1.000,- zum Tragen Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 03.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✓ Die Versicherung gilt an den in der Polizze bezeichneten Versicherungsorten Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit ̶ Jeder Schadenfall muss unverzüglich dem Versicherer angezeigt werden ̶ Die Anlagen müssen sich in technisch einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand befinden, ordnungsgemäß gewartet und instandgehalten werden, nicht dauernd oder absichtlich über das technisch zulässige Maß belastet werden ̶ Der Betrieb der Anlagen hat entsprechend der Herstelleranweisung zu erfolgen Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. ̶ Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang. Ende: ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Wenn Sie Verbraucher sind: ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit (1 Jahr oder 3 Jahre) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese. Wenn Sie Unternehmer sind: ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 03.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.