Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Photovoltaikversicherung / Bedingungsarchiv

Muki und Eigenheim, -Paket Paket: die Bedingungen im Volltext

Photovoltaik-Paket zur muki Haushaltsversicherung für fest montierte Anlagen an Gebäude oder Grundstück samt Speicher und Wallbox mit Höchstentschädigung 15.000 EUR.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an Muki weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Muki

Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Muki, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Muki auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Muki mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Muki einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif MuKi Haushalt und Eigenheim, Photovoltaik-Paket Photovoltaik Paket Haushalt von Muki (Photovoltaikversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Muki weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Neuwert der Anlage einschließlich Montage)ja, bis 15.000 €„Höchstentschädigungssumme € 15.000,-“4.6 Photovoltaik-Paket, Seite 17
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nicht geregelt
Vertragsform: eigenständige Photovoltaikversicherung oder Baustein der Wohngebäudeversicherungnein„Photovoltaik-Paket“4.6, Seite 3
Höchstgröße der versicherbaren Anlage in kWpnicht geregelt
Aufdach- und Indachanlagen auf dem versicherten Gebäudeja„Als versichert gelten unbewegliche, fest mit dem Haupt- oder Nebengebäude oder dem Grundstück (versicherte Adresse) verbundene (fix montierte) Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung“Photovoltaik-Paket, Seite 17
Freiflächen-, Garten-, Fassaden- und Carportanlagenja„Als versichert gelten unbewegliche, fest mit dem Haupt- oder Nebengebäude oder dem Grundstück (versicherte Adresse) verbundene (fix montierte) Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung“Photovoltaik-Paket, Seite 17
Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) mitversichertja, bis 5.000 €„Solaranlagen, Sonnenkollektoren, Balkonkraftwerke, Photovoltaikanlagen inkl. Technik und Glasbruch“Gartenpaket I, Seite 15
Entschädigung zum Neuwertnicht geregelt
Neuwert bis zu einem Anlagenalter vonnicht geregelt
Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung (Staffel nach Anlagenalter)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnicht geregelt

Versicherte Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Solarmoduleja„Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen“Photovoltaik-Paket, Seite 17
Wechselrichterja, bis zur Versicherungssumme„Wechselrichter“Photovoltaik-Paket, Seite 17
Unterkonstruktion, Montagesystem und Befestigungja„Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen“Photovoltaik-Paket, Seite 17
Verkabelung und Leitungen bis zum Einspeisepunktja„Gleich- und Wechselstromverkabelung der Photovoltaikanlage“Photovoltaik-Paket, Seite 17
Batteriespeicherja, bis zur Versicherungssumme„Akkumulatoren (Energiespeicher)“Photovoltaik-Paket, Seite 17
Wallbox (Ladestation für Elektroauto)ja, bis zur Versicherungssumme„Wallboxen (Wandladestation) zur Ladung von E-Fahrzeugen“Photovoltaik-Paket, Seite 17
Überwachungs-, Mess- und Steuertechnik (Monitoring, Energiemanagement)ja„Einspeisezähler inklusive Datenlogger, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten“Photovoltaik-Paket, Seite 17

Feuer, Wetter und Naturgefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brandnicht geregelt
Blitzschlag (direkter Einschlag)nicht geregelt
Überspannung und Induktion durch Blitz (indirekter Einschlag)nicht geregelt
Explosion und Implosionnicht geregelt
Sturm (Windstärke ab der das Werk leistet)nicht geregelt
Hagelnicht geregelt
Schneedruck und Eislastnicht geregelt
Frostnicht geregelt
Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen)nicht geregelt

Technik, Bedienung und Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kurzschluss, Überstrom und sonstige elektrische Einwirkungnicht geregelt
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeitnicht geregelt
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (auch Montagefehler)nicht geregelt
Allmählichkeitsschäden (Korrosion, Feuchtigkeit, allmähliche Einwirkung)nicht geregelt
Ausschluss von Verschleiß und Abnutzungnicht geregelt
Tierbiss (Marder, Nagetiere) an Kabeln und Leitungennicht geregelt
Diebstahl der Anlage oder von Teilennicht geregelt
Vandalismus und böswillige Beschädigungnicht geregelt

Ertragsausfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung nach einem versicherten Schaden)nicht geregelt
Ertragsausfall: Höchstdauer in Tagennicht geregelt
Ertragsausfall: Berechnung (Tagessatz je kWp oder nach Monitoringdaten)nicht geregelt
Ertragsausfall: Karenztage, für die nichts gezahlt wirdnicht geregelt
Mehrkosten für Strombezug aus dem Netz, weil der Eigenverbrauch ausfälltnicht geregelt
Ertragsausfall bei Störung oder Abschaltung durch den Netzbetreibernicht geregelt

Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
De- und Remontagekosten (Abbau und Wiederaufbau der Anlage)nicht geregelt
Dachreparatur nach einem Schaden an der Anlagenicht geregelt
Gerüst-, Kran- und Hebebühnenkostennicht geregelt
Kosten der Fehlersuche (auch wenn kein Schaden gefunden wird)nicht geregelt
Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten (auch Sondermüll Module und Akkus)nicht geregelt
Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Ersatz durch ein Nachfolgemodell)nicht geregelt
Feuerwehr- und Löschkostennicht geregelt

Haftung und Netzeinspeisung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des Anlagenbetreibers (mitversichert oder Verweis auf die Privathaftpflicht)nicht geregelt
Netzeinspeisung: Anlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz versicherbar (auch Volleinspeisung)nicht geregelt

Selbstbehalt, Pflichten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Standardkeine„Auf Wunsch kann ein Selbstbehalt in Höhe von € 200,- für die Eigenheim- sowie die Haushaltsversicherung vereinbart werden.“5 Selbstbehalt, Seite 6
Abweichende Selbstbeteiligung (Naturgefahren, Diebstahl, Wechselrichter)nicht geregelt
Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb (Abnahmeprotokoll)nicht geregelt
Wartungspflicht (regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb)nicht geregelt
Vorgaben zur Diebstahlsicherung (Spezialschrauben, Codierung)nicht geregelt
Pflicht zur Ertragsüberwachung (Ausfall muss binnen Frist bemerkt werden)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Fotos, Monitoringdaten)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (auch nach einem Schaden; als Baustein mit dem Hauptvertrag)nicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Daños eléctricos (Elektroschäden an Modulen, Wechselrichter und Leitungen)nicht geregelt
Robo (Diebstahl mit Gewalt) und hurto (einfacher Diebstahl) der Anlagenicht geregelt
Fenómenos atmosféricos (Wind, Hagel, Regen, Schnee ab Schwellenwerten)nicht geregelt
Pérdida de producción (Ertragsausfall nach spanischem Werk)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Überschwemmung, Erdbeben, Terror)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Haushalt / Eigenheim, Allgemeiner Teil, Allgemeine Tarifbestimmungen
[Seite 1] Haushalt / Eigenheim ALLGEMEINER TEIL H AU S H A LT S V E R S I C H E R U N G EIGENHEIMVERSICHERUNG inklusive 24h-Hilfe A L LG E M E I N E TA R I F B E S T I M M U N G E N Stand 10/2026 [Seite 2] Haushalt / Eigenheim Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINER TEIL Seite 4 1.1. Was kann versichert werden? 4 1.2. Was kann nicht versichert werden? 4 1.3. Definitionen 4 1.4. Nachversicherung 5 1.5. Steuern und Gebühren 5 1.6. Prämienzahlung 5 1.7. Zuschläge bei unbewohnten Gebäuden 5 1.8. Nachlässe 6 1.9. Mindestprämie 6 1.10. Wertanpassung 6 2. BERECHNUNG HAUSHALTSVERSICHERUNG Seite 7 2.1. Haushaltsversicherung Allgemein 7 2.2. Prämienberechnung 7 2.3. Sofortschutz 7 2.4. Prämiensätze 7 3. HAUSHALTSVERSICHERUNG Seite 8 3.1. Versicherte Sachen 8 3.2. Baubestandteile 8 3.3. Sachen auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum 8 3.4. Sachen im Freien – auf dem Grundstück, im Stiegenhaus 8 3.5. Außenversicherung 8 3.6. Wertpapiere und Einlagebücher mit Klauseln 8 3.7. Bargeld, Schmuck und dgl. 9 3.8. Wertsachen 9 3.9 Kommerzielle Einrichtungen 9 3.10. Wohnungsinhalt studierender Kinder 9 3.11. Deckungserweiterungen zu den ABH 10 3.12. Glasbruchversicherung 12 3.13. 24h-Hilfe 13 4. Deckungserweiterungen gegen MehrprämieN Seite 14 4.1. Deckungserweiterung Haushalt 14 4.2. Gartenpaket I 15 4.3. Gartenpaket II 15 4.4. Swimmingpool-/Whirlpoolpaket Haushaltsversicherung 16 2 [Seite 3] Haushalt / Eigenheim 4.5. Überspannungsschäden 16 4.6. Photovoltaik-Paket 17 4.7. Heizungskasko 17 4.8. IT- und Cyber-Assistance 18 4.9. Hundehaftpflicht 19 4.10. Hundehaftpflicht – Verwandtenausschluss 19 4.11. Deckungserweiterung Haushalt Haftpflicht 19 5. BERECHNUNG EIGENHEIMVERSICHERUNG Seite 20 5.1. Ermittlung der verbauten Fläche 20 5.2. Versicherungssummen und Prämienberechnung 20 6. EIGENHEIMVERSICHERUNG Seite 21 6.1. Versichert sind … 21 6.2. Sofortschutz 21 6.3. Versicherte Sparten 21 6.4. Feuerversicherung 22 6.5. Sturmversicherung 23 6.6. Leitungswasserversicherung 24 6.7. Grobe Fahrlässigkeit 24 6.8. Glasbruchversicherung 25 6.9. Haftpflichtversicherung 25 6.10. 24h-Hilfe 25 7. Deckungserweiterungen gegen MehrprämieN Seite 26 7.1. Deckungserweiterung Eigenheim 26 7.2. Photovoltaik-Paket 27 7.3. Heizungskasko 27 7.4. Swimmingpoolpaket 28 7.5. Hundehaftpflicht 28 7.6. Hundehaftpflicht – Verwandtenausschluss 28 8. Rohbauversicherung Seite 29 9. Bedingungen und Klauseln Seite 30 3 [Seite 4] Haushalt / Eigenheim 1. ALLGEMEINER TEIL 1.1. WAS KANN VERSICHERT WERDEN? Haushaltsversicherung: Der Abschluss ist für jede Wohnung durch die Eigentümer oder Mieter möglich, gleichgültig ob sie sich in einem Wohngebäude, in einem landwirtschaftlichen Gebäude oder in einem Gebäude befindet, das industriellen oder ge- werblichen Zwecken dient. Das Höchstzeichnungslimit beträgt € 1.000.000,- Eigenheimversicherung: Die Eigenheimversicherung kann für alle Ein- und Zweifamilienhäuser abgeschlossen werden. Der Abschluss der Eigenheimversicherung ist in folgenden Fällen nicht möglich: 1. Wenn das Gebäude zu mehr als 33 1/3 % für gewerbliche oder industrielle Zwecke und / oder für Lager- zwecke benützt wird. 2. Wenn das Gebäude mehr als 2 Wohneinheiten hat. Ausgebauter Dachboden gilt nicht als 3. Wohneinheit! 3. Wenn es sich um einen Wohnwagen handelt. Das Höchstzeichnungslimit beträgt € 2.000.000,- 1.2. WAS KANN NICHT VERSICHERT WERDEN? • Risiken im Ausland • Gebäude in schlechtem Bauzustand sowie deren Inhalt • Mehrfamilienhäuser • Gartenhäuser • Landwirtschaftlich genutzte Objekte • Aufgelassene landwirtschaftliche Gebäude • Wohnwagen/Wohnmobile/Mobilheime • Zelte, Traglufthallen und alle nicht mit dem Boden fix verankerte gebäudeähnliche Objekte • Container • Lagerhallen / Lagerräume • Badehütten • Presshäuser • Gebäude, die nicht ganzjährig durch die Feuerwehr erreichbar sind • Risiken, die gewerblich oder über Onlineplattformen (bsp. Booking.com, Airbnb, etc.) vermietet werden 1.3. DEFINITIONEN Gebäude sind fest mit dem Boden verbundene Bauwerke mit räumlicher Umfriedung (Wände, Dach und Boden), die Schutz gegen äußere Einflüsse bieten und überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Nebengebäude gelten überdachte Bauwerke (freistehend oder an das Hauptgebäude angebaut), die ein Funda- ment oder eine Verankerung aufweisen und dem Versicherungsnehmer zu privaten, aber nicht zu Wohnzwecken dienen. 4 [Seite 5] Haushalt / Eigenheim 1.4. NACHVERSICHERUNGEN (Mitversicherung) Nachversicherungen (Mitversicherung) zu Verträgen anderer Versicherungsunternehmen sind nur in den Sparten Feu- er, Sturmschaden, Glasbruch, Leitungswasser und Haushaltsversicherung möglich. Es ist darauf zu achten, dass der Deckungsumfang der bestehenden Polizze bekannt ist und dass Subsidiarität vereinbart wird. 1.5. STEUERN UND GEBÜHREN Bei den Prämien und Prämiensätzen sind bereits alle Steuern (Versicherungssteuern) eingerechnet. Versicherungssteuer 11 % Feuerschutzsteuer Gebäude 4% Feuerschutzsteuer Haushalt 1% Allfällige Nebengebühren (z.B. Mahnspesen, Rückleitungsspesen) Vinkulierungen (Hypothekenanmeldungen, Abtretungen und Verpfändungen) müssen vom Kreditinstitut beantragt und die jeweiligen Gebühren direkt an das Kreditinstitut verrechnet werden. 1.6. PRÄMIENZAHLUNG Die angeführten Prämien sind Jahresprämien inkl. Versicherungssteuern. Für unterjährige Prämienzahlung, monatlich, ¼-jährlich sowie ½-jährlich werden keine Zuschläge verrechnet. Monatliche Zahlungsweise ist nur bei Erteilung eines SEPA-Mandats möglich. 1.7. ZUSCHLÄGE BEI UNBEWOHNTEN GEBÄUDEN Haushalte mit Zuschlag: - Nicht ständig bewohnte Gebäude außerhalb des verbauten Ortsgebietes mit Sicherungen Zuschlag 70 % Zugänge: Vollholztüren oder Metalltüren, im Glasteil vergitterte Türen Fenster und Öffnungen in Reichweite: Eingestemmte Eisen- od. Scherengitter, Rollbalken, Rollgitter, in Schiene laufende Plastik- od. Holzrollläden, Holzläden mit Querstange und Vorhängeschloss oder Innenriegel (Klausel M05) Nicht ständig bewohnte Gebäude außerhalb des verbauten Ortsgebietes ohne Sicherung Wenn obige Sicherungen nicht oder nur teilweise vorhanden sind. Zuschlag 100 % HINWEIS für nicht ständig bewohnte Gebäude: Bargeld, Valuten, Einlagebücher sowie Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen sind während der Zeit des Unbewohntseins nicht versichert. Haushalte ohne Zuschlag: - Ständig bewohnte Gebäude: die Wohnung befindet sich in einem Gebäude, das mindestens 9 Monate pro Jahr, auch nachtsüber, bewohnt wird. - Nicht ständig bewohnte Gebäude im verbauten Ortsgebiet, bewohnte Gebäude in der Nachbarschaft. (Klausel M04) 5 [Seite 6] Haushalt / Eigenheim 1.8. NACHLÄSSE Sicherungen für Wohnungen in ständig bewohnten Gebäuden Prämiennachlass auf die Haushaltsprämie gegen Vorlage einer Rechnung: VSÖ-geprüfte Alarmanlagen Prämiennachlass 10 % Selbstbehalt Auf Wunsch kann ein Selbstbehalt in Höhe von € 200,- für die Eigenheim- sowie die Haushaltsversicherung vereinbart werden. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und für sämtliche Schäden. Prämiennachlass 20 % Ausschluss des Glasbruchrisikos Prämiennachlass 10 % 1.9. MINDESTPRÄMIE (Jahresprämie) Mindestprämie Haushalt Exklusiv € 60,- Haushalt Premium € 80,- Mindestprämie Eigenheim Exklusiv € 85,- Eigenheim Premium € 107,- 1.10. WERTANPASSUNG Die Prämien der Haushalts- bzw. Gebäudeversicherung sind wertgesichert. Die Wertanpassung wird bei Hauptfällig- keit der Prämie um die durchschnittliche Änderung der Indizes im Vorjahr angepasst. Basis für die Index-Berechnung in der Eigenheimversicherung ist der Baukostenindex, in der Haushaltsversicherung der Verbraucherpreisindex. Aufgrund der Wertanpassung wird auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. Voraussetzung ist die Prämien- berechnung mit der richtigen m2-Anzahl. 6 [Seite 7] Haushalt / Eigenheim 2. BERECHNUNG HAUSHALTSVERSICHERUNG 2.1. HAUSHALTSVERSICHERUNG Die Versicherungssumme wird auf Neuwertbasis festgesetzt, jenen Wert, der für die Neuanschaffung gleichwertiger Sachen zum Zeitpunkt des Schadensfalles angesetzt werden muss. 2.2. PRÄMIENBERECHNUNG Grundlage für die Prämienberechnung ist die m2-Anzahl der Wohnnutzfläche. Zur Nutzfläche gehören die gesamten Bodenflächen der Wohnung sowie Hobbyräume. Für die Berechnung der Wohnfläche werden nicht berücksichtigt: Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Aus- stattung nach nicht für Wohnzwecke geeignet sind, Treppen, offene Balkone, Terrassen sowie spezifisch für landwirt- schaftliche oder gewerbliche Zwecke ausgestattete Räume innerhalb der Wohnung. 2.3. SOFORTSCHUTZ (VORLÄUFIGE DECKUNG) Die vorläufige Deckung beginnt mit Zugang des Antrages in der Zentrale von muki, jedoch nicht vor dem im Antrag an- gegebenen Versicherungsbeginn; sie endet mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages oder der Ablehnung des Antrages, längstens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab Antragstellung. Es gelten in der Eigenheim- / Haushaltsversicherung die Deckungssummen in Höhe der Versicherungssumme. 2.4. PRÄMIENSÄTZE Berechnungsgrundlage Prämie je € 1.000,- Versicherungssumme Exklusiv Premium inkl. NATKAT- inkl. NATKAT- Paket** Paket** bis 150 m Wohnnutzfläche 2 1,313 1,707 1,558 2,022 ab 150 m Wohnnutzfläche 2 1,094 1,427 1,296 1,681 Frei gewählte Versicherungssumme unter 1.300,-/m 2 1,663 2,162 -- -- kein Unterversicherungsverzicht Ermittlung der Versicherungssumme: Ausstattung gehoben: Wert je m2: € 1.300,- Ausstattung gehoben plus: Wert je m2: € 1.600,- 7 [Seite 8] Haushalt / Eigenheim 3. HAUSHALTSVERSICHERUNG 3.1. VERSICHERTE SACHEN Der versicherte Wohnungsinhalt umfasst alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers, der Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderen Verwandten, die im gemeinsamen Haushalt leben, stehen. Fremde Sachen – ausgenommen die der Mieter, Untermieter und der gegen Entgelt beherbergten Gäste – sind versi- chert, soweit nicht aus einer anderen Versicherung Entschädigung verlangt werden kann. Ist der Versicherungsnehmer Untermieter, so ist der dem Hauptmieter gehörende Teil des Wohnungsinhaltes im Rah- men der Gesamtversicherung mitversichert. 3.2. Baubestandteile Zum Wohnungsinhalt gehören auch Malereien, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen, Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts und Armaturen. Diese gehören dann nicht zum Wohnungsinhalt, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt und der Wohnungsinhaber Eigentümer dieses Gebäudes ist. Obgenannte Baubestandteile sind dann nur in einer Gebäudever- sicherung mitversichert. Fix montierte Gebäudebestandteile (z.B. Markisen), die der Versicherungsnehmer angebracht hat, gelten als mitversi- chert, sofern keine Gebäudeversicherung besteht (subsidiär). 3.3. Sachen auf dem Dachboden, IM Keller oder Ersatzraum Möbel, Werkzeuge, Stellagen, Kraftfahrzeugzubehör, Reise- und Sportutensilien, Schlauchboote, Lebensmittel, Wäsche, Wirtschaftsvorräte, Fahrräder bis € 1.500,-, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial sowie sonstiger Keller- und Bodenkram. 3.4. Sachen im Freien – auf dem Grundstück, im Stiegenhaus Gartengeräte, Gartenmöbel, Krankenfahrstühle, Kinderwägen, Wäsche, gesicherte Fahrräder bis € 1.500,- und An- tennenanlagen. 3.5. Sachen auSSerhalb der Versicherungsräumlichkeiten (Außenversicherung) Sachen des Wohnungsinhaltes sind vorübergehend, längstens jedoch für 6 Monate, außerhalb der versicherten Räum- lichkeiten in anderen ständig bewohnten Gebäuden versichert. Örtlicher Geltungsbereich: Europa im geografischen Sinn, die außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten sowie die Kanarischen Inseln, Madeira, die Azoren und Island Höchstversicherungssumme 10 % der Höchsthaftungssumme für den Wohnungsinhalt. Gegen Einbruchdiebstahl sind Bargeld, Schmuck und dgl. nur bis 10 % der bedingungsgemäß vorgesehenen Grenzbeträge versichert. 3.6. Wertpapiere und Einlagebücher mit Klauseln Versichert sind die Kosten des Aufgebotsverfahrens. Wertpapiere und Einlagebücher mit Klauseln sind bei der Ermitt- lung der Versicherungssumme nicht zu berücksichtigen. 8 [Seite 9] Haushalt / Eigenheim 3.7. Bargeld, Schmuck und dgl. Versichert sind: Exklusiv Premium In – auch unversperrten – Möbeln oder Mauersafes ohne Panzerung Bargeld, Valuten sowie Einlagebücher mit Klausel bis 1.850,- 3.330,- davon freiliegend bis 370,- 370,- Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzsammlungen bis 8.100,- 14.000,- davon freiliegend bis 2.200,- 2.200,- In feuerfesten Geldschränken od. Einsatzkassen mit mind. 100 kg Eigengewicht (Sicherheitsklasse IV laut VSÖ-Kassenfragebogen- oder EURO-Widerstandsgrad EN 0) insgesamt bis zu 20.000,- 30.000,- In Geldschränken mit mittlerem Sicherheitsgrad (mind. 250 kg Eigengewicht) oder Mauersafes mit mind. Schlossschutzpanzer (Sicherheitsklasse IIIb u. IIIc, IIa – IId laut VSÖ-Kassenfragebogen oder EURO-Widerstandsgrad EN 1 – EN 4) insgesamt bis zu 65.000,- 65.000,- Vollpanzerkassen mit besonderem Sicherheitsgrad (Sicherheits- klasse IIa – IId laut VSÖ-Kassenfragebogen oder EURO-Widerstandsgrad EN 2) insgesamt bis zu 65.000,- 65.000,- Für Behältnisse mit EURO-Widerstandsgraden EN 0 bis EN 2 wird die Konformitätserklärung über die Bodenveran- kerung bzw. Einbau des Wertschutzbehältnisses benötigt. Die genannten Grenzbeträge sowie Verwahrungsvorschriften gelten nur für das Einbruchdiebstahl-Risiko. 3.8. Wertsachen Antiquitäten (ausgenommen antike Möbel), Kunstgegenstände, Pelze und echte Teppiche gelten bis zu höchstens einem Drittel der Versicherungssumme als mitversichert. Übersteigt der Wert dieser Gegenstände ein Drittel der Versi- cherungssumme, ist Versicherungsschutz nur dann gegeben, wenn die Versicherungssumme um den übersteigenden Betrag erhöht wird. Berechnungsgrundlage Prämie je € 1.000,- Versicherungssumme Exklusiv Premium inkl. NATKAT- inkl. NATKAT- Paket** Paket** bis 150 m Wohnnutzfläche 2 1,313 1,707 1,558 2,022 ab 150 m Wohnnutzfläche 2 1,094 1,427 1,296 1,681 Frei gewählte Versicherungssumme unter 1.300,-/m 2 1,663 2,162 -- -- kein Unterversicherungsverzicht ** Das Naturkatastrophenpaket wird erst nach Prüfung durch die Fachabteilung auf € 30.000,- erhöht. 3.9. KOMMERZIELLE EINRICHTUNGEN Die dafür benützten Räume müssen in unmittelbarer Verbindung mit der Wohnung stehen und es muss im Antrag die Mitver- sicherung angeführt werden. Die Fläche der kommerziellen Einrichtungen darf maximal 40 % der Wohnnutzfläche betragen. Die Mitversicherung gilt im Falle des einfachen Diebstahlrisikos nicht für Sachen von Kunden bzw. Patienten. Die zur zahnärztlichen bzw. zahntechnischen Praxis notwendigen Edelmetalle sind im Rahmen der für Bargeld bedingungsge- mäß vorgesehenen Grenzbeträge mitversichert. 3.10. WOHNUNGSINHALT STUDIERENDER KINDER Der Wohnungsinhalt studierender Kinder des Versicherungsnehmers ist am Studienort innerhalb Europas bis 10 % der VS mitversichert. 9 [Seite 10] Haushalt / Eigenheim 3.11. deckungserweiterungen zu den abh Deckungserweiterung zu den ABH Exklusiv Premium (BBMH – Besondere Bedingungen für muki Haushalt) Neuwertentschädigung bei Schäden an Malereien, Tapeten sowie für Sachen des täglichen Gebrauchs 4 4 Ersatz der Nebenkosten das sind Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumungskosten, Entsorgungs- und Reinigungskosten bis 10 % VS 10 % VS Mehrkosten bei Anfall von gefährlichem Abfall und/oder kontaminiertem Erdreich bis 7.400,- 7.400,- Wiederbeschaffung von Dokumenten bei einem Schadensfall gemäß Art. 2 der ABH übernimmt der Versicherer die Kosten der Wiederbe- schaffung sowie allfällig notwendige Kraftloserklärungen bis zu 500,- 1.000,- Wohnungsinhalt studierender Kinder am Studienort innerhalb Europas bis 10 % VS 10 % VS Mehraufwendungen Übersteigt in einem Schadensfall gemäß Art. 2 der ABH der Schaden einen Betrag von € 7.400,-, so ersetzt der Versicherer die nachweisbaren Mehrkosten für angefallene Spesen (Telefonspesen, Behördenwege,…) insoweit nicht bereits ein Anspruch auf Ersatz nach Maß- gaben des Art. 1 Pkt. 2.1 der ABH besteht, bis 370,- 800,- Computer, Telekommunikation hier sind auch private Computer, die teilweise beruflich genutzt werden, mitversichert. 4 4 Home-Office Deckung: hier sind vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel mitversichert bis – 2.000,- Feuer Exklusiv Premium Indirekter Blitzschlag an den im Haushalt privat sowie teilw. gewerblich genutzten Elektrogeräten im Rahmen der Haushaltsversicherungssumme. 4 4 Verpuffungsschäden sind in Erweiterung des Art. 2 Pkt. 1.3 der ABH auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis 3.500,- 3.500,- Brandherd gilt bei einem ersatzpflichtigen Feuerschaden in Abänderung des Art. 2 Pkt. 1.1 der ABH als mitversichert Pauschalversicherungssumme bis 2.000,- 4.000,- Sturm versichert sind: Sturm (ab 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Exklusiv Premium Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch Naturkatastrophen in Erweiterung des Artikel. 2 Pkt. 2.2.6 der ABH sind Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Grundwasseranstieg, Lawinen und Lawinenluftdruck, Erdbeben sowie Vermurungen mitversichert. In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Sturmdeckung gelten derartige Schäden an den versicherten Sachen innerhalb der Wohnung mitversichert. Höchsthaftungssumme auf „Erstes Risiko“ bis 7.400,- 7.400,- ACHTUNG Bei Neuabschlüssen gilt eine Wartefrist von 14 Tagen als vereinbart. Schäden durch Regen, Schnee u. Schmelzwasser gelten als mitversichert bis 3.700,- 3.700,- Dachlawinen In Abänderung des Art. 16 Pkt. 2.6 der ABH gelten Schäden durch Dach- lawinen am Wohnungsinhalt auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis 1.500,- 1.500,- Balkonblumen sind im Rahmen eines ersatzpflichtigen Sturmschadens auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis 370,- 600,- 10 [Seite 11] Haushalt / Eigenheim DAS NATURkATASTRopHENpAkET Das Naturkatastrophenpaket wird erst nach Prüfung durch die Fachabteilung auf € 30.000,- erhöht. Leitungswasser Exklusiv Premium Folgeschäden durch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten gelten als auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis 3.700,- 20.000,- ACHTUNG In länger als 72 Stunden unbewohnten Gebäuden müssen während der Dauer des Unbewohnt- seins die wasserführenden Leitungen abgesperrt sein (Hauptwasserhahn) und geeignete Maßnahmen gegen Frost- schäden getroffen werden. Einbruch Versichert sind: der Einbruch, einfacher Diebstahl, Vandalis- Exklusiv Premium musschäden sowie das Beraubungsrisiko ACHTUNG Damit die volle Versicherungsleistung bei Einbruchschäden erfolgen kann, müssen die Eingangstüren in die Versicherungsräumlichkeiten mit Zylinder- oder Sicherheitsschlössern versperrt gehalten werden. Einfacher Diebstahl Für die aus der Wohnung sowie im Freien und im Stiegenhaus gestohlenen, versicherten Sachen insgesamt bis 1.500,- 1.500,- für Bargeld und Valuten bis 370,- 370,- Vandalismusschäden im Zuge eines Einbruchs 4 4 Sachbeschädigung im Zuge eines Überfalls, persönliche Sachen (ausge- nommen Kfz) des Versicherungsnehmers auch außerhalb des Versicherungs- ortes gelten auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis 3.700,- 3.700,- Telefonmissbrauch Wird im Zuge eines Einbruchdiebstahls das Telefon des Versicherungsnehmers missbräuchlich verwendet, werden die Mehr- kosten ersetzt. (Als Abrechnungsbasis werden die Telefonrechnungen der letzten 6 Monate herangezogen.) 740,- 740,- Kommerzielle Einrichtungen 4 4 Krankenfahrstühle und Kinderwagen sind gegen Feuer und Diebstahl in ganz Europa mitversichert. 4 4 Sachen des persönlichen Bedarfs im Kfz gegen Einbruchdiebstahl im verschlossenen Kfz, soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Ent- schädigung verlangt werden kann (Kasko) und Sachen des Wohnungs- inhaltes bei Einbruch in Garderobenkästen. Nicht ersetzt werden Bargeld, Valuten, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Brief- und Münz- sammlungen. Die Ersatzleistung ist auf „Erstes Risiko“ begrenzt mit 375,- 375,- Spielgeräte gelten im Freien, auf dem Grundstück und im Stiegenhaus auf „Erstes Risiko“ als mitversichert. Ersatzleistung je Schadensfall bis 500,- 1.000,- Haftpflicht Privathaftpflicht mit weltweiter Deckung, Pauschalversicherungssumme € 3.500.000,-. (In der Tarifvariante Premium gegen Mehrprämie auf € 5.000.000,- erweiterbar, siehe Punkt 4.1.) Erweiterte Deckung in der Privathaftpflichtversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer, seine im Haushalt lebenden Partner (gleiche Wohnadresse), die minderjäh- rigen Kinder – auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – des Versicherungsnehmers oder seines im Haushalt le- benden Partners. Diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes, regelmäßiges Einkommen verfügen. 11 [Seite 12] Haushalt / Eigenheim Ein Wohnsitz am Studienort gilt nicht als eigener Haushalt. Eine Lehrlingsentschädigung gilt nicht als eigenes Einkommen. Weiters sind Personen, wenn sie für den Versicherungsnehmer aus einem Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber häus- liche Arbeiten verrichten, mitversichert. Ausgeschlossen sind Arbeitsunfälle im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes. Wenn gegen diese Personen gerechtfertigte Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden geltend gemacht werden, ersetzt die Versicherung diese bis zur Pauschalversicherungssumme. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. - In Erweiterung der Haftpflichtversicherung gelten Schadenersatzansprüche von Angehörigen, die nicht im ge- meinsamen Haushalt leben, als mitversichert. - Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten (max. Mietdauer 1 Monat) - Beschädigungen von Sachen infolge ihrer Benützung (Tätigkeitsschäden) - Sachen der beherbergten Gäste – Erweiterung auf Verlust und Abhandenkommen: in Erweiterung des Abschnitt II der ABH erstreckt sich die Haftung des Versicherungsnehmers auch auf den Verlust und das Abhanden- kommen von eingebrachten Sachen der zur Beherbergung aufgenommenen Gäste (ausg. Kraft- u. Wasserfahrzeuge). - Lagerung von Heizöl: es gilt die Deckung der Verunreinigung von Erdreich und Gewässern aus der Lagerung von Heizöl bis zu einem Volumen von 500 Litern bis zu € 75.000,- als mitversichert. Hundehaftpflicht: Im Rahmen der Haushaltsversicherung Premium ist ein Hund weltweit mit einer Pauschalversicherungssumme von € 2.000.000,- prämienfrei mitversichert. Angabe von Rasse und Name des Hundes (aller Hunde) ist unbedingt erforderlich! (Klausel M17) Zusätzliche Leistungen Exklusiv Premium Inhalt von Tiefkühlbehältern durch Verderb infolge von Funktionsfehlern der Tiefkühlbehälter sowie durch Ausfall des Netzstromes gilt auf „Erstes Risiko“, als mitversichert bis 400,- 800,- Schlossänderungskosten sind infolge des ersatzpflichtigen Verlustes eines Originalschlüssels mitversichert. Ersatzleistung je Schadensfall bis zu 750,- 1.500,- Reisegepäck ist das gesamte, zum persönlichen Gebrauch mitgeführte Reisegepäck auf Urlaubs-, Geschäfts- oder Dienstreisen innerhalb von Europa. Dies ist im Rahmen der Haushaltsversicherungssumme, begrenzt mit € 1.480,-, gegen Verlust durch einfachen Diebstahl während der Beförderung mit einem öffentlichen Verkehrsmittel und während des Auf- enthaltes in Hotels, Pensionen und Privathäusern mitversichert. 4 4 Verlust durch Aufbrechen eines nicht zum öffentlichen Verkehr dienenden Personen- od. Kombikraftfahrzeuges, vorausgesetzt, dass es ordnungsgemäß verschlossen und versperrt war. 4 4 Beschädigung durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Abhanden- kommen bei einem derartigen Schadensereignis ist während der Beförderung mit einem nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassenen Fahrzeug mitversichert. 4 4 3.12. Glasbruchversicherung Versichert sind die gesamte Gebäude- und Balkonverglasung, Glasdächer, Terrassenverglasung, Wintergärten, Glas- bausteine, Kunstverglasungen, Solar- und Flächenkollektoren, Duschkabinen, Kunststoffverglasungen sowie Kochflächen (Ceran-, Induktionskochfelder und Geräteverglasungen) bis zu einer Fläche von 6 m2 pro Einzelscheibe. Bei Gebäude- verglasung werden die notwendigen Kosten der Notverglasung oder Notverschalung ersetzt. Die Kosten der Entsor- gung sind mit höchstens 50 % der Entschädigungsleistung für die vom Schaden betroffene Verglasung mitversichert. 12 [Seite 13] Haushalt / Eigenheim Zusätzliche EXTRAS Exklusiv Premium Safety Package: Versichert sind: - am Versicherungsort im Keller sowie im Stiegenhaus versperrte Fahrräder bis € 3.500,-; - Sportgeräte aller Art durch Verlust bei einem Einbruchschaden in ein privat genutztes Fahrzeug innerhalb Österreichs; bis € 3.500,- sowie am Urlaubsort in Österreich in versperrten Räumlichkeiten (subsidiär). - Erhöhung der Entschädigungsleistung für Verluste von Sachen des Wohn- ungsinhaltes (exkl. Geldwert und Schmuck) bei Einbruch in Garderoben- kästchen bis € 500,- Versicherungssummen auf „Erstes Risiko“ – 4 Ausdehnung der Privathaftpflichtversicherung auf alle im versicherten Haushalt gemeldeten Personen – 4 Grobe Fahrlässigkeit: In den Sparten Feuer, Leitungswasser und Sturm (Haushaltsversicherung: „Elementargefahren“)verzichtet der Versicherer max. 50 % d. max. 100 % d. bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens auf den Einwand der Versicherungs- Versicherungs- Leistungsfreiheit gem. Art. 10 Abs. 1 Allgemeine Bedingungen für summe summe die Sachversicherung (ABS) bzw. § 61 VersVG. Gesamtleistung bis Sengschäden bis – 500,- Rasenroboter: einfacher Diebstahl am versicherten Grundstück bis zu – 4.000,- 3.13. 24h-HILFE Die muki 24h-Hilfe informiert, berät und organisiert Hilfeleistungen und trägt in den dafür vorgesehenen Fällen für die jeweils versicherten Personen und innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung die den versicherten Personen entstehenden Kosten bis zu den angeführten Höchstbe- trägen, insoweit hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist, dass der Schadensfall unverzüglich, auf jeden Fall aber vor Inanspruchnahme dieser Hilfeleistungen, über die muki Notrufnummer Tel. 01 364 4 364 (aus dem Ausland Tel. 0043 1 364 4 364) gemeldet wird. Die muki 24h-Hilfe nimmt jederzeit Meldungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer über Schadensfälle im Zusammenhang mit der muki 24h-Hilfe entgegen. Handwerkerservice Nach einem Schadensfall in einer Notsituation am angeführten Versicherungsort organisiert die muki 24h-Hilfe folgen- de Professionisten: • Installateur bei Schäden oder Defekten an Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen • Elektriker bei Schäden oder Defekten an Elektro- und Heizungsinstallationen • Dachdecker, Zimmermann oder Spengler zur Dachreparatur an Ein- oder Zweifamilienhäusern nach Sturmschäden • Elektrotechniker bei Schäden, Defekten oder Ausfall von Kühl-, Gefrier- und Heizungsgeräten • Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung • Rohrreinigungsfirmen bei Verstopfungen des Rohrsystems • Tischler oder Schlosser bei Schäden oder Defekten an Eingangstüren oder Außenfenstern der Wohnräumlichkeiten Die muki 24h-Hilfe trägt die dafür anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 300,-. Schlüsseldienst Wenn eine versicherte Person die Eingangstür nicht öffnen kann (Abhandenkommen des Wohnungsschlüssels durch Verlust, Diebstahl oder Beraubung oder durch Aussperrung), organisiert die muki 24h-Hilfe einen Schlüsseldienst und übernimmt die Kosten der Türöffnung bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 200,-. Bewachung der versicherten Räumlichkeiten Wenn nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund sicher- 13 [Seite 14] Haushalt / Eigenheim heitsbehördlicher Standards erforderlich ist, organisiert die muki 24h-Hilfe ein Bewachungsunternehmen und über- nimmt die Kosten für die Bewachung bis zum nächsten Werktag bis zu einem Höchstbetrag von € 500,-. Ersatzunterkunft Wenn die versicherten Räumlichkeiten nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall unbewohnbar sind, organisiert die muki 24h-Hilfe eine Hotel- bzw. Pensionsunterkunft. Für die Unterkunft werden keine Kosten durch die muki 24h-Hilfe übernommen. Umzugsdienst und Notlagerung Wenn die gesamte Wohnungseinrichtung oder Teile davon nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall vorübergehend verbracht werden müssen, organisiert die muki 24h-Hilfe eine Umzugsfirma, allenfalls eine Spedition und Notlage- rungsmöglichkeiten und übernimmt die dafür anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 400,-. 4. Deckungserweiterungen gegen Mehrprämien 4.1. DECKUNGSERWEITERUNG HAUSHALT Fahrrad Versperrte Fahrräder sind auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum sowie gesichert am Grundstück und im Stiegenhaus bis insgesamt € 5.000,- versichert. Wohnungsinhalt studierender Kinder Versichert sind Sachen/Gegenstände des Wohnungsinhaltes von studierenden Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die vorübergehend, längstens für die Studiendauer in ständig bewohnte Gebäude innerhalb Europas verbracht werden, soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung verlangt werden kann. Leistung bis max. 15 % der Versicherungssumme auf „Erstes Risiko“ Verrußung In Erweiterung zu Art. 16 GHEP Punkt 1 „Feuergefahren“ ist eine Versicherungsleistung für Verrußungsschäden bis zu maximal € 500,- (ohne Selbstbehalt) auf „Erstes Risiko“ vorgesehen. Folgeschäden durch undichte Silikonfugen In Erweiterung zu Art. 16 GHEP, Leitungswasser, Punkt 4.2 gelten Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch Austritt von Wasser durch undichte Silikonverfugen an Badewanne oder Brausetassen mitversichert. Die Ersatzleistung erfolgt auf „Erstes Risiko“ und ist mit € 1.000,- je Schadenfall begrenzt. Privathaftpflichtversicherung In Erweiterung des Art. 36 der GHEP beträgt die Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung € 5.000.000,-. Optische Schäden In Erweiterung der Besonderen Bedingungen für die muki Haushaltsversicherung (ABH) werden optische Schäden durch Hagel an Garten- und Terrassenmöbel, Markisen, Rollläden, Außenjalousien, Raffstores ersetzt, sofern es sich dabei lediglich um eine optische Beeinträchtigung ohne Auswirkung auf die Brauchbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Sache handelt. Der Ersatz erfolgt im Rahmen einer Höchstentschädigungssumme € 1.000,- auf „Erstes Risiko“, wobei eine Wertmin- derung nicht entschädigt wird. 14 [Seite 15] Haushalt / Eigenheim Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist die Wiederherstellung der beschädigten Sachen. Versicherungsleistungen werden darüber hinaus nur insoweit erbracht, als nicht aus einem anderen Versicherungs- vertrag Ersatz erlangt werden kann (subsidiär). Nur in der Variante Premium abschließbar. Prämie € 35,- (Klausel DEH 2024) 4.2. GARTENPAKET I In Ergänzung zu Art. 17 der GHEP „Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH)“, Pkt. 4 gilt als mitversichert: • Garten- und Werkzeughütten (fix aufgestellt), auch Wellnesseinrichtungen wie Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine • Carports am versicherten Grundstück • Terrassenüberdachungen (fix montiert) • Pergola, Gartenlauben, Gartenpavillons, gemauerter Griller • Terrassenheizungen • Fix montierter Sichtschutz • Umzäunungen* • Müllsammelgefäße am Grundstück • Optische Beeinträchtigung durch Hagel an Markisen, Rolläden, Außenjalousien und Sonnensegel** • Aufstellpools (keine Technik) • Früh- und Hochbeete inkl. Abdeckung, Foliengewächshäuser • Spielplatzeinrichtungen am versicherten Grundstück • Solaranlagen, Sonnenkollektoren, Balkonkraftwerke, Photovoltaikanlagen inkl. Technik und Glasbruch*** Die Ersatzleistung ist mit einer Höchstentschädigung von € 5.000,- je Schadenfall begrenzt und steht darüber hinaus nur dann zu, wenn nicht aus einer Gebäudeversicherung Ersatz verlangt werden kann. * Ausgeschlossen: Glaszaun ** Nur bei Wiederherstellung und bis 50% der Höchstentschädigungssumme des Gartenpaket I *** Ausgenommen am Wohngebäude Nur in der Variante Premium abschließbar. Prämie € 59,- (Klausel GP I 2024) 4.3. GARTENPAKET II – HAFTPFLICHT In Erweiterung von Artikel 26 der GHEP „Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH)“ erstreckt sich die Versicherung auch auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus der Innehabung und Pflege des zur versicherten Wohnung gehörenden Gartenanteils einschließlich der sich dort befindlichen Einrichtun- gen wie z. B. Schwimmbecken, Kinderspielplatz. Nur in der Variante Premium abschließbar. Prämie € 49,- (Klausel GP II) 15 [Seite 16] Haushalt / Eigenheim 4.4. SWIMMINGPOOL-/WHIRLPOOLPAKET – HAUSHALTSVERSICHERUNG Als mitversichert gilt • ein ganzjährig fix aufgestellter Swimmingpool • ein fest montierter Whirlpool • ein Biotop • ein Schwimmteich am Grundstück inklusive Abdeckung (Konstruktion und Verglasung, auch wenn diese aus Poly-Carbonat oder einem anderen Kunststoff ist) sowie die Swimmingpool Technik (Umwälzpumpe, Filteranlage, Beleuchtung, Absauggeräte, Poolheizung). Versicherungsumfang: • Schäden durch Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion • Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch • Schäden am Rohrsystem zum und vom Swimmingpool / Whirlpool / Biotop (auch eigener Kreislauf) außerhalb des Gebäudes, jedoch innerhalb des Grundstückes mitversichert. Rohrersatz bis maximal 10 Meter. • Schäden, die durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße Instandhaltung der versicherten Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung des Versicherers ausgeschlossen. Nicht versichert sind Pflanzen und Tiere. Die Ersatzleistung ist mit einer Höchstentschädigung von € 5.000, - auf „Erstes Risiko“ je Schadenfall begrenzt. (Klausel SWPH) Prämie € 79,- 4.5. ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen haftet der Versicherer auch für Schäden an den versicherten Sachen durch die Wirkung der elektrischen Energie (atmosphärische Elektrizität, Überspannung, Stö- rung in der öffentlichen und/oder eigenen Stromversorgung), sofern daraus Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind. Ersetzt wird der Neuwert bei angeschlossenen elektrischen Einrichtungen/Geräten. Für Geräte, die älter als zwei Jahre sind, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert. Für diese Schäden gilt ein Selbstbehalt von € 200,- je Schadenfall als vereinbart. Ausgeschlossen sind gewerblich genutzte Geräte. Die Versicherungssumme beträgt € 3.000,- auf „Erstes Risiko“. Nur in der Variante Premium abschließbar. (Klausel ÜPS) Prämie € 29,- Nutzungsdauer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 ab 10 in Jahren zeitwert 100 % 100 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 16 [Seite 17] Haushalt / Eigenheim 4.6. PHOTOVOLTAIK-PAKET Als versichert gelten unbewegliche, fest mit dem Haupt- oder Nebengebäude oder dem Grundstück (versicherte Adresse) verbundene (fix montierte) Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung, wie: • Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen • Gleich- und Wechselstromverkabelung der Photovoltaikanlage • Fundamente • Wechselrichter • Akkumulatoren (Energiespeicher) • Einspeisezähler inklusive Datenlogger, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten • Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen der Photovoltaikanlage • Wallboxen (Wandladestation) zur Ladung von E-Fahrzeugen Höchstentschädigungssumme € 15.000,- (Bedingung PV01) Prämie € 49,- 4.7. HeizungskaskO Die Heizungskasko versichert die im Eigentum und/oder Wohnung betriebsfertig aufgestellte komplette Heizungsanla- ge, wie auch immer diese betrieben wird, samt Steuerung (Raumthermostat), feiner und grober Armatur, Pumpen und Radiatoren sowie Warmwasserspeicher und Pufferspeicher. Die Heizungskasko ersetzt die Kosten nach Schäden an den versicherten Sachen, die plötzlich und unvermittelt auf- treten durch: • Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl • Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit • Schäden durch Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler • Unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie • Wassermangel im Heizkessel • Überdruck mit Ausnahme von Explosion • Frost • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen • Ereignisse, die von außen mechanisch einwirken • Schäden durch Tierverbiss Weiters gelten die zur Heizungsanlage gehörenden Teile außerhalb des Gebäudes am Grundstück mitversichert: • Solaranlagen am Gebäude oder Grundstück • Erdwärmeleitungen (Flächenmethode) am Grundstück • Solarthermische Anlagen, die zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung dienen • Luftwärmepumpen am Grundstück Vorsicht! Nicht versicherbar sind Abnützungs- und Alterungsschäden sowie Wartungsarbeiten ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache. Versicherungssumme: € 20.000,- Selbstbehalt 5 % des ersatzfähigen Schadens, mind. € 350,- 17 [Seite 18] Haushalt / Eigenheim (Bedingung HK02) Prämie: € 169,- 4.8. IT- UND CYBER-ASSISTANCE Durch diese Serviceleistung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich per Telefon, Internet-Chat oder Remotesitzung mit einem qualifizierten Mitarbeiter eines spezialisierten, vom Versicherer beauftragten Assistance- Dienstleisters in Verbindung zu setzen, um Hilfestellung und Unterstützung im Umgang mit Hard- und Software, wie z.B. bei der Installation eines Druckers, bei System Updates etc., zu erhalten. Der Mitarbeiter wird gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer versuchen, eine Problemlösung herzustellen. Es handelt sich um Hilfe im Umgang mit Compu- tern, Tablets, Mobiltelefonen und unterhaltungselektronischen Geräten (wie beispielsweise gängigen Fotoapparaten). Die IT- und Cyber-Assistance steht dem Versicherungsnehmer via Telefon, Chat, Mail und Remotesitzung 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Sämtliche Leistungen und die Zugangsdaten für die weiteren Kontakt- wege können über die Telefonnummer 01 364 4 364 (aus dem Ausland Tel. 0043 1 364 4 364) abgerufen werden. Serviceleistungen der IT-Remoteunterstützung Die Hilfestellung via Telefon, Chat und Remotesitzung umfasst: • Hilfestellung und Unterstützung beim alltäglichen Umgang mit Hard- und Software • Installation und Deinstallation von Software, Updates oder Service-Packs • Beratung zur Performancesteigerung der Hardware • Information zu neuer Hard- und Software • Durchführung von Softwareupdates • Konfiguration des Betriebssystems und von Anwendungen • Allgemeine Beratungstätigkeit zu Hard- und Software • Installation und Konfiguration von neuer Hardware wie Drucker, Scanner usw. • Hilfestellung bei Softwaredownloads Serviceleistungen der Online-Datensicherung Die Serviceleistungen der Online-Datensicherung umfassen: • Hilfestellung bei der Registrierung für den Online-Zugang zum Datensicherungsprogramm • Installation der für die Datensicherung notwendigen Software • Beratung und Erstellung einer Sicherungsstrategie • Konfiguration der Software für die Ausführung der Online-Datensicherung • Online-Datensicherung nach Serververfügbarkeit bis zu 10 GB je Vertrag Vor-Ort-Hilfe über Netzwerkpartner Sollte das Problem des Versicherungsnehmers nicht via Telefon, Chat oder Remotesitzung gelöst werden können und besteht seitens des qualifizierten Mitarbeiters die begründete Vermutung, das Problem vor Ort beheben zu können, so wird ein Experte vor Ort entsendet. Die Kosten für einen derartigen Einsatz werden bis zu einem Maximalbetrag von € 250,- übernommen. Cybercrime-Beratung Die Cybercrime-Beratung kann im Ausmaß von bis zu einer Stunde pro Schadensfall in Anspruch genommen werden. Bei darüber hinausgehendem Bedarf oder auf Anfrage des Versicherungsnehmers nennt der qualifizierte Mitarbeiter geeignete spezialisierte Rechtsanwälte, die den Versicherungsnehmer auf seine Kosten rechtlich unterstützen können. Datenrettung Die Serviceleistungen zur Datenrettung umfassen eine Unterstützung durch qualifizierte Mitarbeiter hinsichtlich der Einrichtung, Inbetriebnahme und Kontrolle einer Online-Datensicherung oder, sofern dies nicht möglich ist, aus einem Kostenersatz für den Versuch der Wiederherstellung der Daten durch einen vom qualifizierten Mitarbeiter genannten Experten. 18 [Seite 19] Haushalt / Eigenheim Die Assistanceleistung umfasst: • Hilfestellung bei der Registrierung für den Online-Zugang zum Datensicherungsprogramm; • Installation der für die Datensicherung notwendigen Software; • Beratung und Erstellung einer Sicherungsstrategie, insbesondere hinsichtlich der zu sichernden Dateien; • Konfiguration der Software für die Ausführung der Online-Datensicherung. Die Online-Datensicherung kann nach Serververfügbarkeit bis zu 10 GB je Vertrag betragen. Sollte eine Sicherung und/oder Wiederherstellung durch qualifizierte Mitarbeiter nicht möglich sein, werden für den Versuch der Sicherung/ Wiederherstellung der Daten durch einen Experten die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von € 500,- ersetzt. (Bedingung ICA) Prämie € 90,- 4.9. HUNDEhaftpflicht Nur in der Variante Premium abschließbar. Pauschalversicherungssumme € 2.000.000, - für Personen und Sachschäden je Versicherungsfall aus der Haltung eines Hundes. Der erste Hund ist prämienfrei mitversichert. Name und Rasse sind zwingend anzuführen. Für jeden weiteren Hund kostet die Hundehaftpflicht: Prämie € 45,- Name und Rasse sind zwingend erforderlich. (Klausel M17) 4.10. HUNDEHAFTPFLICHT – VERWANDTENAUSSCHLUSS Nur in der Variante Premium abschließbar. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden, die den Angehörigen des Versicherungsnehmers zugefügt werden (als Angehörige gelten Verwandte in gerader aufsteigender und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben). Prämie je Hund Prämie € 49,- (Klausel M16) 4.11 Deckungserweiterung Haushalt Haftpflicht Abweichend von Art. 25 Pkt. 2.1.1. GHEP leistet der Versicherer für Schäden durch nicht deliktsfähige, mitversicherte Personen, auch wenn diese gesetzlich nicht haften. Abweichend von Art. 30 Pkt. 1. GHEP leistet der Versicherer für alle innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle bis € 2.500,-. Im Schadensfall trägt der Versicherungsnehmer den Selbstbehalt in Höhe von € 100,-. Rückgriffsansprüche wegen Aufwendungen des Versicherers gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten bleiben gewahrt, soweit diese nicht (mit)versicherte Personen dieses Vertrages sind. Ausgeschlossen davon bleiben jedoch Schäden an elektronischen Datenverarbeitungsanlagen und -geräten (z.B. Server, PCs, Laptop, Mobiltelefone, Tablets, etc.) Nur in der Variante Premium abschließbar. Prämie € 29,- (Klausel DEHH 10/2026) 19 [Seite 20] Haushalt / Eigenheim 5. BERECHNUNG EIGENHEIMVERSICHERUNG 5.1. Ermittlung der verbauten Fläche - Länge x Breite des Gebäudes ergibt die verbaute Fläche. Wintergärten und/oder verbaute Balkone sind bei der Berechnung zu berücksichtigen; Außenstiegen, Balkone, Terrassen werden nicht mitgerechnet. - Die ermittelten Quadratmeter sind mit nachstehenden Prämienfaktoren zu multiplizieren. 5.2. VERSICHERUNGSSUMMEN UND PRÄMIENBERECHNUNG Gebäudebeschreibung für Berechnungsgrundlage pro m2 Ein- und Zweifamilienhäuser, Ausstattung gehoben mit Keller ohne Keller Ebenerdige Häuser ohne ausgebaute Mansarde € 4.464,- € 3.456,- Ebenerdige Häuser mit ausgebauter Mansarde € 6.048,- € 5.040,- Einstöckige Häuser ohne ausgebaute Mansarde € 6.480,- € 5.472,- Einstöckige Häuser mit ausgebauter Mansarde € 8.064,- € 7.056,- Zweistöckige Häuser € 8.496,- € 7.488,- Nebengebäude ab 35m² (z.B. Gartenhütten, freistehende Garagen, ...) € 2.160,- € 1.152,- Gebäudebeschreibung für Berechnungsgrundlage pro m2 Ein- und Zweifamilienhäuser, Ausstattung gehoben plus mit Keller ohne Keller Ebenerdige Häuser ohne ausgebaute Mansarde € 5.184,- € 4.032,- Ebenerdige Häuser mit ausgebauter Mansarde € 7.056,- € 5.904,- Einstöckige Häuser ohne ausgebaute Mansarde € 7.488,- € 6.336,- Einstöckige Häuser mit ausgebauter Mansarde € 9.360,- € 8.208,- Zweistöckige Häuser € 9.792,- € 8.640,- Nebengebäude ab 35m² (z.B. Gartenhütten, freistehende Garagen, ...) € 2.592,- € 1.440,- Zur Berechnung der Prämien werden insbesondere folgende Faktoren herangezogen: • PLZ • Gebäudealter • Gebäudeart (z.B. einstöckig mit Keller; zweistöckig ohne Keller etc.) • Nebengebäude • verbaute Fläche. Das Gebäudealter wird anhand des Baujahres oder des Jahres der Generalsanierung ermittelt. Mindestvorausset- zung für das Vorliegen einer Generalsanierung ist die vollständige Erneuerung der Dachdeckung und der gesamten Versorgungsleitungen (insbesondere Warm- und Kaltwasserleitungen, Zirkulationsleitungen, Heizungsleitungen, Abflussleitungen). Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann statt dem Baujahr das Jahr der General- sanierung am Antrag/Vertrag berücksichtigt werden. Die Generalsanierung ist auf Anforderung anhand geeigneter Belege und/oder Bilddokumentationen nachzuweisen. 20 [Seite 21] Haushalt / Eigenheim EIGENHEIMVERSICHERUNG Nebengebäude bis 35 m² sind prämienfrei mitversichert (gegen Mehrprämie auf 50 m2 erweiterbar, siehe Punkt 7.1.) (Nebengebäude sind Gebäude, welche nicht zum Wohnen geeignet sind und dem Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken dienen.) Es muss die gesamte Fläche aller Nebengebäude angegeben werden. Bei Nebengebäuden über 35 m² sind die übersteigenden m² zur Berechnung heranzuziehen. (Berechnung wie Eigenheim mit oder ohne Selbstbehalt) Selbstbehalt Auf Wunsch kann ein Selbstbehalt in Höhe von € 200,- für die Eigenheim- sowie die Haushaltsversicherung vereinbart werden. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und für sämtliche Schäden. Prämiennachlass 20 % 6. EIGENHEIMVERSICHERUNG 6.1. Versichert sind ... der Rohbau, das Gebäude sowie Nebengebäude bis 35 m²; sollte das Nebengebäude größer als 35 m² sein, so muss der übersteigende Anteil laut Prämientarif berechnet werden (gegen Mehrprämie auf 50 m2 erweiterbar, siehe Punkt 7.1.). 6.2. Sofortschutz Die vorläufige Deckung beginnt mit Zugang des Antrages in der Zentrale von muki, jedoch nicht vor dem im Antrag an- gegebenen Versicherungsbeginn; sie endet mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages oder der Ablehnung des Antrages, längstens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab Antragstellung. Es gelten in der Eigenheim- / Haushaltsversicherung die Deckungssummen in Höhe der Höchsthaftungssumme. Besondere Deckungsvereinbarung in der muki Eigenheim - Unterversicherungsverzicht inklusive Vorsorge - Beschleunigte A-Konto-Zahlung - Wiederaufbauklausel - Bauliche Verbesserungen nach Behördenauflagen, sofern ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt - Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich - Restwertklausel - Kosten für Ersatzwohnung nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall - Mehraufwendungen Versicherungssumme Die Wohn- und Nebengebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert, darüber hinaus gehören zu den Baubestandteilen auch - Elektro- und Gasinstallationen samt den dazugehörigen Messgeräten, sowie Armaturen, Pumpen, Filter und Zubehör - Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen und Wasserversorgungsanlagen - Heizungs-, Warmwasseraufbereitungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Wärmepumpenanlagen - Solaranlagen, Photovoltaikanlagen - Aufzüge Des Weiteren ist in der muki Eigenheim auch folgendes Gebäudezubehör mitversichert Markisen, Jalousien, Rollläden samt Betätigungselementen, Balkonverkleidungen, die mit dem Gebäude fix verbunden sind, Rollos, Sonnendächer, Antennenanlagen und Solaranlagen. 6.3. Versicherte Sparten - Gebäudeversicherungssparten Feuer, Sturm, Leitungswasserschaden, Haftpflicht; Glasbruch nur im Tarif Premium - Weitere Sparten Heizungskasko, Swimmingpoolpaket 21 [Seite 22] Haushalt / Eigenheim 6.4. FEUERVERSICHERUNG Feuer Exklusiv Premium Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion. Nebenkosten (Aufräumungs- und Abbruchkosten, De- und Remontage- kosten, Isolier-, Feuerlösch- sowie Deponiekosten) bis 10 % d. VS 10 % d. VS Behördenauflagen (bauliche Verbesserungen) nach Feuerschäden auf „Erstes Risiko“ bis 10 % d. VS 10 % d. VS Absturz von unbemannten Flugkörpern Der Versicherer leistet Ent- schädigung für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung. 4 4 Indirekte Blitzschlagschäden an elektrischen Gebäudeinstallationen: die im Gebäude befindliche Hauswasserpumpe, die elektrischen Teile der Heizungsanlage, Gegensprech- und Türöffnungsanlagen, elektrische Ein- richtung von Zähler- und Sicherungskästen. Warmwasseraufbereitungsan- lagen sowie deren elektrische Zuleitungen, elektrische Teile von Parabol- spiegeln, Hausantennen, Erdwärmeanlagen und elektrische Teile der Sonnenenergieanlagen, Erdkabel (soweit der Versicherungsnehmer für deren Wiederinstandsetzung verantwortlich ist). 4 4 Baugeräte und Baustoffe am Grundstück, gegen Brand und Blitzschlag, sofern sie zur Errichtung des Eigenheims dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers sind. 4 4 Verpuffungsschäden in Kachelöfen auf „Erstes Risiko“ bis 7.400,- 7.400,- Antennenanlagen am Gebäude und freistehend am versicherten Grund- stück gelten als im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme mitversichert. 4 4 Außenanlagen, die frei am Versicherungsgrundstück stehen, wie Telefon-, Torsprech- und Müllentsorgungsanlagen, zählen zu den Bau- bestandteilen. Ersatzleistung bis 7.400,- 7.400,- Außenanlagen, die fix mit dem Gebäude verbunden sind. Zu diesen zählen Markisen, Rollos, Sonnendächer, Rollläden, Jalousien sowie die mit dem Gebäude verbundenen Balkonverkleidungen. 4 4 Schäden an Gartenanlagen und Kulturen durch Feuer, ausgenommen Waldbestand auf dem versicherten Grundstück, bis 3.500,- 7.000,- Einfriedungen gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie gegen Schäden durch Kraftfahrzeuge, deren Fahrzeuginhaber nicht ermittelt werden kann. Ausgenommen sind lebende Pflanzen. Derartige Schäden sind unmittelbar nach Kenntniserlangen der Sicherheitsbehörde anzuzeigen. Entschädigungsleistung bis 10 % d. VS 10 % d. VS Kraftfahrzeuge, Kfz-Anhänger und Boote sind nur an dem in der Polizze angeführten Versicherungsort im ruhenden Zustand mitversichert, Entschädigungsleistung bis 7.400,- 7.400,- Sengschäden (farbliche Veränderung, Verformung oder Verkohlung von versicherten Sachen durch Wärmestrahlung oder –übertragung, ohne dass ein Brand entsteht, vorliegt oder auslösend war) auf „Erstes Risiko“, sofern die Wiederherstellung nachgewiesen wird, bis – 500,- 22 [Seite 23] Haushalt / Eigenheim 6.5. Sturmversicherung Sturm Exklusiv Premium Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch Nebenkosten (Aufräumungs- und Abbruchkosten, De- und Remontagekosten, Isolier-, Feuerlösch- sowie Deponiekosten) bis 10 % d. VS 10 % d. VS Behördenauflagen (Bauliche Verbesserungen nach Sturmschäden) auf „Erstes Risiko“ bis 10 % d. VS 10 % d. VS Naturkatastrophen Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Ansteigen des Grundwasserspiegels, Vermurung, Erdbeben, Lawinen und Lawinenluftdruck. In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Sturmdeckung gelten derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden auf „Erstes Risiko“ als mitversichert bis 7.400,- 7.400,- Das Naturkatastrophenpaket ist auf Anfrage erhältlich und nach Prüfung durch die Fachabteilung ist die VS für Naturkatastrophenschäden auf € 30.000,- erweiterbar. Schäden durch Regen, Schnee u. Schmelzwasser im Inneren des Gebäudes auf „Erstes Risiko“ bis 7.400,- 7.400,- Hagelschäden /optische Schäden in Abänderung des Artikels 1 Abs. 2 lit. b der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (ASTB) sind Schäden am versicherten Objekt, die keine Zertrümmerung darstellen oder keine Beeinträchtigung in der Brauchbarkeit und Funktionsfähigkeit nach sich ziehen (sog. optische Schäden) auf „Erstes Risiko“, sofern die Wiederherstellung nachgewiesen wird, mitversichert bis 1.500,- 2.500,- Antennenanlagen am Gebäude und freistehend am versicherten Grundstück 4 4 Solaranlagen am Gebäude und freistehend am versicherten Grundstück 4 4 Photovoltaikanlagen am Gebäude und freistehend am versicherten Grundstück 4 4 Gartenanlagen und Kulturen (ausgenommen Waldbestand) auf dem versicherten Grundstück bis 3.500,- 3.500,- Außenanlagen, die frei am Versicherungsgrundstück stehen, wie Telefon-, Torsprech- und Müllentsorgungsanlagen, zählen zu den Bau- bestandteilen. Ersatzleistung bis 7.400,- 7.400,- Außenanlagen, die fix mit dem Gebäude verbunden sind. Zu diesen zählen Markisen, Rollos, Sonnendächer, Rollläden, Jalousien sowie die mit dem Gebäude verbundenen Balkonverkleidungen. 4 4 Einfriedungen Versichert ist die Einfriedung des Versicherungsgrundstückes mit einer Entschädigungsleistung bis 30.000,- 30.000,- Kraftfahrzeuge, Kfz-Anhänger und Boote sind nur an dem in der Polizze angeführten Versicherungsort im ruhenden Zustand mitversichert. Entschädigungsleistung bis 7.400,- 7.400,- Dachrinnen Schäden durch Eisrückstau sind auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis 3.700,- 3.700,- Dachlawinen Schäden durch Dachlawinen an Dachrinnen 4 4 Raureiflast Schäden an den versicherten Gebäuden, die dadurch entstehen, dass Äste bzw. Bäume durch das Gewicht von gebildetem Raureif abbrechen bzw. umstürzen und dabei versicherte Gebäude beschädigen. Ersatzleistung je Schadensfall bis 7.400,- 7.400,- Hangsicherungskosten Nach einem ersatzpflichtigen Erdrutschschaden werden die nachweislich erforderlichen Hangsicherungskosten ersetzt. Ersatzleistung je Schadensfall bis 7.400,- 7.400,- 23 [Seite 24] Haushalt / Eigenheim DAS NATURkATASTRopHENpAkET Das Naturkatastrophenpaket wird erst nach Prüfung durch die Fachabteilung auf € 30.000,- erhöht. 6.6. LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG Leitungswasser Exklusiv Premium Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Austreten von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen. Eingeschlossen sind Bruch- und Frostschäden. Nebenkosten (Aufräumungs- und Abbruchkosten, De- und Remontage- kosten, Isolier-, Feuerlösch- sowie Deponiekosten) bis 10 % d. VS 10 % d. VS Behördenauflagen (Bauliche Verbesserungen nach Leitungswasser- schäden) auf „Erstes Risiko“ bis 10 % d. VS 10 % d. VS Wasserführende Fußbodenheizung Rohre bis zu einer Länge von 12 m sind mitversichert. 4 4 12 Meter Rohrersatz pro Schadensfall 4 4 Schäden durch Korrosion, Verschleiß und Abnützung 4 4 Dichtungsschäden an Zu- und Ableitungsrohren, Schäden an ange- schlossenen Einrichtungen und Armaturen, soweit deren Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrbruches notwendig ist. 4 4 Verstopfungsschäden innerhalb des versicherten Gebäudes 4 4 Wasserverlust Ersatz der Kosten auf „Erstes Risiko“ bis 1.480,- 1.480,- Schwimmbecken und Klimaanlagen innerhalb des Gebäudes 4 4 Rohrsystem außerhalb des Gebäudes, jedoch innerh. des Grundstückes Rohre bis zu einer Länge von 12 m sind mitversichert. 4 4 Rohrsystem (mit einer max. Länge von 10 Metern) außerh. des Grundstückes sind, sofern der Versicherungsnehmer für die Instandsetzung verantwortlich ist, je Schadensfall mitversichert bis 5.000,- 5.000,- Folgeschäden durch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten gelten als auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis 3.700,- 20.000,- ACHTUNG In länger als 72 Stunden unbewohnten Gebäuden müssen während der Dauer des Unbewohntseins die wasserführenden Leitungen (Haupthahn) abgesperrt sein. Während der Heizperiode müssen zusätzlich sämtliche wasserführenden Leitungen und Anlagen entleert werden, sofern die Heizung nicht durchgehend in Betrieb gehalten wird. 6.7. GROBE FAHRLÄSSIGKEIT GROBE FAHRLÄSSIGKEIT Exklusiv Premium In den Sparten Feuer, Leitungswasser und Sturm (Haushaltsversicherung: „Elementargefahren“) verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens auf den Einwand der Leistungsfreiheit gemäß Art. 10 Abs. 1 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) 50 % d. max. 100 % d. bzw. § 61 VersVG. Versicherungsleistung bis Versicherungs- Versicherungs- summe summe 24 [Seite 25] Haushalt / Eigenheim 6.8. Glasbruchversicherung GLASBRUCH Exklusiv Premium Ersetzt die Kosten nach Bruchschäden an der gesamten Gebäudeverglasung. - Weiters sind mitversichert: Wintergärten, Windfänge, Stiegenhausver- – 4 glasung, Lichtkuppeln, Dachflächenfenster, private Glashäuser (auch wenn diese aus Kunststoffverglasung sind), Glasteile der Sonnenkollektoren. - Die Verglasung von Nebengebäuden - Schäden an der Verglasung durch Gewalttätigkeit bei öffentlicher Ansammlung oder Kundgebung; nicht aber bei Aufruhr oder Aufstand; - Kosten der Entsorgung als gefährlicher Abfall sind bis 50 % des Glasersatzwertes mitversichert; - Notverglasung bzw. Notverschalung 6.9. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Haftpflicht Exklusiv Premium Haftpflicht Erfüllt werden berechtigte Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Haus- und Grundbesitzer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Versicherungssumme € 3.500.000,-* 4 4 Bauherrenhaftpflicht für alle Bauvorhaben bis zu einer Gesamt-Bau- kostensumme von € 500.000,- 4 4 Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen der be- herbergten Gäste bei nicht gewerblicher Fremdenbeherbergung 4 4 Sachschäden durch Verunreinigung von Erdreich u. Gewässern durch die Lagerung von Heizöl bis 10.000 Liter bis zur Pauschalentschädigungs- summe von € 75.000,- je Schadensfall begrenzt. 4 4 einer Pauschalversicherungssumme von € 2.000.000,- mitversichert. Die Versicherung gilt weltweit. 4 4 Kosten der Tollwutuntersuchung sind im Rahmen der Hundehaftpflicht- versicherung im Schadensfall mitversichert. 4 4 * Gegen Mehrprämie auf € 5.000.000,- erweiterbar, siehe Punkt 7.1. 6.10. 24h-HILFE Die muki 24h-Hilfe informiert, berät und organisiert Hilfsleistungen und trägt in den dafür vorgesehenen Fällen für die jeweils versicherten Personen und innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung die den versicherten Personen entstehenden Kosten bis zu den angeführten Höchstbe- trägen, insoweit hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist, dass der Schadensfall unverzüglich, auf jeden Fall aber vor Inanspruchnahme dieser Hilfeleistungen, über die muki Notrufnummer Tel. 01 364 4 364 (aus dem Ausland Tel. 0043 1 364 4 364) gemeldet wird. Die muki 24h-Hilfe nimmt jederzeit Meldungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer über Schadensfälle im Zusammenhang mit der muki 24h-Hilfe entgegen. 25 [Seite 26] Haushalt / Eigenheim Handwerkerservice Nach einem Schadensfall in einer Notsituation am angeführten Versicherungsort organisiert die muki 24h-Hilfe folgen- de Professionisten: • Installateur bei Schäden oder Defekten an Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen • Elektriker bei Schäden oder Defekten an Elektro- und Heizungsinstallationen • Dachdecker, Zimmermann oder Spengler zur Dachreparatur an Ein- oder Zweifamilienhäusern nach Sturmschäden • Elektrotechniker bei Schäden, Defekten oder Ausfall von Kühl-, Gefrier- und Heizungsgeräten • Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung • Rohrreinigungsfirmen bei Verstopfungen des Rohrsystems • Tischler oder Schlosser bei Schäden oder Defekten an Eingangstüren oder Außenfenstern der Wohnräumlichkeiten Die muki 24h-Hilfe trägt die dafür anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 300,-. 7. Deckungserweiterungen gegen Mehrprämien 7.1. DECKUNGSERWEITERUNG EIGENHEIM Nebengebäude Nebengebäude sind bis 50 m² mitversichert. (Nebengebäude sind Gebäude, welche nicht zum Wohnen geeignet sind und dem Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken dienen.) Es muss die gesamte Fläche aller Nebengebäude angegeben werden. Verrußung In Erweiterung zu Artikel 15 GEEP beträgt die Versicherungsleistung für Verrußungsschäden maximal € 500,- (ohne Selbstbehalt) auf „Erstes Risiko“. Schadensuchkosten in der Versicherung gegen Leitungswasserschäden In Abänderung des Artikels 28 Pkt. 2.3.1. GEEP sind Suchkosten auch bei einem nicht entschädigungspflichtigen Schaden an den versicherten Rohren bis € 400,- mitversichert. Folgeschäden durch Austritt von Leitungswasser durch undichte Silikonfugen In Erweiterung zu Artikel 26 GEEP gelten Folgeschäden durch Austritt von Leitungswasser durch undichte Silikonfu- gen im Sanitärbereich an Badewannen oder Brausetassen mitversichert. Die Ersatzleistung erfolgt auf „Erstes Risiko“ und ist mit € 1.500,- je Schadenfall begrenzt. Muffenversatz – Lösen von Rohrverbindungen In Erweiterung zu Artikel 26 GEEP gilt auch das Lösen von Rohrverbindungen (Muffenversatz) als Rohrbruch. Es gelten die Kosten für die Reparatur bis € 1.000,- auf „Erstes Risiko“ mitversichert. Verstopfungen außerhalb des versicherten Gebäudes In Abweichung zu Artikel 37 GEEP, Punkt „Erweiterung des Versicherungsschutzes (Dichtungsschäden an Rohren, Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, Verstopfungsschäden)“ sind die Kosten für die Beseiti- gung von Verstopfungen der Ableitungsrohre außerhalb des versicherten Gebäudes, jedoch innerhalb des Grund- stückes, mitversichert. Optische Schäden durch Hagel Für optische Schäden durch Hagel gemäß der Besonderen Bedingungen für die muki-Eigenheim Sturmversicherung gilt eine Höchstentschädigungssumme von € 10.000,- auf „Erstes Risiko“ versichert, wobei davon maximal € 1.000,- auf Schäden an Dachrinnen und Regenfallrohren entfallen können. Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist die Wiederherstellung der beschädigten Teile. Ab einer Entschädigungsleistung von € 2.500,- gilt ein Selbstbehalt von € 250,- je Schadenfall als vereinbart. 26 [Seite 27] Haushalt / Eigenheim Haus- und Grundbesitzhaftpflicht Für die Haus- und Grundbesitz-Haftpflichtversicherung im Sinne des Abschnittes B 11. der AHVB und EHVB 2009 gilt eine Versicherungssumme von € 5.000.000,- als vereinbart. Abweichend dazu bleibt die in Abschnitt B 11. Pkt. 1.4. der AHVB und EHVB 2009 genannte Begrenzung für Sach- schäden durch Umweltstörung weiterhin mit maximal € 75.000,- unverändert aufrecht. Buchschäden am Wasserschieber (Absperrvorrichtung der Hauswasserleitung) In Erweiterung zu Artikel 26 GEEP sind bei Bruch des Wasserschiebers die Kosten der Behebung bis € 2.500,- auf Erstes Risiko mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer gesetzlich zur Behebung verpflichtet ist und hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Nur in der Variante Premium abschließbar. Prämie € 69,- (Klausel DEE 2026) 7.2. PHOTOVOLTAIK-PAKET Als versichert gelten unbewegliche, fest mit dem Haupt- oder Nebengebäude oder dem Grundstück (versicherte Adresse) verbundene (fix montierte) Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung, wie: • Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen • Gleich- und Wechselstromverkabelung der Photovoltaikanlage • Fundamente • Wechselrichter • Akkumulatoren (Energiespeicher) • Einspeisezähler inklusive Datenlogger, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten • Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen der Photovoltaikanlage • Wallboxen (Wandladestation) zur Ladung von E-Fahrzeugen Variante 1 – Höchstentschädigungssumme € 25.000,- Prämie € 69,- Variante 2 – Höchstentschädigungssumme € 35.000,- Prämie € 99,- (Bedingung PV01) 7.3. Heizungskasko Die Heizungskasko versichert die im Eigentum und/oder Wohnung betriebsfertig aufgestellte komplette Heizungsanla- ge, wie auch immer diese betrieben wird, samt Steuerung (Raumthermostat), feiner und grober Armatur, Pumpen und Radiatoren sowie Warmwasserspeicher und Pufferspeicher. Die Heizungskasko ersetzt die Kosten nach Schäden an den versicherten Sachen, die plötzlich und unvermittelt auftreten durch: • Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl • Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit • Schäden durch Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler • Unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie • Wassermangel im Heizkessel • Überdruck mit Ausnahme von Explosion • Frost • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen • Ereignisse, die von außen mechanisch einwirken • Schäden durch Tierverbiss 27 [Seite 28] Haushalt / Eigenheim Weiters gelten die zur Heizungsanlage gehörenden Teile außerhalb des Gebäudes am Grundstück mitversichert: • Solaranlagen am Gebäude oder Grundstück • Erdwärmeleitungen (Flächenmethode) am Grundstück • Solarthermische Anlagen, die zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung dienen • Luftwärmepumpen am Grundstück Vorsicht! Nicht versicherbar sind Abnützungs- und Alterungsschäden sowie Wartungsarbeiten ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache. Versicherungssumme: € 20.000,- Prämie € 169,- Selbstbehalt 5 % des ersatzfähigen Schadens mind. € 350,- (Bedingung HK02) 7.4. Swimmingpoolpaket Als mitversichert gelten Schwimmbecken am Grundstück (mind. zu 2/3 eingegraben) und Schwimmbadab- deckungen jeder Art. Sie gelten als gegen Feuer, Sturmschaden sowie Glasbruch versichert. Als mitversichert gilt die Pooltechnik (Umwälzpumpe, Filteranlage, Beleuchtung, Absaugegeräte, Poolheizung) ge- gen Schäden durch Brand, Blitzschlag und indirekten Blitzschlag. Zu- und Ableitungen zum Schwimmbecken am Grundstück (auch eigener Kreislauf); Das Swimmingpoolpaket kann auch für fest montierte Whirlpools, Biotope oder Schwimmteiche abgeschlossen werden. Variante 1 – Höchstentschädigungssumme € 25.000,- Prämie € 110,- Variante 2 – Höchstentschädigungssumme € 100.000,- Prämie € 170,- (Klausel M53) 7.5. HUNDEhaftpflicht Pauschalversicherungssumme € 2.000.000, - für Personen und Sachschäden je Versicherungsfall aus der Haltung eines Hundes. Der erste Hund ist prämienfrei mitversichert. Name und Rasse sind zwingend anzuführen. Für jeden weiteren Hund kostet die Hundehaftpflicht: Prämie € 45,- Name und Rasse sind zwingend erforderlich. (Klausel M17) 7.6. HUNDEHAFTPFLICHT – VERWANDTENAUSSCHLUSS Nur in der Variante Premium abschließbar Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden, die den Angehörigen des Versicherungsnehmers zugefügt werden (als Angehörige gelten Verwandte in gerader aufsteigender und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben). Prämie je Hund Prämie € 49,- (Klausel M16) 28 [Seite 29] Haushalt / Eigenheim 8. Rohbauversicherung Annahmerichtlinien: Für das fertiggebaute Haus muss ein muki Eigenheim-Vertrag für 10 Jahre abgeschlossen werden. Vertragslaufzeit: Zeit der Rohbaudeckung sowie beantragte Versicherungslaufzeit Bei vorzeitigem Storno wird die Prämie für den Rohbauzeitraum nachverrechnet. Ab Versicherungsbeginn besteht prämienfreier Versicherungsschutz für den Rohbau aus der Feuer- sowie aus der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz. Die Bauherrenhaftpflicht gilt für alle Bauvorhaben bis zu einer Gesamtbaukostensumme von € 500.000,- als mitversichert. Höchstversicherungssumme für die Bauherrenhaftpflicht € 2.000.000,- gegen Mehrprämie abschließbar. Sofern die Sparten beantragt wurden, gilt für die restlichen Sparten unter folgenden Voraussetzungen Versicherungsschutz: Sturmschadenversicherung (gilt nur für die Gefahr Sturm) Das Gebäude muss nach außen hin abgeschlossen, das heißt, es müssen folgende Arbeiten durchgeführt sein: Das Giebelmauerwerk muss bis unter die Dachhaut bzw. Dachschalung geführt und der Dachraum nach außen hin vollkommen abgeschlossen sein. Das Dach muss komplett eingedeckt sein. Alle Spenglerarbeiten müssen durchgeführt und sämtliche Türen und Fenster eingesetzt und verglast sein. Leitungswasserversicherung In nicht benutzten und nicht beaufsichtigten Baulichkeiten müssen die wasserführenden Anlagen abgesperrt werden. Während der möglichen Heizperiode sind zusätzlich sämtliche wasserführenden Anlagen zu entleeren oder durch Frostschutzmittel zu schützen, sofern die Heizung nicht durchgehend in Betrieb gehalten wird. Das gleiche gilt für vorübergehend außer Betrieb gesetzte Anlagen. Achtung Die Prämienfreiheit der Rohbauversicherung endet nach 12 Monaten, spätestens jedoch mit der Fertig- stellung des Gebäudes. (Bei Verlängerung anfragepflichtig beim Versicherer.) Sollte ein ersatzpflichti- ger Schaden eintreten, muss ab Ereignisdatum die Rohbauversicherung in eine prämienpflichtige muki Eigenheim-Versicherung umgewandelt werden. Die Glasbruch-, Heizungskasko- und/oder Haushaltsversicherung beginnen ab dem in der Polizze vermerkten Ende der Rohbaudeckung oder wenn das Gebäude bezugsfertig ist bzw. bewohnt wird. (Prämienpflichtigstellung des Vertrages) (Klausel M06) 29 [Seite 30] Haushalt / Eigenheim 9. Bedingungen und Klauseln Klauseln und Bedingungen in der muki Haushaltsversicherung GHE Vertragsgrundlagen für die Haushaltsversicherung Exklusiv GHEP Vertragsgrundlagen für die Haushaltsversicherung Premium M04 Nicht ständig bewohnte Gebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser) M05 Besondere Vereinbarungen bei nicht ständig bewohnten Gebäuden (mit zusätzlicher Sicherung) M19 Selbstbehalt € 200,- M21 Alarmanlagen – Einbruch M24 Ausschluss von Glasbruchschäden DEH 2024 Deckungserweiterungen Fahrrad, Wohnungsinhalt studierender Kinder, Versicherungssumme Privathaftpflicht, optische Schäden Haftpflichtversicherung HV01 Allgemeine und ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB) M16 Hundehaftpflicht – Verwandtenausschluss M17 Hundehaftpflicht DEHH 10/2026 Deckungserweiterung Haushalt Haftpflicht Gartenpakete GP I 2024 Gartenpaket I GP II Gartenpaket II – Haftpflicht Swimmingpool-/Whirlpoolpaket SWPH Swimmingpool-/Whirlpool-Paket IT- und Cyber-Assistance ICA Allgemeine Bedingungen für die muki IT- und Cyber-Assistance Überspannungsschäden ÜPS Überspannungsschäden Photovoltaik-Paket PV01 Photovoltaik-Paket Heizungskasko HK02 Allgemeine Bedingungen für die Heizungskasko Naturkatastrophen NK04 Naturkatastrophen 30 [Seite 31] Haushalt / Eigenheim Klauseln und Bedingungen in der muki Eigenheimversicherung GEE Vertragsgrundlagen für die Eigenheimversicherung Exklusiv GEEP Vertragsgrundlagen für die Eigenheimversicherung Premium M06 Rohbauklausel M19 Selbstbehalt € 200,- DEE 2026 Deckungserweiterungen Nebengebäude, Verrußung, Schadensuchkosten, Folgeschäden durch Austritt von Leitungswasser durch undichte Silikonfugen, Muffenversatz – Lösen von Rohrver- bindungen, Verstopfungen außerhalb des versicherten Gebäudes, optische Schäden durch Hagel, Haus- und Grundbesitzhaftpflicht, Wasserschieber Photovoltaik-Paket PV01 Photovoltaikpaket Swimmingpoolpaket M53 Swimmingpoolpaket Haftpflichtversicherung HV01 Allgemeine und ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB) M16 Hundehaftpflicht – Verwandtenausschluss M17 Hundehaftpflicht Heizungskaskoversicherung HK02 Allgemeine Bedingungen für die Heizungskaskoversicherung Naturkatastrophen NK04 Naturkatastrophen 10/2026 Satz- und Druckfehler vorbehalten. 31
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.