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Versicherungsmakler / Private Pflegevorsorge / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische Pflegeversicherung: die Bedingungen im Volltext

Pflegegeld als fester Tagesbetrag je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, lebenslang, in Europa, ohne Kurzzeitpflege; Details nur aus dem Informationsblatt.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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  3. Antrag an Wiener Städtische

Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische Pflegeversicherung von Wiener Städtische (Private Pflegevorsorge) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Pflegetagegeld, Pflegemonatsgeld, Pflegekosten oder Pflegerente)ja„Vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit abhängiger Fixbetrag pro Tag ständiger Pflegebedürftigkeit“Was ist versichert?, Seite 1
Vereinbarter Betrag bei höchstem Pflegegrad (Tagegeld, Monatsgeld oder Rente)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Begriff der Pflegebedürftigkeit (Bezug auf SGB XI oder eigene Definition im Werk)nicht geregelt
Freie Verwendung der Leistung ohne Kostennachweisja„Vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit abhängiger Fixbetrag pro Tag ständiger Pflegebedürftigkeit“Was ist versichert?, Seite 1

Leistung bei häuslicher Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflegegrad 1, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Pflegegrad 2, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Pflegegrad 3, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Pflegegrad 4, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Pflegegrad 5, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt

Leistung bei stationärer Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflegegrad 1, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Pflegegrad 2, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Pflegegrad 3, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Pflegegrad 4, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Pflegegrad 5, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Demenz ohne anerkannten Pflegegradnicht geregelt
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab welchem Pflegegrad)nicht geregelt
Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflegenein„Was ist nicht versichert? Kurzzeitpflege“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Todesfallleistung oder Rentengarantiezeitnicht geregelt

Beitragsbefreiung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung im Leistungsfall, ab welchem Pflegegradnicht geregelt
Beitragsbefreiung auch bei häuslicher Pflege, nicht nur stationärnicht geregelt
Beitragsbefreiung erst nach einer Frist im Leistungsbezugnicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Gesonderte Wartezeit für Demenznicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfallnicht geregelt
Karenzzeit im Leistungsfall (Leistung erst nach Ablauf einer Frist)nicht geregelt

Feststellung und Leistungsbeginn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Anerkennung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproofnicht geregelt
Eigene Begutachtung durch einen Arzt des Versicherersnicht geregelt
Rückwirkende Leistung ab Beginn der Pflegebedürftigkeit oder ab Antragnicht geregelt
Leistungsverlust bei verspäteter Meldungnicht geregelt

Dynamik und Nachversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsdynamik (regelmäßige Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung)nicht geregelt
Erlöschen der Dynamik nach wiederholtem Widerspruchnicht geregelt
Leistungsdynamik im Leistungsbezug (Anhebung laufender Zahlungen)nicht geregelt
Nachversicherungsgarantie bei Anlässen (Heirat, Geburt, Reform der Pflegeversicherung)nicht geregelt

Leistung im Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Pflege in der EU und im EWRja„Wo bin ich versichert? Europa“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Leistung bei Pflege weltweitnein„Wo bin ich versichert? Europa“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Vertrag bleibt bei Wohnsitzverlegung ins Ausland bestehennicht geregelt

Assistance und Beratung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflegeplatzgarantie (Heimplatz innerhalb fester Frist)nicht geregelt
Pflegeberatung und Hilfe beim Antrag auf den Pflegegradnicht geregelt
Organisation von Pflegedienst, Hausnotruf und Hilfsmittelnnicht geregelt
Schulung und Entlastung pflegender Angehörigernicht geregelt

Versicherte Personen und Alter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kinder beitragsfrei oder günstig mitversichertnicht geregelt
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende von Versicherung oder Leistung ab einem Höchstalterkeine„Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2

Geförderte Pflegevorsorge (Pflege-Bahr)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Staatliche Zulage nach § 127 SGB XInicht geregelt
Annahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlagnicht geregelt
Wartezeit im geförderten Tarif (höchstens fünf Jahre)nicht geregelt
Leistung in Pflegegrad 5 (mindestens 600 Euro im Monat)nicht geregelt

Antrag und Gesundheitsfragen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen im Antragja„Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Rückfragezeitraum der Gesundheitsfragennicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen oder bekannter Pflegebedürftigkeitnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bildung von Alterungsrückstellungen (Kalkulation nach Art der Lebens- oder Krankenversicherung)nicht geregelt
Beitragsanpassung durch den Versicherer bei steigenden Leistungsausgabennicht geregelt
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Beitragspause oder Stundung bei finanziellem Engpassnicht geregelt
Beitragsfreistellung mit verminderter Leistungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt

Besonderheiten Österreich (Pflegevorsorge)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 1 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 2 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 3 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 4 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 5 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 6 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 7 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung knüpft an den Pflegegeldbescheid anja„sind dienliche ärztliche Unterlagen sowie behördliche Nachweise über den Pflegebedarf für die Leistungsabwicklung notwendig.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1

Besonderheiten Spanien (seguro de dependencia)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spanien: Leistung bei Grado I, dependencia moderadanicht geregelt
Spanien: Leistung bei Grado II, dependencia severanicht geregelt
Spanien: Leistung bei Grado III, gran dependencianicht geregelt
Spanien: Anerkennung des Grades nach Ley 39/2006 statt eigenem Baremonicht geregelt
Spanien: renta mensual, capital único oder Wahl zwischen beidennicht geregelt
Spanien: carencias (Wartezeiten) je Leistung, auch für Demenznicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt Pflegeversicherung (IPID KV)
[Seite 1] KRANKENVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: MEDplus Pflege ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Pflege-Krankenversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit  Kurzzeitpflege abhängiger Fixbetrag pro Tag ständiger  Pflegebedarf als Folge von Alkohol- oder Pflegebedürftigkeit Suchtgift-Missbrauch oder einer gerichtlich strafbaren vorsätzlichen Handlung  Pflegebedarf, der vorsätzlich herbeigeführt Die Versicherungssumme ist dem wurde Versicherungsvertrag zu entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Je nach gewähltem Tarif Leistung ab dem vereinbarten Ausmaß der Pflegebedürftigkeit Wo bin ich versichert?  Europa Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen, Pflegebedürftigkeit. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes) und der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind dienliche ärztliche Unterlagen sowie behördliche Nachweise über den Pflegebedarf für die Leistungsabwicklung notwendig. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich. Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart. [Seite 2] Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich. Stand: 19. August 2024
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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