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Zurich Maschinenbruchversicherung (AMB 2012): die Bedingungen im Volltext
Maschinenbruchversicherung nach AMB 2012 für die in der Polizze angeführten Maschinen gegen benannte innere und äußere Ursachen, Ersatz der Reparaturkosten, bei Totalschaden zum technischen Zeitwert; Feuer, Diebstahl und Naturkatastrophen sind ausgeschlossen.
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Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Neuwert der Maschinen einschließlich Fracht, Montage und Zölle) | laut Polizze | „geltende Neuwert der versicherten Sachen“ | Artikel 4 Pkt. 1, Seite 3 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jeder unvorhergesehen und plötzlich eintretende Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | „Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen durch“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 1 |
| Vertragsform: eigene Maschinenversicherung oder Baustein eines Firmen-, Bündel- oder Multirriesgo-Vertrags | ja | „Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Zurich Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Anwendung.“ | Allgemeiner Teil, Seite 1 |
| Stationäre Maschinen und maschinelle Einrichtungen versicherbar (Produktions-, Werkstatt- und Haustechnik) | ja | „Die in der Polizze angeführten Sachen sind“ | Artikel 1 Pkt. 1, Seite 1 |
| Fahrbare und transportable Geräte versicherbar (Baumaschinen, Stapler, Arbeitsbühnen, landwirtschaftliche Geräte) | ja | „an fahrbaren Maschinen durch Zusammenstoß, Entgleisung“ | Artikel 2 Pkt. 3.14, Seite 2 |
| Pauschaldeckung: alle Maschinen bestimmter Gruppen ohne Einzelliste versichert | nicht geregelt | ||
| Wertgrenzen je Maschine (Mindest- oder Höchstneuwert, ab dem oder bis zu dem eine Maschine erfasst ist) | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für neu angeschaffte Maschinen im Lauf des Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit, auch während Reinigung, Wartung, Überholung, Demontage und Transport innerhalb des Versicherungsorts | ja | „zur Reinigung, Überholung, Revision, Instandsetzung oder zur Verbringung nach einem anderen Standort oder aus Anlass eines ersatzpflichtigen Schadens stillgelegt, demontiert, montiert oder befördert werden.“ | Artikel 1 Pkt. 1.2, Seite 1 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt | ||
| Gemietete, geleaste und fremde Maschinen in Obhut des Betriebs versicherbar | ja | „ein berechtigter Benutzer/Betreiber der versicherten Sachen (als Versicherter) (wie Mieter, Leasingnehmer, Pächter)“ | Artikel 3 Pkt. 1.2, Seite 3 |
| Versicherungsort und Geltungsbereich (Betriebsgrundstück, Baustellen, Deutschland, Europa) | ja | „Die in der Polizze angeführten Sachen sind“ | Artikel 1 Pkt. 1, Seite 1 |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit von Mitarbeitern | ja | „Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit“ | Artikel 2 Pkt. 1.1, Seite 2 |
| Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus | ja | „Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit“ | Artikel 2 Pkt. 1.1, Seite 2 |
| Konstruktions-, Material-, Guss- und Ausführungsfehler | ja | „Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler“ | Artikel 2 Pkt. 1.3, Seite 2 |
| Kurzschluss, Überstrom, Überspannung und Induktion | ja | „Ebenso durch Überspannung oder durch Induktion infolge Blitzschlages oder atmosphärischer Entladung“ | Artikel 2 Pkt. 1.2, Seite 2 |
| Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen | ja | „Versagen von Mess-, Regel-, Steuer- oder Sicherheitseinrichtungen“ | Artikel 2 Pkt. 1.8, Seite 2 |
| Wassermangel in Dampferzeugern und Kesseln | ja | „Wassermangel in Dampfkesseln und Apparaten“ | Artikel 2 Pkt. 1.5, Seite 2 |
| Zerreißen infolge Fliehkraft | ja | „Zerbersten infolge von Zentrifugalkraft“ | Artikel 2 Pkt. 1.4, Seite 2 |
| Überdruck und Unterdruck (außer Explosion und Implosion nach dem Feuerwerk) | ja | „Implosion oder sonstige Wirkungen von Unterdruck“ | Artikel 2 Pkt. 1.6 und 1.7, Seite 2 |
| Eindringen von Fremdkörpern | ja | „von außen mechanisch einwirkende Ereignisse“ | Artikel 2 Pkt. 1.10, Seite 2 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Löschen (oft ausgeschlossen, weil über die Inhaltsversicherung gedeckt) | nein | „durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz sowie Löschen“ | Artikel 2 Pkt. 3.1, Seite 2 |
| Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung und weitere Naturgefahren | ja | „Sturm, Schneedruck, Frost und“ | Artikel 2 Pkt. 1.9, Seite 2 |
| Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub der Maschine oder von Teilen | nein | „ferner durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Sprengungen am Versicherungsort“ | Artikel 2 Pkt. 3.1, Seite 2 |
| Unfallschäden fahrbarer Geräte: Zusammenstoß, Umstürzen, Absturz, Einsinken | nein | „an fahrbaren Maschinen durch Zusammenstoß, Entgleisung“ | Artikel 2 Pkt. 3.14, Seite 2 |
| Innere Betriebsschäden (Bruchschäden ohne äußere Einwirkung, etwa Getriebe- oder Motorschaden) | ja | „Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler“ | Artikel 2 Pkt. 1.3, Seite 2 |
| Schäden beim Transport und beim Ver- und Entladen (auch auf öffentlichen Straßen) | ja | „zur Verbringung nach einem anderen Standort“ | Artikel 1 Pkt. 1.2, Seite 1 |
| Schäden bei Arbeiten auf oder in Gewässern und auf Fähren | nicht geregelt |
Versicherte Teile
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Werkzeuge, Verschleißteile, Bänder, Ketten, Reifen und Schläuche mitversichert | nein | „Verschleißteile aller Art wie Bereifungen, Raupenglieder, Leiträder und Laufrollen von Raupenfahrzeugen“ | Artikel 1 Pkt. 4.2, Seite 1 |
| Wechsel- und Anbauwerkzeuge (Bohrer, Schaufeln, Löffel, Formen, Matrizen) | nein | „Werkzeuge aller Art wie Bohrer, Brechwerkzeuge, Druckstöcke, Formen, Matrizen“ | Artikel 1 Pkt. 4.1, Seite 1 |
| Betriebsmittel (Öle, Kühlmittel, Kältemittel, Katalysatoren, Brennstoffe) | nein | „Betriebsmittel aller Art wie Brennstoffe, Chemikalien, Filtermassen, Katalysatoren“ | Artikel 1 Pkt. 4.3, Seite 1 |
| Fundamente, Ausmauerungen und Auskleidungen | ja | „Fundamente und Einmauerungen sind nur dann mitversichert, wenn dies besonders vereinbart ist.“ | Artikel 1 Pkt. 3, Seite 1 |
| Reserveteile und Ersatzaggregate | nicht geregelt | ||
| Steuerungssoftware und Daten von Maschinensteuerungen (CNC, SPS) nach einem Sachschaden | nein | „externe Datenträger (Disketten, Bänder, Ton- und Bildträger, u.dgl.), Software und sonstige Daten.“ | Artikel 1 Pkt. 4.4, Seite 1 |
Kosten und Ertragsausfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | ja | „Nur auf Grund besonderer Vereinbarung ersetzt der Versicherer“ | Artikel 7 Pkt. 2.1, Seite 4 |
| De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten | ja | „Ersatz der Reparaturkosten zur Zeit des Eintrittes des Schadenfalles einschließlich der Kosten für Demontage, Montage, Fracht (exklusive Luftfracht)“ | Artikel 7 Pkt. 2.1, Seite 4 |
| Kosten für Expressfracht, Luftfracht, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit | ja | „Nur auf Grund besonderer Vereinbarung ersetzt der Versicherer“ | Artikel 7 Pkt. 2.1, Seite 4 |
| Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie Gerüste | ja | „Kosten für Erd- und Bauarbeiten“ | Artikel 7 Pkt. 2.1, Seite 4 |
| Bergungs- und Abschleppkosten für fahrbare Geräte | ja | „Bergungskosten“ | Artikel 7 Pkt. 2.1, Seite 4 |
| Kosten für Fehlersuche und Schadenermittlung | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für die Miete einer Ersatzmaschine oder Fremdleistungen während der Reparatur | nicht geregelt | ||
| Maschinen-Betriebsunterbrechung (Ertragsausfall nach Maschinenschaden) enthalten oder als Baustein wählbar | nicht geregelt |
Entschädigung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten (Reparatur in den betriebsfertigen Zustand) | ja | „Wiederherstellung einer beschädigten versicherten Sache“ | Artikel 7 Pkt. 2.1, Seite 4 |
| Totalschaden: Entschädigung zum Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert | ja | „wird maximal der technische Zeitwert vergütet“ | Artikel 7 Pkt. 2.2, Seite 4 |
| Abzug neu für alt (Wertverbesserung, Zeitwertabzug nach Maschinenalter) | ja | „reduziert um den Abzug für Alter“ | Artikel 7 Pkt. 2.2, Seite 4 |
| Mehrkosten durch technologischen Fortschritt bei der Ersatzbeschaffung | nein | „Mehrkosten, die dadurch entstehen“ | Artikel 7 Pkt. 2.1, Seite 4 |
| Kosten provisorischer Reparaturen und Ersatz bei Wiederholungsschäden danach | nein | „Wird eine vorläufige Reparatur vorgenommen, so gehen die Kosten“ | Artikel 7 Pkt. 2.1, Seite 4 |
| Summen- und Beitragsanpassung nach Index (etwa Maschinenbau-Index) | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Korrosion, Kesselstein und allmählichen Einwirkungen | ja | „Abnützungs- und Alterungserscheinungen, auch vorzeitige, oder infolge von Korrosion“ | Artikel 2 Pkt. 3.8, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden, für die Hersteller, Lieferant oder Reparaturbetrieb aus Gewährleistung oder Vertrag einstehen müssen | ja | „Schäden, für die der Lieferant gesetzlich oder vertraglich zu haften hat.“ | Artikel 2 Pkt. 5, Seite 2 |
| Vorleistung des Versicherers, wenn Hersteller oder Lieferant die Gewährleistung bestreiten | ja | „bestreitet der Lieferant seine Haftung, dann leistet der Versicherer“ | Artikel 2 Pkt. 5, Seite 2 |
| Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen | ja | „durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluss der Versicherung vorhanden waren“ | Artikel 2 Pkt. 3.6, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden durch Weiterbetrieb vor endgültiger Reparatur | ja | „durch Inbetriebnahme nach einem Schaden vor Beendigung der endgültigen Wiederherstellung“ | Artikel 2 Pkt. 3.9, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden bei Erprobung, Probebetrieb und Versuchen | ja | „nach beendeter Erprobung (Probebetrieb)“ | Artikel 1 Pkt. 1, Seite 1 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nein | „vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen“ | Artikel 2 Pkt. 3.7, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware an Maschinensteuerungen | nicht geregelt | ||
| Terrorschäden mitversichert | nein | „Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen“ | Artikel 2 Pkt. 3.3, Seite 2 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien) | nicht geregelt |
Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja | „als Selbstbehalt angegebenen Betrag selbst zu tragen“ | Artikel 7 Pkt. 1, Seite 3 |
| Prozentuale oder höhere Selbstbeteiligung (fahrbare Geräte, Diebstahl, Naturgefahren, ältere Maschinen) | nicht geregelt | ||
| Wartungspflicht nach Herstellervorgaben oder Wartungsvertrag als Voraussetzung der Leistung | ja | „entsprechend den Herstellerempfehlungen betrieben und gewartet werden“ | Artikel 5 Pkt. 1, Seite 3 |
| Pflicht zu gesetzlichen und behördlichen Prüfungen (UVV, Kessel- und Druckbehälterprüfung) | ja | „in technisch einwandfreiem betriebsfähigem Zustand sind“ | Artikel 5 Pkt. 1, Seite 3 |
| Sicherungsvorgaben für fahrbare Geräte außerhalb der Arbeitszeit (Wegfahrsperre, Abstellen, Ortung) | nicht geregelt | ||
| Meldepflicht für Zu- und Abgänge von Maschinen und jährliche Summenmeldung | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (sofortige Meldung, Besichtigung vor Reparatur, Polizei bei Diebstahl) | ja | „dem Versicherer in geschriebener Form Anzeige zu erstatten“ | Artikel 6 Pkt. 1.2 und 2, Seite 3 |
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn diese günstiger sind | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe | ja | „Die von den Sachverständigen zu beurkundenden Feststellungen müssen“ | Artikel 8, Seite 4 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Zurich Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB 2012) Fassung: AMB 2012 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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