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Generali Maschinenbruchversicherung (AMB-P 2016): die Bedingungen im Volltext
Maschinenbruchversicherung nur für Haustechnik der Versicherungsräumlichkeiten (Heizung, Wärmepumpe, Solaranlage, Klima, Pumpen) mit benannten Gefahren einschließlich einfachem Diebstahl, Neuwert bis zur Zeitwertgrenze von 40 Prozent.
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Alles zu diesem Tarif
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Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Neuwert der Maschinen einschließlich Fracht, Montage und Zölle) | laut Polizze | „Versicherungswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d. s. die Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht, Zoll und Montage“ | Artikel 3 Pkt. 1, Seite 2 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jeder unvorhergesehen und plötzlich eintretende Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | „Versichert sind Schäden an den versicherten Sachen, wenn sie unvorhergesehen und plötzlich beschädigt oder zerstört werden durch:“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Vertragsform: eigene Maschinenversicherung oder Baustein eines Firmen-, Bündel- oder Multirriesgo-Vertrags | ja | „Als weitere Vertragsgrundlagen gelten die dem Vertrag zugrunde liegenden "Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS)".“ | Allgemeiner Teil, Seite 2 |
| Stationäre Maschinen und maschinelle Einrichtungen versicherbar (Produktions-, Werkstatt- und Haustechnik) | ja | „Heizgeräte für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe; Heizungsrohrleitungen und Radiatoren, sowie Elektroheizgeräte,“ | Artikel 1 Pkt. 1, Seite 2 |
| Fahrbare und transportable Geräte versicherbar (Baumaschinen, Stapler, Arbeitsbühnen, landwirtschaftliche Geräte) | nein | „die ausschließlich die Versicherungsräumlichkeiten versorgen.“ | Artikel 1 Pkt. 1, Seite 2 |
| Pauschaldeckung: alle Maschinen bestimmter Gruppen ohne Einzelliste versichert | nicht geregelt | ||
| Wertgrenzen je Maschine (Mindest- oder Höchstneuwert, ab dem oder bis zu dem eine Maschine erfasst ist) | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für neu angeschaffte Maschinen im Lauf des Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit, auch während Reinigung, Wartung, Überholung, Demontage und Transport innerhalb des Versicherungsorts | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt | ||
| Gemietete, geleaste und fremde Maschinen in Obhut des Betriebs versicherbar | nicht geregelt | ||
| Versicherungsort und Geltungsbereich (Betriebsgrundstück, Baustellen, Deutschland, Europa) | ja | „Die Versicherung gilt in den im Versicherungsvertrag bezeichneten Versicherungsräumlichkeiten des Versicherungsnehmers im Gebäude.“ | Artikel 4, Seite 3 |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit von Mitarbeitern | ja | „Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit;“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus | ja | „Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit;“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Konstruktions-, Material-, Guss- und Ausführungsfehler | ja | „Material- und Herstellungsfehler nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist/Garantie;“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Kurzschluss, Überstrom, Überspannung und Induktion | ja | „unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge Überspannung oder Störung in der öffentlichen und/oder eigenen Stromversorgung;“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen | ja | „Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Wassermangel in Dampferzeugern und Kesseln | ja | „Wassermangel im Heizungs- oder Kühlsystem;“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Zerreißen infolge Fliehkraft | nicht geregelt | ||
| Überdruck und Unterdruck (außer Explosion und Implosion nach dem Feuerwerk) | ja | „Implosion oder andere Wirkung des Unterdrucks; Überdruck mit Ausnahme von Explosion;“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Eindringen von Fremdkörpern | nicht geregelt | ||
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Löschen (oft ausgeschlossen, weil über die Inhaltsversicherung gedeckt) | nein | „Überdruck mit Ausnahme von Explosion;“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung und weitere Naturgefahren | nein | „durch höhere Gewalt, Kernenergie, Kriegsereignisse aller Art, Terrorakte, Bürgerkriege oder innere Unruhen;“ | Artikel 2 Pkt. 2, Seite 2 |
| Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub der Maschine oder von Teilen | ja | „von außen mechanisch einwirkende Gewalt; einfachen Diebstahl.“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Unfallschäden fahrbarer Geräte: Zusammenstoß, Umstürzen, Absturz, Einsinken | nicht geregelt | ||
| Innere Betriebsschäden (Bruchschäden ohne äußere Einwirkung, etwa Getriebe- oder Motorschaden) | nicht geregelt | ||
| Schäden beim Transport und beim Ver- und Entladen (auch auf öffentlichen Straßen) | nicht geregelt | ||
| Schäden bei Arbeiten auf oder in Gewässern und auf Fähren | nicht geregelt |
Versicherte Teile
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Werkzeuge, Verschleißteile, Bänder, Ketten, Reifen und Schläuche mitversichert | nicht geregelt | ||
| Wechsel- und Anbauwerkzeuge (Bohrer, Schaufeln, Löffel, Formen, Matrizen) | nicht geregelt | ||
| Betriebsmittel (Öle, Kühlmittel, Kältemittel, Katalysatoren, Brennstoffe) | nicht geregelt | ||
| Fundamente, Ausmauerungen und Auskleidungen | nicht geregelt | ||
| Reserveteile und Ersatzaggregate | nicht geregelt | ||
| Steuerungssoftware und Daten von Maschinensteuerungen (CNC, SPS) nach einem Sachschaden | nicht geregelt |
Kosten und Ertragsausfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | ja, bis 75 € | „Wenn die beschädigte oder zerstörte Sache nachweislich nicht repariert werden kann, werden zusätzlich notwendige Entsorgungskosten bis max. EUR 75,00 ersetzt.“ | Artikel 7, Seite 3 |
| De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten | nicht geregelt | ||
| Kosten für Expressfracht, Luftfracht, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt | ||
| Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie Gerüste | nicht geregelt | ||
| Bergungs- und Abschleppkosten für fahrbare Geräte | nicht geregelt | ||
| Kosten für Fehlersuche und Schadenermittlung | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für die Miete einer Ersatzmaschine oder Fremdleistungen während der Reparatur | nicht geregelt | ||
| Maschinen-Betriebsunterbrechung (Ertragsausfall nach Maschinenschaden) enthalten oder als Baustein wählbar | nicht geregelt |
Entschädigung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten (Reparatur in den betriebsfertigen Zustand) | nicht geregelt | ||
| Totalschaden: Entschädigung zum Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert | ja | „Liegt der Zeitwert einer Sache unter 40 % des Wiederbeschaffungspreises, wird maximal der Zeitwert ersetzt.“ | Artikel 7, Seite 3 |
| Abzug neu für alt (Wertverbesserung, Zeitwertabzug nach Maschinenalter) | ja | „Liegt der Zeitwert einer Sache unter 40 % des Wiederbeschaffungspreises, wird maximal der Zeitwert ersetzt.“ | Artikel 7, Seite 3 |
| Mehrkosten durch technologischen Fortschritt bei der Ersatzbeschaffung | nein | „Mehrkosten für Verbesserungen;“ | Artikel 7, Seite 3 |
| Kosten provisorischer Reparaturen und Ersatz bei Wiederholungsschäden danach | nein | „Kosten für Servicearbeiten oder Kosten für eine vorläufige Reparatur.“ | Artikel 7, Seite 3 |
| Summen- und Beitragsanpassung nach Index (etwa Maschinenbau-Index) | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Korrosion, Kesselstein und allmählichen Einwirkungen | ja | „durch Verschleiß, das ist jede Art von (auch vorzeitiger) Abnutzung und Alterung; durch dauernde chemische, thermische, mechanische oder witterungsbedingte Einflüsse; durch Korrosion und Ablagerungen,“ | Artikel 2 Pkt. 2, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden, für die Hersteller, Lieferant oder Reparaturbetrieb aus Gewährleistung oder Vertrag einstehen müssen | ja | „Material- und Herstellungsfehler nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist/Garantie;“ | Artikel 2 Pkt. 1, Seite 2 |
| Vorleistung des Versicherers, wenn Hersteller oder Lieferant die Gewährleistung bestreiten | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen | ja | „durch Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versicherung oder vor Eintritt des Schadenfalles vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt waren oder bekannt sein mussten;“ | Artikel 2 Pkt. 2, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden durch Weiterbetrieb vor endgültiger Reparatur | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden bei Erprobung, Probebetrieb und Versuchen | nicht geregelt | ||
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nein | „durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten;“ | Artikel 2 Pkt. 2, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware an Maschinensteuerungen | ja | „durch Computerviren, Sabotage (Hacker), Programmierungs-oder Softwarefehler.“ | Artikel 2 Pkt. 2, Seite 2 |
| Terrorschäden mitversichert | nein | „durch höhere Gewalt, Kernenergie, Kriegsereignisse aller Art, Terrorakte, Bürgerkriege oder innere Unruhen;“ | Artikel 2 Pkt. 2, Seite 2 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien) | nicht geregelt |
Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja | „Der Versicherungsnehmer hat in jedem Schadenfall den in der Polizze vereinbarten Selbstbehalt zu tragen.“ | Artikel 7, Seite 3 |
| Prozentuale oder höhere Selbstbeteiligung (fahrbare Geräte, Diebstahl, Naturgefahren, ältere Maschinen) | nicht geregelt | ||
| Wartungspflicht nach Herstellervorgaben oder Wartungsvertrag als Voraussetzung der Leistung | ja | „sorgfältig gewartet und instandgehalten werden, sorgsam und vorausschauend verwahrt werden, im Sinne der Bedienungs- bzw. Herstelleranweisung betrieben werden.“ | Artikel 5 Pkt. 1, Seite 3 |
| Pflicht zu gesetzlichen und behördlichen Prüfungen (UVV, Kessel- und Druckbehälterprüfung) | nicht geregelt | ||
| Sicherungsvorgaben für fahrbare Geräte außerhalb der Arbeitszeit (Wegfahrsperre, Abstellen, Ortung) | nicht geregelt | ||
| Meldepflicht für Zu- und Abgänge von Maschinen und jährliche Summenmeldung | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (sofortige Meldung, Besichtigung vor Reparatur, Polizei bei Diebstahl) | ja | „Jeder Schaden muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden.“ | Artikel 6, Seite 3 |
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn diese günstiger sind | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Generali Versicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB-P 2016) Fassung: AMB-P 2016, 10.2023 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)