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Versicherungsmakler / Maschinenbruchversicherung / Bedingungsarchiv

DONAU Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

Besondere Bedingung zur Maschinenversicherung nach AMB, die pauschal alle gewerblich genutzten Maschinen im Besitz des Betriebs mit Neuwert zwischen 375 und 70.000 Euro erfasst, mit 140 Euro Selbstbehalt; die übrigen Regeln stehen in den nicht vorliegenden AMB.

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Alles zu diesem Tarif

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Neuwert der Maschinen einschließlich Fracht, Montage und Zölle)laut Polizze„In Abweichung von Artikel 3 (2) der AMB bildet der Neuwert der gesamten technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung die Grundlage der Prämienberechnung.“Pkt. 3, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert ist jeder unvorhergesehen und plötzlich eintretende Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nicht geregelt
Vertragsform: eigene Maschinenversicherung oder Baustein eines Firmen-, Bündel- oder Multirriesgo-Vertragsja„37A - BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE MASCHINEN-GEWERBEVERSICHERUNG“Titel, Seite 1
Stationäre Maschinen und maschinelle Einrichtungen versicherbar (Produktions-, Werkstatt- und Haustechnik)ja„erstreckt sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte, die im Besitz des Versicherungsnehmers stehen und gewerblich genutzt werden.“Pkt. 1.1, Seite 1
Fahrbare und transportable Geräte versicherbar (Baumaschinen, Stapler, Arbeitsbühnen, landwirtschaftliche Geräte)nein„Kraftfahrzeuge aller Art samt Anhänger sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (ausgenommen ständig schienengebundene wie Laufkräne)“Pkt. 1.2.4, Seite 1
Pauschaldeckung: alle Maschinen bestimmter Gruppen ohne Einzelliste versichertja„erstreckt sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte, die im Besitz des Versicherungsnehmers stehen und gewerblich genutzt werden.“Pkt. 1.1, Seite 1
Wertgrenzen je Maschine (Mindest- oder Höchstneuwert, ab dem oder bis zu dem eine Maschine erfasst ist)ja, bis 70.000 €„Maschinen, deren Neuwert bei Vertragsabschluss unter EUR 375,-- liegt; Maschinen, deren Neuwert bei Vertragsabschluss EUR 70.000,-- übersteigt;“Pkt. 1.2.1 und 1.2.2, Seite 1
Vorsorge für neu angeschaffte Maschinen im Lauf des Versicherungsjahresnicht geregelt
Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit, auch während Reinigung, Wartung, Überholung, Demontage und Transport innerhalb des Versicherungsortsnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnein„ist eine Unterversicherung dann gegeben, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der Neuwert der gesamten technischen Betriebseinrichtung.“Pkt. 5.2, Seite 1
Gemietete, geleaste und fremde Maschinen in Obhut des Betriebs versicherbarja„sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte, die im Besitz des Versicherungsnehmers stehen“Pkt. 1.1, Seite 1
Versicherungsort und Geltungsbereich (Betriebsgrundstück, Baustellen, Deutschland, Europa)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit von Mitarbeiternnicht geregelt
Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismusnicht geregelt
Konstruktions-, Material-, Guss- und Ausführungsfehlernicht geregelt
Kurzschluss, Überstrom, Überspannung und Induktionnicht geregelt
Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungenja„gelten als elektronische Rechen-, Speicher-, Regel- oder Steuer-Einrichtungen/-Anlagen auch Computer, Prozessoren, Schankanlagen“Pkt. 2, Seite 1
Wassermangel in Dampferzeugern und Kesselnnicht geregelt
Zerreißen infolge Fliehkraftnicht geregelt
Überdruck und Unterdruck (außer Explosion und Implosion nach dem Feuerwerk)nicht geregelt
Eindringen von Fremdkörpernnicht geregelt
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Löschen (oft ausgeschlossen, weil über die Inhaltsversicherung gedeckt)nicht geregelt
Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung und weitere Naturgefahrennicht geregelt
Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub der Maschine oder von Teilennicht geregelt
Unfallschäden fahrbarer Geräte: Zusammenstoß, Umstürzen, Absturz, Einsinkennicht geregelt
Innere Betriebsschäden (Bruchschäden ohne äußere Einwirkung, etwa Getriebe- oder Motorschaden)nicht geregelt
Schäden beim Transport und beim Ver- und Entladen (auch auf öffentlichen Straßen)nicht geregelt
Schäden bei Arbeiten auf oder in Gewässern und auf Fährennicht geregelt

Versicherte Teile

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Werkzeuge, Verschleißteile, Bänder, Ketten, Reifen und Schläuche mitversichertnicht geregelt
Wechsel- und Anbauwerkzeuge (Bohrer, Schaufeln, Löffel, Formen, Matrizen)nicht geregelt
Betriebsmittel (Öle, Kühlmittel, Kältemittel, Katalysatoren, Brennstoffe)nicht geregelt
Fundamente, Ausmauerungen und Auskleidungennein„Heizungsinstallation sowie Spielautomaten, Beleuchtungs- und Reklameanlagen, Fahrräder und Fundamente.“Pkt. 1.2.5, Seite 1
Reserveteile und Ersatzaggregatenicht geregelt
Steuerungssoftware und Daten von Maschinensteuerungen (CNC, SPS) nach einem Sachschadennicht geregelt

Kosten und Ertragsausfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskostennicht geregelt
De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkostennicht geregelt
Kosten für Expressfracht, Luftfracht, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeitnicht geregelt
Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie Gerüstenicht geregelt
Bergungs- und Abschleppkosten für fahrbare Gerätenicht geregelt
Kosten für Fehlersuche und Schadenermittlungnicht geregelt
Mehrkosten für die Miete einer Ersatzmaschine oder Fremdleistungen während der Reparaturnicht geregelt
Maschinen-Betriebsunterbrechung (Ertragsausfall nach Maschinenschaden) enthalten oder als Baustein wählbarnicht geregelt

Entschädigung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten (Reparatur in den betriebsfertigen Zustand)nicht geregelt
Totalschaden: Entschädigung zum Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswertnicht geregelt
Abzug neu für alt (Wertverbesserung, Zeitwertabzug nach Maschinenalter)nicht geregelt
Mehrkosten durch technologischen Fortschritt bei der Ersatzbeschaffungnicht geregelt
Kosten provisorischer Reparaturen und Ersatz bei Wiederholungsschäden danachnicht geregelt
Summen- und Beitragsanpassung nach Index (etwa Maschinenbau-Index)nicht geregelt

Ausschlüsse und Kürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Korrosion, Kesselstein und allmählichen Einwirkungennicht geregelt
Ausschluss von Schäden, für die Hersteller, Lieferant oder Reparaturbetrieb aus Gewährleistung oder Vertrag einstehen müssennicht geregelt
Vorleistung des Versicherers, wenn Hersteller oder Lieferant die Gewährleistung bestreitennicht geregelt
Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssennicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Weiterbetrieb vor endgültiger Reparaturnicht geregelt
Ausschluss von Schäden bei Erprobung, Probebetrieb und Versuchennicht geregelt
Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzungnicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware an Maschinensteuerungennicht geregelt
Terrorschäden mitversichertnicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien)nicht geregelt

Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfall140 €„dass der Versicherungsnehmer in jedem Schadenfall EUR 140,-- des bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrages selbst zu tragen hat.“Pkt. 4, Seite 1
Prozentuale oder höhere Selbstbeteiligung (fahrbare Geräte, Diebstahl, Naturgefahren, ältere Maschinen)nicht geregelt
Wartungspflicht nach Herstellervorgaben oder Wartungsvertrag als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Pflicht zu gesetzlichen und behördlichen Prüfungen (UVV, Kessel- und Druckbehälterprüfung)nicht geregelt
Sicherungsvorgaben für fahrbare Geräte außerhalb der Arbeitszeit (Wegfahrsperre, Abstellen, Ortung)nicht geregelt
Meldepflicht für Zu- und Abgänge von Maschinen und jährliche Summenmeldungnicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (sofortige Meldung, Besichtigung vor Reparatur, Polizei bei Diebstahl)nicht geregelt
Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn diese günstiger sindnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitragnicht geregelt
Vertragslaufzeit und Verlängerungnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt
Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Besondere Bedingung 37A Maschinen-Gewerbeversicherung
[Seite 1] 37A - BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE MASCHINEN-GEWERBEVERSICHERUNG 1. VERSICHERTE SACHEN 1.1. In Abweichung von Artikel 1 (1) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte, die im Besitz des Versicherungsnehmers stehen und gewerblich genutzt werden. 1.2. In Ergänzung zu Artikel 1 (3) der AMB erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf 1.2.1. Maschinen, deren Neuwert bei Vertragsabschluss unter EUR 375,-- liegt; 1.2.2. Maschinen, deren Neuwert bei Vertragsabschluss EUR 70.000,-- übersteigt; 1.2.3. Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Präsentations-, Büro-, Sicherungs-, Melde- und Messtechnik; 1.2.4. Kraftfahrzeuge aller Art samt Anhänger sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (ausgenommen ständig schienengebundene wie Laufkräne), gleichgültig, ob sie für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind oder nicht; 1.2.5. Gebäudebestandteile, Mobiliar, Einrichtungsgegenstände, Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation sowie Spielautomaten, Beleuchtungs- und Reklameanlagen, Fahrräder und Fundamente. 2. VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN In Ergänzung zu Artikel 2 (2) der AMB gelten als elektronische Rechen-, Speicher-, Regel- oder Steuer- Einrichtungen/-Anlagen auch Computer, Prozessoren, Schankanlagen u.s.w., die entweder als selbständige Einheit oder als Teil einer solchen anzusehen sind. 3. VERSICHERUNGSWERT, PRÄMIE In Abweichung von Artikel 3 (2) der AMB bildet der Neuwert der gesamten technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung die Grundlage der Prämienberechnung. 4. ERSATZLEISTUNG In Ergänzung zu Artikel 6 (1) der AMB gilt vereinbart, dass der Versicherungsnehmer in jedem Schadenfall EUR 140,-- des bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrages selbst zu tragen hat. 5. BEGRENZUNG DER ENTSCHÄDIGUNG, UNTERVERSICHERUNG 5.1. In Abweichung von Artikel 8 (1) der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) ist die Ersatzleistung für jede einzelne vom Versicherungsschutz umfasste Sache durch deren Versicherungswert (Artikel 3 (1) AMB) begrenzt. 5.2. In Abweichung von Artikel 8 (2) der ABS ist eine Unterversicherung dann gegeben, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der Neuwert der gesamten technischen Betriebseinrichtung.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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