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Versicherungsmakler / Zusatzkrankenversicherung für Wahlarzt und ambulante Leistungen / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische Krankenhauskosten: die Bedingungen im Volltext

Sonderklasse MEDplus im Zweibettzimmer ergänzend zur Sozialversicherung mit Direktverrechnung, Einbettzimmer und Welt-Garantie als Zusatz wählbar.

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Zahlung per Lastschrift

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Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische Krankenhauskosten von Wiener Städtische (Zusatzkrankenversicherung für Wahlarzt und ambulante Leistungen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 74 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis)ja„Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse)“Art der Versicherung, Seite 1
Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige)nicht geregelt
Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausja„Sonderklasse: Kostendeckung im Zweibettzimmer ergänzend zur Sozialversicherung“Was ist versichert?, Seite 1
Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Kalenderjahrnicht geregelt
Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten)ja„Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern“Was ist versichert?, Seite 1

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmerja, bis zur Versicherungssumme„Sonderklasse: Kostendeckung im Zweibettzimmer ergänzend zur Sozialversicherung“Was ist versichert?, Seite 1
Unterbringung im Einbettzimmerja, bis zur Versicherungssumme„Folgende Leistungen können beispielsweise zusätzlich versichert werden: Einbettzimmer“Was ist versichert?, Seite 1
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarungnicht geregelt
Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses)nicht geregelt
Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassungja, bis zur Versicherungssumme„Eingeschränkte Kostendeckung in Nichtvertragskrankenhäusern“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlungnicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt)ja, bis zur Versicherungssumme„Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt Kostenersatz“Was ist versichert?, Seite 1
Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes)ja, bis zur Versicherungssumme„Kosten der Begleitperson für Kinder“Was ist versichert?, Seite 1
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag)nicht geregelt
Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung)ja, bis zur Versicherungssumme„Ambulante Operationen (sofern sie einen Spitalsaufenthalt ersetzen)“Was ist versichert?, Seite 1
Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlungnicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Behandlung durch Heilpraktikernicht geregelt
Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahrnicht geregelt
Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)nicht geregelt
Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden)nicht geregelt
Osteopathienicht geregelt
Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsennicht geregelt
Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre)nicht geregelt
Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötignicht geregelt
Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat)nicht geregelt
Hörgeräte über den Kassenanteil hinausnicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinausnein„Präventive Behandlungen und Eingriffe“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskopnicht geregelt
Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxenicht geregelt
Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie)nicht geregelt
Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe)nicht geregelt
Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittelnicht geregelt
Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt)nicht geregelt
Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinausnicht geregelt

Auslandsreise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auslandsreisekrankenversicherung enthaltenja„Bei gleichzeitigem Abschluss des Zusatztarifs worldwideMED auch weltweit“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Höchstdauer je Auslandsreisenicht geregelt
Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatlandnicht geregelt

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte)ja„Wartezeiten für bestimmte Leistungen (z. B. Entbindungen)“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherungnicht geregelt
Gesundheitsfragen im Antragja„Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehennicht geregelt
Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungennicht geregelt

Leistungsgrenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahreshöchstbetrag über alle Leistungennicht geregelt
Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahrnicht geregelt
Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfälltnicht geregelt
Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzungnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalterskeine„Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Kinder ab Geburt versicherbarnicht geregelt
Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert)nicht geregelt
Beitragssprünge nach Altersstufennicht geregelt
Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Mindestvertragsdauerja„Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheitnicht geregelt

Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare)ja, bis zur Versicherungssumme„Sonderklasse: Kostendeckung im Zweibettzimmer ergänzend zur Sozialversicherung“Was ist versichert?, Seite 1
Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland)ja„Österreich: Kostengarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertragnicht geregelt
Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistungnicht geregelt
Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklasseja, bis zur Versicherungssumme„Mögliche Selbstbehalte je nach Tarif“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasseja, bis zur Versicherungssumme„Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt Kostenersatz“Was ist versichert?, Seite 1

Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozentnicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual)nicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostiknicht geregelt
Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbettnicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt Krankenversicherung Krankenhauskosten (IPID)
[Seite 1] KRANKENVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: MEDplus Sonderklasse ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Sonderklasse: Kostendeckung im  Zahnimplantationen Zweibettzimmer ergänzend zur  Künstliche Befruchtungen Sozialversicherung  Kosmetische Behandlungen  Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall,  Präventive Behandlungen und Eingriffe Schwangerschaft und Entbindung  Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und  Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern Pflege  Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt Kostenersatz  Kosten des Transports durch Rettungsdienst Gibt es Deckungsbeschränkungen? oder Krankenwagen  Kosten der Begleitperson für Kinder ! Eingeschränkte Kostendeckung in  Ambulante Operationen (sofern sie einen Nichtvertragskrankenhäusern Spitalsaufenthalt ersetzen) ! Heilbehandlungen wegen bestimmter Ursachen oder Ereignisse, z. B. Alkohol- und Suchtgift- Die Versicherungssumme ist dem Missbrauch, gerichtlich strafbare vorsätzliche Versicherungsvertrag zu entnehmen. Handlungen ! Mögliche Selbstbehalte je nach Tarif Folgende Leistungen können beispielsweise ! Wartezeiten für bestimmte Leistungen zusätzlich versichert werden: (z. B. Entbindungen) ! Leistungen für Schwangerschaft und Geburt - Einbettzimmer nur für zur Erwachsenenprämie versicherte - Welt-Garantie Personen Wo bin ich versichert? Das hängt von Ihrem Tarif ab:  Österreich: Kostengarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich – oder in einzelnen Bundesländern  Europa: Für Spitalsaufenthalte in öffentlichen Krankenhäusern; in privaten Spitälern Leistungen bis zur Höhe der Behandlungskosten in einem Wiener Vertragskrankenhaus (je nach Bundesland-Tarif Eigenanteil möglich)  Bei gleichzeitigem Abschluss des Zusatztarifs worldwideMED auch weltweit: Für Spitalsaufenthalte in öffentlichen Krankenhäusern; in privaten Spitälern Leistungen bis zur Höhe der Behandlungskosten in einem Wiener Vertragskrankenhaus (je nach Tarif Eigenanteil möglich). [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen, Schwangerschaft. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), eine Änderung der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter Seite – etwa durch die Sozialversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich. Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich. Stand: 19. August 2024
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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