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Versicherungsmakler / Zusatzkrankenversicherung für Wahlarzt und ambulante Leistungen / Bedingungsarchiv

UNIQA Sonderklasse Flex Sonderklasse Start: die Bedingungen im Volltext

Sonderklasse im Zweibettzimmer nur nach Unfall und bei im Tarif aufgezählten schweren Erkrankungen, mit Direktverrechnung in ganz Österreich.

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Ich ermächtige UNIQA, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von UNIQA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt UNIQA mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei UNIQA einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif UNIQA Sonderklasse Flex Sonderklasse Start von UNIQA (Zusatzkrankenversicherung für Wahlarzt und ambulante Leistungen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an UNIQA weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 74 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis)ja„Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) nach Unfall und definierten schweren Erkrankungen“Art der Versicherung, Seite 1
Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige)nicht geregelt
Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausja„ergänzend zur Sozialversicherung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen“Was ist versichert?, Seite 1
Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Kalenderjahrnicht geregelt
Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten)ja„Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich“Wo bin ich versichert?, Seite 2

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmerja, bis zur Versicherungssumme„Sonderklasse: Kostendeckung im Zweibettzimmer ergänzend zur Sozialversicherung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen“Was ist versichert?, Seite 1
Unterbringung im Einbettzimmerja, bis zur Versicherungssumme„Bestimmte Zimmerkategorien sind nicht versichert, wie z.B. Einbettzimmer“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarungnicht geregelt
Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses)nicht geregelt
Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassungja, bis zur Versicherungssumme„Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen in Nicht-Vertragskrankenhäusern“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlungnicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt)ja, bis zur Versicherungssumme„Ersatztagegeld statt Kostenersatz“Was ist versichert?, Seite 1
Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes)ja, bis zur Versicherungssumme„Kosten der Begleitperson versicherter Kinder“Was ist versichert?, Seite 1
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag)nicht geregelt
Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung)ja, bis zur Versicherungssumme„Tagesklinische Behandlungen“Was ist versichert?, Seite 1
Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlungnicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Behandlung durch Heilpraktikernicht geregelt
Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahrnicht geregelt
Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)nicht geregelt
Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden)nicht geregelt
Osteopathienicht geregelt
Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsennicht geregelt
Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre)nicht geregelt
Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötignicht geregelt
Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat)nicht geregelt
Hörgeräte über den Kassenanteil hinausnicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinausnein„Präventive Behandlungen und Eingriffe“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskopnicht geregelt
Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxenicht geregelt
Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie)nicht geregelt
Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe)nicht geregelt
Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittelnicht geregelt
Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt)nicht geregelt
Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinausnicht geregelt

Auslandsreise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auslandsreisekrankenversicherung enthaltennicht geregelt
Höchstdauer je Auslandsreisenicht geregelt
Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatlandnicht geregelt

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte)nicht geregelt
Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherungnicht geregelt
Gesundheitsfragen im Antragja„Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehennicht geregelt
Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungennicht geregelt

Leistungsgrenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahreshöchstbetrag über alle Leistungennicht geregelt
Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahrnicht geregelt
Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfälltnicht geregelt
Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzungnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalterskeine„Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Kinder ab Geburt versicherbarja„Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung“Was ist versichert?, Seite 1
Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert)ja„den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Beitragssprünge nach Altersstufenja„Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Mindestvertragsdauerja„Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheitnicht geregelt

Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare)ja, bis zur Versicherungssumme„wegen Folgen eines Unfalls innerhalb von 2 Jahren ab dem Unfalltag“Was ist versichert?, Seite 1
Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland)ja„Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertragnicht geregelt
Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistungnicht geregelt
Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklassenicht geregelt
Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasseja, bis zur Versicherungssumme„Ersatztagegeld statt Kostenersatz“Was ist versichert?, Seite 1

Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozentnicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual)nicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostiknicht geregelt
Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbettnicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt Sonderklasse Flex Start bis Premium (IPID)
[Seite 1] Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter Produkt: Sonderklasse Start der FN 63197 m ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) nach Unfall und definierten schweren Erkrankungen Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Zweibettzimmer X Jede Behandlung einer Erkrankung, die im Tarif ergänzend zur Sozialversicherung für medizinisch nicht unter den „Schweren Erkrankungen“ angeführt ist notwendige stationäre Heilbehandlungen X Schwangerschaft und Entbindung ̶ wegen Folgen eines Unfalls innerhalb von 2 Jahren X Kosmetische Behandlungen ab dem Unfalltag X Präventive Behandlungen und Eingriffe ̶ wegen schweren Erkrankungen, die im Tarif X Künstliche Befruchtung abschließend aufgezählt sind X Folgen von Selbstmordversuchen ✓ Ersatztagegeld statt Kostenersatz X Zahnimplantationen ✓ Tagesklinische Behandlungen ✓ Krankentransportkosten Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren ✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder Versicherungsbedingungen. ✓ Hauspflege Pauschale nach einem chirurgischen Eingriff ✓ Rehabilitationstagegeld ✓ Bergungskosten ✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäuser Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden: ̶ Einbettzimmer ̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen in Nicht-Vertragskrankenhäusern ! Bestimmte Zimmerkategorien sind nicht versichert, wie z.B. Einbettzimmer Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich ✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern ✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind ✓ Überall dort wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und ehrlich zu beantworten. ̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder Behandlungen. ̶ Vor einem Krankenhausaufenthalt zur Behandlung einer schweren Erkrankung muss die schriftliche Zusage von UNIQA eingeholt werden. ̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln. ̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), eine Änderung der Sozialversicherung, der Wegfall der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben. ̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten) mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter aber nicht über 20 Jahren liegen darf. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? ̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 2 von 2 [Seite 3] Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter Produkt: Sonderklasse Optimal der FN 63197 m ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) mit Selbstbehalt ab dem 45. Geburtstag Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer X Zahnimplantationen bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur X Künstliche Befruchtung Sozialversicherung für medizinisch notwendige X Kosmetische Behandlungen stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall, X Präventive Behandlungen und Eingriffe Schwangerschaft und Entbindung X Eingriffe wegen Übergewicht ✓ Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt X Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und Pflege Kostenersatz X Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren ✓ Krankentransportkosten X Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung ✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder X Folgen von Selbstmordversuchen ✓ Ambulante operative Behandlungen X Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern oder ✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern Aufenthalt in Kuranstalten Folgende Leistungen können zusätzlich versichert Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren werden: Versicherungsbedingungen. ̶ Einbettzimmer ̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Ab dem 45. Geburtstag gibt es einen pauschalen Selbstbehalt in Abhängigkeit vom Bundesland des Spitalaufenthaltes ! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen in Nicht-Vertragskrankenhäusern ! Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei Entbindungen ! Für Heilbehandlungen ab dem 45. Geburtstag ist der im Tarif angeführte Selbstbehalt zu bezahlen Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 2 [Seite 4] Wo bin ich versichert? ✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich ✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern ✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind ✓ Überall dort, wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und ehrlich zu beantworten. ̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft. ̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln. ̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), der Wegfall der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben. ̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten) mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter aber nicht über 20 Jahren liegen darf. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? ̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 2 von 2 [Seite 5] Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG Produkt: Sonderklasse registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter Optimal Plus der FN 63197 m ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) mit Selbstbehalt ab dem 45. Geburtstag Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer X Zahnimplantationen bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur X Künstliche Befruchtung Sozialversicherung für medizinisch notwendige X Kosmetische Behandlungen stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall, X Präventive Behandlungen und Eingriffe Schwangerschaft und Entbindung X Eingriffe wegen Übergewicht ✓ Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt X Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und Pflege Kostenersatz X Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren ✓ Krankentransportkosten X Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung ✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder X Folgen von Selbstmordversuchen ✓ Ambulante operative Behandlungen X Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern oder ✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern Aufenthalt in Kuranstalten Folgende Leistungen können zusätzlich versichert Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren werden: Versicherungsbedingungen. ̶ Einbettzimmer ̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Ab dem 45. Geburtstag gibt es einen Selbstbehalt in Abhängigkeit von Spitalaufenthaltsdauer und Bundesland des Spitalaufenthaltes ! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen in Nicht-Vertragskrankenhäusern ! Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei Entbindungen ! Für Heilbehandlungen ab dem 45. Geburtstag ist der im Tarif angeführte Selbstbehalt zu bezahlen Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 2 Confidential [Seite 6] Wo bin ich versichert? ✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich ✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern ✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind ✓ Überall dort, wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und ehrlich zu beantworten. ̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft. ̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln. ̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), der Wegfall der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben. ̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten) mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter aber nicht über 20 Jahren liegen darf. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? ̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 2 von 2 Confidential [Seite 7] Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter Produkt: Sonderklasse Premium der FN 63197 m ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer X Zahnimplantationen bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur X Künstliche Befruchtung Sozialversicherung für medizinisch notwendige X Kosmetische Behandlungen stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall, X Präventive Behandlungen und Eingriffe Schwangerschaft und Entbindung X Eingriffe wegen Übergewicht ✓ Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt X Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und Pflege Kostenersatz X Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren ✓ Krankentransportkosten X Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung ✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder X Folgen von Selbstmordversuchen ✓ Ambulante operative Behandlungen X Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern oder ✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern Aufenthalt in Kuranstalten Folgende Leistungen können zusätzlich versichert Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren werden: Versicherungsbedingungen. ̶ Einbettzimmer ̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen in Nicht-Vertragskrankenhäusern ! Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei Entbindungen Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 2 [Seite 8] Wo bin ich versichert? ✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich ✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern ✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind ✓ Überall dort, wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und ehrlich zu beantworten. ̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft. ̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln. ̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), der Wegfall der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben. ̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten) mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter aber nicht über 20 Jahren liegen darf. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? ̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 2 von 2
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