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Krankenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG
registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter Produkt: Sonderklasse Start
der FN 63197 m
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
• Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
• Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) nach Unfall und definierten schweren Erkrankungen
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Zweibettzimmer X Jede Behandlung einer Erkrankung, die im Tarif
ergänzend zur Sozialversicherung für medizinisch nicht unter den „Schweren Erkrankungen“ angeführt ist
notwendige stationäre Heilbehandlungen X Schwangerschaft und Entbindung
̶ wegen Folgen eines Unfalls innerhalb von 2 Jahren X Kosmetische Behandlungen
ab dem Unfalltag X Präventive Behandlungen und Eingriffe
̶ wegen schweren Erkrankungen, die im Tarif X Künstliche Befruchtung
abschließend aufgezählt sind X Folgen von Selbstmordversuchen
✓ Ersatztagegeld statt Kostenersatz X Zahnimplantationen
✓ Tagesklinische Behandlungen
✓ Krankentransportkosten Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder Versicherungsbedingungen.
✓ Hauspflege Pauschale nach einem chirurgischen
Eingriff
✓ Rehabilitationstagegeld
✓ Bergungskosten
✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäuser
Folgende Leistungen können zusätzlich versichert
werden:
̶ Einbettzimmer
̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne
Gesundheitsprüfung
Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Gibt es Deckungsbeschränkungen?
! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im
Tarif angeführten Versicherungssummen in
Nicht-Vertragskrankenhäusern
! Bestimmte Zimmerkategorien sind nicht versichert, wie
z.B. Einbettzimmer
Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
In Ihren Versicherungsbedingungen.
Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 2
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Wo bin ich versichert?
✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich
✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern
✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind
✓ Überall dort wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung
bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen
Welche Verpflichtungen habe ich?
̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle
Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich
zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und
ehrlich zu beantworten.
̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über
gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder Behandlungen.
̶ Vor einem Krankenhausaufenthalt zur Behandlung einer schweren Erkrankung muss die schriftliche Zusage von UNIQA
eingeholt werden.
̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der
Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln.
̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), eine Änderung der Sozialversicherung, der
Wegfall der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von
dritter Seite, wie etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.
̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag
anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer
solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten)
mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die
Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu
kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem
Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter
aber nicht über 20 Jahren liegen darf.
Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste
Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem
Monat.
̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026
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Krankenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG
registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter Produkt: Sonderklasse Optimal
der FN 63197 m
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
• Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
• Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) mit Selbstbehalt ab dem 45. Geburtstag
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer X Zahnimplantationen
bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur X Künstliche Befruchtung
Sozialversicherung für medizinisch notwendige X Kosmetische Behandlungen
stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall, X Präventive Behandlungen und Eingriffe
Schwangerschaft und Entbindung X Eingriffe wegen Übergewicht
✓ Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt X Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und Pflege
Kostenersatz X Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
✓ Krankentransportkosten X Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung
✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder X Folgen von Selbstmordversuchen
✓ Ambulante operative Behandlungen X Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern oder
✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern Aufenthalt in Kuranstalten
Folgende Leistungen können zusätzlich versichert Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
werden: Versicherungsbedingungen.
̶ Einbettzimmer
̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne
Gesundheitsprüfung
Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
! Ab dem 45. Geburtstag gibt es einen pauschalen
Selbstbehalt in Abhängigkeit vom Bundesland des
Spitalaufenthaltes
! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im
Tarif angeführten Versicherungssummen in
Nicht-Vertragskrankenhäusern
! Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei
Entbindungen
! Für Heilbehandlungen ab dem 45. Geburtstag ist der im
Tarif angeführte Selbstbehalt zu bezahlen
Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
In Ihren Versicherungsbedingungen.
Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026
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Wo bin ich versichert?
✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich
✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern
✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind
✓ Überall dort, wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung
bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen
Welche Verpflichtungen habe ich?
̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle
Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich
zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und
ehrlich zu beantworten.
̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über
gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft.
̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der
Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln.
̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), der Wegfall der Sozialversicherung, der
Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die
Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.
̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag
anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer
solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten)
mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die
Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu
kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem
Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter
aber nicht über 20 Jahren liegen darf.
Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste
Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem
Monat.
̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026
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Krankenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG Produkt: Sonderklasse
registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter Optimal Plus
der FN 63197 m
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
• Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
• Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) mit Selbstbehalt ab dem 45. Geburtstag
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer X Zahnimplantationen
bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur X Künstliche Befruchtung
Sozialversicherung für medizinisch notwendige X Kosmetische Behandlungen
stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall, X Präventive Behandlungen und Eingriffe
Schwangerschaft und Entbindung X Eingriffe wegen Übergewicht
✓ Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt X Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und Pflege
Kostenersatz X Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
✓ Krankentransportkosten X Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung
✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder X Folgen von Selbstmordversuchen
✓ Ambulante operative Behandlungen X Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern oder
✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern Aufenthalt in Kuranstalten
Folgende Leistungen können zusätzlich versichert Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
werden: Versicherungsbedingungen.
̶ Einbettzimmer
̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne
Gesundheitsprüfung
Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
! Ab dem 45. Geburtstag gibt es einen Selbstbehalt in
Abhängigkeit von Spitalaufenthaltsdauer und
Bundesland des Spitalaufenthaltes
! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im
Tarif angeführten Versicherungssummen in
Nicht-Vertragskrankenhäusern
! Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei
Entbindungen
! Für Heilbehandlungen ab dem 45. Geburtstag ist der im
Tarif angeführte Selbstbehalt zu bezahlen
Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
In Ihren Versicherungsbedingungen.
Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026
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Wo bin ich versichert?
✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich
✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern
✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind
✓ Überall dort, wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung
bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen
Welche Verpflichtungen habe ich?
̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle
Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich
zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und
ehrlich zu beantworten.
̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über
gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft.
̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der
Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln.
̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), der Wegfall der Sozialversicherung, der
Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die
Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.
̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag
anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer
solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten)
mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die
Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu
kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem
Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter
aber nicht über 20 Jahren liegen darf.
Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste
Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem
Monat.
̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026
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Krankenversicherung
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Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG
registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter Produkt: Sonderklasse Premium
der FN 63197 m
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
• Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
• Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse)
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer X Zahnimplantationen
bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur X Künstliche Befruchtung
Sozialversicherung für medizinisch notwendige X Kosmetische Behandlungen
stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall, X Präventive Behandlungen und Eingriffe
Schwangerschaft und Entbindung X Eingriffe wegen Übergewicht
✓ Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt X Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und Pflege
Kostenersatz X Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
✓ Krankentransportkosten X Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung
✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder X Folgen von Selbstmordversuchen
✓ Ambulante operative Behandlungen X Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern oder
✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern Aufenthalt in Kuranstalten
Folgende Leistungen können zusätzlich versichert Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
werden: Versicherungsbedingungen.
̶ Einbettzimmer
̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne
Gesundheitsprüfung
Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im
Tarif angeführten Versicherungssummen in
Nicht-Vertragskrankenhäusern
! Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei
Entbindungen
Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
In Ihren Versicherungsbedingungen.
Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026
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Wo bin ich versichert?
✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich
✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern
✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind
✓ Überall dort, wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung
bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen
Welche Verpflichtungen habe ich?
̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle
Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich
zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und
ehrlich zu beantworten.
̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über
gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft.
̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der
Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln.
̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), der Wegfall der Sozialversicherung, der
Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die
Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.
̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag
anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer
solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten)
mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die
Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu
kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem
Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter
aber nicht über 20 Jahren liegen darf.
Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste
Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem
Monat.
̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 07.2026
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