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Versicherungsmakler / Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische Kfz-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

Die Kfz-Versicherung der Wiener Städtische aus Haftpflicht und Teilkasko, nur durch die Informationsblätter belegt, mit Europa als Geltungsbereich, Tieren aller Art, Dachlawinen und Ersatz zum aktuellen Wert.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische Kfz-Versicherung von Wiener Städtische (Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)ja„Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Kfz-Haftpflichtversicherung“Art der Versicherung, Seite 1
Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte)ja„Wo bin ich versichert? In Europa ... Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.“Geltungsbereich, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AKB)nicht geregelt
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Kaskoleistungnein„Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen ... wenn der Schaden am Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ausnahme vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Alkohol, Drogen, Medikamenteja„wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ausnahme vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Diebstahl (Schlüssel im oder am Fahrzeug)nicht geregelt

Kfz-Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme je Schadenfall (pauschal)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstleistung für Personenschäden (je geschädigte Person)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Deckungssumme für Sachschädenja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Deckungssumme für reine Vermögensschädenja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Mallorca-Police: Haftpflicht für gemietete Fahrzeuge im Ausland bis zur eigenen Deckungssummenicht geregelt
Auslandsschadenschutz: Ersatz, wenn ein ausländisches Fahrzeug im Ausland den Schaden verursachtnicht geregelt
Eigenschäden: Schäden am eigenen Zweitfahrzeug oder Haus, verursacht mit dem versicherten Fahrzeugnicht geregelt
Anhänger und Gespann: Haftpflicht für gezogene Anhänger und Wohnwagennicht geregelt
Rechtsschutz im Vertrag (Defensa jurídica und Reclamación de daños)nicht geregelt

Teilkasko: Diebstahl, Feuer, Glas, Kurzschluss

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Teilkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Eine Reduktion der Leistung erfolgt ... um den vereinbarten Selbstbehalt“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Brand und Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion“Was ist versichert?, Seite 1
Entwendung: Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch des ganzen Fahrzeugsja, bis zur Versicherungssumme„Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch“Was ist versichert?, Seite 1
Diebstahl von Fahrzeugteilen und Zubehör (auch Aufbruchschäden)nicht geregelt
Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel (Austausch der Schlösser)nicht geregelt
Glasbruch (Scheiben, Scheinwerfer, Glasdach)ja, bis zur Versicherungssumme„Bruch von Front-, Seiten-, Heckscheiben oder Panoramaglasdach“Was ist versichert?, Seite 1
Reparatur eines Steinschlags ohne Selbstbeteiligungnicht geregelt
Kurzschluss an der Verkabelung (Kabelbrand)ja, bis zur Versicherungssumme„Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion“Was ist versichert?, Seite 1
Folgeschäden eines Kurzschlusses an angeschlossenen Aggregaten (Höchstbetrag)nicht geregelt

Teilkasko: Naturgefahren und Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sturm, Hagel, Blitzschlagja, bis zur Versicherungssumme„Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm oder Dachlawinen“Was ist versichert?, Seite 1
Überschwemmung, Starkregen, Hochwasserja, bis zur Versicherungssumme„Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen“Was ist versichert?, Seite 1
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt
Lawine, Erdrutsch, Steinschlag, Mure, Erdbebenja, bis zur Versicherungssumme„Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1
Dachlawine: Schnee und Eis, das von einem Dach auf das Fahrzeug fälltja, bis zur Versicherungssumme„Sturm oder Dachlawinen“Was ist versichert?, Seite 1
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild)ja, bis zur Versicherungssumme„Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Ausweichen vor einem Tier ohne Zusammenstoß (Rettungskosten)nicht geregelt
Tierbiss (Marder) an Kabeln, Schläuchen und Dämmungja, bis zur Versicherungssumme„Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Folgeschäden nach Tierbiss (zum Beispiel Motorschaden), Höchstbetragnicht geregelt

Vollkasko

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Vollkaskonicht geregelt
Unfall am eigenen Fahrzeug, auch bei eigenem Verschulden (Daños propios)nicht geregelt
Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)nicht geregelt
Betriebs-, Brems- und reine Bruchschädennicht geregelt
Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Fahrzeugnicht geregelt
Schäden beim Transport auf Fähre, Autozug oder Abschleppwagennicht geregelt
Fahrsicherheitstraining und Fahrten auf Rennstrecken (Touristenfahrten)nein„Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen oder dazugehörenden Trainingsfahrten“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Entschädigung und Werkstatt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Neupreisentschädigung bei Totalschaden oder Verlust (bis zu wie vielen Monaten nach Erstzulassung)nein„den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder aufgefunden wird“Was ist versichert?, Seite 1
Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen (Monate nach dem Kauf)nicht geregelt
Wiederbeschaffungswert, Restwert und Abzug neu für altja„den aktuellen Wert des Fahrzeugs ... abzüglich des Restwerts, wenn die Summe aus geschätzten Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden)“Was ist versichert?, Seite 1
GAP-Deckung: Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing- oder Kreditrestwertnicht geregelt
Leasing- und finanzierte Fahrzeuge (Sicherungsschein, Zahlung an den Leasinggeber)nicht geregelt
Sachverständigenkosten in der Kaskonicht geregelt
Abschlepp- und Bergungskosten in der Kaskonicht geregelt
Mitversichertes Zubehör und Sonderausstattung ohne Mehrbeitrag (Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„für eine nicht angegebene Sonderausstattung“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Werkstattbindung: Reparatur nur in einer Partnerwerkstatt des Versicherersnicht geregelt

Schutzbrief und Pannenhilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe am Schadenortnicht geregelt
Hilfe ab Wohnort (ab Kilometer 0) oder erst ab einer Entfernungnicht geregelt
Abschleppen des Fahrzeugs (Höchstbetrag oder Strecke)nicht geregelt
Mietwagen oder Ersatzfahrzeug (Tage und Tagessatz)nicht geregelt
Rücktransport des Fahrzeugs aus dem Auslandnicht geregelt
Übernachtungskosten nach Panne oder Unfallnicht geregelt
Weiter- oder Rückfahrt der Insassennicht geregelt
Krankenrücktransport der Insassennicht geregelt
Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfälltnicht geregelt

Fahrer, Rabatt und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrerschutz: Personenschäden des eigenen Fahrers bei selbstverschuldetem Unfallnicht geregelt
Rabattschutz: keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schadennicht geregelt
Rabattretter: ein Schaden je Jahr ohne Rückstufung ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklassenicht geregelt
Übernahme der Schadenfreiheitsklasse (Zweitwagen, Partner, Familie)nicht geregelt
Fahrerkreis: Einzelfahrer, Partner, beliebige Fahrer, gelegentliche Fahrerja„Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer, berechtigte Lenker, Insassen oder Personen, die den Lenker einweisen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Fahreralter: Mindestalter, junge Fahrer und Fahranfängernicht geregelt
Folge eines nicht gemeldeten Fahrers (Vertragsstrafe, Nachberechnung, Selbstbeteiligung)nicht geregelt
Jahreskilometer und Folge einer Überschreitungnicht geregelt
Saisonkennzeichen und Ruheversicherung außerhalb der Saisonnicht geregelt
Verwendungszweck (privat, beruflich, Vermietung, Carsharing, Fahrdienste)ja„Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden“Deckungsbeschränkungen, Seite 1

Elektro- und Hybridfahrzeuge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Akku (Hochvoltbatterie) gegen alle Kaskogefahren, auch Bedienfehler und Kurzschlussnicht geregelt
Akku: Neuwert statt Zeitwert (bis zu wie vielen Jahren)nicht geregelt
Tierbiss am Akku und an Hochvoltleitungen, auch Folgeschädennicht geregelt
Überspannung und Kurzschluss beim Ladennicht geregelt
Ladekabel und mobile Ladestation (Diebstahl, Beschädigung, Tierbiss)nicht geregelt
Wallbox (Ladestation am Wohnort)nicht geregelt
Haftpflicht beim Laden (zum Beispiel Stolpern über das Ladekabel)nicht geregelt
Abschleppen bei leerem Akku zur nächsten Ladesäulenicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Obliegenheiten vor dem Schaden (Fahrerlaubnis, Trunkenheit, Verwendungszweck)ja„der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt ... der Lenker keinen Führerschein besitzt“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Wild und Diebstahl, Unfallflucht)ja„Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Regress gegen den Fahrer nach Obliegenheitsverletzung in der Haftpflicht (Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen, wenn“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Kündigung (Frist zum Ablauf, nach einem Schaden, bei Beitragserhöhung)ja„nach Versicherungsbeginn gekündigt werden, sofern der Vertragsbeginn ein Monatserster ist. ... Die Kündigungsfrist von einem Monat ist jedenfalls einzuhalten.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (Rennen, Krieg, Kernenergie, Beschlagnahme)ja„Schäden am Fahrzeug durch Aufruhr, innere Unruhen, Terror oder Krieg“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: IPID KFZ Haftpflichtversicherung
[Seite 1] KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHT- VERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? KFZ-Haftpflichtversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei  Schäden am versicherten Fahrzeug  Sach-,  Personen- und  Schäden an transportierten Sachen –  Vermögensschäden ausgenommen Gegenstände des persönlichen Gebrauchs durch das Fahrzeug.  Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen oder dazugehörenden Trainingsfahrten  Die Abwehr unberechtigter Ansprüche  der Teil des Schadens, der die Versicherungssumme übersteigt beides im Rahmen der vereinbarten  vorsätzlich herbeigeführte Schäden Versicherungssumme.  Schadenersatzansprüche des Lenkers  Nuklearschäden  Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer, berechtigte Lenker, Insassen oder Personen, die den Lenker einweisen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit Versicherungsvertrag zu entnehmen. bestehen, wenn ! der Lenker alkoholisiert oder suchtgift- beeinträchtigt fährt. ! der Lenker keinen Führerschein besitzt. ! Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden. ! mehr Personen als zulässig befördert werden. ! bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug benützt wird, an dem keine Kennzeichentafeln angebracht sind. Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zum Entfall oder zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen. [Seite 2] Wo bin ich versichert?  In Europa – im geografischen Sinn.  Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. - Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten. - Es besteht Schadensminderungspflicht. Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche zu melden. - An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. - Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group befolgen und dem Anwalt der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Vollmacht erteilen. - Bei Personenschäden muss Hilfe geleistet oder für fremde Hilfe gesorgt und unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich. Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Durch Ausstellung einer Versicherungsbestätigung beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Zusendung der Polizze. Ende: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf, wenn Sie kündigen oder die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group den Vertrag kündigt. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag kann 1 Jahr nach Versicherungsbeginn gekündigt werden, sofern der Vertragsbeginn ein Monatserster ist. Hat der Versicherungsbeginn zu einem anderen Zeitpunkt als ein Monatserster begonnen, ist die Kündigung erst zum nächstfolgenden Monatsersten möglich. Die Kündigungsfrist von einem Monat ist jedenfalls einzuhalten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung vorzeitig gekündigt werden. Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen. Stand Oktober 2.0 / 2018
Volltext aufklappen: IPID KFZ Teilkaskoversicherung
[Seite 1] KRAFTFAHRZEUG-TEILKASKO- VERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: Kraftfahrzeug-Teilkasko-Versicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Teilkaskoversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Schäden am versicherten Fahrzeug durch  Unfallschäden  Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion  Parkschäden oder Vandalismus (mut- oder  Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden böswillige Handlungen betriebsfremder  Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Personen) Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck,  Fahrzeugschäden bei gerichtlich strafbaren, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, vorsätzlichen Handlungen Sturm oder Dachlawinen)  Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen  Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch oder dazugehörenden Trainingsfahrten  Bruch von Front-, Seiten-, Heckscheiben oder Panoramaglasdach  Schäden am Fahrzeug durch Aufruhr, innere Unruhen, Terror oder Krieg Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG  Schäden durch Erdbeben Vienna Insurance Group ersetzt  Nuklearschäden  Reparaturkosten  den aktuellen Wert des Fahrzeugs – abzüglich Gibt es Deckungsbeschränkungen? des Restwerts, wenn die Summe aus Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter geschätzten Reparaturkosten und Restwert den Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden) bestehen,  den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder ! wenn der Lenker alkoholisiert oder aufgefunden wird. suchtgiftbeeinträchtigt fährt. ! wenn der Lenker keinen Führerschein besitzt. Dieses Produktinformationsblatt beschreibt die ! wenn Vereinbarungen zur Verwendung des Hauptleistungen. Darüber hinaus können weitere Fahrzeuges nicht eingehalten werden. Deckungserweiterungen vertraglich vereinbart sein. ! wenn mehr Personen als zulässig befördert werden. Die Versicherungssumme ist dem ! wenn bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug Versicherungsvertrag zu entnehmen. benützt wird, an dem keine Kennzeichentafeln angebracht sind. ! wenn der Schaden am Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird. ! für eine nicht angegebene Sonderausstattung. [Seite 2] Eine Reduktion der Leistung erfolgt ! um den vereinbarten Selbstbehalt. ! anteilig, wenn der Fahrzeugwert zu niedrig angegeben wurde. ! Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zum Entfall oder zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen. Wo bin ich versichert?  In Europa – im geografischen Sinn.  Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. - Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten. - Es besteht Schadenminderungspflicht. Schäden und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche zu melden. - An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. - Bei Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion und Kollision mit Tieren muss unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden. - Vor Beginn der Reparatur müssen Sie die Zustimmung der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group einholen. Wann und wie zahle ich? 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Verbraucher: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z. B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. Unternehmer: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z. B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. Stand Oktober 2.0 / 2018
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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