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Versicherungsmakler / Betriebsinhaltsversicherung / Bedingungsarchiv

VLV Betriebsversicherung Ländle Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

Betriebsversicherung für Gewerbebetriebe in Vorarlberg, die Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl samt Beraubung, Glasbruch und Total-Betriebsunterbrechung mit einer Betriebshaftpflicht bündelt.

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Ich ermächtige VLV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von VLV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt VLV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei VLV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif VLV Betriebsversicherung Ländle Gewerbe von VLV (Betriebsinhaltsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an VLV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Betriebsinhalt (Einrichtung, Waren und Vorräte)laut Polizze
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nein„Folgende Gefahren können versichert werden:“Was ist versichert?, Seite 1
Vertragsform: eigene Inhaltsversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertragsnein„Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebsversicherung“Kopf, Seite 1
Entschädigung zum Neuwert für Einrichtung und Maschinenja„Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen“Was ist versichert?, Seite 2
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnein„bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Vorsorge oder Summenanpassung für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen im Lauf des Jahresnicht geregelt
Saisonbedingte Erhöhung der Versicherungssumme für Waren und Vorrätenicht geregelt
Mehrere Betriebsstellen oder Versicherungsorte in einem Vertrag; Umzug in neue Räume mitversichertnicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugsja„Feuer: Brand (inkl. Brandherd), Explosionen (inkl. Sprengstoff), direkter Blitzschlag, Flugzeugabsturz“Was ist versichert?, Seite 1
Überspannung durch Blitz an elektrischen und elektronischen Gerätenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind mit beschränkten Beträgen: indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer“Was ist versichert?, Seite 1
Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ohne Brandja, bis zur Versicherungssumme„indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heizkesseln, Verpuffungs- und Verrußungsschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Einbruchdiebstahl, auch mit falschen Schlüsseln oder durch Einsteigenja„Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung“Was ist versichert?, Seite 1
Raub innerhalb des Versicherungsortsja, bis zur Versicherungssumme„Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung“Was ist versichert?, Seite 1
Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung“Was ist versichert?, Seite 1
Böswillige Beschädigung durch Dritte ohne Einbruch (auch Graffiti)nicht geregelt
Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren (Ladendiebstahl, Diebstahl aus offenen Räumen)nein„Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, ohne dass ein Einbruchsdiebstahl vorliegt“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Leitungswasser: bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungenja„Leitungswasser: Leitungswasser, Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen innerhalb des Gebäudes“Was ist versichert?, Seite 1
Sprinkler-Leckagenicht geregelt
Sturm und Hagel (Windstärke laut Werk)ja„Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1
Weitere Naturgefahren (Elementar): Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinenja, bis zur Versicherungssumme„Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und Schmelzwasser, Rückstau“Was ist versichert?, Seite 1
Unbenannte Gefahren (Sachschäden durch nicht ausdrücklich genannte Ereignisse)nicht geregelt
Anprall von Fahrzeugen, Rauch und Ruß, Überschalldrucknicht geregelt
Innere Unruhen, Streik und Aussperrungnein„Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Aufruhr“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Glasbruch an Schaufenstern, Vitrinen, Theken und Werbeanlagenja, bis zur Versicherungssumme„Glasbruch“Was ist versichert?, Seite 1
Terrorschäden mitversichertnein„Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Aufruhr“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Versicherte Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Waren und Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse, Handelsware)nicht geregelt
Fremdes Eigentum: Sachen von Kunden in Obhut, Bearbeitung oder Reparaturnicht geregelt
Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchernnicht geregelt
Mietereinbauten und vom Mieter angeschaffte Gebäudebestandteilenicht geregelt
Außen angebrachte Sachen: Schilder, Markisen, Leuchtreklame, Automatenja, bis zur Versicherungssumme„Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkuppeln), Beschriftungen, Außenlaternen und -beleuchtungen“Was ist versichert?, Seite 1
Bargeld und Wertsachen in verschlossenen Behältnissenja, bis zur Versicherungssumme„Zimmertresore, Automaten und Schaukästen, Geld- und Geldeswerte“Was ist versichert?, Seite 1
Raub auf Transportwegen (Botenberaubung, Weg zur Bank)nicht geregelt
Außenversicherung: Sachen vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts (Baustelle, Messe, beim Kunden)nicht geregelt
Sachen in Kraftfahrzeugen (Werkzeug, Ware im Firmenwagen)nicht geregelt
Verderb von Kühlgut durch Ausfall der Kühlanlagenicht geregelt
Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, Akten und Plänennicht geregelt
Wiederherstellung von Daten und Programmen nach einem versicherten Sachschadennicht geregelt
Elektronische Geräte über die Gefahren Feuer, Einbruch, Wasser und Sturm hinaus (Bedienungsfehler, Kurzschluss)nicht geregelt

Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten)“Was ist versichert?, Seite 2
Bewegungs- und Schutzkostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten)“Was ist versichert?, Seite 2
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Feuerlöschkostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten)“Was ist versichert?, Seite 2
Schlossänderungskosten nach Schlüsselverlust oder Einbruchnicht geregelt
Gebäudeschäden durch Einbruch (Türen, Fenster, Rollläden), auch für Mieternicht geregelt
Kosten für provisorische Maßnahmen (Notverglasung, Bewachung)nicht geregelt
Dekontamination von Erdreich und Löschwassernicht geregelt
Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Preissteigerung und Technologiefortschrittja, bis zur Versicherungssumme„Mehrkosten durch Behördenauflagen und Preissteigerungen“Was ist versichert?, Seite 2
Kosten für Sachverständigenicht geregelt
Mehrkosten für Wasser- und Gasverlust nach einem Leitungswasserschadenja, bis zur Versicherungssumme„wasserführende Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes, Wasserverlust“Was ist versichert?, Seite 1

Betriebsunterbrechung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden enthalten oder als Baustein wählbarja„Total-Betriebsunterbrechung (sofern die jeweilige Sachversicherung vereinbart wurde)“Was ist versichert?, Seite 1
Umfang der Betriebsunterbrechung: Fortlaufende Kosten und Betriebsgewinnnicht geregelt
Haftzeit (Monate, für die der Ausfall bezahlt wird)ja„den längstens während der Haftungszeit eingetretenen Unterbrechungsschaden (Betriebsunterbrechung)“Was ist versichert?, Seite 2
Zeitlicher Selbstbehalt in der Betriebsunterbrechungnicht geregelt
Unterbrechung durch behördliche Sperre oder Zugangsbehinderung nach einem Schaden in der Nachbarschaftnicht geregelt
Rückwirkungsschäden durch Sachschäden bei Zulieferern oder Abnehmernnicht geregelt
Unterbrechung durch Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser)nicht geregelt

Ausschlüsse und Kürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzungnein„bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungenja„dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftwarenicht geregelt
Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Betriebsstillstand oder Leerstand der Räumenicht geregelt
Begrenzung für Waren in Schaufenstern und Vitrinen außerhalb der Geschäftszeitnicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungsvorschriften (Schlösser, Gitter, Alarmanlage, Tresor) als Voraussetzung der Leistungja„Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3
Obliegenheit zum Beheizen und Entleeren wasserführender Anlagen in Frostzeiten und bei Betriebsruheja„Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3
Pflicht zur Buchführung, Inventur und Aufbewahrung getrennt von den versicherten Sachenja„Die Bücher und Aufzeichnungen sind ordnungsgemäß zu führen, Inventuren, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufzustellen, und diese Unterlagen für das laufende Geschäftsjahr und die drei Vorjahre aufzubewahren.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sindnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitragnicht geregelt
Vertragslaufzeit und Verlängerungja„Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Betriebsversicherung Ländle Gewerbe, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
[Seite 1] Betriebsversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Ländle Gewerbe Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebsversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gebäudeversicherung: Gebäudeversicherung: Folgende Gefahren können versichert werden: Schäden verursacht durch: 3 Feuer: Brand (inkl. Brandherd), Explosionen (inkl. 6 die Energie des elektrischen Stroms an elektrischen Sprengstoff), direkter Blitzschlag, Flugzeugabsturz, Einrichtungen (Kurzschluss) 3 Total-Betriebsunterbrechung (sofern die jeweilige 6 Versengen Sachversicherung vereinbart wurde) 6 Bodensenkung 3 Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Stein- 6 dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse schlag, Erdrutsch 6 die Baufälligkeit des versicherten Bauwerkes oder 3 Leitungswasser: Leitungswasser, Bruchschäden Teilen davon an wasserführenden Rohrleitungen innerhalb 6 Holzfäule, Vermorschung und Schwammbildung des Gebäudes, auch durch Korrosion, Abnützung und Verschleiß, Dichtungs- und Verstopfungs- 6 Grund- und Sickerwasser schäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb 6 Bruchschäden an Armaturen oder angeschlossenen des Gebäudes, Frostschäden an wasserführenden Einrichtungen Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen 6 Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, Einrichtungen innerhalb des Gebäudes ohne dass ein Einbruchsdiebstahl vorliegt 3 Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalis- 6 vorsätzliche Handlungen von Personen, die mit mus, Beraubung Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben 3 Glasbruch 6 entgangenen Gewinn 6 Tätigkeiten an den Gläsern selbst Versichert sind mit beschränkten Beträgen: 6 Einsetzen, Herausnehmen oder Transport der Gläser 3 indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heiz- 6 Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder kesseln, Verpuffungs- und Verrußungsschäden, Aufruhr Räucherkammerinhalt 3 Außenanlagen, Einfriedungen, Kulturen, Grund- Schäden an: stücksinfrastruktur 6 Abbruchobjekten 3 Entfernen und Entsorgen von Bäumen, Hangsiche- rungskosten Haftpflichtversicherung: 3 Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmun- 6 Schäden, die Ihnen oder den mitversicherten Perso- gen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und nen zugefügt werden Schmelzwasser, Rückstau 6 Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus- 3 wasserführende Rohrleitungen außerhalb des gehen Gebäudes, Wasserverlust 6 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus 3 Zimmertresore, Automaten und Schaukästen, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen Geld- und Geldeswerte 3 Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkup- peln), Beschriftungen, Außenlaternen und -be- leuchtungen 4268 2021/04 [Seite 2] Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ersetzt: 6 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus 3 Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe- fung der versicherten Sachen handlung oder sonstiger Diskriminierungen 3 Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reini- Gibt es Deckungsbeschränkungen? gungskosten sowie Entsorgungskosten) ! bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme 3 Mietwert bzw. Mietverlust erfolgt eine anteilige Entschädigung 3 Mehrkosten durch Behördenauflagen und Preisstei- ! bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine gerungen Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag 3 den längstens während der Haftungszeit eingetre- ! bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen tenen Unterbrechungsschaden (Betriebsunterbre- entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise chung) ! Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne erhebli- 3 Such- und Auftaukosten (Leitungswasser) che Aufwendungen ausgleichen lassen, gelten nicht als Betriebsunterbrechung Haftpflichtversicherung: Versichert ist die Erfüllung ! bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs- gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche- Ansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschä- rungsschutz den, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ! nur Haftpflichtversicherung: bei Schäden, die nach ergeben, die durch das versicherte Risiko verursacht US-amerikanischem, kanadischem oder australi- werden. schem Recht gerichtlich geltend gemacht werden, Außerdem ist versichert: besteht kein Versicherungsschutz 3 Haftung durch Verträge ! nur Haftpflichtversicherung: der Versicherungs- 3 Eingestellte Kfz von Arbeitnehmern und Besuchern schutz bezieht sich nicht auf Versicherungsfälle, die 3 Be- und Entladen von fremden Fahrzeugen in USA, Kanada oder Australien eintreten 3 Verwahrung von beweglichen Sachen 3 Mietsachschäden 3 private Zufahrtsstraße und unbebaute Nachbar- grundstücke 3 Schadenersatzsatzansprüche von Angehörigen, welche nicht im selben Haushalt wohnen Versichert sind mit beschränkten Beträgen: 3 reine Vermögensschäden 3 Umweltstörung 3 Bauherrenrisiko 3 Allmählichkeitsschäden 3 Tätigkeiten an unbeweglichen und beweglichen Sachen Haftpflichtversicherung - Beherbergung: Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, bewachte Garderobe, Beschädigung und Verlust untergestellter Kraftfahrzeuge Haftpflichtversicherung - Kfz-Betriebe: Schäden an Kundenfahrzeugen, Diebstahl und Raub von in Verwahrung genommenen Fahrzeugen, Abhol- und Zustelldienst Wo bin ich versichert? • Gebäudeversicherung: Der Versicherungsschutz besteht auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort ange- führt ist (Betriebsstätte). • Haftpflichtversicherung: Es besteht weltweiter Versicherungsschutz (ausgenommen USA, Kanada und Australien). Bei den verschiedenen Zusatzdeckungen können sich jedoch Unterschiede ergeben. [Seite 3] Welche Verpflichtungen habe ich? • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. • Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeig- nete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. • Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. • Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde zu melden. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original- belege zu überlassen. • Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel- tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen. • Die Bücher und Aufzeichnungen sind ordnungsgemäß zu führen, Inventuren, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnun- gen aufzustellen, und diese Unterlagen für das laufende Geschäftsjahr und die drei Vorjahre aufzubewahren. Elektronische Datenträger sind regelmäßig zu sichern. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat- lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Ende: • Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. • Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. bei Risikowegfall oder bei Eigen- tumswechsel).
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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